Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung"

Transkript

1 Seite 1 a Stundenlohnberechnung Monatslohn 5' Monatslöhne Stunden pro Woche 43 Berechnungen Seite 1 von 26

2 Seite 2 a Ferienberechnung pro Monat Ferienanspruch 4 Wochen = 20 Tage pro Jahr 5 Wochen = 25 Tage pro Jahr Monatslohn 5'750 a) Franken pro Tag b) % pro Monat Berechnungen Seite 2 von 26

3 Lohnabrechnung Austritt: 31. Aug Monatslohn 12' Monatslohn ausbezahlt Juni und Dezember Ferienanspruch 7.5 Tage werden ausbezahlt Überstunden 14 Stunden + 14 Minuten Abgangsentschädigung 5'000 Katalogpreis Geschäftsfahrzeug 50'000 NBU 1.60% KKTG 1.30% Seite 3 a Pensionskasse obligatorisch 7.50% überobligatorisch 6.50% Berechnungen Seite 3 von 26

4 Seite 4 a Unfallversicherung Taggeld - Berechnung Grundlohn pro Monat 6000 Kinderzulagen pro Monat 400 Arbeitsunfähigkeit 100% Berechnungen Seite 4 von 26

5 Berechne die definitive Schlussabrechnung der AHV-Ausgleichskasse für eine selbständig erwerbende Person. Steuerbarer Unternehmungsgewinn 17'000 Investiertes Eigenkapital 25'000 Bereits in Rechnung gestellte AHV-Beiträge 2'000 Zins für das investierte Eigenkapital 3% AHV-/IV-/EO-Beitragssatz 5.12% Verwaltungskosten 3% Im Unternehmungsgewinn sind Kinderzulagen von 4'800 des Betriebsinhabers ausgewiesen Die Basis für die Berechnung der AHV-/IV-/EO-Beiträge ist auf den nächsten Hunderter abzurunden Runden auf 5 Rappen. Seite 5 a Zusatzfrage: Die Ehefrau ist nicht erwerbstätig und der Betriebsinhaber hat keine weiteren Einkommen. Wie ist der Sachverhalt gegenüber zur AHV-Pflicht? Berechne die definitive Schlussabrechnung der AHV-Ausgleichskasse für eine selbständig erwerbende Person. AHV-pflichtiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 45'000 Totale Einkaufsumme in die berufliche Pensionskasse 20'000 Eigenkapital gemäss Schlussbilanz 95'000 Bereits in Rechnung gestellte AHV-Beiträge 3'600 Zins für das investierte Eigenkapital 3% AHV-/IV-/EO-Beitragssatz 7.71% Berechne das AHV-pflichtige Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf den Franken genau. Berechnungen Seite 5 von 26

6 Seite 6 a Lohnberechnung (unter 8 Wochenstunden) Monatslohn 350 (inkl. Feriengeld 8.33%) Mehraufwand 40 pro Stunde (inkl. Feriengeld von 8.33%) 13. Monatslohn wird nicht vergütet Spesen pauschal 100 für Reinigungsmittel / Maschinen Abzüge / Quellensteuer gemäss Gesetz Aktueller Monat: Schneeräumung 4 Std. Mehraufwand (Auf 5 Rappen runden) Berechnungen Seite 6 von 26

7 Seite 7 a Taggeld-Leistung der oblig. Unfallversicherung (UVG) Unfalldatum 13. Jan 13 Arbeitsunfähigkeit 100% % % % ab Lohnangaben 1500 pro Monat Monatslohn 400 Kinderzulagen pro Monat (2 Kinder) Leistungen der Invalidenversicherung (IV) Alleinerziehend 2 Kinder Einkommen zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit Mögliches Einkommen als gesunde Person (Valideneinkommen) Noch mögliches Einkommen mit Behinderung (Invalideneinkommen) Nach IK-Auszug und mit Erziehungsgutschriften die volle Welche Rentenleistung in Franken zusammen mit den Kindern? 65'000 70'000 33'000 Maximalrente der IV Berechnungen Seite 7 von 26

8 Lohnberechnung - ÜBERSTUNDEN, ÜBERZEIT Seite 8 a Gearbeite Zeit pro Woche 50h Reguläre Betriebsarbeitszeit 40h Keine Vereinbarung, dass die Überstundenarbeit nicht zusätzlich bezahlt werden, sondern im Lohn enthalten sind Monatslohn 5000 Arbeit im Büro Beispiel 1 a: Mehr als 60 Überstunden pro Jahr JA Beispiel 1 b: Mehr als 60 Überstunden pro Jahr NEIN Vereinbarung, dass Überstundenarbeit nicht zusätzlich bezahlt werden, sondern im Lohn enthalten sind. Beispiel 2 a: Mehr als 60 Überstunden pro Jahr JA Beispiel 2 b: Mehr als 60 Überstunden pro Jahr NEIN Berechnungen Seite 8 von 26

9 Seite 9 a Abrechnung mit Ausgleichskasse Bruttolohnsumme 6'500'000 2 Mitarbeiter sind über 65 Jahre alt und verdienen jährlich total 62'000 Jahressalär eines Mitarbeiters 140'000 Jahressalär eines GL-Mitgliedes 130'000 Jahreslohn Aushilfe 2'000 FAK-Beitrag 1.30% Verwaltungskosten 2.00% Bereits bezahlte Beiträge 800'000 Wieviel muss diese Firma der Ausgleichskasse noch abliefern? Berechnungen Seite 9 von 26

10 Abrechnung mit Ausgleichskasse / UVG Bruttolohnsumme 6'500'000 Seite 10 a 2 Mitarbeiter sind über 65 Jahre alt und verdienen jährlich total 62'000 Jahressalär eines Mitarbeiters 140'000 Jahressalär eines GL-Mitgliedes 130'000 Jahreslohn Aushilfe 2'000 BU-Prämie 0.50% NBU-Prämie 1.20% Wieviel Prämie muss diese Firma der Unfallversicherung abliefern? Berechnungen Seite 10 von 26

11 Seite 11 a Lohnabrechnung Stundenlohn Aushilfe im Stundenlohn Basis-Monatslohn 5'005 Beschäftigungszeit 2 Monate Monatliche Auszahlung Monatslohn Nein Kinderzulage 1 x Wöchentliche Normalarbeitszeit 42 Stunden Ferien 5 Wochen (10.64% Zuschlag) NBU-Beitrag 1.20% BU-Beitrag 0.50% Pensionskasse AN + AG 16% Krankentaggeldversicherung Nein Erstelle die Lohnabrechnung. Lohnabrechnung Stundenlohn Gleiche Angaben wie oben, ausser: Jahressoll 96 Stunden 25 Stunden gearbeitet Stundenlohn 4 Wochen Ferien Berechnungen Seite 11 von 26

12 Seite 12 a Mutterschaft EO-massgebender Lohn 102'000 Mutterschaftsentschädigung an Arbeitnehmerin direkt ausbezahlt Bezugsdauer maximale Dauer Monatslohn 6500 Jahreslohn (x13) 84'500 Monatslohn (:12) Mutterschaftsentschädigung an Arbeitgeber ausbezahlt Bezugsdauer 70 Tage Monatslohn 6500 Jahreslohn (x13) 84'500 Monatslohn (:12) Mutterschaftsentschädigung Selbständig erwerbend Bezugsdauer 98 Tage Berechnungen Seite 12 von 26

13 Seite 13 a EO Berechnung der Auszahlung: An selbständig Erwerbstätigen: EO Berechnung der Auszahlung: An Arbeitgeber EO Berechnung der Auszahlung: Dienstleistende unselbständig erwerbende Person EO Berechnung der Auszahlung: Nicht Erwerbstätige oder Selbständigerwerbende Berechnungen Seite 13 von 26

14 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Lösungen Seite 1 b Stundenlohnberechnung Monatslohn 5' Monatslöhne 5'750 x 13 Monate = 74'750 Jahreslohn : 52 Wochen= / Woche : 43 Std/Woche = CHF/Stunde Bei der Auszahlung den Zuschlag von 25% nicht vergessen! Berechnungen Seite 14 von 26

15 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Lösungen Seite 2 b Ferienberechnung pro Monat a) Tage/Jahr : 12 Monate = 1.67 Tage pro Monat 5'750 : 30 Tage = CHF pro Tag b) Monate = 100% Wochen = 100 : 12 = 8.33 % Monate = 100% Wochen = 100 : 12 = 8.33 % 8.33 : 4 x 5 = % Berechnungen Seite 15 von 26

16 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 3 b Lohnabrechnung Monatslohn 12' Monatslohn (2 Monate) 2'000 12'000 : 12 x 2 Ferienentschädigung (7.5 Tage) 4'483 12'000 x 13 : 12 = 13'000 Lohn : = pro Tag x 7.5 Tage = Total Überstunden (14h 14Min = 854 Min) 1'241 12'000 x 13 Monate = 156'000 pro Jahr : 52 Wochen = 3000 pro Woche 3'000 / Woche : 43 = / Stunde : 60 = pro Minute 1.16 x 854 Min. = CHF x 125 % = 1241 Abgangsentschädigung 5'000 Geschäftsfahrzeug '000 x 0.8 % = 400 Bruttolohn Total 25'124 AHV / IV / EO 5.15% ' x 5.15 % = 1'294 ALV 1.10% ' = Höchstgrenze 10'500 / Monat x 1.1 % = ALV Solidaritätsprozent 0.5% ' = 14'624 x 0.5 % = NBU 1.60% ' = Höchstgrenze 10'500 / Monat x 1.6 % = KKTG 1.30% ' x 1.30 % = Pensionskasse 7.50% ' Koord. = 59'160 / 12 x 7.5 % = Pensionskasse überobl. 6.50% ' x 13 Monate = 156'000 pro Jahr - 83'520 Max. vers. Lohn = 72' : 12 Monate = 6'040 / Monat x 6.5 % = '480 TOTAL Abzüge - 2' NETTOLOHN 22' Berechnungen Seite 16 von 26

17 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 4 b Unfallversicherung Taggeld - Berechnung Lohn 78' x 13 Kinderzulagen 4' x 13 Jahreslohn 82'800 Taggeld: : 365 Tage = x 80 % = Berechnungen Seite 17 von 26

18 Berechne die definitive Schlussabrechnung der AHV-Ausgleichskasse für eine selbständig erwerbende Person. Unternehmungsgewinn 17'000 Aufrechnung AHV-Beiträge + 2'000 Abzug der Kinderzulagen - 4'800 TOTAL 1 14'200 Zins auf investiertes Kapital TOTAL 2 Basis Berechnung AHV-/IV-/EO-Beiträge 13'450 Gerundet 13'400 AHV-/IV-/EO-Beiträge, % Verwaltungskosten 3 % TOTAL abzüglich bereits bezahlte AHV-Beiträge Guthaben gegenüber Ausgleichskasse 1' Seite 5 b Die Frau muss als Nichterwerbstätige angemeldet werden, da der doppelte AHV-Mindestbetrag nicht erreicht wird. Berechne die definitive Schlussabrechnung der AHV-Ausgleichskasse für eine selbständig erwerbende Person. Gemeldetes Nettoeinkommen 45'000 Zins für Eigenkapital - 2'375 ( 2.5 % von = 2375 ) Einkaufssumme in Pensionskasse 50% - 10'000 ( 50 % von = 10'000 ) Total 32'625 x 100 : ( AHV/IV/EO Beitrag = ) AHV-pflichtiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Berechnungen Seite 18 von 26

19 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 6 b Lohnberechnung (unter 8 Wochenstunden) Monatslohn Mehrstunden ( 4 x ) Ferienentschädigung Monatslohn Ferienentschädigung Mehrstunden ( 4 x 3.10 ) Spesenentschädigung Bruttolohn AHV / IV / EO 5.15 % % von (ohne Spesen) = ALV 1.10 % % von (ohne Spesen) = 5.61 Quellensteuer 5.00 % % von (ohne Spesen) = Total Abzüge Nettolohn Berechnungen Seite 19 von 26

20 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 7 b Taggeld-Leistung der oblig. Unfallversicherung (UVG) Welche Taggeldleistung der UVG? Jahreslohn 19' x Kinderzulagen 4' x '300 : 365 = pro Tag 80 % = Taggeldabrechnung Wartefrist: 3 Tage % 24 Tage 1' x = % 34 Tage x = x 50 % % 37 Tage x = x 25 % TOTAL Taggeldleistung 2' Leistungen der Invalidenversicherung (IV Alleinerziehend 2 Kinder Valideneinkommen 70'000 Invalideneinkommen - 33'000 Ausfall 37'000 Invaliditätsgrad (37'000 x100 : 70'000) 53 % entspricht einer halben Rente Halbe IV-Rente Kinderinvalidenrente pro Kind 40% ( 468 x 2 ) Total Invalidenrentenleistung Berechnungen Seite 20 von 26

21 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 8 b Lohnberechnung - ÜBERSTUNDEN, ÜBERZEIT Überstunden 5h Überzeit 5h Beispiel 1 a: Monatslohn 5'000 x 12 = 60'000 Jahreslohn : 52 Wochen = /Woche : 40 Jahreslohn 60'000 : 52 Wochen = /Woche : 40 h / Woche = / Stunde Stundesatz x 125 % x 10 h = Da keine schriftliche Vereinbarung mit dem AG bezüglich der Überstundenvergütung besteht, muss er ihnen die Überstunden und Überzeit bezahlen. Beispiel 1 b: Stundesatz x 10 h = Achtung: Die Industrie kennt die Frage von 60 h nicht => Immer mit 25% Zuschlag Beispiel 2 a: Stundesatz x 125 % x 5 h = Obwohl Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass Überstundenarbeit nicht zusätzlich vergütet wird, haben Sie Anspruch auf die Bezahlung der Überzeit. Überzeit liegt vor, wenn Sie mehr als 45 Stunden pro Woche arbeiten. Die Bezahlung der Überzeit mit einem Zuschlag von 25% auf den Normallohn ist zwingend. Dies gilt auch für leitende Mitarbeiter mit einem sogenannten Kadervertrag. Beispiel 2 b: Stundesatz x 5 h = Achtung: Die Industrie kennt die Frage von 60 h nicht => Immer mit 25% Zuschlag Berechnungen Seite 21 von 26

22 a Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 9 b Abrechnung mit Ausgleichskasse Bruttolohnsumme 6'500'000 Pensionaten (2 x12 x 1400 = 33600) - 33'600 Aushilfe - 2'000 AHV/IV/EO-Beiträge 10.30% 6'464'400 x % 665' Bruttolohnsumme Pensionisten - 6'500'000 62'000 Mitarbeiter (140' '000 =) - 14'000 GL-Mitglied (130' '000 =) - 4'000 Aushilfe - 2'000 ALV 1-Beiträge 2.20% 6'418'000 x 2.20 % 141' '000 4'000 ALV 2-Beiträge 1.00% 18'000 x 1.00 % FAK-Beiträge 1.30% 6'464'400 x 1.30 % 84' Verwaltungskosten 1.30% 665'833 x 2.00 % 13' Total Beiträge Bereits bezahlt - Total noch abzuliefernde Beiträge 904' ' ' Berechnungen Seite 22 von 26

23 Abrechnung mit Ausgleichskasse Bruttolohnsumme Mitarbeiter (140' '000 =) - 6'500'000 14'000 GL-Mitglied (130' '000 =) - 4'000 Seite 10 b BU 0.50% 6'482'000 x 0.50 % BU Bruttolohnsumme Mitarbeiter (140' '000 =) - 6'500'000 14'000 GL-Mitglied (130' '000 =) - 4'000 Aushilfe - 2'000 NBU 0.50% 6'480'000 x 1.20 % Total Beiträge ' NBU Berechnungen Seite 23 von 26

24 Seite 11 b Lohnabrechnung Stundenlohn Berechnung Stundenlohn: 42 h x 52 Wochen = 2184 Stunden Jahreslohn: 12 Monate x 5'005 = 60'060 : 2184 = pro Stunde Monatslohn 35 h x = Ferienentschädigung % von = Zwischentotal Kinderzulage 200 Bruttolohn AHV / IV / EO 5.15 % von = ALV 1.1 % von = NBU 1.2 % von = Sozialversicherungsbeiträge Nettolohn Lohnabrechnung Stundenlohn Stundenberechnung 98 : 52 Wochen = 1.88 Stunden pro Woche Gleiche Abrechnung, nur keine NBU, da weniger als 8 Wochenstunden. Berechnungen Seite 24 von 26

25 Seite 12 b Mutterschaft EO massgebender Jahreslohn 102'000 : 365 = x 80 % = Taggeldansatz pro Tag Taggeld maximal 196 x 98 Tage = 19' AHV / IV / EO 5.15 % ALV 1.1 % Auszahlung an Arbeitnehmerin 18' Monatslohn : 30 = x 80 % = Taggeldansatz pro Tag Taggeld x 70 Tage = 13' AHV / IV / EO 5.15 % ALV 1.1 % Auszahlung an Arbeitgeber 13' Monatslohn : 30 = x 80 % = Taggeldansatz pro Tag Taggeld x 70 Tage = 13' AHV / IV / EO 5.15 % Auszahlung an Selbständige 12' Berechnungen Seite 25 von 26

26 Seite 13 b Auszahlung an selbständig Erwerbstätigen: EO EO-Entschädigung inkl. 3 Kinderzulagen Betriebszulage Betreuungskosten Total EO inkl. Betriebszulage brutto /. AHV / IOV / 5.2 EO% Total Auszahlung netto Total Betreuungskosten brutto/netto (gelten als Spesenersatz) Auszahlung an Arbeitgeber EO EO-Entschädigung AHV / IOV / EO / ALV 6.25 % (AHV dazuzählen) Ausgabe an Arbeitgebende Auszahlung an Dienstleistende unselbständig erwerbende Person EO EO-Entschädigung AHV / IOV / EO / ALV 6.25 % (AHV abziehen) Ausgabe an Arbeitgebende Auszahlung an nicht Erwerbstätige oder Selbständigerwerbende EO EO-Entschädigung AHV / IOV / EO 5.15 % (ohne ALV) Ausgabe an Arbeitgebende Berechnungen Seite 26 von 26

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Begrifferklärung Welches sind die Beitragsbemessungsgrundlage der AHV für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige? Welche Faktoren werden bei der Berechnung einer AHV-Rente berücksichtigt? Splitting

Mehr

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Sozialversicherung und Löhne Seite -1- Aufgabe 1 (AHV Abrechnung AG) 15 Punkte Die Brenoti AG, Novaggio

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl:

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009 6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2014

2.08 Stand am 1. Januar 2014 2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Trainingsaufgaben - Lösungen

Trainingsaufgaben - Lösungen Bildungsgang Sachbearbeiter/-in Personalwesen edupool.ch Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz Trainingsaufgaben - Lösungen Autoren: edupool.ch Aktualisierungen Ausgabe Januar 2015 Seiten 116, 119,

Mehr

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische

Mehr

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit»

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Ist jeder Franken beitragspflichtig? Vom Lohn, der Fr. 2'200. pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt, werden die Beiträge

Mehr

aktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab

Mehr

Berechnung der IV-Taggelder

Berechnung der IV-Taggelder Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Mathematik, Analysen, Statistik Berechnung der IV-Taggelder Gültig ab 1. Januar 2016 Sl 01.09.2015 2 Erläuterungen Das

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende von Angestellten im Privathaushalt und Arbeitgebende mit vereinfachtem Abrechnungsverfahren Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich

Mehr

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung 6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Mehr

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden.

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden. 37.01 Bezeichnung der Sozialversicherung Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Schutz

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010 6.02 Stand am 1. Januar 2010 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil)

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil) Ausgleichskasse PROMEA Ifangstrasse 8,, 8952 Schlieren Tel. 044 738 53 53, 044 738 53 73 info@promea.ch, www.promea.ch AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22.

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. Oktober 2015 Seite Selbständig oder unselbständig Selbständigerwerbend sind

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Welche Versicherungsträger Gesellschaften) gibt es? WICHTIG: Welche Berufszweige sind NICHT obligatorisch bei der SUVA versichert? Die fünf Merkmale zur Definition UNFALL. Keine Unfälle sind:

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

4.02 Leistungen der IV Taggelder der IV

4.02 Leistungen der IV Taggelder der IV 4.02 Leistungen der IV Taggelder der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV): Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten

Mehr

LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG

LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG HR-Fachfrau / HR-Fachmann LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG Dozent Alexander Gonzalez eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Ausbilder SVEB1 Sempacherstrasse 5, 6003 Luzern 079 321 70 60

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Tod

Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Tod Workshop Lohnfragen Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Tod Nach Personal- und Besoldungsgesetz für Mitarbeitende der Verwaltung des Kantons Schwyz Fallbeschriebe Lohnfortzahlung bei Krankheit mit

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite

Mehr

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Schwyzer Schlüssel zur sozialen Sicherheit Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

1.2012 Stand am 1. Januar 2012

1.2012 Stand am 1. Januar 2012 1.2012 Stand am 1. Januar 2012 Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5 Leistungen der IV 6-7 Auskünfte und weitere Informationen

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende AUSGLEICHSKASSE LUZERN Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 041 375 05 05 www.ahvluzern.ch Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende 1. Angaben zur Einzelfirma Firmenname CH-Nummer (UID) Datum

Mehr

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Türkei Deutschland (Beispiel Industrie) Polen Schweiz Wo findet die Ausbildung statt (Ausbildungsort)? An der Berufsschule und an dem Berufsbildungszentrum.

Mehr

LOHN Jahresende 2011/2012. Dokumentation Lohnbuchhaltung V-3.60/3.70

LOHN Jahresende 2011/2012. Dokumentation Lohnbuchhaltung V-3.60/3.70 LOHN Jahresende 2011/2012 Dokumentation Lohnbuchhaltung V-3.60/3.70 1. Verarbeitung Dezemberlöhne 1. Verarbeitung Dezemberlöhne Da im Dezember die letzte Lohnabrechnung für 2011 erfolgt, müssen Sie nach

Mehr

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen 2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst im Kanton Bern (NAV BE)

Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst im Kanton Bern (NAV BE) Allgemeines Wenn Sie eine Betreuungsperson anstellen, werden Sie zum Arbeitgeber. Dies gilt für jede Anstellung im Privathaushalt, sei das Arbeitspensum auch noch so klein. Seit dem 1. Januar 2008 gilt

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2014

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2014 - Kindergärtnerinnen 13. Monats- 13. Monats- von 1/24 von von Kolonne 2 A 1 1 53'540.75 58'002.50 4'461.75 185.90 1'450.05 2 2 55'683.10 60'323.35 4'640.25 193.35 1'508.10 3 3 57'825.55 62'644.35 4'818.80

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2016 BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

ALTERSVORSORGE Die AHV

ALTERSVORSORGE Die AHV Was ist Altersvorsorge? Mit dem Erreichen des Rentenalters scheiden die meisten Erwerbstätigen aus dem Erwerbsleben aus. Das Arbeitseinkommen als Finanzierungsquelle für den persönlichen Konsum fällt fortan

Mehr

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia

Mehr

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES NEU L-GAV Lohnsystem ab 2012 (Art. 10 und 12) (L-GAV und Kommentar, sowie verschiedene Formulare in elektronischer Version unter www.l-gav.ch) Mindestlöhne

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung

Mehr

2.02 Stand am 1. Januar 2013

2.02 Stand am 1. Januar 2013 2.02 Stand am 1. Januar 2013 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Selbständige Erwerbstätigkeit 1 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005 2.02 Stand am 1. Juli 2005 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 1 Selbständige Erwerbstätigkeit Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

Sparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge

Sparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Wie sichern Sie sich Ihre finanzielle Stabilität in Zukunft und treffen die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge?

Mehr

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl.

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. ABC SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT BASEL-LANDSCHAFT AHV-Beitragspflicht Anmeldung Gesellschaft Angaben zur Firma Name der Gesellschaft CH-Nummer (UID) Datum Handelsregistereintrag / Gründungsdatum Branche

Mehr

Berechnung des Ferien- und Feiertagszuschlages sowie des 13. Monatslohnes

Berechnung des Ferien- und Feiertagszuschlages sowie des 13. Monatslohnes Dienstleistungserbringung in der Schweiz Zum 1. April 2014 tritt eine überarbeitete neue SECO-Weisung in Kraft. Einige wesentliche Eckpunkte betreffen die Entsendung von Mitarbeitern und die Berechnung

Mehr

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen.

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen. Formeln Drei häufige Formeln, das Feriengeld von 8.33% und 10.5% bei Stundenlöhnen sowie die Berechnung des Privatanteils am Geschäftswagen werden standardmässig mitgeliefert. Das nachfolgende Beispiel

Mehr

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2016. Lohnklasse

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2016. Lohnklasse Kindergartenlehrperson / Primarlehrperson sowie Arbeits und Hauswirtschaftslehrperson Lehrperson für Deutschunterricht für Fremdsprachige Lehrperson für Nachhilfe und Stützunterricht Lehrperson für Legasthenietherapie,

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Abrechnung & Bezahlung. Lohn. Abrechnung. Auszahlung. Unterlagen. Mehrfachbeschäftigung. Lohnsteuer- Karte Pauschalversteuerung Gewerbeschein

Abrechnung & Bezahlung. Lohn. Abrechnung. Auszahlung. Unterlagen. Mehrfachbeschäftigung. Lohnsteuer- Karte Pauschalversteuerung Gewerbeschein Abrechnung & Bezahlung Abrechnung Lohn Kiosk Mobiler Verkauf Kiosk- Leitung Mehrfachbeschäftigung Unterlagen je nach Abrechnung: Kopie- Lohnsteuerkarte oder Kopie- Auszahlung Bei Nicht-EU-Mitgliedern zusätzlich:

Mehr

Sozialversicherungen 2013

Sozialversicherungen 2013 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Personalversicherungen

Personalversicherungen Personalversicherungen Eine Kurzorientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV/IV 1. Säule ALV Arbeitslosenversicherung BVG 2. Säule / Pensionskasse UVG Obligatorische Unfallversicherung KTG Krankentaggeldversicherung

Mehr

Voraussetzung für eine Versicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge bei der PKJ

Voraussetzung für eine Versicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge bei der PKJ Voraussetzung für eine Versicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge bei der PKJ Medienschaffende: Aufnahme ohne Verbandsmitgliedschaft Medienschaffende haben die Möglichkeit, ihre berufliche Vorsorge

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl

Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Schadenmeldung UVG Kontaktperson (Name,, E-Mail) Arbeitszeit der verletzten : (Stunden je Woche) Vertraglicher Beschäftigungsgrad: Prozent Schaden- Tag Monat Jahr Zeit datum 5. Unfallort Ort (Name oder

Mehr

Fragen zur Person. Ausgleichskasse. Gemeindezweigstelle Fragebogen 5 zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige

Fragen zur Person. Ausgleichskasse. Gemeindezweigstelle Fragebogen 5 zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige Sozialversicherungszentrum Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72 72 www.svztg.ch Ausgleichskasse Gemeindezweigstelle Fragebogen 5 zur Abklärung der Beitragspflicht

Mehr

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt

Mehr

Mutterschaftsentschädigung («Mutterschaftsversicherung»)

Mutterschaftsentschädigung («Mutterschaftsversicherung») Mutterschaftsentschädigung («Mutterschaftsversicherung») 1. Neue Regelung in der Erwerbsersatzordnung Am 1. Juli 2005 sind Änderungen des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) 1 in Kraft getreten. Mit der Einfügung

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Nichterwerbstätige Gültig ab 1. Januar 2016 123 Sie haben sich bei uns als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger angemeldet und sind nun Mitglied

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

Vertrag zwischen ChorleiterIn und Verein: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Vertrag zwischen ChorleiterIn und Verein: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Vertrag zwischen ChorleiterIn und Verein: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Schriftlicher Vertrag, ja oder nein? Stellt ein Chorleiter oder eine Chorleiterin seine/ihre Dienste für eine gewisse

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Sozialversicherungen 2014

Sozialversicherungen 2014 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Kanton Kanton Kanton Kanton Luzern Nidwalden Obwalden Uri Verband der Betreibungsbeamten. Aufgabe 1

Kanton Kanton Kanton Kanton Luzern Nidwalden Obwalden Uri Verband der Betreibungsbeamten. Aufgabe 1 Aufgabe 1 Alleinstehende Person, ledig, keine Kinder Monatslohn brutto Fr. 5 250.00, Sozialleistungen Fr. 490.00 pro Monat Auszahlung 13. Monatslohn jeweils im November Bonus von Fr. 10 000.00 pro Jahr,

Mehr

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT)

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) 76100 01 76100 02 Wieviele Zimmer hat Ihre Wohnung OHNE Küche und Bad? 76100 03 ----------------------------------------------------------------------- 76100 04 => INT.:

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Arbeitsrecht - Merkblatt Autor Hansueli Schürer, kaps Stäfa zuständig Fachbereich Alter Ausgabedatum Oktober 2009 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000

Mehr

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG 6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung

Mehr

ARBEITSVERTRAG UND LOHNABRECHNUNG FÜR ALPPERSONAL

ARBEITSVERTRAG UND LOHNABRECHNUNG FÜR ALPPERSONAL Standort Berner Oberland 3702 Hondrich Telefon 033 650 84 00 Telefax 033 650 84 10 e-mail inforama.oberland@vol.be.ch ARBEITSVERTRAG UND LOHNABRECHNUNG FÜR ALPPERSONAL zwischen dem Arbeitgeber... und dem

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung 7.3 Einrichtung 13. Monatslohn Die Lohnart "13. Monatslohn" ist zwar immer in den Lohnblättern aufgeführt, wird jedoch meist entweder nur am Ende des Jahres (Ende der Beschäftigung) oder in zwei Teilen

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Erwerbsausfallentschädigungen

Erwerbsausfallentschädigungen 6.01 Leistungen der EO/MSE Erwerbsausfallentschädigungen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder

Mehr

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Lösungen. www.rosemarie rossi consulta.ch

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Lösungen. www.rosemarie rossi consulta.ch Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Lösungen 1 Aufgabe 1 (Soziale Sicherheit) Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage RICHTIG FALSCH Sozialversicherungen

Mehr