Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle
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- Gerhard Adenauer
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1 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westerburg mit integriertem Landschaftsplan Punktuelle Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee Beschreibung der Änderungspunkte in den Ortsgemeinden (Teil B) Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westerburg Punktuelle Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee Erstellt im Auftrag der Verbandsgemeinde durch: Freiraumplanung Diefenthal Dipl.-Biogeogr. Bernhard Diefenthal Stand: Offenlage gem. 3 (2) BauGB August 2007
2 Beschreibung der Änderungspunkte in den Ortsgemeinden - Teil B - - Kenndaten der Gemeinde - Geplante Neuausweisungen - Aussagen des Landschaftsplanes - Aussagen zur Umweltverträglichkeit / Kompensation Seite Pottum 2 Winnen 7
3 Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Ortsgemeinde Pottum Statistische Daten: Anzahl der Einwohner ( ): Flächengröße der Ortsgemeinde: 436,00 ha Wohnbaufläche: 42,41 ha Gewerbliche Baufläche 1,91 ha Schulen Grundschule Soziale Einrichtungen Kindergarten Kirchliche Einrichtungen Kirche mit Gemeindezentrum Medizinische Versorgung - Einzelhandel - Grundversorgung 1 Bäckerei, 1 Metzgerei, 1 Lebensmittelgeschäft Kulturelle Einrichtungen 6 Vereine Fremdenverkehr 10 Ferienwohnungen, 4 Gaststätten, 1 Hotel Sportliche Einrichtungen Sportplatz Zweckbestimmung der Gemeinde / Erläuterung der besonderen Funktion gem. RROP: E Funktion G (Gewerbestandort) Funktion E (Erholungsgemeinde) Funktion L (Landwirtschaftliche Gemeinde) Eigenentwicklung x Funktion E (Gemeinde in einem Schwerpunktbereich der weiteren Fremdenverkehrsentwicklung) Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
4 Städtebauliche Entwicklung Nr. Beschreibung Flächengröße (ha) Abwägung und Begründung 1.1 Neuausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz 23,98 Die Neuausweisung der Sonderbaufläche dient der Erweiterung der vorhanden 18-Loch-Anlage um weitere 9-Loch und der Existenzsicherung des Standortes am Wiesensee. Auf dieser Teilfläche ist die Anlage von 8 Spielbahnen vorgesehen 1.2 Ausweisung einer Kompensationsfläche innerhalb des NSG Seebachtal 1.3 Ausweisung von Kompensationsflächen für die Golfplatzerweiterung 1,18 Die derzeit intensiv genutzte Futterwiese innerhalb des NSG ist durch Umwandlung in hochwertigere Lebensräume als Kompensationsfläche für die Golfplatzerweiterung geeignet und dient der Aufwertung des Naturschutzgebietes. 4,42 Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden innerhalb der gekennzeichneten Flächen geeignete Kompensationsmaßnahmen festgelegt. ANMERKUNGEN: Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind für den Änderungsbereich Flächen für die Landwirtschaft und den Forst eingetragen. Eine detaillierte Konkretisierung der einzelnen Flächennutzungen innerhalb des Änderungsbereiches, wie z. B. Waldflächen, Wasserflächen, Spielbahnen u.a. erfolgt innerhalb des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan). Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
5 Landschaftsplanung Nr. Landschaftsplan Betroffenheit der Landschaftsfaktoren Umweltverträglichkeit / Kompensation 1.1 Bestand: intensives bis extensives Grünland mittlerer Standorte, Ackerland, Feldgehölz, Laubwald Boden: Standort mit geringer natürlicher Ertragsfähigkeit geringe Eingriffserheblichkeit Ziele: Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, Landschaftsschutzgebiet: Secker Weiher Wiesensee Naturschutzgebiet: Teilfläche innerhalb des Schutzgebietes Seebachtal Biotopkartierung: Teilfläche des NSG in der Biotopkartierung erfasst Flächen nach 28 LNatSchG: nicht betroffen Planung vernetzter Biotopsysteme: Biotoptypenverträgliche Nutzung, in Teilbereichen Entwicklung von mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte Klima: geringe Eingriffserheblichkeit Wasser: Uferbereich des Wiesensees mittlere bis hohe Eingriffserheblichkeit Arten und Biotope: Überwiegend häufige und in der Region weit verbreitete Biotoptypen (Grünland mittlerer Standorte, Ackerland) betroffen. In kleinem Teilbereich ist ein Laubwald am Palzhahn in naturnaher Ausprägung betroffen. geringe bis mittlere Eingriffserheblichkeit Erholung: Landschaftsraum mit gewachsener Landschaftsbildstruktur und hoher regionaler Eigenart; Offenland, exponierte Lage; weit einsehbarer Raum mittlere Eingriffserheblichkeit Konflikt mit angrenzenden Flächen des Naturschutzgebietes und Verlust eines Laubwaldbereiches am Palzhahn. Überwiegend sind geringwertige Lebensraumtypen von der Golfplatzerweiterung betroffen. Durch die Nutzungsänderung und die damit verbundene Reduzierung der Nährstoffeinträge ergeben sich auch positive Auswirkungen auf das angrenzende Schutzgebiet und den Wiesensee. Zur Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft sind die Entwicklung von magerem Grünland und Extensivierung der Grünlandnutzung sowie die Anlage von Gehölz- und Laubwaldflächen vorgesehen. Insgesamt erfolgt eine Anreicherung des Landschaftsraumes mit gliedernden Elementen (s. 1.2 und 1.3). Eine genaue Ermittlung des Kompensationsbedarfes und die Beschreibung einzelner Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
6 Nr. Landschaftsplan Betroffenheit der Landschaftsfaktoren Umweltverträglichkeit / Kompensation 1.2 Bestand: intensiv genutztes Grünland frischer Standorte Ziele: Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, Landschaftsschutzgebiet: Secker Weiher Wiesensee Naturschutzgebiet: Seebachtal Biotopkartierung: In der Biotopkartierung erfasst Flächen nach 28 LNatSchG: nicht betroffen Planung vernetzter Biotopsysteme: Erhalt von Feucht- und Nasswiesen Eine Ermittlung der Betroffenheit von Landschaftsfaktoren ist bei Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich, da eine Aufwertung des Lebensraumes durch die Maßnahme vorgesehen ist Die Prüfung der Eingriffserheblichkeit und Umweltverträglichkeit entfällt, da die Aufwertung der intensiv genutzten Grünfläche keinen Eingriff im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz darstellt oder vorbereitet. Da die Fläche derzeit intensiv bewirtschaftet wird, kann sie nicht die Ziele des NSG umsetzten. Durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen werden in Ableitung der an diesem Standort realisierbaren Schutzziele ermittelt und entsprechende Umgestaltungen des Lebensraumes vorgenommen. Dies erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
7 Nr. Landschaftsplan Betroffenheit der Landschaftsfaktoren Umweltverträglichkeit / Kompensation 1.3 Bestand: intensiv bis extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte, Ackerland, Feldgehölze Ziele: Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, Landschaftsschutzgebiet: Secker Weiher Wiesensee Naturschutzgebiet: nicht betroffen Biotopkartierung: nicht erfasst Flächen nach 28 LNatSchG: nicht betroffen Planung vernetzter Biotopsysteme: Biotoptypenverträgliche Nutzung Eine Ermittlung der Betroffenheit von Landschaftsfaktoren ist bei Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich, da eine Aufwertung des Lebensraumes durch die Maßnahme vorgesehen ist Die Prüfung der Eingriffserheblichkeit und Umweltverträglichkeit entfällt, da die Aufwertung der intensiv genutzten Grünfläche keinen Eingriff im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz darstellt oder vorbereitet. Insgesamt sind Extensivierungen von Grünland und die Anlage wie auch Bestandssicherung von Feldgehölzen vorgesehen. Der Verlust an Laubwald im Bereich vom Palzhahn ist ebenfalls innerhalb dieser Flächen vorgesehen. Eine Beschreibung und Lokalisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
8 Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Ortsgemeinde Winnen Statistische Daten: Anzahl der Einwohner ( ): 465 Flächengröße der Ortsgemeinde: 326,00 ha Wohnbaufläche: 14,80 ha Gemischte Baufläche: 8,66 ha Gewerbliche Baufläche 1,84 ha Schulen - Soziale Einrichtungen - Kirchliche Einrichtungen - Medizinische Versorgung - Einzelhandel - Grundversorgung - Kulturelle Einrichtungen Dorfgemeinschaftshaus, 3 Vereine Fremdenverkehr 1 Gaststätte, 1 Pension Sportliche Einrichtungen - Zweckbestimmung der Gemeinde / Erläuterung der besonderen Funktion gem. RROP: E Funktion G (Gewerbestandort) Funktion E (Erholungsgemeinde) Funktion L (Landwirtschaftliche Gemeinde) Eigenentwicklung x Funktion E (Gemeinde in einem Schwerpunktbereich der weiteren Fremdenverkehrsentwicklung) Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
9 Nr. Beschreibung Flächengröße (ha) Abwägung und Begründung 2.1 Neuausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz 2.2 Ausweisung einer Kompensationsfläche in- nerhalb des NSG Seebachtal 0,80 Die Neuausweisung der Sonderbaufläche dient der Erweiterung der vorhanden 18-Loch-Anlage um weitere 9-Loch und der Existenzsicherung des Standortes am Wiesensee. Auf dieser Teilfläche ist die Anlage einer Spielbahn vorgesehen 1,27 Die derzeit überwiegend verbrachten mageren Grünlandstandorte innerhalb des NSG sind durch Umwandlung in hochwertigere Lebensräume als Kompensationsfläche für die Golfplatzerweiterung geeignet und dienen der Aufwertung des Naturschutzgebietes. ANMERKUNGEN: Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind für den Änderungsbereich Flächen für die Landwirtschaft und den Forst eingetragen. Eine detaillierte Konkretisierung der einzelnen Flächennutzungen innerhalb des Änderungsbereiches, wie z. B. Magerrasenflächen, Spielbahnen u.a. erfolgt innerhalb des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan). Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
10 Landschaftsplanung Nr. Landschaftsplan Betroffenheit der Landschaftsfaktoren Umweltverträglichkeit / Kompensation 2.1 Bestand: verbrachtes bis extensiv genutztes Grünland magerer bis feuchter Standorte, Feldgehölz, Hochstaudenflur Boden: Standort mit geringer natürlicher Ertragsfähigkeit geringe Eingriffserheblichkeit Ziele: Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, Landschaftsschutzgebiet: Secker Weiher Wiesensee Naturschutzgebiet: Seebachtal und FFH-Schutzgebiet Biotopkartierung: nicht erfasst Flächen nach 28 LNatSchG: nicht betroffen Planung vernetzter Biotopsysteme: Erhaltung der mageren Wiesen und Weiden Klima: geringe Eingriffserheblichkeit Wasser: Uferbereich des Wiesensees mittlere bis hohe Eingriffserheblichkeit Arten und Biotope: magerer und artenreiche Grünlandstandorte mit Vorkommen bestandgefährdeter Arten, durch Verbrachung rückgehende Wertigkeit des Standortes, hohe Eingriffserheblichkeit Erholung: Landschaftsraum mit gewachsener Landschaftsbildstruktur und hoher regionaler Eigenart; Offenland, exponierte Lage am Ufer des Wiesensees mittlere Eingriffserheblichkeit Konflikt mit den Schutzzielen des Naturschutzgebietes und Verlust von hochwertigen Magerstandorten. Zur Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft sind die Entwicklung und Pflege von magerem Grünland und Extensivierung der Grünlandnutzung vorgesehen (s. 2.2 ). Die Betroffenheit des FFH-Gebietes wurde in einer gesonderten Untersuchung ermittelt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebiets durch die vorgesehene Planung zu rechnen ist. Eine genaue Ermittlung des Kompensationsbedarfes und die Beschreibung einzelner Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
11 Nr. Landschaftsplan Betroffenheit der Landschaftsfaktoren Umweltverträglichkeit / Kompensation 2.2 Bestand: verbrachtes bis extensiv genutztes Grünland magerer bis feuchter Standorte, Feldgehölz, Hochstaudenflur Eine Ermittlung der Betroffenheit von Landschaftsfaktoren ist bei Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich, da eine Aufwertung des Lebensraumes durch die Maßnahme vorgesehen ist Die Prüfung der Eingriffserheblichkeit und Umweltverträglichkeit entfällt, da die Aufwertung der verbrachten Grünfläche keinen Eingriff im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Ziele: Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, darstellt oder vorbereitet. Da die Fläche derzeit nicht bewirt- Landschaftsschutzgebiet: Secker Weiher Wiesensee schaftet wird, kann sie die Ziele des NSG nicht dauerhaft umsetzten. Durch die zunehmende Verbrachung der Flä- chen werden die zu schützenden Arten Naturschutzgebiet: Seebachtal Biotopkartierung: östliche Teilfläche des NSG in der Biotopkartierung erfasst Flächen nach 28 LNatSchG: östliche Teilfläche als Borstgrasrarasen erfasst Planung vernetzter Biotopsysteme: Erhaltung der mageren Wiesen und Weiden zunehmend verdrängt. Durch die vor- gesehenen Kompensationsmaßnahmen werden in Ableitung der an diesem Standort realisierbaren Schutzziele ermittelt und entsprechende Umgestaltungen des Lebensraumes vorgenommen und Bewirtschaftungskonzep- te umgesetzt. Dies erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Westerburg zur Golfplatzerweiterung Wiesensee Stand: August
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