CHECKLISTE für das TI-Konnektor-Verfahren

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1 CHECKLISTE für das TI-Konnektor-Verfahren Alle Fakten zur TI-Anbindung Evaluierung Ihrer Ist-Situation Erhebung benötigter Komponenten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie wollen Ihre Einrichtung über die Telematikinfrastruktur (TI) mit anderen Leistungserbringern vernetzen. Für dieses Vorhaben ist eine sorgfältige Vorbereitung nötig. Ihre Einrichtung muss elementare technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen, damit die Anbindung an die TI möglichst reibungslos ablaufen kann. Wir benötigen daher einige wichtige Informationen von Ihnen, die uns bei der Vorbereitung der Installation helfen. Dafür haben wir nachfolgend die häufigsten Fragen und Antworten zur Telematikinfrastruktur sowie eine Checkliste für Sie zusammengestellt, anhand der Sie alle Anforderungen strukturiert abarbeiten und beantworten können. Sobald wir die ausgefüllte Checkliste von Ihnen erhalten, erstellen wir ein passendes Angebot für Sie und vereinbaren einen Installationstermin mit Ihnen. Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Ihre Einrichtung die erforderlichen Voraussetzungen bis zum vereinbarten Installationstermin erfüllt, andernfalls entstehen unnötige Zusatzkosten. Allgemeine Informationen: Name Ihrer Einrichtung: i-solutions Health Kundennummer: Ort und ggf. weitere Standorte: Ihre Ansprechpartner für die TI-Anbindung: Vorname, Name: Abteilung, Standort: Telefon: -Adresse: Checkliste ausgefüllt am: Ausgefüllt von (Name, Funktion):

2 Alle Fakten zur Telematikinfrastruktur für Sie im Überblick Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zur Telematikinfrastruktur (TI), dem Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (egk) und der Online-Anwendung für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Was bedeutet Online-Rollout? Mit dem Online-Rollout werden Praxen und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angebunden. Als erste Online-Anwendung ist das Versichertenstammdatenmanagement geplant. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Online-Rollout? Der Online-Rollout geht auf das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) zurück. Dieses Gesetz regelt die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Mehr Informationen finden Sie auf Was ist die Telematikinfrastruktur? Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens mit einer speziellen Verschlüsselungstechnik über das Internet, so dass ein hochsicherer Austausch von Informationen sichergestellt ist. Die TI bildet damit ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen und Institutionen) mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten. Warum wird die TI eingeführt? Die TI soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Praxen, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen und den Datenaustausch über Sektorengrenzen hinweg erleichtern. Den Aufbau der TI regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) V und hier vor allem der 291a. Wer betreibt die TI? Die gematik GmbH hat gemäß 291a SGB V den gesetzlichen Auftrag zur Einführung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Gesundheitskarte sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der egk und ist für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, möglichst nahtlos zusammenarbeitenden und sektorübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur) verantwortlich. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband. Wer muss an der TI teilnehmen? Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser, Praxen und Apotheken. Jede Praxis und jedes Krankenhaus müssen an der TI teilnehmen, wenn nicht ausschließlich Privatpatienten behandelt werden. Welche Anwendungen bieten die TI und die egk? Die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur bieten Versicherten sowie (Zahn-) Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Praxen und Apotheken verschiedene Anwendungen. Diese lassen sich gemäß 291a SGB V in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Die Einführung der TI beginnt mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Diese Anwendung ist für alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, verpflichtend. Freiwillig ist die Nutzung folgender Anwendungen: Daten für die Notfallversorgung (Notfalldaten), elektronischer Arztbrief (e-arztbrief), elektronischer Medikationsplan (e-medikationsplan), elektronische Patientenakte (e-patientenakte), elektronisches Patientenfach (e-patientenfach). Was ist VSDM? VSDM steht für Versichertenstammdatenmanagement. Dies ist die erste Online-Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte. Beim Einlesen der egk wird dabei zunächst die Gültigkeit der Versichertendaten überprüft. Falls erforderlich werden die Daten im Anschluss automatisch aktualisiert. Sind außer VSDM weitere Anwendungen geplant? Zunächst ist nur VSDM als Online-Anwendung geplant. In Zukunft könnten aber z.b. auch der Medikationsplan oder Notfalldaten auf der egk gespeichert werden. Wie erfolgt der Zugang zur TI? Der Zugang zur TI erfolgt über einen TI-Konnektor. Er ähnelt in Aufbau und Aussehen einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau und muss voraussichtlich spätestens nach fünf hren ausgetauscht werden. Er stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, so dass eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien abgeschirmt über das Internet erfolgt. Der Konnektor wird mit den stationären Kartenterminals sowie den Praxis- oder Krankenhaus-Informationssystemen (in Ihrem Fall mit unserem KIS ClinicCentre bzw. dem RIS RadCentre) über die Netzwerkverkabelung verbunden. Seite 2

3 Was benötigen Sie für die Anbindung an die TI? Sie benötigen einen sicheren Internetzugang, drei neue TI-Komponenten sowie einen speziellen Dienstleistungsvertrag, um an die TI angeschlossen zu werden: TI-Konnektor Neues stationäres Kartenterminal mit Sicherheitsmodul SMC-KT Einrichtungsausweis (SMC-B-Karte) sowie Dienstleistungsvertrag mit einem VPN-Zugangsdienstanbieter Diese müssen von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sein. Zusätzlich wird in Ihrem KIS ClinicCentre bzw. RIS RadCentre ein spezielles, zertifiziertes TI-Kommunikationsmodul zum Datenaustausch mit dem TI-Konnektor benötigt, welches bereits von der gematik zugelassen ist. Die genaue Anzahl benötigter Konnektoren, Lesegeräte und Zugänge zur TI-Infrastruktur ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen anhand dieser Checkliste. Die Anzahl der benötigten Komponenten ist abhängig von der Anzahl und Art der KV-Ermächtigungen, der vorhandenen Betriebsstätten sowie der eingesetzten Primärsysteme. TI-Konnektor Der Konnektor gehört zukünftig zur erforderlichen Hardware-Ausstattung aller Leistungserbringer. Er ermöglicht die sichere Anbindung von Praxisund Krankenhaus-Informationssystemen (wie dem RIS RadCentre oder dem KIS ClinicCentre) an die Telematikinfrastruktur. Sowohl die Kartenlesegeräte als auch die Primärsysteme sind per Netzwerk mit dem Konnektor verbunden. Über den Konnektor kann dann aus dem KIS oder RIS heraus sowohl der Zugriff auf die Kartenlesegeräte als auch die Kommunikation mit der TI erfolgen. Stationäre Kartenterminals Da die alten Kartenterminals die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen sind neue Kartenterminals notwendig. Die neuen Geräte sind zusätzlich mit einem Sicherheitsmodul (SMC-KT) bestückt, welches dauerhaft versiegelt seitlich im Kartenterminal steckt. Die neuen Kartenterminals dürfen nicht wie bisher via USB-Kabel direkt an den PC, sondern müssen an die Netzwerkverkabelung angeschlossen werden, um die Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können. Einrichtungsausweis (SMC-B-Karte) Ein Einrichtungs- bzw. Praxisausweis wird (je Betriebsstätten-Nummer BSNR) zur Anmeldung an der TI benötigt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Nur damit kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Kartenterminal oder der Konnektor neu eingeschaltet wird. Nur mit freigeschaltetem Praxisausweis kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Herausgegeben werden die SMC-B-Karten für Krankenhäuser durch die DKTIG. Für Arztpraxen hat die zuständige KV eine Liste der ausgebenden Stellen veröffentlicht. Die Karte wird beantragt: vom zugelassenen Arzt für seine Betriebsstätte und ggf. Nebenbetriebsstätten vom ärztlichen Leiter für das MVZ vom ärztlichen Leiter, Obmann oder Bezirksstellenleiter für Notfallpraxen VPN-Zugangsdienst Für den Zugang zur TI benötigen Krankenhäuser und Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienstanbieter ähnlich einem Internetprovider. Der VPN-Zugangsdienstanbieter kümmert sich zusätzlich um die Wartung und die nötigen Updates des Konnektors und der Kartenterminals. Zugangsdienstanbieter werden von der gematik zugelassen. i-solutions Health verwendet den zugelassenen VPN-Zugangsdienst von T-Systems. Lieferung der Komponenten über eine sichere Lieferkette Alle für die TI benötigten Komponenten dürfen nicht mit der normalen Post oder normalen Lieferdiensten in das Krankenhaus oder die Praxis geliefert werden. Sie müssen in einer sog. sicheren Lieferkette zugestellt und persönlich vor Ort an den Arzt oder einen von ihm bevollmächtigten Mitarbeiter übergeben werden. Der Transport findet in speziellen Sicherheitsverpackungen statt. Alle diese Maßnahmen sind Bedingung für die Zulassung der Geräte und werden den Herstellern vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorgeschrieben. Dieser Aufwand soll verhindern, dass auf dem Weg zwischen Hersteller und Einsatzort Unbefugte die Geräte manipulieren bzw. in den Besitz der Zugangstechnologie gelangen können. Wie ändert sich das Karteneinlesen? Der Anwender startet das Karteneinlesen wie gewohnt. Bei aktivierter Online-Funktionalität wird vor der Kartenverarbeitung dann automatisch geprüft, ob eine Online-Aktualisierung erforderlich ist und bei Bedarf via Konnektor auch direkt durchgeführt. Das System kann so konfiguriert werden, dass an einem Arbeitsplatz genau ein Lesegerät verwendet wird, auf das dann beim Karteneinlesen automatisch zugegriffen wird. Nur falls an einem Arbeitsplatz mehrere Lesegeräte verwendet werden sollen, muss der Anwender, bevor er das Karteneinlesen startet, das zu verwendende Lesegerät zunächst auswählen. Dieses wird dann für alle weiteren Einlese-Vorgänge verwendet, bis der Anwender die Einstellung ändert. Müssen Sie sich beim Karteneinlesen authentifizieren?. In Zukunft werden die Versichertendaten auf der egk im sogenannten geschützten Bereich gespeichert, auf den Sie nur nach erfolgreicher Authentifizierung zugreifen können. Die Authentifizierung erfolgt unter Verwendung der SMC-B-Karte. Diese muss nur einmalig und dann nach einem Neustart des Konnektors durch Eingabe einer PIN frei geschaltet werden und gilt dann bei allen Einlese-Vorgängen im laufenden Betrieb. Es ist also nicht erforderlich, bei jedem Einlese-Vorgang eine PIN einzugeben. Seite 3

4 Ist i-solutions Health auf den Online-Rollout vorbereitet? i-solutions Health hat mit seinem Krankenhausinformationssystem ClinicCentre am Pilotbetrieb des Online-Rollouts erfolgreich teilgenommen. Das KIS ClinicCentre sowie das RIS RadCentre sind bereits von der gematik zertifiziert und für das bundesweite Rollout zugelassen. Wie sieht der Zeitplan aus? Die gematik hat die Freigabe für den Online-Rollout zum 1. Juli 2017 erteilt. Laut E-Health-Gesetz soll Leistungserbringern, die ab dem kein VSDM durchführen, das Honorar gekürzt werden. Wir empfehlen daher, die Anbindung an die TI bis zum vorzunehmen. Förderung der Beschaffung zur Anbindung an die TI Nach gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. Die Anzahl der geförderten TI-Zugänge/Konnektoren und Lesegeräte richtet sich nach der Anzahl der Ärzte. Wie viele Softwaresysteme eingesetzt werden, ist für die Förderung irrelevant. Details zur Förderung finden Sie auf Was müssen Sie tun, um auf das Online-Verfahren umzustellen? Füllen Sie die nachfolgende Checkliste aus. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, klären mit Ihnen gemeinsam, welche Komponenten für Sie erforderlich sind und vereinbaren mit Ihnen den genauen Zeitplan für die Installation. So funktioniert das neue Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Seite 4

5 Einrichtung: Kunden-Nr.: Technische Angaben (1) Ihre Einrichtung verfügt über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 16 mbit/s. HINWEIS: Um eine Verbindung zwischen Ihrer Einrichtung und der TI herzustellen, wird eine Praxis- bzw. Institutionskarte pro (Neben-) Betriebsstätte benötigt. Diese dient der Authentisierung Ihrer Einrichtung gegenüber den Diensten der TI. Ärzte stellen ihren Antrag auf eine SMC-B im Antragsportal unseres TI- Partners T-Systems: options.html Art des Anschlusses: DSL VDSL Kabel Internet Provider: Telekom anderer: UMTS LTE (4) Ihre Einrichtung verfügt über einen zutrittsgeschützten Bereich, der als Konnektor-Standplatz dienen kann. (5) Ihre Einrichtung verfügt über ein Netzwerk (LAN). Art der Netzwerkleitung: Der Internet Provider verwendet das Netzwerk-Protokoll IPv4. Standleitung Richtfunkverbindung Funkverbindung (UMTS/LTE) Die Rechner und Server sind mit dem Internet verbunden. VPN über DSL (6) Ein KV-/ KZV-Router ist im Einsatz. HINWEIS: Ein sicherer Internetzugang ist wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme an der TI. Sowohl der ISS-Server als auch das Netzwerk, in dem sich die Kartenterminals und Konnektoren befinden, müssen einen Internetzugang haben. Alternativ können Sie ein sog. Offline-Verfahren verwenden; dieses erfordert jedoch die doppelte Anschaffung von Konnektoren und Kartenterminals; d.h. es werden 2 Kartenterminals pro Einlesearbeitsplatz statt nur einem benötigt (eines mit Anbindung an die TI, das zweite mit Anbindung ans Primärsystem). Zudem müssen Sie beim Offline-Verfahren jede egk zwei Mal einlesen. (2) Ihre Einrichtung verfügt über eine Anbindung an das sichere Netz der KVen (SNK). Hersteller: Modell: Anzahl Ports am Router: Anzahl freier Ports am Switch: (7) Status Windows-Updates: HINWEIS: Voraussetzung für eine Anbindung an das SNK ist der installierte TI-VPN-Zugangsdienst mit der Möglichkeit der Nutzung des Secure Internet Service (SIS). Einrichtungen, die das SNK nicht nutzen können, haben möglicherweise den TI-VPN-Zugangsdienst inkl. der Möglichkeit der SIS/SNK-Nutzung noch nicht beauftragt bzw. installiert. Die Beauftragung erfolgt vor dem Installationstermin über Ihren Servicepartner. aktiviert Router im Einsatz Hersteller: Typ: nicht aktiviert (3) Ihre Einrichtung hat die notwendige(n) SMC-B(s) beantragt. erhalten und freigeschaltet. erhalten und noch nicht freigeschaltet. Es wurden bisher noch keine Maßnahmen ergriffen. (8) Firewall im Einsatz: Hersteller: Typ: Seite 5

6 Einrichtung: Kunden-Nr.: (9) Diese Passwörter sind für den TI-Installationstermin vorzuhalten: Windows-Anmeldung: liegt vor. Windows-Admin-Account: liegt nicht vor. (10) Angaben zu Bandbreite und Fernwartung: Eine DSL- oder VDSL-Prüfung ergibt folgende Bandbreite: HINWEIS: Die Prüfung können Sie z.b. auf der Webseite vornehmen. liegt vor. liegt nicht vor. Ihre Einrichtung setzt eine Fernwartung ein. Router-Zugangsdaten: liegen vor. liegen nicht vor. HINWEIS: Fehlende Passwörter können zum Abbruch der Installation führen oder den Installationstermin erheblich verzögern. Die Fernwartung wird von Ihnen aktiv freigegeben. Vorhandene Mandanten/Organisationseinheiten: Bitte tragen Sie Ihre im KIS ClinicCentre bzw. im RIS RadCentre vorhandenen Mandanten/Organisationseinheiten in untenstehende Tabelle ein. Berücksichtigen Sie dabei bitte folgende Unterschiede: Handelt es sich um ein Mehrmandantenhaus (eine Datenbank mit mehreren Mandanten zur Auswahl) oder ein Einzelmandantenhaus (ein Mandant pro Datenbank)? (1) Für KIS ClinicCentre (CC): IST-Aufstellung der vorhandenen Mandanten Nr.: Name (aus Organisationseinheiten bzw. Stammdaten) Kürzel Mehrmandanten Einzelmandanten Bsp.: i-solutions Health Krankenhaus ISOL (2) Für RIS RadCentre (RC): IST-Aufstellung vorhandener Mandanten/Organisationseinheiten Nr.: Name (aus Organisationseinheiten bzw. Stammdaten) Kürzel Mehrmandanten Einzelmandanten Seite 6

7 Einrichtung: Kunden-Nr.: (3) Nur für RIS RadCentre: IST-Aufstellung der Standorte pro Organisationseinheit Nr.: Name des Standorts Kürzel der Organisationseinheit Bsp.: Radiologie Musterstraße A RAD Nuklearmedizin Musterstraße A NUK Vorhandene KV-Ermächtigungen & Betriebsstätten Bitte tragen Sie Ihre im KIS ClinicCentre/RIS RadCentre vorhandenen KV-Ermächtigungen sowie alle Betriebsstätten in die Tabelle ein. Berücksichtigen Sie dabei bitte die weiteren Angaben zur Haupt- und Nebenbetriebsstätte sowie die ClinicCentre Mandantenzugehörigkeit. Weitere Tabellenblätter finden Sie bei Bedarf in der separaten Anlage 1 Aufstellung KV-Ermächtigungen & Kartenlesegeräte. Angaben zum KV-Bezirk: Liquidationseinheiten Haupt- Eigenes Nr.: (Bezeichnung Stammdaten) Standort BSNR BSNR? Subnetz? 1) Kürzel 2) Bsp. KV-Ermächtigung Onkologie Mannheim, Musterstraße X X ISOL ) Eigenes Subnetz: Wenn Sie zwei oder mehrere Subnetze (z.b. bei mehreren Standorten) verwenden, benötigen sie für jedes einzelne dieser Netze einen eigenen Konnektor 2) Kürzel: ClinicCentre Mandant oder RadCentre Organisationseinheit oder Produktname eines anderen verwendeten Abrechnungssystems Seite 7

8 Einrichtung: Kunden-Nr.: Mobile & stationäre Kartenlesegeräte Bitte tragen Sie Ihre für das KIS ClinicCentre/ RIS RadCentre zu nutzenden Kartenlesegeräte ein. Berücksichtigen Sie dabei bitte die Angaben zum Standort (Bereich), zur KV-Ermächtigung sowie zu den Betriebsstätten. Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls Ersatzgeräte und im Zuge der TI-Anbindung neu anzuschaffenden Geräte. Weitere Tabellenblätter finden Sie bei Bedarf in der separaten Anlage 1 Aufstellung KV-Ermächtigungen & Kartenlesegeräte. ERLÄUTERUNG: Da nur Kartenlesegeräte eingesetzt werden dürfen, die mittels sicherer Lieferkette ausgeliefert wurden, ist ein Einsatz /Upgrade alter Kartenlesegeräte nicht möglich. Die Anzahl der Betriebsstätten, für die an einem Standort Karten eingelesen werden, ist zwingend erforderlich, da Kartenlesegeräte, die für die TI-Anbindung geeignet sind, nur für maximal 3 Betriebsstätten verwendet werden können. (1) Stationäre Kartenlesegeräte: Anzahl Anzahl Anzahl Standort/Bereich KV-Ermächtigung Betriebsstätten Geräte Ersatzgeräte Bsp.: Zentrale Aufnahme Dr. Meier, Dr. Schmidt (2) Mobile Kartenlesegeräte: Anzahl Anzahl Standort/Bereich KV-Ermächtigung Geräte Ersatzgeräte Ergänzende Kommentare oder Hinweise zu Ihren Angaben: Seite 8

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