Anlage 1b. Beschreibung/Zeitpunkt/Häufigkeit. - mit Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie mit dem 80- stündigen Curriculum der DDG und jeweils

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 1b. Beschreibung/Zeitpunkt/Häufigkeit. - mit Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie mit dem 80- stündigen Curriculum der DDG und jeweils"

Transkript

1 Die Koordination und Dokumentation von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 sollte durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt (diabetologische Schwerpunktpraxis)/eine diabetologisch besonders qualifizierte Einrichtung erfolgen 1. Teilnahmeberechtigt für den koordinierenden Versorgungssektor sind Ärzte und Einrichtungen, die nachfolgende Strukturvoraussetzungen erfüllen und die die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation, einhalten. A. Strukturvoraussetzungen Hinweis: Der teilnehmende Arzt muss seine Teilnahme nicht nur im Hinblick auf seine koordinierende Funktion, sondern auch bezüglich seiner besonderen Fachkenntnisse erklären. Die besonderen Fachkenntnisse, I. a) und I. b) des Leistungserbringers werden gesondert im Leistungserbringerverzeichnis ausgewiesen. I. Fachliche en diabetologisch besonders qualifizierter Arzt/diabetologisch besonders qualifizierte Einrichtung inklusive Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom 1. Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztbezeichnung: - Anerkennung als Diabetologe DDG oder - mit Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie mit dem 80- stündigen Curriculum der DDG und jeweils - eine mindestens zweijährige internistische Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärzte Hinweis: Der Nachweis erfolgt durch a) ein Zeugnis eines durch die zuständige Ärztekammer weiterbildungsbefugten Arztes oder b) die Befugniserteilung einer Ärztekammer zur Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (mindestens zwölf Monate Weiterbildungsbefugnis) 2. Facharzt für Innere Medizin: - Anerkennung als Diabetologe DDG oder - mit Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie mit dem 80- stündigen Curriculum der DDG oder - Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie 3. Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Internist und Endokrinologe und Diabetologe) 1 Ziffer der Anlage 7 der DMP-A-RL DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 1

2 4. Zusätzlich zu 1. oder 2. oder 3. a) Nachweis einer mindestens einjährigen diabetologischen Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung. (1) Hinweis: Als Diabeteseinrichtungen werden anerkannt die von der DDG anerkannten Einrichtungen zur Behandlung und Schulung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern bzw. Typ 2-Diabetikern mit mindestens der Basisanerkennung ( Stufe 1 ) sowie analoge Einrichtungen für die Pädiatrie nach den Richtlinien der DDG. (2) Der Nachweis der diabetologischen Tätigkeit in der Diabeteseinrichtung erfolgt durch ein Zeugnis, das der Diabetologe 2 ausgestellt hat, unter dessen Anleitung die Tätigkeit erfolgte. (3) Auf dieses Jahr können Zeiten der Weiterbildung für das Teilgebiet Endokrinologie in der Inneren Medizin bzw. der Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Internist und Endokrinologe und Diabetologe) angerechnet werden. Als Nachweis der endokrinologischen Weiterbildung gilt die Anerkennung durch die zuständige Ärztekammer. Auf dieses Jahr können auch Zeiten der Tätigkeit in einer Praxis angerechnet werden, in denen ein anderer Arzt in der Praxis die Befugnis zur Weiterbildung für die Zusatzweiterbildung Diabetologie einer Ärztekammer hat. (4) Die einjährige Tätigkeit muss innerhalb von fünf Jahren vor Antragstellung erfolgt sein. Im begründeten Einzelfall, z. B. Mutterschutz, kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. (5) Die einjährige Tätigkeit gilt als erfüllt, falls der leistungserbringende Arzt selbst die Befugnis zur Weiterbildung für die Zusatzweiterbildung Diabetologie einer Ärztekammer hat. b) Nachweis der Schulungsqualifikation für eine in diesem Vertrag enthaltene Insulin-Schulung für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Diese Anforderung muss erstmalig ein Jahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfüllt werden. 2 Als Diabetologe in diesem Sinne gilt der Diabetologe DDG, der Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Internist und Endokrinologe und Diabetologe), der Facharzt für Allgemeinmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie, der Facharzt für Innere Medizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie bzw. der Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie bzw. der Facharzt für Innere Medizin mit einer Schwerpunktbezeichnung und der Zusatzweiterbildung Diabetologie, jeweils nachgewiesen durch das entsprechende Zertifikat der DDG bzw. der zuständigen Landesärztekammer. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 2

3 c) Nachweis folgender Fallzahlen innerhalb von einem Jahr vor erstmaliger Antragstellung (Bei weiteren Antragstellungen für denselben leistungserbringenden Arzt durch denselben Antragsteller müssen die höheren Fallzahlen, die für die Zeit während der Teilnahme gelten, auch schon innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung erfüllt sein.): (1) Behandlung von mindestens 100 verschiedenen GKV- Patienten mit einem Diabetes mellitus (Typ 1 und/oder Typ 2) pro Quartal. Hierbei wird auf den Durchschnitt der vier der KVB verfügbaren Quartale vor Antragstellung abgestellt. Bei Ärzten, für die der KVB weniger als vier Abrechnungsquartale verfügbar sind, kann der Nachweis der Fallzahlen über ein Zeugnis (z. B. vom Klinikträger) erfolgen, das sich auf einen Jahreszeitraum innerhalb von fünf Jahren vor der Niederlassung bezieht (z. B. bei Neuzulassung). Eine Selbstbestätigung ist hierbei nicht möglich. (2) Kontinuierliche Behandlung von mindestens 25 verschiedenen GKV-Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 über vier Quartale. Hierbei werden die vier der KVB verfügbaren Quartale vor Antragstellung geprüft. Bei Ärzten, für die der KVB weniger als vier Abrechnungsquartale verfügbar sind, kann der Nachweis der Fallzahlen über ein Zeugnis (z. B. vom Klinikträger) erfolgen, das sich auf einen Jahreszeitraum innerhalb von fünf Jahren vor der Niederlassung bezieht (z. B. bei Neuzulassung). Eine Selbstbestätigung ist hierbei nicht möglich. d) Nachweis folgender Fallzahlen während der Teilnahme (jährlich zum zu erfüllen; die Überprüfung erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres): Genehmigungen als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, die am im Rahmen des DMP-Vertrags in der Fassung vom bestanden haben: (1) Kontinuierliche Behandlung von mindestens 35 verschiedenen GKV-Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 über vier Quartale durch den leistungserbringenden Arzt. Diese Anforderung muss erstmalig im zweiten Jahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfüllt werden. (2) Schulung von jährlich mindestens zehn verschiedenen Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 mit einem in diesem Vertrag enthaltenen Schulungsprogramm. Diese Anforderung muss erstmalig im zweiten Jahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfüllt werden. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 3

4 Genehmigungen als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, die ab dem erteilt wurden 3 : Das Erfordernis des Nachweises der Fallzahlen gemäß Anlage 1b Nummer A.I.4d) Absätze 1-3 des DMP- Plattformvertrags vom für Genehmigungen als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, die ab dem erteilt wurden, entfällt aufgrund des Urteils des BSG vom (AZ: B 6 KA 32/16 R) mit Wirkung zum Sollte der G-BA zukünftig einen nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -ergebnis (Bestehen einer entsprechenden Studienlage) im Sinn des Urteils des BSG vom nachweisen können, nehmen die Vertragspartner die Verhandlungen zum Erfordernis des Nachweises dieser Fallzahlen wieder auf. e) Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual vor Beginn der Teilnahme. f) Nachweis einer Kooperation mit - Podologe oder medizinischer Fußpfleger nach 124 SGB V (Die Notwendigkeit, in zugelassenen Räumen tätig zu werden, bleibt davon unberührt.) - Orthopädie-Schuhmacher oder -Schuhtechniker - Gefäßchirurg, Chirurg, Orthopäde, Angiologe, interventioneller Radiologe, Mikrobiologielabor - Gynäkologen, für den Fall, dass schwangere Patientinnen mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 oder Gestationsdiabetikerinnen behandelt werden. g) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 3 Genehmigungen als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, die ab dem erteilt wurden: (1) Behandlung von mindestens 250 verschiedenen GKV-Patienten mit einem Diabetes mellitus (Typ 1 und/oder Typ 2) pro Quartal durch den leistungserbringenden Arzt. Hierbei wird jeweils auf den Durchschnitt von vier Quartalen abgestellt. Diese Anforderung muss erstmalig im zweiten Jahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfüllt werden. Aus Gründen der Vereinbarkeit von insbesondere Familie und Beruf bleibt die Genehmigung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt auf Antrag erhalten, wenn der leistungserbringende Arzt weniger als 250, aber mehr als 125 verschiedene GKV-Patienten mit einem Diabetes mellitus (Typ 1 und/oder Typ 2) pro Quartal behandelt, sofern der Anteil seiner Diabetespatienten mindestens 75 v. H. an der Gesamtzahl seiner Patienten beträgt. (2) Kontinuierliche Behandlung von mindestens 35 verschiedenen GKV-Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 über vier Quartale durch den leistungserbringenden Arzt. Diese Anforderung muss erstmalig im zweiten Jahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfüllt werden. (3) Schulung von jährlich mindestens zehn verschiedenen Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 mit einem in diesem Vertrag enthaltenen Schulungsprogramm. Diese Anforderung muss erstmalig im zweiten Jahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfüllt werden. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 4

5 (a) - mindestens einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einer von der KVB anerkannten Fortbildung zu Diabetes mellitus Typ 1. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfolgen. Die Gemeinsame Einrichtung wird über die anerkannten Fortbildungen informiert oder - mindestens zweimal im Kalenderjahr Teilnahme an einem sektorübergreifenden Diabetes mellitus Typ 1-spezifischen oder diagnoseübergreifenden Qualitätszirkel in der Region (b) - mindestens einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einem Qualitätszirkel zum Thema Diabetischer Fuß und - Festlegung der Behandlungsabläufe in einem Qualitätshandbuch gemäß des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 I. a)... zur Einleitung und Dauerbehandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie I.b)... zur Behandlung von schwangeren Frauen mit Diabetes mellitus Typ 1 II. Fachliche en nichtärztliches Personal zusätzlich zu I.: - Behandlung von jährlich mindestens 9 verschiedenen Patienten mit Insulinpumpe - Vorliegen des Zertifikates zum Insulinpumpentraining CSII zusätzlich zu I.: - Betreuung von mindestens 9 verschiedenen schwangeren Patientinnen mit Diabetes mellitus Typ 1 in drei Jahren - Zusammenarbeit mit einem geburtshilflichen Zentrum mit angeschlossener Neonatologie 1. Qualifikation nichtärztliches Personal: a) Nachweislich mindestens ein Diabetesberater DDG oder Personal mit einer dem Diabetesberater DDG vergleichbaren Qualifikation. Die vergleichbare Qualifikation ist durch Folgendes gekennzeichnet: - Die Weiterbildung dauert mindestens 1 Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 5

6 - Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung bzw. Unterricht nachzuweisen sind. Eine dem Diabetesberater DDG vergleichbare Qualifikation liegt auch bei folgenden Fachkräften vor: Abschluss einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als Diabetesassistent DDG in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis und Nachweis einer Fortbildung über Insuline und Insulin-Dosisanpassung (bzw. intensivierte Insulintherapie) oder Fortbildungsnachweis, dass Patientenschulungen in intensivierter Insulintherapie durchgeführt werden können sowie Nachweis einer sechsmonatigen Erfahrung in der Durchführung von ICT-Schulungen. Der Nachweis einer sechsmonatigen Erfahrung in der Durchführung von ICT-Schulungen ist seit dem zu erfüllen. Eine dem Diabetesberater DDG vergleichbare Qualifikation liegt immer auch schon dann vor, wenn sich das nichtärztliche Personal - maximal für einen Zeitraum von zwei Jahren - in Ausbildung zum Diabetesberater DDG befindet. Hierzu muss das nichtärztliche Personal zum Kurs zum Diabetesberater DDG angemeldet sein und eine Bestätigung des Kursanbieters gegenüber dem Arzt vorliegen, die bei der KVB einzureichen ist. b) Nachweislich geschultes medizinisches Assistenzpersonal, insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung 2. Arbeitszeit nichtärztliches Personal: (1) Bei einer Vollzulassung des leistungserbringenden Arztes ist das nichtärztliche Personal in Vollzeit, bei hälftigem Versorgungsauftrag in Teilzeit zu beschäftigen, wobei die Arbeitszeit des nichtärztlichen Personals nicht geringer sein darf als die Sprechstundenzeit des diabetologisch besonders qualifizierten Arztes. (2) Bei Gemeinschaftspraxen (GP), Praxisgemeinschaften (PG), MVZ mit vollem Versorgungsauftrag und angestellten Ärzten gilt folgende Regelung: DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 6

7 Beschäftigung mindestens einer Vollzeitkraft. Für die zweite und jede weitere Genehmigung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt muss jeweils eine Teilzeitkraft gegenüber der KVB nachgewiesen werden, wobei die Arbeitszeit jeder Teilzeitkraft mindestens die Hälfte der Sprechstundenzeit der diabetologisch besonders qualifizierten GP, PG oder MVZ betragen muss. Wird die erforderliche Arbeitszeit des Personals nicht erreicht, würde die vorhandene Stundenzahl jedoch für einen bzw. einen Teil der Ärzte ausreichen, kann gegenüber der KVB erklärt werden, dass der Nachweis für einen namentlich genannten Arzt bzw. Teil der Ärzte geführt wird. Für die nicht genannten Ärzte gilt der Nachweis als nicht erbracht. Erfolgt diese Erklärung nicht, gilt der Nachweis für keinen der Ärzte als erbracht. Bei einer Einzelpraxis mit und ohne angestellte Ärzte sowie im MVZ ist die Erklärung vom Genehmigungsinhaber abzugeben. Bei GP und PG ist die Erklärung gemeinschaftlich von den Genehmigungsinhabern abzugeben. (3) Bei überörtlichen GP/MVZ/PG gelten Abs. 1 und Abs. 2 analog für jeden Vertragsarztsitz. (4) Die geforderte Wochenarbeitszeit kann durch mehrere Diabetesberater DDG bzw. Fachkräfte mit einer dem Diabetesberater DDG vergleichbaren Qualifikation erbracht werden. 3. Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses: Der Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt per Selbsterklärung. Der Arzt bestätigt mit seiner Unterschrift das Vorhalten des nichtärztlichen Personals im geforderten Umfang. Auf Anforderung sind der KVB die Fortbildungszertifikate geschwärzt einzureichen. 4. Übergangsregelung bei Kündigung seitens des Diabetesberaters DDG bzw. des Personals mit einer dem Diabetesberater DDG vergleichbaren Qualifikation oder bei außerordentlicher (nicht bei ordentlicher) Kündigung seitens der Praxis: Innerhalb von drei Quartalen nach Ende des Quartals, in dem die Kündigungserklärung zugegangen ist, ist gegenüber der KVB neues nichtärztliches Personal nach II. Nr. 1 bis 3 nachzuweisen. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 7

8 5. Vorhersehbare Ausfallzeiten: Bei vorhersehbaren Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit) des/r Diabetesberaters/in DDG/des Personals mit einer der Diabetesberater/in DDG vergleichbaren Qualifikation ist ein/e Aushilfs-Diabetesberater/in DDG/ein Aushilfs-Personal mit einer dem/r Diabetesberater/in DDG vergleichbaren Qualifikation gegenüber der KVB nachzuweisen. 6. Nachweis des nichtärztlichen Personals während der Teilnahme als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt: Der Nachweis ist jährlich zum zu erbringen (die Überprüfung erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres). III. Ausstattung der Betriebsstätten Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Praxis/Einrichtung: - Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur Bestimmung der Glukosekonzentration im venösen Plasma und HbA1c-Messung 4, - Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards 5-24 Stunden-Blutdruckmessung 3 - EKG, Belastungs-EKG 3,6 - Sonographie 4,7, Doppler- oder Duplexsonographie 4,7 - Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament) - apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (Stimmgabel und/oder Monofilament; Reflexhammer; z. B. Kalt/Warm- und Spitz/Stumpf-Diskriminierung, z. B. Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium) - apparative Ausstattung zur angiologischen Basisdiagnostik (z. B. bidirektionaler Doppler) - Behandlungsstuhl oder -liege mit ausreichender Lichtquelle - steriles Instrumentarium - zusätzlicher Behandlungsraum, der hauptsächlich für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom genutzt werden muss - Fotoapparat 4 kann auch als Auftragsleistung vergeben werden 5 Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in der Begründung zu Ziffer der Anlage 7 der DMP-A-RL 6 es gelten die en der Leitlinien zur Ergometrie der Dt. Gesellschaft für Kardiologie. 7 fachliche en gemäß der Richtlinie zur Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzung gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall Vereinbarung) in der jeweils geltenden Fassung DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 8

9 Praxisbegehung: Die KVB behält sich vor, durch regelmäßige Praxisbegehungen die Einhaltung der Strukturqualität des diabetologisch besonders qualifizierten Versorgungssektors zu überprüfen. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 9

10 B. Kooperation der Versorgungssektoren I. Anlage 7 Ziffer der DMP-A-RL: Überweisung von der koordinierenden Ärztin, Arzt oder Einrichtung zur jeweils qualifizierten Fachärztin, Facharzt oder Einrichtung 1. Bei Vorliegen folgender Indikationen muss die koordinierende Ärztin, Arzt oder Einrichtung eine Überweisung des Patienten zu anderen Fachärztinnen, Fachärzten oder Einrichtungen veranlassen, soweit die eigene Qualifikation für die Behandlung der Patientin oder des Patienten nicht ausreicht: - bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2-5 und/oder Armstrong-Klasse B, C oder D in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, - zur augenärztlichen Untersuchung, insbesondere der Untersuchung der Netzhaut (vgl. Ziffer der Anlage 7 DMP-A-RL), - bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft in eine in der Behandlung von Schwangeren mit Diabetes mellitus Typ 1 erfahrene qualifizierte Einrichtung (vgl. Ziffer 1.6 der Anlage 7 der DMP-A-RL), - zur Einleitung einer Insulinpumpentherapie in eine mit dieser Therapie erfahrene diabetologisch qualifizierte Einrichtung, - bei bekannter Hypertonie und bei Nicht-Erreichen des Ziel-Blutdruck-Bereiches unterhalb systolisch 140 mmhg und diastolisch 90 mmhg innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten zur entsprechend qualifizierten Fachärztin, Facharzt (z. B. Nephrologie) oder entsprechende Einrichtung. 2. Bei Vorliegen folgender Indikationen soll eine Überweisung zur Mitbehandlung erwogen werden: - bei signifikanter Kreatinin-Erhöhung bzw. bei Einschränkung der egfr zur Nephrologin oder zum Nephrologen, - bei Vorliegen makroangiopathischer, einschließlich kardialer Komplikationen, zur jeweils qualifizierten Fachärztin, Facharzt oder Einrichtung, - bei allen diabetischen Fuß-Läsionen, die nicht unter die Nummer 1 a) fallen, in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 10

11 II. Anlage 7 Ziffer der DMP-A-RL : Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere bei: 1. Notfall (in jedes Krankenhaus), 2. ketoazidotischer Erstmanifestation oder ambulant nicht rasch korrigierbarer Ketose in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtung, 3. Abklärung nach schweren Hypoglykämien oder Ketoazidosen in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtung, 4. infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese sowie bei akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte stationäre Einrichtung, 5. Nichterreichen des HbA1c-Zielwertes (in der Regel kleiner als 7,5 % bzw. 58 mmol/mol) nach in der Regel sechs Monaten (spätestens neun Monaten) Behandlungsdauer in einer ambulanten diabetologisch qualifizierten Einrichtung; vor einer Einweisung in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtungen ist zu prüfen, ob der Patient von einer stationären Behandlung profitieren kann, 6. Kindern und Jugendlichen mit neu diagnostiziertem Diabetes mellitus Typ 1 bzw. bei schwerwiegenden Behandlungsproblemen (zum Beispiel ungeklärten Hypoglykämien oder Ketoazidosen) in pädiatrisch diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtungen, 7. ggf. zur Einleitung einer intensivierten Insulintherapie in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtung, die zur Durchführung von strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen (entsprechend Ziffer 4.2 der Anlage 7 der DMP-A-RL) qualifiziert ist, 8. ggf. zur Durchführung eines strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms (entsprechend Ziffer 4.2 der Anlage 7 der DMP-A-RL) von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 im stationären Bereich, 9. ggf. zur Einleitung einer Insulinpumpentherapie (CSII), 10. ggf. zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 1. In den unter den Nummern 3 bis 5 und 7 bis 10 beschriebenen Fällen klärt die Ärztin oder der Arzt ab, ob die Behandlung auch ambulant durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt erfolgen kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung. DMP-Plattformvertrag Anlage 1b 11

Anlage 1d. Diabetes mellitus Typ 1 Strukturqualität koordinierender Arzt nach 3 für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Anlage 1d. Diabetes mellitus Typ 1 Strukturqualität koordinierender Arzt nach 3 für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Koordination unter 16 Jahren grundsätzlich, unter 21 Jahren fakultativ durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Pädiater/pädiatrische Einrichtung. In

Mehr

Anlage 2c. Diabetes mellitus Typ 2 Strukturqualität zweite Versorgungsebene diabetologisch besonders qualifizierter Arzt nach 4

Anlage 2c. Diabetes mellitus Typ 2 Strukturqualität zweite Versorgungsebene diabetologisch besonders qualifizierter Arzt nach 4 Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch besonders qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsebene gemäß 4 sind Ärzte, soweit sie nachfolgende Strukturvoraussetzungen erfüllen und die geregelten

Mehr

Anlage 2 Strukturqualität qualifizierter Arzt/qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Anlage 2 Strukturqualität qualifizierter Arzt/qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen Anlage 2 Strukturqualität qualifizierter Arzt/qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB

Mehr

Anlage 2 - Strukturqualität qualifizierter Arzt / qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen -

Anlage 2 - Strukturqualität qualifizierter Arzt / qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen - Anlage 2 - Strukturqualität qualifizierter Arzt / qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen - zu dem Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach

Mehr

Anlage 1 Strukturqualität des koordinierenden Versorgungssektors

Anlage 1 Strukturqualität des koordinierenden Versorgungssektors Anlage 1 Strukturqualität des koordinierenden Versorgungssektors zu dem Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung

zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung Anlage 1 b zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Strukturvoraussetzungen für den

Mehr

DMP Diabetes mellitus Typ1 Vertrag mit KV Hamburg Anlage 3 -, Stand: Anlage 3

DMP Diabetes mellitus Typ1 Vertrag mit KV Hamburg Anlage 3 -, Stand: Anlage 3 Anlage 3 - Diabetologisch qualifizierter Arzt / Einrichtung/zugelassene oder ermächtigte Krankenhausärzte/qualifizierte Einrichtungen für die Betreuung von Kindern Jugendlichen - zum Vertrag nach 137f

Mehr

Anlage 1. - Strukturvoraussetzungen diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor -

Anlage 1. - Strukturvoraussetzungen diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor - Anlage 1 - Strukturvoraussetzungen diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor - zum Vertrag nach 137f SGB V über die Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) auf der Grundlage

Mehr

Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1)

Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1) Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1) zur Anlage 1 des Rahmenvertrages gemäß 137 i.v.m. 137 g SGB V über die stationäre Versorgung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms

Mehr

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 1 nach 137 f SGB V auf der Grundlage des 73 a SGB V

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 1 nach 137 f SGB V auf der Grundlage des 73 a SGB V Anlage 1 zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 1 nach 137 f SGB V auf der Grlage des 73 a SGB V Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor gemäß

Mehr

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 nach 83 i. V. m. 137f SGB V

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 nach 83 i. V. m. 137f SGB V Strukturqualität diabetologisch besonders qualifizierter Versorgungssektor gemäß 4 (Ebene C) Teilnahmeberechtigt sind Ärzte gemäß 4 des Vertrages, die persönlich durch angestellte Ärzte nachfolgende Strukturvoraussetzungen

Mehr

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt Strukturqualität koordinierender Arzt Anlage 1 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der vdek-landesvertretung Sachsen-Anhalt,

Mehr

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund

Mehr

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund

Mehr

Krankenhäuser werden im Rahmen des DMP insbesondere in folgenden Situationen tätig bei 1 :

Krankenhäuser werden im Rahmen des DMP insbesondere in folgenden Situationen tätig bei 1 : Bei der Aufnahme und Behandlung teilnehmender Versicherter aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 oder deren speziellen Komplikationen oder Komorbiditäten soll vorrangig in Krankenhäuser und andere

Mehr

zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V

zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Anlage 7 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Teil 1 Strukturvoraussetzungen der Krankenhäuser

Mehr

7. Änderungsvereinbarung vom zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung

7. Änderungsvereinbarung vom zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung Anlage 8 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung nach 137 f SGB V Erklärung zur Strukturqualität und den Teilnahmevoraussetzungen als diabetologische Schwerpunktpraxis Kassenärztliche Vereinigung

Mehr

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Teilnahmeerklärung des Arztes Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor

Teilnahmeerklärung des Arztes Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor Teilnahmeerklärung des Arztes Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor gemäß 3 und/oder 4 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2

Mehr

Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Erklärung zur Strukturqualität

Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Erklärung zur Strukturqualität Bezirksstelle Köln/ Düsseldorf Abteilung für Qualitätssicherung Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Erklärung zur Strukturqualität Bitte fügen Sie dieser Erklärung die Teilnahmeerklärung

Mehr

Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 als Diabetologische Schwerpunktpraxis. Erklärung zur Strukturqualität

Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 als Diabetologische Schwerpunktpraxis. Erklärung zur Strukturqualität HAUPTSTELLE Ansprechpartner: Jennifer Schuster Abteilung Qualitätssicherung Telefon: (0211) 5970-8594 40182 Düsseldorf Telefax: (0211) 5970-9997 E-Mail: diabetes@kvno.de Ansprechpartner: Simone Mc Kay

Mehr

Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Erklärung zur Strukturqualität

Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Erklärung zur Strukturqualität Bezirksstelle Köln/ Düsseldorf Abteilung für Qualitätssicherung Antrag auf Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Erklärung zur Strukturqualität Bitte fügen Sie dieser Erklärung die Teilnahmeerklärung

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 5a Teilnahmeerklärung Leistungserbringer

Anlage 5a Teilnahmeerklärung Leistungserbringer Anlage 5a Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Antrag. Name: Vorname: Straße: Straße: PLZ/Ort: PLZ/Ort: Telefon: Telefon: Vertragsarzt ab/seit: Praxisaufnahme voraussichtlich am/zum:

Antrag. Name: Vorname: Straße: Straße: PLZ/Ort: PLZ/Ort: Telefon: Telefon: Vertragsarzt ab/seit: Praxisaufnahme voraussichtlich am/zum: Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg/Stuttgart/Karlsruhe/Reutlingen Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die Durchführung

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V KHK zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus,

Mehr

Ggf. Titel, Name, Vorname Antragsteller oder Einrichtung

Ggf. Titel, Name, Vorname Antragsteller oder Einrichtung Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Verordnungsmanagement Sundgauallee 27 79114 Freiburg Absender/Stempel E-Mail: qualitaetssicherung-genehmigung@kvbawue.de

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor

Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Name:... Vorname:... Gebietsbezeichnung/Fachkunde:... Schwerpunkt/Zusatzbezeichnung:... Straße:... Straße:... PLZ, Ort:... PLZ, Ort:...

Name:... Vorname:... Gebietsbezeichnung/Fachkunde:... Schwerpunkt/Zusatzbezeichnung:... Straße:... Straße:... PLZ, Ort:... PLZ, Ort:... Bitte zurücksenden an Ihre Bezirksdirektion, Geschäftsbereich Qualitätssicherung ANTRAG auf Genehmigung zur Teilnahme/Mitwirkung an der Vereinbarung über die Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93-43 98 Antrag auf Teilnahme für diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte am Vertrag über strukturierte

Mehr

Diabetologie - Innere Medizin und Allgemeinmedizin -

Diabetologie - Innere Medizin und Allgemeinmedizin - ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für die Zusatz-Weiterbildung PRAXIS Diabetologie

Mehr

Qualitätsstrukturprogramme DMP der Plattformvertrag. Asthma/COPD Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit

Qualitätsstrukturprogramme DMP der Plattformvertrag. Asthma/COPD Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Qualitätsstrukturprogramme DMP der Plattformvertrag Asthma/COPD Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Inhalt Hinweis Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt

Mehr

Antrag. Diabetologische Schwerpunktpraxis

Antrag. Diabetologische Schwerpunktpraxis Antrag Diabetologische Schwerpunktpraxis Bereich QS/QM Stand 01.03.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 5 Antrag auf Anerkennung als Diabetologische Schwerpunktpraxis (Nach der Diabetes-Vereinbarung zwischen

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93-43 98 Antrag auf Teilnahme am Vertrag über strukturierte Behandlungsprogramme für Asthma/COPD,

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der vdek- Landesvertretung,

Mehr

Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt. Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum DMP Diabetes mellitus Typ 2

Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt. Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Mehr

Antrag auf Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis und Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen

Antrag auf Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis und Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen Kassenärztliche Vereinigung Hessen Team DMP/HZV Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Diabetologische Schwerpunktpraxis Antrag auf Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis und Genehmigung zur

Mehr

Regelungen zur Vergütung und Abrechnungsprüfung

Regelungen zur Vergütung und Abrechnungsprüfung Anlage 1 zur 3. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V auf der Grundlage des 83 SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von

Mehr

Übersicht über DMP-Schulungen für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A) mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie Koronare Herzkrankheit

Übersicht über DMP-Schulungen für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A) mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie Koronare Herzkrankheit Übersicht über DMP-Schulungen für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A) mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie Koronare Herzkrankheit Folgende Leistungen können bei Diabetes mellitus (DM)

Mehr

zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung

zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung Anlage 7 zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Teil 1 Strukturvoraussetzungen der

Mehr

Anlage 13 Patientenschulung

Anlage 13 Patientenschulung Anlage 13 Patientenschulung zum Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den

Mehr

Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5

Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5 Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5 3. Versorgungsebene I Krankenhaus mit ausschließlich nicht-invasiver Diagnostik/Therapie Vorrangig soll in Krankenhäuser eingewiesen werden, welche die folgenden

Mehr

1. Nachtrag. zur Durchführung des. strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1

1. Nachtrag. zur Durchführung des. strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 1. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 (in der geänderten Fassung vom 01.07.2015) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Aufstellung aller Diabetes-Vergütungs- und Abrechnungspositionen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors Stand: 13.

Aufstellung aller Diabetes-Vergütungs- und Abrechnungspositionen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors Stand: 13. Aufstellung aller Diabetes-Vergütungs- und Abrechnungspositionen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors Stand: 13. April 2018 Vergütungs- und Abrechnungspositionen der Basisversorgung mit

Mehr

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen Überleitungsvereinbarung bis zum Abschluss eines Vertrages über ein Strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm) nach 137 f SGB V für Typ 1 Diabetes über die Programmierte ärztliche

Mehr

Anlage 1. - Strukturvoraussetzungen diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor -

Anlage 1. - Strukturvoraussetzungen diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor - Anlage 1 - Strukturvoraussetzungen diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor - zum Vertrag nach 137f SGB V über die Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) auf der Grundlage

Mehr

Anlage 13 Patientenschulung

Anlage 13 Patientenschulung Anlage 13 Patientenschulung zum Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den

Mehr

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Asthma bronchiale/copd zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Diabetologie - Innere Medizin und Allgemeinmedizin -

Diabetologie - Innere Medizin und Allgemeinmedizin - ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 KRANKENHAUS Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für die Zusatz-Weiterbildung

Mehr

Erhebungsbogen (stationär)

Erhebungsbogen (stationär) Erhebungsbogen (stationär) für die Zulassung als Weiterbildungsstätte zur Weiterbildung in der Zusatzbezeichnung DIABETOLOGIE A. Weiterbildungsstätte (Bezeichnung, Adresse) Bezeichnung der Organisationseinheit,

Mehr

Anlage 2 Struktur- und Prozessqualität Rehabilitationseinrichtung Kinder

Anlage 2 Struktur- und Prozessqualität Rehabilitationseinrichtung Kinder Die Rehabilitationseinrichtung wird für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 1 unter folgenden Bedingungen tätig: 1. Ein Patient kann von einer Rehabilitationsmaßnahme

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage

Mehr

Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2

Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Anlage 4 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Postfach 76 06 20 Name, Vorname 22056

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Evaluation ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Diabetes mellitus Typ 1 Erstdokumentation

Evaluation ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Diabetes mellitus Typ 1 Erstdokumentation - 33-4.2 Schulungen der Versicherten Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 profitieren in besonderem Maße von einer eigenständig durchgeführten Insulintherapie, einschließlich einer eigenständigen

Mehr

Strukturqualität für Ärzte nach 4

Strukturqualität für Ärzte nach 4 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V Strukturqualität für Ärzte nach 4 Strukturvoraussetzungen kardiologisch qualifizierter Versorgungssektor Teilnahmeberechtigt für die kardiologisch

Mehr

Anlage 4: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes

Anlage 4: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes Anlage 4: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Asthma/ COPD auf der Grundlage des 73a SGB V zwischen den Krankenkassen

Mehr

Die Rehabilitationseinrichtung wird im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 1 unter folgenden Bedingungen tätig:

Die Rehabilitationseinrichtung wird im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 1 unter folgenden Bedingungen tätig: Die Rehabilitationseinrichtung wird im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 1 unter folgenden Bedingungen tätig: 1. Ein Patient kann von einer Rehabilitationsmaßnahme profitieren, wenn er trotz Ausschöpfung

Mehr

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit: 1 A n t r a g auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gemäß 135 Abs. 2 SGB V der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie Name: Praxisanschrift: Straße:

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacher- Kontrolle nach der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Strukturvertrag Diabetes

Strukturvertrag Diabetes 1.9. 1/12 Strukturvertrag über die ambulante Behandlung und Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus und damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen () zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 5a Teilnahmeerklärung Ärzte

Anlage 5a Teilnahmeerklärung Ärzte Anlage 5a Teilnahmeerklärung Ärzte zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Antrag zur Durchführung und Abrechnung von Patientenschulungen/Instruktionen im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) nach 137 f SGB V

Antrag zur Durchführung und Abrechnung von Patientenschulungen/Instruktionen im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) nach 137 f SGB V Antrag zur Durchführung Abrechnung von Patientenschulungen/Instruktionen im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme () nach 137 f SGB V Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für

Mehr

Antrag. auf Teilnahme als Schulungsarzt im Rahmen des DMP-Plattformvertrags bzw. der Diabetesvereinbarungen

Antrag. auf Teilnahme als Schulungsarzt im Rahmen des DMP-Plattformvertrags bzw. der Diabetesvereinbarungen Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093 43 98 Antrag auf Teilnahme als Schulungsarzt im Rahmen des -Plattformvertrags bzw. der Diabetesvereinbarungen

Mehr

Anlage 8 Qualitätssicherung

Anlage 8 Qualitätssicherung Anlage 8 Qualitätssicherung zu dem Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Krankenkassen

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für die Zusatz-Weiterbildung. Diabetologie. Kinder- und Jugendmedizin

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für die Zusatz-Weiterbildung. Diabetologie. Kinder- und Jugendmedizin ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für die Zusatz-Weiterbildung KRANKENHAUS

Mehr

Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V. FA für: Praxisanschrift:

Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V. FA für: Praxisanschrift: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Fachbereich Qualitätssicherung Postfach 60 08 61 14408 Potsdam Körperschaft des öffentlichen Rechts Unternehmensbereich Qualitätssicherung / Sicherstellung Antrag

Mehr

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels

Mehr

Anlage 6b - Qualitätssicherung (2b) -

Anlage 6b - Qualitätssicherung (2b) - Anlage 6b - Qualitätssicherung (2b) - QUALITÄTSSICHERUNG DIABETES MELLITUS TYP 2 DURCH DIE KRANKENKASSEN Auf Grundlage des Datensatzes 2b QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus 1. Anforderungen

Mehr

Anlage 14 Qualitätssicherung

Anlage 14 Qualitätssicherung Anlage 14 Qualitätssicherung zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 auf der Grundlage des 73a SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

ANTRAG Zur Teilnahme an der qualifizierten Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag)

ANTRAG Zur Teilnahme an der qualifizierten Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) ANTRAG Zur Teilnahme an der qualifizierten Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) WICHTIGE HINWEISE ZUM ANTRAG Bitte beachten Sie, dass Sie die beantragten

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem

Mehr

Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2

Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Anlage 4 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56 Name, Vorname (Kassenarztstempel)

Mehr

Strukturqualität Krankenhaus

Strukturqualität Krankenhaus Anlage 4 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Strukturqualität Krankenhaus Zur

Mehr

Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und. und Diabetologie

Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und. und Diabetologie ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis zum Praxis Facharzt für Innere Medizin und

Mehr

Anlage 22 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme

Anlage 22 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme Anlage 22 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Vergütung von DSP-Leistungen, besonders qualifizierter

Mehr

Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie

Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Praxis Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Innere Medizin und

Mehr

7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin)

7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten

Mehr

Vergütung von DSP-Leistungen, besonders qualifizierter Pädiater und Augenärzten

Vergütung von DSP-Leistungen, besonders qualifizierter Pädiater und Augenärzten Anlage 22 Stand: 14.12.2017 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Vergütung von DSP-Leistungen,

Mehr

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und

Mehr

Vereinbarung zwischen der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Vereinbarung zwischen der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus,

Mehr

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) *

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * * zuletzt geändert am 26.09.2012, in Kraft getreten

Mehr

3. Versorgungsstufe: Strukturvoraussetzungen der stationären Versorgung. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle

3. Versorgungsstufe: Strukturvoraussetzungen der stationären Versorgung. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle Anlage 2 Strukturqualität Krankenhaus zum Vertrag zur Einbindung von Krankenhäusern zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) auf Basis des 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK)

Mehr

Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung Anlage 4 des DMP-Vertrages: Verpflichtungserklärung nach 6 Abs.2 des Vertrages zur integrierten Versorgung von Brustkrebspatientinnen gemäß 140 b SGB V zwischen den Krankenkassen-/verbänden in Hamburg

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel

Vereinbarung. zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel Anlage 13 Vergütung und Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der

Mehr

ERWEITERTER LANDESAUSSCHUSS für das Land Brandenburg

ERWEITERTER LANDESAUSSCHUSS für das Land Brandenburg Teil F Erklärungen zur Teilnahme an der ASV Ich erkläre, dass ich die Bedingungen zur Teilnahme an der ASV nach Maßgabe der Richtlinien des G-BA in der jeweils gültigen Fassung anerkenne. Insbesondere

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der

Mehr

Antrag. Ich bin Vertretungsberechtigter der BAG (Name der BAG) Ich bin Vertretungsberechtigter des MVZ

Antrag. Ich bin Vertretungsberechtigter der BAG (Name der BAG) Ich bin Vertretungsberechtigter des MVZ Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax-Nummer: 089/57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen

Mehr

Feedbackbericht zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Pädiatrie)

Feedbackbericht zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Pädiatrie) Feedbackbericht zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Pädiatrie) lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum: 01.01.2017 bis 30.06.2017 Vergleichsgruppe: Alle pädiatrisch tätige Praxen Gemeinsame Einrichtung

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt. und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel

Vereinbarung. zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt. und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel Anlage 13 Vergütung und Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Asthma und COPD zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsberechtigung im Gebiet. Anästhesiologie

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsberechtigung im Gebiet. Anästhesiologie ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsberechtigung im Gebiet Anästhesiologie ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Erhebungsbogen (ambulante Tätigkeit)

Erhebungsbogen (ambulante Tätigkeit) Erhebungsbogen (ambulante Tätigkeit) für die Befugnis zur Weiterbildung und Zulassung als Weiterbildungsstätte für die Facharztbezeichnung INNERE MEDIZIN UND ENDOKRINOLOGIE UND DIABETOLOGIE Anlage 1 Neuantrag

Mehr