MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 1991
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- Helmut Klein
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1 MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 1991 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung 3. Checkliste Prüfungsvorleistungen Abschlussprüfung
2 Fachspezifischer Anhang - Erziehungswissenschaft Fachspezifischer Anhang - Erziehungswissenschaft als Hauptfach I. Fachgebiet der Prüfungen a) Kernbereich: Allgemeine Grundlagen der Erziehungswissenschaft - Bildungs- und Erziehungsphilosophie - Pädagogische Anthropologie - Wissenschaftstheorie und Forschungsmethoden - Allgemeine Theorien der Erziehungswissenschaft/ Bildungs-, Erziehungs- und Kommunikationstheorien - Vergleichende Erziehungswissenschaft - Geschichte der Erziehung und Pädagogik - Systematische Pädagogik b) Wahlbereich Schule und Unterricht: - Bildungsplanung und Bildungsökonomie - Theorie der Schule (z. B. Geschichte des Bildungswesens, Schulorganisation, Schulrecht) - Theorie des Unterrichts (z. B. Unterrichtsorganisation, Leistungsmessung, Schüler-Lehrerrolle) - Didaktik (z. B. Theorie des Lehrplans, Curriculumtheorie, allgem. Didaktik) c) Wahlbereiche Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendarbeit: - Theorie der Erwachsenenbildung - Theorie der außerschulischen Jugendbildung - Geschichtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen - Institutionen und Organisationen - Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung II. Erziehungswissenschaft als Hauptfach a) Prüfungsvorleistungen für die Zwischenprüfung: vier Leistungsnachweise über erfolgreiches Studium, von denen - mindestens zwei aus verschiedenen Fachgebieten des Kernbereichs sowie - mindestens einer aus einem der Wahlbereiche stammen müssen. b) Inhalte der Zwischenprüfung: geprüft wird in - entweder zwei Fachgebieten des Kernbereichs oder - je einem Fachgebiet aus dem Kernbereich sowie aus einem der beiden Wahlbereiche jeweils nach Wahl des Kandidaten.
3 Fachspezifischer Anhang - Erziehungswissenschaft c) Prüfungsvorleistungen für die Magisterprüfung: vier Leistungsnachweise über erfolgreiches Studium, davon - entweder drei aus verschiedenen Fachgebieten eines Wahlbereichs undeiner aus dem Kernbereich - oder drei aus verschiedenen Fachgebieten des Kernbereichs und einer aus einem der beiden Wahlbereiche. d) Prüfungsinhalte der Magisterprüfung: in der mündlichen Prüfung werden vertiefte Kenntnisse im Kernbereich sowie in einem der Wahlbereiche geprüft. Die Klausur bezieht sich nach Wahl des Kandidaten auf den Kernbereich oder auf einen der Wahlbereiche. Die Klausur im Hauptfach Erziehungswissenschaft entfällt, wenn in diesem Fach die Magisterarbeit geschrieben wird.
4 Fachspezifischer Anhang - Erziehungswissenschaft Checkliste - Prüfungsvorleistungen für die Zwischenprüfung Erforderlich sind vier Leistungsnachweise: von denen mindestens zwei aus verschiedenen Fachgebieten des Kernbereichs sowie mindestens einer aus einem der Wahlbereiche stammen muss. + Semesterwochenstunden: (mindestens 32) a) Kernbereich: erworben: Bildungs- und Erziehungsphilosophie Pädagogische Anthropologie Wissenschaftstheorie und Forschungsmethoden Allgemeine Theorien der Erziehungswissenschaft/Bildungs-, Erziehungs- und Kommunikationstheorien Vergleichende Erziehungswissenschaft Geschichte der Erziehung und Pädagogik Systematische Pädagogik b) Wahlbereich Schule und Unterricht: erworben: Bildungsplanung und Bildungsökonomie Theorie der Schule (z.b. Geschichte des Bildungswesens, Schulorganisation, Schulrecht) Theorie des Unterrichts (z.b. Unterrichtsorganisation, Leistungsmessung, Schüler-Lehrerrolle) Didaktik (z.b. Theorie des Lehrplans, Curriculumtheorie, allgem. Didaktik) c) Wahlbereich Erwachsenenbildung u. außerschulische Jugendarbeit erworben: Theorie der Erwachsenenbildung Theorie der außerschulischen Jugendbildung Geschichtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen Institutionen und Organisationen Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung Prüfungsleistungen: Zwischenprüfung - Mündliche Prüfung von in der Regel 40 Minuten Dauer. Geprüft wird in - entweder zwei Fachgebieten des Kernbereichs oder - je einem Fachgebiet aus dem Kernbereich sowie aus einem der beiden Wahlbereiche jeweils nach Wahl des Kandidaten.
5 Fachspezifischer Anhang - Erziehungswissenschaft Checkliste - Prüfungsvorleistungen für die Abschlussprüfung Erforderlich sind vier Leistungsnachweise - entweder drei aus verschiedenen Fachgebieten eines Wahlbereiches und einer aus dem Kernbereich oder drei aus verschiedenen Fachgebieten des Kernbereichs und einer aus einem der beiden Wahlbereiche + Semesterwochenstunden: (mindestens 32) a) Kernbereich: erworben: Bildungs- und Erziehungsphilosophie Pädagogische Anthropologie Wissenschaftstheorie und Forschungsmethoden Allgemeine Theorien der Erziehungswissenschaft/Bildungs-, Erziehungs- und Kommunikationstheorien Vergleichende Erziehungswissenschaft Geschichte der Erziehung und Pädagogik Systematische Pädagogik b) Wahlbereich Schule und Unterricht: erworben: Bildungsplanung und Bildungsökonomie Theorie der Schule (z.b. Geschichte des Bildungswesens, Schulorganisation, Schulrecht) Theorie des Unterrichts (z.b. Unterrichtsorganisation, Leistungsmessung, Schüler-Lehrerrolle) Didaktik (z.b. Theorie des Lehrplans, Curriculumtheorie, allgem. Didaktik) c) Wahlbereich Erwachsenenbildung u. außerschulische Jugendarbeit: erworben: Theorie der Erwachsenenbildung Theorie der außerschulischen Jugendbildung Geschichtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen Institutionen und Organisationen Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung
6 Fachspezifischer Anhang - Erziehungswissenschaft Prüfungsleistungen: Magisterprüfung - 1. Hauptfach: Magisterarbeit und mündliche Prüfung. In der mündlichen Prüfung werden vertiefte Kenntnisse im Kernbereich sowie in einem der Wahlbereiche geprüft. Magisterprüfung - 2. Hauptfach: Klausur und mündliche Prüfung. Die Klausur bezieht sich nach Wahl des Kandidaten auf den Kernbereich oder auf einen der Wahlbereiche. In der mündlichen Prüfung werden vertiefte Kenntnisse im Kernbereich sowie in einem der Wahlbereiche geprüft.
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