Kommunennetzwerk Geoinformation AfB Heppenheim 2018

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1 Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) Amt für Bodenmanagement Heppenheim Kommunennetzwerk Geoinformation AfB Heppenheim 2018 Protokoll vom 22. Juni 2018 Agenda: 1. ALKIS: Was verbirgt sich in der Datenbank: Qualitäten der Grenz- und Gebäudepunkte, Tatsächlich Nutzung, Flächenabgleich etc. Zusammenhang zwischen Grundbuch und ALKIS - Aktualität der Eigentümerdaten Thomas Heinz (AfB Heppenheim) Wolfgang Lazar HVBG (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) 2. Anwendungsfälle: Wer darf was? Weitergabe an Dienstleister zur Erledigung von Aufgaben Datenvorhaltung von Ing. Büros (Nicht Lizenznehmer) Weitergabe von Eigentümerdaten Welche Fragen seiner Bürger darf die Kommune überhaupt beantworten? 3. Geowebdienste der HVBG - Nutzungsbedingungen Alternatives Jagdkataster Datenabgabe via Dropbox-Hessen drive (Datenschutz) Cornelia Eck (AfB Heppenheim) Simone Härtel (Stadt Pfungstadt) Wolfgang Lazar (HVBG) Susanne Egert (AfB Heppenheim) Cornelia Eck (AfB Heppenheim) Babette Uhlig (AfB Heppenheim) 1.1 ALKIS: Was verbirgt sich in der Datenbank: Qualitäten der Grenz- und Gebäudepunkte, Tatsächlich Nutzung, Flächenabgleich etc.?

2 Qualitäten der Grenz- und Gebäudepunkte: Frage: Wie kann man sehen, ob ein Punkt bis zu 100 Zentimeter abweicht? Antwort: Die Datenbank hat Informationen zu jedem einzelnen Punkt. Diese Informationen können visualisiert werden, z.b. durch Farben. Klären Sie mit Ihrem Dienstleister, ob er die Visualisierung umsetzen kann. Die Datenqualität der Lagekoordinaten wird durch die Informationen zur Herkunft (DPL), zur Genauigkeitsstufe (GST) und zur Vertrauenswürdigkeit (VWL) beschrieben. Dabei werden folgende Werte verwendet: Sie müssen wissen, dass die Darstellung in ALKIS nicht unbedingt mit dem Aufmaß Ihres Auftrages z.b. zu einem Kanalkataster übereinstimmt. Wichtig dabei ist das zur Genauigkeit im Liegenschaftskataster benötigte Messverfahren. Frage: Wie ist die Maximalabweichung? Antwort: Das hängt von dem Gebiet ab. Wenn es sich um ein grafisches Liegenschaftskataster handelt, liegt die Maximalabweichung bei circa einem halben Meter im Gebiet des AfB Heppenheim. Die meisten Gebiete liegen in der Genauigkeit bei ca. einen Dezimeter. In der Feldlage/Wald bei ca. einem Meter. Jedes Gebiet muss individuell betrachtet werden. Sie können uns einen Auszug zu einem Gebiet schicken und erhalten von uns entsprechende Hinweise. Koordinate ist nicht gleich Koordinate. Wenn Sie Koordinaten weiterverwenden achten Sie auf die Genauigkeit! Tatsächliche Nutzung Im Grundbuch wird die Wirtschaftsart zu den Amtlichen Flächen geführt, im Liegenschaftskataster die tatsächliche Nutzung. Es wird, die auf der Erdoberfläche bestehende Nutzung, erhoben. Kurzzeitige anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Wirtschaftsart wird aus der tatsächlichen Nutzung abgeleitet. Hier ein Auszug tatsächliche Nutzung (Liegenschaftskataster) Wirtschaftsart (Grundbuch) 2

3 Frage: Sind Katasterdaten, isolierte Daten? Antwort: Sie sind nicht isoliert. Andere Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt und das Grundbuchamt erhalten Veränderungsdaten von uns. Daten, die wir nachrichtlich führen, z.b. Personendaten bekommen wir vom Grundbuchamt mitgeteilt. Die Bodenschätzung vom Finanzamt. 3

4 Frage: Die amtliche Fläche weicht von der geometrischen Fläche ab. Warum ist das so? Antwort: Hier reicht eine einzige Antwort nicht aus, zu unterschiedlich sind da entsprechende Hintergründe und würde einen ganzen Tag mit dem Thema füllen. Auch entscheidend kann eine Abweichung an der Qualität der Punkte sein. Wichtig für die Kommunen ist die Amtliche Fläche im Liegenschaftskataster. Nicht die Fläche, welche Sie vielleicht durch Klick aus Auslesen aus der Geometrie erhalten. Hinweis zur Durchführung Flächenabgleich in Hessen: Zusammenhang zwischen Grundbuch und ALKIS - Aktualität der Eigentümerdaten Gesetzliche Verbindung zwischen Grundbuch und ALKIS (Liegenschaftskataster) 1 HVGG Auftrag (1) Das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen ist Teil der staatlichen Infrastruktur zur räumlichen Entwicklung des Landes und zur Sicherung des Eigentums am Grund und Boden. 9 HVGG - Allgemeines 4

5 (2) Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis nach 2 Abs.2 der Grundbuchordnung weiter in (2) Es wird mit dem Grundbuch hinsichtlich der gemeinsamen Informationsinhalte dauernd in Übereinstimmung gehalten. (5) Zu den Flurstücken werden die Eigentumsangaben der dazugehörigen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Frage: Wie werden die Daten des Grundbuches in ALKIS eingearbeitet? Antwort: Die Einarbeitung erfolgt im Kompetenzcenter Grundbuch der HLBG, durch Automation mittels albesas-konverters. Die HLBG-Mitarbeiter greifen bei Stillstand des Konverters manuell ein. 5

6 Die Aktualität der Eigentümerdaten bei den Kommunen ist somit von mehreren wichtigen Zeitfaktoren abhängig: Der Eintragungszeitspanne zwischen dem Verkauf und der Eintragung des Rechtpflegers in Solumstar. Der Abarbeitung der fehlerhaften Anstände Dem Fortführungsturnus der Gemeinde, in dem die aktuellen ALKIS-Daten geliefert werden Frage: Ist der Aktualitätsrhythmus, von einem Jahr beim ALKIS-Bestandes, noch zeitgemäß in den Kommunen? Antwort: Eventuell sollten die Daten vierteljährlich oder halbjährlich abgerufen werden. Dadurch wäre die Kommune auf einem aktuelleren Stand. Das allerdings muss jede Kommune für sich entscheiden, da es von den Kosten des Dienstleisters abhängt. Bild: Vortrag Herr Lazar: Bearbeitungsablauf einer Grundbuchberichtigung und der Datenübertrag nach ALKIS Frage: Sind die Adressen im Liegenschaftskataster aktuell? Antwort: Im Liegenschaftskataster müssen keine Adressen geführt werden. Das Amt für Bodenmanagement (AfB) Heppenheim aktualisiert keine Adressdaten im Liegenschaftskataster. Bereits vorhandene Daten werden aber auch nicht gelöscht. 2.1 Anwendungsfälle: Wer darf was? Jede Gemeinde hat sich beim Kauf der Geobasisdaten zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen verpflichtet. 6

7 Die Zweckverbände dürfen ausschließlich nach der Hessischen Städte und Gemeindeverordnung gebildet sein. Sobald die Rechtsform der GmbH oder ähnliches gewählt wird, müssen Daten neu erworben werden. Prüfen Sie den Verwendungszweck! Für was werden die Daten benötigt? Frage: Welche Informationen aus ALKIS darf die Kommune herausgeben? Antwort: Stellen Sie sich bitte immer folgende Fragen: Handelt es sich um einen internen Verwendungszweck? Gehört diese Anfrage zu Ihren eigenen Aufgaben? Wenn nicht, verweisen Sie bitte auf die HVBG. Frage: Dürfen wir Grenzlängen herausgeben? Antwort: Grenzlängen sind ein sensibles Thema. Die Interessenten sollen entweder zum Vermessungsbüro oder zum AfB Heppenheim gehen. Dort erhalten sie mündlich Auskunft über die Grenzlängen. Die Auskunft ist kostenfrei. Der Kunde darf sich diese aus unserem Zahlenwerk gerne notieren. Kopien des Zahlenwerkes werden weder persönlich noch telefonisch ausgegeben. 7

8 Frage: Ist es egal in welches AfB der Kunde geht? Wo können die Bürger eine Liegenschaftskarte bekommen? Welche Standorte gibt es? Antwort: Ja, jedes Amt hat Zugriff auf die Risssysteme. Im Amtsbezirk Heppenheim gibt es drei Dienstorte: Amt für Bodenmanagement Heppenheim Odenwaldstraße Heppenheim Außenstelle Michelstadt Erbacher Straße Michelstadt Anlaufstelle: Werner-Hilpert-Straße Dietzenbach Frage: Was kostet es, wenn der Bürger an das AfB Heppenheim wegen Eigentümerfragen verwiesen wird? Antwort: Die Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anfrage erteilt und kosten: 7 pro Auskunft mindestens aber 10. Frage: Warum darf die Kommune die Daten nicht herausgeben? Antwort: Nur wir haben den gesetzlichen Auftrag zur Führung des Liegenschaftskatasters. Sie bekommen die Daten nur für Ihre internen Zwecke und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Die Kommunen haben eventuell auch veraltete Daten, je nach Fortführungsintervall. Bei Eigentümerabfragen müssen wir dokumentieren, wer diese Auskünfte erhält. Frage: Wie finde ich die amtliche Flächengröße des Grundstücks? Antwort: Über das Shopsystem Geodatenonline mit Hilfe des Informationsknopfes i in der Flurstücksrecherche. Hier wird die Amtliche Fläche angezeigt. Aber auch in den ALKIS-Daten finden Sie die Amtliche Fläche, möglicherweise müssen Sie mit Ihrem Dienstleister sprechen. Achten Sie darauf: Amtliche Fläche ist nicht gleich der berechneten Fläche aus der Geometrie. Frage: Wann liegt ein berechtigtes Interesse vor? Antwort: Berechtigtes Interesse ist jedes nachvollziehbare, durch die Sachlage begründete Interesse, z. B. auch öffentlicher oder wirtschaftlicher Art, das die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lässt. Zur Darlegung des berechtigten Interesses müssen Tatsachen vorgetragen werden, die eine Abwägung der Kataster- und Vermessungsbehörden zwischen dem Anspruch auf Information einerseits und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen andererseits zulassen. Bestehen im Einzelfall nach der Darlegung noch begründete Zweifel, kann eine Glaubhaftmachung oder ein Nachweis des berechtigten Interesses, z. B. durch Aktenbelege, Bescheinigungen, Urkunden, gefordert werden. Frage: Kann der Eigentümer, verlangen dass sein Name nicht genannt wird? Antwort: Der Eigentümer kann nicht fordern, dass seine Daten nicht herausgegeben werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. 8

9 Frage: Es kommt jemand auf die Kommune zu und fragt wem die Baulücke gehört? Darf die Kommune Auskunft geben? Antwort: Nein, Ihre Daten sind für Ihre interne Zwecke. Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster, das ja Ihre Datengrundlage ist, dürfen nur von der gesetzlich beauftragten Stelle gegeben werden. Frage: Dürfen Eigentümerdaten an Personen des öffentlichen Rechts, beispielsweise dem Bezirksschornsteinfeger weitergegeben werden? Antwort: Ist es die Aufgabe der Kommune? Wenn es die interne Nutzung durch das Ordnungsamt ist, dann ja. Frage: Wann und in welcher Form darf die Kommune Kartenauszüge an den Bürger rausgeben? Antwort: Nur wenn die Kartengrundlagen ihre eigenen Daten enthalten (z. B. Wasserleitung, Kanal) und die Gemeinde damit kein Geld verdient. Auf den Karten und auch auf den Bebauungsplänen muss immer ein Copyright abgebildet sein. Copyright: Frage: Wie können Leitungsauskünfte von Wasser- und Abwasserleitungen an Eigentümer und Ingenieurbüros abgegeben werden? Und können wir Verwaltungsgebühren erheben? Antwort: Ja, die Kommune darf Gebühren erheben. Das Produkt selbst darf kein Geld kosten. Für Ihren Aufwand können Sie jedoch Gebühren erheben. Wenn Sie ein besonderes Produkt Ihrer Gemeinde mit unseren Daten als Grundlage verkaufen wollen, dann wenden Sie sich bitte vorher an uns. Wir überprüfen den Einzelfall. Frage: Was ist bei der Weitergabe von ALKIS Daten an beauftrage Büros zu beachten? Was ist bei der Weitergabe von ALKIS-Daten hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten? Antwort: Sie sollten sich eine Verpflichtungserklärung vom Ingenieurbüro unterschreiben lassen. Dadurch wird der Auftragnehmer verpflichtet, die Daten nach dem Auftrag zu löschen Für die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes sind die Kommunen aber selbst verantwortlich. Bitte senden Sie uns die Erklärung zu, wenn wir die Daten für Sie zusammenstellen sollen. Im Anhang gibt es ein Muster/Vorlage von uns. Frage: Wie ist es, wenn eine Vermessung an ein Ingenieurbüro vergeben wird? Muss sich das Büro die Daten selbst besorgen? Wer trägt die Kosten? Antwort: Sie können das Ingenieurbüro immer auf das AfB Heppenheim hinweisen. Vermessungsrisse können erworben werden. Wer die Kosten trägt, muss vertraglich zwischen der Kommune und dem Ingenieurbüro festgelegt werden. Das AfB Heppenheim kann natürlich auch die Daten für Ihren Auftragnehmer zusammenstellen und weitergeben. Die Kosten belaufen sich nur auf den Zeitaufwand, der für die Bereitstellung der Daten benötigt wird. Auch weitere Daten, wie Vermessungsrisse, werden vom AfB Heppenheim ausgegeben. 9

10 Siehe Präsentation: 3.1 Geowebdienste der HVBG - Nutzungsbedingungen Siehe Präsentation: Frage: Warum kostet der Bodenrichtwert Geld, sobald ich eigene Daten miteinbinden möchte? Die gleiche Abfrage im Internet ist allerdings kostenfrei. Antwort: Unsere Kostenordnung sieht folgendes vor: 10

11 Bei Klärungsbedarf können Sie sich auch an die zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte wenden. 3.2 Alternatives Jagdkataster Die Kosten zur Erstellung des Jagdkatasters sind gegenüber der herkömmlichen Datenabgabe um 50 Prozent reduziert. Zur Datenselektion des Jagdgebietes werden Umringskoordinaten benötigt. Werden diese digital zur Verfügung gestellt, reduzieren sich die Kosten erheblich. 11

12 3.3 Datenabgabe via Dropbox-HessenDrive (Datenschutz) Siehe auch Präsentation: Die Datenabgabe des AfB Heppenheim an die Kommunen muss den neusten Datenschutzbestimmungen angepasst werden. Der Wunsch des AfB s ist eine sicherere Datenabgabe mit der Software Gpg4win Verschlüsselung. Diese ist kostenlos und müsste in der jeweiligen Kommune installiert werden. Die ALKIS-Daten werden dann beim AfB verschlüsselt und bei der Gemeinde entschlüsselt. Die Kommunen können sich bei Interesse beim AfB melden. Protokoll der Veranstaltung am Amt für Bodenmanagement Heppenheim Fachbereiche 12 und 14, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen Dezernat I.1.10 Anlagen: Präsentationen Verpflichtungsermächtigung Merkblatt zur Nutzungsbedingungen 12

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