Erstattung der Kosten von Sehhilfen, die ausschließlich für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten erforderlich sind (Bildschirmarbeitsplatzbrillen)

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1 Erstattung der Kosten von Sehhilfen, die ausschließlich für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten erforderlich sind (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) Nach Maßgabe der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV; Anhang Teil 4 vom ) sowie der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV, 6 Absatz 2) ist den Beschäftigten eine spezielle Sehhilfe vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, wenn eine entsprechende Untersuchung die Notwendigkeit dazu ergeben hat und vorhandene Sehhilfen nicht ausreichend sind. Die Fachhochschule Südwestfalen trägt daher die notwendigen Kosten der Beschaffung von speziellen Sehhilfen für ihre Bediensteten. Die Höhe der notwendigen Kosten ergibt sich aus dem Handlungsrahmen zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Voraussetzungen: Die Kostenerstattung für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist nur dann möglich, wenn eine spezielle Sehhilfe notwendig ist und eine optimal angepasste normale Sehhilfe nicht ausreicht. Spezielle Sehhilfen werden daher nur dann bewilligt, wenn diese ausschließlich auf die individuellen Bedürfnisse am dienstlich zur Verfügung gestellten Bildschirmarbeitsplatz angepasst und ansonsten im Privatbereich nicht nutzbar sind. Wenn eine Untersuchung des Sehvermögens (G 37) beim Betriebsärztlichen Dienst (Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Iserlohn = ZAA) ergibt, dass eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit an Bildschirmgeräten notwendig ist, kann von der/dem Bediensteten die Übernahme der notwendigen Kosten bei der Fachhochschule Südwestfalen beantragt werden. Verfahren: 1. Untersuchung des Sehvermögens durch das ZAA Bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten ist gem. 6 der Bildschirmarbeitsverordnung in vorgeschriebenen Abständen eine betriebsärztliche Untersuchung (G 37) durch den Betriebsarzt anzubieten. (Die entsprechenden Untersuchungsintervalle sind im Anhang zu diesem Schreiben aufgeführt). Die G37-Untersuchung wird regelmäßig einmal im Jahr an allen Standorten der FH Südwestfalen angeboten. Wird bei dieser Untersuchung festgestellt, dass eine über die normale Sehhilfe hinausgehende spezielle Sehhilfe notwendig ist, wird dies vom Betriebsarzt auf einem dafür vorgesehenen Formular bescheinigt ( Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber zur G 37 ). Diese Bescheinigung wird der/dem Untersuchten ausgehändigt. Sie wird zur späteren Beantragung der Kostenübernahme benötigt. Stellt der Betriebsarzt fest, dass schon die normale Sehhilfe im Alltag nicht ausreichend ist, empfiehlt er die Vorstellung beim Augenarzt zulasten der Krankenkasse der/des Untersuchten.

2 2. Anfertigung der Bildschirmarbeitsplatzbrille Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen (nachgewiesen durch Bescheinigung des betriebsärztlichen Dienstes) kann die Bildschirmarbeitsplatzbrille bei einem Optiker nach Wahl angefertigt werden. Neben einer entsprechenden Rechnung, auf der die Augenwerte des/der Beschäftigten ersichtlich sind, ist die Ausstellung einer detaillierten Anlage zur Rechnung (auf Vordruck Aufwendungen für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, ausgefüllt vom Optiker) notwendig. 3. Einreichen der Unterlagen beim Arbeitgeber Zur Kostenerstattung ist schriftlich ein formloser Antrag auf Erstattung der Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille einzureichen. Dem Antrag sind die betriebsärztliche Bescheinigung und die Originalrechnung des Optikers inkl. Aufschlüsselung des Rechnungsbetrages (Vordruck Aufwendungen für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ) beizufügen. Des Weiteren ist die Bankverbindung mitzuteilen, auf die der Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Anträge und Rückfragen zur Gewährung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille sind an das SG 1.1 Organisation / Innerer Dienstbetrieb in Iserlohn (Frau Molitor / und Frau Rüth -425) zu richten. Angebotsuntersuchungen (Intervalle) bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten: Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen Nachuntersuchungen Während einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen Personen bis 40 Jahre: vor Ablauf von 60 Monaten Personen über 40 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten Vorzeitige Nachuntersuchung Auf Wunsch einer/s Beschäftigten, die/der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihren/seinen Beschwerden und ihrer/seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen

3 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber zur G 37 (Gewährung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille) Name, Vorname: Geburtsdatum: Tätigkeit: Bereich: Stellungnahme der Betriebsärztin / des Betriebsarztes: Für die Arbeit an Bildschirmen ist bei o.g. das Tragen einer optimal angepassten normalen Sehhilfe (Alltagsbrille) ausreichend: einer speziellen Sehhilfe (Bildschirmbrille nach Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1 ArbMedVV) erforderlich: Eine ergänzende augenärztliche Untersuchung ist erforderlich: Bemerkungen: Datum, Unterschrift, Stempel

4 Aufwendungen für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille Eine Abrechnung ist ohne die spezifizierten Angaben nicht möglich und fernmündliche Auskünfte werden aus Datenschutzgründen verständlicherweise vielfach nicht gegeben. Bitte vom Augenoptiker ausfüllen lassen! Anlage zur Rechnung vom Es handelt sich um eine reine Bildschirmarbeitsplatzbrille Die bezogenen Gläser haben folgende Eigenschaften: Einstärken Mehrstärken Kunststoff entspiegelt gehärtet getönt phototrop höherbrechend Rechtes Glas Linkes Glas 1. Grundglas einfach, weiß aus Glas; bei Mehrstärkenglas Preis für Bifokalglas, einfach, weiß aus Glas 2. Mehrkosten für gewähltes Glas Bifokal Trifokal Gleitsicht 3. Mehrkosten für Kunststoffgläser 4. Mehrkosten für einfache Entspiegelung 5. Mehrkosten für gewählte Entspiegelung 6. Mehrkosten für Hartschicht 7. Mehrkosten für Basistönung 8. Mehrkosten für Spezialtönung Colormatic Verlauf Sonstige 9. Mehrpreis für höherbrechende Ausführung 10. Sonstige Mehrkosten für Endpreis pro Glas Datum, Unterschrift und Stempel der Augenoptikerin bzw. des Augenoptikers

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