Mietkonditionen SIMOTA GmbH 1. Nov. 2015
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- Felix Esser
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1 Mietkonditionen SIMOTA GmbH 1. Nov Stunde - Testfahrt (Km & Benzin Inbegriffen) 10h / 1 Tag (08:30 bis 18:30 Uhr) h / 1 Tag (ab 08:30 Uhr 24h) Limitierte Verfügbarkeit: Weekend Sa / So Ab Samstag 9 Uhr bis Montag 09:00 Uhr 3 Tage Woche zus. Tag zu Woche Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. 8,0% MwSt inkl. Vollkasko Haftpflicht- und Unfallversicherung Selbstbehalt je Schaden CHF Gültiger Führerschein Kategorie B (Auto) für CH oder EU erforderlich Miete ab vollendetem 20 Lebensjahr möglich Im Mietpreis sind unbeschränkte Kilometer inbegriffen Beim Kauf eines neuen Slingshot-Fahrzeuges wird die Miete angerechnet (max. 1 Tag falls Kauf innerhalb 8 Wochen) Eine Reservation ist nur gültig bei Anzahlung von mindestens 50% der Mietkosten Bei kurzfristigem Mietrücktritt (bis 5 Tage vorher) werden vom Gesamtpreis 50% abgezogen Die Kaution oder die voraussichtlichen Mietkosten sind im Voraus zu bezahlen Samstag - Miete (1 Tag): kann frühestens ein Tag vorher (am Freitag) reserviert werden Slingshot ist KEIN Auto. Beachte die Sicherheitshinweise und allg. Bestimmungen auf den letzten Seiten
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4 Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag für Slingshot SIMOTA GmbH; 6043 Adligenswil Die Vermietung des Polaris Slingshot (im Nachfolgenden Fahrzeug resp. Mietfahrzeug ) erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich als verbindlicher Vertragsinhalt anerkannt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt. 1. WICHTIGE HINWEISE - Slingshot ist ein dreirädriges Motorfahrzeug! DER POLARIS SLINGSHOT IST IN DER SCHWEIZ ALS DREIRÄDRIGES MOTORFAHRZEUG KLASSIFIZIERT UND IST ALS MOTORRAD EINGELÖST. ER ERFÜLLT DIE SCHWEIZER SICHERHEITS- STANDARDS FÜR MOTORRÄDER, JEDOCH NICHT DIE SICHERHEITSSTANDARDS EINES PKW / AUTO s. DER SLINGSHOT IST NICHT MIT AIRBAGS AUSGESTATTET. DREIRÄDRIGE FAHRZEUGE WEISEN - VOR ALLEM BEI NÄSSE - EIN ANDERES FAHRVERHALTEN AUF ALS ANDERE FAHRZEUGE. VERINGERE GESCHWINDIGKEIT AUF NASSEM ODER RUTSCHIGEM UNTERGRUND. HALTE HÄNDE, ARME UND FÜSSE IMMER INNERHALB DES FAHRZEUGES, HALTE IMMER BEIDE HÄNDE AM STEUERRAD WÄHREND DER FAHRT. DAS FAHRZEUG DARF IN DER SCHWEIZ OHNE SCHUTZHELM GEFAHREN WERDEN, WIR EMPFEHLEN JEDOCH DEM FAHRER UND BEIFAHRER NEBEN ANDERER SCHUTZKLEIDUNG WIE MOTORRADBRILLE - IMMER EINEN ECE-GEPRÜFTEN INTEGRALHELM ZU TRAGEN. LEGEN SIE IMMER DEN SICHERHEITSGURT AN. FAHREN SIE NICHT UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL ODER DROGEN. 2. Übergabe des Miet-Fahrzeuges Der Mieter anerkennt, dass sich das Slingshot-Mietfahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden und Kratzern ist. Er verpflichtet sich, das Mietfahrzeug bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeuges. 3. Miettarif Der Miettarif, inklusive der Versicherung, ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im Voraus zahlbar. Allfällige Mehrkosten pro Km sind nachträglich zu begleichen und können mit der Kaution verrechnet werden. 4. Versicherung und Verkehrssteuer Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkasko- und eine Haftpflichtversicherung. Es gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice. Die Unfallversicherung für den Fahrer ist nicht inbegriffen. Der Fahrzeuglenker ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich! 5. Pflege des Fahrzeuges Das Mietfahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten; der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit (z.b. Licht / Blinker etc.) sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen, bzw. damit zu fahren. 6. Benützung und Berechtigung zum Lenken des Mietfahrzeuges. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden, oder einer im Mietvertrag unter zusätzlicher Lenker eingetragen Person. Das Fahren in hartem Gelände (Offroad) und/oder oder Rennpisten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme an Weiterbildungskursen und/oder Instruktorenkursen setzen eine Deklaration voraus und können einen erhöhten Mietpreis nach sich ziehen. Es dürfen keinerlei Teile montiert, demontiert oder ausgetauscht werden. Gewerbsmässige Transporte von Personen oder Waren sind verboten.
5 7. Reparaturen und Wartungsarbeiten Im In- und Ausland dürfen Reparatur- und Wartungsarbeiten nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Notfallnummer siehe Mietvertrag. Pannen dürfen nur vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführen, trägt er die Kosten selber. Der Mieter kann keine Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp-, Ersatzfahrzeug- oder irgendwelche andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen. 8. Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle sowie Bussen etc. Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Es ist in allen Schadenfällen ein Schadenformular auszufüllen. Notfallnummer siehe Mietvertrag. Die Selbstbehalte der Kasko bzw. Vollkasko Versicherung inklusive Umtriebe und weitere Unkosten (Pauschal) gelten gemäss der aktuellen Mietliste, je Schadenfall. Der Haftpflichtselbstbehalt beträgt die Höhe gemäss der abgeschlossenen Versicherungspolice. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für Umtriebe eine Pauschale von Fr dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für Weiterleitungen von Verkehrsübertretungen (Verzeigungen oder Bussen) verrechnet der Vermieter eine Gebühr von Fr Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mietfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zur nächsten Vermietung noch nachträglich haftbar machen. Er hat derartige Schäden unmittelbar nach deren Feststellung dem Mieter mittels eingeschriebenen Briefs anzuzeigen. 9. Rückgabe des Mietfahrzeugs Der Mieter verpflichtet sich, das Slingshot dem Vermieter zum vereinbartem Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör, gereinigt und mit dem gleichen Benzintankinhalt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Muss der Vermieter das Fahrzeug nachtanken so wird nebst den Benzinkosten ein Bearbeitungsaufwand Fr erhoben. Annullierung oder Verlängerung des Mietverhältnisses haben mindestens 48 Stunden vor Beginn bzw. Ende der vertraglichen Mietdauer zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, oder deckt die hinterlegte Kaution nicht die effektive Miete, so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter haftet für alle daraus entstehenden Umtriebe und Ausfälle, wie Miete, ausgefallene Folgemiete usw. 10. Vertragsverletzungen / Schlussbestimmungen Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Ein Retentionsrecht des Mieters am Slingshot aus irgendwelchen Gründen ist ausgeschlossen. Mietgesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Im Weiteren gelten die Bedingungen der auf diesem Fahrzeug abgeschlossener Versicherung. Der Gerichtsstand ist Luzern. Gültig ab 1. November 2015
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