MODUL 3 REGIONALE LEITPLANUNG ERGEBNISSE UND UMSETZUNG

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1 MODUL 3 REGIONALE LEITPLANUNG ERGEBNISSE UND UMSETZUNG

2 AuftraggeberIn: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abt. Raumordnung und Regionalpolitik Landhausplatz Sankt Pölten ARGE Regionale Leitplanung A5/S1/A22 Hauptstraße Zistersdorf Projektleitung AuftraggeberIn: Mag. Marianne VITOVEC DI Ernst TRINGL Bearbeitung Bietergemeinschaft TUWIMEC: Projektleitung Auftragnehmer: DI Dr. Hannes SCHAFFER Mecca consulting DI Dr. Hannes SCHAFFER DI Katja ROSNER Mag. Stefan PLHA Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung TU Wien Ass. Prof. DI Dr. Thomas DILLINGER (Projektleitung TU) Ass. Prof. DI Dr. Arthur KANONIER Hon. Prof. DI Dr. Gerhard SCHIMAK Wien, am 13. Juni 2013 DI Dr. Hannes Schaffer Ingenieurbüro für Raum- und Landschaftsplanung Unternehmensberatung EDV Dienstleistungen 1130 Wien Paul-Hörbiger-Weg 12a Tel.: Fax: DW 11 office@mecca-consulting.at Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 2

3 DOKUMENTE DER REGIONALEN LEITPLANUNG Projektinformation Bericht zu Modul 1: Bestands- und Standortanalyse Bericht zu Modul 2: Leitbild und Szenarien Bericht zu Modul 3: Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung Kurzfassung: Regionale Leitplanung Nordraum Wien Argumentarium: Regionale Leitplanung Nordraum Wien Deklaration zur Regionalen Leitplanung Resolution der Gemeinden Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 3

4 INHALTSVERZEICHNIS Regionale Leitplanung Intention und Planungsprozess Planungsregion und Ausgangslage Übersicht zu den Ergebnissen und Massnahmen Verankerung und Verbindlichkeit... 8 Ergebnisse und räumliche Umlegung Handlungsfeld Siedlungsentwicklung Prinzipien und Ziele der künftigen Siedlungsentwicklung Umlegung der Zielsetzungen zur Siedlungsentwicklung Standortkategorien Standörtlich differenziertes Wachstum und Dichte (Flächenbedarf) Siedlungsgrenzen Handlungsfeld Betriebsgebietsentwicklung Ziele der künftigen Betriebsgebietsentwicklung Umlegung der Zielsetzungen zur Betriebsgebietsentwicklung Standorträume zur Betriebsgebietsentwicklung Standörtlich differenzierte Betriebsgebietsentwicklung Handlungsfeld Landschaftsräume Ziele Zur künftigen Entwicklung der Landschaftsräume Umlegung der Zielsetzungen zu Landschaftsräumen Regionale Grünzonen Erhaltenswerte Landschaftsteile Plandarstellung Umsetzung: Massnahmenkatalog Regionaler Abstimmungsprozess (RAP) Weiterführender Abstimmungsprozess Monitoring Kooperation bei Betriebsgebietsansiedlung 10 vor Wien Regionaler Unterstützungsmechanismus (RUM) NIKK Niederösterreichischer Infrastrukturkostenkalkulator Flächenmanagement Leitfaden zur Innenentwicklung Beratung für Baukultur und Siedlungsentwicklung Architekturwettbewerbe Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung Legistischer und Verwaltungstechnischer Anpassungsbedarf (LVA) Dichteklassen nach Bauformen Widmungskategorien Fachplanungskooperationen Vorrangzonen für den objektgeförderten Wohnbau Instrumente zur Baulandmobilisierung Baulandfonds Verzeichnisse Anhang Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 4

5 REGIONALE LEITPLANUNG Intention und Planungsprozess Planungsregion und Ausgangslage Übersicht zu den Ergebnissen Verankerung und Verbindlichkeit Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 5

6 1. INTENTION UND PLANUNGSPROZESS Die Regionale Leitplanung erfolgt nach dem Prinzip offener Informations- und Beteiligungsprozesse. Zukünftige Herausforderungen werden gemeinsam, im regionalen Interesse und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten aller Beteiligten bewältigt. Der Planungsprozess versteht sich als konstruktive, effiziente und zielorientierte Zusammenarbeit von Land, Region und Gemeinden im Bereich der Raumordnung und Regionalplanung. Die Kompetenzbündelung und der wechselseitige Diskurs kennzeichnen die gemeinsame Planung. Die Regionale Leitplanung Nordraum Wien soll die koordinierte Raumentwicklung entlang von A5, S1 und A22 sicherstellen. Die Projektregion gehört zu den stärksten Wachstumsräumen Österreichs. Die bisher eingesetzten Instrumente der Regionalplanung das Regionale Raumordnungsprogramm und das Kleinregionale Rahmenkonzept werden stärker miteinander verschränkt, um eine höhere Wirkung auf Akzeptanz und Umsetzung zu erzielen. Dadurch werden Aussagen mit Ordnungs- und Entwicklungsfunktion in einem Instrument kombiniert. Im Fokus des Planungsprozesses stehen dabei: Stärken der Entwicklungsplanung: Verschränkung von bottom-up und top-down Ansätzen (Kleinregionales Rahmenkonzept und Regionales Raumordnungsprogramm) Erhöhung der Effizienz und Einsparungen von Kosten durch die Zusammenführung bestehender Planungsprozesse und durch gemeinsame Planungsschritte wie z.b. bei Grundlagenforschung oder Standortanalysen auf Gemeinde- und Landesebene Abstimmung, erhöhte Akzeptanz und weniger Umsetzungswiderstände durch einen frühzeitigen, intensiven und partnerschaftlichen Dialog zwischen Gemeinden und Land Flexibilität bei Vereinbarungen und Festlegungen: z.b. in Form von Beschlüssen, Vereinbarungen oder Programmen Der Planungsprozess verläuft in Feedbackschleifen. Schritt für Schritt wurden Themen, Leitbild und Umsetzungsschritte erarbeitet und außer Streit gestellt. Der vorliegende Bericht steht am Ende des Pilotprojektes und gibt die Vereinbarungen, die Land und Gemeinden getroffen haben, wieder. Die Inhalte bauen auf den Berichten zu Modul 1 Bestands- und Standortanalyse sowie Modul 2 Leitbild und Szenarien auf. Abbildung 1: Ablauf des Planungsprozesses Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 6

7 2. PLANUNGSREGION UND AUSGANGSLAGE Die Pilotregion befindet sich im nördlichen Wiener Umland und reicht von der Wiener Stadtgrenze bis nach Mistelbach und Wilfersdorf. Ein wesentliches Kennzeichen sind die hochrangigen Straßenverbindungen A5, S1 und A22, welche die Entwicklung im Raum nachhaltig prägen und die Standortgunst weiter erhöht haben. Die Planungsregion Nordraum Wien setzt sich aus 26 Gemeinden zusammen: Bad Pirawarth, Bockfließ, Enzersfeld im Weinviertel, Gaweinstal, Gerasdorf bei Wien, Großebersdorf, Groß- Engersdorf, Großrußbach, Hagenbrunn, Harmannsdorf, Hochleithen, Korneuburg, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf, Langenzersdorf, Leobendorf, Mistelbach, Pillichsdorf, Spillern, Stetten, Stockerau, Ulrichskirchen-Schleinbach, Wilfersdorf und Wolkersdorf im Weinviertel bilden die ARGE Regionale Leitplanung A5/S1/A22 und sind aktiv am Planungsprozess beteiligt. Die Gemeinde Bisamberg nimmt am Prozess nicht aktiv teil. Das Gemeindegebiet wird jedoch in der Bearbeitung berücksichtigt, sodass Aussagen zur Siedlungs- und Standortentwicklung im Sinne eines regionalen Gesamtkonzepts seitens der Landesplanung getroffen werden können. Die Gemeinden sind Teil von fünf unterschiedlichen Kleinregionen und arbeiten auf dieser Ebene seit Jahren erfolgreich zusammen. Für thematisch tiefergehende Diskussionen und Abstimmungen wurden drei Fokusgruppen eingerichtet, die sich an den Kleinregionen orientieren. Insgesamt lebten 2011 rund Menschen im Nordraum Wien. Die Bevölkerung verteilt sich ungleichmäßig über die Gemeinden, wobei Pillichsdorf mit EinwohnerInnen die bevölkerungsschwächste und Stockerau mit EinwohnerInnen die bevölkerungsstärkste Gemeinde ist. Auch bei der Bebauungsdichte gibt es eine große Spannbreite, die Werte reichen von 17 EW/ha bis hin zu 73 EW/ha bebautem Wohnbauland. Die Bevölkerungsentwicklung im Nordraum Wien verlief von 1981 bis 2011 sehr dynamisch. In diesem Zeitraum wurde ein Wachstum von plus 34% verzeichnet. Die Bevölkerungsprognose bis 2025 ist positiv, die Einwohnerzahl soll um weitere 14% bzw Menschen steigen. 3. ÜBERSICHT ZU DEN ERGEBNISSEN UND MASSNAHMEN Aufbauend auf den Inhalten der Bestands- und Standortanalyse und dem Räumlichen Leitbild (siehe Berichte zu Modul 1 und Modul 2) werden im Bericht zu Modul 3 die Ergebnisse und die Umsetzung der Regionalen Leitplanung festgehalten. Die Ergebnisse beziehen sich auf die zentralen Themen Siedlungsentwicklung, Betriebsgebietsentwicklung sowie die Vernetzung von Natur- und Landschaftsräumen (siehe Ergebnisse und räumliche Umlegung). Die Zielsetzungen sind räumlich differenziert und wurden anhand von transparenten Kriterien auf die Region umgelegt. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden findet sich z.b. in verorteten Siedlungsgrenzen wieder. In der Plandarstellung (siehe Kapitel 4) sind die räumlich darstellbaren Ergebnisse eingezeichnet. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet Umsetzungsschritte, die den Regionalen Abstimmungsprozess (RAP), den Regionalen Unterstützungsmechanismus (RUM) sowie legistischen und verwaltungstechnischen Anpassungsbedarf (LVA) betreffen. Zusätzlich zu den, im vorliegenden Bericht, festgehaltenen Ergebnissen werden mit dem Planungsprozess weitere Erfolge erreicht. Besonders hervorzuheben ist dabei die Bewusstseinsbildung und der gegenseitige Austausch von Gemeinden und dem Amt der NÖ Landesregierung. Die Gemeinden haben sich intensiv mit den Themen Siedlungs- und Standortentwicklung auseinandergesetzt, den nötigen Handlungsbedarf identifiziert und die Inhalte der Leitplanung, als auch des Maßnahmenkataloges diskutiert. Das Amt der NÖ Landesregierung hat indessen erkannt, dass neben der Vorgabe von generellen Entwicklungszielen auch die Unterstützung der Gemeinden durch geeignete Umsetzungsinstrumente von Bedeutung ist. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 7

8 Tabelle 1: Übersicht zu den Ergebnissen und Maßnahmen Ergebnisse Umsetzung Verankerung in Reg. ROP und ÖEK Zielsetzungen und ihre räumliche Umlegung RAP Regionaler Abstimmungsprozess RUM Regionaler Unterstützungsmechanismus LVA Legistischer und Verwaltungstechnischer Anpassungsbedarf Standortkategorien Weiterführende Abstimmung NIKK Dichteklassen nach Bauformen differenziertes Wachstum und Dichte Monitoring Flächenmanagement Widmungskategorien Siedlungsgrenzen Betriebsgebiete 10 vor Wien Leitfaden Innenentwicklung Fachplanungskooperationen Standorträume Betriebsgebiete Beratung für Baukultur und Siedlungsentw. Vorrangzonen objektgeförderter Wohnbau differenzierte Betriebsgebietsentwicklung Regionale Grünzonen Architekturwettbewerbe Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung Instrumente zur Baulandmobilisierung Baulandfonds Erhaltenswerte Landschaftsteile 4. VERANKERUNG UND VERBINDLICHKEIT Die Inhalte der Regionalen Leitplanung werden in den Dokumenten der Gemeinden und des Landes verankert: - Im Regionalen Dialogforum wird eine gemeinsame Deklaration beschlossen. Mit dieser bekennen sich Gemeinden und Land zu Inhalten und Zielen der Regionalen Leitplanung und zur gemeinsamen Umsetzung. - Auf Basis der Deklaration fassen die Gemeinden entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse zur Annahme der Inhalte der Regionalen Leitplanung und deren Umsetzung in der örtlichen Raumordnung. - Auf Landesseite werden ausgewählte Festlegungen und Vereinbarungen der Regionalen Leitplanung in einem Regionalen Raumordnungsprogamm gemäß NÖ Raumordnungsgesetz konkretisiert. Abbildung 2 stellt die Verankerung und Umsetzung des Regionalen Leitplanes inkl. Maßnahmen schematisch dar. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 8

9 Abbildung 2: Verankerung der Regionalen Leitplanung Nordraum Wien In das Regionale Raumordnungsprogramm werden rechtlich verbindliche Festlegungen und Aussagen mit Orientierungsfunktion zu den drei Themenfeldern der Leitplanung im Nordraum Wien übernommen. Die Inhalte werden im Wortlaut der Verordnung und gegebenenfalls in den dazugehörigen Plänen dargestellt. Laut 30 des NÖ Raumordnungsgesetzes haben die Gemeinden innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des regionalen Raumordnungsprogrammes ein örtliches Raumordnungsprogramm aufzustellen oder dieses entsprechend zu ändern. In den örtlichen Raumordnungsprogrammen sollen sich die festgelegten Wachstums- und Dichteziele, die Siedlungsgrenzen, die Regionalen Grünzonen und Erhaltenswerten Landschaftsteile wiederfinden. Empfohlen wird auch die Festlegung von Schwerpunkten zur Baulandmobilisierung, Eignungszonen für dichtere Wohnformen und Gebieten zur Siedlungserweiterung (bei nachweislichem Bedarf). Zusätzlich zu den rechtsverbindlichen Festlegungen und in verbindlichen Dokumenten festgehaltenen Zielen wurde eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, welche die Umsetzung begleiten, erleichtern oder ermöglichen. Der Regionale Abstimmungsprozess umfasst begleitende Maßnahmen, um die Wirksamkeit der Leitplanung zu verfolgen und nötige Anpassungen vorzunehmen. Der Regionale Unterstützungsmechanismus enthält Instrumente, mit deren Hilfe es den Gemeinden erleichtert werden soll die gesteckten Ziele zu erreichen. Der legistische und verwaltungstechnische Anpassungsbedarf bezieht sich auf rechtliche oder organisatorische Veränderungen, die zum Teil Vorbedingungen für die Umsetzung sind und diese erst ermöglichen. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 9

10 ERGEBNISSE UND RÄUMLICHE UMLEGUNG Handlungsfeld Siedlungsentwicklung Handlungsfeld Betriebsgebietsentwicklung Handlungsfeld Landschaftsräume Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 10

11 Die Ergebnisse und deren räumliche Umlegung beziehen sich auf die zentralen Themen Siedlungsentwicklung, Betriebsgebietsentwicklung sowie die Vernetzung von Natur- und Landschaftsräumen. Die Unterkapitel zu den Themenfeldern beschreiben erst den Handlungsbedarf und die darauf aufbauenden Zielsetzungen bzw. Prinzipien, um anschließend auf die Umlegung der Zielsetzungen auf den Raum näher einzugehen. Die räumliche Umlegung entspricht jenen Festlegungen, die gemeinsam vereinbart wurden, um die Zielsetzungen zu erreichen. Im Handlungsfeld Siedlungsentwicklung sind das die Standortkategorien, die differenzierten Wachstums- und Dichteziele sowie die Siedlungsgrenzen. Im Handlungsfeld Betriebsgebietsentwicklung wurden Standorträume zur Betriebsgebietsentwicklung und die Spielregeln für eine standörtlich differenzierte Betriebsgebietsentwicklung festgelegt. Das Handlungsfeld Landschaftsräume umfasst Regionale Grünzonen und Erhaltenswerte Landschaftsteile. Diese räumlich umgelegten Ergebnisse sollen Bestandteile des Regionalen bzw. der Örtlichen Raumordnungsprogramme werden. Das Regionale Raumordnungsprogramm besteht aus einem Verordnungstext sowie tabellarischen und planlichen Darstellungen. Einerseits sollen rechtsverbindliche Festlegungen enthalten sein, anderseits werden Zielsetzungen mit Orientierungsfunktion verschriftlicht. Abbildung 3 zeigt wo und in welcher Form die Inhalte verankert werden sollen. In den zukünftigen Örtlichen Raumordnungsprogrammen sollen sich die festgelegten Wachstumsund Dichteziele, die Siedlungsgrenzen, die regionalen Grünzonen und erhaltenswerten Landschaftsteile wiederfinden. Empfohlen werden auch die Festlegung von Schwerpunkten zur Baulandmobilisierung, Eignungszonen für dichtere Wohnformen und im Bedarfsfall für Siedlungserweiterungsgebiete. Abbildung 3: Verankerung in Regionalen und Örtlichen Raumordnungsprogrammen Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 11

12 1. HANDLUNGSFELD SIEDLUNGSENTWICKLUNG Der Nordraum Wien ist ein starker Wachstumsraum Wachstum an Erreichbarkeit von Einrichtungen sowie sozialer und ökologischer Verträglichkeit orientieren Flächenverbrauch und Verkehrsaufkommen einschränken Reserven nutzen und Bebauungsdichte erhöhen Die Standortbedingungen der Planungsregion sind durch gute Erreichbarkeit im Öffentlichen Verkehr und Individualverkehr, die durchwegs gute Ausstattung mit Kindergärten, Schulen, Nahversorgern und durch die Nähe zu Wien hervorragend. Der Nordraum Wien gehört zu den stärksten Wachstumsräumen Österreichs und muss in den kommenden Jahren mit einem starken Siedlungsdruck rechnen. Bis 2020 wird ein Wachstum um EinwohnerInnen (+9%), bis 2025 um EinwohnerInnen (+14%) prognostiziert. Der Rückblick auf die letzten zehn Jahre zeigt, dass die Bevölkerungsentwicklung oft nicht an den günstigsten Standorten und in den besten Lagen stattgefunden hat. Während die Einwohnerzahl in den Ortskernen abnahm, siedelten sich neue BewohnerInnen an den Ortsrändern an. Das Wachstum orientierte sich vielfach nicht an den fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Einrichtungen, sondern an den Grundstückspreisen und der Nähe zu hochrangigen Straßenverbindungen. Oft ist es vor allem für kleinere Ortschaften eine Herausforderung, die verhältnismäßig große Zahl an ZuzüglerInnen in das Gemeindeleben zu integrieren. In Gemeinden, die einen Fokus auf Erholung legen wollen, ist das Wachstum mittel- bis langfristig nicht immer vereinbar mit dem angestrebten Image. Die Zersiedelung, der Flächenverbrauch und das Verkehrsaufkommen haben stetig zugenommen, dieser Aspekt wird auch in Zukunft eine große Herausforderung für die Region sein. Beim Umgang mit dem Bevölkerungswachstum soll vermieden werden, dass sich lockere Bebauungsformen über große Flächen verteilen und somit wichtige Naherholungsräume verbaut werden, Ortskerne ihr charakteristisches Bild oder ihre Funktion verlieren oder Ortschaften zusammenwachsen. Die Analysen zeigen, dass es zahlreiche unbebaute Reserven gibt. Insgesamt sind ca. 950 ha bzw. 22% des gewidmeten Wohnbaulandes des Untersuchungsraums unbebaut. Allerdings sind die Reserven nur dann ausreichend, wenn die entsprechende Mobilisierung erfolgen kann bzw. die Bebauungsdichte erhöht wird. Derzeit liegt die Bebauungsdichte im Median bei 25 EinwohnerInnen pro Hektar bebautem Wohnbauland und entspricht somit einer durchgehenden Bebauung mit Einfamilienhäusern auf großzügig parzellierten Grundstücken. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 12

13 1.1 PRINZIPIEN UND ZIELE DER KÜNFTIGEN SIEDLUNGSENTWICKLUNG Die räumliche Entwicklung des Nordraums Wien soll den Grundsätzen der strukturierten Stadtregion folgen und beruht insbesondere auf folgenden Prinzipien: Wachstum soll vorrangig 1. in Gebieten mit guter Ausstattungsqualität und Erreichbarkeit 2. in den Achsen, polyzentrischen und ergänzenden Standorträumen unter Betonung von Zentrennähe (Innen vor Außen) und 3. in Form von kompakten, energieeffizienten und verkehrsminimierenden Siedlungsstrukturen stattfinden. Die konsequente Umsetzung der Prinzipien bedeutet, dass sich die Siedlungsentwicklung künftig auf gut ausgestattete und erreichbare Lagen konzentriert, zentrennahe Flächen werden bevorzugt entwickelt. Verkehrsminimierende Siedlungsstrukturen bedingen eine Nutzungsmischung und höhere Wohndichten, da Ausstattungsangebote für möglichst viele BewohnerInnen auf kurzem Wege erreichbar sein sollen. In Hinblick auf die oben genannten Prinzipien der strukturierten Stadtregion werden für die Siedlungs- und Standortentwicklung folgende Ziele festgelegt: Konzentration des Ausbaues regionaler Entwicklungszentren/Standorten an Schnittpunkten des hochrangigen Schienen- und Straßennetzes. Erhaltung der dörflichen Strukturen in Achsenzwischenräumen. Abseits der Entwicklungsachsen soll die Struktur des ländlichen Raumes erhalten und verbessert, sowie auf die Wahrung des dörflichen Charakters der Siedlungen geachtet werden. Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hergestellt werden können. Erhaltung und Schaffung abgegrenzter, kompakter und gegliederter Siedlungsstrukturen. Vorrangige Entwicklung der Orts- und Stadtkerne (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) Vermeidung von Zersiedelungen an den Orts und Stadträndern (kompakte Raumeinheiten) Mobilisierung und Nutzung geeigneter bestehender Baulandreserven (Mobilisierung vor Neuwidmung). Förderung der Nutzung und Erneuerung bestehender Bausubstanzen. Förderung der Verdichtung im Bestand, insbesondere in zentrennahen Lagen. Förderung verdichteter, flächen-, Infrastrukturkosten- und energiesparender Bauformen. Ausschließlich verdichtete Bebauung im Einzugsbereich von Haltestellen des hochrangigen ÖV. Stärkung der Multifunktionalität und Nutzungsmischung (Integration siedlungsverträglicher Betriebsstätten) bei entsprechenden Standortvoraussetzungen - Schaffung städtebaulicher Mischstrukturen. Schaffung eines möglichst ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnbevölkerung und Arbeitsmöglichkeiten in der Region (Reduzierung des Berufspendelverkehrs). Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung. Erhaltung und Vernetzung regionaler Grün- und Wildkorridore. Neuwidmung von Bauland vorrangig in zentralen Orten und im Einzugsbereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. (Gebiete mit hohem Potenzial) Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 13

14 1.2 UMLEGUNG DER ZIELSETZUNGEN ZUR SIEDLUNGSENTWICKLUNG STANDORTKATEGORIEN Zielsetzung Umlegung der von Gemeinden und Land beschlossenen Grundprinzipien 1, 2 und 3: Wachstum soll vorrangig 1. in Gebieten mit guter Ausstattungsqualität und Erreichbarkeit 2. in den Achsen, polyzentrischen und ergänzenden Standorträumen unter Betonung von Zentrennähe (Innen vor Außen) und 3. in Form von kompakten, energieeffizienten und verkehrsminimierenden Siedlungsstrukturen stattfinden. Sowie Umsetzung folgender Zielsetzungen: Konzentration des Ausbaues regionaler Entwicklungszentren/Standorten an Schnittpunkten des hochrangigen Schienen- und Straßennetzes. Erhaltung der dörflichen Strukturen in Achsenzwischenräumen. Abseits der Entwicklungsachsen soll die Struktur des ländlichen Raumes erhalten und verbessert, sowie auf die Wahrung des dörflichen Charakters der Siedlungen geachtet werden. Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hergestellt werden können. Schaffung eines möglichst ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnbevölkerung und Arbeitsmöglichkeiten in der Region (Reduzierung des Berufspendelverkehrs). Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung. Neuwidmung von Bauland vorrangig in zentralen Orten und im Einzugsbereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. (Gebiete mit hohem Potenzial) Identifizieren von Regionalen Schwerpunktzentren, Ergänzungszentren und Orten mit Eigenentwicklung. Beschreibung Ausgehend von den vorhandenen Einrichtungen und der Erreichbarkeit werden die Orte in drei Kategorien eingeteilt (vgl. Plandarstellung 1, S. 26): Regionale Schwerpunktzentren, Ergänzungszentren und Orte mit Eigenentwicklung. Die Kriterien, welche zur Kategorisierung heranzuziehen sind, wurden im Leitplanungsprozess von Gemeinden und Land beschlossen und werden durch das Regionale Raumordnungsprogramm vorgegeben. Bei geänderten Grundlagen kann sich die Einstufung der Orte ändern. Die Kategorisierung der Orte im Nordraum Wien erfolgt durch folgende Kriterien: Regionales Schwerpunktzentrum Erreichbarkeit: hochrangiger Bahnhof mit Anschluss an das Schnellbahnnetz im Ort und Autobahn- bzw. Schnellstraßenanschluss Versorgungsqualität: folgende fünf Einrichtungen sind im Ort vorhanden: Arzt, Kindergarten, Volksschule, Nahversorger, Post/Bank Versorgungszentrum für eigenen Ort und die umliegenden Gemeinden Wohndichte: die Ausgangsdichte liegt bei über 35 EW/ha im bebauten Wohnbauland Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 14

15 Ergänzungszentren Erreichbarkeit: entweder hochrangiger ÖV-Anschluss (Bahn oder Bus mit min. 25 Abfahrten pro Tag) im Ort oder Autobahn- bzw. Schnellstraßenanschluss Versorgungsqualität: mindestens drei der fünf oben genannten Einrichtungen sind im Ort vorhanden und es gibt auf jeden Fall einen Nahversorger Orte mit Eigenentwicklung Erreichbarkeit: es besteht weder ein hochrangiger ÖV-Anschluss noch ein Autobahn- bzw. Schnellstraßenanschluss Versorgungsqualität: es sind weniger als drei der oben genannten Versorgungseinrichtungen im Ort vorhanden Zusammengewachsene Orte werden als ein Schwerpunkt betrachtet. Das betrifft Wilfersdorf und Hobersdorf, Mistelbach Hüttendorf Lanzendorf und Ebendorf, Bad Pirawarth und Kollnbrunn sowie Wolkersdorf und Obersdorf. Der Nordraum Wien ist eine Wachstumsregion. Nach dem Leitbildszenario werden alle Orte an Bevölkerung gewinnen, allerdings soll der Großteil in die gut erreichbaren und versorgten Zentren gelenkt werden. Die Regionalen Schwerpunktzentren sind dabei grundsätzlich dichter zu bebauen als Ergänzungszentren oder Orte mit Eigenentwicklung. Verankerung und Verbindlichkeit Verordnung der Kriterien zur Kategorisierung der Orte im Regionalen Raumordnungsprogramm. Planliche bzw. tabellarische Darstellung der Kategorisierung zum Zeitpunkt der Bekanntmachung als Anlage mit Orientierungsfunktion. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 15

16 1.2.2 STANDÖRTLICH DIFFERENZIERTES WACHSTUM UND DICHTE (FLÄCHENBEDARF) Zielsetzung Umlegung der von Gemeinden und Land beschlossenen Grundprinzipien 1, 2 und 3 sowie insbesondere folgender Zielsetzungen: Erhaltung der dörflichen Strukturen in Achsenzwischenräumen. Abseits der Entwicklungsachsen soll die Struktur des ländlichen Raumes erhalten bleiben und verbessert werden sowie auf die Wahrung des dörflichen Charakters geachtet werden. Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, hergestellt werden können. Schaffung eines möglichst ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnbevölkerung und Arbeitsmöglichkeiten in der Region (Reduzierung des Berufspendelverkehrs). Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung. Neuwidmung von Bauland vorrangig in zentralen Orten und im Einzugsbereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Gebiete mit hohem Potenzial). Förderung der Verdichtung im Bestand, insbesondere in zentrennahen Lagen Mobilisierung sowie Förderung der Nutzung und Erneuerung bestehender Bausubstanz Bereit stellen von Orientierungswerten zum Flächenbedarf, um eine regional abgestimmte Planung der zukünftigen Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Beschreibung Die Regionalen Schwerpunktzentren haben die Aufgabe, den überwiegenden Teil des regionalen Bevölkerungswachstums durch Zuzug aufzunehmen. Sie sind nicht nur Versorgungszentrum für die Bewohner des eigenen Ortes, sondern auch für die umliegenden Gemeinden. Sie brauchen eine große Einwohnerzahl bzw. eine kritische Masse, um zentralörtliche Einrichtungen effizient bereitstellen zu können. 60% des regionalen Bevölkerungszuwachses soll sich auf die Regionalen Schwerpunktzentren konzentrieren. Zur Erreichung der Zielsetzung sind vorrangig verdichtete Wohnformen (Reihenhäuser, Geschoßwohnbau) zu realisieren. Die anzustrebende, durchschnittliche Zieldichte bei Neubauten liegt bei 80 EW/ha 1. In den Ergänzungszentren wird ein gemäßigtes Wachstum, vorrangig durch Zuzug, angestrebt. Sie ergänzen die Versorgungsfunktion der Regionalen Schwerpunktzentren und sind ein wichtiger Teil der dezentralen Versorgungsstruktur. 30% des regionalen Bevölkerungszuwachses soll in den Ergänzungszentren stattfinden. Es werden vorrangig verdichtete Wohnformen (bis maximal 3 Hauptgeschoße) umgesetzt. Die anzustrebende, durchschnittliche Zieldichte bei Neubauten liegt bei 60 EW/ha 1. 1 Im Mittel über alle Neubauten, bezogen auf das Nettowohnbauland. Das Nettowohnbauland ergibt sich aus dem Bruttowohnbauland abzüglich Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Parkplätze), öffentliche Grünflächen (Park, Kinderspielplatz) und sonstiger Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Kindergarten). Das Bruttowohnbauland umfasst als Wohngebiet, Kerngebiet oder Agrargebiet gewidmete Flächen, ergänzt durch erhaltenswerte Ortsstrukturen inklusive Aufschließungszonen und Hintausbereiche bzw. wenn es als Folgenutzungsart angeführt ist. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 16

17 In Orten mit Eigenentwicklung gilt es bestehende Strukturen und die Eigenversorgung zu sichern sowie die örtliche Identität, den Naturraum und die Landschaft zu erhalten. Besonders hier muss das Wachstum sozial, infrastrukturell und ökologisch verträglich sein. Die bestehende Bausubstanz soll genutzt und erneuert werden. Wachstum soll vorrangig durch Eigenentwicklung stattfinden, ergänzt durch mäßigen Zuzug von außen. 10% des regionalen Bevölkerungswachses soll in Orten mit Eigenentwicklung stattfinden. Die Zielsetzung erreicht man mit der vorrangigen Errichtung von Kleinwohnhäusern (Ein- und Mehrfamilien). Die anzustrebende, durchschnittliche Zieldichte bei Neubauten liegt bei 40 EW/ha. 1 Auf Basis des berechneten Bevölkerungszuwachses, der angestrebten durchschnittlichen Mindestwohndichte und der verfügbaren Wohnbaulandreserven wird für jeden Ort der Flächenbedarf an Wohnbauland berechnet. 2 Die Mobilisierungsrate wird mit 1/3 der gewidmeten Flächenreserven angenommen. Der theoretische Flächenbedarf (siehe Tabellen zu den Kennwerten der Siedlungsentwicklung im Anhang) dient als Orientierungshilfe bzw. Rahmen für die Gemeinden. Innerhalb dieses Rahmens wird die Planung der Siedlungsentwicklung im eigenen Wirkungsbereich vorgenommen. In begründeten Fällen sind Abweichungen von den Werten möglich (z.b. wenn die angenommene Baulandmobilisierungsrate von 1/3 nicht erreicht werden kann, Ausbau der Infrastruktur nicht sichergestellt werden kann oder neue Erkenntnisse vorliegen, ). Verankerung und Verbindlichkeit Aussage mit Orientierungsfunktion im Regionalen Raumordnungsprogramm. Wachstums- und Dichteziele sowie der theoretische Flächenbedarf auf Ortsebene als tabellarischer Anhang zum Regionalen Raumordnungsprogramm. 2 ä ö ä ä Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 17

18 1.2.3 SIEDLUNGSGRENZEN Zielsetzung Umlegung des Grundprinzips 3: Wachstum soll vorrangig in Form von kompakten, energieeffizienten und verkehrsminimierenden Siedlungsstrukturen stattfinden. Umlegung folgender Zielsetzungen: Erhaltung und Schaffung abgegrenzter, kompakter und gegliederter Siedlungsstrukturen, vorrangige Entwicklung der Orts- und Stadtkerne (Innenen- vor Außenentwicklung) Vermeidung von Zersiedelungen an den Orts und Stadträndern (kompakte Raumeinheiten) Erhaltung der dörflichen Strukturen in Achsenzwischenräumen: Abseits der Entwicklungsachsen soll die Struktur des ländlichen Raumes erhalten bleiben und verbessert werden, sowie der dörfliche Charakter bestehen bleiben. Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, hergestellt werden können. Siedlungsgrenzen dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten. Beschreibung Siedlungsgrenzen, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden. Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiteres darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn diese Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen Baulandfläche in einem anderen von einer Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandbereich ausgeglichen wird. Verankerung und Verbindlichkeit Verordnungstext und Plandarstellung im Regionalen Raumordnungsprogramm. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 18

19 2. HANDLUNGSFELD BETRIEBSGEBIETSENTWICKLUNG große Reserven Für Betriebs- und Industriegebiete bestehen große Reserven, etwa 36% der gewidmeten Fläche im Nordraum stehen leer. Das entspricht ca. 400 ha. Die Reserven liegen zum Großteil in Gemeinden, die gut erschlossen sind und mit einer weiteren dynamischen Wirtschaftsentwicklung rechnen können. Verfügbarkeit der Flächen Konkurrenz unter den Gemeinden Nutzungsentmischung In der Vergangenheit haben sich bereits räumliche Schwerpunkte an Knotenpunkten des hochrangigen Straßennetzes gebildet. Die Betriebsgebiete im Nordraum Wien lassen sich zwei Achsen zuordnen, für die sich die Herausforderungen hinsichtlich Betriebsgebietsentwicklung unterscheiden. In den größeren Betriebsgebieten entlang der A22 stehen ca. 270 ha als unbebaute Reserven zur Verfügung, entlang der A5 sind es ca. 75 ha. Die Gebiete an der A22 bestehen schon länger und die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden bzw. in privater Hand. Die A5 wurde erst 2010 eröffnet, auch die Betriebsgebiete sind dementsprechend neu. Für Betriebsgebietserweiterungen an der A5 gibt es Optionsverträge auf Grundstücke in den geplanten Erweiterungs-flächen. Für die meisten Gemeinden ist es erstrebenswert Betriebe anzusiedeln, da dies einerseits Kommunalsteuereinnahmen und andererseits Arbeitsplätze mit sich bringt. Dadurch entsteht eine Konkurrenzsituation unter den Gemeinden, die sich sowohl in einem Flächenüberhang als auch in (zu) niedrigen Preisen widerspiegelt. In der Betriebsgebietsentwicklung wurde zum Teil bereits kooperiert (Hagenbrunn-Großebersdorf-Gerasdorf), im Betriebsgebiet A5 Mistelbach-Wilfersdorf umfasst die Kooperationen auch die gemeinsame Betriebsansiedlung. Einkaufszentren und größere Nahversorger außerhalb der Ortschaften, gehören mittlerweile zu einem weitverbreiteten Bild 3. Auch im Nordraum Wien ist diese Entwicklung zu beobachten. Der Trend der Nutzungsentmischung bringt viele negative Auswirkungen mit sich, angefangen vom gesteigerten Verkehrsaufkommen bis hin zur Verdrängung von Geschäften aus dem Ort und damit leeren Ortszentren. 3 Seit 2004 wird dieser Herausforderung mit der im NÖ Raumordnungsgesetz geregelten Zentrumszone begegnet: Handelseinrichtungen ohne Größenbeschränkungen können nur mehr in solchen Zonen errichtet werden. Sie sind durch das Erscheinungsbild, eine gute Verkehrsanbindung, eine dichtere Bebauung sowie einen hohen Durchmischungsgrad von Nutzungen gekennzeichnet. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 19

20 2.1 ZIELE DER KÜNFTIGEN BETRIEBSGEBIETSENTWICKLUNG Die Untersuchungsregion weist Widmungsreserven an Betriebs- und Industrieflächen in Höhe von rund 400 ha auf. Die Reserven liegen zum Großteil in gut erschlossenen Lagen mit einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung. Im Zuge des Prozesses hat man sich darauf geeinigt, die räumlichen Schwerpunkte zur Betriebsgebietsentwicklung in der Region mit dem größten Standortpotential zu identifizieren sowie die vorhandenen Widmungsreserven mit hohem Standortpotential zu nutzen (vor Neuwidmung) Bei der Entwicklung für Betriebsgebiete gelten drei Zielsetzungen: Räumliche Konzentration von Betriebszonen in Regionalen Standorträumen zur Betriebsgebietsentwicklung Unterbringen von siedlungsverträglichen Betrieben in Ortszentren zur Schaffung von Mischstrukturen bei entsprechenden Standortvoraussetzungen Außerhalb von Ortszentren und regionalen Betriebsgebieten ist eine Widmung von Betriebsflächen von lokaler Bedeutung möglich, zur Verbesserung der Grundversorgung oder für Betriebe des Ortes mit gestiegenem Flächenbedarf (gemäß Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes) Bei diesen drei Zielen liegt der Fokus auf der Verwertung der bestehenden Flächenreserven. 2.2 UMLEGUNG DER ZIELSETZUNGEN ZUR BETRIEBSGEBIETSENTWICKLUNG STANDORTRÄUME ZUR BETRIEBSGEBIETSENTWICKLUNG Zielsetzung Räumliche Konzentration von Betriebszonen an hochrangigen, gut erreichbaren Standorten ( regionale Standorträume zu Betriebsgebietsentwicklung ) Konzentration des Ausbaues regionaler Entwicklungszentren/Standorte an Schnittpunkten des hochrangigen Schienen- und Straßennetzes Nutzung von Synergieeffekten (z.b. gemeinsame Infrastrukturen, interkommunales Standortmanagement) Schaffung eines möglichen ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnbevölkerung und Arbeitsmöglichkeiten in der Region Mobilisierung und Nutzung geeigneter bestehender Baulandreserven Beschreibung Auf Basis der Grundlagenforschung sowie der Rückmeldungen aus den kleinregionalen Fokusgruppen (Gemeinderunden) wurden folgende regionale Standorträume zur Betriebsgebietsentwicklung definiert (vgl. Plandarstellung 2, S. 27): Stockerau Ost und West Leobendorf Korneuburg Stetten Korneuburg - Langenzersdorf Langenzersdorf Süd Gerasdorf Süd-Ost Gerasdorf Hagenbrunn Großebersdorf Wolkersdorf Mistelbach Wilfersdorf Die Standorte sind durch eine gute Erreichbarkeit an hochrangigen Verkehrsträgern, eine gute infrastrukturelle Ausstattung sowie ein hohes wirtschaftliches Potential gekennzeichnet. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 20

21 Regionale Standorträume zur Betriebsgebietsentwicklung umfassen den Bestand der Widmungen Bauland-Betriebsgebiet und Bauland-Industriegebiet am Kundmachungsdatum sowie Flächen, die im Anschluss an den Bestand gewidmet werden. Verankerung und Verbindlichkeit Verordnungstext im Regionalen Raumordnungsprogramm. Plandarstellung als Anlage mit Orientierungsfunktion STANDÖRTLICH DIFFERENZIERTE BETRIEBSGEBIETSENTWICKLUNG Zielsetzung Räumliche Konzentration von flächenintensiven Betriebszonen Nutzung von Synergieeffekten (z.b. gemeinsame Infrastrukturen, interkommunales Standortmanagement) Räumliches Näherbringen von Funktionen und verschiedenartigen Nutzungen, sofern keine Ausschlussgründe bestehen (Verringerung von Wegstrecken, Förderung einer attraktiven räumlichen Vielfalt) Beschreibung Mobilisierung und Nutzung geeigneter, bestehender Baulandreserven Bei der Entwicklung von Betriebsgebieten liegt der Fokus auf der Nutzung der bestehenden Reserven. Langfristig sollen Neuwidmungen folgenden Spielregeln folgen: Die entsprechenden Neuwidmungen für großflächige Betriebsansiedlungen (über 5 ha) sind nur in regionalen Standorträumen zulässig. Betriebsgebietsentwicklungen, die ein Ausmaß von 5 ha überschreiten, schließen an Flächen in den regionalen Standorträumen an und sind vorrangig interkommunal zu entwickeln bzw. zu betreiben. Betriebsgebietsentwicklungen, die weniger als 5 ha umfassen, sind auch außerhalb der regionalen Standorträume möglich (z.b. Betriebsflächen von lokaler Bedeutung). Die entsprechenden Neuwidmungen für Betriebsansiedlungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie den Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetztes entsprechen. Verankerung und Verbindlichkeit Optional: Verordnungstext im Regionalen Raumordnungsprogramm. Im Vorfeld interne Reflexion des Landes hinsichtlich Aufnahme und Auslegung des Passus. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 21

22 3. HANDLUNGSFELD LANDSCHAFTSRÄUME Landschaft und Entwicklungsspielraum unter Druck Raumstrukturierende Elemente Wertvolle Erholung im Nahbereich Wiens Der steigende Siedlungsdruck erhöht aufgrund der guten Erreichbarkeit und der guten Ausstattungsqualität der Gemeinden den Druck auf die Landschaft. Entwickelt sich die Region weiter wie bisher, müssen bis zum Jahr 2025 ca. 270 ha Wohnbauland gewidmet werden um das Wachstum unterzubringen. Dem Erhalt von Landschaftselementen kommt nicht nur eine ökologische oder ästhetische Funktion zu, sondern dient auch der Orientierung oder Identitätsbildung. Orte können beispielsweise durch einen erhaltenswerten Landschaftsteil wahrnehmbar voneinander abgegrenzt sein. Geländekanten oder Waldränder stellen nicht selten auch die Grenzen von Ortsgemeinschaften dar. Der großflächig vorhandene Grünraum ist, vor allem im Hinblick auf die Nähe zur Großstadt Wien, von Bedeutung. Die Landschaft ist ein großes Potenzial der Region. Sie ist nicht nur Naherholungsraum für die lokale Bevölkerung, sondern auch beliebtes Ausflugsziel und ein wichtiges Argument für viele ZuzüglerInnen. Es gilt die Beeinträchtigung der Landschaft durch ausufernde Bebauungsstrukturen und den Flächenverbrauch zu minimieren und die Vernetzung der Lebensräume zu sichern. 3.1 ZIELE ZUR KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFTSRÄUME Das Sichern von Landschaftsräumen soll dazu beitragen landschaftliche Entwicklungsspielräume zu bewahren, den Raum zu strukturieren und wertvolle Grünlandbereiche und Biotope zu erhalten und zu vernetzen Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 22

23 3.2 UMLEGUNG DER ZIELSETZUNGEN ZU LANDSCHAFTSRÄUMEN REGIONALE GRÜNZONEN Zielsetzungen Erhalt von landschaftlichen Entwicklungsspielräumen Strukturierung des Raumes Erhalt und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope Zudem werden folgende Ziele der strukturierten Stadtregion verfolgt: Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, hergestellt werden können Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung Erhaltung und Vernetzung regionaler Grün- und Wildkorridore Beschreibung Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten. Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese werden mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sie im Regionalen Raumordnungsprogramm nicht anders dargestellt sind. In den regionalen Grünzonen dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig. Verankerung und Verbindlichkeit Verordnungstext und Plandarstellung im Regionalen Raumordnungsprogramm. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 23

24 3.2.2 ERHALTENSWERTE LANDSCHAFTSTEILE Zielsetzung Erhalt und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope Zudem werden folgende Ziele der strukturierten Stadtregion verfolgt: Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, hergestellt werden können. Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung. Erhaltung und Vernetzung regionaler Grün- und Wildkorridore. Beschreibung Erhaltenswerte Landschaftsteile sind Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung. In den erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt. Verankerung und Verbindlichkeit Verordnungstext und Plandarstellung im Regionalen Raumordnungsprogramm. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 24

25 4. PLANDARSTELLUNG Plandarstellung zukünftig rechtsverbindlicher Inhalte: 1. Siedlungsgrenzen 2. Regionale Grünzonen 3. Erhaltenswerte Landschaftsteile Diese befand sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts zu Modul 3 aufgrund noch laufender Abstimmungsgespräche mit einigen Gemeinden noch im Entwurfsstadium. Auf eine frühzeitige Publikation wurde daher verzichtet. Im Zuge der allgemeinen Begutachtungsfrist zum Regionalen Raumordnungsprogramm wird die Plandarstellung öffentlich aufgelegt. Plandarstellungen mit Orientierungsfunktion: 1. Standortkategorien zur Siedlungsentwicklung 2. Standorträume Betriebsgebietsentwicklung Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 25

26 Handlungsfeld Siedlungsentwicklung Entwicklungsleitbild LEGENDE Regionsgrenze Gemeindegrenzen Autobahn, Schnellstraßen Eisenbahnen Eisenbahnen, stillgelegt Regionales Entwicklungszentrum Ergänzungszentrum Ort mit Eigenenentwicklung Wilfersdorf Mistelbach Ladendorf Gaweinstal Kreuzstetten Grossrussbach Kreuttal Hochleithen Bad Pirawarth Ulrichskirchen - Schleinbach Harmannsdorf Wolkersdorf Leobendorf Stockerau Spillern Bockfliess Grossebersdorf Stetten Enzersfeld Pillichsdorf Korneuburg Grossengersdorf Bisamberg Hagenbrunn Gerasdorf Langenzersdorf PLANVERFASSER AUFTRAGGEBER Arge Regionale Leitplanung A5/S1/A22 DATENQUELLEN STAND Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: Gemeindegrenzen (2008); Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen (2009); Eisenbahnen (2009); Widmungskategorien (2010); gis-gestützte Baulandbilanz (2012) April 2013

27 Handlungsfeld Betriebsgebietentwicklung Entwicklungsleitbild LEGENDE Regionsgrenze Gemeindegrenzen Standortraum Betriebsentwicklung Betriebsgebiet bebaut Betriebsgebiet Reserve Wilfersdorf Ladendorf Gaweinstal Grossrussbach Kreuzstetten Kreuttal Hochleithen Bad Pirawarth Ulrichskirchen - Schleinbach Harmannsdorf Wolkersdorf Stockerau Spillern Stetten Enzersfeld Bockfliess flies Grossengersdorf Korneuburg urg Hagenbrunn n Langenzersdorf an ngenzersdo ngenzersdo PLANVERFASSER AUFTRAGGEBER Arge Regionale Leitplanung A5/S1/A22 DATENQUELLEN STAND Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: ÖK50; Gemeindegrenzen; Betriebsgebiete April 2013

28 UMSETZUNG: MASSNAHMENKATALOG Aufbau und Intention Regionaler Abstimmungsprozess Regionaler Unterstützungsmechanismus Legistischer und verwaltungstechnischer Anpassungsbedarf Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 28

29 Zusätzlich zu den rechtsverbindlichen Festlegungen und in verbindlichen Dokumenten festgehaltenen Zielen wurde eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, welche die Umsetzung begleiten, erleichtern oder ermöglichen. Die Maßnahmen sind nicht verbindlich umzusetzen und werden auch nicht Bestandteil von Regionalen oder Örtlichen Raumordnungsprogrammen. Dennoch bekennen sich Land und Gemeinden zur Umsetzung in einer gemeinsamen Willensbekundung, der Deklaration zur Regionalen Leitplanung. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Regionalen Leitplanes Nordraum Wien lassen sich in drei Gruppen unterteilen: den Regionale Abstimmungsprozess (RAP) den Regionalen Unterstützungsmechanismus (RUM) den Legistischen und Verwaltungstechnischen Anpassungsbedarf (LVA) Tabelle 2: Übersicht zum Maßnahmenkatalog RAP Regionaler Abstimmungsprozess Weiterführende Abstimmung Monitoring Betriebsgebiete 10 vor Wien RUM Regionaler Unterstützungsmechanismus NIKK Architekturwettbewerbe Flächenmanagement Leitfaden Innenentwicklung Beratung für Baukultur und Siedlungsentw. Fachplanungskooperationen Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung LVA Legistischer und Verwaltungstechnischer Anpassungsbedarf Dichteklassen nach Bauformen Widmungskategorien Instrumente zur Baulandmobilisierung Vorrangzonen objektgeförderter Wohnbau Baulandfonds Der Regionale Abstimmungsprozess (RAP) umfasst begleitende Maßnahmen, um die Wirksamkeit der Leitplanung zu verfolgen und nötige Anpassungen vorzunehmen. Der bisherige Planungsprozess und dessen Ergebnisse bilden die Grundlage für die Fortführung der Kooperation und die Umsetzung der Inhalte auf allen Ebenen (Gemeinde, Land, Fachbereiche). Die Schwerpunktthemen werden in Zukunft vertieft behandelt und die Umsetzungsergebnisse in gemeinsamen Treffen reflektiert. Der Regionale Unterstützungsmechanismus (RUM) enthält Instrumente, mit deren Hilfe es den Gemeinden erleichtert werden soll die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Unterstützungsinstrumente sind ein Angebot und keinesfalls verpflichtend einzusetzen. Ihre Anwendung ist abhängig vom örtlichen Handlungsbedarf und dem Engagement der Gemeinden bzw. Kleinregionen. Der Regionale Unterstützungsmechanismus beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Bemühen sich Gemeinden die Ziele des Leitplanes zu erreichen, können sie auch auf verstärkte Unterstützung von Seiten des Landes bauen. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 29

30 Der legistische und verwaltungstechnische Anpassungsbedarf bezieht sich auf rechtliche oder organisatorische Veränderungen, die zum Teil Vorbedingungen für die Umsetzung sind und diese erst ermöglichen. Vor allem die fehlende Möglichkeit Mindestdichten oder Dichteklassen praktikabel festzulegen und der Mangel an wirksamen Instrumenten zur Baulandmobilisierung schränken die Gemeinden bei ihrem Vorhaben zur Siedlungsentwicklung ein. Um die Ziele der Leitplanung bestmöglich zu erreichen, wurde seitens der ARGE Regionale Leitplanung A5/S1/A22 eine Resolution an die politischen VertreterInnen des Landes NÖ verfasst. Dieses beinhaltet Forderungen zur Schaffung wirksamer Instrumente wie z.b. in den Bereichen Baulandmobilisierung, Leerstands- und Baulandflächenmanagement, Erneuerbare Energien. Modul 3 Regionale Leitplanung Ergebnisse und Umsetzung 30

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