MODUL 1 BESTANDS- UND STANDORTANALYSE

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1 MODUL 1 BESTANDS- UND STANDORTANALYSE

2 AuftraggeberIn: Amt der NÖ Landesregierung Abt. Raumordnung und Regionalpolitik Landhausplatz St. Pölten ARGE Regionale Leitplanung A5/S1/A22 Hauptstraße Zistersdorf Projektleitung AuftraggeberIn: Mag. Marianne VITOVEC DI Ernst TRINGL Bearbeitung Bietergemeinschaft TUWIMEC: Projektleitung Auftragnehmer: DI Dr. Hannes SCHAFFER mecca consulting DI Dr. Hannes SCHAFFER DI Katja ROSNER Mag. Stefan PLHA DI Michael BÖHM Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung TU Wien DI. Dr. Thomas DILLINGER (Projektleitung TU) DI. Dr. Arthur KANONIER DI. Dr. Gerhard SCHIMAK Wien, am DI Dr. Hannes Schaffer Ingenieurbüro für Raum- und Landschaftsplanung Unternehmensberatung EDV Dienstleistungen 1130 Wien Paul-Hörbiger-Weg 12 Tel.: office@mecca-consulting.at Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Regionale Leitplanung - Modul Strategien und Programme der Landesplanung Landesentwicklungskonzept Sektorale Raumordnungsprogramme Tourismusgesetz Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Umland Nord Strategien der Ostregion Fazit Regionsanalyse Nordraum Wien Bevölkerungsentwicklung Wanderungen Bevölkerungsprognose Bevölkerungsdichte im Wohnbauland Bauland Reserven Baulandreserven und Bevölkerungsdichte Öffentlicher Verkehr Pendler Wirtschaft und Beschäftigung Naturraum und Landschaft Gemeindetypisierung Fazit Handlungsfelder und Abstimmungsbedarf Fokus: Siedlungsentwicklung Fokus: Betriebs- und Industriegebiete Fokus: Naturraum und Landschaft Zusätzlicher Abstimmungsbedarf Fazit Ausblick Modul 2 Szenarien und Leitbild Glossar Verzeichnisse Tabellen-, Abbildungs- und Kartenverzeichnis Quellenverzeichnis ANHÄNGE 1. Projektinformation und Geschäftsordnung des Regionalen Dialogforums 2. Protokoll Regionales Dialogforum 3. Gemeindeprofile Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 3

4 1. EINLEITUNG REGIONALE LEITPLANUNG - MODUL 1 Mit dem Pilotprojekt der Regionalen Leitplanung soll unter dem Leitgedanken Kooperation auf Augenhöhe eine konstruktive, effiziente und zielorientierte Zusammenarbeit von Land, Region und Gemeinden im Bereich der Raumordnung und Regionalplanung entwickelt und gelebt werden. Der gemeinsame Prozess von Gemeinden, Region und Land soll durch eine partnerschaftliche Aufgabenteilung und Kompetenzbündelung sowie einen wechselseitigen Diskurs gekennzeichnet sein. Der Regionale Leitplan Nordraum Wien soll die koordinierte Raumentwicklung entlang von A5, S1 und A22 sicherstellen. Die Projektregion gehört zu den stärksten Wachstumsräumen Österreichs. Um die Entwicklung der Gemeinden möglichst nachhaltig und effizient zu gestalten, entwerfen Gemeinden und Land gemeinsam einen Plan. Die bisher eingesetzten Instrumente der Regionalplanung - wie das Regionale Raumordnungsprogramm und das Kleinregionale Rahmenkonzept - sollen stärker verschränkt werden, um eine höhere Wirkung in Hinblick auf Akzeptanz und Umsetzung zu erzielen. Im Fokus stehen dabei: Stärkere Verschränkung zwischen bottom-up (Rahmenkonzept) und top-down (Raumordnungsprogramm) Ansätzen: Stärkung der Entwicklungsplanung Erhöhung der Effizienz und Einsparungen von Kosten durch die Zusammenführung bestehender Planungsprozesse und durch gemeinsame Planungsschritte wie z.b. bei Grundlagenforschung oder Standortanalysen auf Gemeinde- und Landesebene Abstimmung, erhöhte Akzeptanz und weniger Umsetzungswiderstände durch einen frühzeitigen, intensiven und partnerschaftlichen Dialog zwischen Gemeinden und Land Flexibilität bei Vereinbarungen und Festlegungen: z.b. in Form von Beschlüssen, Vereinbarungen oder Programmen Der Planungsprozess läuft in Feedbackschleifen ab. Schritt für Schritt werden Themen, Leitbild und Umsetzungsschritte erarbeitet und außer Streit gestellt. Im Rahmen des Modul 1, der Bestandsund Standortanalyse, konnten so die Handlungsfelder der Leitplanung im Nordraum Wien sowie die wichtigsten Grundprinzipien der Siedlungsentwicklung beschlossen werden. Abbildung 1: Ablauf Modul 1 Bestands- und Standortanalyse Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 4

5 Der vorliegende Bericht steht am Ende von Modul 1 und fasst die wichtigsten Ergebnisse der Datenanalyse bzw. der ersten Gemeinde- und Niederösterreichrunden zusammen. Im Kapitel 4: Handlungsfelder und Abstimmungsbedarf sind die Beschlüsse aus dem Regionalen Dialogforum, in dem alle Planungsbeteiligten vertreten sind angeführt und erläutert. 2. STRATEGIEN UND PROGRAMME DER LANDESPLANUNG Die Analyse der Strategien und Programme auf Ebene der Landesplanung gibt einen Überblick über Rahmenbedingungen und generelle überörtliche Zielsetzungen, die es u.a. durch die Regionale Leitplanung zu realisieren gilt. Im Laufe des Planungsprozesses werden die generellen Ziele der Landesplanung an die Gegebenheiten im Nordraum Wien angepasst. Die hier beschriebenen Strategien und Programme bilden lediglich den Ausgangspunkt und können als vorgegebene Rahmenbedingungen betrachtet werden. Die Dokumente wurden dabei immer in Hinblick auf ihre Aussagen zur Siedlungs- und Standortentwicklung, d.h. ihrer Relevanz für die Regionale Leitplanung betrachtet. Tabelle 1: Analysierte Dokumente und behandelte Themen gibt eine Übersicht der Strategien und Programme auf Ebene der Landeplanung. Tabelle 1: Analysierte Dokumente und behandelte Themen Dokument Raum Siedlungsentwicklung Standortentwicklung Landesentwicklungskonzept w.i.n. Strategie, NÖ, Regionales Leitbild Weinviertel Weinviertel Zentrale Orte Raumordnungsprogramm NÖ Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe NÖ Freizeitraumordnungsprogramm NÖ Fremdenverkehrsraumordnungsprogramm NÖ Raumordnungsprogramm für das Schulwesen NÖ Tourismusgesetz 2010 NÖ Regionales Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland Wiener Umland Nord Strategien zur räumlichen Entwicklung der Ostregion Ostregion Unter Siedlungsentwicklung wird dabei die Weiterentwicklung, Nutzung oder Strukturierung der Siedlungsfläche, das heißt des zum Wohnen geeigneten Baulandes, verstanden. Das Landesentwicklungskonzept und die Strategien zur räumlichen Entwicklung der Ostregion geben generelle Ziele zur Siedlungsentwicklung vor. Zum Beispiel wird in beiden Dokumenten die Innenentwicklung der Außenentwicklung klar vorgezogen. Das Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe und das Regionale Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland beschränken die Siedlungsentwicklung durch rechtsgültige, räumlich verortete Festlegungen wie z.b. Siedlungsgrenzen. Der Bezug zur Standortentwicklung wird in den Dokumenten, welche Standorte nach ihrer Eignung für bestimmte Nutzungen differenzieren hergestellt. Ganz klar ist hier das Zentrale Orte Raumordnungsprogramm einzuordnen, welches die Hauptorte von Gemeinden in Kategorien einteilt, die je nach Stufe bestimmte Versorgungseinrichtungen aufzuweisen sollen. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 5

6 2.1 LANDESENTWICKLUNGSKONZEPT Die w.i.n. Strategie Niederösterreich hat Leitbildcharakter und ist das strategische Grundsatzdokument für die Aktivitäten und Maßnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene. Das Landesentwicklungskonzept besteht aus der Darstellung neuer Herausforderungen, dem generellen Leitbild der Raumordnung, der Präsentation räumlicher Strukturen und Entwicklungsperspektiven sowie einer Zusammenstellung von sektoralen Herausforderungen und Entwicklungszielen. Abschließend wird die Umsetzung beschrieben. Die Vision einer nachhaltigen Raumentwicklung in Niederösterreich stützt sich auf drei Leitziele: Gleichwertige Lebensbedingungen für alle gesellschaftlichen Gruppen in allen Landesteilen Wettbewerbsfähige, innovative Regionen und Entwicklung der regionalen Potenziale Nachhaltige, umweltverträgliche und schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen Aufbauend auf dem Landesentwicklungskonzept wurden räumliche Leitbilder für die Regionen Waldviertel, Weinviertel, Industrieviertel, NÖ-Mitte und Mostviertel ( Perspektiven für die Hauptregionen ) entwickelt. Das Regionale Leitbild für das Weinviertel enthält folgende Schwerpunkte: Vorteile des urbanen Umfeldes von Wien, Brünn und Bratislava nutzen Bewusst ergänzende Möglichkeiten in Wien nutzen und zusätzlich Alternativen bieten Entwicklungsachsen und Funktionsräume stärken gezielte Standortentwicklung Wirtschafts-, Technologie und Bildungsimpulse setzen und verknüpfen Landwirtschaft als regionale Stärke nutzen Offene Grenzen für den Tourismus fördern Zu verschiedenen Themen wurden auf das Weinviertel abgestimmte Strategien erarbeitet. Von besonderer Bedeutung für die Regionale Leitplanung sind folgende Strategien: Siedlungswesen: geschlossene Orte erhalten und Zersiedelung vermeiden Ortskerne aktivieren und bestehende Bausubstanz nutzen neues Bauland vorrangig in den zentralen Orten und im Einzugsbereich von Achsen des öffentlichen Verkehrs festlegen und kleinregional abstimmen Wohnbauförderung (WBF) für verdichtete Bauformen auf Achsen und Einzugsbereiche des öffentlichen Verkehrs konzentrieren Wirtschaft: vermarktungsfähige Standorte an den Entwicklungsachsen anordnen und ausbauen innerregionale Gewerbeparks auf Standorte mit hoher Verkehrsgunst konzentrieren interkommunale Gewerbeparks unterstützen [...] Verkehr: Verkehr vermeiden, Prinzip der kürzesten Wege unterstützen Verkehr verlagern, öffentlichen Verkehr bevorzugt entwickeln, Park & Ride Anlagen ausbauen [...] Soziale Infrastruktur Kindergärten, Schul- und Bildungsangebote regional abstimmen [...] Naturraum und Umwelt [...] typische Kulturlandschaften erhalten Freihalteplanung im Wiener Umland forcieren Weinbau zur Erhaltung des Landschaftsbildes sichern Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 6

7 Land- und Forstwirtschaft Weinbau verbessern und zur Erhaltung des Landschaftsbildes sichern österreichweit bedeutende Eignungsgebiete weiter nutzen und schützen (Zwiebel, Erdäpfel, Wein, Gemüse), Landwirtschaft in günstigen Lagen als Vorrangfunktion erhalten [...] 2.2 SEKTORALE RAUMORDNUNGSPROGRAMME Das Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm (1992) legt zentrale Orte der Stufen I VI fest, wobei die Stufe I der niedrigsten, die Stufe VI der höchsten Versorgungsebene entspricht. Sie sollen über zentrale Einrichtungen in einem innerörtlichen Siedlungsschwerpunkt verfügen, Verkehrsmittelpunkt und Entwicklungszentrum sein. Gaweinstal, Harmannsdorf und Langenzersdorf sind Zentrale Orte der Stufe I. Sie verfügen über zentrale Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung. Es sollen Gemeindeamt, Gendarmerieposten, Kindergarten, vierklassige Volksschule, Praxis eines praktischen Arztes, Praxis eines Zahnbehandlers, Postamt, Freiluftbad, Spiel- und Sportplatzanlagen und Turnhalle vorhanden sein und nach Möglichkeit weitere Einrichtungen (z.b. Hauptschule) eingerichtet werden. Der Einzugsbereich soll EinwohnerInnen umfassen, davon innerhalb des zusammenhängenden Siedlungsgebietes. Die Entfernung zu einem zentralen Ort der Stufe I darf höchstens 7 Straßenkilometer betragen. Wolkersdorf ist Zentraler Ort der Stufe II und soll ebenfalls Einrichtungen der Grundversorgung, jedoch in einer größeren Zahl und Vielfalt, aufweisen (auch Polytechnischer Lehrgang, Einsatzstellen mobiler sozialer Dienste, Sportanlagen, Veranstaltungsaal mit Sitzplätzen etc.). Der Einzugsbereich soll mindestens EinwohnerInnen umfassen, innerhalb der baulich zusammenhängenden Struktur sollen mindestens EinwohnerInnen leben. Die Entfernung zu einem zentralen Ort der Stufe II soll höchstens 10 Straßenkilometer betragen. Stockerau ist ein Zentraler Ort der Stufe III. Zusätzlich zu den Einrichtungen der Stufen I und II sollen hier höherrangige Schul-und Gesundheitseinrichtungen, höherrangige Verwaltungseinrichtungen und ein Erholungs-, Vergnügungs-, Freizeit- und Sportangebot bereit stehen. AHS, berufsbildende mittlere Schulen, Kleinhallenbad, Veranstaltungssaal mit Plätzen und ein Angebot an Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen, periodischen und langfristigen Bedarfs wird von einem zentralen Ort der Stufe III erwartet. Der zentralörtliche Bereich umfasst EinwohnerInnen (5.000 im zusammenhängenden Siedlungsbereich). Die Entfernung soll höchstens 20 Straßenkilometer oder eine Stunde Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln betragen. Zentrale Orte der Stufe IV versorgen die EinwohnerInnen mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, sofern diese nicht besonders selten nachgefragt werden. Mistelbach und Korneuburg, die beiden Bezirkshauptstädte der Region, sind dieser Stufe zugeordnet. Sie müssen mindestens ein Grundversorgungkrankenhaus aufweisen. Typische Einrichtungen sind BHS, zentrale Sportanlage, Sporthalle, Normalhallenbad, Veranstaltungssaal mit 800 und mehr Sitzplätzen. Es gelten die gleichen Erreichbarkeitskriterien wie bei zentralen Orten der Stufe III. Die Verordnung über ein sektorales Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (1998) enthält Grundsätze zum Abbau mineralischer Rohstoffe und legt mit Verweis auf regionale Raumordnungsprogramme Zonen fest, in denen dieser unzulässig ist. Die Planungsregion ist davon betroffen, Details sind dem Regionalen Raumordnungsprogramm Wiener Umland Nord zu entnehmen. Weitere sektorale Raumordnungsprogramme sind: das Freizeitraumordnungsprogramm (1978), welches Standorte von Freizeit- und Erholungseinrichtungen wie Sporthallen, Sportplätze, Hallenbäder und Erholungsgebiete festlegt das Fremdenverkehrsraumordnungsprogramm (1975) zur Entwicklung des Fremdenverkehrs unter Berücksichtigung des Wirtschaftswachstums und der Gestaltung von Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 7

8 Erholungsgebieten legt Eignungs- und Ausbaustandorte für Urlaubsaufenthalte und Ausflugsverkehr fest das Schulraumordnungsprogramm (1981) legt das Angebot an Volksschulen, Hauptschulen, allgemeinen Sonderschulen und Polytechnischen Lehrgängen in den Gemeinden fest Die Festlegungen der letzten drei genannten sektoralen Raumordnungsprogramme sind zum Teil veraltet, sie entsprechen nicht mehr der Realität und bedürfen einer Überarbeitung. 2.3 TOURISMUSGESETZ 2010 Im NÖ Tourismusgesetz und der darauf aufbauenden Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen werden die Gemeinden nach ihrer touristischen Bedeutung und anhand der Nächtigungszahlen, der Nächtigungsintensität und des Tourismusumsatzes in drei Klassen eingeteilt. Bad Pirawarth, Mistelbach, Stockerau und Wolkersdorf fallen in die Ortsklasse 1 und sind somit als Tourismusstandort besonders bedeutend. Bisamberg, Enzersfeld, Großengersdorf, Harmannsdorf, Korneuburg, Kreuttal, Stetten und Ulrichskirchen-Schleinbach fallen in die Klasse 2. Die restlichen Gemeinden sind der Klasse 3 zugeordnet. 2.4 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM WIENER UMLAND NORD Das Regionale Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland (2009) umfasst, bis auf Mistelbach, Ladendorf, Gaweinstal und Wilfersdorf, alle Gemeinden der Projektregion. Es legt Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe, landwirtschaftliche Vorrangzonen, regionale Grünzonen, erhaltenswerte Landschaftsteile und Siedlungsgrenzen fest und stellt wasserwirtschaftliche Vorranggebiete dar. Die Regionalen Raumordnungsprogramme sind die einzigen Instrumente auf Landesebene mit direkter, rechtsverbindlicher Auswirkung auf die Nutzung des Raumes. Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm Wiener Umland Nord In Gerasdorf, Pillichsdorf und Bockfließ gibt es Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies. Bis auf Hochleithen, Korneuburg und Spillern sind in allen Projektgemeinden, für die das Regionale Raumordnungsprogramm gültig ist, Siedlungsgrenzen definiert. 2.5 STRATEGIEN DER OSTREGION Im Projekt Strategien zur Räumlichen Entwicklung der Ostregion wurden bereits Grundprinzipien und generelle Ziele zur Siedlungs- und Standortentwicklung vereinbart: Konzentration des Ausbaues regionaler Entwicklungszentren/Standorten an Schnittpunkten des hochrangigen Schienen- und Straßennetzes Erhaltung der dörflichen Strukturen in Achsenzwischenräumen; Abseits der Entwicklungsachsen soll die Struktur des ländlichen Raumes erhalten und verbessert, sowie auf die Wahrung des dörflichen Charakters der Siedlungen geachtet werden Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, hergestellt werden können Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 8

9 Erhaltung und Schaffung abgegrenzter, kompakter und gegliederter Siedlungsstrukturen Vorrangige Entwicklung der Orts- und Stadtkerne (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) Vermeidung von Zersiedelungen an den Orts und Stadträndern (kompakte Raumeinheiten) Mobilisierung und Nutzung geeigneter bestehender Baulandreserven (Mobilisierung vor Neuwidmung) Förderung der Nutzung und Erneuerung bestehender Bausubstanzen Förderung der Verdichtung im Bestand, insbesondere in zentrennahen Lagen Förderung verdichteter, Flächen-, Infrastrukturkosten- und Energie sparender Bauformen Ausschließlich verdichtete Bebauung im Einzugsbereich von Haltestellen des hochrangigen ÖV Stärkung der Multifunktionalität und Nutzungsmischung (Integration siedlungsverträglicher Betriebsstätten) bei entsprechenden Standortvoraussetzungen, Schaffung städtebaulicher Mischstrukturen Schaffung eines möglichst ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnbevölkerung und Arbeitsmöglichkeiten in der Region (Reduzierung des Berufspendelverkehrs) Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen, insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung Erhaltung und Vernetzung regionaler Grün- und Wildkorridore Neuwidmung von Bauland vorrangig in zentralen Orten und im Einzugsbereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Gebiete mit hohem Potenzial) 2.6 FAZIT Die Zielsetzungen des Landes Niederösterreich sind im Raumordnungsgesetz und im Landesentwicklungskonzept dargestellt und sehr umfassend formuliert. Darüber hinaus haben sich die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien auf grundlegende Ziele zur Siedlungs- und Standortentwicklung der Ostregion geeinigt. Sie bieten einen klar definierten Rahmen zur Umsetzung. Auf Landesebene gibt es zurzeit kaum Instrumente, welche die gesteckten Ziele auch Realität werden lassen. Ein wirksames Instrument zur Siedlungsentwicklung sind die Regionalen Raumordnungsprogramme, welch die Entwicklung durch Siedlungsgrenzen, Regionale Grünzonen etc. beschränken. Das Zentrale Orte Raumordnungsprogramm behält nach wie vor seine Gültigkeit und stellt eine wichtige Orientierungsmöglichkeit bei der Standortentwicklung dar. Die Hauptorte der Gemeinden werden nach ihrer Versorgungsfunktion in Stufen eingeteilt, wobei sich eine Rangfolge ihrer regionalen Bedeutung ergibt. Es ist Ziel der Regionalen Leitplanung beide Themen anzusprechen, um so die Siedlungsentwicklung, den Standortbedingungen entsprechend, aktiv zu steuern. In welcher Form dies auf Ebene der Landesplanung bzw. Regionalplanung möglich ist, wird sich im Laufe des Planungsprozesses zeigen. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 9

10 3. REGIONSANALYSE NORDRAUM WIEN Die Regionsanalyse wertet sozioökonomische Daten mit Relevanz auf die Siedlungs- und Standortentwicklung aus. In erster Linie gilt es ein Bild der Situation in der Planungsregion zu bekommen, lokale Unterschiede herauszufiltern und Handlungsfelder abzuleiten. Der Nordraum Wien gehört zum nördlichen Wiener Umland und reicht von der Stadtgrenze bis nach Mistelbach und Wilfersdorf. In seiner Ausdehnung orientiert er sich an den hochrangigen Straßenverbindungen A5, S1 und A22, welche die Entwicklung im Raum nachhaltig prägen und die Standortgunst weiter erhöht haben. Die Bevölkerungsprognose der Statistik Austria sagt eine weitere Zunahme der Bevölkerung voraus, was Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung, die Betriebsstandorte sowie die soziale und technische Infrastruktur haben wird. Die Planungsregion Nordraum Wien setzt sich aus den 26 Gemeinden zusammen. Bad Pirawarth, Bockfließ, Enzersfeld, Gaweinstal, Gerasdorf, Großebersdorf, Groß-Engersdorf, Großrußbach, Hagenbrunn, Harmannsdorf, Hochleithen, Korneuburg, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf, Langenzersdorf, Leobendorf, Mistelbach, Pillichsdorf, Spillern, Stetten, Stockerau, Ulrichskirchen- Schleinbach, Wilfersdorf und Wolkersdorf im Weinviertel bilden die ARGE Regionale Leitplanung A5/S1/A22 und sind aktiv am Planungsprozess beteiligt. Bisamberg nimmt am Prozess nicht aktiv teil, wird jedoch in der Bearbeitung insofern berücksichtigt, sodass Aussagen zur Siedlungs- und Standortentwicklung im Sinne eines regionalen Gesamtkonzepts seitens der Landesplanung getroffen werden können. Die Gemeinden sind Teil von fünf unterschiedlichen Kleinregionen, d.h. einige arbeiten seit längerem zusammen, andere kennen sich noch nicht so gut. Für thematisch tiefergehende Diskussionen wurden drei Fokusgruppen eingerichtet, die sich an den Kleinregionen orientieren. In Karte 1: Übersicht Nordraum Wien sind die Gemeinden und Katastralgemeinden der Region sowie die Zuordnung zu den Fokusgruppen zu sehen. Insgesamt lebten 2011 rund Menschen im Nordraum Wien. Die Bevölkerung verteilt sich ungleichmäßig über die Gemeinden, wobei Pillichsdorf mit EinwohnerInnen die bevölkerungsschwächste und Stockerau mit EinwohnerInnen die bevölkerungsstärkste Gemeinde ist. Auch bei der Bebauungsdichte tut sich eine große Spannbreite auf - von 17 EinwohnerInnen pro ha bis hin zu 73 EinwohnerInnen pro ha bebautem Wohnbauland. Die Bevölkerungsentwicklung im Nordraum Wien verlief von 1981 bis 2011 sehr dynamisch. In diesem Zeitraum konnte ein Wachstum von plus 34% verzeichnet werden. Die Bevölkerungsprognose bis 2025 ist ebenfalls sehr positiv, die Einwohnerzahl soll um weitere 14% steigen. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 10

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12 3.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG Die Pilotregion Nordraum Wien gehört zu den stärksten Wachstumsräumen Österreichs. Auf einer Gesamtfläche von 776 km² (4% der niederösterreichischen Landesfläche) lebten Personen (das entspricht 6,7% der niederösterreichischen Wohnbevölkerung). Die meisten Gemeinden der Projektregion sind seit Jahrzehnten Wachstumsgemeinden, wobei in einzelnen Gemeinden ein überdurchschnittliches Wachstum beobachtet werden kann (siehe nachfolgende Tabelle). Beispiele sind Gerasdorf mit 92,4% (!), Hagenbrunn mit 73% oder Spillern mit 55% Bevölkerungswachstum zwischen 1981 und Pillichsdorf ist die einzige Gemeinde, die seit 1981 kaum an Bevölkerung gewonnen hat und in den letzten zehn Jahren sogar in geringem Ausmaß geschrumpft ist. Im Durchschnitt beträgt das Wachstum der gesamten Projektregion von 1981 bis %. Zwischen 2001 und 2011 waren es ungefähr 10%. Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung ,2 Bevölkerung absolut Bevölkerungsentwicklung Gemeinde Pillichsdorf ,8% 0,0% -2,3% 0,4% Hochleithen ,2% 5,7% 4,3% 11,5% Stetten ,9% 16,8% 18,0% 41,9% Bockfließ ,7% 1,5% 6,7% 22,1% Kreuttal ,2% -0,7% 8,8% 33,1% Großengersdorf ,2% 6,6% 3,0% 12,3% Kreuzstetten ,7% 10,8% 0,8% 30,4% Enzersfeld ,7% 8,8% 11,1% 43,5% Bad Pirawarth ,0% 1,2% 8,4% 21,8% Hagenbrunn ,7% 17,8% 25,0% 73,2% Wilfersdorf ,0% 11,4% 2,0% 9,0% Spillern ,9% 14,1% 21,6% 55,2% Großrußbach ,4% 15,3% 9,6% 35,8% Großebersdorf ,0% 8,8% 3,6% 47,8% Ladendorf ,2% 9,0% 6,2% 19,5% Ulrichskirchen-Schleinbach ,1% 3,4% 11,3% 24,4% Gaweinstal ,7% 15,2% 6,5% 33,4% Harmannsdorf ,7% 8,4% 9,1% 33,4% Bisamberg ,9% 11,9% 9,9% 49,9% Leobendorf ,0% 16,0% 10,5% 52,4% Wolkersdorf ,5% 8,7% 9,2% 33,5% Langenzersdorf ,9% 18,3% 9,5% 47,5% Gerasdorf ,2% 23,6% 23,4% 92,4% Mistelbach ,2% 4,0% 3,5% 7,4% Korneuburg ,8% 13,4% 11,6% 35,1% Stockerau ,3% 6,2% 7,3% 22,4% Gesamtregion ,2% 10,6% 9,6% 33,6% 1 Erläuterung zu Farbskala: Die Abstufung der Farben orientiert sich am maximalen und minimalen Bevölkerungszuwachs/-verlust einer Spalte. Die Farbgebung lässt auf den ersten Blick erkennen, wie sich die Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden entwickelt hat, wer besonders viel oder wenig gewachsen ist. Blau: Die Bevölkerungszahl ist zurückgegangen oder nur wenig gestiegen. Grün/gelb/orange: Bevölkerungszahl ist angestiegen Rot: hohe Bevölkerungszunahme 2 Statistik Austria: Volkszählungsergebnisse, Wohnbevölkerung 1981, 1991, 2001; Statistik der Standesfälle, Wohnbevölkerung 2011 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 12

13 In der gesamten Pilotregion sind 21% unter 20 Jahre alt, 61% fallen in die Altersgruppe zwischen 20 und 64 Jahre, 18% sind 65 und älter. Innerhalb der Region gibt es keine gravierenden Unterschiede. Vergleicht man jedoch die Veränderung der Bevölkerung in den drei Altersgruppen zwischen 2002 und 2011 sind bemerkenswerte Trends sichtbar (siehe Tabelle 3: Altersverteilung 2011 und Veränderung von 2002 bis 2011). In der gesamten Region wächst die Gruppe der über 65-Jährigen überproportional. Die Gesamtregion ist von 2002 bis 2011 um 9,2% gewachsen, die unter 20- Jährigen sind dabei nur marginal um 0,2% gewachsen, die Gruppe der Jährigen um 7,7% und die über 65-Jährigen um 28,7%. Bei der Entwicklung der Altersverteilung sind sehr wohl große Unterschiede zwischen den Gemeinden bemerkbar. Vor allem in Bisamberg ist der Anteil der über 65-Jährigen seit 2002 um 60% gestiegen. Aber auch in Stetten, Spillern, Hagenbrunn, Langenzersdorf, Enzersfeld und Gerasdorf lag das Wachstum der ältesten Bevölkerungsgruppe zwischen 40 und 50%. In mehr als der Hälfte der untersuchten Gemeinden war das Wachstum der unter 20-Jährigen negativ. In Pillichsdorf ist die jüngste Bevölkerungsgruppe um 17% geschrumpft, ein ähnliches Bild ergibt sich in Gaweinstal und Wilfersdorf. Bisamberg ist die einzige Gemeinde in der die Gruppe der Jährigen geschrumpft ist, wenn auch nur um 1%. Den größten Zuwachs in dieser Altersgruppe konnten Spillern und Hagenbrunn mit +20% verzeichnen. Tabelle 3: Altersverteilung 2011 und Veränderung von 2002 bis Bevölkerung nach Altersgruppen 2011 Prozentuelle Veränderung Gemeinde Bad Pirawarth % 9% 17% Bisamberg % -1% 61% Bockfließ % 10% 13% Enzersfeld im Weinviertel % 4% 48% Gaweinstal % 9% 27% Gerasdorf bei Wien % 16% 50% Großebersdorf % 1% 39% Großengersdorf % 6% 9% Großrußbach % 6% 26% Hagenbrunn % 20% 45% Harmannsdorf % 7% 22% Hochleithen % 3% 10% Korneuburg % 10% 25% Kreuttal % 8% 40% Kreuzstetten % 1% 17% Ladendorf % 9% 14% Langenzersdorf % 2% 47% Leobendorf % 8% 34% Mistelbach % 4% 12% Pillichsdorf % 5% 7% Spillern % 20% 45% Stetten % 14% 43% Stockerau % 5% 25% Ulrichskirchen-Schleinbach % 12% 29% Wilfersdorf % 7% 11% Wolkersdorf im Weinviertel % 12% 25% Nordraum Wien % 8% 29% 3 Statistik Austria: Demographische Daten, Altersverteilung 2002 und 2011 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 13

14 Das Bevölkerungswachstum ist vor allem auf der Zuwanderung in die Gemeinden der Region begründet (siehe Tabelle 4: Bevölkerungsbewegung ). Von 2002 bis 2010 sind Personen in die Region Nordraum Wien gezogen, subtrahiert man die Weggezogenen erhält man die Wanderungsbilanz von Einwohnern. Die Geburtenbilanz der Gesamtregion war mit -980 EinwohnerInnen im selben Zeitraum negativ. Vierzehn der 26 untersuchten Gemeinden hatten eine negative Bevölkerungsbilanz, besonders niedrig fiel sie in Mistelbach (-580 EinwohnerInnen), Stockerau (-450 EinwohnerInnen) und Wolkersdorf (-96 EinwohnerInnen) aus. Gaweinstal (+75), Bisamberg (+66) und Stetten (+57) haben eine sehr positive Geburtenbilanz aufzuweisen. Alle Gemeinden konnten die Geburtenbilanzen durch durchwegs positive Wanderungsbilanzen ausgleichen. Vor allem nach Stockerau, Korneuburg und Gerasdorf sind viele neue BewohnerInnen zugezogen bzw. wenige weggezogen. Tabelle 4: Bevölkerungsbewegung Gemeinde Bevölkerungsentwicklung Geburtensaldo Wanderungsaldo Bad Pirawarth Bisamberg Bockfließ Enzersfeld Gaweinstal Gerasdorf bei Wien Großebersdorf Groß-Engersdorf Großrußbach Hagenbrunn Harmannsdorf Hochleithen Korneuburg Kreuttal Kreuzstetten Ladendorf Langenzersdorf Leobendorf Mistelbach Pillichsdorf Spillern Stetten Stockerau Ulrichskirchen-Schleinbach Wilfersdorf Wolkersdorf im Weinviertel Nordraum Wien Das Bevölkerungswachstum fand überwiegend an den Ortsrändern statt. Der Vergleich der Bevölkerungszahlen von 2001 und 2011 auf Rasterebene zeigt, dass die Bevölkerung in den Ortskernen abgenommen hat, während das Wachstum überwiegend an den Rändern stattfand. Besonders gut ist das in Mistelbach oder Kreuzstetten erkennbar. Bei Gesprächen in Fokusgruppen ist mehrmals zur Sprache gekommen, dass die Ortskerne aussterben und durch leer stehende Wohnhäuser gekennzeichnet sind, die nach und nach verkommen. Für Zuziehende sprechen, neben emotionalen Gründen, mehrere Gründe gegen diese 4 Statistik Austria: Lebendgeborene , Gestorbene , Zuzug , Wegzug Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 14

15 Gebäude. Die Bausubstanz ist in vielen Fällen veraltet, so dass eine kostenintensive Sanierung oder Entsorgung notwendig ist. Zudem sind die Grundstücke oft (zu) groß und durch eine geschlossene Bebauung gekennzeichnet. Für das Ortsbild, die effiziente Nutzung bestehender Infrastruktur, das Vermeiden von zusätzlichen Infrastrukturkosten und das Verhindern weiterer versiegelter Flächen wäre die Siedlungsentwicklung nach innen zu bevorzugen. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 15

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17 3.2 WANDERUNGEN Die statistischen Daten zu den Regionalen Wanderungen zeigen die Zu- und Wegzüge in bzw. aus den Gemeinden innerhalb der Planungsregion. Sie erklären nicht die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden, sondern stellen die Präferenzen der regionalen Bevölkerung bei der Wohnortwahl innerhalb des Nordraumes dar. Karte 3: Wanderungssaldo im Nordraum Wien zeigt ein hohes positives Wanderungssaldo (hohe Präferenz) in den städtisch geprägten Gemeinden Stockerau (+362 Einwanderer), Mistelbach (+262 Einwanderer) sowie Wolkersdorf (+108 Einwanderer) und Spillern (+104 Einwanderer). Dies bedeutet, dass in diese Gemeinden im Zeitraum 2002 bis 2011 mehr Personen aus der Pilotregion eingewandert als ausgewandert sind. Im Gegensatz dazu weisen viele Umlandgemeinden ein geringeres bzw. negatives Wanderungssaldo auf. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 17

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19 Die südlichen Gemeinden Langenzersdorf (-301), Gerasdorf (-144) sowie Hagenbrunn (-77) weisen innerhalb der Pilotregion eine geringe Präferenz als Wanderungszielort auf und verfügen so über ein hohes negatives Wanderungssaldo. Dies sind jene Gemeinden, die nahe bzw. direkt angrenzend an Wien sind. Insgesamt gab es im Zeitraum um die Wanderungen. Tabelle 5: Regionale Wanderungen 2002 bis 2011 gibt einen genauen Überblick der absoluten Wanderungszahlen innerhalb der Pilotregion. Tabelle 5: Regionale Wanderungen 2002 bis regionales Abwanderungen Zuwanderungen Wanderungssaldo Bad Pirawarth Bisamberg Bockfließ Enzersfeld Gaweinstal Gerasdorf bei Wien Großebersdorf Groß-Engersdorf Großrußbach Hagenbrunn Harmannsdorf Hochleithen Korneuburg Kreuttal Kreuzstetten Ladendorf Langenzersdorf Leobendorf Mistelbach Pillichsdorf Spillern Stetten Stockerau Ulrichskirchen-Schleinbach Wilfersdorf Wolkersdorf im Weinviertel Die Gemeindebinnenwanderung hat in der Pilotregion zum Vergleichsjahr 2002 abgenommen. Im Jahr 2002 haben noch Personen ihren Wohnort innerhalb ein und derselben Gemeinde gewechselt, 2011 waren es nur noch Personen. Gemeindebinnenwanderung ergibt sich in den meisten Fällen durch den Auszug der Kinder aus dem Elternhaus und dem gleichzeitigen Verbleib in der Heimatgemeinde sowie andererseits durch den Umzug Alteingesessener aus kleineren Katastralgemeinden in den Hauptort. 5 Statistik Austria: Gemeindewanderungen 2002 und 2011 (2012) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 19

20 2011 wechselten in der Pilotregion durchschnittlich 2,3% der Wohnbevölkerung ihren Wohnsitz innerhalb der eigenen Gemeinde. In den städtisch geprägten Gemeinden war der Anteil der Gemeindebinnenwanderer vergleichsweise hoch. In Stockerau siedelten 4,5% der Bevölkerung innerhalb der Gemeinde um, in Korneuburg 3,6%, in Mistelbach 3,5% und in Wolkersdorf 2,5%. Kreuttal, Enzersfeld, Bockfließ und Ladendorf sind eher ländlich geprägt und weisen einen Binnenwanderungsanteil von unter 0,5% auf. Tabelle 6: Gemeindebinnenwanderung 2002 und 2011, Anteil an der Bevölkerung Gemeindebinnenwanderung Anteil an Gemeinde Bevölkerung 2011 Bad Pirawarth ,0% Bisamberg ,5% Bockfließ ,4% Enzersfeld im Weinviertel ,4% Gaweinstal ,6% Gerasdorf bei Wien ,0% Großebersdorf ,4% Groß-Engersdorf ,8% Großrußbach ,2% Hagenbrunn ,3% Harmannsdorf ,3% Hochleithen ,5% Korneuburg ,5% Kreuttal ,2% Kreuzstetten ,3% Ladendorf ,4% Langenzersdorf ,8% Leobendorf ,5% Mistelbach ,5% Pillichsdorf ,0% Spillern ,2% Stetten ,1% Stockerau ,5% Ulrichskirchen - Schleinbach ,4% Wilfersdorf ,9% Wolkersdorf im Weinviertel ,5% Nordraum Wien ,3% 6 Statistik Austria: Gemeindebinnenwanderung 2002 und 2011, Wohnbevölkerung 2011 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 20

21 3.3 BEVÖLKERUNGSPROGNOSE Auch in Zukunft wird die Region wachsen. Die Bevölkerungsprognosen der ÖROK 7 sagen für die Region bis 2020 und 2025 ein ähnliches Wachstum wie in Vergangenheit voraus. Die Prognosen wurden für Prognoseregionen berechnet, die Pilotregion Nordraum Wien umfasst Gemeinden aus fünf verschiedenen Regionen. Laa an der Thaya- Mistelbach-Poysdorf soll, ausgehend von der Einwohnerzahl 2011, bis 2020 um weitere 4% bzw. bis 2025 um insgesamt +6% wachsen. Korneuburg, Wolkersdorf und Klosterneuburg-Purkersdorf legen im selben Zeitraum um +10% bzw. +15% zu, Gänserndorf-Großenzersdorf-Marchegg wächst sogar noch um einen Prozentpunkt stärker (siehe Tabelle 7: Bevölkerungsprognose 2020 und 2025 nach Prognoseregionen). Verglichen mit anderen Regionen ist der Nordraum Wien (generell das Wiener Umland) einer der wenigen stark wachsenden Räume in Österreich. Geht man davon aus, dass sich die Bevölkerung auch in Zukunft genauso auf die Gemeinden der Prognoseregionen verteilen wird wie im Jahr 2011, wäre mit einem Zuwachs von EinwohnerInnen bis 2020 (+9%) bzw. von EinwohnerInnen bis 2025 (+14%) in der Pilotregion zu rechnen. 8 Tabelle 7: Bevölkerungsprognose 2020 und 2025 nach Prognoseregionen 9 Prognoseregion Bevölkerung zu Jahresbeginn 2011 Prognose 2020 Prognose 2025 Zuwachs in Prozent Gänserndorf-Großenzersdorf-Marchegg % 16% Zistersdorf % 4% Korneuburg % 16% Laa a.d. Thaya-Mistelbach-Poysdorf % 6% Wolkersdorf % 14% Klosterneuburg-Purkersdorf % 15% Schwechat % 20% Niederösterreich % 8% 7 Österreichische Raumordnungskonferenz Methodisch gesehen wurde die ÖROK Bevölkerungsprognose für die Jahre 2020 und 2025 gemäß der Bevölkerungsverteilung im Jahr 2011 auf die Gemeinden aufgeteilt. 9 ÖROK: Regionalprognosen (2011); Statistik Austria: Bevölkerung zu Jahresbeginn 2011 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 21

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23 3.4 BEVÖLKERUNGSDICHTE IM WOHNBAULAND Insgesamt ist die Bebauungsdichte in der Region sehr niedrig. Der Median liegt bei 25 EW/ha bebautem Wohnbauland 10, das liegt unter der Dichte einer durchgängigen Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Gemeinden im Nordwesten der Pilotregion sind am dünnsten besiedelt. In Ladendorf, Kreuzstetten, Hochleithen und Großrußbach liegt die Dichte bei EW/ha bebautem Wohnbauland. Die Gemeinden, die direkt an Wien angrenzen, führen das Feld an. Korneuburg (73 EW/ha), Stockerau (54 EW/ha) und Langenzersdorf (42 EW/ha) sind am dichtesten bebaut. Ab einer Dichte von 40 EW/ha Wohnbauland spricht man von einer durchgehenden Bebauung mit gekuppelten Einfamilienhäusern, ab 70 EW/ha von einer Bebauung mit Reihenhäusern. Das zeigt, dass selbst die am dichtesten bebauten Gemeinden im Schnitt immer noch eine lockere Bebauung vorweisen. Die Gemeinde Mistelbach ist mit 28 EW/ha, von den Stadtgemeinden am lockersten bebaut. Tabelle 8: Bebauungsdichte im bebauten Wohnbauland 11 Bebauungsdichte Gemeinde Einwohner Wohnbauland (EW/ha 2011 bebaut (ha) Wohnbauland bebaut) Bad Pirawarth ,5 Bisamberg ,2 Bockfließ ,5 Enzersfeld im Weinviertel ,9 Gaweinstal ,9 Gerasdorf bei Wien ,1 Großebersdorf ,8 Großengersdorf ,9 Großrußbach ,8 Hagenbrunn ,8 Harmannsdorf ,2 Hochleithen ,8 Korneuburg ,3 Kreuttal ,7 Kreuzstetten ,3 Ladendorf ,3 Langenzersdorf ,7 Leobendorf ,0 Mistelbach ,1 Pillichsdorf ,5 Spillern ,9 Stetten ,2 Stockerau ,5 Ulrichskirchen-Schleinbach ,6 Wilfersdorf ,4 Wolkersdorf im Weinviertel ,1 Nordraum Wien ,9 10 Berechnet mit der Widmungsumhüllenden Wohnbauland (auch als Sonstiges Bauland bezeichnet), entspricht im weitesten Sinne dem Wohnbauland und umfasst Wohngebiete, Kerngebiete sowie Agrargebiete, ergänzt durch erhaltenswerte Ortsstrukturen inklusive Aufschließungszonen und Hintausbereiche, bzw. wenn es als Folgenutzungsart angeführt ist 11 Amt der NÖ Landesregierung: gis-gestützte Baulandbilanz (2012); Statistik Austria: Bevölkerung zu Jahresbeginn 2011 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 23

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25 3.5 BAULAND RESERVEN In der gesamten Pilotregion sind ha Wohnbauland 12 gewidmet, 22% (950 ha) davon sind unbebaut. In Gemeinden mit einer geringeren Bebauungsdichte sind oftmals die Reserven größer als in dichter bebauten. Die größten Reserven bestehen in Mistelbach (85 ha), Harmannsdorf (83 ha), Gerasdorf (75 ha) und Leobendorf (63 ha). Im Gegensatz dazu haben Stetten (8 ha), Bockfließ (9 ha), Spillern (10 ha) und Großengersdorf (11 ha) absolut gesehen wenige Reserven. Gemessen am gewidmeten Wohnbauland haben Kreuttal (35%), Großebersdorf (34%) und Harmannsdorf (31%) mit einem Drittel unbebauter Flächen große Reserven. In Stockerau und Langenzersdorf sind nur 11% der Flächen nicht bebaut. Tabelle 9: Bauland - Reserven stellt die gewidmeten und bebauten Flächen im Wohnbauland und im Bauland Industrie- und Betriebsgebiet nach Gemeinden dar. In Karte 6: Bauland Reserven Wohnbauland und Betriebsgebiete ist die räumliche Verteilung der Flächen dargestellt. Tabelle 9: Bauland - Reserven 13 Wohnbauland Industrie- und Betriebsgebiete Gemeinde Gewidmet (ha) Bebaut (ha) Reserve in Prozent Gewidmet (ha) Bebaut (ha) Reserve in Prozent Bad Pirawarth % % Bisamberg % % Bockfließ % 4 4 7% Enzersfeld im Weinviertel % 2 2 0% Gaweinstal % % Gerasdorf bei Wien % % Großebersdorf % % Großengersdorf % % Großrußbach % % Hagenbrunn % % Harmannsdorf % % Hochleithen % % Korneuburg % % Kreuttal % 4-100% Kreuzstetten % 0-100% Ladendorf % % Langenzersdorf % % Leobendorf % % Mistelbach % % Pillichsdorf % % Spillern % % Stetten % 6 6 5% Stockerau % % Ulrichskirchen-Schleinbach % % Wilfersdorf % % Wolkersdorf im Weinviertel % % Nordraum Wien % % Die Betriebsgebiete konzentrieren sich vor allem auf den Nahbereich von Wien im Süden der Region. Die größte Betriebs- und Industriegebietsfläche befindet sich in Gerasdorf: Dort gibt es 200 ha gewidmete und 137 ha bebaute Fläche (31% stehen noch als unbebaute Reserve zur Verfügung). In Stockerau (169 ha), Korneuburg (123 ha), Leobendorf (89 ha), Wolkersdorf (86 ha), Langenzersdorf 12 Auch als Sonstiges Bauland (SBL) bezeichnet 13 Amt der NÖ Landesregierung: gis-gestützte Baulandbilanz (2012) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 25

26 (81 ha), Hagenbrunn (79 ha) und Mistelbach (69 ha) befinden sich ebenfalls größere Betriebsflächen. Das gemeinsame Betriebsgebiet Mistelbach-Wilfersdorf erfährt eine besonders große Bedeutung, da es im näheren Umfeld kaum Betriebs- oder Industrieflächen gibt. In Summe sind 400 ha des gewidmeten Betriebs- und Industriegebietes zurzeit nicht bebaut, das entspricht einer Fläche von 400 Fußballfeldern. Die meisten der großen Betriebs- und Industriegebiete sind gut genutzt, etwa ein Drittel der Flächen unbebaut. Die Betriebsgebiete in Kreuzstetten und Kreuttal sind zu 100% unbebaut, das Gebiet in Bad Pirawarth steht zu 83% leer und in Pillichsdorf sind 76% der Flächen nicht genutzt. Aber auch in Ladendorf, Wilfersdorf, Großebersdorf, Gaweinstal und Spillern sind mehr als die Hälfte der gewidmeten Flächen nicht bebaut. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 26

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28 3.6 BAULANDRESERVEN UND BEVÖLKERUNGSDICHTE Im Schnitt kann damit gerechnet werden, dass sich ein Drittel der bestehenden Baulandreserven auch tatsächlich mobilisieren lassen. Würde man von den 950 ha bestehenden Wohnbaulandreserven ein Drittel durchgehend mit derselben Dichte wie bisher (20 EW/ha) bebauen, könnte die Region um 6% ( EinwohnerInnen) wachsen, ohne zusätzliche/n Widmung bzw. Flächenverbrauch. Bis 2020 wird ein Zuwachs von 9% ( EinwohnerInnen) prognostiziert. Mit einer Bebauung von ausschließlich gekuppelten Einfamilienhäusern wäre ein Wachstum von +12% möglich, in Zukunft wird eine Mischform aus verschiedenen Bebauungsdichten nötig werden. Dabei sollte im Einzugsbereich von Nahversorgungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine höhere Dichte angestrebt werden. So können einerseits viele Bewohner die Vorzüge der zentralen Einrichtungen nutzen, andererseits wird die Nachfrage und somit das weitere Bestehen derselben sichergestellt sowie ein Beitrag zur Verkehrsvermeidung geleistet werden. Freistehende Einfamilienhäuser 20 EW/ha (jetzige Median-Dichte) EW (+6%) Gekuppelte Einfamilienhäuser 40 EW/ha EW (+12%) Zweigeschossige Reihenhäuser 70 EW/ha EW (+20%) Inputs für die Berechnung der Szenarien: ha Wohnbauland, davon 950 ha (22%) unbebaut Mobilisierungsrate 1/3 Bevölkerungsprognose : EW (+ 9%) Geschoßwohnbau 150 EW/ha EW (+44%) Investitionskosten pro Wohneinheit Mit Investitionskosten pro Wohneinheit ist der Erschließungsaufwand gemeint, darunter fallen öffentliche Straßen, Wasserversorgung, Kanalisation, Elektrizitätsversorgung und Beleuchtung. Berechnet wurden die Orientierungswerte vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen für ein Grundstück von m². Die Kosten werden teilweise von der öffentlichen Hand und teilweise von Privaten getragen. Die Berechnungen zeigen, dass der Erschließungsaufwand bei mehrgeschossiger Bebauung mit 3-4 Geschossen rund ein Viertel des Aufwandes von freistehenden Einfamilienhäusern beträgt. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 28

29 Investitionskosten / WE Einfamilienhaus freistehend Einfamilienhaus gekuppelt Investitionskosten Erhaltungskosten Reihenhaus 2 G Mehrgeschossig 3-4 G Erhaltungskosten je WE und Jahr Abbildung 3: Investitions- und Erhaltungskosten je Wohneinheit in Euro SIR: Infrastrukturkostenstudie Salzburg (2007) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 29

30 3.7 ÖFFENTLICHER VERKEHR Die S3 nach Stockerau und die S5 nach Absdorf-Hippersdorf fahren Langenzersdorf, Bisamberg, Korneuburg, Leobendorf, Spillern und Stockerau an. Gerasdorf, Wolkersdorf, Ulrichskirchen- Schleinbach, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf und Mistelbach sind über die S2 mit Wien verbunden, wobei bis Wolkersdorf ein verdichteter Takt gefahren wird. Von anderen Gemeinden kommt man nur mit Umsteigen nach Wien. Der Zeitaufwand und der Takt in dem die Orte angefahren werden, rechtfertigt die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in den meisten Fällen nicht. Der Modal Split belegt das Bild, dass nur etwa 20% der Personen, die 2008 aus Richtung Stockerau oder Mistelbach nach Wien fuhren, mit öffentlichen Verkehrsmitteln kamen. 15 Entlang der Hauptschienenachsen kann der ÖV in punkto Fahrzeit mit dem MIV mithalten und ihn mitunter sogar unterbieten. Abseits der Schienenachsen sind die ÖV-Verbindungen zum Großteil langsam und gegenüber dem MIV unattraktiv, wie der folgende Vergleich der Fahrzeiten (normaler Werktag, 7 Uhr früh, Hauptverkehrszeit) zeigt: Wolkersdorf Wien Mitte MIV Stockerau Wien Mitte ÖV Mistelbach Wien Mitte Korneuburg Gerasdorf Harmannsdorf Industriezentrum Hagenbrunn Großrußbach Mistelbach Bad Pirawarth Wien Mitte min. Abbildung 4: Vergleich Fahrzeiten MIV und ÖV PGO: Kordonerhebung Wien (2008) 16 anachb.at: (2012) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 30

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32 3.8 PENDLER Durch die gute infrastrukturelle Anbindung (Autobahn, Regionalbahn) der Pilotregion an Wien und dessen Umland ist hier eine besonders rege Pendleraktivität zu erkennen. Etwa 60% aller Auspendler pendeln nach Wien. Aus der Fokusgruppe 10 vor Wien pendeln täglich Pendler, aus der Region um Wolkersdorf Pendler und aus dem Weinviertel um Mistelbach Pendler nach Wien. Ein geringerer Prozentsatz (28%) von allen Einpendlern pendelt täglich aus Wien in die Pilotregion. Es ergibt sich somit ein negatives Pendlersaldo von insgesamt Pendlern (siehe Tabelle 10: Pendler im Nordraum nach Fokusgruppen ). Insgesamt verfügt die Pilotregion über ein Pendlervolumen (Summe der Einpendler und Auspendler) von Pendlern. Die gesamte Zahl an Auspendlern aus dem Nordraum beträgt um die , die der Einpendler um die Das ergibt ein negatives Pendlersaldo von Pendlern. Eine hohe Auspendlerzahl mit einer vergleichsweise geringeren Einpendlerzahl ist in den ländlich geprägten Umlandgemeinden um Wolkersdorf und Mistelbach festzustellen. Im Gegenzug weisen die städtisch geprägten Gemeinden Mistelbach und Wolkersdorf sowie die südlich gelegenen Gemeinden der Fokusgruppe 10 vor Wien in der Pilotregion ein positives Pendlersaldo auf. Nicht zu vergessen ist eine hohe Einpendlerzahl aus dem nördlichen Niederösterreich mit täglich Einpendlern. In Richtung Norden ist tendenziell nur eine schwache Pendleraktivität zu erkennen. Die Pendelbeziehungen sind in Karte 8: Pendlerbeziehungen im Nordraum dargestellt. Die Zahl der Pendler innerhalb einer Fokusgruppe ist mit in der Gruppe 10 vor Wien besonders hoch. Die Pendelaktivitäten zwischen den drei Fokusgruppen innerhalb der Pilotregion sind mäßig ausgeprägt. Um die 17% des gesamten Pendlervolumens (9.787 Pendler) findet innerhalb der Pilotregion statt. Tabelle 10: Pendler im Nordraum nach Fokusgruppen vor Wien Region um Wolkersdorf Weinviertel um Mistelbach Summe Pendler Auspendler Einpendler Pendlervolumen Pendlersaldo nach Wien (%) 62,48% 67,53% 43,99% 60,77% von Wien (%) 30,66% 37,25% 7,51% 28,16% Pendler innerhalb der Fokusgruppe Auspendler in andere Fokusgruppen Einpendler aus anderen Fokusgruppen Binnenpendlervolumen Anteil Binnenpendler an Gesamtvolumen 15,31% 18,03% 22,19% 17,23% 17 Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2009, Erwerbspendler (2012) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 32

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34 3.9 WIRTSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG Die Region ist durch eine vielfältige Wirtschaftsstruktur mit bedeutenden Betrieben geprägt. Das Beschäftigungsangebot ist hoch, die Arbeitslosigkeit niedrig. Das Niveau der Arbeitslosigkeit liegt deutlich unter dem Österreichschnitt und auch klar unter dem Landeswert. 18 Die jeweils fünf größten Arbeitgeber im Produktions- und Dienstleistungssektor sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 11: Beschäftigungsstärkste Produktions- und Dienstleistungsbetriebe in der Region 19 Beschäftigungsstärkste Produktionsbetriebe Gemeinde Beschäftigte Kuchen-Peter Backwaren GmbH Hagenbrunn 330 ITT Austria GmbH Stockerau 260 Kotanyi GmbH Wolkersdorf 240 Liebherr-Transportation Sytems GmbH & CO KG Korneuburg 240 Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wolkersdorf 220 Beschäftigungsstärkste Dienstleistungsbetriebe Gemeinde Beschäftigte Raiffeisen-Lagerhaus Weinviertel Mitte reg. Gen.m.b.H Mistelbach 290 Kurhotel Bad Pirawarth Ges.m.b.H. & CO.K Bad Pirawarth 210 METRO Cash & Carry Österreich GmbH Langenzersdorf 200 Stadtgemeinde Stockerau Stockerau 190 Raiffeisen-Lagerhaus Korneuburg und Umgebung reg. Gen.m.b.H. Korneuburg 180 Die Beschäftigten der Krankenhäuser sind in obiger Tabelle nicht berücksichtigt, obwohl sie zu den beschäftigungsstärksten Betrieben der Region zählen. Im Krankenhaus Mistelbach sind rund Beschäftigte tätig, im Krankenhaus Korneuburg 390 und im Krankenhaus Stockerau In Stockerau befinden sich mit einer Anzahl von die meisten Erwerbstätigen am Arbeitsort, gefolgt von Mistelbach mit und Korneuburg mit Erwerbstätigen am Arbeitsort. Auch Wolkersdorf (3.780 Erwerbstätige), Gerasdorf (3.350 Erwerbstätige), Langenzersdorf (2.640 Erwerbstätige) und Leobendorf (2.490 Erwerbstätige) sind regional bedeutsame Arbeitsplatzzentren. Betrachtet man die Zahl der Erwerbstätigen pro 100 EinwohnerInnen am Arbeitsort zeigt sich, dass Hagenbrunn mit 75 Erwerbstätigen pro 100 EinwohnerInnen das Feld anführt. Obwohl Hagenbrunn mit Erwerbstätigen im regionalen Vergleich nicht zu den größten Arbeitsplatzzentren gehört, weist die Gemeinde mit Abstand die höchste Arbeitsplatzdichte auf. In Mistelbach, Wolkersdorf, Korneuburg, Stockerau und Leobendorf ist die Arbeitsplatzdichte mit Erwerbstätigen pro 100 Einwohner ebenfalls hoch. 18 AMS Bezirksprofile AMS Bezirksprofile 2010, eigene Darstellung 20 NÖ Landeskliniken-Holding: (2012) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 34

35 Tabelle 12: Erwerbstätige am Arbeitsort 21 Arbeitsort Erwerbstätige 2001 Erwerbstätige 2009 Erwerbstätige pro 100 Einwohner 2009 Bad Pirawarth Bisamberg Bockfließ Enzersfeld im Weinviertel Gaweinstal Gerasdorf bei Wien Großebersdorf Großengersdorf Großrußbach Hagenbrunn Harmannsdorf Hochleithen Korneuburg Kreuttal Kreuzstetten Ladendorf Langenzersdorf Leobendorf Mistelbach Pillichsdorf Spillern Stetten Stockerau Ulrichskirchen-Schleinbach Wilfersdorf Wolkersdorf im Weinviertel Nordraum Wien Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik ab 2009 mit Stichtag auf Gemeindeebene (2012), Volkszählung 2001 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 35

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37 3.10 NATURRAUM UND LANDSCHAFT Spillern (47%) und Wolkersdorf (41%) haben, gemessen an der gesamten Gemeindefläche, den größten Waldanteil, aber auch Kreuttal (38%), Stockerau (32%), Harmannsdorf (28%), Ulrichskirchen- Schleinbach (27%) und Mistelbach (26%) sind waldreiche Gemeinden. Streng geschützte Gebiete, in denen absolutes Bauverbot gilt, gibt es in der Region nur wenige. Das wichtigste ist das Naturschutzgebiet Stockerauer Au, welches sich zusätzlich mit dem Einzugsbereich von 100jährigen Hochwässern an der Donau deckt. Zudem wurden im Regionalen Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland regionale Grünzonen an Flüssen festgelegt, welche eine Widmung ausschließen. Wichtige Schutzgebiete, die eine Bebauung unter bestimmten Voraussetzungen erlauben sind das Natura 2000 Gebiet (FFH) Weinviertler Klippenzone in Ladendorf und Mistelbach bzw. in Leobendorf, das Natura 2000 Gebiet (VS und FFH) Tullnerfeld Donau Auen in Stockerau, Spillern, Leobendorf und Korneuburg sowie das Landschaftsschutzgebiet (zum Teil auch Natura 2000 FFH) Bisamberg und seine Umgebung in Bisamberg, Langenzersdorf und Hagenbrunn. Zusätzlich wurden kleinere Naturdenkmäler und Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Im Regionalen Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland sind erhaltenswerte Landschaftsteile für den Großteil der Projektgemeinden festgehalten. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 37

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39 SCHUTZBESTIMMUNGEN Naturschutzgebiete In Naturschutzgebieten ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche unzulässig. Jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen ist verboten. Das Betreten außerhalb der bezeichneten Wege und Bereiche ist verboten. Wald mit besonderem öffentlichen Interesse An einem Wald, der im Waldentwicklungsplan mit Funktionskennziffer der Wertigkeit 3 gekennzeichnet ist, besteht besonderes öffentliches Interesse, eine Nutzung als Grünland-Forst ist aus fachlicher Sicht abzulehnen. Wald mit erhöhtem öffentlichen Interesse Bei Vorliegen der Wertigkeit 2 (erhöhtes öffentliches Interesse) ist eine Änderung der Nutzungsart Grünland-Forst nur bedingt und nur nach Prüfung und Zustimmung durch die zuständige Bezirksforstinspektion durchzuführen. Europaschutzgebiet (Natura 2000) Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können, sind zu verbieten. Die Festlegungen folgen der Vogelschutz- Richtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, es gilt einen definierten günstigen Erhaltungszustand aufrecht zu erhalten oder herzustellen. Projekte, die nicht unmittelbar der Verwaltung des Schutzgebietes dienen oder dieses erheblich beeinträchtigen könnten, bedürfen einer Bewilligung. Landschaftsschutzgebiete Ein Gutachten eines Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung auf die Schutzgüter (Landschaftsbild, Erholungswert, Schönheit, Charakter,...) der Vorhaben ist, mit Ausnahme der Änderung der Widmungsart innerhalb des Wohnbaulandes und der Festlegung der Widmungsart Land- und Forstwirtschaft im Grünland, sowie im Verordnungsprüfungsverfahren von Bebauungsplänen, notwendig. Naturdenkmal Am Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden. Der Schutz und die Pflege des Denkmals sind erlaubt. Erhaltenswerte Landschaftsteile Eine andere Widmungsart als Grünland Land- und Forstwirtschaft darf nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt. Regionale Grünzonen Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig. Die Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Es dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten festgelegt werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Wildtierkorridore Zwei Hauptvernetzungsachsen verlaufen durch den Nordraum Wien namentlich durch die Gemeinden Großrußbach, Kreuttal, Ulrichskirchen-Schleinbach, Hochleithen, Bad Pirawarth und Wolkersdorf. Es gilt die Durchlässigkeit zwischen den zwei Korridoren sicher zu stellen. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 39

40 3.11 GEMEINDETYPISIERUNG Die NÖ Gemeinde- und Regionstypisierung wurde mittels rasterbasierten GIS-Modellen vorgenommen und gibt einen Überblick über räumliche Unterschiede bzw. die regionale Differenzierung. Je nach Siedlungsdichte und Beschäftigten wird zwischen Städtischem Raum, Stadt-Umland oder ländlichem Raum unterschieden. Das Stadt-Umland wurde außerdem, auf Grund der vorhandenen Arbeitsplätze und der Pendlerstatistik, nach regionalen Arbeitsplatzzentren und Wohngemeinden differenziert (siehe Abbildung 5: Methodik zur Gemeindetypisierung). Methodische Herangehensweise Städtischer Raum Stadtumland Ländlicher Raum Arbeitsplätze / Erwerbstätige 0,75 und 250 Beschäftigte Einpendler / Beschäftigte 50% und 250 Beschäftigte Arbeitsgemeinde Wohngemeinde Anteil der Agrarbeschäftigten 30% Gemeinde im städtischen Raum Regionales Arbeitsplatzzentrum im Stadtumland Wohngemeinde im Stadtumland Lokales Arbeitsplatzzentrum im ländlichen Raum Agrarisch geprägte Wohngemeinde im ländlichen Raum Wohngemeinde im ländlichen Raum Abbildung 5: Methodik zur Gemeindetypisierung 22 Die Analyse der Erwerbstätigen nach Wirtschaftssektoren zeigt außerdem, ob die Gemeinde über eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur verfügt oder im primären, sekundären bzw. tertiären Sektor spezialisiert ist. Alle Gemeinden der Pilotregion können entweder dem Städtischen Raum oder dem Stadt-Umland zugeordnet werden. 22 Technische Universität Wien: NÖ Gemeinde- und Regionstypisierung (2001) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 40

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42 3.12 FAZIT Der Nordraum Wien muss in den kommenden Jahren mit einem starken Siedlungsdruck rechnen. Die Standortbedingungen sind durch die gute Erreichbarkeit mit öffentlichem und Individualverkehr, die durchwegs gute Ausstattung mit Kindergärten, Schulen, Nahversorgern etc. und nicht zuletzt durch die Nähe zu Wien hervorragend, sodass die Region zu den stärksten Wachstumsräumen Österreichs gehört. Bis 2020 kann mit einem Wachstum um EinwohnerInnen (+9%), bis 2025 um EinwohnerInnen (+14%) gerechnet werden. Der Rückblick auf die letzten zehn Jahre zeigt, dass die Bevölkerungsentwicklung oft nicht an den besten Standorten stattgefunden hat. Während Ortskerne aussterben siedeln sich neue Bewohner an den Ortsrändern an. Das Wachstum orientierte sich vielfach nicht an den fußläufigen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Einrichtungen, sondern an den Grundstückspreisen und der Nähe des hochrangigen Straßenanschlusses. Die Zersiedelung, der Flächenverbrauch und das Verkehrsaufkommen nahmen stetig zu, der Blick auf die südlich gelegenen Umlandgemeinden von Wien gilt für den Nordraum als abschreckendes Beispiel, das Zusammenwachsen der Ortschaften und den, über große Flächen locker verteilten Siedlungsbrei gilt es zu vermeiden. Die Neuwidmung neuer Baulandflächen soll weitestgehend eingedämmt werden. Unbebaute Reserven gibt es zahlreiche, 950 ha oder 22% des gewidmeten Wohnbaulandes stehen leer. Allerdings sind diese nur dann ausreichend, wenn die Bebauungsdichte erhöht wird. Derzeit liegt die Bebauungsdichte im Median bei 25 Einwohnern pro Hektar bebautem Wohnbauland und entspricht somit einer durchgehenden Bebauung mit Einfamilienhäusern auf großzügig parzellierten Grundstücken. Die Erhöhung der Bebauungsdichte liegt demnach im Bereich des Möglichen und ist der Schlüssel zu einer gut strukturierten Region. Vor allem im Einzugsbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln und Versorgungseinrichtungen ist eine höhere Bebauungsdichte erstrebenswert, um möglichst viele EinwohnerInnen von diesen Einrichtungen profitieren zu lassen und deren Fortbestehen zu sichern. Im Hinblick auf die Arbeitsplatz- und Beschäftigungssituation ist der Nordraum Wien ebenfalls ein Gunstraum. Die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort hat sich von im Jahr 2001 auf im Jahr 2009 erhöht. Die Arbeitsplatzdichte liegt bei 41 Erwerbstätigen am Arbeitsort pro 100 Einwohner. Die Nähe zu Wien und die gute verkehrliche Anbindung wird diese dynamische Entwicklung auch in Zukunft gewährleisten. Auch bei den als Betriebs- und Industriegebiet gewidmeten Flächen bestehen große Reserven, 36% der gewidmeten Flächen stehen leer. Das entspricht 400 ha oder 400 Fußballfeldern, die für die Nutzung als Betriebs- oder Industriegebiet vorgesehen sind. Die Reserven liegen zum Großteil in Gemeinden, die gut erschlossen sind und mit einer weiteren dynamischen Wirtschaftsentwicklung rechnen können. Der Nutzung der Reserven vor Neuwidmung ist deshalb Vorrang zu geben. Regional bedeutende Betriebsgebiete sollten an den am besten geeigneten Standorten konzentriert werden. Um Gemeinden ohne besondere Standortgunst für Betriebsansiedelung nicht zu benachteiligen, sind interkommunale Wirtschaftskooperationen (auch im Bestand) anzustreben. In dem dynamischen Wachstumsraum in direkter Nachbarschaft zu der Großstadt Wien kommt dem Erhalt und der Vernetzung von Naturräumen und Landschaft besondere Bedeutung zu. Geschützte Grünflächen bieten Platz für Erholung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna und strukturieren nicht zuletzt den Raum. Geschützte Bereiche begrenzen die Siedlungsentwicklung, verhindern die unerwünschte, flächige Ausdehnung von Siedlungen und das Zusammenwachsen von Ortschaften. Zum Schutz von Naturraum und Landschaft gibt es je nach Funktion, ökologischem Wert etc. wirksame Instrumente. Zusammengefasst heißt es Potenziale, wie Baulandreserven, sowohl im Wohnbauland als auch bei Betriebs- und Industriegebieten, vor allem an gut ausgestatteten und erreichbaren Standorten zu mobilisieren und zu nutzen. Wertvolle Naturräume gilt es als raumstrukturierende Elemente zu erhalten und zu vernetzen. Kurzum die Idee der strukturierten Stadtregion soll im Nordraum Wien umgesetzt werden. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 42

43 4. HANDLUNGSFELDER UND ABSTIMMUNGSBEDARF Thematischer Ausgangspunkt der Regionalen Leitplanung war die Beschäftigung mit Siedlungs- und Standortentwicklung. Dieser, doch sehr umfassende Themenschwerpunkt wurde in vier Fokusgruppen (drei Gemeinderunden und einer NÖ Runde) genauer definiert. Dabei wurden sowohl die Vorstellungen des Landes als auch jene der 25 aktiv beteiligten Gemeinden abgefragt. Schlussendlich konnten drei Fokusthemen ausgemacht werden, welche den Planungsbeteiligten ein besonderes Anliegen sind: Siedlungsentwicklung, Betriebsgebietsentwicklung und die Vernetzung überregional bedeutsamer Landschaftsräume. Beim ersten Regionalen Dialogforum, an dem Gemeinden und Land teilnahmen wurden die Fokusthemen sowie die im Rahmen dieser Schwerpunkte zu setzenden Aktivitäten einstimmig beschlossen. In den Fokusgruppen wurden weitere Themenfelder genannt, zu denen ein Abstimmungsbedarf besteht. Einige Themen würden den Rahmen der Leitplanung sprengen oder betreffen nur einen Teil der Leitplanungsgemeinden. Dennoch sollen die Anliegen nicht ungehört bleiben. Der Abstimmungsbedarf wird aufgenommen und schriftlich in Protokollen oder in diesem Bericht festgehalten, mit der Projektsteuerungsgruppe wird ein passender Handlungspfad vereinbart. 4.1 FOKUS: SIEDLUNGSENTWICKLUNG Ziele im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung sind: 1. Umsetzen der Grundprinzipien zur räumlichen Entwicklung 2. Lenken des Bevölkerungszuwachses in Orte mit guter Standort- und Lagequalität 3. Wachsen im Einklang mit sozialen und infrastrukturellen Belastungsgrenzen 4. Aufzeigen gangbarer Wege zur Umsetzung verdichteter Bauformen 5. Untersuchen wirksamer Instrumente zur gezielten Siedlungsentwicklung in Ortskernen, im gewidmeten Bauland, bei Neuwidmungen Die Ziele reichen demnach von strategischen Zielsetzungen (1-3) bis hin zu umsetzungsnahen Zielsetzungen (4 und 5). Im Rahmen von Modul 1 wurden in erster Linie die Zielsetzungen auf strategischer Ebene diskutiert. Alle fünf Zielsetzungen wurden im ersten Regionalen Dialogforum beschlossen GRUNDPRINZIPIEN DER ENTWICKLUNG Punkt eins Umsetzen der Grundprinzipien zur räumlichen Entwicklung baut auf den Projektergebnissen zur PGO Studie Strategien zur räumlichen Entwicklung der Ostregion auf, in der 15 Grundprinzipien der räumlichen Entwicklung genannt werden: Konzentration des Ausbaues regionaler Entwicklungszentren/Standorten an Schnittpunkten des hochrangigen Schienen- und Straßennetzes Erhaltung der dörflichen Strukturen in Achsenzwischenräumen; Abseits der Entwicklungsachsen soll die Struktur des ländlichen Raumes erhalten und verbessert sowie auf die Wahrung des dörflichen Charakters der Siedlungen geachtet werden Einschränkung der Siedlungsentwicklung in landschaftlich sensiblen Gebieten bzw. in jenen Teilräumen, in denen entsprechende Verkehrs- bzw. Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, hergestellt werden können Erhaltung und Schaffung abgegrenzter, kompakter und gegliederter Siedlungsstrukturen. Vorrangige Entwicklung der Orts- und Stadtkerne (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) Vermeidung von Zersiedelungen an den Orts und Stadträndern (kompakte Raumeinheiten) Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 43

44 Mobilisierung und Nutzung geeigneter bestehender Baulandreserven (Mobilisierung vor Neuwidmung) Förderung der Nutzung und Erneuerung bestehender Bausubstanzen Förderung der Verdichtung im Bestand, insbesondere in Zentren nahen Lagen Förderung verdichteter Flächen-, Infrastrukturkosten- und energiesparender Bauformen Ausschließlich verdichtete Bebauung im Einzugsbereich von Haltestellen des hochrangigen ÖV Stärkung der Multifunktionalität und Nutzungsmischung (Integration siedlungsverträglicher Betriebsstätten) bei entsprechenden Standortvoraussetzungen - Schaffung städtebaulicher Mischstrukturen Schaffung eines möglichst ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnbevölkerung und Arbeitsmöglichkeiten in der Region (Reduzierung des Berufspendelverkehrs) Erhaltung/Schaffung einer entsprechenden Gliederung der Siedlungsstrukturen insbesondere in Achsen und Entwicklungsschwerpunkten mit Grünräumen und Freiraumzonen zur Freizeit- und Erholungsnutzung Erhaltung und Vernetzung regionaler Grün- und Wildkorridore Neuwidmung von Bauland vorrangig in zentralen Orten und im Einzugsbereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Gebiete mit hohem Potenzial) Die 15 Grundprinzipien decken mehrere Bereiche ab und sind sehr umfangreich. Um die Richtung, den die Siedlungsentwicklung im Nordraum Wien folgen soll einprägsam zu formulieren, wurden drei besonders wichtige Prinzipien extrahiert: Wachstum soll vorrangig 1. in Gebieten mit guter Ausstattungsqualität und Erreichbarkeit, 2. in den Achsen, polyzentrischen und ergänzenden Standorträumen unter Betonung von Zentrennähe und 3. in Form von kompakten, energieeffizienten und verkehrsminimierenden Siedlungsstrukturen stattfinden. Die drei Grundprinzipien der räumlichen Entwicklung wurden im ersten Regionalen Dialogforum beschlossen STANDORTQUALITÄT Zu Punkt 2 Lenken des Bevölkerungswachstums in Orte mit guter Standort- und Lagequalität wurden die Indikatoren des niederösterreichischen Potenzialmodells in den Fokusgruppen gewichtet, um die Standortqualität in den Gemeinden darstellen zu können. Indikatoren, welche in die Berechnung des Modells einfließen, sind quantifizierbare Daten zur Bevölkerung (Betreuungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Versorgung und Gesundheit) sowie zum Verkehr (ÖV und IV). Die Mittelwerte aus den Gewichtungen in den Fokusgruppen sind in Abbildung 6: Mittelwerte der Gewichtung des Potenzialmodells in den Gemeinderunden vom März 2012 zu finden. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 44

45 Abbildung 6: Mittelwerte der Gewichtung des Potenzialmodells in den Gemeinderunden vom März 2012 Ausstattungsqualität 100% Bevölkerung Verkehr 63% 37% Bevölkerung 100% Verkehr 100% Nahversorgung 25,5% Bildung 25,5% Betreuung 25% Gesundheit 24% ÖV 44% IV 56% Nahversorgung 100% Bildung 100% Betreuung 100% Gesundheit 100% ÖV Vollsortimenter 31% Volksschulen 67% Teilsortimenter (Bäcker, Fleischer, Tankstellen) 48% Hauptschulen, AHS, Sonderschulen, Polytechnikum, BMHS, HTL 27% Alten- und Pflegeheime 77% 23% Kindergärten, Horte, Kinderkrippen Krankenhäuser, Kliniken Ärzte für Allgemeinmedizin 9% 71% Zugänglichkeit (Anzahl der Haltestellen) Erschließung (Bedienungshäufigkeit der Haltestellen) 100 % IV 100% 20% Anschlussstellen 38% Erreichbarkeit Zentren Inland 55% 33% Banken/Sparkassen, Postfilialen/ Postpartner 21% FH, Uni, PädAk 6% Gynäkologie, Augen-, Zahnärzte 20% Erreichbarkeit (Fahrzeit zum Zentrum) 42% Erreichbarkeit Zentren Inland und Ausland 12% Modul 1 Bestands- und Standortanalyse 45

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47 Die Indikatoren wurden gewichtet und kombiniert, Ergebnis ist eine Karte welche die Ausstattungsqualität und Erreichbarkeit in 1,5 km großen Rasterzellen zeigt (siehe Karte 13: Standortqualität, Bevölkerungsdichte und Entwicklungsziele). Die dunkelbraunen Zellen zeigen Flächen mit hoher Standortqualität, d.h. hier sind Betreuungs- und Bildungs-, Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen in großer Zahl vorhanden und die Erreichbarkeit mit dem IV und ÖV ist gegeben. In helleren Bereichen ist die Anzahl der Einrichtungen geringer und/oder die Erreichbarkeit schlechter. Die Verschneidung der Standortqualität mit der Bevölkerungsdichte zeigt, dass der Großteil der Bevölkerung an Orten mit guter Infrastrukturausstattung und Erreichbarkeit lebt. Auch zukünftige Bewohner sollen in den Genuss kommen die bestehenden Einrichtungen nutzen zu können ohne große Distanzen zurücklegen zu müssen. Um die Infrastrukturausstattung erhalten zu können und effizient betreiben zu können, sind viele Nachfrager, d.h. größere Dichten, in deren Umfeld zu fördern. Nicht nur die aktuelle Bevölkerungsdichte, auch die angestrebten Entwicklungsziele der Gemeinden decken sich weitgehend mit der berechneten Standortqualität. Im nächsten Projektmodul wird genauer auf die Entwicklungsziele, die Bevölkerungsprognose und die verfügbaren Baulandreserven in Gebieten mit hoher Standortqualität eingegangen. Wie bereits erwähnt, gilt es außerdem nicht nur die errechnete, regionale Standortqualität, sondern auch die (Lage)qualität bei der Siedlungsverdichtung oder erweiterung zu berücksichtigen. Faktoren welche die Lagequalität beeinflussen sind z.b. die Hangneigung oder Exposition, fußläufige Erreichbarkeit des Zentrums, Art der Aufschließung, Gefährdungen, Schutzgebiete etc. Zusätzlich werden die Instrumente zur Realisierung der gesteckten Ziele und die Wege zur Umsetzung verdichteter Bauformen näher betrachtet. Karte 12: Indikatoren der Standortqualität zeigt wie gut die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen bzw. die Erreichbarkeit im Weinviertel ist. Die Pilotregion Nordraum Wien ist wie bei allen Indikatoren deutlich ersichtlich als Gunstraum zu erkennen. Zusätzlich werden die Instrumente zur Realisierung der gesteckten Ziele und die Wege zur Umsetzung verdichteter Bauformen näher betrachtet. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse, A-SWOT 46

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49 4.2 FOKUS: BETRIEBS- UND INDUSTRIEGEBIETE Ziele im Zusammenhang mit Betriebsgebieten sind: 1. Identifizieren von räumlichen Schwerpunkten 2. Aufzeigen von Kooperationsmöglichkeiten und Entwicklungschancen Im Nordraum Wien haben sich in den vergangen Jahren bereits regionale Schwerpunkte herauskristallisiert. In mehreren Gemeinden wird beim Entwickeln neuer Betriebs- und Industriegebiete bereits kooperiert. Ziel ist es die Flächen in jenen Gemeinden auszubauen, in denen geeignete Flächen zur Verfügung stehen und Synergien mit bereits bestehenden Betrieben genutzt werden können. Gemeinden, die keine optimalen Lagen für Betriebe aufweisen, sollen die Möglichkeit erhalten, sich an Betriebsgebieten in den Nachbargemeinden zu beteiligen. So können die Aufschließung gemeinsam finanziert und die Einnahmen geteilt werden Ausbau Reserve Bebaut Ansiedeln von Kleinbetrieben Rückwidmung 50 0 Gerasdorf Stockerau Korneuburg Wolkersdorf Leobendorf Hagenbrunn Mistelbach Langenzersdorf Bisamberg Spillern Großebersdorf Harmannsdorf Ulrichskirchen Gaweinstal Wilfersdorf Großrußbach Stetten Bockfließ Pillichsdorf Ladendorf Enzersfeld Großengersdorf Bad Pirawarth Hochleithen Kreuttal Kreuzstetten Abbildung 7: Fokus: Betriebs- und Industriegebiete 23 Die Gemeinden Gerasdorf, Stockerau, Wolkersdorf und Mistelbach haben in den Fokusgruppen angegeben die Betriebs- und Industrieflächen ausweiten zu wollen. Einige Gemeinden wollen den kommunalen Erholungswert nicht gefährden und setzen bewusst auf das Ansiedeln von Kleinbetrieben. Kreuttal hat ein kleines Betriebsgebiet gewidmet, das bisher nicht bebaut wurde, es soll daher rückgewidmet werden. Mistelbach und Wilfersdorf entwickeln die Betriebsgebiete gemeinsam und auch zwischen Hagenbrunn und Leobendorf soll es Kooperationen geben. 23 Amt der NÖ Landesregierung: gis-gestützte Baulandbilanz (2012), Angaben der Gemeinden zu Entwicklungszielen aus den Fokusgruppen im März 2012 Modul 1 Bestands- und Standortanalyse, A-SWOT 49

50 4.3 FOKUS: NATURRAUM UND LANDSCHAFT Ziele im Zusammenhang mit der Vernetzung überregional bedeutsamer Landschaftsräume sind: 1. Identifizieren und Sichern erhaltenswerter Landschaftsteile, regionaler Grünzonen und Darstellen ausgewiesener Schutzgebiete 2. Überprüfen bestehender Festlegungen auf Basis aktueller Erkenntnisse Der Erholungsraum und die naturbelassene Landschaft haben im Nahbereich der Großstadt Wien einen besonderen Stellenwert. Ein Handlungsfeld der Leitplanung wird deshalb die Vernetzung überregional bedeutsamer Landschaftsräume sein. In diesem Zusammenhang gilt es erhaltenswerte Landschaftsteile und regionale Grünzonen zu identifizieren und zu sichern bzw. ausgewiesene Schutzgebiete darzustellen. Die bestehenden Festlegungen werden auf Basis aktueller Erkenntnisse überprüft. Es gibt nur wenige Flächen in denen ein absolutes Baulandwidmungsverbot herrscht, wie es bei den Regionalen Grünzonen 24, Naturschutzgebieten und Einzugsbereichen von 100-jährigen Hochwassern der Fall ist. Regionale Grünzonen bestehen vor allem an Flussläufen, wie z.b. entlang des Rußbaches in Ulrichskirchen-Schleinbach, Wolkersdorf, Pillichsdorf und Großengersdorf, dem Marchfeldkanal in Gerasdorf oder entlang einiger Donauableger in Stockerau. In Stockerau befindet sich auch das einzige Naturschutzgebiet der Pilotregion. In den erhaltenswerten Landschaftsteilen und sonstigen Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Natura 2000, Naturparke, Naturdenkmäler) sind die Bestimmungen weniger streng. Je nach Schutzkategorie ist die Baulandwidmung mit Auflagen oder unter besonderen Umständen möglich. Einige Gemeinden haben in den Fokusgruppen zur Leitplanung oder in ihren Entwicklungskonzepten festgehalten, dass sie ein moderates Wachstum anstreben und ihren Schwerpunkt als Erholungsgemeinde mit Fokus auf Naherholung im Grünen sehen. Dazu gehören Harmannsdorf, Großebersdorf, Großengersdorf, Pillichsdorf, Bad Pirawarth, Enzersfeld und Kreuttal. 4.4 ZUSÄTZLICHER ABSTIMMUNGSBEDARF In den Fokusgruppen wurden einige Themen genannt, die nicht direkt mit den drei Kernthemen der Regionalen Leitplanung Nordraum Wien verknüpft sind, bei denen eine oder mehrere Gemeinden jedoch Abstimmungsbedarf untereinander oder mit dem Land sehen. Für Anliegen, die darüber hinaus gehen, wird in jedem Fall ein Behandlungspfad aufgezeigt. Im Wesentlichen ergeben sich vier Optionen, wie mit zusätzlichen Fragestellungen umgegangen werden kann: Weiterleiten an zuständige Stellen bzw. Verweis auf entsprechende Projekte Hinzuziehen von ExpertInnen zur Leitplanung Commitments unter den Gemeinden bzw. mit dem Land Behandlung in einem weiterführenden Prozess (eventuell in Kleinregionen) 24 Festgelegt im Regionalen Raumordnungsprogramm Wiener Umland Nord Modul 1 Bestands- und Standortanalyse, A-SWOT 50

51 Behandlung in weiterführendem Prozess (ev. in Kleinregionen) Weiterleiten an zuständige Stelle Hinzuziehen von ExpertInnen zur Leitplanung Commitments unter den Gemeinden bzw. mit dem Land Abbildung 8: Handlungspfade Themen, die im Verlauf des Planungsprozesses bisher genannt wurden und die zugehörigen Handlungspfade sind: 1. Errichtung von gemeinsamen Freizeiteinrichtungen (Multifunktionshallen, Hallenbad) Wollen eine oder mehrere Gemeinden gemeinsame Freizeiteinrichtungen installieren, können sie einen Projektvorschlag erstellen und damit an das Land bzw. das Planungsteam herantreten. Sollte bei der interkommunalen Abstimmung Hilfe benötigt werden, ist das Regionalmanagement NÖ-Büro Weinviertel gerne bereit unterstützend tätig zu werden. 2. Energie: großflächige Gemeinschaftsanlagen Windenergie und freistehende Photovoltaikanlagen sind ein konfliktreiches Thema. Die Ebene der Kleinregionen eignet sich besser diese Themen zu diskutieren als die große Runde der Leitplanung mit 25 aktiv teilnehmenden Gemeinden. Die Ausschlussflächen, welche sich durch rechtliche Einschränkungen ergeben, können in einer einfachen Karte dargestellt werden. Zurzeit arbeitet die Abteilung für Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) an einer Studie zur Windkraft. Die Relevanz für die Gemeinden wird geprüft und Ergebnisse an die Gemeinden weitergeleitet. 3. Widmungskategorie: Ställe Bei dem Thema Pferdeställe für gewerbliche Betriebe geht es um eine neue Widmungskategorie, die in das ROG aufgenommen werden müsste. Die Ställe brauchen viel Platz (Koppel, Reithalle etc.), sollten aber nicht im Siedlungsgebiet, sondern im Grünland gewidmet werden. Das Land (RU2/RU1) wird das Thema bei einer Novelle des NÖ ROG mitdiskutieren. 4. Durchzugsverkehr und Pendlerströme steuern Bei der Planung der Siedlungs- und Standortentwicklung werden die Verkehrsbeziehungen und Pendlerströme mitberücksichtigt. In aller Tiefe kann das Thema im Rahmen der Leitplanung jedoch nicht aufgegriffen werden. Sollte sich ein Verkehrsschwerpunkt im Planungsprozess herauskristallisieren, werden die zuständigen Landesabteilungen zur Leitplanung hinzugezogen. 5. ÖV: Abstimmung von Tarifzonen und Takt Flächendeckend finden jährlich Fahrplandialoge im Weinviertel statt, die vom Regionalmanagement NÖ- Büro Weinviertel in Zusammenarbeit mit den Verkehrsdienstleistern für GemeindevertreterInnen organisiert und durchgeführt werden. 6. Ausbau des Breitbandinternets Mit dem Ausbau der Internetversorgung ist die NÖ Breitbandinitiative betraut. Gemeindegruppen können an die Abteilung für Gesamtverkehrsangelegenheiten herantreten und den Ausbau in den Gemeinden besprechen. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse, A-SWOT 51

52 4.5 FAZIT Die Regionale Leitplanung konzentriert sich auf drei Fokusthemen: Siedlungsentwicklung, Betriebsgebietsentwicklung und Vernetzung überregional bedeutsamer Landschaftsräume. Die zu behandelnden Fokusthemen wurden mit den Gemeinden intensiv diskutiert und gemeinsame im Rahmen des ersten Regionalen Dialogforums beschlossen. Nicht alle Themen werden in der gleichen Intensität behandelt. Vor allem bei der Siedlungsentwicklung sind die Ziele hoch gesteckt, schließlich soll gesteuert werden, wo sich die Bevölkerung vorrangig ansiedelt. Die Strategien müssen erst gemeinsam detailliert, die Instrumente zur Umsetzung teils erst entwickelt werden. Vor allem die Mobilisierung von Bauland und die Realisierung verdichteter Bauformen stellen die Gemeinden vor große Herausforderungen. Es müssen Wege und Mittel gefunden werden, um die gesteckten Ziele gemeinsam erreichen zu können. Bei der Betriebsgebietsentwicklung konnten sich besonders gut gelegene Standorte bereits etablieren, die räumlichen Entwicklungsschwerpunkte sind bekannt. Es gilt diese Schwerpunkte für alle übersichtlich darzustellen sowie die Entwicklungschancen und Kooperationsmöglichkeiten zu erläutern. Zum Thema der Vernetzung von Landschaftsräumen gibt es bereits wirksame Schutzbestimmungen, die je nach Funktion und ökologischem Wert angewendet werden. Die Festlegungen zu Regionalen Grünzonen und Erhaltenswerten Landschaftsteilen werden überprüft und mit den Gemeinden reflektiert. Neben den drei Fokusthemen sind immer wieder andere Abstimmungsbedürfnisse aufgetaucht. Im Prozess der Regionalen Leitplanung soll keines davon unter den Tisch gekehrt werden. In jedem Fall wird in der Projektsteuerungsgruppe ein Handlungspfad definiert, der die weitere Behandlung des Themas klärt. Während auf die zusätzlichen Themen passend reagiert wird, kann so bei den drei Fokusthemen konzentriert vorangeschritten werden. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse, A-SWOT 52

53 5. AUSBLICK MODUL 2 SZENARIEN UND LEITBILD Die in Kapitel 4 beschriebenen Ziele zu den drei Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung, Betriebsgebietsentwicklung sowie der Vernetzung überregional bedeutsamer Landschaftsräume, stellen den Roten Faden für die Erstellung des Leitbildes dar. Abbildung 9 zeigt den Ablauf von Modul 2 Szenarien und Leitbild. Abbildung 9: Ablauf Modul 2 Szenarien und Leitbild In den Szenarien wird die Bevölkerungsprognose von den Prognoseregionen auf Gemeindeebene herunter gebrochen und mit den bestehenden Baulandreserven verschnitten. Die Bevölkerungsprognose wird sich dabei an der Standortqualität orientieren, Orte mit hoher Ausstattungsqualität und Erreichbarkeit sollen zudem dichter bebaut werden. Die Szenarienwirkungen auf die Siedlungsentwicklung wird pro Gemeinde und Szenario betrachtet. Das Leitbild enthält Grundprinzipien, Zielsetzungen und räumliche Festlegungen zur Siedlungsentwicklung und Betriebsgebietsentwicklung sowie Vernetzung überregional bedeutsamer Landschaftsräume und besteht aus einem Textteil und einem Planteil. Es wird Festlegungen wie Eignungs-, Freihalte- und Vorrangzonen (z.b. Siedlungsschwerpunkte, objektgeförderter Wohnbau, regionale Grünzonen, Betriebszonen, Trassen) sowie Entwicklungsgrenzen beinhalten. Um die Grundstückspreise nicht negativ zu beeinflussen und eine gewisse Flexibilität zu wahren, werden in einigen Fällen keine Flächen ausgewiesen, sondern die (regionalen) Schwerpunkte dargestellt sowie allgemein akzeptierte Kriterien zur Abgrenzung aufgestellt. Dadurch lassen sich die Schwerpunktbereiche an veränderte Rahmenbedingungen jederzeit anpassen. Innerhalb dieser Bereiche werden zu definierende Bestimmungen schlagend. Ein Beispiel wäre die Definition von regionalen Zentren sowie von Kriterien zur Abgrenzung von Kernbereichen innerhalb der Zentren. Um den Ortskern zu stärken, ist es z.b. möglich, eine Mindestbebauungsdichte oder Vorrangzonen für objektgeförderten Wohnbau einzurichten. Die Szenarien und ein erster Entwurf des Leitbildes werden mit Gemeinden und Land in den Fokusgruppen diskutiert und verfeinert. Im zweiten Regionalen Dialogforum soll das gemeinsame Leitbild beschlossen werden. Modul 1 Bestands- und Standortanalyse, A-SWOT 53

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