Panoramafreiheit und Google Street View

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1 Panoramafreiheit und Google Street View 3. Cottbuser Medienrechtstage RA und FA für gewerblichen Rechtsschutz Loy Ullmann Haupt Rechtsanwälte

2 Inhalt und Gegenstand von Google Street View Bildliche Erfassung des deutschen Straßenraums Aufnahmen mittels Spezialfahrzeugen Einbindung der Ansichten in bereits bestehende Angebote Realisierung teilweise bereits erfolgt (z.b. London)

3 Anwendungsbeispiele Virtueller Marathonlauf London

4 Überprüfung von Reiseprospekt- Angaben 50 Meter bis zum Meer

5 Neuwagenkauf Lieferbarkeit des Traumwagens

6 Vorgehensweise Erfassung des öffentlichen Straßenlands mit Hilfe von Kamera-Pkws Pro Pkw sind in der Regel neun Kameras installiert Etwa alle 10 Meter werden Aufnahmen angefertigt

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9 Entwicklungsstand Deutschland Große Vorbehalte gegen die Realisierung von Google Street View Insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Hier und heute: nur urheberrechtliche Aspekte

10 Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Google Deutschland [ ] Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst Street View in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. [ ]

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12 Musterwiderspruchsformular des BMELV Herausgabe eines Musterwiderspruchsformular durch das BMELV (Name) (Datum) (Anschrift) Google Germany GmbH betr.: Street View ABC-Straße Hamburg per

13 Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View. Es handelt sich um die Liegenschaft: Straße, Hausnummer in PLZ Ortsname Nähere Beschreibung des Objektes:

14 Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich. Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)

15 Google-Street-View und Urheberrecht Urheberrechtliche Relevanz Möglichkeit der Erfassung urheberrechtlich geschützter Werke, insbesondere -Werke der Baukunst ( 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) -Kunstwerke ( 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) -Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke, 72 und 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG)

16 Urheberrechtliche Relevanz Verwertungsvorbehalt des Urhebers Grundsätzlich bedarf jede Nutzung der Zustimmung des Urhebers Ziel: Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers

17 Urheberrechtliche Relevanz Betroffene Nutzungsrechte Fotografieren Urheberrechtliches Vervielfältigungsrecht ( 16 UrhG)

18 Urheberrechtliche Relevanz Betroffene Nutzungsrechte Internetnutzung Verwendung der Fotografien für die Nutzung des Dienstes Google Street View im Internet Es erfolgt im Ergebnis eine öffentliche Zugänglichmachung ( 19 a UrhG)

19 Urheberrechtliche Relevanz Zwischenergebnis Die Erfassung und spätere Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken stellt einen urheberrechtlich relevanten Vorgang dar, der grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers bedarf.

20 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit Überblick ( 59 UrhG)? 59 UrhG: Schrankenregelung = gesetzliche Lizenz Differenzierung innerhalb der Schrankenregelungen, ob -die Nutzung zustimmungs-und vergütungsfrei oder -nur zustimmungsfrei, jedoch vergütungspflichtig zulässig ist.

21 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Konsequenz: Urheber müssen bestimmte Nutzungen ihrer Werke hinnehmen.

22 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Auslegung von Schrankenregelungen Ausgangspunkt: Das Werk ist die Leistung des Urhebers, die nicht ungefragt in Anspruch genommen werden darf. Folge: Grundsatz der engen Auslegung von Schrankenregelungen

23 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Voraussetzungen der Privilegierung des 59 UrhG Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden

24 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Werke Alle Werkarten Keine Einschränkungen im Gesetzestext In der Regel: Werke der bildenden Künste und Werke der Baukunst

25 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen Allgemein zugänglicher Ort Objektive Gegebenheiten entscheidend; nicht subjektive Perspektive des Betrachters z.b. Passagen, Hausdurchgänge allgemein zugänglicher Ort -

26 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Vorübergehende Schließung kann unschädlich sein -Erwägungsgründe des Gesetzgebers: Aufstellung eines Werks an öffentlichen Plätzen beinhaltet auch (Teil-)Widmung für die Allgemeinheit (BT-Dr. IV/270. S. 76)

27 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? an Werk selbst muss nicht öffentlich zugänglich sein Bei der Stelle, von der die Aufnahme gemacht wird, muss es sich um einen Ort handeln, der der Öffentlichkeit zugänglich ist Grundsatz des Verbots von Hilfsmitteln (Leitern o.ä.)

28 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? BGH GRUR 2003, 1038 Hundertwasser-Haus Perspektivische Außenansichten eines Bauwerkes, die erst von Balkonen, Terrassen, Leitern oder aus der Luft sichtbar werden, sind nichtnach 59 UrhG privilegiert

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30 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? bleibend Bleibend bedeutet nicht ewig Entscheidendes Kriterium: Wurde das Werk unter Berücksichtigung des Widmungszwecks ohne Befristung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

31 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Wille des Urhebers entscheidend aber: Bei der Beurteilung des Merkmals bleibend ist ergänzend auf den Zweck, zu dem das geschützte Werk aufgestellt wurde, abzustellen (BGH GRUR 2002, 606 Verhüllter Reichstag)

32 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Materialwahl sekundär: Auch Graffiti- Gestaltungen, Pflastermalereien sowie Sand-oder Eisskulpturen können trotz ihrer Vergänglichkeit bleibend sein

33 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? BGH GRUR 2002, Verhüllter Reichstag Für die Beurteilung des Merkmals bleibend sind auch objektive Gegebenheiten entscheidend

34 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? hier: Reichstag konnte nur für eine beschränkte Zeit verhüllt bleiben. Der verhüllte Reichstag hatte den Charakter einer (vorübergehenden) Werkpräsentation im Sinne einer Ausstellung an einem öffentlichen Ort.

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36 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Privilegierungen der Abbildungsfreiheit Vervielfältigung( 16 UrhG), Verbreitung ( 17 UrhG) und öffentlichen Wiedergabe zustimmungsund vergütungsfrei zulässig Nur zweidimensionale Verwertung aber nicht dreidimensionale Verwertung

37 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Private und gewerbliche Zwecke Bauwerke: Beschränkung auf äußere Ansicht ( 59 Satz 2 UrhG) Keine Privilegierung von Bearbeitungen und Umgestaltungen

38 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Abbildungsfreiheit und Google Street View Keine Privilegierung Kamerawagen = Leiter Aufnahme erfolgt von einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort

39 Privilegierung von Google Street View durch die sog. Abbildungsfreiheit ( 59 UrhG)? Verwertung von Fotografien urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen von Google Street View grundsätzlich rechtswidrig Busvergleich (-): kein Maßstab zur Beurteilung des Begriffs der Öffentlichkeit; kein dauerhafter Einblick

40 Exkurs: Urheberpersönlichkeitsrecht Grundsatz: Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt von der Abbildfreiheit unberührt Ist das abgebildete Werk signiert, ist die entsprechende Quelle in der Abbildung anzugeben ( 13 UrhG)

41 Exkurs: Urheberpersönlichkeitsrecht Seitens des Verwerters ist der gesetzlichen Pflicht zur Quellenangabe zu genügen ( 63 UrhG) Fehlt es an einer Signierung, hat der Verwerter nach Treu und Glauben den Namen des Urhebers in Erfahrung zu bringen

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt und Fachanwaltfür gewerblichen Rechtsschutz Loy Ullmann Haupt Rechtsanwälte Oranienburger Straße 65, Berlin; Tel: 030/ , Fax: 030/ Internet: www. haupt-rechtsanwaelte.de;

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