RATHAUS-POST. Mitteilungen der Gemeinde Flums. Juli/ August. In dieser Ausgabe

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1 Mitteilungen der Gemeinde Flums RATHAUS-POST In dieser Ausgabe Juli/ August Öffentliche Informationsveranstaltung 2 Personelles 2 6 Lehrabschlüsse 7 OBA Ostschweizer Bildungsausstellung 8 Reglement über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte 8 9 DaZ-Spielgruppe Flums 9 Pflegekinderwesen 9 10 Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen TISG 10 Flexibles Rentenalter 11 Grapstrasse 11 Geisswiesenweg 11 Gafriedastrasse Teilzonenplan Hochwiese Parz. Nr Baubewilligungen 13 Quellen Ingerli, Ingerli Gafröa, Gafröa und Heidenberg 14 Beitrag an Wasserversorgung 14 Achtung «Wilder Wald»! 14 Boden und Wasser nicht vergiften 15 Hospizgruppe Sarganserland 15 Mütter- und Väterberatung 16 Informationsanlass über Stammbaum und Familienforschung 16 Wochenmarkt 16 Sozialzeitengagement, Senioren für Senioren 16 Neu: Getränkekarton-Recycling in der Altstoffsammelstelle Kirchbünte

2 Voranzeige Öffentliche Informationsveranstaltung Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung herzlich zu dieser Veranstaltung ein: Dienstag, 5. November 2013, Uhr im Veranstaltungssaal der Flumserei Teil 1: Information über den aktuellen Stand der Gemeindeentwicklung Teil 2: Marktplatz: Visionen und Projekte in den verschiedenen Bereichen werden vorgestellt Teil 3: Apéro, Austausch und Rückmeldungen Beteiligen Sie sich aktiv an der Entwicklung unserer Gemeinde und reservieren Sie sich diesen Termin schon heute in Ihrer Agenda. Urnenabstimmung vom 9. Juni 2013 Am 9. Juni 2013 ist an der Urne über eidgenössische und kantonale Vorlagen abgestimmt worden. In der Gemeinde Flums sind 28.8% der Stimmberechtigten an die Urne gegangen. Eidgenössische Volksabstimmung Ja Nein Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» vom 7. Juli Änderung des Asylgesetzes (AsylG) vom 28. September 2012 (dringliche Änderung des Asylgesetzes) Kantonale Volksabstimmung Ja Nein Gesetz über die St. Galler Pensionskasse Personelles Gemeindeverwaltung Eintritt per Seraina Wicky, wohnhaft in Sargans, hat ihr Studium in Erziehungswissenschaften im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossen. Sie hat Mitte Juli ihre Stelle als Jugendarbeiterin für den Aufbau der Jugendförderstelle angetreten. Der Gemeinderat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. einzuschlagen. Der Gemeinderat freut sich, Sianca Gubser als Lernende Kauffrau Profil E EFZ begrüssen zu dürfen, und wünscht ihr für den Start viel Freude und alles Gute im Berufsalltag. Seraina Wicky Jugendarbeiterin Eintritte per Sianca Gubser Lernende Kauffrau Profil E EFZ Sianca Gubser, Jahrgang 1997, aus Flums, besuchte die Primarschule wie auch die Oberstufe in Flums. Anschliessend absolvierte sie das «Neue Welschlandjahr» der Didac Schulen mit Gastfamilienanschluss in Genf. Nun hat sie sich entschieden, den Berufsweg als Kauffrau Profil E EFZ 2

3 Schule Begrüssung neuer und Würdigung scheidender Lehrpersonen Im Hinblick auf den Schuljahreswechsel Juli/August 2013 ist im personellen Bereich zu vermelden: Eintritte per Ann Zogg Lernende Kauffrau Profil E EFZ Ann Zogg, Jahrgang 1997, aus Walenstadt, absolvierte die Primarschule und die Oberstufe in Walenstadt. Nun hat sie sich entschieden, den Berufsweg als Kauffrau Profil E EFZ einzuschlagen. Der Gemeinderat freut sich, Ann Zogg als Lernende Kauffrau Profil E EFZ begrüssen zu dürfen, und wünscht ihr für den Start viel Freude und alles Gute im Berufsalltag. Abwasserverband Seez Eintritt per Livia Huber Primarlehrerin, Primarschule Dorf Derzeit unterrichtet Livia Huber an der Schule Kloten und ist aus persönlichen Gründen nach Vilters gezogen. Sie übernimmt die 1. Primarklasse von Livia Zehnder. Der Schulrat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. Martina Schöpfer Primarlehrerin Klasse, Primarschule Kleinberg Martina Schöpfer wird im Sommer aus dem Luzernischen nach Vadura ziehen. Sie unterrichtet bereits seit einigen Jahren auf der Primarstufe. Gerne übernimmt sie die Verantwortung für die Klasse am Kleinberg. Herzlich willkommen in der Schule Flums. Moni Trulli Kindergärtnerin, Primarschule Kleinberg Moni Trulli ist Kindergärtnerin, aber auch Mutter von zwei Kindern, arbeitet als Sachbearbeiterin in einem Büro und ist zuständig für die Frühförderung in Walenstadt. Sie übernimmt den Kindergarten am Kleinberg im Jobsharing und freut sich darauf, ihren Beruf wieder aktiv ausüben zu können und die Kinder am Kleinberg auf den Schulalltag vorzubereiten. Herzlich willkommen. Max Schrepfer Klärwärter, ARA Seez Max Schrepfer, Jahrgang 1978, wohnhaft in Flums, absolvierte nach der obligatorischen Schulzeit eine Lehre als Mechaniker bei der Maschinenfabrik Flums AG, die er 1998 mit Erfolg abschloss. Während seiner langjährigen Anstellungen als Mechaniker, Produktionsmitarbeiter und Betriebsmechaniker konnte Max Schrepfer viele wertvolle Erfahrungen sammeln. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes ARA Seez heisst Max Schrepfer bei der ARA Seez recht herzlich willkommen und wünscht ihm im neuen Aufgabenbereich viel Freude und Erfolg. Manuela Suter Primarlehrerin Klasse, Primarschule Kleinberg Manuela Suter hat soeben die Ausbildung zur Primarlehrerin abgeschlossen. Sie wohnt in Glarus und ist 25 Jahre alt. Sie sieht der Herausforderung, eine eigene Klasse zu führen, mit Freude entgegen. Der Schulrat heisst Manuela Suter ganz herzlich willkommen in der Schule Flums. 3

4 Claudia Imhof Kindergärtnerin, Primarschule Kleinberg Claudia Imhof ist die Jobsharing-Partnerin von Moni Trulli. Sie ist Mutter von drei Kindern, die bald alle schulpflichtig sind, und freut sich, mit einem Teilpensum wieder in ihren Beruf zurückzukehren. Sie hat am Grossberg bereits im vergangenen Jahr eine Stellvertretung während eines Bildungsurlaubes übernommen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Katharina Kurath Klassenassistentin, Primarschule Dorf Katharina Kurath arbeitet seit den Frühlingsferien als Klassenassistentin an der Primarschule Dorf. Sie unterstützt Kinder, die während des Unterrichts auf enge Begleitung angewiesen sind. Da sich die Begleitung als sehr wertvoll erweist in allen schulischen Belangen, wird diese auch nach den Sommerferien weitergeführt. Sandra Kressig-Bollhalder Sekundarlehrerin, Oberstufe Nach einer Auszeit, die Sandra Kressig mit Reisen in ferne Länder genutzt hat, ist sie wieder an die Oberstufe Flums zurückgekehrt. Sehr flexibel hat sie zuerst verschiedene Stellvertretungen an der Oberstufe übernommen. Ab dem neuen Schuljahr wird Sandra Kressig wiederum als gewählte Lehrperson an der Schule Flums unterrichten. Herzlich willkommen zurück an der Oberstufe Flums. Giulia Muoth Primarlehrerin, Primarschule Grossberg und Dorf Giulia Muoth hat soeben ihre Diplomprüfungen zur Primarlehrerin abgelegt, und der Schulrat hat sie bereits als sehr flexible Lehrperson kennen gelernt. Ihr Hauptpensum wird sie im Teamteaching an der Primarschule Grossberg absolvieren. Sie wird aber auch in einem Teilpensum an der Primarschule Dorf unterrichten. Der Schulrat heisst Giulia Muoth ganz herzlich willkommen in der Schule Flums. Stefan Meier Sekundarlehrer, Oberstufe Stefan Meier ist verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Kindern und wohnhaft in Vilters. Nach zehn Jahren Tätigkeit an der Schule Walenstadt übernimmt er nun die 1. Sekundarklasse in Flums. Er wird die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer unterrichten. Der Schulrat heisst Stefan Meier ganz herzlich willkommen an der Schule Flums. Matthias Tetzner Sekundarlehrer, Oberstufe Matthias Tetzner ist deutscher Staatsangehöriger. Er hat sein zweites Staatsexamen im Jahr 2013 absolviert. Dies ist gleichbedeutend mit dem Sekundarlehrerdiplom in der Schweiz. Im vergangenen Schuljahr hat er eine Stellvertretung übernommen und wird ab August 2013 an der Oberstufe Flums im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich unterrichten. Der Schulrat heisst Matthias Tetzner herzlich willkommen. Der Schulrat freut sich, diese Lehrkräfte für die Schule gewonnen zu haben, und wünscht allen einen guten Start ins kommende Schuljahr. 4

5 Funktionswechsel Janine Bigger, bisher Kindergärtnerin Kleinberg, neu Kindergärtnerin Dorf Der Schulrat gratuliert Janine Bigger zu dieser Wahl und wünscht ihr viel Freude und Erfolg in ihrer neuen Tätigkeit. Dienstjubiläen und Ehrungen im Jahr 2013 Im laufenden Jahr darf der Schulrat folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem Dienstjubiläum gratulieren und ihren Einsatz ganz herzlich verdanken: Austritte per Folgende Personen haben die Schule verlassen: Thomas Schlegel Sekundarlehrer Pia Willi Fachlehrkraft Nachdem Pia Willi einige Jahre am Kleinberg im ISF-Bereich Kinder mit viel Geduld schulisch unterstützte, wechselte sie vor zwei Jahren für die gleiche Tätigkeit ins Dorf. Die Förderung von schwächeren Schülerinnen und Schülern ist ihr immer sehr am Herzen gelegen. Pia Willi verlässt die Schule Flums, weil sie etwas früher als normal ihre verdiente Pension geniessen möchte. Mit einer längeren Reise wird sie ihren nächsten Lebensabschnitt antreten und hoffentlich noch viele Projekte verwirklichen können, die sie zugunsten der Schule zurückgestellt hat. Herzlichen Dank für alles! Paul Marty, Reinigung Ursula Hobi, Oberstufe Flums Balz Gadient, Primarschule Dorf Brigitte Rachide, Primarschule Dorf Hans und Esther Fasolt, Reinigung Käthy Zogg Wildhaber, Primarschule Grossberg Markus Hobi, Oberstufe Flums Irene Aggeler, Oberstufe Flums Silvia Schlegel, Primarschule Dorf Irene Gall Reinigungkraft Altersheim Kirchbünte Eintritt per Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre Nach 38 Jahren geht Thomas Schlegel in Pension. Er hat den Wandel der Schule in dieser Zeit miterlebt und mitgestaltet. Seine Motivation hat ihn bis zum letzten Tag begleitet. Seine Vielseitigkeit und das Interesse für Neues haben ihn in all den Jahren ausgezeichnet. Ideen wurden gelebt und sofort umgesetzt, seine Neugier ist bis heute unerschöpflich geblieben. Mathematik und Physik prägten seinen Alltag; er hat unzählige Versuche durchgeführt und Arbeitsblätter gestaltet. Dank seiner riesigen Erfahrung war er auch für die jungen Lehrkräfte eine wichtige Ansprechperson. Thomas Schlegel war ein typischer Lehrer mit vielen Interessen und gesegnet mit einer riesigen Portion Motivation und vielen Talenten. Für die zukünftigen Projekte wünscht der Schulrat Thomas Schlegel alles Gute und dankt ihm für sein Engagement für die Schule Flums. Vielen herzlichen Dank. Silvia Kressbach, Livia Zehnder, Rita Hobi, Brigitta Vetsch, Jenny Schnider, Sekundarlehrerin, Oberstufe Primarlehrerin, Dorf Kindergärtnerin, Dorf Hilfslogopädin, Dorf Primarlehrerin, Kleinberg Der Schulrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Maya Mannhart Mitarbeiterin Reinigung/Hausdienst Maya Mannhart, wohnhaft in Flums, hat im Jahr 1980 die Lehre als Verkäuferin absolviert. Während ihrer langjährigen Tätigkeit als Verkäuferin im Spar in Flums konnte sie in diversen Bereichen viele 5

6 wertvolle Erfahrungen sammeln. Der Gemeinderat freut sich, dass Maya Mannhart seit dem 1. Juli 2013 in einem Teilpensum von 30 Prozent als Mitarbeiterin Reinigung/Hausdienst im Altersheim Kirchbünte tätig ist. Der Gemeinderat heisst Maya Mannhart herzlich willkommen und wünscht ihr im neuen Tätigkeitsgebiet viel Freude und Erfolg. Eintritt per Emöke Miklos Praktikantin im Bereich Pflege Emöke Miklos aus Rumänien, wohnhaft in Walenstadt, hat die Pflegefachschule in Rumänien besucht und ihre Ausbildung im Jahr 2008 abgeschlossen. Sie wird im Altersheim Kirchbünte ein Praktikum im Bereich Pflege absolvieren. Die Anstellung ist befristet bis zum 28. Februar Ihr Pensum umfasst 100 Prozent. Der Gemeinderat heisst Emöke Miklos herzlich willkommen und wünscht ihr im neuen Tätigkeitsgebiet viel Freude und Erfolg. Eintritte per Lea Gröger Praktikantin Pflege Lea Gröger, Jahrgang 1998, aus Flums, besuchte die Primarschule wie auch die Oberstufe in Flums. Da sie beabsichtigt, im 2014 die Ausbildung als Fachangestellte Gesundheit EFZ zu beginnen, wird sie bis dahin im Altersheim Kirchbünte ein Praktikum absolvieren. Der Gemeinderat freut sich, Lea Gröger als Praktikantin begrüssen zu dürfen, und wünscht ihr für den Start viel Freude und alles Gute im Berufsalltag. Fidane Nuhiji Lernende Fachfrau Gesundheit Fidane Nuhiji aus Mazedonien, Jahrgang 1996, wohnhaft in Sargans, besuchte die Primarschule wie auch die Oberstufe in Sargans. Sie hat sich entschieden, die Lehre Fachfrau Gesundheit zu absolvieren. Der Gemeinderat freut sich, Fidane Nuhiji als Lernende Fachfrau Gesundheit begrüssen zu dürfen, und wünscht ihr für den Start viel Freude und alles Gute im Berufsalltag. Janine Wüst Fachfrau Hauswirtschaft Janine Wüst, wohnhaft in Buchs, hat im Jahr 2012 die Ausbildung zur Fachfrau Hauswirtschaft im LAK-Haus St. Florin in Vaduz erfolgreich abgeschlossen. Im vergangenen Jahr konnte sie weitere Erfahrungen als Fachfrau Hauswirtschaft sammeln. Der Gemeinderat freut sich, dass Janine Wüst per 1. August 2013 mit einem anfänglichen Vollpensum in den ersten zwei August-Wochen und ab dem 15. August 2013 mit einem Pensum von 50 Prozent im Altersheim Kirchbünte als Fachfrau Hauswirtschaft tätig sein wird. Der Gemeinderat heisst Janine Wüst herzlich willkommen und wünscht ihr im neuen Tätigkeitsgebiet viel Freude und Erfolg. Funktionswechsel Shendrita Ismaili Köchin EFZ, Altersheim Kirchbünte Shendrita Ismaili, Jahrgang 1991, aus Mels hat die Lehre als Fachfrau Hauswirtschaft im Juli 2012 mit Erfolg abgeschlossen. Nach ihrem Abschluss bis zum 31. Juli 2013 war sie im Altersheim Kirchbünte als Fachfrau Hauswirtschaft primär mit Einsatz in der Küche tätig. Nun hat sie sich entschieden, die verkürzte Ausbildung Köchin EFZ zu absolvieren. Der Gemeinderat freut sich über diesen Entscheid und wünscht Shendrita Ismaili viel Freude und Erfolg bei dieser neuen Herausforderung. Austritt per Irene D Agostino Küchenassistentin, Altersheim Kirchbünte Irene D Agostino war seit 1994 im Altersheim Kirchbünte tätig. Aus privaten Gründen verlässt sie nun Flums. Für ihren sehr grossen und wertvollen Einsatz zum Wohle des Altersheims Kirchbünte danken ihr der Gemeinderat und das gesamte Team des Altersheims Kirchbünte herzlich und wünschen ihr für die Zukunft nur das Beste. 6

7 Lehrabschlüsse Bei der Gemeindeverwaltung haben Rocco Sestito und Janik Aschwanden die Lehre als Kaufmann erfolgreich abgeschlossen. Im Altersheim Kirchbünte haben Fabienne Pfister die Ausbildung als Fachfrau Gesundheit EFZ, Dominik Buner die Ausbildung als Koch EFZ sowie Boris Stojanovic die Ausbildung als Hauswartmitarbeiter erfolgreich abgeschlossen. Janik Aschwanden hat die Ausbildung zum Kaufmann mit Profil E (erweiterte Grundbildung) erfolgreich abgeschlossen. Die Ausbildung zum Kaufmann mit Profil M (erweiterte Grundbildung mit kaufmännischer Berufsmatura) hat Rocco Sestito absolviert. Der Gemeinderat freut sich über den guten Lehrabschluss der jungen Berufsleute, gratuliert ihnen herzlich und wünscht ihnen eine erfolgreiche Fortsetzung der beruflichen Laufbahn. Im Altersheim Kirchbünte haben in den vergangenen Wochen drei Lernende ihre Abschlussprüfung erfolgreich bestanden: Fabienne Pfister als Fachfrau Gesundheit EFZ, Dominik Buner als Koch EFZ sowie Boris Stojanovic als Hauswartmitarbeiter. Der Gemeinderat und das ganze Personal der Gemeinde Flums sowie auch alle Bewohnerinnen und Bewohner des Altersheims Kirchbünte gratulieren ganz herzlich zu diesem Erfolg und wünschen den Absolventen für die weitere berufliche wie auch private Zukunft nur das Beste. Aktuell ist für den Ausbildungsbeginn 2013 im Altersheim Kirchbünte die Lehrstelle als Fachmann Betriebsunterhalt noch offen. Interessenten melden sich bitte bei Günter Üffing, Geschäftsleitung Altersheim Kirchbünte. Die Gemeindeverwaltung bietet interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine Schnupperlehre zu absolvieren. Während zwei Tagen erhalten sie einen kleinen Einblick in die abwechslungsreiche Tätigkeit der Verwaltung. Die Schnupperlehre findet im kommenden Jahr ausschliesslich am 16. und 17. April 2014 statt. Berücksichtigt werden Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt die zweite Sekundarschulklasse besuchen. Die Broschüre, die über die Lehre als Kauffrau/Kaufmann bei der Gemeindeverwaltung kurz und bündig informiert, sowie ein Anmeldeformular für die Schnupperlehre können im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden (im Onlineschalter auf Über das Lehrstellen-Angebot im Altersheim Kirchbünte informiert gerne Günter Üffing (Telefon ). Interessenten bewerben sich bitte mit den üblichen Unterlagen bei der Heimleitung. 7

8 OBA Ostschweizer Bildungsausstellung Rund 135 Aussteller informieren an der diesjährigen OBA Ostschweizer Bildungsausstellung über Berufswahl und Weiterbildungsmöglichkeiten. Neu dazugekommen sind in diesem Jahr unter anderem diverse Aussteller aus dem Dienstleistungsbereich. Daneben bieten zahlreiche Sonderschauen Einblick in Themen, die neben der Berufswahl von Bedeutung sind. Vom 30. August bis 3. September 2013 werden den Besuchern der OBA neben verschiedenen Berufsbildern auch Trends und neue Weiterbildungen vorgestellt. Als erstes Berufswahl-Radio der Schweiz sendet das OBA Radio live! Webradio während fünf Tagen aus dem Ausstellungsgelände. Von Berufsporträts über simulierte Bewerbungsgespräche bis hin zu Unterhaltungsblöcken mit verschiedenen Gästen und Prominenten: Das Publikum ist hautnah mit dabei. Chancen bei der Berufswahl In einem spielerischen Sonderschau-Parcours der Gleichstellungsförderung des Kantons St. Gallen können sich Mädchen und Jungs unter dem Motto «Typisch Die 20. OBA im Überblick Hallen für Grund- und Weiterbildung (30. August bis 3. September 2013) Halle für Erwachsenenbildung (30. August bis 1. September 2013) Aussteller sind nationale und regionale Berufsverbände, Bildungsinstitutionen für Jugendliche und Erwachsene, Lehrbetriebe, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen. Web: Facebook: OBA Radio live! Livestream: Mann, typisch Frau?» mit Fragen der Chancengleichheit der Geschlechter bei der Berufswahl auseinandersetzen. Sie erfahren dabei, was Rollenvorstellungen sind und wie sich diese im Berufsleben auswirken. Unter dem Titel «Wenn Eltern trinken» greift die Stiftung Suchthilfe ein sensibles Thema auf. Suchtprobleme in der Familie sind ein gesellschaftliches Tabu, an dem Kinder und Jugendliche schwer zu tragen haben. Dies kann sich auf ihre Chancen im Berufsleben auswirken. Fachleute der Suchtfachstelle informieren vor Ort und führen öffentliche Interviews mit Direktbetroffenen, um mehr Verständnis und Akzeptanz für das Thema zu schaffen. Die Gateway-Berufswahlanalyse bietet Stellensuchenden Unterstützung bei der Wahl des richtigen Berufsfeldes. Es wird eine kostenlose und einfach durchzuführende Berufswahlanalyse zur Verfügung gestellt. In rund 15 Minuten werden Interessen und Stärken der Jugendlichen abgefragt. Die Interessierten erhalten ein wissenschaftlich fundiertes, individuelles Berufsfelderprofil direkt am Stand ausgedruckt. Und die Sonderschau «Handshake!» richtet sich an (Schnupper-)Lehrstellensuchende der 2. und 3. Oberstufe sowie Berufswahlklassen, die sich bereits mit der Berufswahl auseinandergesetzt haben. Das praxisorientierte Training, welches von erfahrenen Ausbildnern und Personalverantwortlichen geleitet wird, hilft den Jugendlichen, Ängste abzubauen, Selbstvertrauen zu gewinnen und sich optimal auf reale Bewerbungsgespräche vorzubereiten. Aussteller und Wettbewerbe Neu mit dabei an der diesjährigen OBA sind im Bereich Grundbildung der Ostschweizer Floristenverband, der Schweizer Fleischfachverband, diverse Malerund Gipserunternehmen sowie Unternehmen aus dem Detailhandel. Beim Rotkreuzdienst, der Sanu Umwelttechnik oder Skyguide können sich Interessierte über neue Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Verschiedene Teilnehmer messen sich in diesem Jahr an den Berufswettbewerben: Jungschreiner absolvieren die Sektionsmeisterschaft, bei den Bodenparkettleger(inne)n wird der Schweizer Meister gekürt und mit der OdA Gesundheit wird zum ersten Mal ein Wettbewerb im Bereich Pflege an der OBA durchgeführt. Unterstützung der Eltern Die Berufswahl ist ein bedeutender Schritt im Leben eines Jugendlichen. Eltern können ihre Kinder in dieser Phase auf verschiedene Weise unterstützen. Jugendliche, die parallel zum Berufswahlunterricht in der Schule auch von ihren Eltern begleitet und motiviert werden, sind auf jeden Fall besser gerüstet. Um die Eltern dabei zu unterstützen, wird das Informationsmaterial von der OBA in acht verschiedenen Sprachen angeboten. Reglement über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2013 das Reglement über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte erlassen. Der Erlass ist vom 2. bis 31. Juli 2013 dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Die Bestimmungen des Reglementes über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte gelten für die Schulanlagen der Gemeinde Flums. Schulanlagen sind Schul- und Nebenräume wie Klassenzimmer, Gruppenräume, Musikzimmer, Informatik- und Medienzimmer, Werkstätten, Schulküchen, Aula usw., die Mehrzweckhalle mit Bühne und Nebenräumen, Turnhallen mit Nebenräumen, Aussenanlagen wie Pausenplätze, Hartplätze, Rasenspielfelder, Beachvolleyball- Felder, Leichtathletikanlagen usw. Das Reglement regelt Rechte und Pflichten von Benützern der Schulanlagen und der Mehrzweckhalle. Sämtliche Schulanlagen und die Mehrzweckhalle dienen in erster Linie der Schule. Soweit der Unterricht nicht beeinträchtigt wird, können die Räumlichkeiten und Aussenanlagen Vereinen und weiteren Interessenten zur Benützung überlassen werden. Für die ausserschulische Benutzung der Anlagen 8

9 ist eine Bewilligung erforderlich. Der Gemeinderat erlässt für die Benützung der Schulanlagen und der Mehrzweckhalle einen Gebührentarif. Die Benützungsgebühren werden so angesetzt, dass sie in der Regel die Betriebskosten der jeweiligen Baute und Anlage decken. Bei der Gebührenbemessung können Wohnort, Sitz und Person des Benützers, Art der Benützung sowie Intensität, Zeitdauer und Zeitpunkt besonders berücksichtigt werden. DaZ-Spielgruppe Flums Diplome und Rosen zum Abschluss der DaZ-Spielgruppe Flums In einem kleinen, feierlichen Rahmen konnte 15 Kindern und ihren Müttern zum Abschluss der DaZ-Spielgruppe (Deutsch als Zweitsprache) ein Diplom überreicht werden. Die Kinder erhielten neben einer Medaille eine CD, liebevoll gestaltet von den beiden Spielgruppenleiterinnen Petra Rupf und Margrith Schumann mit Kinderliedern, die sie während des letzten Jahres gesungen haben. Begeistert haben dann die Kinder einzelne Lieder selbst vorgetragen und dazu getanzt. Während des letzten Jahres wurde den Migrationskindern und deren Eltern die deutsche Sprache und «Schwizerdütsch» spielerisch beigebracht. Auch die einheimische Kultur faszinierte sowohl die Kinder als auch deren Eltern. So wurden z. B. das Osterfest oder der Muttertag zusammen gefeiert. Spezialitäten aus den fremden Kulturen, gebacken und zubereitet von den Migrationsfrauen, gab es anschliessend an einem reichhaltigen Buffet zu geniessen. Schulratspräsidentin Brigitte Borghi und Schulrätin Jeannine Eberle wünschten den Kindern abschliessend einen erfolgreichen Start in den Kindergarten. Pflegekinderwesen Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2013 die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein Tagesfamilien Sarganserland und den Politischen Gemeinden Sargans, Bad Ragaz, Mels, Vilters-Wangs, Flums, Walenstadt, Pfäfers und Quarten genehmigt. Bislang oblag die Bewilligung und Aufsicht von Tages- und Dauerpflegeplätzen den kommunalen Vormundschaftsbehörden, die am 1. Januar 2013 in der neuen regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aufgegangen sind. Die Änderung der Pflegekindergesetzgebung gilt ebenfalls seit 1. Januar Die Zuständigkeit für die Familien- oder Dauerpflege wird im Einführungsgesetz zum ZGB geregelt. Seit 1. Januar 2013 ist für die Bewilligung und Überwachung der Familienpflege (Dauerpflege) der Kanton, d.h. das Departement des Innern, Amt für Soziales, zuständig. Für die Bewilligung und Aufsicht von Tagespflegeplätzen ist (weiterhin) die Gemeinde verantwortlich. In Gemeinden, in denen bisher die Vormundschaftsbehörde zuständig war, muss dieser Bereich neu zugeordnet bzw. muss die Zuständigkeit neu bezeichnet werden. Die politische Gemeinde am Wohnsitz der Tageseltern muss die zur Bescheinigung der Eignung zuständige Stelle bezeichnen. Die zuständige Stelle bescheinigt die Eignung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie hält zudem fest, wie viele Kinder aufgenommen werden dürfen. Neu soll ein Pflegeverhältnis bewilligt werden, sobald die Tageseltern über eine Eignungsbescheinigung ihrer Wohnsitzgemeinde verfügen. Die Tageseltern müssen somit nicht für jedes Kind, das sie aufnehmen, um eine Bewilligung ersuchen, sondern der zuständigen Stelle am Wohnsitz des Kindes die Aufnahme desselben zur Tagespflege lediglich melden. Die Bewilligung, die für die Aufnahme zur Tagespflege im Einzelfall notwendig und durch die zuständige Stelle am Wohnsitz des Kindes zu erteilen ist, gilt mit der Eignungsbescheinigung als erteilt. Die für die Eignungsbescheinigung zuständige Stelle am Wohnsitz der Tagespflegeeltern hat indessen die Möglichkeit, die Aufnahme infolge der Meldung im Einzelfall zu untersagen. 9

10 Im Bericht zur Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern weist das Departement des Innern darauf hin, dass auch künftig die bestehende Zusammenarbeit der Gemeinden mit gemeinnützigen privaten Organisationen, die darauf spezialisiert und lokal tätig sind (wie z. B. der Verein Tagesfamilien Sarganserland) möglich ist. Die Einbindung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist hingegen nicht vorgesehen. Die Abklärung der Eignung sowie die Ausstellung der Eignungsbescheinigungen durch den Verein Tagesfamilien Sarganserland ist sinnvoll. Dadurch erhalten die Eltern Sicherheit, dass ihre Kinder durch geeignete Tageseltern betreut werden. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. Juni 2013 die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Pflegekinderwesens an den Verein Tagesfamilien Sarganserland befürwortet und die entsprechende Leistungsvereinbarung genehmigt. Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen TISG Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2013 den Beitritt zum Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen TISG beschlossen. Per 1. Januar 2010 übertrug der Kanton St. Gallen den Gemeinden die Betreuung der Asylsuchenden und Flüchtlinge. Dazu gehörte nicht nur die Betreuung dieser Personen und das Ausrichten von Sozialhilfe, sondern auch die gezielte Förderung der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten VSGP setzte eine Arbeitsgruppe ein, die das Integrationskonezpt entwickelte, zu dem auch die REPAS, die regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstellen, gehören. Zwei Mitglieder dieser Arbeitsgruppe, Doris Schwizer, stellvertretende Leiterin der Sozialen Dienste St. Gallen, und Roger Hochreutener, Geschäftsführer VSGP, setzten sich darüber hinaus für konkrete Integrationsprojekte ein, für Qualifizierungsplätze oder Anlehrstellen, die es motivierten Flüchtlingen erlauben, auch ohne die nötigen schulischen Voraussetzungen eine praktische Ausbildung zu absolvieren und so den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Neben diversen Angeboten von Drittanbietern (z. B. Caritas, ABS usw.) suchten sie eine Möglichkeit, Flüchtlinge in der Gastronomie zu schulen und zu vermitteln. Da im Raum St. Gallen kein geeignetes Angebot bestand, entstand die Idee, ein eigenes Projekt zu starten. Unter dem Namen Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen TISG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB als juristische Person. Der Verein bezweckt die Förderung der beruflichen Qualifikation in der Gastronomie, im Pflegebereich und weiteren zweckmässigen Arbeitsfeldern, insbesondere für Personen, welche auf dem Arbeitsmarkt Qualifikationsprobleme haben, in der Berufswahlfindung sind und Schwierigkeiten in der Berufsintegration haben. Ferner kann er auch weitere Aktivitäten entfalten, wie Betriebe im Kontext des Asyl- und Flüchtlingsthemas führen und mit Partnern zusammenarbeiten. Die Betriebe werden vom Verein geführt und gefördert durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Unterstützung und Beratung sowie Vernetzung mit den verschiedenen Akteuren im politischen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Bereich. Der TISG versteht sich als Trägerschaft für die operativen Geschäfte, welche die VSGP nicht selber führen will. Der VSGP-Vorstand hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er weder Betriebe operativ führen noch Personal anstellen will. Deshalb hat er sich an den TISG gewandt. Da der Trägerverein bereits zwei Gastronomiebetriebe führte und damit über die benötigten Voraussetzungen verfügte, hat sich der Vorstand des TISG bereit erklärt, die Betriebe zu übernehmen, die im Bereich der Arbeitsintegration, der beruflichen Qualifikation und der Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden direkte Unterstützung für die St. Galler Gemeinden leisten und von der VSGP (mit)finanziert werden. Die Betriebe müssen im Interesse der VSGP und der St. Galler Gemeinden sein, diese unterstützen und entlasten. Der VSGP-Vorstand hat darauf entschieden, dem TISG die Verantwortung für die Gruppenunterkünfte Seeben und Girlen/ Mels zu übertragen, ferner für die Tagesklinik Gravita. Damit führt der TISG fünf Betriebe mit einem Millionenbudget und etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit diesem Entscheid hat der TISG eine Grösse und eine Verantwortung erhalten, die nicht mehr durch einzelne Personen getragen werden soll und kann. Zudem sollen die Vereinsstrukturen so angepasst werden, dass keine Kumulation der Verantwortung mehr stattfindet. Im Vorstand sollen möglichst alle St. Galler Regionen und Parteien vertreten sein. Dabei geht es nicht darum, Parteipolitik zu betreiben, sondern gemeinsam die Verantwortung für die Aufgaben und Herausforderungen des TISG zu tragen. Im Vorstand werden künftig die bisherigen Vorstandsmitglieder Patrik Müller (St. Gallen, Präsident), Thomas Ammann (Rüthi, Vizepräsident) und Jörg Tanner (Sargans) vertreten sein. Weitere Mitglieder aus den übrigen Regionen werden angefragt. Zudem soll das Schweizerische Rote Kreuz Kanton St. Gallen durch Dr. Luzius Schmid vertreten sein. Das SRK engagiert sich bei der Gravita und der Qualifikation im Pflegebereich. Die Betriebe werden zwei Bereichsleitungen unterstellt, die an den Vorstandssitzungen beratend teilnehmen. Für die beiden Gastronomiebetriebe übernimmt Doris Schwizer (St. Gallen) die Bereichsleitung. Die beiden Gruppenunterkünfte und die Gravita werden der Leitung von Roger Hochreutener unterstellt. Beide Bereichsleitungen legen gegenüber dem Vorstand TISG Rechenschaft für ihre Tätigkeit ab. Der Trägerverein legt einerseits seinen Mitgliedern gegenüber an der jährlichen Hauptversammlung Rechenschaft ab, andererseits gegenüber dem Vorstand der VSGP für die erhaltenen finanziellen Beiträge. Da der TISG letztlich seinen Auftrag darin sieht, die Gemeinden in ihrem Auftrag zu unterstützen und zu entlasten, ist es ein Anliegen, dass die Gemeinden im Trägerverein gut vertreten sind, die Arbeit mitverantworten und sie kritisch begleiten. Deshalb ist die Gemeinde Flums eingeladen worden, Mitglied im TISG zu werden. Die Verpflichtung, welche die Gemeinde eingeht, umfasst einen Jahresbeitrag von Fr Dies wird vom VSGP-Vorstand unterstützt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. Juni 2013 den Beitritt zum Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen TISG beschlossen. 10

11 Flexibles Rentenalter Grapstrasse Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Bei verheirateten Personen hat jeder Ehegatte unabhängig vom anderen die Möglichkeit, die Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben. Es ist somit möglich, dass beispielsweise die Ehefrau ihre Rente vorbezieht und ihr Ehemann die Rente aufschiebt. Die Rentenkürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung vier bis fünf Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf heruntergeladen oder bei der AHV- Zweigstelle bezogen werden. AHV-Zweigstelle Flums Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2013 den Teilstrassenplan Grapstrasse erlassen und dazu ein Strassenbauprojekt genehmigt. Die Eigentümer des Grundstücks Nr beabsichtigen, die von der Kleinbergstrasse abzweigende Privatstrasse zum Gebäude Assek.-Nr auf dem Grundstück Nr neu in eine Gemeindestrasse 3. Klasse zu klassieren (bisher Weg 3. Klasse). Im oberen Bereich dieser Erschliessung ist auf einer Strecke von etwa 50 m Länge die Verlegung des gefährlichen Strassen-Teilstückes auf die andere Seite des Steinbaches vorgesehen. Die neue Strasse soll mit einer Brücke über den Steinbach geführt werden. Somit wird das bestehende Strassengefälle von 28 % auf 14 % reduziert. Das Vorhaben ist zur Vorprüfung an das Tiefbauamt Geisswiesenweg Der Geisswiesenweg ist seit über 20 Jahren nicht mehr als kantonaler Wanderweg verzeichnet. Der Gemeinderat hat deshalb die Aufhebung des Geisswiesenweges beschlossen und einen entsprechenden Teilstrassenplan erlassen. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat diesen Teilstrassenplan mit der Verfügung vom 6. Juni 2013 genehmigt. Der Geisswiesenweg hat als Weg (Gemeindeweg 3. Klasse) Bestand im Strassenplan der Politischen Gemeinde Flums. Er ist aber weder als kantonaler Wanderweg noch im kommunalen Fuss-, Wander- und Radwegnetz verzeichnet. Die Voraussetzungen für die Aufhebung des Gafriedastrasse Der Gemeinderat hat am 15. April 2013 den Teilstrassenplan Teilaufhebung/Verlegung Gafriedastrasse, Verlängerung Gamadürschweg erlassen. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat den Teilstrassenplan mit der Verfügung vom 21. Juni 2013 genehmigt. Der Gemeinderat hat am 26. Juni 2012 die Baubewilligung für den Um- und des Kantons St. Gallen eingereicht worden. Für die Brücke über den Steinbach ist eine wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung erforderlich. Da die projektierte Strasse entlang des Steinbachs auf dem Grundstück Nr den Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmungen nach Gewässerschutzverordnung verletzt, ist eine Ausnahmebewilligung bezüglich der Unterschreitung des Gewässerabstandes erforderlich. Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2013 den Teilstrassenplan Grapstrasse, Neuklassierung Gemeindestrasse 3. Klasse (Abbruch und Teilaufhebung Oberrutzweg Weg 3. Klasse, Neuklassierung Grapstrasse Gemeindestrasse 3. Klasse, Teil-Umklassierung Oberrutzweg in Gemeindestrasse 3. Klasse), erlassen. Die öffentliche Auflage ist vom 18. Juni 2013 bis 17. Juli 2013 durchgeführt worden. Geisswiesenwegs sind gegeben. Der Strassenplan der Politischen Gemeinde Flums ist folglich zu korrigieren, d. h., die Klassierung des Geisswiesenwegs ist aufzuheben. Für die Aufhebung des Geisswiesenwegs hat der Gemeinderat am 15. April 2013 den Teilstrassenplan Geisswiesenweg (Aufhebung Gemeindeweg 3. Klasse) erlassen. Die öffentliche Auflage ist vom 23. April 2013 bis 22. Mai 2013 durchgeführt worden. Innert dieser Frist sind keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat den Teilstrassenplan Geisswiesenweg (Aufhebung Gemeindeweg 3. Klasse) mit der Verfügung vom 6. Juni 2013 genehmigt. Neubau «Casa Gafrida» erteilt. Das bestehende Gebäude (Hotel Cafrida) wird bis auf die Erdgeschossdecke abgebrochen und an gleicher Lage wieder aufgebaut. Die bestehende Gafriedastrasse ist bis an die Nordostfassade des bestehenden Gebäudes klassiert. Aus Sicherheitsgründen wird die Gafriedastrasse um etwa drei Meter in Richtung Nordosten verschoben. Dadurch werden die Sichtverhältnisse bei den neuen Tiefgaragen- 11

12 einfahrten gemäss der VSS-Norm gewährleistet. Um den Gamadürschweg als Verbindung zur Gafriedastrasse vollständig sicherzustellen, muss dieser auf der Breite der aufzuhebenden Gafriedastrasse verlängert werden. Mit der Verlängerung der Verlegung der Gafriedastrasse und der Verlängerung des Gamadürschweges sind keine baulichen Massnahmen verbunden. Der Gemeinderat hat am 15. April 2013 den Teilstrassenplan Teilaufhebung/Verlegung Gafriedastrasse, Verlängerung Gamadürschweg erlassen. Die öffentliche Auflage ist vom 23. April 2013 bis 22. Mai 2013 durchgeführt worden. Innert dieser Frist sind beim Gemeinderat keine Einsprachen eingegangen. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat den Teilstrassenplan mit der Verfügung vom 21. Juni 2013 genehmigt. Teilzonenplan Hochwiese Parz. Nr. 970 Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2013 den Teilzonenplan Hochwiese Parz. Nr. 970 erlassen. Mit diesem Teilzonenplan wird das Grundstück, auf dem sich das ehemalige Schulhaus befindet, von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone umgezont. Der Teilzonenplan Hochwiese Parz. Nr. 970 weist das Grundstück Nr. 970 neu der Wohnzone W2-C zu (bisher Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA). Das Grundstück Nr. 970 besteht aus m² Boden. Darauf befinden sich das Theaterhaus Trillevip, Assek.-Nr. 51, und der Schopf, Assek.-Nr Die heutigen Grundeigentümer haben das Grundstück Nr. 970 im Jahr 2007 von der damaligen Primarschulgemeinde Flums-Dorf-Hochwiese gekauft. Die Primarschulgemeinde Flums-Dorf-Hochwiese hat das Gebäude verkauft, weil der Schulstandort Hochwiese aufgegeben worden ist und kein Bedarf für den weiteren Betrieb eines Schulhauses am Standort Hochwiese mehr vorhanden war. Im Jahr 2010 ist die Einheitsgemeinde Flums gegründet worden. Die Primarschulgemeinde Flums- Dorf-Hochwiese ist wie die Primarschulgemeinde Flums-Grossberg, die Primarschulgemeinde Flums-Kleinberg und die Oberstufenschulgemeinde Flums-Berschis in der Einheitsgemeinde Flums aufgegangen. Die Schülerinnen und Schüler im Talgebiet können an zentraler Lage in den Schulhäusern in Flums-Dorf beschult werden. Auf einen Schulhaus-Standort Hochwiese ist die Schule Flums nicht mehr angewiesen, weil die Schulhäuser in Flums-Dorf im Bedarfsfall ausgebaut bzw. erweitert werden könnten. Aus der Sicht der Politischen Gemeinde Flums besteht im Gebiet Hochwiese kein Bedarf für eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Östlich an das Grundstück Nr. 970 angrenzend befindet sich das Grundstück Nr der Katholischen Kirchgemeinde Flums mit der Antoniuskapelle. Dieses Grundstück befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die übrigen Liegenschaften, die das Grundstück Nr. 970 umgeben, befinden sich in der zweigeschossigen Wohnzone W2-C (ausgenommen das westlich angrenzende Grundstück Nr. 968 in der Zone übriges Gemeindegebiet UeG). Im Sinne einer Anpassung an die Zonierung der umgebenden Grundstücke befürwortet der Gemeinderat die Umzonung des Grundstücks Nr. 970 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone W2-C, zumal die geringfügige Erhöhung der Kapazität des Zonenplans, bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet, nicht ins Gewicht fällt. Der Gemeinderat hat deshalb am 10. Juni 2013 den Teilzonenplan Hochwiese Parz. Nr. 970 erlassen. Die öffentliche Auflage ist vom 18. Juni bis 17. Juli 2013 durchgeführt worden. 12

13 Baubewilligungen Mullis Thomas, Flumserberg: Sanierung/Erweiterung Einfamilienhaus, Abbruch Einfamilienhaus Assek. Nr auf Parz. Nr. 858 und Parz. Nr. 2074, Lingi (L) Rimmo Flums AG, Flums: Überbauung Alemannen auf Parz. Nr. 182, Unterdorf (KA-1) Prodkammbahnen Flumserberg AG, Flumserberg: Anbau Patrouilleuren- und Sanitätszimmer auf Parz. Nr und Nr. 3435, Gaue (K-B) Beeler Ivan, Flumserberg: Sanierung Zufahrtsstrasse auf Parz. Nr und Nr. 1405, Säss (L) Flumroc AG, Flums: Projektänderung Sanierung Verwaltungsgebäude Flumroc auf Parz. Nr. 344, Lax (GI) Gastr(o)ptimal 2020 GmbH, Flumserberg: Erdwärmesonden-Bohrungen auf Parz. Nr. 2128, Tannenboden (K-B) Miteigentümergemeinschaft Beeler-Toller, Tscherlach: Einbau Dachfenster auf Parz. Nr. 157, Dorf (KA-1) Swisscom (Schweiz) AG, Worblaufen: Neue Lüftungsanlage für Telefonzentrale auf Parz. Nr. 323, Grof (OeB) Camponovo Barbara, Humlikon, und Gull Urs, Freienbach: Grundwasserbohrung für Wärmepumpe und Photovoltaikanlage auf Parz. Nr. 268, Vorderdorf (W2A) Koch Heidi, Flums: Sichtschutzwand auf Parz. Nr. 304, Schilssand (W2A) Gantner Ruedi, Flums: Einbau Wärmepumpe auf Parz. Nr. 964, Galsersch (W2C) Innobas AG, Flums: Firmenanschrift (Flumserei) auf Parz. Nr. 1, Oberdorf (GI) Inauen Thomas und Aurelia, Waldkirch: Holzunterstand auf Parz. Nr. 2261, Oberberg (W2B) Bergbahnen Flumserberg AG, Flumserberg: Neubau Tellerlift Plattis auf Parz. Nr. 3161, Plattis (L) Wildhaber Lorenz, Flumserberg: Photovoltaikanlage auf Parz. Nr. 1358, Süesseberg (L) Berchtold Carlo, Flums-Kleinberg: Aussenkamin und Einbau Solaranlage auf Parz. Nr. 2789, Grap (GS) Rachide Brigitte und Mohamed, Flums: Umbau und Aufstockung bestehendes Wohnhaus auf Parz. Nr. 2094, Ganischa (W2A) Zinsli Sara und Andrea, Flums: Einbau Pool (Swim Spa) auf Parz. Nr. 3626, Büntli (W2A) Allenspach Marius und Monika, Flums: Einbau Solaranlage auf Parz. Nr. 997, Galsersch (W2C) Mächler Andrea, Flumserberg: Sanierung und Erweiterung Balkon auf Parz. Nr. 2939, Anggetlin (W2B) Rohner Andreas, Flums: Anbau Balkon / Solarpanel / Erstellung von zwei Parkplätzen / Aussenkamin auf Parz. Nr. 1002, Unterdorf (K-A1) Muzzi Alberto und Maria, Flums: Photovoltaikanlage, Stützmauer und Gerätehaus auf Parz. Nr. 3669, Unterfeld (W2A) Moser Fritz und Brigitte, Flums: Heizungssanierung und Einbau Solaranlage auf Parz. Nr. 1066, Galsersch (W2C) Pradaverda AG, Sargans: Anbau Dach auf Parz. Nr. 2119, Gauewald (W2B) Senti Theres, Urswil: Umnutzung ohne bauliche Massnahmen auf Parz. Nr. 1391, Säss (L) Bless Urs, Flums: Aufstellen eines Wohnwagens auf Parz. Nr. 3135, Stox (W2A) Hermann Heinz und Daniela, Flums: Parkplatzgestaltung und Carport auf Parz. Nr. 2028, Lax (W2A) Allenspach Marius, Flums: Aussenwärmepumpe auf Parz. Nr. 997, Galsersch (W2C) Nadig Peter, Flums: Umbau Wohnung im Ober- und Dachgeschoss auf Parz. Nr. 289, Hössli (W2A) Dr. Gort Peter und Maria, Flums: Einbau Sonnenkollektoren und Kaminersatz auf Parz. Nr. 441, Station (I) Schlegel Thomas und Susanna, Flums: Sanierung Wohnhaus und Anbau Autounterstand auf Parz. Nr. 726, Hinterdorf (WG3) Marthy Manfred, Flums-Kleinberg: Umnutzung ohne bauliche Massnahmen auf Parz. Nr. 1898, Gapatscha (L) Rüegg Theodor, Flumserberg: Dachsanierung auf Parz. Nr. 2260, Schwendi (W2-B) 13

14 Quellen Ingerli, Ingerli Gafröa, Gafröa und Heidenberg Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2013 das Schutzzonenreglement für die Quellen Ingerli, Ingerli Gafröa, Gafröa und Heidenberg samt Schutzzonenplan erlassen. Für die Quellen der öffentlichen Wasserversorgungen sind planrechtlich verbindliche Schutzzonen auszuscheiden. Die Wasserversorgung der Ortsgemeinde Flums-Kleinberg hat das Büro für Technische Geologie AG beauftragt, die Schutzzonenausscheidung für die Quel- len Ingerli, Ingerli Gafröa, Gafröa und Heidenberg vorzunehmen. Das Büro für Technische Geologie AG hat die Untersuchungen durchgeführt und ein Schutzzonendossier erstellt. Das Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen hat die Unterlagen geprüft. An der Sitzung vom 24. Juni 2013 hat der Gemeinderat das Schutzzonenreglement und den Schutzzonenplan erlassen. Die öffentliche Auflage ist vom 2. bis 31. Juli 2013 durchgeführt worden. Beitrag an Wasserversorgung Für die Hydrantennetzerneuerung Bergstrasse, Tannenbodenwiesenstrasse bis Femola, Tannenboden, hat der Gemeinderat der Wasserversorgung Flums-Grossberg einen Gemeindebeitrag von Fr zugesichert. An die Hydrantennetzerneuerung Schnäls der Wasserversorgung Flums-Grossberg hat der Gemeinderat einen Gemeindebeitrag von Fr zugesichert. Die Wasserversorgung Flums-Grossberg hat den Gemeinderat ersucht, einen Beitrag an die Hydrantennetzerneuerung Bergstrasse, Tannenbodenwiesenstrasse bis Femola, Tannenboden, sowie an die Hydrantennetzerneuerung Schnäls auszurichten. Gemäss Beitragszusicherung der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen belaufen sich die beitragsberechtigten Kosten auf Fr für die Hydrantennetzerneuerung Bergstrasse bzw. auf Fr für die Hydrantennetzerneuerung Schnäls. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Beitrag von 15 %, d.h. Fr für die Hydrantennetzerneuerung Bergstrasse bzw. von 15 %, d.h. Fr auszurichten. Die Beiträge werden für den Voranschlag 2014 vorgesehen. Achtung «Wilder Wald»! Sie sind im Wald nicht allein. Sie bewegen sich im Lebensraum von Wildtieren... Zu einem gesunden Wald gehört ein gesunder Wildbestand. Dem Wild fehlen aber vielfach geeignete Lebensräume. Das Nahrungsangebot ist eingeschränkt. Störungen sind allgegenwärtig. Stress führt zu erhöhtem Energiebedarf. In der Folge kommt es zu Verbiss- und Schälschäden an jungen Bäumchen. Die natürliche Waldverjüngung ist dadurch gefährdet. Mit Massnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen auf der einen und zur Regulierung des Wildbestandes auf der anderen Seite soll eine Verbesserung erzielt werden. Diese Massnahmen sind allerdings wenig Erfolg versprechend, wenn nicht gleichzeitig etwas zur Beruhigung des Lebensraumes unternommen wird. Nun werden Sie sich fragen: Was hat das mit mir zu tun? Eine ganze Menge. Selbstverständlich sollen Sie den wunderbaren Lebensraum Wald geniessen können. Verhalten Sie sich aber fair. Auf Waldstrassen gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Abseits von öffentlichen Strassen und Wegen ist Radfahren und Reiten nicht gestattet. Bitte führen Sie Ihren Hund an der Leine. Bleiben Sie auf den Wegen. Lassen Sie den Wildtieren ihren Freiraum. Wenn Sie einen rücksichtsvollen Umgang mit der Natur pflegen, tragen Sie zu einem gesunden Wald und Wildbestand bei. Herzlichen Dank. 14

15 Boden und Wasser nicht vergiften Ungeplante Wildkräuter «Unkraut» im Volksmund können ein Ärgernis sein. Manch einer würde sie vielleicht am liebsten wegspritzen. Doch Unkrautvertilgungsmittel sind giftig! Ein Verzicht lohnt sich. Spriessen Pflanzen auf Kieswegen oder zwischen Steinplatten, liegt der Griff zu einem Herbizid (Unkrautvertilgungsmittel) nahe. Herbizide sind jedoch gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung , Anhang 2.5 auf folgenden Flächen verboten: Auf und an allen Strassen und Wegen (inkl. Randsteine, Trottoirs, Strassendolen, Regenabläufe, Plattenwege) sowie auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen. Auf allen Plätzen (Parkplätze, Lagerplätze, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine, Verbundsteine, Hartbeläge, Kies- und Mergelflächen). Auf Dächern und Terrassen (Flachdächer und begrünte Flachdächer, Kiesdächer, Terrassen, Fassaden). Grund dafür ist, dass die Mittel von diesen Flächen sehr schnell abfliessen und ins Grundwasser versickern oder über die Kanalisation in unsere Seen, Flüsse und Bäche gelangen. Dort schädigen sie Pflanzen und Tiere und gefährden über das Trinkwasser auch den Menschen. Bereits wenige Tropfen belasten tausende Liter Wasser. Jede unsachgemässe Anwendung und Lagerung der giftigen Substanzen stellt daher eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Tipps, wie man auch ohne Chemie mit Wildkräutern auf Wegen und Plätzen sowie auf Dächern und Terrassen umgehen kann: Vorbeugen Ein kräftiger Besen beugt vor: Regelmässiges Wischen entfernt Humus und Samen und verhindert das Keimen von Pflanzen. Kiesbeläge vorbeugend rechen und regelmässig jäten, bei starker Verschmutzung waschen oder ersetzen. Schotterrasen oder Rasengittersteine erleichtern die Pflege von Wegen und Plätzen. Ein bis zwei Mal Mähen pro Jahr genügt. Zudem versickert das Regenwasser im Boden, und die Kanalisation wird entlastet. Dort wo kein Bewuchs toleriert werden kann, eng gefugte Platten verwenden und die Fugen eventuell mit Mörtel statt Sand füllen. Tolerieren Moose in Pflasterfugen auf wenig genutzten Flächen kann man ruhig gewähren lassen, sie sind harmlos. Nicht jedes ungeplante Kraut ist störend, im Gegenteil: Wildblumen und Gräser am Wegrand oder im Garten sind eine Bereicherung für Auge und Natur. Sie bieten Nahrung und Schutz für Kleinlebewesen wie Schmetterlinge, Käfer und Wildbienen. Regulieren Jäten ist die effektivste Methode! Je kleiner die Pflanze, desto geringer der Widerstand beim Ausreissen. Fugenkratzer, Wurzelstecher und Hacke erleichtern die Arbeit. Wenn Pfahlwurzeln (Löwenzahn) oder unterirdische Läufer (Ackerkratzdistel, Ackerwinde) schwer zugänglich sind, hilft es, die grünen, oberirdischen Teile regelmässig zu entfernen. Dadurch wird das Wachstum der Pflanze unterbrochen. Thermische Methoden und Hochdruckreiniger verbrauchen viel Energie beziehungsweise Wasser. Sie sind deshalb nur sparsam einzusetzen. Den Boden im Ziergarten mit dominanten Sorten bepflanzen. Wählen Sie einheimische Pflanzen, wie zum Beispiel Habichtskraut, Veilchen, Walderdbeeren und Heidenelke oder für sehr sonnige Standorte immergrünen Mauerpfeffer oder Bodendeckerrosen. Auf den Wegen zwischen den Gartenbeeten unterdrückt Rindenmulch oder Sägemehl den Unkrautwuchs. Trotz dem Verbot können Herbizide im Handel frei erworben werden. Dies, weil sie nicht generell verboten sind, sondern ihr Einsatz auf Flächen mit unbefestigtem, humusreichem Unterbau wie Rasenflächen und Gartenbeete erlaubt ist. Wer auf den zugelassenen Flächen trotz der negativen Auswirkungen Herbizide einsetzen will, sollte unbedingt folgende Regeln einhalten: Nur so viel Spritzbrühe (Gebrauchslösung des Herbizids) anmischen, wie gerade benötigt wird. So kann verhindert werden, dass Reste anfallen. Falls doch Reste übrigbleiben, diese auf einer mit Humus bedeckten Fläche ausbringen. Herbizide nie in die Kanalisation, das Lavabo oder WC schütten oder in den Hauskehricht geben. Herbizidreste sind Sonderabfälle und müssen zurück zur Verkaufsstelle oder zur örtlichen Sammelstelle für Sonderabfälle gebracht werden. Die Gemeinden geben Auskunft, wann und wo Sonderabfälle gesammelt werden. Das Optimum für Mensch und Umwelt bleibt jedoch der Verzicht auf Herbizide auch auf dafür zugelassenen Flächen und eine tolerante Einstellung gegenüber der natürlichen Pflanzenvielfalt. Hospizgruppe Sarganserland Begleitung von schwer kranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen. Gerne geben wir Auskunft unter Telefonnummer

16 Mütter- und Väterberatung Wochenmarkt unsere Telefonnummer Telefonbeantworter Fax: unsere Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do, Fr. von 8.00 bis 8.45 Uhr unsere Homepage: sarganserland unsere unsere Einzelberatung auf Termin in Murg, Walenstadt, Wangs, Mels und Bad Ragaz auf telefonische Anmeldung. Der Gesundheit von Geburt an Sorge tragen! Die Mütterberaterin berät die Eltern in den unterschiedlichsten Fragen, unterstützt sie rund um das Neugeborene bzw. Kleinkind (z.b. Stillen, Ernährung, Pflege, Schlafen, Erziehung, Entwicklung) und begleitet bis zum Kindergarten. Nicht vergessen: Wochenmarkt jeden Freitag von 8.30 bis Uhr auf dem Lindenplatz vor der St. Justus-Kirche! Die Beratung am Donnerstagnachmittag in Wangs ist offen für alle Eltern im Sarganserland. Berschis: Hausbesuche auf Anfrage Gertrud Ganteinbein 2013 Flums NEU: Altersheim Dienstag, 9.15 Uhr bis Uhr Silvia Ackermann 2013 Wangs Bahnhofstr. 25 Donnerstag Uhr bis Uhr Nachmittag auf Anmeldung August 13./20./27. August 8./29. September 3./10./17. September 5./12. Oktober 1./15./29. Oktober 3./31. November 5./12./26. November 7./28. Dezember 3./10./17. Dezember 5./19. Erziehungsberatung: siehe Extraplan der Kinder- und Jugendhilfe. Frau Antonia Hungerbühler ist an diesem Datum während den Beratungen in ihrer Gemeinde anwesend. Informationsanlass über Stammbaum und Familienforschung Das Büro für individualisierte historische Forschungen (BihF), Gurmels, unterstützt Privatpersonen und Organisationen bei der Erforschung der eigenen Geschichte. Die Historiker befassen sich mit allen Informationen und Dokumenten der vergangenen Jahre und beschaffen allenfalls die gewünschten Dokumente. Möchten Sie mehr wissen über Stammbaum Familienwappen Historische Schreibweise Familiennamen Frauen, die in die Familie eingeheiratet haben Historische Abbildungen der Vorfahren Verwandtschaften klären mit Hilfe von DNA-Analysen Landschaften, Ländereien und Häuser der Vorfahren Reisen zu den historischen Orten der Vorfahren Migration, Verbreitung, Zuzug der Vorfahren Einführungskurse in die individualisierte historische Forschung bzw. Weiterbildungskurse Publikationen dann laden wir Sie gerne zum Besuch des Informationsanlasses ein. Wann Montag, 2. September 2013 Zeit Uhr Wo «Sternen»-Saal, Wangs Dauer zirka 1 Stunde Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Zivilstandsamt Sarganserland durchgeführt. Büro für individualisierte historische Forschungen Zivilstandsamt Sarganserland Sozialzeitengagement, Senioren für Senioren Pro Senectute führt unter dem Begriff Begegnung und Austausch Kurse und Gruppenaktivitäten für Personen ab 60 Jahren durch. Die Aktivitäten bieten Gelegenheiten für Kontakte und zwischenmenschliches Engagement unter Seniorinnen und Senioren und die Möglichkeit, etwas zu lernen. Neu gibt es zum Beispiel den Kurs Hörtraining auch in Flums im Pfarreisaal, er startet am Im Sozialzeitengagement bietet Pro Senectute Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten als Kursoder Gruppenleitende einzusetzen. Pro Senectute wendet sich an Freiwillige, die ihre Talente und ihre Zeit für andere Menschen zur Verfügung stellen. Für das Engagement erhalten sie eine kleine Entschädigung als Anerkennung. Derzeit sucht Pro Senectute Kursleitende im kreativen Bereich sowie Gruppenleitende für Wanderungen. Haben Sie Interesse oder andere Fähigkeiten? Informieren Sie sich unverbindlich bei Pro Senectute Rheintal Werdenberg Sarganserland, Bahnhofstrasse 29, 9470 Buchs, Telefon (Montag bis Freitag, 8.00 bis Uhr, bis Uhr), Ansprechpartnerin ist Gertrud Burtscher. Umfassende Informationen auf: www. sg.pro-senectute.ch Alle wichtigen Angebote in der Region auf: 16

17 . Neu: Getränkekarton-Recycling in der Altstoffsammelstelle Kirchbünte getränkekarton.ch 17

18 Ein neues Kapitel im Recycling Flums baut für Sie das Recycling-Angebot noch weiter aus: Sie können neu alle leeren Getränkekartons (Verpackungen für Milch, Fruchtsäfte, Fertigsaucen, Wein, usw.) in der Altstoffsammelstelle Kirchbünte kostenlos abgeben. Getränkekartons werden in unseren Nachbarländern schon seit Jahren gesammelt in einem Schweizer Pilotversuch ist Flums eine der ersten Gemeinden! Getränkekarton-Recycling schont das Klima Durch die Wiederverwertung werden deutlich weniger CO 2 -Emissionen freigesetzt als beim Verbrennen in der Kehrichtverbrennungsanlage und die natürliche Ressource Holz wird geschont. 18

19 Getränkekarton-Recycling schafft Platz im Abfallsack Tonnen Milch- und Saftverpackungen könnten in der Schweiz pro Jahr gesammelt werden. Sobald Sie Getränkekartons nicht mehr in den Abfallsack werfen, sondern recyceln, sparen Sie sich die Gebühren. Getränkekarton-Recycling schont Ressourcen Aus Getränkekartons lassen sich zum Beispiel sehr stabile Kartons herstellen. Die langen, reissfesten Fasern und ein wie der Papiermacher sagt hohes Faser-zu-Faser-Bindevermögen machen den recycelten Getränkekarton zu einem idealen Zellstoffersatz. Aus diesem Grund besteht eine wachsende Nachfrage nach diesem wertvollen Sekundär-Rohstoff. 19

20 Getränkekarton-Recycling ist einfach Die leeren Getränkekartons einfach sammeln, falten, Deckel drauf, falls vorhanden, und in der Altstoffsammelstelle Kirchbünte abgeben. Und schon bekommen Ihre Getränkekartons ein weiteres Leben: als Faltschachtel, Well- oder Hülsenkarton. Was wird alles gesammelt? Leere Verpackungen (zum Beispiel von Tetra Pak) für Milch, Fruchtsäfte, Fertigsaucen, Wein usw. kein Altkarton! Wo: Altstoffsammelstelle Kirchbünte, Altersheimstrasse, 8890 Flums Wann: Mittwoch Uhr, Freitag Uhr Samstag 6. Juli, 7. September und 9. November 2013 jeweils von Uhr Alle Öffnungszeiten der Sammelstelle für das Jahr 2013 finden Sie auch im Abfallkalender oder auf dem Internet unter flums.ch. Verein Getränkekarton-Recycling Schweiz Jacob Burckhardt-Strasse 38, 4052 Basel T: , getränkekarton.ch, facebook.com/getraenkekarton Cocoon, 100% Recyclingpapier 20

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