Qualitätsstrukturprogramme DMP der Plattformvertrag. Asthma/COPD Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit

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1 Qualitätsstrukturprogramme DMP der Plattformvertrag Asthma/COPD Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit

2 Inhalt Hinweis Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich auch die weibliche Form ( die Ärztin ) gemeint. 2

3 Einleitung Disease Management Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. Das vorrangige Ziel der Programme ist die Verbesserung der Versorgung der Patienten und ihre Bewahrung vor Folgeerkrankungen durch eine gut abgestimmte kontinuierliche Betreuung und Behandlung. Mittlerweile sind die DMP ein fester Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern, obwohl oder gerade weil die Teilnahme an den DMP, sowohl für Patienten als auch für Ärzte, freiwillig ist. Wir freuen uns über Ihr Interesse an den DMP. Um Ihnen den Einstieg möglichst einfach zu machen, geben wir Ihnen mit der vorliegenden übersichtlich gestalteten Informationsbroschüre eine Orientierungshilfe, in der Sie alle wichtigen Punkte zu den DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit (KHK) sowie Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) nachlesen können. Weiterhin finden Sie und Ihr Praxisteam in dieser Broschüre alle wichtigen Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen am DMP sowie über den Prozessablauf, einschließlich Dokumentation und Vergütung. Bitte beachten Sie, dass der DMP-Vertrag in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich ist. Sie finden diesen unter in der Rubrik Service/Rechtsquellen/Buchstabe D. Haben Sie Fragen zur Teilnahme an einem DMP? Ausführliche Informationen finden Sie unter in der Rubrik Praxis/Alternative Versorgungsformen/DMP. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des KVB-Service-Telefons Abrechnung unter der Telefonnummer 0 89 / zur Verfügung. Unsere Berater sind für Sie da: Montag bis Donnerstag Freitag 7.30 bis Uhr 7.30 bis Uhr 3

4 Inhalt A Ablauf eines DMP 6 A 1 Anmeldung zur Teilnahme an einem DMP...6 A 2 Einschreiben Ihrer Patienten in das jeweilige DMP...6 A 3 Der weitere Ablauf des DMP...7 A 4 Ihre Vergütung bei Teilnahme am DMP...7 A 5 Mehrwert DMP...7 B DMP die wichtigsten Informationen 8 B 1 Grundsätzliches...8 B 2 Struktur und Aufgaben des Arztes im DMP...8 B 3 Teilnahme der Patienten an einem DMP...9 B 4 Elektronische Dokumentation...9 C Strukturqualität 10 C 1 Strukturqualität Asthma/COPD...10 C 2 Strukturqualität Diabetes mellitus Typ C 3 Strukturqualität Diabetes mellitus Typ C 4 Strukturqualität Koronare Herzkrankheit (KHK)...18 D Diagnosesicherung 19 D 1 Diagnosesicherung Asthma/COPD...19 D 2 Diagnosesicherung Diabetes mellitus Typ D 3 Diagnosesicherung Diabetes mellitus Typ D 4 Diagnosesicherung Koronare Herzkrankheit (KHK) und Chronische Herzinsuffizienz...20 E Schulungen 21 E 1 Anforderungen an Schulungsärzte...21 F Vergütung 22 F 1 Vergütungen für Koordinierende Ärzte...22 F 2 Patientenschulungen...22 F 3 Beratungsgespräche...30 F 4 Vergütung für Fachärzte der zweiten Versorgungsebene

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6 A Ablauf eines DMP In der Übersicht ist der Ablauf des DMP aus Sicht des Koordinierenden Arztes zusammengestellt von der Erstinformation bis hin zur regelmäßigen Folgedokumentation des Patienten. Die Honorierung ist ebenso wie der Mehrwert des jeweiligen DMP kurz aufgeführt. Sobald Sie die Genehmigung von uns erhalten haben, können Sie Ihre Patienten in das jeweilige DMP einschreiben. Weitere Details zu Ihrer Anmeldung finden Sie bei den jeweiligen Indikationen. A 1 Anmeldung zur Teilnahme an einem DMP Starterpaket DMP Im Starterpaket zu den DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Asthma bronchiale/copd und KHK finden Sie wichtige Informationen und Unterlagen für Ihre Teilnahme, insbesondere die Teilnahmeerklärung für Ihre Anmeldung an der jeweiligen Indikation, die Informationsbroschüre mit den wesentlichen Punkten zur DMP-Teilnahme, den Internet-Link des Praxismanuals, Informationen zu den Abrechnungsmöglichkeiten, den Schulungsantrag. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahme beantragen Sie bitte über die beiliegende Teilnahmeerklärung. Kreuzen Sie alle gewünschten Berechtigungen an. Die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Teilnahme finden Sie im Praxismanual in den Vertragsunterlagen zur Strukturqualität (Auszug in dieser Broschüre unter C1 bis C4 ). Bitte lesen Sie das Praxismanual aufmerksam durch und bestätigen Sie dessen Kenntnisnahme auf der Teilnahmeerklärung. A 2 Einschreiben Ihrer Patienten in das jeweilige DMP Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Patienten Bitte prüfen Sie für Ihre Patienten, ob die Einschreibekriterien in ein DMP (Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, Asthma bronchiale oder COPD und/oder KHK) erfüllt sind (siehe D1 bis D4). Das gleichzeitige Einschreiben von multimorbiden Patienten in verschiedene DMP ist möglich. Ausgeschlossen ist jedoch die gleichzeitige Teilnahme eines Patienten am DMP Asthma und COPD sowie am DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. Klären Sie bitte anschließend Ihre Patienten über das für sie in Frage kommende DMP und die damit verbundene Datenübermittlung auf. Tipps und Informationen für Patienten sowie Datenschutzhinweise finden Sie auf der Rückseite der Teilnahmeerklärung für Versicherte. Bei weiteren Fragen zu den DMP kann sich Ihr Patient auch an seine Krankenkasse wenden. Lassen Sie Ihren Patienten auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterschreiben. Senden Sie diese Erklärung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterschrift, spätestens zusammen mit der Erstdokumentation, an die DMP-Datenstelle Bayern. Die DMP-Genehmigung von der KVB Wir prüfen Ihre Teilnahmeerklärung und stellen Ihnen eine Genehmigung für die Teilnahme am jeweiligen DMP aus. Mit Erhalt Ihrer Genehmigung senden wir Ihnen das Bestellformular DMP Erstausstattung des Kohlhammer-Verlags zu. Mit diesem erhalten Sie zeitnah eine Erstausstattung an Teilnahme- und Einwilligungserklärungen, die Sie für die Einschreibung Ihrer Patienten benötigen. Anschrift Arbeitsgemeinschaft DMP Datenstelle Bayern Elsenheimer Straße München 6

7 Eingangserhebung und Erstdokumentation Führen Sie bei Ihrem Patienten die für die DMP-Einschreibung notwendige Eingangserhebung durch. Halten Sie die Ergebnisse der Eingangserhebung in der Erstdokumentation fest und senden Sie diese zeitnah an die DMP-Datenstelle Bayern. Bitte geben Sie Ihrem Patienten einen Ausdruck für seine Unterlagen mit. Details zur elektronischen Dokumentation finden Sie unter B4. Wichtig: Erst mit Eingang der Teilnahme-/Einwilligungserklärung des Patienten und der vollständigen und plausiblen Erstdokumentation ist Ihr Patient im DMP eingeschrieben. A 3 Der weitere Ablauf des DMP Die Folgedokumentation Laden Sie Ihre Patienten in der vereinbarten Dokumentationsfrequenz (quartalsweise oder jedes zweite Quartal) erneut in Ihre Praxis ein und erstellen Sie die Folgedokumentation. Senden Sie die Dokumentation zeitnah (Fristen siehe B4) nach der Untersuchung an die Datenstelle. Das Feedback Regelmäßige Rückmeldungen: Die DMP Datenstelle Bayern gibt Ihnen regelmäßig Rückmeldung über eingereichte und noch ausstehende Dokumentationen (Arztinformation und Reminder). Wenn Sie Ihre Dokumentationen über das Portal ONDES übermitteln, erhalten Sie mit Angabe Ihrer Adresse umgehend eine Information über den Eingang und einen Beleg über die Anzahl der bei der DMP-Datenstelle Bayern eingegangenen Dokumentationen. Die Übermittlung via KV-SafeNet* oder KV-Ident Plus garantiert die maximale Sicherheit bei der Übertragung der Daten. Feedback-Bericht: Als Beitrag zum Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis erhalten Sie halbjährlich einen Feedback-Bericht. Hier wird Ihnen der Einreichungsgrad der im DMP-Vertrag vereinbarten Qualitätsziele mitgeteilt und aufbereitete Informationen zu Ihren Patienten und zu wesentlichen Behandlungszielen zur Verfügung gestellt. Dieser individuelle Bericht dient ausschließlich Ihrer Information (Orientierung und Vergleich mit dem Bayern-Durchschnitt). Die Daten sind für andere Stellen (zum Beispiel KVB oder Krankenkassen!) nicht zugänglich. A 4 Ihre Vergütung bei Teilnahme am DMP Erst-/Folgedokumentationen, sowie DMP-spezifische Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden, werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Neben diesen Leistungen rechnen Sie weitere Leistungen regulär über den EBM ab. Weitere Details zur Vergütung finden Sie unter F1 bis F3. A 5 Mehrwert DMP DMP haben einen Mehrwert für Sie, Ihre Praxis und Ihre Patienten: Steuerung der Praxisauslastung (Patienten werden planbar einbestellt), höheres Honorar (außerbudgetäre Vergütung möglich), Patientenbindung, Marketing für Ihre Praxis durch den Zusatz DMP-Arzt, Beitrag zur Versorgungsforschung, Motivation der Patienten zur aktiven Teilnahme durch individuelle Informationen, indikationsspezifische Schulungsangebote für Patienten, Beitrag zum Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis. *Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. 7

8 B DMP die wichtigsten Informationen B 1 Grundsätzliches Unter einem Disease Management Programm (DMP) versteht man die Behandlung von Patienten mit chronischen Erkrankungen mithilfe strukturierter Versorgungsprozesse und auf Basis individuell vereinbarter und dokumentierter Therapieziele. Weitere DMP-Elemente sind: standardisierte Dokumentation, Schulungsmaßnahmen für den Patienten, regelmäßige Informationen für Arzt und Patient sowie persönlicher Feedback-Bericht an den Arzt (Auswertung der eingereichten Dokumentationen) Die wesentlichen Punkte der einzelnen DMP sind gesetzlich verankert. Im Mittelpunkt der DMP steht jeweils ein Koordinierender Arzt, der das reibungslose Zusammenwirken aller Versorgungsebenen organisiert, mit seinen Patienten konkrete Behandlungsziele vereinbart, den Behandlungsfortschritt des Patienten regelmäßig standardisiert dokumentiert und die notwendigen Behandlungsschritte umfassend steuert. B 2 Struktur und Aufgaben des Arztes im DMP In den DMP gibt es mit Ausnahme des DMP Diabetes mellitus Typ 1 zwei Versorgungsebenen. Der Koordinierende Arzt erste Versorgungsebene fungiert als Ansprechpartner des Patienten, er steuert und koordiniert dessen Behandlung. Auf der zweiten Versorgungsebene sind entsprechend qualifizierte Fachärzte eingebunden. Alle Vertragsärzte, die als Koordinierender Arzt und/oder als qualifizierter Facharzt an einem DMP teilnehmen, können bei Nachweis der Strukturqualität zusätzlich als Schulungsarzt am jeweiligen DMP teilnehmen. Zwischen den Versorgungsebenen sind die Aufgaben der Patientenversorgung folgendermaßen aufgeteilt: Erste Versorgungsebene: Koordinierender Arzt Erster Ansprechpartner für den DMP-Patienten, Informieren, Beraten und Einschreiben der Patienten, Erstellen und Weiterleiten der elektronischen Dokumentationen, Koordination der Behandlung der Patienten, vor allem wenn es um die Beteiligung weiterer Leistungserbringer geht, Durchführen von Schulungen bei entsprechender Qualifikation. Zweite Versorgungsebene: qualifizierter Facharzt Spezifische Behandlung der DMP-Patienten aufgrund einer Überweisung durch den Koordinierenden Arzt, Rückverweisen eingeschriebener Patienten an den Koordinierenden Arzt, Übermitteln dokumentationsrelevanter Daten an den Koordinierenden Arzt, Informieren des Koordinierenden Arztes, zum Beispiel bei Ein- oder Überweisungen eines DMP-Patienten in ein Krankenhaus oder an einen weiteren Facharzt (zum Beispiel per Auftragsüberweisung), Durchführen von Schulungen bei entsprechender Qualifikation. Hinweis für den Koordinierenden Arzt bei Überweisung an den qualifizierten Facharzt (zum Beispiel zur jährlichen Augenuntersuchung in den DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2): Bitte kennzeichnen Sie bei der Überweisung Ihre Patienten als DMP-Teilnehmer, damit der Facharzt gegebenenfalls die DMPspezifischen Leistungen für Versicherte abrechnen kann. 8

9 B 3 Teilnahme der Patienten an einem DMP Patienten folgender Krankenkassen können an einem DMP teilnehmen: AOK BKK Landesverband Bayern Knappschaft IKK classic vdek Für die Teilnahme der Patienten gelten folgende Regeln: Die Teilnahme ist freiwillig. Der Patient muss zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme am DMP bereit sein. Grundsätzlich muss eine Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch die Teilnahme am DMP zu erwarten sein. Die Diagnose muss gesichert sein (siehe D1 bis D4). Eine gleichzeitige Einschreibung in mehrere DMP ist grundsätzlich möglich. Eine gleichzeitige Einschreibung in das DMP Asthma und das DMP COPD oder in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 und das DMP Diabetes mellitus Typ 2 ist jedoch ausgeschlossen. Für die Teilnahme am Modul chronische Herzinsuffizienz ist die gleichzeitige Teilnahme am DMP KHK erforderlich. Eine erneute Einschreibung ist jedoch nicht nötig. B 4 Elektronische Dokumentation Was ist bei der Erstdokumentation zu beachten? Die Erstdokumentation wird in der Regel je Indikation einmal pro Patient bei dessen Einschreibung zur Sicherung der Diagnose erstellt. Welcher Turnus ist bei der Folgedokumentation einzuhalten? Die Folgedokumentation wird entsprechend der von Ihnen festgelegten Dokumentationsintervalle (quartalsweise oder halbjährlich) erstellt. Erst- oder Folgedokumentation? Eine Erstdokumentation (inklusive Teilnahme-/Einwilligungserklärung) ist erforderlich, wenn der Patient zum ersten Mal in Bayern in das betreffende DMP eingeschrieben wird oder von der Krankenkasse aus dem betreffenden DMP ausgeschrieben werden musste (zum Beispiel aufgrund einer nicht wahrgenommenen Schulung) und er an diesem DMP wieder teilnehmen möchte oder die Krankenkasse wechselt und weiterhin am DMP teilnehmen möchte oder das Ende seiner Teilnahme an dem betreffenden DMP erklärt hatte und jetzt wieder an diesem DMP teilnehmen möchte. Eine Folgedokumentation ist erforderlich für jede fortsetzende Dokumentation im DMP nach Einreichen der Erstdokumentation, auch bei Arztwechsel während der DMP-Teilnahme. Als Koordinierender Arzt verpflichten Sie sich zur elektronischen Datenerfassung. Die Weiterleitung an die Datenstelle erfolgt ausschließlich über gesicherte Datenleitung per KV-SafeNet*, per KV-Ident Plus, per oder über das KVB-Abrechnungsportal ONDES mit verschlüsseltem Anhang. Welche Software benötigen Sie? Dokumentieren Sie nur über KBV-zertifizierte Software. Aktuelle Informationen zu der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Software finden Sie unter *Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. Welche Einreichungsfristen gelten für die Dokumentationen? Die Dokumentationen müssen der Datenstelle spätestens zehn Kalendertage nach Ende des Quartals, für das sie erstellt wurden, vorliegen. Bitte geben Sie Ihrem Patienten einen Ausdruck für seine Unterlagen mit. Unsere Empfehlungen für Sie: Senden Sie die Dokumentationen zeitnah nach der Untersuchung an die Datenstelle. Dies vermeidet Termindruck bei möglichen Korrekturprozessen. Eine Vergütung Ihrer Dokumentationen mit dem KVB-Honorar für das Erstellungsquartal erfolgt, falls eine Erst- oder Folgedokumentation im Erstellungsquartal bei der Datenstelle eingeht. Andernfalls erfolgt die Vergütung mit der nächsten Honorarabrechnung. 9

10 Die daten der DMP Datenstelle Bayern Arbeitsgemeinschaft DMP-Datenstelle Bayern Elsenheimer Straße München DMP-Servicetelefon 0 89 / Montag bis Donnerstag 7.30 bis Uhr Freitag 7.30 bis Uhr Feedback-Bericht Die im Rahmen des DMP erhobenen Daten dienen als Basis für Qualitätssicherungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang erhalten Sie halbjährlich einen praxisspezifischen Feedback-Bericht. C Strukturqualität C 1 Strukturqualität Asthma/COPD Organisatorische und prozessuale Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual zu Asthma/COPD vor Beginn der Teilnahme. Mindestens alle drei Jahre Teilnahme an einer durch die KVB anerkannten Fortbildung zu Asthma/COPD. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme am DMP erfolgen. Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region. Übermittlung aller relevanten Vorbefunde spätestens zum Untersuchungszeitpunkt bei Überweisung an einen pneumologisch qualifizierten Facharzt. Ausstattung der Betriebsstätte Möglichkeit zur pneumologischen Basisdiagnostik (Mindestvoraussetzung: Spirometrie mit Darstellung der Flussvolumenkurve, einschließlich in- und exspiratorischer Messung, graphischer Registrierung und Dokumentation). C 1.2 Anforderungen Pneumologisch qualifizierte Fachärzte ( Zweite Versorgungsebene ) C 1.1 Anforderungen Koordinierende Ärzte ( Erste Versorgungsebene ) Tätigkeit im Rahmen der hausärztlichen Versorgung: Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist Sonderregelung für die Koordinierung von Kindern und Jugendlichen (grundsätzlich unter 18 Jahren): hausärztlich tätiger Arzt für Kinder- und Jugendmedizin In Ausnahmefällen: Fachärztlicher Internist, fachärztlich tätiger Arzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie Lungenarzt Voraussetzung: Durchführung einer Spirometrie beziehungsweise Abrechnung einer Gebührenposition, in der die Spirometrie enthalten ist, bei durchschnittlich mindestens 15 Patienten im Quartal mit Diagnose Asthma oder COPD. Sie erfüllen die weiteren in Anlage 4b Strukturqualität koordinierender Arzt des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen: Fachärztlich tätiger Internist und Lungenarzt jeweils mit der Berechtigung zur Abrechnung des Komplexes EBM Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Pneumologie oder der Zusatzbezeichnung Allergologie oder der Zusatzbezeichnung Kinder-Pneumologie oder der Ausbildung zum qualifizierten Asthmatrainer der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V. oder mit der Berechtigung zur Abrechnung des Komplexes EBM und Sie erfüllen die in Anlage 4c des DMP-Vertrags Strukturqualität pneumologisch qualifizierter Facharzt genannten Voraussetzungen. Organisatorische und prozessuale Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual zu Asthma/COPD vor Beginn der Teilnahme. Einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einer durch die KVB anerkannten Fortbildung zu Asthma/COPD. Die erste Fortbildung muss im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme am DMP erfolgen. 10

11 Bereitschaft zur Mitwirkung an Fortbildungsveranstaltungen der Strukturierten hausärztliche Fortbildung und Kompetenzerhaltung (ShFK) und/oder der Fortbildungen der Fachärzte der Region. Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region. Zusammenarbeit mit oder Kenntnisse über Selbsthilfegruppen in der Region. Rückgabe der Vorbefunde an den Koordinierenden Arzt und Übersendung des aktuellen Untersuchungsbefunds innerhalb einer Woche. Ausstattung der Betriebsstätte Apparative Voraussetzungen zur Abrechnung der Komplexe und EBM (mindestens jedoch CE-geprüfte Geräte zur Durchführung von Spirometrie, Ganzkörper-Plethysmographie, Ausstattung zur Bestimmung der kapillaren Blutgase) sowie Röntgenaufnahme Thorax* und (bei Asthma) allergologischen Diagnostik*. *Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. Sonderregelung für Kinder- und Jugendärzte, die nicht die Berechtigung zur Abrechnung des Komplexes GOP EBM haben: Durchführung und Beurteilung einer qualifiziert angelegten Flussvolumenkurve, Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Raw, Rocc, IOS) und/oder Bodyplethysmographie und/oder Helium-FRC-Bestimmung. Durchführung einer (nächtlichen) Sauerstoffsättigungsmessung (SO2) oder Durchführung einer Blutgasanalyse. Spezifische und/oder unspezifische (zum Beispiel Laufband) bronchiale Provokationstestung. Allergologische Diagnostik (Pricktestung, Epicutantestung, nasale und/oder konjunktivale und/oder orale Provokationstestung) und Therapie (subcutane Hyposensibilisierung). C 2 Strukturqualität Diabetes mellitus Typ 1 C 2.1 Teilnahmevoraussetzungen a) Betreuung von Erwachsenen (diabetologisch besonders qualifizierter Arzt inklusive Behandlung diabetisches Fußsyndrom) Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Arzt ohne Facharztbezeichnung mit: Anerkennung als Diabetologe DDG oder Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie mit dem 80-stündigen Curriculum der DDG und einer mindestens zweijährigen internistischen Weiterbildung Facharzt für Innere Medizin mit: Anerkennung als Diabetologe DDG oder Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie dem 80-stündigen Curriculum der DDG oder Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Für diese koordinierenden Ärzte gilt: Nachweis einer mindestens einjährigen diabetologischen Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung. Nachweis der Qualifikation einer Diabetes-Schulung des DMP-Vertrags für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Im Jahr vor Antragstellung: Behandlung von mindestens 100 verschiedenen Diabetespatienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Quartal. Kontinuierliche Behandlung von mindestens 25 verschiedenen Typ 1 Diabetespatienten der GKV pro Jahr. Während der Teilnahme: Behandlung von mindestens 250 verschiedenen Diabetespatienten der GKV pro Quartal (erstmaliger Nachweis im fünften Quartal nach Teilnahmebeginn). Kontinuierliche Behandlung von mindestens 35 verschiedenen Typ 1 Diabetespatienten der GKV pro Jahr*. Schulung von jährlich mindestens zehn verschiedenen Typ 1 Diabetespatienten pro Jahr*. *Erstmaliger Nachweis im zweiten Jahr nach Teilnahmebeginn. 11

12 Sie erfüllen die weiteren, in Anlage 1b Strukturqualität koordinierender Arzt für die Betreuung von Erwachsenen des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen: Fachliche Voraussetzungen des Arztes Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual Diabetes mellitus Typ 1 vor Beginn der Teilnahme. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer durch die KVB anerkannten Fortbildung zu Diabetes mellitus Typ 1. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme erfolgen oder mindestens zweimal im Kalenderjahr Teilnahme an einem sektorübergreifenden Diabetes mellitus Typ 1-spezifischen oder diagnoseübergreifenden Qualitätszirkel in der Region. Mindestens einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einem Qualitätszirkel zum Thema Diabetischer Fuß und Festlegung der Behandlungsabläufe in einem Qualitätshandbuch gemäß des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO Fachliche Voraussetzungen des nichtärztlichen Personals Mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG oder Personal mit einer vergleichbaren Qualifikation in Vollzulassung des leistungserbringenden Arztes in Vollzeit, bei hälftigem Versorgungsauftrag in Teilzeit, wobei die Arbeitszeit des nichtärztlichen Personals nicht geringer sein darf als die Sprechstundenzeit des diabetologisch besonders qualifizierten Arztes Eine vergleichbare Qualifikation ist durch Folgendes gekennzeichnet: Die Weiterbildung dauert mindestens ein Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert. Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung beziehungsweise Unterricht nachzuweisen sind. Nachweislich geschultes medizinisches Assistenzpersonal, insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung. Zusammenarbeit/Kooperation mit: Ökotrophologen/in oder Diätassistenten/in (entfällt wenn Zusammenarbeit mit einer Diabetesberaterin DDG nachgewiesen wurde), einem Podologen oder medizinischen Fußpfleger/in nach Paragraf 124 SGB V, Orthopädie-Schuhmacher oder -Schuhtechniker, Gefäßchirurg, Chirurg, Orthopäde, Angiologe, interventioneller Radiologe, Mikrobiologielabor, Gynäkologen, für den Fall, dass schwangere Diabetikerinnen behandelt werden. Ausstattung der Betriebsstätte Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Praxis/Einrichtung: Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung*, Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards, 24 Stunden-Blutdruckmessung*, EKG, Belastungs-EKG*, Sonographie*, Doppler- oder Duplexsonographie*, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (zum Beispiel Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament), apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (Stimmgabel und/oder Monofilament, Reflexhammer, zum Beispiel Kalt/Warm- und Spitz/Stumpf-Diskriminierung, zum Beispiel Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium), apparative Ausstattung zur angiologischen Basisdiagnostik (zum Beispiel bidirektionaler Doppler), Behandlungsstuhl oder -liege mit ausreichender Lichtquelle, steriles Instrumentarium, zusätzlicher Behandlungsraum der hauptsächlich für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom genutzt werden muss, Fotoapparat. *Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. Der diabetologisch besonders qualifizierte Arzt/die Einrichtung kann zusätzlich zu seiner/ihrer koordinierenden Funktion auf der Teilnahmeerklärung gesondert die Genehmigung für folgende Behandlungen bei DMP-Patienten beantragen, für die spezielle Fachkenntnisse nötig sind. 12

13 Spezielle Fachkenntnisse Einleitung und Dauerbehandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie Behandlung von Schwangeren mit Diabetes mellitus Typ 1 Anforderungen Behandlung von jährlich mindestens neun verschiedenen Patienten mit Insulinpumpe, Vorliegen des Zertifikats zum Insulinpumpentraining CSII. Betreuung von mindestens neun verschiedenen schwangeren Patientinnen mit Diabetes mellitus Typ 1 in drei Jahren, Zusammenarbeit mit einem geburtshilflichen Zentrum mit angeschlossener Neonatologie. des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen hinsichtlich der fachlichen Qualifikation sowie der Praxisausstattung: Fachliche Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual vor Beginn der Teilnahme, mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer durch die KVB anerkannten Fortbildung zu Diabetes mellitus Typ 1. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme erfolgen. Oder mindestens zweimal im Kalenderjahr Teilnahme an einem sektorübergreifenden Diabetes mellitus Typ 1-spezifischen oder diagnoseübergreifenden Qualitätszirkel in der Region. b) Betreuung von Kindern und Jugendlichen Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Koordination unter 16 Jahren grundsätzlich unter 21 Jahren fakultativ durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Pädiater/einer pädiatrischen Einrichtung. In begründeten Einzelfällen kann die Koordination durch einen/eine in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt/diabetologisch besonders qualifizierte Einrichtung erfolgen. Diabetologisch besonders qualifizierter Pädiater/pädiatrische Einrichtung: diabetologisch besonders qualifizierter Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit einer Anerkennung als Diabetologe DDG oder der Zusatzbezeichnung Diabetologie oder Fortbildung nach dem 80-stündigen Curriculum der DDG oder die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie beziehungsweise Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie und mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung oder regelmäßige Betreuung von mindestens 15 Diabetespatienten im Quartal. Fachliche Voraussetzungen nichtärztliches Personal bei Koordination durch Pädiater Es sollte mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG oder Personal mit einer vergleichbaren Qualifikation in der Praxis beschäftigt sein. Eine vergleichbare Qualifikation ist durch Folgendes gekennzeichnet: Die Weiterbildung dauert mindestens ein Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert. Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung beziehungsweise Unterricht nachzuweisen sind. Zusammenarbeit/Kooperation mit einem/r Ökotrophologen/ in oder Diätassistenten/in sofern keine Diabetesberaterin DDG nachgewiesen ist. Zusätzlich ist Folgendes nachzuweisen: Ausreichende Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1, Behandlung von mindestens 15 Kindern und Jugendlichen pro Jahr mit Diabetes mellitus Typ 1. Sie erfüllen die weiteren, in Anlage 1d Strukturqualität Koordinierender Arzt für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen 13

14 Ausstattung der Betriebsstätte Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Praxis/Einrichtung: Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung*, Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards, EKG, Sonographie*, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (zum Beispiel Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament). *Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. Bei der Koordination von Kindern und Jugendlichen im Einzelfall durch diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte zur Betreuung von Erwachsenen müssen die weiteren Voraussetzungen hinsichtlich des nichtärztlichen Personals nach Anlage 1b nachgewiesen werden. Der diabetologisch besonders qualifizierte Arzt/die Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen kann zusätzlich zu seiner/ihrer koordinierenden Funktion auf der Teilnahmeerklärung gesondert die Genehmigung für folgende Behandlungen bei DMP-Patienten beantragen, für die spezielle Fachkenntnisse nötig sind. Spezielle Fachkenntnisse Einleitung und Dauerbehandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie Behandlung von Schwangeren mit Diabetes mellitus Typ 1 Anforderungen Behandlung von jährlich mindestens neun verschiedenen Patienten mit Insulinpumpe, Vorliegen des Zertifikats zum Insulinpumpentraining CSII. Betreuung von mindestens neun verschiedenen schwangeren Patientinnen mit Diabetes mellitus Typ 1 in drei Jahren, Zusammenarbeit mit einem geburtshilflichen Zentrum mit angeschlossener Neonatologie. c) Betreuung von Erwachsenen in Einzelfällen durch einen koordinierenden Hausarzt Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung (Facharzt für Allgemeinmedizin, Internist oder Praktischer Arzt): enge Kooperation mit einem vertraglich eingebundenen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt (diabetologische Schwerpunktpraxis)/einer diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung Die Kooperation ist gegenüber der KVB durch den Antragsteller und den Kooperationspartner schriftlich zu bestätigen. Sie erfüllen die weiteren, in Anlage 1c Strukturqualität Koordinierender Arzt (hausärztliche Versorgung) des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen: Fachliche Voraussetzungen des Arztes Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual Diabetes mellitus Typ 1 vor Beginn der Teilnahme, mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer durch die KVB anerkannten Fortbildung zu Diabetes mellitus Typ 1. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme erfolgen. Oder mindestens zweimal im Kalenderjahr Teilnahme an einem sektorübergreifenden Diabetes mellitus Typ 1-spezifischen oder diagnoseübergreifenden Qualitätszirkel in der Region. Ausstattung der Betriebsstätte Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Praxis/Einrichtung: Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung*, Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards, 24 Stunden-Blutdruckmessung*, EKG, Belastungs-EKG*, Sonographie*, Doppler- oder Duplexsonographie*, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (zum Beispiel Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament). *Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. 14

15 C 3 Strukturqualität Diabetes mellitus Typ 2 C 3.1 Koordinierende Ärzte ( Erste Versorgungsebene ) Tätigkeit im Rahmen der hausärztlichen Versorgung: Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist In Ausnahmefällen: Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, Fachärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunkt und Fachärztlich tätiger Internist mit Schwerpunkt Nephrologie, der in einem Dialysezentrum tätig ist. Fachärztlich tätige Ärzte, die nicht gleichzeitig als diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte am DMP teilnehmen, müssen mindestens 30 Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Diabetes mellitus Typ 2 je Quartal betreuen. Die Ausnahmefälle gelten insbesondere unter der Voraussetzung, dass der Versicherte bereits vor der Einschreibung dauerhaft von diesem Arzt betreut worden ist oder dass aus medizinischen Gründen die Betreuung des Versicherten durch einen qualifizierten Facharzt notwendig ist. Sie erfüllen die weiteren, in Anlage 2b Strukturqualität Koordinierender Arzt des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen: Ausstattung der Betriebsstätte Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards (verschiedene Manschettengrößen oder Umrechnungstabellen), Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (Stimmgabel und/oder Monofilament, Reflexhammer). C 3.2 Diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte inklusive Behandlung des diabetischen Fußsyndroms ( Zweite Versorgungsebene ) Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Arzt ohne Facharztbezeichnung, der über folgende Qualifikationen verfügt: Anerkennung als Diabetologe DDG oder Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie Fortbildung nach dem 80-stündigen Curriculum der DDG und mindestens zweijährige internistische Weiterbildung Internist, der über folgende Qualifikationen verfügt: Anerkennung als Diabetologe DDG oder Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie Fortbildung nach dem 80-stündigen Curriculum der DDG oder Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie. Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Organisatorische Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 vor Beginn der Teilnahme, anerkannte, mindestens eintägige, Fortbildung innerhalb des ersten Jahres der Teilnahme, die insbesondere folgende Themen beinhaltet: Definition, Klassifikation und Pathogenese Diagnostik Therapierichtlinien/ ziele Ernährungstherapie, Antidiabetika, Insulintherapie Folgeerkrankungen (Diabetische Retinopatie, Diabetische Polyneuropathie, Nephropathie, Diabetische Fußsyndrom) Metabolisch-vaskuläres Syndrom Mindestens einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einer diabetesspezifischen, von der KV anerkannten Fortbildung. Für alle vorgenannten Ärzte gilt: Nachweis einer mindestens einjährigen diabetologischen Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung. Nachweis der Qualifikation einer Diabetes-Schulung des DMP-Vertrags für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Im Jahr vor Antragstellung: Behandlung von mindestens 100 verschiedenen Diabetespatienten der GKV pro Quartal. Kontinuierliche Behandlung von 25 verschiedenen Typ 1 Diabetespatienten der GKV pro Jahr. Während der Teilnahme: Behandlung von mindestens 250 verschiedenen Diabetespatienten der GKV pro Quartal (erstmaliger Nachweis im fünften Quartal nach Teilnahmebeginn). Kontinuierliche Behandlung von mindestens 35 Patienten Typ 1 Diabetespatienten der GKV pro Jahr*. 15

16 Schulung von jährlich mindestens zehn verschiedenen Typ 1 Diabetespatienten pro Jahr*. *Erstmaliger Nachweis im zweiten Jahr nach Teilnahmebeginn. Sie erfüllen die weiteren in Anlage 2c des DMP-Vertrags Strukturqualität diabetologisch besonders qualifizierter Arzt genannten Voraussetzungen: Fachliche Voraussetzungen des Arztes Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 vor Beginn der Teilnahme. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer von der KVB anerkannten Fortbildung zu Diabetes mellitus Typ 2. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme erfolgen oder mindestens zweimal im Kalenderjahr Teilnahme an einem sektorübergreifenden Diabetes mellitus Typ 2-spezifischen oder diagnoseübergreifenden Qualitätszirkel in der Region. Mindestens einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einem Qualitätszirkel zum Thema Diabetischer Fuß. Festlegung der Behandlungsabläufe in einem Qualitätshandbuch gemäß des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO Fachliche Voraussetzungen des nichtärztlichen Personals mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG oder Personal mit einer vergleichbaren Qualifikation In Vollzulassung des leistungserbringenden Arztes in Vollzeit, bei hälftigem Versorgungsauftrag in Teilzeit, wobei die Arbeitszeit des nichtärztlichen Personals nicht geringer sein darf als die Sprechstundenzeit des diabetologisch besonders qualifizierten Arztes. Eine vergleichbare Qualifikation ist durch Folgendes gekennzeichnet: Die Weiterbildung dauert mindestens ein Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert. Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung beziehungsweise Unterricht nachzuweisen sind. Nachweislich geschultes medizinisches Assistenzpersonal, insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung. Zusammenarbeit/Kooperation mit: einem Podologen oder medizinischen Fußpfleger/in nach Paragraf 124 SGB V, Orthopädie-Schuhmacher oder -Schuhtechniker, Gefäßchirurg, Chirurg, Orthopäde, Angiologe, interventioneller Radiologe, Mikrobiologielabor, Gynäkologen, für den Fall, dass schwangere Diabetikerinnen behandelt werden. Ausstattung der Betriebsstätte Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Praxis/Einrichtung: Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung*, Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards, 24 Stunden-Blutdruckmessung*, EKG, Belastungs-EKG*, Sonographie*, Doppler- oder Duplexsonographie*, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (zum Beispiel Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament), apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (Stimmgabel und/oder Monofilament, Reflexhammer, zum Beispiel Kalt-/Warm- und Spitz-/Stumpf-Diskriminierung, zum Beispiel Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium), apparative Ausstattung zur angiologischen Basisdiagnostik (zum Beispiel bidirektionaler Doppler), Behandlungsstuhl oder -liege mit ausreichender Lichtquelle, steriles Instrumentarium, zusätzlicher Behandlungsraum der hauptsächlich für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom genutzt werden muss, Fotoapparat. *Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. 16

17 Sonderregelung für Pädiater Pädiater, der über folgende Qualifikationen verfügt: Anerkennung als Diabetologe DDG oder Fortbildung nach dem 80-stündigen Curriculum der DDG oder Zusatzbezeichnung Diabetologie oder Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie beziehungsweise Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie und mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung oder regelmäßige Betreuung von mindestens 15 Diabetespatienten im Quartal. Sie erfüllen die weiteren in Anlage 2c des DMP-Vertrags Strukturqualität diabetologisch besonders qualifizierter Arzt genannten Voraussetzungen: Organisatorische Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 vor Beginn der Teilnahme. Regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, zum Beispiel durch Qualitätszirkel, mindestens einmal jährlich. Bei Verordnung von orthopädischen Schuhen ist an einen qualifizierten Orthopädieschuhmacher/-schuhtechniker mit der Zusatzqualifikation diabetesadaptierte Fußbettung zu verweisen. Ausstattung der Betriebsstätte Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards, Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung 1 und HbA1c-Messung 1, 2, EKG, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (zum Beispiel Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament), apparative Ausstattung zur angiopathischen Basisdiagnostik (zum Beispiel bidirektionaler Doppler), Behandlungsstuhl mit ausreichender Lichtquelle. 1 Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. 2 Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. C 4 Strukturqualität Koronare Herzkrankheit (KHK) C 4.1 Koordinierende Ärzte ( Erste Versorgungsebene ) Hausärztlich tätige Ärzte: Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist In Ausnahmefällen können auch kardiologisch qualifizierte Ärzte, die gleichzeitig an der zweiten Versorgungsebene teilnehmen, vom Versicherten für die Koordination gewählt werden. Diese Ausnahmefälle gelten insbesondere unter der Voraussetzung dass die Versicherten bereits vor der Einschreibung dauerhaft von diesem Arzt betreut worden sind oder dass aus medizinischen Gründen die Betreuung des Versicherten durch einen qualifizierten Facharzt notwendig ist. Sie erfüllen die weiteren, in Anlage 3b Strukturqualität Koordinierender Arzt nach Paragraf 3 des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen: Organisatorische Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual zum DMP KHK zu Beginn der Teilnahme. Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region. Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einer KHK-spezifischen von der KV anerkannten Fortbildung. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme am DMP erfolgen. Übermittlung aller relevanten Vorbefunde spätestens zum Untersuchungszeitpunkt bei Überweisung an einen kardiologisch qualifizierten Facharzt. Ausstattung der Betriebsstätte EKG, Belastungs-EKG* und 24-Stunden Blutdruckmessgerät*, Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzucker- und HbA1c- Messung und der Fettstoffwechselwerte*, Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards (verschiedene Manschettengrößen oder Umrechnungstabellen). *Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. 17

18 C 4.2 Kardiologisch qualifizierte Fachärzte ( Zweite Versorgungsebene ) Für nicht-invasive Kardiologie: Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (fachärztlich tätig) Für Koronarangiographie und invasive Therapie: Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie Fachliche, organisatorische und apparative Voraussetzungen gemäß den Vereinbarungen zur invasiven Kardiologie (3. September 1999) Paragraf 135 Absatz 2 SGB V Nachweis von mindestens 150 Koronarangiographien (LHK, PCI), davon mindestens 50 therapeutische Katheterinterventionen (PCI) in einem Zeitraum von zwölf Monaten pro leistungserbringendem Facharzt Sie sind im Rahmen der fachärztlichen Versorgung tätig und erfüllen die weiteren in Anlage 3c des DMP-Vertrags Strukturqualität kardiologisch qualifizierter Facharzt genannten Voraussetzungen: als spezialisierter Facharzt zur Verfügung zu stehen. Zeitnahe Rückgabe der Vorbefunde an den Koordinierenden Arzt und Übersenden des aktuellen Untersuchungsbefunds an diesen innerhalb einer Woche. Ausstattung der Betriebsstätte EKG, Belastungs- und Langzeit-EKG, 24-Stunden-Blutdruckmessgerät, Echokardiographie mit PW-/CW Doppler, Stressechokardiographie (in Eigen- oder als Auftragsleistung), Zusammenarbeit mit einer zur Durchführung einer Koronarangiographie und interventionellen Therapie spezialisierten Praxis (betrifft nur die nicht-invasive Kardiologie), Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters beziehungsweise Defibrillators (gegebenenfalls per Auftragsleistung), Bei Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers in Eigenleistung Genehmigung der KVB zur Abrechnung der GOP EBM. Organisatorische und prozessuale Voraussetzungen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Praxismanual vor Beginn der Teilnahme. Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region. Zusammenarbeit mit einem Facharzt für Nuklearmedizin oder einem Facharzt, der zur Durchführung nuklearmedizinischer Diagnostik im Bereich der Kardiologie berechtigt ist beziehungsweise eine eigene Genehmigung zur Durchführung nuklearmedizinischer Diagnostik im Bereich der Kardiologie besitzt. Zusammenarbeit mit/kenntnisse über Koronarsportgruppen in der Region. Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einer KHK-spezifischen von der KV anerkannten Fortbildung. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der Teilnahme am DMP erfolgen. Bereitschaft zur Mitwirkung an Fortbildungsveranstaltungen der Strukturierten hausärztlichen Fortbildung und Kompetenzerhaltung (ShFK) und/oder an Fortbildungen der Fachärzte der Region. Bereitschaft im Rahmen der ShFK oder der hausärztlichen Qualitätszirkel auf Aufforderung des jeweiligen Moderators 18

19 D Diagnosesicherung Informationen zur Diagnosesicherung können Sie auch der Broschüre Wegweiser durch strukturierte Behandlungsprogramme aus dem Praxismanual entnehmen. D 1 Diagnosesicherung Asthma/COPD Die Diagnose Asthma gilt als gesichert, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Bei Erwachsenen: Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC 70 Prozent und Nachweis der (Teil-)Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 Prozent und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums. Zunahme der FEV1 um mindestens 15 Prozent und mindestens 200 ml nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden oder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden. Circadiane PEF-Variabilität größer 20 Prozent über drei bis 14 Tage. Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. Bei Kindern und Jugendlichen (im Alter von fünf bis 17 Jahren): Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC 75 Prozent und Nachweis der (Teil-)Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 Prozent nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums. Zunahme der FEV1 um mindestens 15 Prozent nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden oder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden. Circadiane PEF-Variabilität größer 20 Prozent über drei bis 14 Tage. Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht inhalativen oder durch einen unspezifischen standardisierten mehrstufigen inhalativen Provokationstest. Die Diagnose COPD gilt als gesichert bei Nachweis einer Reduktion von FEV1 unter 80 Prozent des Sollwerts und wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Nachweis der Obstruktion bei FEV 1 /VC 70 Prozent und Zunahme der FEV 1 um weniger als 15 Prozent und/oder um weniger als 200 ml zehn Minuten nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums oder 30 Minuten nach Inhalation eines kurz wirksamen Anticholinergikums (Bronchodilatator-Reversibilitätstestung). Nachweis der Obstruktion bei FEV 1 /VC 70 Prozent und Zunahme der FEV 1 um weniger als 15 Prozent und/oder um weniger als 200 ml nach mindestens 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden oder mindestens 28-tägiger Gabe eines inhalativen Glukokortikosteroids in einer stabilen Krankheitsphase (Glukokortikosteroid-Reversibilitätstestung). Nachweis einer Atemwegswiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung bei Patienten mit FEV 1 /VC größer als 70 Prozent und einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane, die eine andere die Symptomatik erklärende Krankheit ausgeschlossen hat. D 2 Diagnosesicherung Diabetes mellitus Typ 1 Die Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 gilt als gesichert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (zum Beispiel Polyurie, Polydipsie, ungewollter Gewichtsverlust) und/oder einer Ketose/Ketoazidose und Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma (i.p.) 7,0 mmol/l ( 126 mg/dl) oder Nicht-Nüchtern- Glukose i.p. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl) und gegebenenfalls laborchemische Hinweise für einen absoluten Insulinmangel (zum Beispiel Nachweis von Ketonkörpern in Blut und/oder Urin mit und ohne Azidose). 19

20 Die Werte für venöses und kapillares Vollblut ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: D 4 Diagnosesicherung Koronare Herzkrankheit (KHK) und Chronische Herzinsuffizienz Plasmaglukose venös kapillar mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl nüchtern 7, ,0 126 nicht nüchtern 11, ,2 220 Vollblutglukose venös kapillar mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl nüchtern 6, ,1 110 nicht nüchtern 10, ,1 200 D 3 Diagnosesicherung Diabetes mellitus Typ 2 Die Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 gilt als gesichert, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (zum Beispiel Polyurie, Polydipsie, ansonsten unerklärlicher Gewichtsverlust) und Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma (i.p.) 7,0 mmol/l ( 126 mg/dl) oder Nicht-Nüchtern-Glukose i.p. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl). Bei Abwesenheit diabetischer Symptome Die Diagnose eines Diabetes mellitus wird unabhängig von Alter und Geschlecht durch Messung mehrfach erhöhter Blutglukosewerte an mindestens zwei verschiedenen Tagen gestellt: Die Diagnose KHK gilt als gesichert, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Bei einem akuten Koronarsyndrom, auch in der Vorgeschichte. Bei direktem Nachweis mittels Koronarangiographie. Wenn sich aus Symptomatik, klinischer Untersuchung, Anamnese, Begleiterkrankungen und Belastungs-EKG eine hohe Wahrscheinlichkeit (mindestens 90 Prozent) für das Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit belegen lässt. Nur bei Patienten, die nach Feststellung des Arztes aus gesundheitlichen Gründen für ein Belastungs-EKG nicht infrage kommen oder bei denen ein auswertbares beziehungsweise aussagekräftiges Ergebnis des Belastungs-EKGs nicht erreichbar ist (insbesondere Patienten mit Linksschenkelblock, Herzschrittmacher oder andere physikalisch nicht belastbaren Patienten), können andere nicht-invasive Untersuchungen zur Diagnosesicherung (echokardiografische oder szintigraphische Verfahren) angewendet werden. Die Diagnose KHK und chronische Herzinsuffizienz gilt als gesichert, wenn folgendes Kriterium erfüllt ist: Systolische Dysfunktion, die sich in einer Einschränkung der linksventrikulären Auswurfleistung (Ejektionsfraktion, LVEF) auf unter 40 Prozent manifestiert. Die LVEF muss durch ein bildgebendes Verfahren (zum Beispiel Echokardiographie, Ventrikulographie, Kardio-MRT) bestimmt worden sein. mindestens zweimaliger Nachweis von Nüchtern-Glukose i.p. 7,0 mmol/l ( 126 mg/dl), mindestens zweimaliger Nachweis von Nicht-Nüchtern-Glukose i.p. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl) oder Nachweis von Glukose i.p. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl)/zwei Stunden nach oraler Glukosebelastung (75g Glukose). 20

21 E Schulungen E 1 Anforderungen an Schulungsärzte Vertragsärzte, die als Koordinierender Arzt und/oder als qualifizierter Facharzt am DMP-Vertrag teilnehmen, können eine Schulungsgenehmigung beantragen, sofern Sie die Strukturqualität erfüllen. Dazu müssen die in Anlage 10 Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal des DMP-Vertrags genannten Voraussetzungen erfüllt sein: Räumliche, technische und organisatorische Ausstattung Räumliche Möglichkeiten für Einzel- und Gruppenschulungen. Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein und an die teilnehmenden Patienten weitergegeben werden. Qualifikation des teilnehmenden Arztes Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildung des jeweiligen Schulungsanbieters. Qualifikation des nichtärztlichen Schulungspersonals Nachweis der erfolgreichen Teilnahme des nichtärztlichen Personals an einer Fortbildung des jeweiligen Schulungsanbieters durch den Schulungsarzt. Der Schulungsarzt stellt sicher, dass das nichtärztliche Personal einmal jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung zum jeweiligen Schulungsprogramm oder einer anderen themenbezogenen Fortbildung/einem Qualitätszirkel teilnimmt oder in einer teilnehmenden Arztpraxis im Rahmen von Schulungen hospitiert. 21

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