Instrumente lebensweltbezogener Arbeitsberatung, hier: beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

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1 Instrumente lebensweltbezogener Arbeitsberatung, hier: beschäftigungsorientiertes Fallmanagement 1. Fachtag im BiwaQ- Projekt, S. Bohrke-Petrovic

2 Selbstaktivierung der Klienten Aufgaben und Ziele 1 SGB II (1) Die Grundsicherung... soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. (2) Eigenverantwortung 1. durch Erwerbstätigkeit... 2.die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird 3. geschlechtsspezifische Nachteile die familienspezifischen Lebensverhältnisse... berücksichtigt werden 5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden 2

3 Erfolgsmessung im SGB II Eingliederungsbilanz 1 SGB II Jede Agentur für Arbeit erstellt für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. 11 des Dritten Buches gilt entsprechend. Soweit einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Eingliederung in Arbeit führen, sind von der BA andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integrationsfortschritt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in geeigneter Weise abbilden... 3

4 Selbstaktivierung der Klienten Stärkung der Eigenverantwortung 2, Absatz 2 SGB II Grundsatz des Forderns Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen. Intensive Betreuung, mehr als Beratung und Vermittlung; Zuordnung nur eines Ansprechpartners soll intensives Fallmanagement sicherstellen (BT-Drucksache 15/1516, S.54) 4

5 Selbstaktivierung der Klienten Stärkung der Eigenverantwortung 14 SGB II Grundsatz des Förderns Die Träger der Leistungen unterstützen... Erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit... Die Träger der Leistungen erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen. Integration in die Gesellschaft = Integration in Arbeit Grundsatz seit

6 Case Management als Handlungs- und Organisationskonzept Aufbau- und Ablauforganisation 6

7 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem kooperativen Prozess werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend vom Fallmanager implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. (Aus dem Fachkonzept der BA, Göckler 2004) 7

8 Prozessschritte und Qualitätsstandards im Case Management Case Management erschöpft sich nicht in der Beschreibung von Handlungsschritten. Case Management ist ein Handlungskonzept, in dem es entscheidend darauf ankommt, welche konzeptionelle Ausrichtung es hat. ohne eine klare konzeptionelle Ausrichtung, z.b. systemdriven oder consumer-driven, bleibt Case Management eine Hülle ohne Inhalt 8

9 Grundlegende Annahmen zum Thema Hilfe im Fallmanagement Hilfe ist nur in Koproduktion möglich Hilfe muss sich im Alltag des Hilfsbedürftigen bewähren Hilfeleistung ist dann effektiv, wenn sie die eigenen Lösungsversuche des Hilfesuchenden unterstützt Hilfeleistung muss dem Lerntempo, dem Lernstil und der Lebenswelt des Hilfebedürftigen angemessen sein, sie ist insofern kaum normierbar Prämissen sind: Vertrauen, Verstehen, Mehrdeutigkeit 9

10 Zusammenfassung- Prozessschritte nach dem Fachkonzept 0. Fallzugang 1. Herstellung eines Arbeitsbündnisses und Beratung 2. Assessment 3. Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung 4. Leistungssteuerung/Monitoring 5. Controlling 10

11 Systematische Zuordnung von Strategien, Methoden und Techniken im Fallmanagement FM und Beratung beraten und herstellen von Arbeitsbündnissen Fachkompetenz Aushandlungskompetenz Präzisierung der Integrationsstrategie Beraterisch-methodische Kompetenz Probleme erkennen und verorten Hilfsangebote planen Beraterisch-methodische Kompetenz Handlungskompetenz Integrationsstrategie Ziele vereinbaren Leistungen Dritter einzelfallbezogen steuern Systemsteuerung Verhandlungskompetenz beobachten und bewerten angemessenes Controlling Monitoring kritische Selbstreflexion Empfehlungen des Vorstands des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom März 2004

12 Kundenorientierung im Case/Care Management nach Klug,CaseManagement im US-amerikanischen Kontext: Anmerkungen zur Bilanz und Folgerungen für die deutsche Sozialarbeit in: Löcherbach u.a.,casemanagement: Fall-und Systemsteuerung in Theorie und Praxis, Neuwied 2002, S. 43 Nothing about me without Die Stimme des/der Nutzers/in Unterstützung bei der eigenen Problemdefinition und lösung Anerkennung der jeweiligen Lebens-und Weltbilder Offenheit der Unterstützung Nutzung aller Ressourcen, keine Verengung des Blicks auf bestimmte Hilfsmöglichkeiten Persönliche Beziehung und Einflussnahme zur Stärkung der personalen Kompetenz des/der Nutzers/in beitragen Netzwerkbildung Unterstützung bei Aufbau sozialer Netze und Bündnisse Vermeidung sozialer Isolation 12

13 Case Management-Funktionen Advocacy" CM ist parteiisch CM nimmt konsequent den Blickwinkel der Nutzer/innen ein CM leistet "anwaltschaftliche" Unterstützung, um die Machtlosigkeit der Nutzer/innen auszugleichen Nutzer/innen werden dabei unterstützt, ihre Bedürfnisse und Forderungen in die Aushandlungsprozesse mit Entscheidungsträgern einzubringen CM verfolgt das Ziel, Lücken im Versorgungssystem aufzudecken CM leistet einen Beitrag zum bedarfsgerechten Ausbau des Sozial-und Gesundheitssystems 13

14 Case Management-Funktionen "Broker und Social Support CM übernimmt eine Makler-und Vermittlerfunktion in einer fragmentierten, unübersichtlichen Dienstleistungslandschaft CM kann mit einem Reisebüro verglichen werden: Es berät, legt aber nicht fest, wohin die Reise geht CM nimmt eine neutrale Stellung ein zwischen Nutzer/innen und Dienstleistungsanbietern CM agiert unabhängig von Leistungsanbietern, in den USA oft im Rahmen privater CM-Firmen, in Kanada aber auch im Auftrag von Selbsthilfeorganisationen Umstritten ist der Einfluss des Brokers auf die Qualität der vermittelten Dienstleistungen CM befähigt Menschen, soziale Beziehungen (wieder) aufzunehmen und führt sie dadurch aus Exklusion heraus 14

15 Case Management-Funktionen "Gate-Keeper CM übernimmt die Aufgabe der Selektion und Zugangssteuerung im Leistungssystem CM orientiert sich am Nutzwert für das Gesamtsystem es engagiert sich "anwaltschaftlich" am gesamtgesellschaftlichen Interesse CM sorgt dafür, dass Ergebnisse des Assessments in einem angemessenen Verhältnis zum Leistungsbezug stehen CM steht für die Wirtschaftlichkeit des Versorgungsgeschehens und fordert bei den Akteuren ein entsprechenden Bewusstsein ein 15

16 Zwei Grundorientierungen des Care/ Case Management systemdriven CM administrative Funktion Kontrolle der Ressourcen CaseManager bestimmt den Gang der Untersuchung Rationalisierung und Kostenmanagement geteilte Loyalität des Case Managers Ziel ist eine optimale interorganisatorische Organisation (z. B. Vermeidung von Doppelbetreuung, Überbetreuung, unangemessener Betreuung consumer drivencm klientenorientierte Funktion Bedürfnisse des Kunden stehen im Mittelpunkt Klienten definieren ihre Bedürfnisse und werden bei deren Befriedigung unterstützt Anwaltschaft und verstärkendes Vertrauen Loyalität gilt allein dem Klienten Ziel ist erreicht, wenn Ziel des Klienten erreicht sind 16

17 CM Beratung im Kontext von Fördern und Fordern Rollenambiguität in der Aufgabenstellung des FM im SGB II Offenheit, Vertrauen, Betreuung Berücksichtigen der individuellen Situation Berücksichtigen von Eignung, Neigung, Arbeitsbündnis, Zusammenarbeit Flexibles Instrumentarium, individuell angepasste Leistungen Auf Augenhöhe ausgehandelte EinV Kontrolle, Sanktionierung Arbeit als langfristiges Ziel Jede Arbeit ist zumutbar Gesetz als Rahmen Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt, Arbeitgebern, Maßnahmen etc. EinV notfalls per Verwaltungsakt 17

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