FESTSTELLUNGSENTWURF 2. Teilplanfeststellung vom

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1 Straßenbauverwaltung F R E I S T A A T B A Y E R N Straße / Abschnitt / Station: A3 von 580 / 0,651 bis 620 / 4,815 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg Unterlage streifiger Ausbau im Abschnitt östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim von Bau- km bis Bau-km PROJIS-Nr.: Teilplanfeststellung festgestellt nach 17ff. FStrG mit Beschluss vom Nr. RMF-SG der Regierung von Mittelfranken. FESTSTELLUNGSENTWURF 2. Teilplanfeststellung vom Textunterlage zur Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet DE Aischgrund Aufgestellt: AUTOBAHNDIREKTION NORBAYERN Nürnberg, den Bartsch, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege

2 Bearb. Projekt-Nr. Datum H. Schrader, Dipl.-Ing. (FH) M. Voit, Landschaftsarchitekt L10/09 Juli 2014 WGF Landschaft Aufmkolk Hintermeier Voit Ziesel Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse Nürnberg Tel / Fax 0911 /

3 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Vorbemerkungen Beschreibung des Schutzgebiets und der für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Übersicht über das VS-Gebiet Aischgrund... 6 Vogelarten nach Anhang 1 VS-RL... 8 Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der VS-RL Erhaltungsziele des Schutzgebiets Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets zu den benachbarten NATURA-2000-Gebieten Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Optimierung / Vermeidung/ Minimierung (Schadensbegrenzung) Wirkfaktoren Detailliert untersuchter Bereich Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs Vogelarten nach Anhang 1 der VS-RL Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der VS-RL Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Beschreibung der Bewertungsmethode Wirkprozesse und Wirkprozesskomplexe Vorbelastung im VS-Gebiet Beeinträchtigungen von Vogelarten nach Anhang I der VS-RL Blaukehlchen (Luscinia svecica) Eisvogel (Alcedo atthis) Heidelerche (Lullula arborea) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Neuntöter (Lanius collurio) Purpurreiher (Ardea purpurea) Rohrdommel (Botaurus stellaris) Rohrweihe (Circus aeruginosus) WGF Landschaft, Nürnberg 1

4 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Schwarzmilan (Milvus migrans) Wespenbussard (Pernis apivoris) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Beeinträchtigungen von Vogelarten nach Artikels 4 Abs. 2 der VS-RL Bekassine (Gallinago gallinago) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Dorngrasmücke (Sylvia communis) Großer Brachvogel (Numenius arquara) Kiebitz (Vanellus vanellus) Pirol (Oriolus oriolus) Reiherente (Aythya fuligula) Schnatterente (Anas strepera) Tafelente (Aythya ferina) Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) Uferschnepfe (Limosa limosa) Wasserralle (Rallus aquaticus) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Beeinträchtigung von Vogelarten ohne (Brut-) Nachweis Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch andere Pläne und Projekte Ausbau der Kreisstraße ERH 36 ( Schönwetterstraße ) Ersatzneubauten der Brücken Uttstadt und Lauf - Gemeinde Adelsdorf Sanierung der Aischbrücke mit Bau einer Behelfsbrücke - Stadt Höchstadt.. 89 Neubau Radweg am NSG Ziegenanger Neubau eines Radwegs zwischen Gremsdorf und Höchstadt - Stadt Höchstadt Bebauungsplan Nr. 15 Bechhofer Straße - Gemeinde Gremsdorf Bebauungsplan Mühläcker - Stadt Höchstadt Bebauungsplan Am Kiebitzengraben - Stadt Höchstadt Bebauungsplan Am Wageck - Stadt Höchstadt Bebauungsplan Freizeitanlage in der Aischaue - Stadt Höchstadt FNP Änderung Modellflugplatz - Gemeinde Gremsdorf Sonderkultur und Direktvermarktung Erdbeeren und Beerensträucher- Stadt Höchstadt Retentionsraumausgleich für Parkplatzneubau am Heldenfriedhof - Stadt Höchstadt Erweiterungsbau der Kläranlage Höchstadt - Stadt Höchstadt Gesamtübersicht der Beeinträchtigungen des Vorhabens im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten Zusammenfassung WGF Landschaft, Nürnberg

5 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S Tabelle 1: Anhang-I-Arten des VS-Gebiets 8 Tabelle 2: Art.4(2)-Arten des VS-Gebiets 9 Tabelle 3: für die VS-VP relevante Wirkfaktoren 19 Tabelle 4: voraussichtlich betroffene Anhang-I Arten nach SDB 21 Tabelle 5: voraussichtlich betroffene Art. 4(2)-Arten nach SDB 21 Tabelle 6: 6-stufiger Beeinträchtigungsgrad 47 Tabelle 7: Erheblichkeit des Beeinträchtigungsgrades 49 Tabelle 8: Zusammenfassende Darstellung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen 94 durch die Autobahn A3 getrennte Teilflächen des Vogelschutzgebietes DE Aischgrund (Ausschnitt aus ris-view.bayern) WGF Landschaft, Nürnberg 3

6 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Vorbemerkungen Anlass und Aufgabenstellung Mit dem Schutzgebietssystem Natura 2000, bestehend aus Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VS-Gebieten), wurde auf europäischer Ebene ein umfassendes Instrument zum Schutz und Erhalt von seltenen und geschützten Tierarten und Lebensräumen geschaffen. Als Beitrag zum Netz Natura 2000 hat Bayern FFH- und VS-Gebiete mit einem Gebietsanteil von zusammen 11,3% der Landesfläche an die Europäische Kommission gemeldet und die VS-Gebiete durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutz- Gebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" letztere rechtsverbindlich festgelegt. Die Autobahndirektion Nordbayern plant den 6-streifigen Ausbau der A3 Frankfurt Nürnberg im Planungsabschnitt östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim. Der Abschnitt beginnt bei Bau-km und endet bei Bau-km Die 2. Teilplanfeststellung nimmt folgende Inhalte, die in der 1. Teilplanfeststellung zurückgestellt worden sind, wieder auf bzw. ergänzt diese: PWC-Anlage bei Klebheim mit Ein- bzw. Ausfahrstreifen zwischen Bau-km bis Bau-km Vergrößerung der Absetzbecken 365-1L und 365-1R (Fahrbahnwasser der PWC- Anlage) und Zuwegung zu den Absetzbecken Leitungstrasse nach Klebheim mit Ver- und Entsorgungsleitungen In diesem Planungsraum liegen mehrere Schutzgebiete des europäischen Netzes Natura 2000, die durch das Vorhaben potentiell betroffen sein können. Da durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen eines VS-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht ausgeschlossen werden können, ist nach den 34, 35 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung (VS-VP) durchzuführen. Die VS-VP hat die Aufgabe, die von dem o. g. Vorhaben, sowie den in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ausgelösten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele einschließlich der für sie maßgeblichen Bestandteile zu prüfen. Ziel ist es, die Verträglichkeit des Vorhabens in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, mit den Erhaltungszielen des NATURA 2000-Gebiets zu beurteilen und festzustellen. Basis der Erstellung der VS-VP bilden der Leitfaden sowie die Musterkarten FFH-VP im Bundesfernstraßenbau des BMVBW 1. Verwendete Quellen Als Grundlage für die vorliegende Vogelschutzverträglichkeitsprüfung (VS-VP) dient der Standard-Datenbogen (SDB) zum VS-Gebiet DE Aischgrund mit Stand November sowie die gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele des Bayer. Landesamt für Umwelt (BAYLFU) und der Regierung von Mittelfranken mit Stand Weitere Quellen stellen die amtliche Biotopkartierung (LFU, Stand Januar 2011) sowie die Artenschutzkartierung (LFU, Stand ) dar. 1 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung von Bundesfernstraßen (Leitfaden FFH-VP) Ausgabe Die Standarddatenbögen werden derzeit aktualisiert. 4 WGF Landschaft, Nürnberg

7 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP Zusätzlich liegt für das Gebiet Bucher Weiher ein Pflege- und Entwicklungsplan mit Arterfassungen der Tiergruppe Vögel vor (IVL 1994). Für das geplante NSG Teiche um Schloss Neuhaus (IVL 1999) ist ebenfalls eine Zustandserfassung für das Gebiet erstellt. Beide Unterlagen geben für diese Gebiete, die heute auch TF des VS-Gebietes sind, wichtige Grundlagen zur Entwicklung / Veränderung der Bestände innerhalb der relevanten Teilflächen. Neben diesen älteren Dokumenten liegen zusätzlich umfassende Arterfassungen im Zuge des Managementplans zum FFH-Gebiet Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Mohrhof vor (Reg. v. Mittelfranken 2010). Weitere Grundlage für die VS-VP ist der aktuelle Entwurf des Managementplans für das Vogelschutzgebiet DE Aischgrund mit Stand September 2015 (IVL, Hemhofen). In Zusammenschau der vorliegenden Daten und den durchgeführten Kartierungen ist es möglich, den vorkommenden Artbestand an Vogelarten des Anhang I und Artikel 2 Abs. 4 der VS-RL darzustellen. Die Populationsbestände (Anzahl an Brutpaaren, Individuen auf Durchzug) der relevanten Arten sind dem SDB entnommen. Die Vogelbestände im Untersuchungsgebiet (UG) sind aus den genannten Untersuchungen bekannt. Durchgeführte Untersuchungen Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung zum Planungsabschnitt wurden vom Ersteller dieser Unterlagen flächendeckend Bestandserfassungen zur Flächennutzung und zu den Biotoptypen durchgeführt. Avifaunistische Untersuchungen erfolgten im Jahr 2010 durch das Büro ÖFA (Ökologisch Faunistische Arbeitsgemeinschaft, Schwabach). In bestimmten Abschnitten an der Trasse erfolgten 2011 weitere detaillierte Begehungen durch ÖFA. Im Zuge der Prüfung alternativer PWC-Standorte im Offenland und Wald erfolgten im Jahr 2015 ergänzende faunistische Erhebungen durch das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, Hemhofen (IVL). In einem Radius von jeweils ca. 300 m um die untersuchten PWC-Standorte wurde u.a. auch die Artengruppe Vögel erfasst. Datenlücken Über den Raum liegen aus mehreren Datenquellen umfassende Nachweise zu Vogelarten des Gebietes vor (Pflege- und Entwicklungskonzepte, ASK, mündl. Auskünfte von Gebietskennern). Mit dem Managementplan für das Vogelschutzgebiet DE Aischgrund liegt eine aktuelle und detaillierte Grundlage zu den Vogelarten vor. Der Entwurf des FFH-Managementplans liefert zusätzlich eine detaillierte Grundlage über den aktuellen Zustand und das Vorkommen von Vogelarten innerhalb der Natura Gebietskulisse im Aischgrund (Kartierungen 2008/ 2009). Offensichtliche Datenlücken sind somit nicht gegeben. WGF Landschaft, Nürnberg 5

8 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP 1. Beschreibung des Schutzgebiets und der für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Das Vorhaben befindet sich am Abschnittsbeginn in den naturräumlichen Haupteinheiten Nr. 115 Steigerwald mit seiner Untereinheit der Steigerwaldhochfläche und führt dann in Richtung Süden in die naturräumliche Haupteinheit Nr. 113 Mittelfränkisches Becken. Mit der Querung des Aischtals wird eine Untereinheit des Mittelfränkischen Beckens durchfahren. Die reale Vegetation wird im Gebiet wesentlich durch Wälder, die landwirtschaftlichen Nutzflächen und die vielen Teichflächen der Teichwirtschaft bestimmt. Grünlandnutzung tritt schwerpunktmäßig im Aischgrund und rund um die Bucher Weiher auf. Das Gebiet weist minimal eine Höhe von 245 m ünn, im Maximum 310 m ünn auf. Im Mittel beträgt die Höhe 271 m ünn. 1.1 Übersicht über das VS-Gebiet Aischgrund Im Zuge der am 1. April 2016 in Kraft getretenen Bayerischen Natura 2000-Verordnung (BayNat2000V) erfolgte eine Aktualisierung der gebietsbezogenen Erhaltungsziele (Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele vom 29. Februar 2016). Die Standarddatenbögen (SDB) werden derzeit aktualisiert. Alle nachfolgenden Aussagen des SDB beziehen sich auf den bisher gültigen Stand. Das VS-Gebiet DE Aischgrund ist überwiegend charakterisiert durch das Aischtal mit seinen Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren, einem teilweise noch mäandrierenden Flusslauf, Teiche mit unterschiedlichen Verlandungsstadien, Röhrichten und Großseggenbeständen (vgl. Standarddatenbogen (SDB) Ziff. 4.1). Güte und Bedeutung des VS-Gebiets nach SDB Ziffer 4.2: Dichtezentren des Weißstorchs mit guten Nahrungshabitaten, Lebensräume für Wiesenbrüter (Kiebitz, Wachtelkönig) und Arten des Schilfröhrichts (z.b. Blaukehlchen). Teiche für Wasservögel, Rohrweihe und Reiher hoch bedeutsam, Rastgebiet!. Das VS-Gebiet umfasst insgesamt 14 Teilflächen (TF) mit einer Gesamtgröße von ha, wobei TF außerhalb des eigentlichen Aischtals auch Weiher und angrenzende Grünlandbereiche umfassen. Bei den TF 02, 03, 04, 05, 08, 11, 12, 13 und 14 wird eine Beeinträchtigung der Vogelarten bzw. der Erhaltungsziele durch direkte oder indirekte Wirkungen über den Luft-, Boden- und Wasserpfad aufgrund der Entfernung ausgeschlossen. Die 5 durch das Ausbauvorhaben betroffenen TF sind im Folgenden fett markierten. TF 01: TF 02: TF 03: TF 04: TF 05: TF 06: Aischgrund, zwischen Markt Uehlfeld und der Mündung in die (ca. 820 ha) Langenbachgrund und Haarweiherkette, nordwestlich von Haid (ca. 151 ha). Weppersdorfer Weiher, südlich von Weppersdorf (ca. 75 ha). Egloffsteiner Weiher, zwischen Wimmelbach und Hausen (ca. 16 ha, außerhalb des in der Übersichtskarte dargestellten Bereichs). Ziegenanger, nördlich Neuhaus (ca. 33 ha) Weiher bei Neuhaus / Bucher Wäldchen zwischen der BAB A3 und nördlich Neuhaus (ca. 68 ha). 6 WGF Landschaft, Nürnberg

9 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP TF 07: TF 08: TF 09: TF 10: TF 11: TF 12: TF 13: TF 14: Bucher Weiher, zwischen Buch und Gremsdorf (ca. 68 ha). Weihergebiet bei Krausensbechhofen, zwischen Krausenbechhofen und Gremsdorf (ca. 25 ha). Brandweiher, südlich Neuhaus an der BAB A3 (ca. 29 ha). Überhangweiher, zwischen Hesselberg und der BAB A3 (ca. 23 ha). Weihergebiet bei Mohrhof, nördlich von Mohrhof (ca. 129 ha). Kleiner Bischofsweiher, nördlich von Dechsendorf (ca. 51 ha). Aischgrund bis Markt Uehlfeld, zwischen Pahres und östlich Markt Uehlfeld (ca. 391 ha). Nordteil des Großen Bischofsweiher, östlich von Dechsendorf (ca. 10 ha). Die TF 03, 05, 06, 07, 08, 10 und 11 des VS-Gebiets überlagern sich mit TF des FFH-Gebiets "Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Mohrhof". Innerhalb des VS-Gebiets sind wiederum folgende Schutzgebiete ausgewiesen: Flächenhafter Landschaftsbestandteil "Egloffsteiner Weiher" (TF 04). Naturschutzgebiet "Feuchtwiesen Ziegenanger bei Neuhaus" (TF 05). Naturschutzgebiet "Weihergebiet bei Krausenbechhofen" (TF 08). Naturschutzgebiet Langenbachgrund und Haarweiherkette (TF 02). WGF Landschaft, Nürnberg 7

10 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Vogelarten nach Anhang 1 VS-RL Im VS-Gebiet kommen nach Natura 2000-Verordnung Anlage 2 bzw. dem SDB folgende Vogelarten nach Anhang 1 der VS-RL vor: Tabelle 1: Anhang-I-Arten des VS-Gebiets A272 A612 Art nach Anhang I VS-RL Status Populationsgröße im VS-Gebiet Gesamtbeurteilung Blaukehlchen (Luscinia svecica) B p < A229 Eisvogel (Alcedo atthis) B / Z p = 18 / i ~ 5 B A094 Fischadler (Pandion haliaetus) Z i = A140 Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) Z i < 18 B A234 Grauspecht (Picus canus) B p ~ 1 C A246 Heidelerche (Lullula arborea) B p ~ 8 B A151 Kampfläufer (Philomachus pugnax) Z i = 18 - A719 Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) 3 eb, Z, ub 4 Bestand: 0-14 k.a. A127 Kranich (Grus grus) Z i < 100 C A098 Merlin (Falco columbarius) Z i < 1 - A060 Moorente (Aythya nyroca) Z i < 1 - A023 Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) Z i < 3 - A338 Neuntöter (Lanius collurio) B p > 10 C A170 Odinshühnchen (Phalaropus lobatus) Z i < 1 - A029 A634 Purpurreiher (Ardea purpurea) B / Z p = 1 / i < 2 B A021 A688 Rohrdommel (Botaurus stellaris) B p = 3 A A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus) B p > 12 A A074 Rotmilan (Milvus milvus) B p = 2 B A073 Schwarzmilan (Milvus migrans) Z i = 3 - A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) B p ~ 4 - A075 Seeadler (Haliaeetus albicilla) Z i < 1 C A026 Seidenreiher (Egretta garzetta) Z i < 21 C A027 Silberreiher (Egretta alba) Z i < 4 B A038 Singschwan (Cygnus cygnus) B i < 1 C A119 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) B p = 1 A A196 Weißbart-Seeschwalbe (Chlidonias hybridus) Z i < 2 - A031 Weißstorch (Ciconia ciconia) Z i = 5 - A072 Wespenbussard (Pernis apivoris) B p = 1 - A022 A617 Zwergdommel (Ixobrychus minutus) B p < 5 A Status: Populationsgröße: Gesamtbeurteilung: B = Brutvogel, Z = Zugvogel, p = Brutpaar, i = Individuum, A = hervorragend, B = gut, C = signifikant, - = keine Angabe 3 Art wurde ergänzt im Zuge der BayNat2000V (Anlage 2 und Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele vom ) 8 WGF Landschaft, Nürnberg

11 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der VS-RL Im VS-Gebiet kommen nach Natura 2000-Verordnung Anlage 2 bzw. dem SDB folgende Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der VS-RL vor: Tabelle 2: Art.4(2)-Arten des VS-Gebiets Art nach Artikel 4 Abs. 2 VS-RL Status Populationsgröße im VS-Gebiet Gesamtbeurteilung A099 Baumfalke (Falco subbuteo) B p ~ 9 - A256 Baumpieper (Anthus trivialis) B p ~ 12 C A153 Bekassine (Gallinago gallinago) B p > 25 A A336 Beutelmeise (Remiz pendulinus) B p > 10 - A275 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) B p ~ 10 - A309 Dorngrasmücke (Sylvia communis) Z i ~ 5 - A136 Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) B p > 10 - A168 Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) B p = 2 - A383 Grauammer (Emberiza calandra) B p = 8 - A160 Großer Brachvogel (Numenius arquata) B p > 3 C A142 Kiebitz (Vanellus vanellus) B p < 30 - A055 Knäkente (Anas querquedula) 3 B, Z 4 Brut: k.a. A056 Löffelente (Anas clypeata) 3 ub, S, Z 4 Bestand: 0-24 k.a. A337 Pirol (Oriolus oriolus) B p ~ 15 - A340 Raubwürger (Lanius excubitor) B p = 2 - A061 Reiherente (Aythya fuligula) B p > 15 - A051 Schnatterente (Anas strepera) B p > 25 A A008 Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) Z i < 60 B A059 Tafelente (Aythya ferina) B p > 62 - A297 Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) B p >70 B A156 Uferschnepfe (Limosa limosa) B p ~ 3 - A249 Uferschwalbe (Riparia riparia) B p > A118 Wasserralle (Rallus aquaticus) B p ~ 19 B A257 Wiesenpieper (Anthus pratensis) B p ~ 10 C A004 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis B p = 80 B Status: Populationsgröße: Gesamtbeurteilung: B = Brutvogel, Z = Zugvogel p = Brutpaar, i = Individuum A = hervorragend, B = gut, C = signifikant, - = keine Angabe 1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets Nach 10 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG gelten als Erhaltungsziele eines Gebiets von Gemeinschaftlicher Bedeutung die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten sowie ihrer Lebensräume. 4 Angaben lt. Managementplan zum Vogelschutzgebiet Aischgrund WGF Landschaft, Nürnberg 9

12 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Der "günstige Erhaltungszustand" von Vogelarten des Anhang I und von Zugvögeln nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL ist in der VS-RL nicht explizit definiert. Die Begriffsdefinition der FFH-RL kann aber in entsprechender Weise übertragen werden 5 : Arten befinden sich dann in einem günstigen Erhaltungszustand, wenn sie langfristig ungefährdet und überlebensfähig sind. Im Zuge der BayNat2000V wurden die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für das Vogelschutz-Gebiet aktualisiert. Die konkretisierten Erhaltungsziele 6 für das VS-Gebiet DE Aischgrund sind: 1. Erhaltung der naturnahen Flusslandschaft der Aisch mit teilweise noch mäandrierendem Flusslauf, regelmäßig überfluteten Talräumen und einem vielfältigen Mosaik an Auenlebensräumen sowie der angrenzenden Teichlandschaft mit zahlreichen Teichen verschiedenster Größen, Nutzungsintensitäten und Verlandungsstadien mit Verbindungsgräben, Wiesen, Feuchtflächen und kleinen Wäldchen als Lebensraum einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt mit einer herausragend artenreichen Avifauna. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Fließgewässerdynamik der Aisch mit Überschwemmungen und der extensiven Nutzung der Auewiesen als wesentliche Habitateigenschaften der Lebensräume von Weißstörchen, Wiesenbrütern, Greifvögeln und durchziehenden Watvögeln. Erhalt der nicht von Straßen oder Freileitungen zerschnittenen Auenabschnitte und Niederungen, insbesondere auch zur Vermeidung des Leitungsanfluges und Stromtodes von Weißstörchen und Greifvögeln, sowie Entschärfung schon vorhandener Freileitungen. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung ungestörter, naturbelassener, unbegradigter und mäandrierender Fließgewässerabschnitte mit natürlichen Ufern (ohne Ausmähen), Kies-, Sand- und Schlammbänke als Lebensraum von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer sowie Abbruchkanten und Steilwänden als primärer Bruthabitat von Eisvogel und Uferschwalbe; Erhalt der Brutplätze, auch in sekundären Lebensräumen wie Sandgruben und Teichgebieten. Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer hohen Gewässergüte und eines ausreichenden, naturnahen Fischbestandes als Nahrungsgrundlage sowie von umgestürzten Bäumen als Jagdwarten. 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Großem Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Grauammer und anderen Wiesenbrütern sowie ihrer Lebensräume, auch als wichtige Nahrungshabitate für Brutvögel der Umgebung wie Rohrweihe, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, Baumfalke, Weißstorch sowie für Gastvögel wie Merlin, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Silberreiher, Seidenreiher und Kranich, insbesondere ausgedehnter, störungsarmer, wenig erschlossener Feuchtwiesen mit ihrem charakteristischen Wasserhaushalt (Überschwemmungen, hohen Grundwasserständen), Mikrorelief (Senken, Flutmulden), Kleingewässern extensiver Nutzung (ohne Umbruch, Pestizide, Mineraldünger) und einem abgestimmten Mahd- und Nutzungsmosaik, so dass einerseits ein ausreichendes, gleichmäßig vorhandenes Angebot an niedrigwüchsigen Wiesen vorhanden ist, und andererseits ausreichend große spät oder bis über den Winter hinaus ungemähte Bereiche (Mahdinseln, Randstreifen) als deckungsreiche 5 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau 6 BAYLFU/REG. V. MITTELFRANKEN (2008): NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet DE Aischgrund mit Stand vom WGF Landschaft, Nürnberg

13 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP Nahrungs- und Rückzugsflächen oder Singwarten (z.b. Braunkehlchen) erhalten bleiben. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der vielfältigen Teichgruppen mit ihren unterschiedlichen Nährstoffgehalten, Ufer- und Verlandungszonen sowie Wasserpflanzengemeinschaften, als landesweit bedeutsame Brut-, Rast- und Durchzugsgebiete für zahlreiche gefährdeten Wat- und Wasservogelarten (z.b. Kleiner Bischofsweiher) und als Brutgebiet überregionaler Bedeutung für den Schwarzhalstaucher; insbesondere auch Erhalt der nährstoffarmen Moorweiher; Erhaltung bzw. Wiederherstellung ausreichend großer, ungestörter Bereiche. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Rohrweihe, Rohrdommel, Purpurreiher, Rohrsängern, Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle, Zwergtaucher, Tafel-, Reiher-, Schnatterente und anderer Brutvögel der Ufer-, Röhricht- und Verlandungsbereiche, bei Wiederauftreten auch der Moorente, sowie ihrer Lebensräume, insbesondere von Land, Dämmen und Wasser her störungsarme bis störungsfreie Teiche während der Monate März bis August (einschließlich der für Balz und Revierbildung wichtigen Vorbrutzeit) mit großflächigen, reich gegliederter Altschilfbeständen, ausreichend hohen Wasserständen und Flachwasserbereichen, insbesondere im Bruthabitat der Rohrdommel; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der biotopprägenden Gewässerqualität der Teiche und einer der extensiven, bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung mit naturnahen Fischbeständen (ohne Besatz) in nicht karpfenteichwirtschaftlich genutzten Teichen; Minimierung von Störungen während der Brutzeit bei bewirtschafteten Fischteichen. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Möwenkolonien (z.b. an den Mohrhofweihern) und deren Störungsfreiheit als bevorzugter Brutplatz des Schwarzhalstauchers und weiterer gefährdeter Vogelarten. 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gastpopulationen von Fisch- und Seeadler, Moorente, Nachtreiher, Singschwan, Weißbart-Seeschwalbe, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer Odinshühnchen sowie zahlreicher anderer Limikolen, Rallen, Reiher, Seeschwalben, Möwen, Tauch- und Gründelenten und ihrer Lebensräume, insbesondere störungsarmer Teiche mit Röhrichten- und Verlandungszonen (z.b. Deckung, Schlafplätze) und angrenzenden, großflächig freien Wasserflächen (z.b. Nahrungsaufnahme, auch über den Winter), im Wechsel mit offen Schlammflächen (Nahrungsflächen Limikolen, z.b. auch abgelassene Teiche); Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Ruhezonen an jeweils geeigneten Gewässern während der Durchzugsperioden (Wasser- und Schlammflächen, März-Mai bzw. Juli bis November), Mauserzeit (deckungsreiche Gewässer, Juli bis September) sowie im Winterhalbjahr (großflächig freie Wasserflächen und Röhrichte, September bis April); Erhalt großer Bäume im Uferbereich als Ansitzwarten u.a. für See- und Fischadler. 9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Blaukehlchen und Beutelmeise sowie ihrer Lebensräume, insbesondere Pionier-Auwälder und Weidengebüsche, Schilfflächen, offenes Wasser, Schlammflächen und frühen Sukzessionsstadien der Verlandung in enger räumlicher Nähe, auch entlang von Gräben, sofern damit keine Beeinträchtigung anderer wertgebender Lebensräume und Vogelarten verbunden ist. 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Grau- und Schwarzspecht, Rotmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Raubwürger und Pirol sowie ihrer Lebensräume, insbesondere alt- und totholzreicher Au- und Bruchwälder, mesophiler Laubwälder (z.b. Bucher Wäldchen) und Feldgehölze mit Alt- und Starkholzbeständen sowie Einzelbäume als Bruthabitate; Erhalt von offenen WGF Landschaft, Nürnberg 11

14 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Waldstrukturen und Lichtungen als Ameisenlebensräume (Nahrungsgrundlage für den Grauspecht); Erhalt von großflächigen, störungsarmen, weitgehend unzerschnittenen und extensiv genutzten Offenland-Gebieten mit Magerwiesen, Säumen, (Feucht) Grünland und Gewässern als Nahrungshabitate; Erhalt der Horst- und Höhlenbäume, auch von Rabenvogelnestern für den Baumfalken und andere Folgenutzer; Erhaltung bzw. Wiederherstellung störungsfreier Räume um die Horste zur Brutzeit mit einer forstlichen Bewirtschaftungsruhe von Anfang März bis Ende August in eine Umkreis von ca. 200 m. 11. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der nährstoffarmen, lichten Kiefernwälder und Sandlebensräume (Binnendünen, Sandgruben) im Sandgebiet bei Haid, insbesondere als Lebensraum der Heidelerche. Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer weitgehenden Störungsarmut während der Brutzeit (Ende März bis Ende Juli), auch als Lebensraum des Baumpiepers und andere Arten halboffener Landschaften (auch Nahrungshabitat). 12. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter und Dorngrasmücke sowie ihrer Lebensräume, insbesondere struktur- und insektenreicher Gehölz-Offenland-Komplexe mit den jeweiligen artspezifisch notwendigen Sonderstrukturen (z. B. Singwarten, miteinander verbundenen Heckenzeilen) sowie naturnaher Waldsäume und Ruderalfluren. 12 WGF Landschaft, Nürnberg

15 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP Erhalt der naturnahen Flusslandschaft der Aisch mit teilweise noch mäandrierendem Flusslauf, regelmäßig überfluteten Talräumen und einem vielfältigen Mosaik an Auenlebensräumen sowie der angrenzenden Teichlandschaft mit zahlreichen Teichen verschiedenster Größen, Nutzungsintensitäten und Verlandungsstadien, mit Verbindungsgräben, Wiesen, Feuchtflächen und kleinen Wäldchen als Lebensraum für eine artenreiche Avifauna. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Fließgewässerdynamik der Aisch mit Überschwemmungen und der extensiver Nutzung der Auewiesen als Habitat für Bekassine, Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Kiebitz, Uferschnepfe und Wiesenpieper. Erhalt ausgedehnter, störungsarmer, wenig erschlossener Feuchtwiesen mit ihrem charakteristischen Wasserhaushalt (Überschwemmungen, hohe Grundwasserstände), Mikrorelief (Senken, Flutmulden) und Kleingewässern mit extensiver Nutzung. Erhalt eines abgestimmten Mahd- und Nutzungsmosaiks sowohl mit einem ausreichend gleichmäßig vorhandenen Angebot an niedrigwüchsigen Wiesen, als auch mit ausreichend großen, spät oder bis über den Winter hinaus ungemähten Bereichen (Mahdinseln, Randstreifen als deckungsreiche Nahrungs- und Rückzugsflächen, Singwarten). 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiete für Weißstorch, Kranich, Silberreiher, Seidenreiher, Singschwan, Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Merlin, Rotmilan und Schwarzmilan. Erhalt ausreichend unzerschnittener Auenabschnitte und Niederungen. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend ungestörter, naturbelassener, unbegradigter und mäandrierender Fließgewässerabschnitte mit natürlichen Ufern (ohne Ausmähen), Kies-, Sand- und Schlammbänken als Lebensraum von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer sowie Abbruchkanten und Steilwänden als primäres Bruthabitat von Eisvogel und Uferschwalbe. Erhalt der Brutplätze, auch in sekundären Lebensräumen wie Sandgruben und Teichgebieten. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichenden, naturnahen Fischbestands als Nahrungsgrundlage sowie von umgestürzten Bäumen als Jagdwarten. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rohrweihe, Rohrdommel, Zwergdommel, Purpurreiher, Schwarzhalstaucher, Teichrohrsänger, Tüpfelsumpfhuhn, Kleinem Sumpfhuhn, Wasserralle, Zwergtaucher, Tafelente, Reiherente, Schnatterente, Knäkente und Löffelente als Brutvögel der Ufer-, Röhricht- und Verlandungsbereiche, insbesondere von Land, Dämmen und Wasser her störungsarmer bis störungsfreier Teiche während der Monate März bis August (einschließlich der für Balz und Revierbildung wichtigen Vorbrutzeit) mit großflächigen, reich gegliederten Altschilfbeständen, ausreichend hohen Wasserständen und Flachwasserbereichen. Erhalt ggf. Wiederherstellung der biotopprägenden Gewässerqualität der Teiche und einer extensiven, bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung mit ausreichend naturnahen Fischbeständen und während der Brutzeit ausreichend ungestörten Bereichen. 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Nahrungs- und Rastgebiete von Fischadler, Seeadler, Rohrweihe, Zwergdommel, Rohrdommel, Moorente, Tafelente, Reiherente, Schnatterente, Knäkente, Löffelente, Kleinem Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle, Zwergtaucher, Schwarzhalstaucher, Purpurreiher, Nachtreiher, Singschwan, Weißbartseeschwalbe, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer und Odinshühnchen, insbesondere störungsarmer Teiche mit Röhrichten und Verlandungszonen (z. B. Deckung, Schlafplätze) und angrenzenden, großflächig freien Wasserflächen (z. B. Nahrungsaufnahme, auch über den Winter), im Wechsel mit offenen Schlammflächen (Nahrungsflächen, z. B. auch abgelassene Teiche). Erhalt ggf. Wiederherstellung von ausreichend WGF Landschaft, Nürnberg 13

16 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP großen Ruhezonen an jeweils geeigneten Gewässern während der Durchzugsperioden (März bis Mai ggf. Juli bis November) sowie im Winterhalbjahr (großflächig freie Wasserflächen und Röhrichte, September bis April). Erhalt großer Bäume im Uferbereich als Ansitzwarten u. a. für Seeadler und Fischadler. 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Blaukehlchen und Beutelmeise sowie ihrer Lebensräume, insbesondere Pionier-Auwälder und Weidengebüsche, Schilfflächen, offenes Wasser, Schlammflächen und frühe Sukzessionsstadien der Verlandung in enger räumlicher Nähe, auch entlang von Gräben, sofern damit keine Beeinträchtigung anderer wertgebender Lebensräume und Vogelarten verbunden ist 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Grauspecht, Schwarzspecht, Rotmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Raubwürger und Pirol sowie ihrer Lebensräume, insbesondere alt- und totholzreicher Au- und Bruchwälder, mesophiler Laubwälder (z. B. Bucher Wäldchen) und Feldgehölze mit Alt- und Starkholzbeständen sowie Einzelbäumen als Bruthabitate. Erhalt von offenen Waldstrukturen und Lichtungen als Ameisenlebensräume (Nahrungsgrundlage für den 8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der nährstoffarmen, lichten Kiefernwälder und Sandlebensräume (Binnendünen, Sandgruben) im Sandgebiet bei Haid, insbesondere als Lebensraum der Heidelerche. Erhalt ggf. Wiederherstellung einer ausreichenden Störungsarmut während der Brutzeit (Ende März bis Ende Juli), auch als Lebensraum des Baumpiepers und anderer Arten halboffener Landschaften (auch Nahrungshabitat). 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Grauammer und Dorngrasmücke sowie ihrer Lebensräume, insbesondere struktur- und insektenreicher Gehölz-Offenland-Komplexe mit den jeweiligen artspezifisch notwendigen Sonderstrukturen (z. B. Singwarten, miteinander verbundenen Heckenzeilen) sowie naturnaher Waldsäume und Ruderalfluren. 1.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Zur Umsetzung der für ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung formulierten Erhaltungsziele ist ein Gebietsmanagement erforderlich. In diesem Managementplan werden für das Gebiet und dessen Erhaltungsziele spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen definiert. Für das VS-Gebiet Aischgrund liegt derzeit noch kein ein Managementplan-Entwurf mit Stand September 2015 vor, der aktuell an den Runden Tischen vorgestellt und diskutiert wird 7. Wesentlicher Bestandteil des Managementplans (MP) ist die Planung von Erhaltungsmaßnahmen, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Arten zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Der MP wird dabei als Leitlinie des staatlichen Handelns gesehen. 1.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets zu den benachbarten NATURA-2000-Gebieten Im Folgenden werden die umliegenden NATURA 2000-Gebiete um das Vorhaben mit ihren wertgebenden Lebensraumtypen oder Arten benannt und evtl. bestehende funktionalen Beziehungen aufgezeigt. 7 Quelle: Schriftliche Mitteilung der Regierung von Mittelfranken vom WGF Landschaft, Nürnberg

17 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP FFH Gebiet DE Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Mohrhof Das FFH-Gebiet Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Mohrhof besteht aus 19 Teilflächen und überlagert sich teilweise mit dem VS-Gebiet Aischgrund. (FFH-Verträglichkeitsprüfung Unterlage 19.2). Aufgrund der Überschneidung beider NATURA 2000-Gebiete sind funktionale Beziehungen untereinander gegeben. Prüfgegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind die Lebensraumtypen (LRT) stehende Gewässer, Pfeifengraswiesen und feuchte Hochstaudenfluren, magere Mähwiesen und Eichen-Hainbuchenwälder und Auenwälder) sowie die Arten (Kammmolch, Schlammpeitzger, Bitterling, Schmale Windelschnecke und Biber sowie die Bechsteinfledermaus). VS-Gebiet DE Markwald bei Baiersdorf Das VS-Gebiet Markwald bei Baiersdorf liegt rund 2,5 km südöstlich des Vorhabens. In den Erhaltungszielen sind Greifvogelarten genannt, die auch im vorliegenden VS-Gebiet vorkommen. Die Greifvögel suchen aufgrund ihrer weiten Aktionsradien bei Jagdflügen u. U. jeweils auch das andere Gebiet auf. Wesentlich ist für die Art jedoch das Bruthabitat im jeweiligen Gebiet. Insgesamt wird daher eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets Markwald bei Baiersdorf, die aufgrund von direkten oder indirekten Wirkungen über Luft-, Boden- und Wasserpfad des vorliegenden Vorhabens auftreten könnten, aufgrund der Entfernung des Vorhabens zum VS-Gebiet ausgeschlossen. FFH-Gebiet DE Moorweiher im Aischgrund und in der Grethelmark Das FFH-Gebiet Moorweiher im Aischgrund und in der Grethelmark besteht aus 19 TF, die im Umfeld des VS-Gebietes Aischgrund verteilt liegen. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet betreffen die LRT stehende Gewässer, Flüsse, Pfeifengraswiesen und feuchte Hochstaudenfluren, artenreiche montane Borstgrasrasen, magere Mähwiesen, Niedermoore und Auenwälder sowie Eichen-Hainbuchenwälder sowie die Arten Kammmolch, Schlammpeitzger, Bitterling und die Große Moorjungfer. Aufgrund der charakteristischen Teiche beider Natura 2000-Gebiete bilden, mit gleicher Lebensraumausstattung, die Gebiete gleiche Möglichkeiten der Besiedlung. Funktionale Beziehungen und damit auch eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele wird jedoch, aufgrund der räumlichen Entfernung, der wenig mobilen Arten mit begrenzten Aktionsradien nicht angenommen. Die Nutzung und Überschneidung von Revieren und Aktionsradien von größeren, mobilen Vogelarten kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. FFH-Gebiet DE Markwald bei Baiersdorf Das FFH-Gebiet Markwald bei Baiersdorf liegt rund 7 km südöstlich des Bauvorhabens am Nordrand des Marktwalds zwischen Forchheim und Erlangen. Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes umfassen den LRT Auenwälder sowie die Bechsteinfledermaus, den Hirschkäfer und den Eremiten. Alle drei Arten sind typische Waldarten und an diese Lebensraumstruktur gebunden. Funktionale Beziehungen zwischen dem VS-Gebiet Aischgrund und dem FFH-Gebiet Markwald bei Baiersdorf bestehen ggf. für Wald bewohnende Vogelarten bzw. für Greifvogelarten, die mit ihren großen Aktionsradien bei Jagdflügen auch andere Gebiete nutzen können. Wesentlich ist für die Art jedoch das Bruthabitat im jeweiligen Gebiet. Insgesamt wird eine Beeinträchtigung der der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Markwald bei Baiersdorf, aufgrund von direkten oder indirekten Wirkungen über Luft-, WGF Landschaft, Nürnberg 15

18 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Boden- und Wasserpfad aufgrund der Entfernung des Vorhabens zum FFH-Gebiet ausgeschlossen. FFH-Gebiet DE Waldgebiet Untere Mark Das FFH-Gebiet Waldgebiet Untere Mark liegt rund 7 km östlich des Vorhabens auf der Höhe von Höchstadt a. d. Aisch. Erhaltungsziele betreffen LRT der Wälder sowie die Arten Steinkrebs, Eremit, Kammmolch, Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr. Funktionale Beziehungen zwischen dem VS-Gebiet Aischgrund und dem FFH-Gebiet Waldgebiet Untere Mark bestehen ggf. für Wald bewohnende Vogelarten bzw. für Greifvogelarten, die mit ihren großen Aktionsradien bei Jagdflügen auch das andere Gebiet nutzen können. Wesentlich ist für die Art jedoch das Bruthabitat im jeweiligen Gebiet. Insgesamt wird eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Waldgebiet Untere Mark, aufgrund von direkten oder indirekten Wirkungen über Luft-, Boden- und Wasserpfad aufgrund der Entfernung des Vorhabens zum FFH-Gebiet ausgeschlossen. FFH-Gebiet DE Langenbachgrund und Haarweiherkette Das FFH-Gebiet Langenbachgrund und Haarweiherkette liegt vollständig in der TF 02 des VS-Gebietes Aischgrund. Funktionale Beziehungen sind somit durch die Überschneidung der Gebiete gegeben. Das FFH-Gebiet selbst liegt in einer Entfernung von rund 6 km zum geplanten Vorhaben. Erhaltungsziele betreffen die LRT Binnendünen, stehende Gewässer, Pfeifengraswiesen und feuchte Hochstaudenfluren, magere Mähwiesen, Niedermoore und Auenwälder sowie Eiche-Hainbuchenwälder sowie die Arten Schlammpeitzger, Bitterling und Kammmolch. Insgesamt wird eine Beeinträchtigung der LRT, der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes Langenbachgrund und Haarweiherkette, aufgrund von direkten oder indirekten Wirkungen über Luft-, Boden- und Wasserpfad auftreten könnten, aufgrund der Entfernung des Vorhabens zum FFH-Gebiet ausgeschlossen. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die bestehende 4-streifige Autobahn A3 wird im Entwurfsabschnitt 6-streifig ausgebaut. Die Verbreiterung des Querschnitts erfolgt im nördlichen Entwurfsabschnitt beidseitig, im südlichen Abschnitt (südl. AS Höchstadt Ost) einseitig in Richtung Westen. Mit dem Ausbauvorhaben verbunden sind folgende weitere wesentliche Änderungen: Neubau, z.t. mit seitlicher Verlegung, der vorhandenen Straßenunter- und -überführungen (St 2263, St 2254, ERH 36, B 470, GVS Buch Neuhaus, ERH 16) bestandsorientierte Neugestaltung der AS Pommersfelden und der AS Höchstadt Ost Neubau der A3-Aischbrücke und der A3-Flutbrücke im Aischtal Bau von Lärmschutzanlagen (Wall-Wand-Kombinationen im Bereich der Ortschaften Etzelskirchen, Medbach, Buch und Neuhaus) Neubau einer PWC Anlage innerhalb der Waldflächen am südlichen Abschnittsende Neuordnung der Entwässerung mit Bau von Absetz- und Rückhaltebecken (ASB und RHB). Die genaue technische Ausführung der Ausbaumaßnahme ist in Unterlage 1 beschrieben. 16 WGF Landschaft, Nürnberg

19 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP 2.2 Optimierung / Vermeidung/ Minimierung (Schadensbegrenzung) Trassierung, Linie und Querschnitt Die vorliegende Ausbauplanung orientiert sich weitgehend am Bestand und vermeidet dadurch weitgehend neue Reliefveränderungen. Durch den einseitigen Ausbau im südlichen Abschnitt nach Westen werden in erheblichem Umfang Eingriffe vermieden. Dort liegen nämlich mit dem Bucher Wald und den Brandweihern besonders wertvolle Landschaftsteile, die als TF des VS- (bzw. FFH) -Gebietes geschützt sind, sowie mit der Teichkette Kirchenweiher Steinweiher weitere naturnahe Strukturen fast unmittelbar an die Autobahn angrenzend. Eingriffe in diese Bereiche werden weitestgehend vermieden. Auf der westlichen Seite liegt mit den Bucher Weihern ein ebenfalls besonders wertvoller Landschaftsteil, der aber aufgrund seiner Entfernung zur Autobahn keine Beeinträchtigung erfährt. Standort der PWC Anlage Der Standort der PWC Anlage wurde so gewählt, dass Eingriffe in naturnahe Biotope und in potenzielle Lebensräume streng geschützter Arten weitestgehend vermieden werden. Insbesondere liegt der Standort außerhalb des Einflussbereichs der Teilgebiete des Vogelschutz- (und FFH-) Gebiets. In einem Variantenvergleich wurde ermittelt, dass der nunmehr gewählte Standort gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Standort im Offenland nahe dem Breiten Weiher naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich mit geringeren Eingriffen verbunden ist, auch wenn hier deutlich mehr Waldflächen von Rodung betroffen sind. Die naturschutzfachliche Bewertung von PWC-Standorten wurde anhand folgender Themen durchgeführt: Gebietsschutz: Auswirkungen aus Vogelschutz- oder FFH-Gebiete (Natura 2000) Landschaftsbild: Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung der Landschaft Biotopschutz: Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG, kartierte Biotope i.s. der bayerischen Biotopkartierung und sonstige naturnahe Lebensräume (Waldflächen, Gehölzbestände und landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen ohne Biotopstatus) Artenschutz: Auswirkungen auf sap-relevante Arten, Prognose zum Eintreten von Verbotstatbeständen. Im Ergebnis zeigt sich ein eindeutiger Vorteil für den PWC-Standort im Wald. Entwässerung, Gewässer Mit dem Ausbauvorhaben verbunden ist der in den Lageplänen dargestellte Bau von Absetzbecken mit Rückhaltebecken (ASB und RHB) mit Abscheideranlagen. Damit können die mit dem Fahrbahnwasser mitgeführten Schmutzstoffe weitgehend zurückgehalten werden. Insbesondere kann damit auch das Gefahrenrisiko bei sog. Ölunfällen erheblich minimiert werden. Die Rückhalteeinrichtungen erlauben schließlich eine gedrosselte Ableitung des Wassers aus dem Rückhaltebecken in die natürlichen Vorfluter, womit insbesondere bei starken Regenereignissen die Vorfluter nicht überlastet werden. Durch das aus der PWC-Anlage anfallende Fahrbahnwasser werden die beiden ASB bei km geringfügig vergrößert. Zur Minimierung von Eingriffen werden die ASB und RHB außerhalb von Waldflächen in landwirtschaftlicher Flur errichtet. Die Lage und Gestaltung der Becken wurde so abgestimmt, dass Eingriffe in naturnahe Lebensräume vermieden werden: WGF Landschaft, Nürnberg 17

20 Unterlage Feststellungsentwurf A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim 2. TP Bau km (Konfliktbereich 1, östlich Nackendorf): Lage von Becken und Zufahrt ohne Eingriffe in die Teichkette (Biotop ), die Hecke Ö 2 sowie angrenzendes Feuchtgrünland; Schutz von erhaltenswertem Baumbestand während der Bauzeit; Ableitung des Wassers über einen neu errichteten Graben ohne Einleitung in die Teiche Bau-km (Konfliktbereich 3, nördlich Medbach): Anordnung nur einer großen Beckenanlage außerhalb des Überschwemmungsgebiets; Platzierung des Beckens außerhalb der Teiche Biotop und des angrenzenden Laubmischwalds, damit Vermeidung von Eingriffen in Vorkommen und Landlebensraum des Moorfroschs; Ableitung des Wassers zur Aisch ohne Einleitung in die Teiche Bau-km (Konfliktbereich 4, Aischtal): Anordnung nur eines Absetzbeckens im Überschwemmungsgebiets, Lage von Becken und Zufahrt mit geringer Beeinflussung der Aisch. Bau-km : Verzicht auf ein ursprünglich geplantes ASB und RHB zur Vermeidung von Eingriffen in Feuchtgrünland (Biotop ) und Gewässerränder und Wasserableitung zum benachbarten ASB und RHB. Seitenentnahmen/ Retentionsraumausgleich Mit dem Ausbauvorhaben verbunden ist ein Erdmassendefizit in Höhe von ca m³. Zur Gewinnung der Erdmassen werden Seitentnahmen durchgeführt. Die Auswahl der Flächen erfolgt so, dass Eingriffe in naturnahe Landschaftsstrukturen minimiert werden. Mit der Verbreiterung des Autobahnkörpers im Aischgrund wird ein Retentionsraumausgleich notwendig. Dieser wird in der Nähe der AS Höchstadt Ost zwischen der B 470 und der ERH 38 in einem Umfang von m³ hergestellt und ist so situiert, dass die benachbart vorhandenen ökologischen Ausgleichsflächen (Kiesabbau Fa. Roth) nicht beeinträchtigt werden. Flächen für vorübergehende Inanspruchnahme Die zur Herstellung des Straßenbauwerkes erforderlichen Flächen für Baustelleneinrichtungen, Baulager und Baustraßen werden nach Möglichkeit auf Flächen der bestehenden und geplanten Straßenkörper oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgewiesen. In Ausnahmefällen müssen aber auch Gehölz- bzw. Waldbestände geholzt werden. Die Flächen für vorübergehende Inanspruchnahme werden nach Beendigung der Baumaßnahme rekultiviert, d.h. der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt. In Bereichen, in denen naturnahe Lebensräume direkt an das Baufeld angrenzen, wird die vorübergehende Inanspruchnahme auf ein notwendiges Minimum reduziert und es werden in der Regel Biotop-Schutzzäune vorgesehen. Rückbauflächen, Renaturierungsflächen Nicht mehr benötigte befestigte Straßenflächen werden entsiegelt und zusammen mit nicht mehr benötigten Straßennebenflächen entsprechend der naturschutzfachlichen bzw. landoder forstwirtschaftlichen Eignung renaturiert. Insbesondere werden die derzeitigen kleinen Parkplätze aufgelassen und zurückgebaut. Unterführung des Steggrabens Der Steggraben ist das natürliche Verbindungselement zwischen den Bucher Weihern westlich und dem Bucher Wald mit den Teichen bei Schloss Neuhaus östlich der Autobahn. Er verbindet somit die naturschutzfachlich wertvollsten Teilräume im UG. Der Steggraben wird im Bestand bei Bau-km mit einem Durchlass mit Kastenprofil mit 6 m lichter Weite unter der A 3 unterführt. Es handelt sich um ein überschüttetes Bauwerk, das nur eine sehr geringe lichte Höhe von unter 1,5 m aufweist. Eine Verbundfunktion ist somit kaum gegeben. Um die Verbundfunktion an dieser Stelle entscheidend zu verbessern ist nunmehr ein Brückenneubau mit einer lichten Weite von 10 m und einer lichten Höhe > 5 m vorgesehen. 18 WGF Landschaft, Nürnberg

21 A3 östl. Höchstadt Nord Klebheim Unterlage Feststellungsentwurf 2. TP Um den Wasserabfluss während der Bauzeit aufrechterhalten zu können, wird das neue Bauwerk neben dem bestehenden Bauwerk errichtet. Der Bachlauf des Steggrabens wird passend zum neuen Brückenbauwerk entsprechend verlegt und dabei naturnah gestaltet. Die Aufweitung dieser Gewässerunterführung verbessert nachhaltig die Austausch- und Wechselbeziehungen in einem Bereich mit besonderer Biotopverbundfunktion und zugunsten der benachbart liegenden VS- bzw. FFH-Gebiete. 2.3 Wirkfaktoren Im Rahmen der Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung sind innerhalb einer Vielzahl möglicher Wirkfaktoren diejenigen zu betrachten, die bezogen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebiets Relevanz besitzen. Tabelle 3: für die VS-VP relevante Wirkfaktoren 8 Wirkfaktorgruppe Wirkfaktor Wirkart Veränderung der Habitatstruktur Barrierewirkung Irritationen: Auslösen von Fluchtverhalten oder Habitatmeidung stoffliche Einwirkungen Verlust von Vegetations- / Biotopstrukturen Überbauung / Verlust von Lebensraum der Art (z.b. Brutplatz, Nahrungshabitat, Ruheplatz) Kollisionsgefahr / Individuenverlust Akustische Reize: Verlärmung von Lebensraum einer Art durch Baustellenbetrieb oder Verkehr Visuelle Veränderungen / optische Störungen am Lebensraum der Art durch Baustellenbetrieb und Verkehr Erschütterungen/ Vibrationen Irritation durch Lichteinwirkungen durch Baustellenbetrieb und Verkehr Störfaktor Mensch, d.h. Fluchtdistanz einer Art wird unterschritten Emissionen der Straßenverkehrs / des Straßenunterhalts auf einen Lebensraum Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) anlagebedingt/ baubedingt anlagebedingt/ baubedingt anlagebedingt/ baubedingt/ betriebsbedingt baubedingt/ betriebsbedingt baubedingt/ betriebsbedingt baubedingt baubedingt/ betriebsbedingt baubedingt betriebsbedingt baubedingt betriebsbedingt baubedingt 8 LAMBRECHT, H. & TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP - Endbericht zum Teil Fachkonventionen (unter Beschränkung auf den Wirkfaktor Flächeninanspruchnahme) WGF Landschaft, Nürnberg 19

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