AUSLOBUNG. REALISIERUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN KIRCHGASSE Stadt Müllheim. 13. Januar 2016
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1 REALISIERUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN KIRCHGASSE Stadt Müllheim AUSLOBUNG 13. Januar 2016 Stadt Müllheim vertreten durch Frau Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich Bismarckstraße Müllheim Thomas Thiele, Dipl.-Ing., Freier Architekt Engesserstraße 4a Freiburg
2 Auslobung, / Seite 2 Auslobungsbedingungen auf der Grundlage der RPW 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Teil A: Auslobungsbedingungen 1. Allgemeines Ausloberin, Betreuer Anlass, Zweck, Gegenstand Art, Verfahren, Ziel, Zulassungsbereich, Sprache Teilnehmer Teilnahmeberechtigung Auswahl der Teilnehmer Grundsätze Zulassung Auswahl Teilnehmer Anonymität Unterlagen Leistungen Preisgericht, Sachverständige, Vorprüfer, Gäste Preisrichter/-innen mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer Stellvertr. Preisrichter/-innen mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer Preisrichter/-innen Stellvertretende Preisrichter/-innen Sachverständige Vorprüfer Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Im Sinne der RPW gelten folgende bindende Vorgaben: Beurteilungskriterien Prämierung Beauftragung Weitere Beauftragung Urheberrecht Abschluss des Wettbewerbs Termine Modalitäten der Abgabe...14
3 Auslobung, / Seite 3 Teil B: Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe 1. Allgemeine Angaben zu Müllheim, Lage im Raum Rahmenbedingungen und allgemeine Aufgabenbeschreibung Abgrenzung Planungsgebiet Bestandssituation Aufgabenstellung Qualität der Bewegungsräume Raumprogramm Stellplätze Erschließung Baumbestand Bestandsgebäude Architektur Allgemeine Vorgaben Barrierefreiheit Brandschutz Tragkonstruktion Haustechnikkonzept Energetischer Standard...25 Teil C: Anlagen
4 Auslobung, / Seite 4 Teil A: Auslobungsbedingungen 1. Allgemeines Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom mit dem Einführungserlass des Landes Baden- Württemberg vom zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden- Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer xxx x xx registriert. 2. Ausloberin, Betreuer Ausloberin: Stadt Müllheim vertreten durch Frau Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich, Bismarckstraße Müllheim Wettbewerbsbetreuer, Ansprechpartner: Thomas Thiele, Dipl.-Ing., Freier Architekt Engesserstraße 4a Freiburg Telefon 0761 / Fax 0761 / wettbewerb@architekturbuero-thiele.de 3. Anlass, Zweck, Gegenstand Die Stadt Müllheim möchte das Betreuungsangebot des Kindergartens Kirchgasse für reine Ganztagesgruppen ausbauen. Nachdem Voruntersuchungen ergeben haben, dass eine Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes aus funktionalen, wirtschaftlichen und brandschutztechnischen Gründen nicht sinnvoll ist, wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2015 beschlossen, einen Neubau zu errichten.
5 Auslobung, / Seite 5 Der Neubau ist als 4-gruppiger Kindergarten mit einer zusätzlichen U3-Gruppe geplant. Die Besonderheit der Planungsaufgabe liegt neben der begrenzten Grundstücksfläche in der besonderen Lage westlich der evangelischen Stadtkirche. Diese Vorgaben erfordern ein sensibles Einfügen des Neubaus in das städtebauliche Gefüge und ein Auseinandersetzen mit der stadtbildprägenden Architektur des Kirchengebäudes. Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben. 4. Art, Verfahren, Ziel, Zulassungsbereich, Sprache 4.1. Der Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl auf insgesamt etwa 25 Teilnehmer wird ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit Losverfahren durchgeführt Büros werden als gesetzte Teilnehmer eingeladen, etwa 17 weitere Büros werden ausgelost Der Wettbewerb wird im einphasigen Verfahren durchgeführt Der Wettbewerb wird als Realisierungswettbewerb durchgeführt. Eine Vergabe eines Planungsauftrags wird zugesagt Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA Die Wettbewerbssprache ist deutsch. 5. Teilnehmer 5.1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der
6 Auslobung, / Seite 6 anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen Für Teilnahmehindernisse gilt 4 (2) RPW entsprechend Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen Auswahl der Teilnehmer Grundsätze Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben Zulassung Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien Zulassungskriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Berufsanfänger werden angemessen berücksichtigt. Als Berufsanfänger gelten Personen mit Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung seit 2010 oder später.
7 Auslobung, / Seite 7 Zulassungskriterium: Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z.b. durch Kopie der Eintragungsurkunde als Architekt) Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers bzw. des Vertreters der Arge mit formloser Bestätigung über die Führung eines eigenen Architekturbüros Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß Bewerbererklärung Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien Zulassungskriterien für die qualitative Auswahl Auswahl Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand folgender Nachweise: formlose Bestätigung über die Führung eines eigenen Architekturbüros gemäß Bewerbererklärung Zusätzlich zu den 8 vorab ausgewählten Teilnehmern (Ziffer 5.3) werden weitere etwa 17 Teilnehmer ausgelost. Qualifizieren sich mehr als etwa 17 Teilnehmer, entscheidet das Los. Es werden mindestens drei Berufsanfänger ausgelost, darüber hinaus werden Berufsanfänger anteilig zur Anzahl ihrer qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle. Bei der Auslosung werden 2 Töpfe gebildet: Lostopf A: Berufsanfänger Lostopf B: alle anderen Bewerber 5.3. Teilnehmer Die Ausloberin hat folgende Teilnehmer vorab ausgewählt: Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart fuchs.maucher.architekten.bda, Waldkirch FÜNFGELD Architekten, Bad Krozingen Arge GERTH Architekten, Müllheim und Atelier Landschaft Bathseba Gutmann, Münstertal kiel klinge dillenhöfer architekten, Stuttgart Lips + Teichert. Architekten, Freiburg SENNRICH & SCHNEIDER, Breisach Zeller Eisenberg architekten gmbh, Müllheim
8 Auslobung, / Seite Anonymität Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. 6. Unterlagen Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus den Auslobungsbedingungen Teil A der Auslobung der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe Teil B der Auslobung und den Anlagen Teil C der Auslobung Anlage 1: Abgrenzung Wettbewerbsgebiet Anlage 2: Luftbild Anlage 3: Katasterplan für Übersichtsplan Anlage 4: Bestandsvermessung Anlage 5 Bebauungsplan Kirchgasse Anlage 6 Planunterlagen zum Bestandsgebäude Anlage 7 Grundriss Erdgeschoss evang. Gemeindehaus Anlage 8: Raumprogramm und Berechnungsformblatt Anlage 9: Formular Verfassererklärung Anlage 10: Modellgrundlage Achtung Urheber-/Nutzungsrecht: Die ausgegebenen Unterlagen können urheberrechtlich geschützt sein. Die Nutzung der ausgegebenen Unterlagen darf nur zur Bearbeitung dieses Wettbewerbs erfolgen. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Das Modell wird allen Wettbewerbsteilnehmern getrennt durch eine Spedition zugesandt. 7. Leistungen Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit einreichen. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Planoriginale dürfen nur eingereicht werden, wenn die Teilnehmer sich Kopien als Versicherung gegen Verlust gefertigt haben. Die Wettbewerbsarbeit ist anonymisiert mit einer sechsstelligen, gut lesbaren Zahl (nicht größer als 1cm hoch und 6cm breit) in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen. Diese Kennzahl muss auch auf den Verpackungen erscheinen. Berechnungen sind zusammenzuheften, hier ist das Deckblatt mit der Kennziffer zu versehen.
9 Auslobung, / Seite 9 Als Planungsgrundlage sind die ausgegebenen Unterlagen zu verwenden. Als Planformat ist DIN A0, Hochformat vorgegeben. Zulässig sind zwei Pläne. Eine farbige Darstellung ist zugelassen. Von allen verlangten Planungsleistungen ist ein zweiter Plansatz für die Vorprüfung abzugeben. Alle geforderten Planunterlagen sind gerollt (nicht auf Trägermaterial aufgezogen) abzugeben. Für die Wettbewerbsdokumentation sind die Unterlagen zusätzlich digital (anonymisiert!) im PDF-Format (Originalgröße und DIN A3-Format) und im JPG-Format (Aufösung 250 dpi) und als dxf-datei (AutoCAD 2010) mit strukturierter Ebenengliederung auf einem USB-Stick einzureichen. Im Einzelnen werden gefordert: 7.1. Städtebauliches Konzept: Lageplan im Maßstab 1:500 (genordet) mit Gesamtdarstellung des Bebauungskonzeptes des Gesamtareals; darzustellen sind die Baukörper, Platz- und Verkehrsflächen und die Grünstruktur; weiterhin Angaben zur Geschoßigkeit bzw. Gebäudehöhen Ausarbeitung des Gebäudekonzept für das Kindergartenprojekt im Maßstab 1:200: - Grundriss(en) (genordet), der Erdgeschossgrundriss mit Darstellung der Außenanlagen - 2 Schnitte (1x Nord-Süd 1x Ost-West, jeweils mit Darstellung Außengelände - Ansichten 7.3. Fassadenausschnitt mit Detailschnitt im Maßstab 1:50 mit grundsätzlichen Aussagen zur vorgesehenen Materialität und Konstruktion der Außenhülle Ergänzende skizzenhafte Darstellungen auf den Plänen; die ergänzenden Plandarstellungen sind nur in skizzenhafter Form zulässig; Renderings und fotorealistische Darstellungen sind nicht gewünscht und werden abgedeckt! 7.5. Textliche Erläuterungen auf den Plänen Die Erläuterungen sollen über Ableitung und Ziele des Lösungsvorschlags informieren und sollen daher auf den Plänen an den Stellen angefügt werden, wo es etwas über die Plandarstellung hinaus zu erläutern gibt Erläuterungsbericht: max. 2 Seiten 7.7. Flächenberechnung auf vorgegebenem Formblatt 7.8. Massenmodell Maßstab 1: Verfassererklärung auf vorgegebenem Formular Abgabe der Versicherung zur Urheberschaft Verfassererklärung gemäß Anlage in einem nur mit der Kennzahl versehenen undurchsichtigen und verschlossenen
10 Auslobung, / Seite 10 Umschlag. Neben der Verfassererklärung geben die Teilnehmer ihre Anschrift, Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner an, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften außerdem den bevollmächtigten Vertreter Karte im Format A5 Querformat, zur Kennzeichnung der Arbeit im Rahmen der geplanten Ausstellung mit Angaben zum Teilnehmer, Anschrift und Angabe der beteiligten Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner. Abgabe im verschlossenen Umschlag gemeinsam mit Verfassererklärung Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen Die Abgabemodalitäten sind im Kapitel 15 beschrieben. 8. Preisgericht, Sachverständige, Vorprüfer, Gäste Die Ausloberin hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. 8.1 Preisrichter/-innen mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer Herr Hartmut Klein, Dipl.-Ing., Architekt, Baudezernent Stadt Müllheim Frau Astrid Fath, Dipl.-Ing., Freie Architektin, Weinheim Herr Fred Gresens, Dr.-Ing., Architekt, Hohberg, Bezirksvorsitzender der Architektenkammer Südbaden Herr Prof. Gerd Gassmann, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Karlsruhe Herr Stefan Helleckes, Dipl.-Ing., Freier Landschaftsarchitekt, Karlsruhe Frau Prof. Annette Rudolph-Cleff, Dr.-Ing., Architektin, Mannheim 8.2 Stellvertr. Preisrichter/-innen mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer Herr Ralf Kuppel, Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Stadt Müllheim, Fachbereichsleiter Hochbau Herr Uwe Bellm, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Heidelberg 8.3 Preisrichter/-innen Frau Astrid Siemes-Knoblich, Bürgermeisterin Stadt Müllheim Herr Adolf Himmelsbach, Fraktion CDU Herr Michael Nutsch, Fraktion Freie Wählergemeinschaft Frau Myriam Egel, Fraktion SPD
11 Auslobung, / Seite 11 Frau Gaby Seehaus, ALM/Grüne 8.4 Stellvertretende Preisrichter/-innen Herr Günter Danksin, Beigeordneter Stadt Müllheim Herr Michael Kaszubski, Dezernat für Bildung, Bürger und Ehrenamt 8.5 Sachverständige Frau Vera Boch, Leiterin Kindergarten Kirchgasse NN, Vertreter/in Kirchengemeinde Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige bzw. Vorprüfer zu benennen. 8.6 Vorprüfer, Herr Thomas Thiele, Dipl.-Ing., Freier Architekt Engesserstraße 4a, Freiburg Tel / Fax 0761 / wettbewerb@architekturbuero-thiele.de 9. Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die 9.1. termingemäß eingegangen sind, 9.2. den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, 9.3. keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen, 9.4. in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen die bindenden Vorgaben erfüllen 10. Im Sinne der RPW gelten folgende bindende Vorgaben: Teil A Fristgerechte Abgabe Einhaltung der Anonymität Teil B Teil B, Ziffer 3: Einhaltung Planungsgebiet (Grundstückgrenzen Flst 296/1)
12 Auslobung, / Seite Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar): städtebauliches und architektonisches Konzept Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes Nutzungskonzept und Funktionalität Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Freianlagenkonzept: Qualität und Funktionalität 12. Prämierung Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen: 1. Preis Preis Preis Preis Anerkennungen Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen. 13. Beauftragung Weitere Beauftragung Die Ausloberin wird bei der Realisierung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Empfehlung des Bewertungsgremiums und vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates einen der Preisträger mit der Ausarbeitung der Leistungsphasen HOAI beauftragen. Eine Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Gemeinderat. Die Ausloberin wird nach 20 VOF mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Ort, Zeitpunkt und die dabei anzuwendenden Auftragskriterien werden den Preisträgern rechtzeitig mitgeteilt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
13 Auslobung, / Seite 13 Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird Urheberrecht Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur Erstveröffentlichung sind in 8 (3) RPW geregelt. 14. Abschluss des Wettbewerbs Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt. Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort, Termin und Öffnungszeiten werden noch bekanntgegeben. Die Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die nicht prämierten Arbeiten können innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Wettbewerbes bei der Ausloberin abgeholt werden. Nicht abgeholte Beiträge, deren Rücksendung nicht gewünscht wird, können danach nicht weiter aufbewahrt werden. Der Wunsch nach Rücksendung wird vor der Entsorgung abgefragt. Nachprüfung Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Zur Nachprüfung vermuteter Verstöße können sich Wettbewerbsteilnehmer an die zuständige Vergabekammer wenden, nachdem fristgerecht bei der Ausloberin Einspruch eingelegt wurde: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str Karlsruhe Telefon: , -4065, Telefax: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet:
14 Auslobung, / Seite Termine Vorberatung Bauausschuss: 09. Dezember 2015 Preisrichter-Vorbesprechung: 13. Januar 2016 Beratung Gemeinderat: 20. Januar 2016 Tag der Bekanntmachung: Donnerstag, 21. Januar 2016 Ende der Bewerbungsfrist: Montag, 22. Februar 2016 Ausgabe der Auslobung und der Wettbewerbsunterlagen: Mittwoch, 24. Februar 2016 Versand Modellgrundlage ab Mittwoch, 02. März 2016 Rückfragen (schriftlich, vorzugsweise Mail) bis zum Montag, 07. März 2016 Kolloquium bei Bedarf Mittwoch, 09. März 2016, 16:00 Uhr (wenn dies von mehr als 1/3 der Teilnehmer gefordert wird) Rückfragenbeantwortung bis zum Freitag, 11. März 2016 Abgabe Wettbewerbsarbeit Freitag, 15. April 2016 Ort: Uhrzeit: 16:00 Uhr Abgabe Modell Freitag, 22. April 2016 Ort: Uhrzeit: 16:00 Uhr Preisgerichtssitzung voraussichtlich: Dienstag, 10. Mai 2016 Stadt Müllheim, ab 9:00 Uhr Ausstellungseröffnung 11. Mai 2016 Beschlussfassung Auftragsvergabe Gemeinderatssitzung 15. Juni Modalitäten der Abgabe Abgabeort:, Engesserstraße 4a, Freiburg, Deutschland Kennwort: Wettbewerb Kindergarten Kirchgasse Müllheim Modalitäten die Wettbewerbsarbeit kann persönlich bei der angegebenen Adresse abgegeben werden
15 Auslobung, / Seite die Wettbewerbsarbeit kann bei Bahn, Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben werden. Zur Wahrung der Anonymität ist in diesem Fall die Anschrift des Auslobers als Absender zu verwenden Abgabe abweichend von den RPW Der Abgabetermin wird mit Datum und Uhrzeit ist als Submissionstermin festgelegt. Die Beiträge müssen spätestens zur angegebenen Uhrzeit bei der angegebenen Adresse vorliegen. Die Ausloberin Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich Stadt Müllheim
16 Auslobung, / Seite 16 Teil B: Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe 1. Allgemeine Angaben zu Müllheim, Lage im Raum Die Stadt Müllheim, zwischen Freiburg und Basel gelegen, bildet das Zentrum des Markgräflerlandes. In direkter Nachbarschaft befinden sich die bekannten Thermalbäder Badenweiler, Bad Krozingen und Bad Bellingen. Zu Müllheim gehören 7 Ortsteile mit insg. ca Einwohnern. Die Stadt Müllheim ist Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler mit über Einwohnern. Der günstige Standort im Dreiländereck war und ist mitentscheidend für die Ansiedlung von umweltfreundlichen Industriebetrieben, die derzeit mehr als sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze anbieten. Die Stadt gilt als Herz des Markgräflerlandes, einer beliebten Urlaubsregion, in der der Markgräfler Wein und die badische Küche eine besondere Rolle spielen. Die besondere Lage und die sehr gute infrastrukturelle Ausstattung der Stadt mit allen Schulformen, umfassender ärztlicher Versorgung sowie den guten Arbeitsmöglichkeiten und einem hohen Freizeitwert sind Gründe dafür, dass sich Müllheim zu einer beliebten Wohngemeinde entwickelt hat. Weitere Informationen unter: 2. Rahmenbedingungen und allgemeine Aufgabenbeschreibung Die Stadt Müllheim plant die Ausweitung des Betreuungsangebotes des Kindergartens Kirchgasse am bestehenden Standort in der Kirchgasse mit bisher vier Gruppen auf vier Ü3- Gruppen und einer U3-Gruppe im reinen Ganztagesbetrieb. Der Kindergarten ist derzeit in einem historischen Gebäude, der ehemaligen Kinderschule, Baujahr 1855 untergebracht. Das Gebäude wurde durch mehrere An- und Umbauten in seiner Bausubstanz stark verändert und weist neben funktionalen und brandschutztechnischen Mängeln einen hohen Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstau auf. In Voruntersuchungen wurden die Kosten für eine Weiternutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der notwendigen Erweiterungen den Kosten eines Neubaus gegenübergestellt. Neben den geringeren Kosten ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf die beengten Grundstücksverhältnisse der Vorteil eines Neubaus vor allem auch in einer deutlich verbesserten Funktionalität sowie einer Barrierefreiheit der Innen- und Außenbereiche besteht. Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, einen Neubau zu errichten. Das Planungsgebiet liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hauptstraße.
17 Auslobung, / Seite Abgrenzung Planungsgebiet Ev. Stadtkirche Kindergarten Bestand: Abbruch Trafo Bestand: Verlegung Ev. Gemeindehaus Plangebiet Luftbild Quelle: Stadt Müllheim Das nahezu ebene Baugrundstück umfasst eine zu überplanende Fläche von ca m². Es wird im Norden durch die Kirchgasse begrenzt. Im Westen und Süden bilden die gemeinsamen Grundstücksgrenzen mit Privatgrundstücken (Wohnbebauung bzw. Gartennutzung) die Planungsgrenze. Im Südosten bildet das unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehende evangelische Gemeindehaus (Flst. Nr. 306/2) die Planungsgrenze (Hinweis: die auf dem Baugrundstück
18 Auslobung, / Seite 18 Flst. 296/1 liegenden Abstandsflächen des Gemeindehauses sind bei den Planungen zu berücksichtigen). Im Nordosten grenzt das Grundstück an die Vorfläche der Stadtkirche und an den Parkplatz des Gemeindehauses an der Friedrichstraße. Bindende Vorgaben: Einhaltung des Planbereiches (Flst. Nr. 296/1, gemäß Abgrenzung Planungsgebiet) 4. Bestandssituation Bestandsgebäude: Ansicht von Nord, Kirchgasse Bestandsgebäude: Ansicht von Nordosten, Ostflügel und Nordflügel an Kirchgasse
19 Auslobung, / Seite 19 Bestandsgebäude: Ansicht von Süd mit Außengelände 5. Aufgabenstellung Zielstellung des Wettbewerbes ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Errichtung eines 5-gruppigen Kindergartens für vier Ü3-Gruppen (Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren) und eine weitere U3-Gruppe Kindergarten, Ü3-Gruppen mit 80 Kindern Der Kindergarten soll in seiner Konzeption berücksichtigen, dass die geistige und motorische Entwicklung von Kindern in hohem Maße durch die Qualität der Bewegungsräume beeinflusst wird. Das bauliche Konzept der Innen- und Außenräume soll hierfür die Voraussetzungen schaffen. Das Raumprogramm des Kindergartens umfasst Gruppenräume, Schlafräume, jeweils Intensiv- und Werkräume, einen Mehrzweckraum und eine Mensa mit Küche und die entsprechenden Nebenflächen für Verwaltung und Lager. Vorgesehen ist weiterhin ein großzügiger Spielflur. Das Raumprogramm kann auf 2 Ebenen nachgewiesen werden U3-Gruppe mit 10 Kindern Das Raumprogramm der U3-Gruppe umfasst einen Gruppenraum, zusätzlich einen Intensivsowie einen Schlafraum und die erforderlichen Nebenflächen. Die Anordnung der U3-Gruppe muss erdgeschossig erfolgen.
20 Auslobung, / Seite 20 Die U3-Gruppe ist zwar fester Bestandteil des Raumprogramms, dennoch soll durch den Bearbeiter geprüft werden, ob das Gebäude so konzipiert werden kann, dass ein Entfallen der Räume möglich ist, ohne das Grundkonzept zu verändern Geschossigkeit Im Rahmen des Wettbewerbes soll auch die Frage der Geschossigkeit geklärt werden. Im Hinblick auf die Grundstücksgröße und die Anforderungen an den Außenraum wird seitens der Ausloberin davon ausgegangen, dass sich das Raumprogramm nur in einem 2- geschossigen Baukörper nachweisen lässt, allerdings sind auch 1-geschossige Lösungen denkbar. Die Ausloberin legt großen Wert auf möglichst großzügige, differenzierte Außenflächen (s. hierzu Erläuterungen Ziffer 6). 6. Qualität der Bewegungsräume Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung viel und vielfältige Bewegung. Dieses genetisch angelegte Bewegungsbedürfnis benötigt deshalb einen ebenso ausgiebigen und abwechslungsreichen Raum, um in der benötigten Quantität und Qualität gestillt werden zu können. Durch den verstärkten Straßen- und Wohnungsbau sowie den industriellen Flächenfraß werden den Kindern zunehmend natürliche Spiel- und Bewegungsräume genommen. Die Herausforderung für modernes kindgerechtes Bauen stellt sich folglich darin, trotz räumlicher Ressourcenknappheit angemessene Bewegungsräume zu gestalten. Da in der Bundesrepublik mittlerweile über 95% aller 3 bis 6-jährigen einen Kindergarten besuchen und diese wertvolle Erziehungs- und Bildungszeit einen Großteil des Tagesverlaufs von Kindern einnimmt, stellt sich insbesondere die Frage, wie Räume von Kindergärten bzw. Kindertagesstätten gebaut werden. Hier ist einerseits zwischen dem Außenraum/-gelände und dem Innenraum des Kindergartengebäudes zu unterscheiden. Beide Räume gilt es gleichermaßen bei Planung und Umsetzung zu beachten, da sich Kinder heutzutage viel zu häufig im Innenraum aufhalten und eine reizvolle Außenanlage dem natürlichen Bewegungsdrang weitaus dienlicher ist als abgeschlossene Innenräume. Damit beide Räume bewegungsfreundlich werden, sind folgende Merkmale zu beachten: 6.1. Innenräume: Aus bewegungspädagogischer Sicht besteht der Innenraum aus einem explizit gestalteten Bewegungs-/ Mehrzweckraum Der Bewegungsraum dient der speziellen Förderung der Kinder, weshalb hier spezielle und in hoher Anzahl Geräte benötigt werden. Ein angemessener und
21 Auslobung, / Seite 21 separater Stauraum sollte hierfür bedacht werden, ebenso eine angemessene Raumhöhe. Der direkte Zugang zum Außengelände ist wünschenswert den für Alltagsbewegungen Platz bietenden Gruppen- und Funktionsräumen. In den Gruppen- und Funktionsräumen findet der Großteil des erzieherischen Lebens und der Selbstlernzeit statt. Die Gruppenräume sollten eine Anbindung ans Außengelände haben. Da in den Gruppenräumen eine sog. "zweite Ebene" sehr bewegungsfreundlich ist, sollte dies innenarchitektonisch ebenso beachtet werden. Wenn eine zweite Ebene vorgesehen wird, muss diese als Möbel ausgebildet werden. Bei einer Zweigeschossigkeit ist die Verbindung von Erdgeschoss zum 1. Geschoss insofern bewegungsfreundlich zu gestalten, als nicht nur bloße Treppen, sondern alternative "Aufstiegsformen" zu bedenken sind. dem Flur und Durchgangsbereich. Flure sollen nicht nur reine Durchgänge sein, sondern auch Aufenthaltsräume zum Bewegen. Zu vermeiden sind enge und lange Schläuche. Bewegungsfreundliche Flure kennzeichnen sich durch Breite, Helligkeit und Raum für bespielbare Bereiche. Außerdem sollen sie die sinnvolle Verbindung zwischen dem Außen- und Innenraum darstellen 6.2. Außengelände: Möglichst direkte Zugänglichkeit zum Außengelände von den Gruppenräumen aus eine großzügige Spielwiese und ein Fahrhof (zum Rennen, Kicken, Sitzen, Insekten verfolgen, etc.) generell eine naturnahe Bepflanzung und Bestückung (Weiden-Tunnel und-tipis zum Verstecken und für Rollenspiele, Sträucher zum Hineinkriechen und Verstecken) Wasser-Matschbereich (Entdecken physikalischer Eigenschaften des Wassers, üben des technischen Verständnisses durch Dammkonstruktionen, verschiedenartige Material- und Sinneserfahrungen) 7. Raumprogramm Das Raumprogramm ergibt sich aus den geplanten Gruppengrößen und der dafür notwendigen Mitarbeiterzahl und - in Anlehnung - aus den Richtlinien zur Ausstattung von Kindertagesstätten Vorgaben Mitarbeiteranzahl 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinderanzahl Ü3 80 Kinder Kinderzahl U3 10 Kinder
22 Auslobung, / Seite 22 Das Raumprogramm gliedert sich in folgende Bereiche: 7.2. Ü3-Gruppe 4 Gruppenräume 2 Zusatzräume: Werk- / Kreativraum und Musikzimmer 2 Intensivräume 1 Mehrzweckraum 2 Schlaf- und Ruheräume Sanitärbereich Hinweis: die Räume können grundsätzlich frei angeordnet werden. Allerdings sollen jeweils 2 Gruppenräume einander zugeordnet werden, um diese miteinander koppeln zu können. Bei einer 2-geschossigen Lösung sind jeweils 2 Gruppenräume und 2 Schlafraum je Geschoss nachzuweisen. Allgemeinbereiche Spielflur Mensa mit Küche (Cateringküche) Verwaltung, Personalräume Nebenflächen 7.3. U3-Gruppe 1 Gruppenraum 1 Schlafraum 1 Intensivraum 1 Wickelraum Nebenflächen und Kinderwagenabstellfläche Der U3-Gruppe werden keinen weiteren Nebenflächen z. B. für Verwaltung zugeordnet, da hier die Allgemeinflächen der Ü3-Gruppen genutzt werden können. Das Raumprogramm ist als in sich geschlossene Nutzungseinheit zu organisieren (s. a. Ausführungen zur späteren baulichen Realisierung). Der Zugang erfolgt über einen gemeinsamen Eingangsbereich mit den Ü3-Gruppen. Hier ist eine Kinderwagenabstellfläche vorzusehen. Das detaillierte Raumprogramm für beide Gruppen ist in der Anlage beigefügt.
23 Auslobung, / Seite Außengelände Für die Ü3-Gruppen und die U3-Gruppe ist ein Außenspielbereich mit einer Mindestfläche von 6m² je Kind Fläche nachzuweisen. Wünschenswert ist allerdings eine Fläche von 8m² je Kind. Im Hinblick auf die Anforderungen an den Außenspielbereich (siehe hierzu auch Erläuterungen Teil B, Ziffer 6.2.) ist ein möglichst großer Außenbereich, der über die Flächenvorgaben hinausgeht, wünschenswert. Der Außenspielbereich für die U3-Gruppe ist von der Spielfläche der anderen Gruppen zu separieren. Dachterrassen können nicht auf die nachzuweisende Außenspielfläche angerechnet werden. Im Hinblick auf die formulierten Anforderungen wird eine differenzierte, naturnahe Ausgestaltung des Freibereiches erwartet: Außentoilette (gebäudeintegriert, aber mit sep. Zugang vom Spielbereich) Schuppen, Spiel- und Gerätescheune (etwa 20m²) überdachter Außenspielbereich / Beschattung Spielbereich 7.5. Zugang Der Zugang soll wie bisher von Norden über die Kirchgasse erfolgen. Optionale Nutzung Flst. Nr. 308/2: Denkbar ist auch die Anordnung des Zugangs von Osten über das Flst. Nr. 308/2. Es ist zu beachten, dass keine Durchfahrt von der Kirchgasse zu den von der Friedrichstraße aus erschlossenen Stellplätze des Gemeindehauses (Flst Nrn. 308/1, 308/2 und 309/4) entsteht. Denkbar ist die Ausbildung einer gemeinsamen Vorzone mit dem evangelischen Gemeindehaus (Flst 306/2). Die Nutzung des Grundstücks Flst. Nr. 308/1 für eine fußläufige Anbindung (des Zugangs zum Kindergarten) ist möglich. Der Erdgeschossgrundriss des Gemeindehauses ist in der Anlage beigefügt. 8. Stellplätze Erschließung Das Baugrundstück ist derzeit über die Kirchgasse erschlossen. Für Mitarbeiter und Besucher sind auf dem Grundstück 5 Stellplätze in der Nähe des Eingangs vorzusehen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen kann sowohl über die Kirchgasse als auch bei optionaler Nutzung des Flst. Nr. 308/2 von der Friedrichstraße aus erfolgen.
24 Auslobung, / Seite Baumbestand Es bestehen keine Vorgaben zum Erhalt des Baumbestandes bzw. des Bewuchses im Planungsgebiet. Erwartet wird ein nach Möglichkeit sensibler Umgang mit den vorhandenen Grünstrukturen. 10. Bestandsgebäude Das Bestandsgebäude ist nicht in der Liste der Kulturdenkmale des Regierungspräsidiums Freiburg enthalten. Im Vorfeld des Wettbewerbes erfolgte eine nochmalige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und dem Regierungspräsidium. Mit Schreiben vom 23. Juli 2015 wurde festgestellt, dass weder das Kindergartengebäude selbst noch das Inventar Kulturdenkmalwert besitzen, sodass dem Abbruch zugestimmt wurde. Es bestehen Überlegungen, ob Teile der ehemaligen Kinderschule wie z. B. das Eingangsportal mit den erhaltenen Majolika-Fliesen als Reminiszenz an den Altbau in einen Neubau integriert werden können. Vor den Bearbeitern werden hierzu Aussagen erwartet. Portal Haupteingang Majolika-Fliesen und Wandbrunnen 11. Architektur Das Umfeld ist von der Architektur der markanten evangelischen Stadtkirche geprägt. Ausdrücklicher Wunsch der Ausloberin ist daher, für den Neubau eine Architektursprache zu
25 Auslobung, / Seite 25 entwickeln, die der Nachbarschaft Rechnung trägt und den gemeinsamen Bebauungskontext sichtbar macht. 12. Allgemeine Vorgaben Planungs- und baurechtliche Vorgaben ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen in der jeweils aktuellen Fassung (BauGB, LBO, EnEV, Versammlungsstättenverordnung, etc.) Für das Planungsgebiet besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 2013 (Bebauungsplan Kirchgasse ). Dieser wird im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens gegebenenfalls angepasst bzw. geändert. Der Bebauungsplan ist in der Anlage beigefügt. 13. Barrierefreiheit Das Gebäude ist als öffentlich zugängiges Gebäude (barrierefreie Anlage) entsprechend den aktuell gültigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen barrierefrei herzustellen. 14. Brandschutz Die brandschutztechnischen Belange sind im Entwurf zu berücksichtigen, das Konzept des baulichen Brandschutzes mit Flucht- und Rettungswegen, Brandabschnitten, etc. ist darzustellen. Dies gilt insbesondere bei einer 2-geschossigen Bebauung. 15. Tragkonstruktion Es ist eine wirtschaftlich und technisch vertretbare Lösung zu entwickeln. 16. Haustechnikkonzept Es ist eine wirtschaftlich und technisch vertretbare Lösung zu entwickeln. 17. Energetischer Standard Für die Planungen ist vom aktuellen Standard der ENEV 2014 unter Berücksichtigung der Verschärfung der Anforderungen ab dem 1. Januar 2016 auszugehen. Das Erreichen eines Nullenergie- oder Passivhausstandards ist nach derzeitigem Abstimmungsstand nicht vorgesehen und gefordert, kann aber im Zuge der Fortführung der Planungen im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen weiter verfolgt werden.
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