Zürcher Fachhochschule. Neuregelung des Titels Professorin/Professor ZFH

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1 Zürcher Fachhochschule. Neuregelung des Titels Professorin/Professor ZFH 1. Bisherige Regelung des Titels Professorin/Professor ZFH Die bisherigen Regelungen für den Titel Professorin/Professor ZFH sind im Reglement betreffend den Titel des Professors oder der Professorin an der Zürcher Fachhochschule vom 23. Oktober 2001 (LS ) festgelegt und im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung innerhalb der Zürcher Fachhochschule (ZFH) in Richtlinien vom 26. Februar 2002 präzisiert. Nach diesen Bestimmungen wird Dozierenden an den Hochschulen der ZFH der Titel einer Professorin oder eines Professors ZFH als Anerkennung ihrer Leistungen verliehen; er ist weder an eine Beförderung noch an eine Lohnerhöhung gebunden. Damit der Titel verliehen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen für eine reguläre oder allenfalls ausnahmsweise Titelverleihung erfüllt sein. Seit Frühling 2002 hat der Fachhochschulrat insgesamt mehr als 400 Dozierenden der ZFH den Titel Professorin oder Professor ZFH verliehen. Am 25. November 2008 ordnete der Fachhochschulrat eine grundsätzliche Überprüfung der Titelregelung an und beauftragte die Rektorenkonferenz der ZFH, zusammen mit dem Hochschulamt Vorschläge für eine Neuregelung des Titels auszuarbeiten. Gleichzeitig sistierte er das bisherige Verfahren für die Titelverleihung bis zum Entscheid über eine neue Regelung. Gründe dafür waren die Neustrukturierung der ZFH gemäss Fachhochschulgesetz vom 2. April 2007, die ohnehin punktuelle Anpassungen der bisherigen Bestimmungen erfordert, sowie insbesondere auch Kritik an den bisherigen Regelungen aus verschiedenen Kreisen. Einerseits wurde immer wieder beanstandet, dass die Anforderungen für den Titelerwerb zu tief seien und der Titel deshalb nur geringen Wert habe. Andererseits wurde in Hochschulkreisen kritisiert, dass Stellen mit hohem Anforderungsprofil nicht als Professorenstellen ausgeschrieben werden können und Dozierenden an solchen Stellen der Titel nicht von Anfang an, sondern nach den geltenden Bestimmungen in der Regel erst nach drei Jahren verliehen werden kann. Dies wurde als Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und internationaler Ebene empfunden.

2 Vorschläge für eine Neuregelung des Titels Am 30. Juni 2009 unterbreitete die Rektorenkonferenz dem Fachhochschulrat Vorschläge, die von einer Arbeitsgruppe aus Vertretungen der staatlichen Hochschulen und dem Hochschulamt vorbereitet worden waren. Im entsprechenden Bericht wurde festgehalten, dass bei der Titelverleihung stärker auf die Anforderungen der Stelle sowie den Leistungsausweis der Dozierenden und weniger als bisher auf zeitliche Kriterien (insbesondere die Frist von drei Jahren bis zur Titelverleihung) abgestellt werden sollte. Für die reguläre Titelverleihung wurde ein Modell vorgeschlagen, wonach sowohl die Stelle wie auch die oder der Dozierende bestimmten Anforderungen genügen müssen, damit der Titel verliehen werden kann. Die Anforderungen an die Dozierenden (personelle Kriterien), welche fachliche Qualifikationen sowie die Anstellung betreffen, gelten grundsätzlich für alle Hochschulen der ZFH. Die Stellen, die mit dem Professorentitel verknüpft werden (Professorenstellen), werden hingegen aufgrund der Verhältnisse an der einzelnen Hochschule - gestützt auf sogenannte Positionskriterien, die auf die Verhältnisse der jeweiligen Hochschule ausgerichtet sind - festgelegt. Es handelt sich um Stellen mit besonderer Bedeutung für die Hochschule, die in einer vom Fachhochschulrat zu genehmigenden Professorenstellenplanung der Hochschule festgelegt werden. Die weiteren Vorschläge für die Neuregelung des Titels Professorin/Professor ZFH bezogen sich auf die ausnahmsweise Titelverleihung sowie auf die Weiterführung und den Verlust des Titels. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zu den Vorschlägen für die Neuregelung des Titels nahm der Fachhochschulrat am 27. Oktober 2009 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und entschied, dass die Arbeiten im Sinne des Berichts der Rektorenkonferenz weitergeführt werden. Die Rektorenkonferenz wurde mit der Planung der Arbeiten beauftragt. Sie setzte eine Planungsgruppe mit Vertretungen aller Hochschulen der ZFH und des Hochschulamts ein, welche Vorschläge für die Regelung des Titels vorbereitete. Am 15. Dezember 2009 befasste sich der Fachhochschulrat in erster Lesung mit dem Entwurf für ein Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule. Für die Überarbeitung der mit dem Bericht vom 30. Juni 2009 vorgeschlagenen Positionskriterien und die Ausarbeitung der Professorenstellenplanungen waren die einzelnen Hochschulen zuständig. Da sich diese Aufgabe als sehr komplex erwies, kam es an einzelnen Hochschulen zu Verzögerungen, die zu einer Verschiebung der ursprünglich für Frühling 2010 geplanten Verabschiedung der neuen Regelung führten. Für die Sitzung vom 1. Juni 2010 wurden dem Fachhochschulrat die Entwürfe für die rechtlichen Regelungen und die Professorenstellenplanungen der drei staatlichen Hochschulen der ZFH - Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH), Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) - sowie der beiden angeglieder-

3 - 3 - ten privaten Hochschulen - Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und Hochschule für Technik Zürich (HSZ-T) - unterbreitet. Die HSZ-T beschränkte sich in Anbetracht der für Anfang 2012 vorgesehenen Zusammenführung mit der ZHAW auf eine Übergangsplanung, die auf die Festlegung von Positionskriterien verzichtet und ausser den bereits von Professorinnen und Professoren besetzten Stellen nur vereinzelt zusätzliche Professorenstellen vorsieht. Die anderen vier Hochschulen haben ihren Verhältnissen entsprechende Positionskriterien definiert und gestützt darauf ihre Professorenstellenplanungen erstellt. Empfehlungen des Hochschulamts, wonach der Anteil der Professorenstellen - bezogen auf die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Dozierenden der Hochschule - höchstens ein Viertel (bis allenfalls ein Drittel in Ausnahmefällen) betragen sollte, wurden dabei von den Hochschulen teils aufgegriffen, teils aber mit wesentlich höheren Anteilen an Professorenstellen stark überschritten. Da unter diesen Umständen die Professorenstellen-Anteile der einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich ausfallen würden und die Zahl der Titelverleihungen gegenüber bisher nicht wie mit der Neuregelung ursprünglich angestrebt reduziert, sondern weiter ansteigen würde, sah der Fachhochschulrat von der Genehmigung der Professorenstellenplanungen ab und sprach sich für eine schrittweise Einführung des neuen Modells aus. Er beauftragte die Rektorenkonferenz mit der Ausarbeitung einer Lösung, die von einer eher kleinen Anfangsquote für die Titelverleihung ausgeht und aufgrund von Überprüfungen später bis auf einen noch nicht definierten Anteil (Zielquote) erhöht wird. Die Rektorenkonferenz beantragte mit Schreiben vom 21. Juni 2010, das Vorgehen und die Eckwerte gemäss folgender Beschreibung zu genehmigen. Davon auszunehmen sei das Departement Musik der ZHdK, für das aufgrund der besonderen Situation in der Musik von der ZHdK separat Antrag gestellt werde. 1. Anträge auf Verleihung des Titels Professor bzw. Professorin ZFH - Die Anträge auf Verleihung des Titels erfolgen aufgrund der im Reglement definierten personellen Kriterien und werden ergänzt durch - einen - mit den Positionskriterien begründeten - Antrag auf Schaffung der zu besetzenden Professorenstelle. 2. Mengengerüst - Für die Zahl der Professorentitel wird mittelfristig (bis 2015) eine Quote von 1/3 der Dozierenden (VZÄ gemäss EFP 2015) angestrebt. - In der Anlaufphase (Herbst 2010 bis Ende 2012) soll 1/3 der langfristig angestrebten Quote erreicht werden, d.h. die Zahl der Professorentitel beträgt 1/9 der Dozierenden (VZÄ gemäss EFP 2012). 3. Selektion und Auswahl der Anwärterinnen und Anwärter für den Titel Professorin/Professor ZFH: - Die Hochschulen identifizieren auf der Grundlage ihrer Hochschul- und Departementsstrategien die strategischen Schwerpunktsbereiche und die professorablen Stellen. - Die Hochschulleitungen legen die internen Verfahren zur Besetzung der Professorenstellen fest. - Die Hochschulleitung stellt Antrag auf Verleihung des Titels an den Fachhochschulrat.

4 Prozess: - Die Behandlung von Anträgen im Fachhochschulrat erfolgt zweimal jährlich, erstmals im Herbst o Herbstsemester 2010 bis Frühlingssemester 2012: vier Termine für die Einreichung von Anträgen. o Herbstsemester 2012 bis Frühlingssemester 2015: sechs Termine für die Einreichung von Anträgen. - Im Sommer 2012 findet ein Review und eine Auswertung der bis zu dem Zeitpunkt gemachten Erfahrungen statt, allfällige Justierungen der oben genannten Eckwerte erfolgen aufgrund der Ergebnisse dieses Reviews. 3. Einführung einer neuen Regelung für den Titel Professorin/Professor ZFH Die neue Regelung für den Titel Professorin/Professor ZFH, welche das Reglement betreffend den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule vom 23. Oktober 2001 ablösen wird, soll bei der Titelverleihung weniger von formalen Voraussetzungen als von der Erfüllung bestimmter Anforderungen ausgehen. Als Grundlage für die Titelverleihung soll das 2009 von der Rektorenkonferenz ausgearbeitete Modell mit Professorenstellen und personellen Kriterien (vgl. oben, Ziffer 2) dienen, obwohl die von den Hochschulen ausgearbeiteten Unterlagen zeigen, dass die Vorstellungen bezüglich der Umsetzung - insbesondere was die Selektivität des Titels Professorin/Professor ZFH betrifft - unterschiedlich sind. Angesichts der stark voneinander abweichenden Professorenstellen-Anteile in den Planungen der Hochschulen, die nicht einer entsprechend höheren bzw. geringeren Bedeutung der jeweiligen Hochschule oder anderen nachweisbaren Gründen zugeschrieben werden können, sowie auch wegen der teilweise noch zu wenig präzisen Beschreibungen der Professorenstellen kommt eine vollumfängliche Genehmigung der vorliegenden Hochschul-Planungen nicht in Betracht. Da der Professorinnen- und Professorentitel nicht als Titel der einzelnen Hochschule sondern als Titel der ZFH verliehen wird, soll trotz teilweise unterschiedlicher Strukturen, inhaltlicher Voraussetzungen und Traditionen der Hochschulen gewährleistet werden, dass die Professorenstellen- Anteile der Hochschulen grundsätzlich vergleichbar sind. Auch sollte das ursprüngliche Ziel, das Ansehen des Titels Professorin/Professor ZFH aufzuwerten, nicht preisgegeben und daher versucht werden, die Anzahl der Professorenstellen als Stellen mit besonderer Bedeutung für die Hochschule in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Um dies zu ermöglichen, besteht die Absicht, die Titelverleihung nach neuer Regelung unter Beachtung bestimmter Quoten schrittweise einzuführen und dabei jeweils die vorangegangenen Erfahrungen einzubeziehen. Die Titelverleihung wie auch die Berechtigung zur Weiterführung und der Verlust des Titels werden im Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule geregelt, auf dessen Bestimmungen im Folgenden eingegangen wird.

5 Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule 1. Abschnitt: Allgemeines ( 1 und 2) Der Professorentitel wird, wie in 20 der Personalverordnung der Zürcher Fachhochschule vom 16. Juli 2008 festgelegt, auch künftig als Titel der Zürcher Fachhochschule und nicht als Titel der einzelnen Hochschulen verliehen. Er ist weder an eine Beförderung noch an eine Lohnerhöhung gebunden. 2. Abschnitt: Verleihung des Titels, A. Reguläre Titelverleihung ( 3 6) In diesen Bestimmungen wird festgelegt, dass sowohl die bzw. der Dozierende wie auch die Stelle bestimmten Anforderungen genügen müssen, damit der Titel verliehen werden kann. Die personellen Kriterien, die zusätzlich in Richtlinien konkretisiert werden, betreffen die Qualifikationen und das Anstellungsverhältnis der Dozierenden. Sie gelten für alle Hochschulen der ZFH gleichermassen. Die Stellen, welche mit dem Professorentitel verknüpft sind, werden hingegen aufgrund der Verhältnisse an der einzelnen Hochschule - gestützt auf die Positionskriterien, die auf die Verhältnisse der betreffenden Hochschule ausgerichtet sind - festgelegt. Es handelt sich um Stellen mit besonderer Bedeutung für die Hochschule, die vom Fachhochschulrat als Professorenstellen zu genehmigen sind. Die Verbindung von Professorenstellen mit personellen Kriterien, welche die oder der Dozierende erfüllen muss, bedeutet im Einzelfall, - dass der Professorentitel verliehen werden kann, wenn die personellen Kriterien erfüllt sind und es sich bei der betreffenden Stelle um eine Stelle handelt, die im Rahmen der schrittweisen Einführung der neuen Regelung vom Fachhochschulrat als Professorenstelle genehmigt ist; - dass bei Nichterfüllung der personellen Kriterien die Besetzung einer Professorenstelle ohne Titelverleihung möglich ist; - dass Dozierende, welche die personellen Kriterien erfüllen, auf eine Stelle ausserhalb der genehmigten Professorenstellenplanung ohne Verleihung des Titels angestellt werden. 2. Abschnitt: Verleihung des Titels, B. Besondere Verhältnisse ( 7 und 8) Dozierenden, welche die personellen Kriterien nicht vollständig erfüllen, aber eine Professorenstelle innehaben, kann der Titel ausnahmsweise verliehen werden, wenn sie der ersten Führungsebene angehören oder wenn sie aufgrund ihres hohen internationalen Ansehens längerfristig für die Hochschule gewonnen werden sollen. Im zweiten Fall erfolgt die Anwendung der Ausnahmebestimmung entsprechend 4 Ziffer 3 des bisherigen Reglements sehr restriktiv. Da es bisher an der ZFH kaum Förder- und Stiftungsprofessuren gab, wird dazu keine generelle Regelung getroffen, sondern im Einzelfall über die Titelverleihung entschieden.

6 Abschnitt: Weiterführung oder Verlust des Titels ( 9 12) Die bisherigen Bestimmungen über die Weiterführung oder den Wegfall des Titels nach Ausscheiden aus der ZFH sowie den Titelentzug werden übernommen und als Folge des neuen Modells mit Professorenstellen durch zusätzliche Regelungen bei Änderungen der Stelle oder des Pensums ( 11) ergänzt. 4. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen ( 13 16) In den Übergangsbestimmungen wird festgehalten, dass für die Weiterführung und den Verlust altrechtlicher Professorinnen- und Professorentitel ZFH die Bestimmungen des Reglements vom 23. Oktober 2001 anwendbar bleiben ( 13). 14 und 15 gehen auf die schrittweise Einführung von Professorenstellen ein. 3.2 Richtlinien zum Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule (personelle Kriterien) Die personellen Kriterien gemäss 5 und 6 des Reglements gelten grundsätzlich für die Dozierenden aller Hochschulen der ZFH. In Richtlinien, die gemäss 5 Abs. 2 des Reglements die Einzelheiten regeln, werden verschiedene Punkte präzisiert und den unterschiedlichen Verhältnissen der Hochschulen angepasst. Die Richtlinien wurden von der Planungsgruppe der Rektorenkonferenz zusammengestellt. Nach Vorliegen erster Erfahrungen sollen sie überprüft und soweit nötig geändert bzw. ergänzt werden. 3.3 Positionskriterien und Professorenstellenplanungen der Hochschulen Gemäss 3 Abs. 2 des Reglements werden die Professorenstellen von jeder Hochschule in einer Professorenstellenplanung festgelegt. Sie werden nach Kriterien bestimmt, die auf die Verhältnisse der betreffenden Hochschule ausgerichtet sind (Positionskriterien). Wie die vorliegenden Planungen der Hochschulen mit teilweise hohen Anteilen an Professorenstellen zeigen, differenzieren die von den einzelnen Hochschulen ausgearbeiteten Positionskriterien aber nicht immer genügend, um Professorenstellen im Sinne von 4 des Reglements klar von den anderen Dozierendenstellen abzugrenzen. Die Bestimmung der Professorenstellen kann daher nicht ausschliesslich über die Positionskriterien der Hochschule gesteuert werden; nicht jede Stelle, welche den Positionskriterien genügt, kann als Professorenstelle gelten. Die besondere Bedeutung einer Professorenstelle für die Hochschule muss deshalb aus deren Beschreibung in der Professorenstellenplanung hervorgehen. Insgesamt bilden die vorliegenden Professorenstellenplanungen mit ihren zum Teil beträchtlich voneinander abweichenden Professorenstellen-Anteilen und teilweise zu wenig präzisen Be-

7 - 7 - schreibungen der Professorenstellen noch keine genügende Grundlage für die Regelung der Titelverleihung nach neuem System. Statt über eine vorbehaltlose Genehmigung der vorliegenden Professorenstellenplanungen soll daher mit einer schrittweisen Einführung von Professorenstellen eine zweckmässige Lösung für die Titelverleihung innerhalb der ZFH angestrebt werden. 3.4 Vorgaben für die Einführung der neuen Regelung Die Inkraftsetzung der neuen Regelung für den Titel der Professorin oder des Professors ZFH ist auf 1. September 2010 vorgesehen. Ausgehend von den Anträgen der Rektorenkonferenz sind bei schrittweiser Einführung des neuen Modells mit Professorenstellen folgende Vorgaben zu berücksichtigen: a) Anträge auf Verleihung des Titels Professorin/Professor ZFH: Die Hochschulleitung stellt Antrag auf Verleihung des Titels. Anträge erfolgen aufgrund der personellen Kriterien ( 5 und 6 des Reglements), ergänzt durch einen Antrag auf Genehmigung der Stelle als Professorenstelle, welcher gestützt auf die Positionskriterien der Hochschule individuell zu begründen ist. b) Anteile der Professorenstellen: Für die Zahl der Professorenstellen einer Hochschule wird mittelfristig (bis Ende 2015) als Richtwert eine Quote von 1/3 der Dozierenden (VZÄ gemäss Entwicklungs- und Finanzplan 2015) angestrebt. In der ersten Phase (Herbst 2010 bis Ende 2012) soll die Zahl der genehmigten Professorenstellen eine Quote von 1/9 der Dozierenden einer Hochschule (VZÄ gemäss Entwicklungs- und Finanzplan 2012 der Hochschule) nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen für das Departement Musik der ZHdK, wo eine grosse Anzahl Hauptfachdozierender mit zum Teil kleinen Pensen die fachliche Ausbildung der Studierenden in zahlreichen Instrumenten verantwortet. Die ZHdK wird aufgrund der besonderen Situation separat Antrag stellen. c) Selektion und Auswahl der Anwärterinnen und Anwärter für den Titel: Die Hochschulen identifizieren auf der Grundlage ihrer Hochschul- und Departementsstrategien die strategischen Schwerpunktsbereiche und die Professorenstellen. Die Hochschulleitungen legen die internen Verfahren zur Besetzung der Professorenstellen fest und stellen dem Fachhochschulrat Antrag. d) Prüfung durch den Fachhochschulrat: In der Einführungsphase können dem Fachhochschulrat von den Hochschulen einmal pro Semester (erstmals im Herbstsemester 2010) Anträge unterbreitet werden. Im Laufe des

8 - 8 - Jahres 2012 erfolgt eine Überprüfung der Regelungen für die Positionskriterien und Professorenstellen. Aufgrund der Ergebnisse werden allfällige Anpassungen vorgenommen und das Vorgehen für die Zeit ab 2013 festgelegt. D e r F a c h h o c h s c h u l r a t b e s c h l i e s s t : I. Es wird ein Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule erlassen. II. Das Reglement betreffend den Titel des Professors oder der Professorin an der Zürcher Fachhochschule vom 23. Oktober 2001 wird mit Ausnahme von 5 8 auf 31. August 2010 aufgehoben. III. Es werden Richtlinien zum Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule (personelle Kriterien) erlassen. Die Richtlinien betreffend den Professorinnen- und Professorentitel ZFH vom 26. Februar 2002 werden auf 31. August 2010 aufgehoben. IV. Veröffentlichung des Reglements (Dispositiv I) und von Dispositiv II in der Gesetzessammlung. V. Mitteilung an die Rektoren der Hochschulen der ZFH sowie an die Bildungsdirektion. Für richtigen Auszug Die Aktuarin H. Trachsler, lic. iur. Zürich, 6. Juli 2010

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