Erwerbslosenberatungsstellen in NRW Ratsuchende und Beratungen 2011 bis 13. April 2012

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1 Oktober 2012

2 Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Im Blankenfeld Bottrop mail@gib.nrw.de Bericht im Rahmen des NRW-Landesprogramms Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren Autor: Dr. Georg Worthmann, G.I.B. Oktober

3 Inhaltsverzeichnis Zentrale Ergebnisse... 7 Einleitung Struktur der Ratsuchenden Struktur der Ratsuchenden in den Regionen und in Nordrhein-Westfalen Merkmale der Ratsuchenden Entwicklung und Struktur der Erst- und Folgeberatungen Entwicklung der Erst- und Folgeberatungen Verhältnis von Erst- und Folgeberatungen Inhalte und Ergebnisse der Beratungen Inhalte der Beratungen Ergebnisse der Beratungen Anhang Online-Beratungsprotokoll (pdf-fassung, gültig bis 13. April 2012, Stand April 2012) Protokoll Ausführliche Beratung (pdf-fassung, gültig seit 16. April 2012, Stand August 2012) Protokoll Kurzberatung (pdf-fassung, gültig seit 13. April 2012, Stand August 2012) Protokoll Gruppenangebote / Informationsveranstaltungen (pdf-fassung, gültig seit 16. April 2012, Stand August 2012) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Struktur der Ratsuchenden in Erwerbslosenberatungsstellen in NRW, Januar 2011 bis April Zahl der Erwerbslosenberatungsstellen, Regionen und NRW, April Geschlecht der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April

4 Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Alter der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Migrationshintergrund der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Berufsrückkehrer/innen unter den Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Tabelle 7: Schulabschluss der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Tabelle 8: Berufsabschluss der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Arbeitslosigkeitsstatus der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Erwerbsstatus und Beschäftigungsform der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April Struktur der Ratsuchenden in Erwerbslosenberatungsstellen, Nordrhein-Westfalen, Januar 2011 bis April Entwicklung der Erst- und Folgeberatungen, Januar 2011 bis April Zentrale Inhalte der Beratungen, Anteil der Nennungen insgesamt nach Erst- und Folgeberatung, Januar 2011 bis April Zentrale Inhalte der Beratungen, Anteil der Nennungen insgesamt nach Erst- und Folgeberatung, Januar 2011 bis April Zentrale Ergebnisse der Beratungen, Anteil der Nennungen insgesamt differenziert nach Erst- und Folgeberatung, Januar 2011 bis April Zahl der Empfehlungen oder Kontakte zu Einrichtungen im Rahmen der Beratungen differenziert nach Anlass, Januar 2011 bis April Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ratsuchende nach Arbeitslosigkeit und Geschlecht, Januar 2011 bis April Abbildung 2: Ratsuchende nach Altersgruppen und Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April Abbildung 3: Ratsuchende nach Migrationshintergrund und Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April Abbildung 4: Ratsuchende nach Berufsrückkehr und Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April Abbildung 5: Abbildung 6: Arbeitslose Ratsuchende nach Arbeitslosigkeitsstatus und Dauer der Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April Ratsuchende nach Erwerbsstatus und Altersgruppen, Januar 2011 bis April

5 Abbildung 7: Abbildung 8: Erwerbstätige Ratsuchende nach Geschlecht und Hauptbeschäftigungsform, Januar 2011 bis April Erwerbstätige Ratsuchende nach Beschäftigungsform und Altersgruppen, Januar 2011 bis April Abbildung 9: Entwicklung der Erst- und Folgeberatungen, Jan bis April Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Erst- und Folgeberatungen von Ratsuchende nach Migrationshintergrund und Nationalität, Januar 2011 bis April Erst- und Folgeberatungen von Ratsuchende nach Qualifikation, Januar 2011 bis April Erst- und Folgeberatungen von Ratsuchende nach Erwerbs- und Arbeitslosigkeitsstatus, Januar 2011 bis April Erst- und Folgeberatungen von arbeitslosen Ratsuchende nach Dauer der Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April Zentrale Inhalte der Beratungen von Ratsuchende nach Erst- und Folgeberatung, Anteil der Nennungen nach Beratungen, Januar 2011 bis April Zentrale Ergebnisse der Beratungen von Ratsuchende nach Erst- und Folgeberatung, Anteil der Nennungen nach Beratungen, Januar 2011 bis April

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7 Zentrale Ergebnisse Seit Januar 2011 fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) 73 Erwerbslosenberatungsstellen, in denen erwerbslose Personen eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erhalten. Das Angebot richtet sich insbesondere an erwerbslose Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, darüber hinaus können auch Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Die Ratsuchenden erhalten in den Beratungsstellen Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Beratungen zu ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Situation und rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus eröffnen die Beratungsstellen im Rahmen einer Lotsenfunktion Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die erforderlichen Kontakte her. Der vorliegende Bericht befasst sich mit Auswertungen zu den Ratsuchenden und Beratungen in den Erwerbslosenberatungsstellen. Grundlage der Auswertungen sind die Angaben zu Beratungsgesprächen, die die Berater/-innen im Zeitraum bis in einem sogenannten Online-Beratungsprotokoll erfasst haben. Neben Angaben zur ratsuchenden Person werden Merkmale zu Beratungsinhalt, -verlauf und -ergebnis festgehalten. Die zentralen Ergebnisse beziehen sich auf drei Themenbereiche: Zahl und Struktur der Ratsuchenden Im Zeitraum bis wurden insgesamt Beratungen über Online-Beratungsprotokolle dokumentiert, davon waren Erstberatungen (64 %) und Folgeberatungen (36 %). Unter der Annahme, dass dieselbe ratsuchende Person jeweils einmal als Erstberatung erfasst und jede weitere Beratung als Folgeberatung dokumentiert wurde, entsprechen die Erstberatungen der dokumentierten Zahl an erreichten Personen. Die Arbeitslosengeldgeld II-Beziehenden stellen landesweit mit 63 % den wesentlichen Teil der Ratsuchenden in den Erwerbslosenberatungsstellen, eine ähnliche Situation zeigt sich in den Regionen Nordrhein-Westfalens. Auch Personen aus den übrigen Zielgruppen, an die sich das Programm richtet Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen, Berufsrückkehrer/-innen nehmen das Angebot der Erwerbslosenberatungsstellen in Anspruch. Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Ratsuchenden in allen Erwerbslosenberatungsstellen nach verschieden Merkmalen: 7

8 Tabelle 1: Struktur der Ratsuchenden in Erwerbslosenberatungsstellen in NRW, Geschlecht Alter Nationalität Migrationshintergrund Schulabschluss Berufsabschluss Arbeitslosenstatus Erwerbsstatus Januar 2011 bis April ,6 % Frauen 43,4 % Männer 10,0 % unter 25 Jahren 74,4 % 25 bis 54 Jahre 15,6 % mindestens 55 Jahre 74,7 % Deutsche (davon 22 % mit Migrationshintergrund) 25,3 % Ausländer/-innen 58,0 % ohne Migrationshintergrund 42,0 % mit Migrationshintergrund 13,3 % ohne Schulabschluss 57,1 % Haupt-/Realabschluss 29,6 % sonstiges 38,3 % ohne Berufsabschluss 36,5 % betriebliche/außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre) 25,2 % sonstiges 63,4 % arbeitslos mit ALG II (darunter 1 % ALG I und ALG II) 9,6 % arbeitslos mit ALG I 9,5 % arbeitslos ohne Leistungsbezug 17,5 % nicht arbeitslos/status nicht bekannt 75,6 % nicht erwerbstätig 24,4 % erwerbstätig Berufsrückkehrer/innen 4,0 % aller Ratsuchenden (davon 97 % Frauen) Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), N zwischen und , Berechnungen G.I.B. Weitere Merkmale der Ratsuchenden Arbeitslosengeldgeld II-Beziehende stellen insgesamt den Hauptteil der Ratsuchenden in den Erwerbslosenberatungsstellen. Dies gilt auch innerhalb der meisten Personengruppen, wenige Gruppen (Personen unter 25 Jahren, Berufsrückkehrer/-innen) weisen einen geringeren Anteilswert auf. 57 % der Ratsuchenden im Arbeitslosengeld II-Bezug sind bereits seit mehr als zwei Jahren arbeitslos. Berufsrückkehrer/-innen sind mit 4 % ein relativ kleiner Teil der beratenen Personen; mit 97 % befinden sich darunter fast ausschließlich Frauen. Im Vergleich zu den übrigen Ratsuchenden sind Berufsrückkehrer/-innen mit 16 % anteilig häufiger arbeitslos ohne Leistungsbezug (Ratsuchende, die nicht Berufsrückkehrer/-in sind: 9 %). Außerdem ist unter den ratsuchenden Berufsrückkehrer/-innen mit 31 % der Anteil der Personen höher, die nicht arbeitslos sind oder deren Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt ist (Ratsuchende, die nicht Berufsrückkehrer/-in sind: 17 %). 8

9 In die Erwerbslosenberatungsstellen kommen auch erwerbstätige Personen: jede/r vierte Ratsuchende geht einer Erwerbstätigkeit nach. Nach Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen ist die Mehrheit der erwerbstätigen Ratsuchenden in Teilzeit oder ausschließlich geringfügig beschäftigt (zusammen 62 %, darunter 41 % geringfügige Beschäftigung). Mit 11 % sind selbständig Tätige unter den erwerbstätigen Ratsuchenden vertreten. Lediglich 27 % der erwerbstätigen Ratsuchenden sind sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt, dieser Anteilswert sinkt mit zunehmendem Alter der Ratsuchenden. Unten den erwerbstätigen Ratsuchenden sind anteilig etwa gleich viele Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt (46 bzw. 50 %). Allerdings bestehen deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede beim Beschäftigungsumfang, denn etwa drei Viertel der Männer, aber weniger als die Hälfte der Frauen gehen einer Vollzeittätigkeit nach. Junge Ratsuchende unter 25 Jahren sind seltener erwerbstätig als ältere, zugleich sind die jüngeren Erwerbstätigen besonders mehrheitlich in Minijobs beschäftigt. Etwa jeder zehnte erwerbstätige Ratsuchende ab 25 Jahren geht einer selbständigen Tätigkeit nach. Entwicklung und Verhältnis von Erst- und Folgeberatungen Die Zahl der monatlichen Beratungen (Erst- und Folgeberatungen) nimmt im Zeitverlauf zu. Dies kann als Hinweis darauf gedeutet werden, dass sich das Angebot der Erwerbslosenberatungsstellen landesweit etabliert hat. Das Verhältnis von Erst- und Folgeberatungen liegt bei ca. zwei Drittel zu einem Drittel (64 % Erst-, 36 % Folgeberatungen). Das Verhältnis von Erst- und Folgeberatungen kann als Indikator für die Beratungsintensität von Personengruppen betrachtet werden, indem ein hoher Anteil an Folgeberatungen als höherer Beratungsbedarf gewertet wird. Demnach weisen bestimmte Personengruppen eine vergleichsweise hohe Beratungsintensität auf. Hierzu zählen: Arbeitslose mit ALG II-Bezug und arbeitslose Ratsuchende ohne Leistungsbezug Nicht-Erwerbstätige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte Personen mit Migrationshintergrund (insbesondere Bürger/-innen nicht-europäischer Staaten oder staatenlose Ratsuchende) Personen ohne Schul- und Berufsabschluss Inhalte und Ergebnisse der Beratung Die Erwerbslosenberatungsstellen erfüllen die nach dem Landesprogramm vorgesehenen Aufgaben. Die dokumentierten Beratungsgespräche weisen folgende Inhalte auf (Mehrfachnennungen möglich, Anteil an allen Nennungen): Rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen (40,6 %) Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten (21,3 %) Beratungen zur wirtschaftlichen Situation (15,3 %) Beratungen zur psychosozialen Situation (11,8 %) 9

10 Sonstige Inhalte (11,2 %) Wie bei den Inhalten ist auch bei den Ergebnissen der erfassten Beratungen ein deutlicher Schwerpunkt festzustellen (Mehrfachnennungen möglich): Das häufigste Ergebnis der Beratungen besteht in der Weitergabe von Informationen an die Ratsuchenden (Anteil aller Nennungen 45,3 %). Zugleich werden die Erwerbslosenberatungsstellen häufig als Lotsen tätig (20,3 %), indem sie Wege zu weiteren Hilfeangeboten aufzeigen oder erforderliche Kontakte herstellen. In jeder sechsten Beratung (16,9 %) wird ein weiterer Beratungstermin vereinbart. Die Ergebnisse zu Inhalt und Ergebnissen der Beratungen zeigen einen klaren Schwerpunkt der Aktivitäten der Erwerbslosenberatungsstellen in Bezug auf Jobcenter. Insgesamt weisen die Erwerbslosenberatungsstellen vielfältige Arbeitsbeziehungen zu sehr unterschiedlichen Akteuren auf, um den Anliegen der Ratsuchenden nachzukommen und ihr breites Aufgabenspektrum im Rahmen des Landesprogramms auszufüllen, was besondere Herausforderungen für die Berater/-innen darstellt. 10

11 Einleitung Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) fördert seit 2011 die Arbeit von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren mit einem neuen Landesprogramm (vgl. Erlass vom ). Insgesamt werden 73 Erwerbslosenberatungsstellen und 76 Arbeitslosenzentren gefördert. 21 Träger sind zugleich Träger einer Erwerbslosenberatungsstelle und eines Arbeitslosenzentrums. Mit Hilfe des Programms soll erwerbslosen Personen eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung ermöglicht werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an erwerbslose Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, darüber hinaus können auch Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Fokus des vorliegenden Berichtes sind die Erwerbslosenberatungsstellen. Für sie steht die Unterstützung der Ratsuchenden zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung im Mittelpunkt der Beratung. Die Ratsuchenden erhalten in den Beratungsstellen Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Beratungen zu ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Situation und rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus eröffnen die Beratungsstellen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die erforderlichen Kontakte her. Die Umsetzung erfolgt in der Regel im Rahmen von Einzelberatungen, aber auch Gruppenberatungen und Informationsveranstaltungen sowie Kurzberatungen werden von den Erwerbslosenberatungsstellen angeboten. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh hat die fachliche Begleitung des Landesprogramms übernommen. Um die Zuwendungsempfänger bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung zu unterstützen, gewährleistet die G.I.B. einen Informations- und Beratungsservice sowie die Organisation und Durchführung von Erfahrungsaustausch- und Fortbildungsveranstaltungen. Die Teilnahme der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren daran ist verpflichtend. Die Einrichtungen sind zudem verpflichtet, im Rahmen der Qualitätssicherung des Förderangebotes Daten zum Zwecke des Monitorings zu erfassen. Grundlage der Auswertungen im vorliegenden Bericht sind die Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen, die diese in einem sogenannten Online-Beratungsprotokoll des MAIS NRW für jede Beratung erfassen. Diese Daten werden der Datenbank BISAM zugespielt, aus der die G.I.B. monatlich Auszüge erhält. Neben Angaben zur ratsuchenden Person werden im Online-Beratungsprotokoll auch Merkmale zu Beratungsinhalt, -verlauf und -ergebnis festgehalten (vgl. Anhang). Auf diese Weise werden Beratungen erfasst, für die alle erforderlichen Angaben im Online-Beratungsprotokoll eingetragen werden. Liegt eine Angabe nicht vor, kann das Online-Beratungsprotokoll nicht abschließend bearbeitet werden und ging nicht den hier verwendeten Datensatz ein. In welchem Umfang Beratungen aus diesem Grund ggf. nicht dokumentiert wurden, ist nicht bekannt. Zudem wurden andere Angebote der Erwerbslosenberatungsstellen wie etwa Gruppenangebote, in denen Anliegen der Besucher/-innen ebenfalls behandelt werden können, zunächst nicht erfasst. 11

12 Mit der Einführung einer überarbeiteten und ergänzten Online-Erfassung können seit Mitte April 2012 auch Kurzberatungen sowie Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen für Ratsuchende dokumentiert werden (vgl. Anhang). Der vorliegende Bericht bezieht sich ausschließlich auf Erwerbslosenberatungsstellen bzw. die dort durchgeführten Beratungen, und nicht auf die Umsetzung des Landesprogramms in den Arbeitslosenzentren. 1 Der Berichtszeitraum für die vorliegenden Auswertungen ist Januar 2011 bis 13. April In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass eine Erfassung von Beratungen ab der Freischaltung des Online-Beratungsprotokolls Mitte Februar 2011 möglich war, früher durchgeführte Beratungen konnten nachträglich erfasst werden. Als Ende des Berichtszeitraums wurde der 13. April 2012 gewählt, da bis zu diesem Zeitpunkt das 2011 eingeführte Online-Beratungsprotokoll zur Erfassung verwendet wurde. Seitdem wird eine überarbeitete und ergänzte Online-Erfassung vom MAIS NRW eingesetzt. Da das neue Erfassungsinstrument eine Fortschreibung der Daten nur begrenzt zulässt, orientiert sich der Berichtszeitraum am Einsatz der ersten Version des Online-Beratungsprotokolls. Die vorliegenden Auswertungen beziehen sich einerseits auf ratsuchende Personen und andererseits auf Merkmale zu Beratungsinhalt, -verlauf und -ergebnis. Als ratsuchende Personen bzw. als Ratsuchende gelten alle Erstberatungen im Berichtszeitraum. Die Beratungen insgesamt ergeben sich aus der Summe Erstberatungen und Folgeberatungen. Abschnitt 1 befasst sich mit der Struktur der Ratsuchenden in Nordrhein-Westfalen und in den Regionen, zudem wird der Frage der Zielgruppenerreichung nachgegangen. In Abschnitt 2 stehen die Beratungen insgesamt (Erst- und Folgeberatungen) im Mittelpunkt. Die Auswertungen beziehen sich auf die Entwicklung der Beratungen landesweit sowie auf das Verhältnis von Erst- und Folgeberatung nach Merkmalen der Ratsuchenden. Abschließend werden die Inhalt und Ergebnisse thematisiert, die in den Beratungen bearbeitet bzw. erzielt wurden (Abschnitt 3). 1 Die Arbeitslosenzentren bieten mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte und schließen die Betroffenen für weiterführende Beratungsangebote auf. Für Arbeitslosenzentren liegen keine vergleichbaren Angaben vor. Das MAIS NRW führt zweimal jährlich Erhebungen zur Zahl der Besucher/-innen in den Arbeitslosenzentren durch. 12

13 1. Struktur der Ratsuchenden Im Berichtszeitraum von Januar 2011 bis 13. April 2012 wurden Beratungen von insgesamt Personen von den Erwerbslosenberatungsstellen im Online-Beratungsprotokoll dokumentiert. Doch um welche Personen handelt es sich bei den Ratsuchenden? Inwiefern unterscheidet sich die Struktur der Ratsuchenden in den Regionen? Werden die Zielgruppen, an die sich das Programm richtet also insbesondere Erwerbslose mit Arbeitslosengeld II-Bezug, aber auch Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen erreicht? Diesen Fragen wird mit den folgenden Auswertungen nachgegangen. Als Ratsuchende werden nachfolgend jene Personen bezeichnet, die in den Erwerbslosenberatungsstellen beraten wurden, unabhängig davon, ob die Beratung in einem oder in mehreren Gesprächen erfolgte. In Bezug auf die vorliegenden Beratungsdaten aus den Online- Beratungsprotokollen bedeutet dies, dass den Auswertungen alle Erstberatungen zugrunde liegen, die erfassten Folgeberatungen hingegen nicht berücksichtigt wurden. Dieser Vorgehensweise liegt die Annahme zugrunde, dass dieselbe ratsuchende Person im Berichtszeitraum nur einmal als Erstberatung im Online-Beratungsprotokoll erfasst und jede weitere Beratung als Folgeberatung dokumentiert wurde. In Abschnitt 1.1 wird dargestellt, wie häufig bestimmte Personengruppen das Beratungsangebot nutzen. Die Auswertungen beziehen sich auf jeweils ein Merkmal, das für NRW und nach Regionen differenziert dargestellt wird. Abschnitt 1.2 befasst sich mit der Struktur der Ratsuchenden anhand mehrerer zentraler Personenmerkmale. 1.1 Struktur der Ratsuchenden in den Regionen und in Nordrhein-Westfalen Insgesamt werden 73 Erwerbslosenberatungsstellen im Rahmen des Landesprogramms gefördert. Ihre regionale Verteilung ist Tabelle 2 zu entnehmen. 13

14 Tabelle 2: Zahl der Erwerbslosenberatungsstellen, Regionen und NRW, April 2012 Anzahl Gesamt Spalten-% Hellweg-Hochsauerland 3 4,1 % Mittleres Ruhrgebiet 3 4,1 % Westfälisches Ruhrgebiet 4 5,5 % Märkische Region 3 4,1 % Siegen-Wittgenstein/Olpe 2 2,7 % Ostwestfalen-Lippe 8 11,0 % Bergisches Städtedreieck 3 4,1 % Mittlerer Niederrhein 5 6,8 % Düsseldorf/Kreis Mettmann 4 5,5 % MEO 8 11,0 % Niederrhein 5 6,8 % Region Aachen 5 6,8 % Bonn/Rhein-Sieg 2 2,7 % Region Köln 9 12,3 % Emscher-Lippe-Region 3 4,1 % Münsterland 6 8,2 % NRW gesamt ,0 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Geschlecht der Ratsuchenden Von den Erwerbslosenberatungsstellen wurden im Berichtszeitraum 2011 bis 13. April 2012 insgesamt Erstberatungen erfasst, unter den Ratsuchenden waren mit 56,6 % etwas mehr Frauen (Tabelle 3). Nach Regionen differenziert sind unterschiedliche Anteilswerte festzustellen, die nicht zuletzt auf eine spezifische Ausrichtung der Erwerbslosenberatungsstellen in der Region zurückzuführen sein dürfte. So liegt der Anteil der Frauen in den Regionen Köln und Siegen- Wittgenstein/Olpe am höchsten, wo sich das Beratungsangebot einiger Beratungsstellen insbesondere an Frauen richtet. 14

15 Tabelle 3: Geschlecht der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 Männlich Weiblich Gesamt Anzahl Zeilen-% Anzahl Zeilen-% Anzahl Zeilen-% Hellweg-Hochsauerland ,1 % ,9 % ,0 % Mittleres Ruhrgebiet ,1 % ,9 % ,0 % Westfälisches Ruhrgebiet ,6 % ,4 % ,0 % Märkische Region ,2 % ,8 % ,0 % Siegen-Wittgenstein/Olpe ,8 % ,2 % ,0 % Ostwestfalen-Lippe ,4 % ,6 % ,0 % Bergisches Städtedreieck ,7 % ,3 % ,0 % Mittlerer Niederrhein ,1 % ,9 % ,0 % Düsseldorf/Kreis Mettmann ,5 % ,5 % ,0 % MEO ,4 % ,6 % ,0 % Niederrhein ,4 % ,6 % ,0 % Region Aachen ,1 % ,9 % ,0 % Bonn/Rhein-Sieg ,3 % ,7 % ,0 % Region Köln ,6 % ,4 % ,0 % Emscher-Lippe-Region ,5 % ,5 % ,0 % Münsterland ,2 % ,8 % ,0 % NRW gesamt ,4 % ,6 % ,0 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Alter der Ratsuchenden Das Alter der Ratsuchenden wurde nach Altersklassen erfasst. Demnach sind landesweit drei von vier Ratsuchende (74,4 %) zwischen 25 und 54 Jahre alt (vgl. Tabelle 4). Jede/r zehnte Ratsuchende ist jünger als 25 Jahre und 15,6 % sind mindestens 55 Jahre alt. Auch in den einzelnen Regionen stellen die Ratsuchenden zwischen 25 bis 54 Jahren mit Anteilswerten zwischen 69,5 und 80,4 % die Hauptgruppe der Ratsuchenden dar. Auf regionaler Ebene bewegen sich die Anteilswerte der unter 25-Jährigen zwischen 6,4 und 15,5 %, bei Ratsuchenden ab 55 Jahren liegen sie zwischen 12,0 und 20,7 %. 15

16 Tabelle 4: Alter der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 unter 25 Jahre 25 bis 54 Jahre 55 und älter Gesamt Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Anzahl (entspricht 100 %) Hellweg-Hochsauerland 11,9 % 74,6 % 13,5 % 452 Mittleres Ruhrgebiet 7,9 % 72,5 % 19,6 % Westfälisches Ruhrgebiet 7,8 % 75,6 % 16,5 % Märkische Region 8,3 % 77,4 % 14,3 % 914 Siegen-Wittgenstein/Olpe 11,0 % 72,5 % 16,5 % 853 Ostwestfalen-Lippe 10,9 % 74,8 % 14,3 % Bergisches Städtedreieck 13,3 % 74,7 % 12,0 % Mittlerer Niederrhein 10,3 % 73,0 % 16,6 % Düsseldorf/Kreis Mettmann 6,4 % 72,9 % 20,7 % MEO 8,1 % 74,4 % 17,5 % Niederrhein 15,5 % 69,5 % 15,0 % Region Aachen 7,7 % 76,6 % 15,7 % 967 Bonn/Rhein-Sieg 6,9 % 80,4 % 12,8 % 509 Region Köln 9,3 % 76,9 % 13,8 % Emscher-Lippe-Region 12,4 % 73,2 % 14,4 % Münsterland 14,4 % 70,9 % 14,8 % NRW gesamt 10,0 % 74,4 % 15,6 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Nationalität und Migrationshintergrund der Ratsuchenden Im Online-Beratungsprotokoll konnten Angaben zur Nationalität und zum Migrationshintergrund der Ratsuchenden festgehalten werden. Nach Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen lag der Anteil der deutschen beratenen Personen im Berichtszeitraum bei 74,7 %. 6,3 % der Ratsuchenden waren Bürger/-innen eines EU-Mitgliedstaates, 8,9 % Bürger/-in eines europäischen Staates außerhalb der EU und 10,0 % Bürger/-in eines nicht-europäischen Staates oder staatenlos (ohne Tabelle). Als Migrationshintergrund gilt, wenn die Ratsuchenden keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Zudem haben deutsche Staatsbürger/-innen einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder wenn (mindestens) ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert ist. Nach dieser Definition weisen ca. 22,3 % der Ratsuchenden mit deutscher Nationalität einen Migrationshintergrund auf. Landesweit liegt der Anteil aller Ratsuchenden mit Migrationshintergrund bei 42,0 %. In den Regionen ist eine breite Varianz des Anteils an Migrant/-innen unter den Ratsuchenden festzustellen (31,2 bis 59,5 %), in vier Regionen wurden mehrheitlich Personen mit Migrationshintergrund beraten, in drei Regionen liegt der Anteil bei höchstens 35 % (Tabelle 5). 16

17 Tabelle 5: Migrationshintergrund der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 Ratsuchende ohne Migrationshintergrund Ratsuchende mit Migrationshintergrund Gesamt Anzahl Zeilen-% Anzahl Zeilen-% Anzahl Zeilen-% Hellweg-Hochsauerland ,2 % ,8 % ,0 % Mittleres Ruhrgebiet ,8 % ,2 % ,0 % Westfälisches Ruhrgebiet ,5 % ,5 % ,0 % Märkische Region ,9 % ,1 % ,0 % Siegen-Wittgenstein/Olpe ,5 % ,5 % ,0 % Ostwestfalen-Lippe ,5 % ,5 % ,0 % Bergisches Städtedreieck ,3 % ,7 % ,0 % Mittlerer Niederrhein ,6 % ,4 % ,0 % Düsseldorf/Kreis Mettmann ,8 % ,2 % ,0 % MEO ,3 % ,7 % ,0 % Niederrhein ,0 % ,0 % ,0 % Region Aachen ,0 % ,0 % ,0 % Bonn/Rhein-Sieg ,5 % ,5 % ,0 % Region Köln ,8 % ,2 % ,0 % Emscher-Lippe-Region ,1 % ,9 % ,0 % Münsterland ,9 % ,1 % ,0 % NRW gesamt ,0 % ,0 % ,0 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Berufsrückkehrer/-innen unter den Ratsuchenden Nach Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen sind 4,0 % der Ratsuchenden Berufsrückkehrer/-innen, darunter mit 97 % fast ausschließlich Frauen. In den Regionen variieren die Anteilswerte der Berufsrückkehrer/-innen an allen Ratsuchenden zwischen weniger als 1 % und fast 13 % (Tabelle 6). 2 Berufsrückkehrer/-innen erhalten nach Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen seltener als andere Ratsuchenden Arbeitslosengeld I und/oder Arbeitslosengeld II (vgl. dazu Abbildung 4). 2 Auf der Ebene der Erwerbslosenberatungsstellen liegen die Anteilswerte der Berufsrückkehrer/-innen unter allen Ratsuchenden zwischen 0 und 51 %. 17

18 Tabelle 6: Berufsrückkehrer/-innen unter den Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 kein/e Berufsrückkehrer/in Berufsrückkehrer/in Gesamt Anzahl Zeilen-% Anzahl Anzahl Zeilen-% Anzahl Hellweg-Hochsauerland ,6 % 11 2,4 % ,0 % Mittleres Ruhrgebiet ,6 % 8 0,4 % ,0 % Westfälisches Ruhrgebiet ,2 % 218 6,8 % ,0 % Märkische Region ,6 % 13 1,4 % ,0 % Siegen-Wittgenstein/Olpe ,3 % ,7 % ,0 % Ostwestfalen-Lippe ,3 % 232 3,7 % ,0 % Bergisches Städtedreieck ,1 % 13 0,9 % ,0 % Mittlerer Niederrhein ,7 % 99 4,3 % ,0 % Düsseldorf/Kreis Mettmann ,5 % 38 3,5 % ,0 % MEO ,0 % 169 4,0 % ,0 % Niederrhein ,8 % 25 2,2 % ,0 % Region Aachen ,0 % 48 5,0 % ,0 % Bonn/Rhein-Sieg ,6 % 7 1,4 % ,0 % Region Köln ,4 % 113 2,6 % ,0 % Emscher-Lippe-Region ,3 % 60 3,7 % ,0 % Münsterland ,2 % 158 7,8 % ,0 % NRW gesamt ,0 % ,0 % ,0 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Schul- und Berufsabschluss der Ratsuchenden Im Online-Beratungsprotokoll konnte der Schulabschluss der Ratsuchenden nach insgesamt acht Kategorien differenziert werden (Tabelle 7). Demnach wies landesweit mit 57,1 % die Mehrheit der Ratsuchenden einen Haupt- oder Realschulabschluss auf, weitere 15,8 % hatten Fachabitur oder Abitur. Die Schule haben 13,3 % der Ratsuchenden ohne Schulabschluss verlassen. Schüler/-innen suchen mit ca. 1,1 % nur sehr selten eine Erwerbslosenberatungsstelle auf. Einen Sonstigen Abschluss weisen insgesamt 12,7 % der beratenen Personen auf, insbesondere Personen mit Migrationshintergrund. In den Regionen sind deutliche Unterschiede dieser Verteilung erkennbar. So liegt etwa der Anteil an Personen ohne Schulabschluss zwischen 5,1 % in der Region Aachen und 20,4 % in der Region Bonn/Rhein-Sieg; in der Region Bonn/Rhein-Sieg hat zugleich fast jede/r dritte Ratsuchende (30,2 %) ein Fachabitur oder Abitur. 18

19 Tabelle 7: Schulabschluss der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Anzahl (entspricht 100 %) Noch Schüler/ Schülerin Schule ohne Abschluss verlassen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Realschulabschluss (Mittlere Reife, Mittlerer Abschluss) Fachhochschulreife (Fachabitur) Abitur (Hochschulreife) Sonstiger Abschluss Gesamt Hellweg-Hochsauerland 1,1 % 10,4 % 22,3 % 21,0 % 23,6 % 4,9 % 7,5 % 9,3 % 453 Mittleres Ruhrgebiet 0,9 % 17,8 % 25,2 % 24,8 % 17,5 % 3,1 % 5,0 % 5,7 % Westfälisches Ruhrgebiet 0,6 % 15,6 % 25,2 % 17,7 % 14,7 % 5,3 % 10,2 % 10,8 % Märkische Region 0,9 % 9,8 % 21,6 % 22,2 % 18,6 % 4,6 % 5,9 % 16,4 % 888 Siegen-Wittgenstein/Olpe 1,2 % 11,0 % 8,5 % 27,8 % 15,7 % 2,9 % 9,4 % 23,5 % 854 Ostwestfalen-Lippe 0,8 % 11,0 % 13,9 % 20,6 % 23,6 % 5,8 % 12,3 % 12,1 % Bergisches Städtedreieck 2,6 % 14,8 % 11,7 % 27,2 % 6,2 % 5,2 % 15,9 % Mittlerer Niederrhein 1,0 % 8,7 % 15,1 % 24,9 % 27,3 % 7,6 % 8,7 % 6,8 % Düsseldorf/Kreis Mettmann 1,4 % 19,3 % 11,2 % 16,7 % 17,6 % 4,6 % 15,5 % 13,7 % MEO 0,6 % 17,8 % 20,7 % 19,8 % 16,6 % 3,1 % 7,6 % 13,8 % Niederrhein 1,2 % 14,1 % 23,1 % 24,3 % 12,4 % 5,2 % 5,7 % 14,1 % Region Aachen 0,6 % 5,1 % 13,8 % 23,0 % 21,8 % 6,1 % 14,0 % 15,7 % 967 Bonn/Rhein-Sieg 0,8 % 20,4 % 17,6 % 8,7 % 20,8 % 7,9 % 22,3 % 1,6 % 506 Region Köln 0,7 % 15,7 % 10,9 % 17,6 % 17,6 % 6,7 % 15,4 % 15,3 % Emscher-Lippe-Region 0,6 % 9,7 % 22,3 % 19,5 % 19,6 % 4,0 % 7,5 % 16,9 % Münsterland 3,9 % 5,5 % 12,1 % 25,1 % 20,1 % 6,8 % 13,5 % 13,0 % NRW gesamt 1,1 % 13,3 % 16,9 % 21,0 % 19,2 % 5,3 % 10,5 % 12,7 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Der Berufsabschluss wurde im Online-Beratungsprotokoll anhand von sieben Kategorien erfasst (Tabelle 8). Landesweit ist der Großteil der Ratsuchenden zwei Kategorien zuzuordnen: 38,3 % der beratenen Personen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung, fast ebenso hoch liegt der Anteil der Ratsuchenden mit betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung (36,5 %). Die Anteile der Personen mit dem Abschluss einer Berufsfach- oder einer Fachschule (5,4 %) oder mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss (zusammen 7,4 %) sowie mit Sonstigem Abschluss (3,8 %) sind landesweit vergleichsweise niedrig. Wie bereits beim Schulabschluss sind auch beim Berufsabschluss deutliche regionale Unterschiede festzustellen. So liegt etwa der Anteil an beratenen Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung zwischen 28,2 % (Region Mittleres Ruhrgebiet) und 49,4 % (Region MEO); in der Region Bonn/Rhein-Sieg haben etwa 12,5 % der Ratsuchenden einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, in den Regionen Bergisches Städtedreieck und Emscher-Lippe- Region sind es weniger als 4 %. 19

20 Tabelle 8: Berufsabschluss der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Anzahl (entspricht 100 %) Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche / außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre) Berufsfachschule (schulische Berufsausbildung) Fachschule (z.b. Meister, Techniker) Fachhochschule / auch Bachelor Universität / auch Master Sonstiger Abschluss (keine Zuordnung)* Gesamt Hellweg-Hochsauerland 38,0 % 50,1 % 3,1 % 0,9 % 2,0 % 2,4 % 2,4 % 1,1 % 453 Mittleres Ruhrgebiet 28,2 % 46,3 % 8,1 % 3,9 % 2,2 % 2,9 % 1,6 % 6,7 % Westfälisches Ruhrgebiet 41,1 % 36,6 % 6,8 % 2,3 % 3,1 % 3,1 % 4,3 % 2,6 % Märkische Region 28,6 % 37,8 % 5,2 % 3,8 % 1,9 % 2,9 % 1,9 % 17,8 % 888 Siegen-Wittgenstein/Olpe 45,8 % 35,0 % 5,5 % 1,9 % 2,7 % 2,8 % 4,3 % 2,0 % 856 Ostwestfalen-Lippe 33,2 % 38,2 % 5,8 % 3,2 % 2,8 % 6,1 % 4,6 % 6,1 % Bergisches Städtedreieck 37,9 % 28,0 % 5,1 % 2,4 % 1,2 % 2,3 % 6,0 % 17,1 % Mittlerer Niederrhein 31,2 % 46,9 % 3,3 % 4,0 % 4,0 % 2,6 % 4,3 % 3,7 % Düsseldorf/Kreis Mettmann 37,8 % 34,6 % 4,9 % 2,9 % 3,7 % 5,6 % 2,9 % 7,6 % MEO 49,4 % 34,7 % 3,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,9 % 3,4 % Niederrhein 44,3 % 33,8 % 3,9 % 2,5 % 2,3 % 2,7 % 0,8 % 9,7 % Region Aachen 33,1 % 29,7 % 8,0 % 4,4 % 3,9 % 6,6 % 4,7 % 9,6 % 967 Bonn/Rhein-Sieg 48,3 % 32,0 % 4,1 % 1,8 % 3,7 % 8,8 % 0,6 % 0,6 % 509 Region Köln 44,5 % 27,4 % 5,5 % 2,1 % 4,5 % 7,5 % 4,5 % 3,9 % Emscher-Lippe-Region 35,1 % 41,5 % 6,2 % 3,0 % 1,2 % 2,6 % 6,5 % 3,9 % Münsterland 32,3 % 37,3 % 5,6 % 4,8 % 5,5 % 5,4 % 2,9 % 6,2 % NRW gesamt 38,3 % 36,5 % 5,4 % 2,9 % 3,0 % 4,4 % 3,8 % 5,7 % * Das Online-Beratungsprotokoll sieht vor, dass zum Merkmal Schulabschluss zwingend eine Angabe erforderlich ist, um das Protokoll zu versenden. Bei der Eingabe kam es zu Angaben, die keiner der vorgesehen Kategorien in der Datenbank zugeordnet werden konnten. Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug der Ratsuchenden Der Status Arbeitslosigkeit wurde nach dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld (ALG) unterschieden und in den Kategorien arbeitslos mit ALG I-Bezug, arbeitslos mit ALG II- Bezug und arbeitslos ohne Leistungsbezug erfasst. Personen mit ALG I- und aufstockendem ALG II-Bezug konnten durch die Angabe beider Leistungen erfasst werden. Der Bezug beider Leistungen wurde in der Auswertung berücksichtigt (Tabelle 9). Ratsuchende, zu denen im Online-Beratungsprotokoll keine Angaben zum Arbeitslosigkeitsstatus gemacht wurden, wurden der Kategorie nicht arbeitslos (Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt) zugeordnet. 20

21 Nach dieser Festlegung des Arbeitslosigkeitsstatus beziehen landesweit die meisten Ratsuchenden ALG II (62,2 %), weitere 9,6 % erhalten ALG I. 9,5 % der Ratsuchenden sind arbeitslos ohne Leistungsbezug, für 17,5 % wurde von den Erwerbslosenberatungsstellen kein Arbeitslosigkeitsstatus angegeben, d. h. sie sind nicht arbeitslos oder der Status ist nicht bekannt. ALG I- Bezieher/-innen mit aufstockenden ALG II-Leistungen werden nur selten beraten (1,2 %). Tabelle 9: Arbeitslosigkeitsstatus der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 Arbeitslos mit ALG II-Bezug Arbeitslos mit ALG I- Bezug Arbeitslos mit ALG I- und ALG II-Bezug Arbeitslos ohne Leistungsbezug nicht arbeitslos (Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt) Gesamt Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Anzahl (entspricht 100 %) Hellweg-Hochsauerland 55,0 % 16,6 % 0,4 % 17,2 % 10,8 % 453 Mittleres Ruhrgebiet 67,8 % 7,9 % 5,1 % 11,7 % 7,5 % Westfälisches Ruhrgebiet 60,7 % 12,5 % 1,0 % 5,8 % 20,0 % Märkische Region 69,3 % 6,2 % 0,4 % 9,5 % 14,6 % 914 Siegen-Wittgenstein/Olpe 68,2 % 6,4 % 0,0 % 11,7 % 13,8 % 858 Ostwestfalen-Lippe 53,9 % 12,7 % 1,2 % 10,8 % 21,5 % Bergisches Städtedreieck 75,7 % 5,2 % 0,4 % 9,9 % 8,8 % Mittlerer Niederrhein 63,8 % 9,3 % 1,7 % 8,9 % 16,2 % Düsseldorf/Kreis Mettmann 64,5 % 6,5 % 1,8 % 11,5 % 15,6 % MEO 67,7 % 10,6 % 0,4 % 4,8 % 16,5 % Niederrhein 65,0 % 8,0 % 1,1 % 10,9 % 15,0 % Region Aachen 63,0 % 6,8 % 1,7 % 13,3 % 15,2 % 967 Bonn/Rhein-Sieg 68,0 % 8,3 % 1,0 % 10,4 % 12,4 % 509 Region Köln 69,1 % 5,9 % 0,8 % 10,7 % 13,4 % Emscher-Lippe-Region 59,5 % 5,4 % 0,9 % 8,5 % 25,7 % Münsterland 39,7 % 15,5 % 1,4 % 10,2 % 33,3 % NRW gesamt 62,2 % 9,6 % 1,2 % 9,5 % 17,5 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. 21

22 Erwerbsstatus der Ratsuchenden Der Arbeitslosigkeitsstatus der Ratsuchenden weist in den Regionen abweichende Verteilungen auf: So liegen die regionalen Anteilswerte der Ratsuchenden mit ALG II-Bezug zwischen 75,7 % in der Region Bergisches Städtedreieck und 39,7 % in der Region Münsterland. Spiegelbildlich ausgeprägt sind in diesen beiden Regionen die Anteilswerte in der Kategorie nicht arbeitslos oder Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt : Hier liegt der Anteil in der Region Bergisches Städtedreieck bei 8,8 % (noch geringer der Anteilswert in der Region Mittleres Ruhrgebiet 7,5 %) und in der Region Münsterland bei 33,3 %. Tabelle 10: Erwerbsstatus und Beschäftigungsform der Ratsuchenden, Regionen und NRW, Januar 2011 bis April 2012 nicht erwerbstätig (Erwerbsstatus nicht bekannt) sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit/Teilzeit) Minijob oder selbständig Gesamt Zeilen-% Zeilen-% Zeilen-% Anzahl (entspricht 100 %) Hellweg-Hochsauerland 83,9 % 5,7 % 10,4 % 453 Mittleres Ruhrgebiet 73,1 % 12,1 % 14,8 % Westfälisches Ruhrgebiet 71,7 % 13,4 % 14,9 % Märkische Region 76,4 % 9,8 % 13,8 % 914 Siegen-Wittgenstein/Olpe 72,0 % 8,4 % 19,6 % 858 Ostwestfalen-Lippe 76,7 % 12,4 % 10,9 % Bergisches Städtedreieck 89,2 % 4,6 % 6,2 % Mittlerer Niederrhein 74,6 % 12,2 % 13,2 % Düsseldorf/Kreis Mettmann 76,7 % 10,5 % 12,7 % MEO 77,3 % 11,1 % 11,6 % Niederrhein 73,7 % 10,8 % 15,5 % Region Aachen 78,1 % 9,2 % 12,7 % 967 Bonn/Rhein-Sieg 75,2 % 10,4 % 14,3 % 509 Region Köln 79,6 % 9,0 % 11,3 % Emscher-Lippe-Region 70,6 % 16,5 % 12,9 % Münsterland 63,2 % 18,8 % 18,0 % NRW gesamt 75,6 % 11,6 % 12,8 % Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), Berechnungen G.I.B. 22

23 In der Rubrik Stellung am Arbeitsmarkt konnte von den Erwerbslosenberatungsstellen für jede/n Ratsuchende/n der Erwerbsstatus und ggf. die Beschäftigungsform angegeben werden (Tabelle 10). Unter der Annahme, dass die Kategorien des Online-Beratungsprotokolls Vollzeit abhängig beschäftigt, Teilzeit abhängig beschäftigt, geringfügig beschäftigt und selbständig alle Beschäftigungsformen abdecken, wird der Erwerbsstatus nachfolgend diesen Kategorien entsprechend definiert. Ratsuchende, für die im Online-Beratungsprotokoll keine der o. g. vier Kategorien angegeben wurde, befinden sich in der Kategorie nicht erwerbstätig (Erwerbsstatus nicht bekannt). Zu einigen Ratsuchenden wurden mehrere, gleichzeitig ausgeübte Erwerbstätigkeiten erfasst. Für die Auswertung wurde die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Haupttätigkeit angenommen, d. h. bei gleichzeitigem Minijob oder bei Selbständigkeit wurde die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung berücksichtigt. Nach Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen waren drei von vier Ratsuchenden (75,6 %) nicht erwerbstätig oder ihr Erwerbsstatus war nicht bekannt. Unter den erwerbstätigen Ratsuchenden liegt der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 11,6 % etwas niedriger als der Anteil jener Personen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt oder die selbständig waren (12,8 %). Regional lag der Anteil der erwerbstätigen Ratsuchenden an allen Ratsuchenden (für alle Beschäftigungsformen) zwischen 10,8 % in der Region Bergisches Städtedreieck und 36,8 % in der Region Münsterland. Zwischenergebnis zur Struktur der Ratsuchenden in NRW und in den Regionen Die Auswertungen zur Struktur der Ratsuchenden zeigen, dass die Zielgruppen der Erwerbslosen mit Arbeitslosengeldgeld II-Bezug in NRW insgesamt und in allen Regionen die Hauptgruppe der Ratsuchenden in den Erwerbslosenberatungsstellen darstellt. Zudem ist festzustellen, dass auch andere Zielgruppen, an die sich das Programm richtet (u. a. Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen) erreicht werden. 23

24 Geschlecht Alter Nationalität Migrationshintergrund Schulabschluss Berufsabschluss Arbeitslosenstatus Erwerbsstatus Tabelle 11: Struktur der Ratsuchenden in Erwerbslosenberatungsstellen, Nordrhein-Westfalen, Januar 2011 bis April ,6 % Frauen 43,4 % Männer 10,0 % unter 25 Jahren 74,4 % 25 bis 54 Jahre 15,6 % mindestens 55 Jahre 74,7 % Deutsche (davon 22 % mit Migrationshintergrund) 25,3 % Ausländer/-innen 58,0 % ohne Migrationshintergrund 42,0 % mit Migrationshintergrund 13,3 % ohne Schulabschluss 57,1 % Haupt-/Realabschluss 29,6 % sonstiges 38,3 % ohne Berufsabschluss 36,5 % betriebliche/außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre) 25,2 % sonstiges 63,4 % arbeitslos mit ALG II (darunter 1 % ALG I und ALG II) 9,6 % arbeitslos mit ALG I 9,5 % arbeitslos ohne Leistungsbezug 17,5 % nicht arbeitslos/status nicht bekannt 75,6 % nicht erwerbstätig 24,4 % erwerbstätig Berufsrückkehrer/innen 4,0 % aller Ratsuchenden (davon 97 % Frauen) Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), N zwischen und , Berechnungen G.I.B. Zugleich sind zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den Regionen festzustellen. Mögliche Erklärungen hierfür sind das gesamte Angebot an Beratungseinrichtungen für die Zielgruppen in der Region, das Angebotsspektrum der jeweiligen Erwerbslosenberatungsstellen (z. B. als gleichzeitiges Arbeitslosenzentrum oder als Anbieter von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen), die räumliche Nähe zu sowie die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsmarktakteuren (Arbeitslosenzentren, Jobcenter, Bildungsträger etc.), der Fokus auf bestimmte Personengruppen (Frauen, Migrant/-innen etc.) und nicht zuletzt die Struktur der Ratsuchenden in der Region insgesamt. 24

25 1.2 Merkmale der Ratsuchenden Die bisherigen Auswertungen berücksichtigten jeweils ein Merkmal der Ratsuchenden, dessen Verteilung nach Regionen differenziert wurde. Nachfolgend wird auf eine regionale Auswertung verzichtet und stattdessen auf der Personenebene differenzierter analysiert. In die folgenden Untersuchungen werden mehrere Merkmale der Ratsuchenden gleichzeitig einbezogen. Zu den berücksichtigten Merkmalen zählen Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Status und Dauer der Arbeitslosigkeit sowie Erwerbsstatus und Beschäftigungsform. Von den genannten Merkmalen werden jeweils zwei oder drei Merkmale in den Auswertungen berücksichtigt. Geschlecht, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug Der Status Arbeitslosigkeit wurde nach dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld (ALG) unterschieden und in den Kategorien arbeitslos mit ALG I-Bezug, arbeitslos mit ALG II- Bezug und arbeitslos ohne Leistungsbezug erfasst. Personen mit ALG I- und aufstockendem ALG II-Bezug konnten durch die Angabe beider Leistungen erfasst werden. Wurde keine der vorgenannten Kategorien angegeben, ist die betreffende Person nicht arbeitslos oder der Arbeitslosigkeitsstatus war nicht bekannt. 3 Eine geschlechtsspezifische Differenzierung des Arbeitslosigkeitsstatus zeigt, dass der Großteil der ratsuchenden Männer (61 %) und Frauen (63 %) ALG II bezog (Abbildung 1). Entsprechend geringe Anteilswerte weisen die übrigen Kategorien auf. Der Anteil der ALG I-Beziehenden ist unter den Männern mit 12 % etwas höher als bei den Frauen (8 %). Arbeitslos ohne Leistungsbezug sind unter den Frauen (9 %) etwa ebenso viele Personen wie unter den Männern (10 %). Anteilig sind etwas mehr Frauen (19 %, Männer 16 %) nicht arbeitslos (oder der Arbeitslosigkeitsstatus ist nicht bekannt). ALG I-Beziehende mit aufstockenden ALG II-Leistungen sind nach Angabe der Erwerbslosenberatungsstellen mit jeweils 1 % bei Männern und bei Frauen nur in sehr geringem Umfang vertreten. 3 Eine differenzierte Erfassung von nicht arbeitslos und Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt wurde inzwischen in das Online-Beratungsprotokoll aufgenommen. 25

26 Abbildung 1: Ratsuchende nach Arbeitslosigkeit und Geschlecht, Januar 2011 bis April % 80% 9% 10% 12% 1% 1% 8% Arbeitslos ohne Leistungsbezug Arbeitslos mit ALG I- und ALG II-Bezug 60% 61% 63% Arbeitslos mit ALG I- Bezug 40% Arbeitslos mit ALG II- Bezug 20% 0% 16% Männlich 19% Weiblich Nicht arbeitslos (Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt) Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), N= Erstberatungen, Berechnungen G.I.B. Alter, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug Abbildung 2 stellt den Arbeitslosigkeitsstatus nach Altersgruppen differenziert dar. Demnach ist der Anteil der Personen, die nicht arbeitslos sind (oder deren Status nicht bekannt ist), unter den Jugendlichen unter 25 Jahren am größten (27 %). Mit zunehmendem Alter sinkt der Anteilswert von zunächst 17 % für 25 bis 54-Jährige Ratsuchende auf 13 % bei Ratsuchenden ab 55 Jahren. Der Anteil der Ratsuchenden, die als arbeitslos ohne Leistungsbezug erfasst wurden, sind anteilig ebenfalls unter den Jüngeren am stärksten vertreten (16 %), hingegen ist der Anteil der ALG II-Beziehenden unter den Jugendlichen im Vergleich zu den anderen Altersgruppen mit 49 % relativ gering (25 bis 54 Jahre: 64 %, 55 Jahre und älter: 61 %). Der Anteil der Ratsuchenden mit ALG I-Bezug steigt mit zunehmenden Alter der Ratsuchenden, allerdings auf vergleichsweise geringem Niveau (7 bis 13 %). Ratsuchende mit ALG I- und aufstockendem ALG II-Bezug sind in allen Altersgruppen nur sehr gering vertreten (1 bzw. 2 %). 26

27 Abbildung 2: Ratsuchende nach Altersgruppen und Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April % 80% 16% 7% 2% 8% 9% 1% 13% 13% 1% Arbeitslos ohne Leistungsbezug Arbeitslos mit ALG I- und ALG II-Bezug 60% 49% 64% Arbeitslos mit ALG I- Bezug 40% 61% Arbeitslos mit ALG II- Bezug 20% 27% 17% 13% Nicht arbeitslos (Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt) 0% unter 25 Jahre 25 bis 54 Jahre 55 und älter Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), N= Erstberatungen, Berechnungen G.I.B. Migrationshintergrund, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug Nach Migrationshintergrund differenziert zeigen sich unterschiedliche Anteilswerte beim ALG I- und ALG II-Bezug (Abbildung 3): 59 % der Ratsuchenden ohne Migrationshintergrund erhalten ALG II, mit Migrationshintergrund liegt der Anteil bei 66 %. Der Anteil der ALG I- Beziehenden liegt in beiden Personengruppen deutlich niedriger, mit 7 % erhalten Migrantinnen und Migranten seltener das (in Relation zum ALG II höhere) ALG I als Ratsuchende ohne Migrationshintergrund (12 %). In den übrigen Kategorien bestehen keine oder nur geringe Unterschiede zwischen den Personengruppen. 27

28 Abbildung 3: Ratsuchende nach Migrationshintergrund und Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April % 80% 10% 9% 1% 7% 12% 1% Arbeitslos ohne Leistungsbezug Arbeitslos mit ALG I- und ALG II-Bezug 60% 59% 66% Arbeitslos mit ALG I- Bezug 40% Arbeitslos mit ALG II- Bezug 20% 18% 17% Nicht arbeitslos (Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt) 0% kein Migrationshintergrund Migrationshintergrund Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), N= Erstberatungen, Berechnungen G.I.B. Berufsrückkehr, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug Abbildung 4 zeigt den Arbeitslosigkeitsstatus der Ratsuchenden differenziert nach dem Status Berufsrückkehrer/-in. Nach Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen sind 4 % der beratenen Personen Berufsrückkehrer/-innen, mit 97 % befinden sich darunter fast ausschließlich Frauen. Im Vergleich zu den übrigen Ratsuchenden sind Berufsrückkehrer/-innen mit 16 % anteilig häufiger arbeitslos ohne Leistungsbezug (Ratsuchende, die nicht Berufsrückkehrer/-in sind 9 %). Außerdem ist unter den ratsuchenden Berufsrückkehrer/-innen der Anteil der Personen höher, die nicht arbeitslos sind oder deren Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt ist. Insgesamt erhalten etwa 54 % der Berufsrückkehrer/-innen Arbeitslosengeld I und/oder Arbeitslosengeld II, unter den Ratsuchenden, die nicht als Berufsrückkehrer/-innen erfasst wurden, liegt der Anteilswert bei 74 %. Etwa 12 % der Berufsrückkehrer/-innen gehen einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nach, dies entspricht in etwa dem Anteil aller Ratsuchenden (13 %). Im Unterschied zu den Ratsuchenden insgesamt gehen Berufsrückkehrer/-innen keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (ohne Abbildung). 28

29 Abbildung 4: Ratsuchende nach Berufsrückkehr und Arbeitslosigkeit, Januar 2011 bis April % 80% 9% 10% 1% 16% 3% 0,5% Arbeitslos ohne Leistungsbezug Arbeitslos mit ALG I- und ALG II-Bezug 60% 63% 50% Arbeitslos mit ALG I- Bezug 40% Arbeitslos mit ALG II- Bezug 20% 17% 31% Nicht arbeitslos (Arbeitslosigkeitsstatus nicht bekannt) 0% kein/e Berufsrückkehrer/in Berufsrückkehrer/in Quelle: Datenbank BISAM (Stand: April 2012), N= Erstberatungen, Berechnungen G.I.B. Leistungsbezug, Arbeitslosigkeit und Dauer der Arbeitslosigkeit Nach der Dauer der Arbeitslosigkeit differenziert, sind deutliche Unterschiede innerhalb der Gruppen von arbeitslosen Ratsuchenden festzustellen (Abbildung 5). Für die Auswertung wurden alle arbeitslosen Personen zu drei Gruppen zusammengefasst: Jene Ratsuchenden, die ausschließlich ALG I beziehen; Ratsuchende, die (ggf. zusätzlich zum ALG I) ALG II beziehen; Ratsuchende ohne Leistungsbezug. Demnach war gut die Hälfte der ALG I- Beziehenden (55 %) während der Beratung bis zu sechs Monate arbeitslos, weitere 35 % maximal ein Jahr. Dies trifft unter den ALG II-Beziehenden lediglich auf ein Viertel der Ratsuchenden zu; sie sind sogar zu 57 % bereits länger als 24 Monate arbeitslos. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der Ratsuchenden ALG II bezieht, d. h. in den Erwerbslosenberatungsstellen werden überwiegend Personen beraten, die bereits länger als 24 Monate arbeitslos sind und die (zum Zeitpunkt der Beratung) ALG II erhielten. Arbeitslose Ratsuchende ohne Leistungsbezug sind am häufigsten bis zu sechs Monate (27 %) oder länger als 24 Monate (30 %) arbeitslos. Für etwa ein Viertel dieser Ratsuchenden (26 %) ist die Dauer nicht bekannt oder die Frage trifft nicht zu. 29

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