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1 Grundsicherung für Arbeitsuchende. Datenreport für Nordrhein-Westfalen. Berichtszeitraum: Dezember 21.. (Auszug aus dem Datenreport).

2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in Datenreport Nordrhein-Westfalen Berichtszeitraum: Dezember 21 Inhaltsverzeichnis Prolog zu den Zentralen Ergebnissen...1 Hinweis zur Datenbasis und Datenqualität...2 nach Kennzahlen...3 Beschäftigungsquote (Kennzahl A1)...3 Entwicklung der Beschäftigung (Kennzahl A2)...4 Arbeitslosenquote SGB II (Kennzahl A3-3)...5 Anteil der Jüngeren an den Arbeitslosen (Kennzahl A4)...6 SGB II-Quote (Kennzahl A5)...7 Anteil der Jüngeren an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Kennzahl B1)...8 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (Kennzahl B2)...9 Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Kennzahl B3)...1 Höhe der passiven Leistungen ohne LfU (Kennzahl C1)...11 Höhe der Leistungen für Unterkunft je Person (Kennzahl C2)...12 Sanktionsquote (Kennzahl C4)...13 Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt und im Alter unter 25 Jahren (Kennzahlen D3-1 und D3-2)...14 Aktivierungsquote insgesamt und für unter 25-Jährige (Kennzahlen E2-1 und E2-2)...16 Impressum...18

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4 1 Prolog zu den Zentralen Ergebnissen In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von 43 Arbeitsgemeinschaften und 1 zugelassenen kommunalen Trägern umgesetzt. Alle Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger, aber auch die kommunalen Spitzenverbände, die Regionaldirektion, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes und viele andere Akteure im Bereich der Grundsicherung benötigen Daten zum SGB II. Der Arbeitskreis SGB II-Datenreport bestehend aus Landkreistag, Städtetag, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger, Regionaldirektion und Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales befasst sich mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung eines Berichtswesens zur Umsetzung des SGB II in Nordrhein-Westfalen. Ziel eines Berichtswesens ist es, vergleichbare und aktuelle Daten für alle zugelassenen kommunalen Träger und Arbeitsgemeinschaften in zeitnah bereitzustellen. Der Arbeitskreis SGB II-Datenreport hat Kennzahlen zur Umsetzung des SGB II ausgewählt und mit dem Datenreport ein Veröffentlichungsformat erarbeitet, in dem diese Kennzahlen für aufbereitet werden. Die Kennzahlen basieren auf den SGB II- Kennzahlen für interregionale Vergleiche der Bundesagentur für Arbeit, die monatlich mit einer Wartezeit von in der Regel drei Monaten veröffentlicht werden. Die Auswahl der Kennzahlen für den Datenreport orientiert sich an der Übersichtlichkeit der Datenreporte, der Aussagekraft von Kennzahlen und der Vollständigkeit der verwendeten Daten. Seit März 29 werden auch die Kennzahlen C1 und C2 dargestellt. Der Datenreport umfasst somit derzeit insgesamt 17 SGB II-Kennzahlen (davon zwei als Kurzfassung), nachfolgende Ausgaben sollen um weitere Kennzahlen ergänzt werden. Im vorliegenden Teil des Datenreports Nordrhein-Westfalen Grundsicherung für Arbeitsuchende in werden die Zentralen Ergebnisse von 15 SGB II-Kennzahlen für den Berichtsmonat Dezember 21 zusammengefasst. Diese Zentralen Ergebnisse sind ein Auszug aus einem umfassenden Berichtsteil zum Datenreport, in dem die SGB II- Kennzahlen für die zugelassenen kommunalen Träger und Arbeitsgemeinschaften in weitergehend ausgewertet sind und die Auswertungsergebnisse in zahlreichen Tabellen und Abbildungen dargestellt und kommentiert werden. In den Tabellen des Berichtsteils sind die Träger nach Vergleichstypen differenziert ausgewiesen, so dass ein Vergleich jener Träger mit vergleichbaren Rahmenbedingungen (Arbeitsmarktlage, Saisondynamik etc.) möglich ist. Im Berichtsteil werden diese Vergleichstypen erläutert. Am Ende der Tabellen werden die Kennzahlen für insgesamt, für die Regionen Ruhrgebiet, Ostwestfalen- und land sowie nach Trägertyp (Arbeitsgemeinschaften und zugelassene kommunale Träger) ausgewiesen. Außerdem werden die sogenannten Grunddaten ausgewiesen, auf denen die Berechnungen der Kennzahlen basieren. Die Abbildungen erleichtern den Vergleich über alle Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger in sowohl in Bezug auf den absoluten Kennzahlenwert als auch auf die regionale Verteilung. Der Berichtsteil enthält zudem detaillierte Informationen zur Datenqualität, zu Interpretationsspielräumen und Berechnungsweisen. Alle bisher veröffentlichten Datenreporte stehen auf der Internetseite des MAIS zur Verfügung unter: Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende

5 2 Hinweis zur Datenbasis und Datenqualität Die SGB II-Kennzahlen basieren auf Daten aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit, aus Datenlieferungen der zugelassenen kommunalen Träger und teilweise sofern keine verwertbaren oder plausiblen Daten vorliegen aus ergänzenden Schätzungen der Bundesagentur. Die Bundesagentur für Arbeit erstellt aus den Verwaltungsdaten, die bei der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende generiert werden, Statistiken. Insgesamt hängt die Datenqualität von der Erfassung und dem weiteren Verarbeitungsprozess ab. Voraussetzung für valide Statistiken und Kennzahlen sind die Qualität der Erfassung, Übermittlung, Verarbeitung und Aufbereitung der Daten. Die Aussagekraft der SGB II- Kennzahlen steht somit unter dem Vorbehalt der validen Datengenerierung. Einen entscheidenden Einfluss auf die Datenqualität hat zudem die zeitliche Nähe zum aktuellen Rand: Demnach steigt die Datenqualität je weiter ein Berichtsmonat zurückliegt, weil für den betreffenden Berichtsmonat rückwirkend erfasste Daten berücksichtigt werden können. Zur Sicherung einer möglichst hohen Datenqualität basieren die SGB II-Kennzahlen daher bewusst auf Werten mit dreimonatiger Wartezeit. Auf die eingeschränkte Aussagekraft für einzelne SGB II-Träger, die sich z. B. aus abweichenden Werten bei Bundesagentur und Träger, Schätzungen und Hochrechnungen oder einer unvollständigen Datenlage ergeben, wird in den zentralen Ergebnissen nicht eingegangen. Entsprechende Hinweise befinden sich im Berichtsteil des Datenreports.

6 3 nach Kennzahlen Beschäftigungsquote (Kennzahl A1) Die Beschäftigungsquote beziffert den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Erwerbsalter. Sie dient der Messung des Beschäftigungsstandes in einer Region. Niedrigster Wert: 42,6 Nordrhein-Westfalen: 48,9 Ostwestfalen-: 52,4 Höchster Wert: 55,5 Ruhrgebiet: 46,2 land: 51, Auf örtlicher Ebene liegen die Beschäftigungsquoten zwischen 42,6 % in und 55,5 % im Kreis. 3 von 53 SGB II-Trägern (entspricht ca. 6 %) weisen Beschäftigungsquoten von unter 5 % auf. Niedrige Beschäftigungsquoten sind vor allem im Ruhrgebiet und im Westen s festzustellen. Hohe Beschäftigungsquoten finden sich eher im ländlichen Raum, vorwiegend im Osten des Landes. Beschäftigungsquote ,6 42,8 43,9 45, 45, 45,1 45,2 45,3 45,4 45,5 46,1 46,1 46,2 46,7 46,7 46,8 46,9 46,9 47,5 48,3 48,6 48,8 48,9 48,9 49,1 49,1 49,1 49,2 49,3 49,8 49,9 5,1 5,1 5,3 5,6 5,7 5,8 51,1 51,3 51,7 51,9 51,9 51,9 52, 52, 52,1 52,1 52,7 52,7 53, 53,5 53,5 54,8 55,

7 4 Entwicklung der Beschäftigung (Kennzahl A2) Diese Kennzahl gibt an, wie sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb eines Jahres (September 29/1) verändert hat. Niedrigster Wert:,3 Nordrhein-Westfalen: 1,5 Ostwestfalen-: 2,1 Höchster Wert: 2,8 Ruhrgebiet: 1, land: 2, Auf örtlicher Ebene rangiert die Entwicklungsrate der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Beobachtungszeitraum (von September 29 bis September 21) zwischen,3 % in und 2,8 % in. Alle 53 SGB II-Träger weisen eine gestiegene Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter aus. 28 Träger liegen unterhalb des Landesdurchschnitts von 1,5 %, darunter fünf zugelassene kommunale Träger. 25 Träger weisen überdurchschnittliche Veränderungsraten auf, darunter die übrigen fünf zugelassenen kommunalen Träger. Der Großteil der Träger mit verhältnismäßig starken Anstiegen um über 2, % befindet sich in der östlichen Landeshälfte. Entwicklung der Beschäftigung 3, 2,8 2,5 2,1 2,2 2,3 2,3 2,4 2,4 2,4 2,6 2,6 2, 1,5 1,,9 1, 1, 1, 1, 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3 1,4 1,4 1,5 1,5 1,5 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,7 1,7 1,7 1,7 1,8 1,8 1,8 1,9 2, 2,,7,6,5,4,5,3,

8 5 Arbeitslosenquote SGB II (Kennzahl A3-3) Diese Kennzahl gibt den Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II an den zivilen Erwerbspersonen an. Niedrigster Wert: 1,6 Nordrhein-Westfalen: 5,9 Ostwestfalen-: 4,8 Höchster Wert: 1,9 Ruhrgebiet: 8,6 land: 3, Die Arbeitslosenquote insgesamt (Rechtskreise SGB II und SGB III) wird überwiegend von der Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bestimmt. Bei 52 SGB II-Trägern ist im Rechtskreis SGB II eine höhere Arbeitslosenquote zu beobachten als im Rechtskreis SGB III. Lediglich weist eine höhere Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III aus. Bei 37 Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern sind mindestens zwei Drittel aller Arbeitslosen dem Rechtskreis SGB II zuzuordnen, darunter sind 19 SGB II-Träger, bei denen dieser Anteil mindestens drei Viertel beträgt. Hohe Arbeitslosenquoten im Rechtskreis SGB II sind im Ruhrgebiet festzustellen. Träger mit niedrigen Arbeitslosenquoten sind vorwiegend im Norden des Landes sowie an der südlichen und östlichen Landesgrenze anzutreffen. Arbeitslosenquote SGB II ,6 6,7 6,9 7,2 7,2 7,2 7,2 7,5 7,7 8,1 8,3 8,3 8,4 8,5 8,8 9,3 1,2 1,3 1,3 1, ,4 3,5 3,5 3,9 3,9 4, 4, 4,1 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,6 4,7 5,1 5,1 5,2 5,2 5,2 5,3 5,4 5,5 5,8 5,8 5,9 6,1 2,9 2,8 2,8 2,7 2,6 2 1,6

9 6 Anteil der Jüngeren an den Arbeitslosen (Kennzahl A4) Diese Kennzahl gibt den Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen an allen Arbeitslosen an. Bezugsgrößen sind in beiden Fällen ausschließlich Arbeitslose im Rechtskreis SGB II. Niedrigster Wert: 1,2 Nordrhein-Westfalen: 7,8 Ostwestfalen-: 8,2 Höchster Wert: 11,6 Ruhrgebiet: 7,6 land: 7,2 Beim Anteil der unter 25-Jährigen an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II weisen die Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger in ein breites Spektrum auf. Der mit Abstand niedrigste Anteilswert von 1,2 % ist in Mülheim festzustellen, den höchsten Anteilswert weist der Kreis mit 11,6 % auf. Unterhalb des Landesdurchschnitts befinden sich 23 SGB II-Träger, darunter sieben zugelassene kommunale Träger. Über dem Landesdurchschnitt von 7,8 % liegen 3 Träger, darunter die übrigen drei zugelassenen kommunalen Träger. Ein regionaler Schwerpunkt verhältnismäßig hoher Anteile von Jüngeren an den Arbeitslosen befindet sich im Südwesten des Landes. Der Ruhrgebietsträger bildet gemeinsam mit Trägern südlich und südwestlich des Ruhrgebiets einen regionalen Schwerpunkt niedriger Anteilswerte. Anteil der Jüngeren an den Arbeitslosen Kreis (zugelassene kommunale 5,3 6, 6,2 6,6 6,6 6,7 6,8 6,8 6,8 6,9 6,9 7, 7, 7,2 7,4 7,4 7,6 7,7 7,7 7,8 7,9 7,9 8, 8,1 8,2 8,4 8,4 8,4 8,5 8,5 8,5 8,6 8,6 8,8 8,8 9, 9,1 9,1 9,2 9,3 9,4 9,4 9,7 9,8 9,9 9,9 1,2 1,7 11,5 11,6 4,8 4,5 4 3,9 2 1,2

10 7 SGB II-Quote (Kennzahl A5) Die SGB II-Quote gibt das Verhältnis von hilfebedürftigen Personen nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige) zur Bevölkerung bis unter 65 Jahren an. Niedrigster Wert: 4,7 Nordrhein-Westfalen: 11,4 Ostwestfalen-: 9,6 Höchster Wert: 21,5 Ruhrgebiet: 15,6 land: 6,7 In Nordrhein-Westfalen erhält etwa jede neunte Person unter 65 Jahren Leistungen nach dem SGB II. Auf örtlicher Ebene bestehen große Unterschiede: Niedrigste SGB II-Quote von 4,7 % in, d. h., etwa jede 21. Person unter 65 Jahren erhält Leistungen der Grundsicherung. Höchste SGB II-Quote von 21,5 % in, d. h., etwa jede fünfte Person unter 65 Jahren erhält Leistungen der Grundsicherung. Hohe SGB II-Quoten sind insbesondere in kreisfreien Städten zu beobachten. Die meisten Kreise weisen vergleichsweise niedrige SGB II-Quoten auf. Vergleichsweise hohe SGB II-Quoten sind mit Ausnahme des es bei den SGB II-Trägern im Ruhrgebiet zu beobachten. Niedrige SGB II-Quoten sind vornehmlich im Norden des Landes und an der östlichen Landesgrenze zu beobachten. SGB II-Quote ,7 5,5 6,1 6,5 6,5 6,5 6,8 7,3 7,3 7,5 7,6 7,6 7,7 7,8 8,2 8,3 8,6 8,8 8,9 8,9 8,9 9,5 9,6 9,7 9,9 9,9 1,3 1,4 1,5 1,5 11,4 11,6 11,6 11,6 12,1 12,9 13,2 13,4 13,7 14, 14, 14,2 14,8 15,1 15,2 16, 16,3 16,5 16,9 17,8 18,1 18,2 18,2 21,5

11 8 Anteil der Jüngeren an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Kennzahl B1) Diese Kennzahl gibt den Anteil der jüngeren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Alter von unter 25 Jahren an allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an. Niedrigster Wert: 15,3 Nordrhein-Westfalen: 19,2 Ostwestfalen-: 2,8 Höchster Wert: 23,2 Ruhrgebiet: 19, land: 2,6 Der Anteil der Jüngeren an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegt landesweit bei 19,2 % d. h., dass etwa jede/r fünfte erwerbsfähige Hilfebedürftige in jünger als 25 Jahre ist. Die Anteilswerte auf örtlicher Ebene liegen allerdings auf unterschiedlichem Niveau: Den niedrigsten Anteil der Jüngeren an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weist mit 15,3 % auf. Der höchste Anteilswert ist mit 23,2 % in Minden- Lübbecke zu beobachten. Die zehn SGB II-Träger mit den höchsten Anteilswerten sind größtenteils Kreise, darunter sechs der zehn zugelassenen kommunalen Träger. Ein regionaler Schwerpunkt von SGB II-Trägern mit vergleichsweise niedrigen Anteilen von jüngeren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist im Ruhrgebiet und südlich des Ruhrgebiets zu beobachten. Regionale Schwerpunkte hoher Anteile von Jüngeren an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind im Nordwesten sowie im Südwesten s auszumachen. Anteil der Jüngeren an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ,3 15,6 16,7 17,8 17,8 17,9 18, 18,1 18,3 18,5 18,6 18,6 18,7 18,7 18,8 18,9 19,1 19,1 19,2 19,2 19,2 19,3 19,4 19,4 19,5 19,6 19,6 19,7 19,9 2,1 2,1 2,1 2,2 2,3 2,4 2,4 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 21, 21, 21,1 21,4 21,5 21,6 21,9 22,3 22,3 22,4 23,2 1 5

12 9 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (Kennzahl B2) Diese Kennzahl gibt an, wie sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember 21 im Vergleich zum Vorjahresmonat verändert hat. Niedrigster Wert: -7,3 Nordrhein-Westfalen: -,5 Ostwestfalen-: -2,1 Höchster Wert: 2,6 Ruhrgebiet:,3 land: -2,1 In ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember 21 gegenüber dem Vorjahresmonat um,5 % zurückgegangen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist bei 32 SGB II-Trägern im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken, darunter fünf zugelassene kommunale Träger. 21 SGB II-Träger weisen eine gestiegene Zahl von Bedarfsgemeinschaften aus, darunter die übrigen fünf zugelassenen kommunalen Träger. Der Großteil der SGB II-Träger in der östlichen Landeshälfte weist gesunkene Zahlen von Bedarfsgemeinschaften aus. Weitere regionale Schwerpunkte von Rückgängen zeigen sich im Nordwesten sowie im Süden s. Einen regionalen Schwerpunkt gestiegener Zahlen von Bedarfsgemeinschaften bilden Träger im Ruhrgebiet sowie südwestlich des Ruhrgebiets. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 4, 2,, -2, -2,4-2,3-2,1-2,1-2, -1,6-1,5-1,4-1,2-1, -1, -,7 -,6 -,6 -,5 -,5 -,5 -,4 -,3 -,3 -,2 -,1,2,1,3,5,6,6,6,6,7,8,9,9 1, 1,2 1,2 1,3 1,3 1,9 2,2 2,6 2,4-4, -6, -4,9-5,6-4,2-4,1-3,9-3,9-3,4-3,1-2,9-2,8-8, -7,3

13 1 Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Kennzahl B3) Diese Kennzahl gibt an, wie sich die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Dezember 21 im Vergleich zum Vorjahresmonat verändert hat. Niedrigster Wert: -9,4 Nordrhein-Westfalen: -1,4 Ostwestfalen-: -3,4 Höchster Wert: 4, Ruhrgebiet: -,4 land: -3,4 Bei 4 der 53 SGB II-Träger ist die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Berichtszeitraum gesunken. Die Rückgänge reichen von -,1 % bis -9,4 %. 13 SGB II-Träger weisen eine gestiegene Zahl erwerbsfähiger Hilfebedürftiger aus. Die Anstiege bewegen sich zwischen,1 % und 4, %. Unterhalb des Landesdurchschnitts befinden sich 27 SGB II-Träger, darunter vier zugelassene kommunale Träger. Überdurchschnittliche Veränderungsraten finden sich bei 26 Trägern, darunter die übrigen sechs der zehn zugelassenen kommunalen Träger. Die Träger im Osten des Landes sowie im Norden und Süden des Landes weisen größteils gesunkene Zahlen erwerbsfähiger Hilfebedürftiger aus. Ein regionaler Schwerpunkt gestiegener Zahlen erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zeigt sich im Ruhrgebiet. Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 6, 4, 4, 2,, -2, -4, -3,8-3,7-3,7-3,5-3,3-3,1-3, -2,9-2,5-2,3-2,1-2,1-1,8-1,6-1,5-1,5-1,5-1,4-1,4-1,4-1,2-1,1-1, -,9 -,8 -,7 -,6 -,5 -,5 -,4 -,3 -,1,1,1,2,3,5,7,7 1,5 1,5 1,6 2,1 2,2-6, -8, -1, -9,4-6,4-6,1-5,6-5,4-5,3-5,2-5,1-5, -12,

14 11 Höhe der passiven Leistungen ohne LfU (Kennzahl C1) Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Höhe der passiven Leistungen ohne Leistungen für Unterkunft je hilfebedürftiger Person nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige) an. Niedrigster Wert: 162,26 Nordrhein-Westfalen: 188,15 Ostwestfalen-: 173,72 Höchster Wert: 23,23 Ruhrgebiet: 194,9 land: 168,95 Die Höhe der passiven Leistungen schwankt landesweit zwischen 162,26 in und 23,23 in. Über dem Landesdurchschnitt von 188,15 liegen 17 Arbeitsgemeinschaften bzw. 14 kreisfreie Städte und nur drei Kreise. Unterhalb des Landesdurchschnitts befinden sich 26 Arbeitsgemeinschaften und alle zehn zugelassenen kommunalen Träger bzw. 28 Kreise und nur acht kreisfreie Städte. Verhältnismäßig geringe Aufwendungen für passive Leistungen je hilfebedürftiger Person zeigen sich vorwiegend im Norden und im Osten des Landes. Ein regionaler Schwerpunkt verhältnismäßig hoher Aufwendungen für passive Leistungen je hilfebedürftiger Person ist im Ruhrgebiet zu beobachten. Höhe der passiven Leistungen je Person ohne LfU ,26 164,6 165,91 167,35 167,43 171,95 173,26 173,31 173,37 174,7 174,59 175,6 175,23 175,26 176,95 179,51 179,89 181,21 182,23 182,28 182,92 182,98 183,78 183,94 184,12 184,13 184,23 184,61 184,76 185,38 185,65 186,75 186,78 186,82 187,46 188,6 188,15 188,76 188,87 189,42 189,9 191,19 191,72 193,87 194,11 195,21 198,71 198,97 198,98 199,4 199,79 2,17 22,4 23,

15 12 Höhe der Leistungen für Unterkunft je Person (Kennzahl C2) Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Höhe der Leistungen für Unterkunft (LfU) je hilfebedürftiger Person nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige) an. Niedrigster Wert: 128,99 Nordrhein-Westfalen: 176,93 Ostwestfalen-: 157,6 Höchster Wert: 214,4 Ruhrgebiet: 175,7 land: 158,4 Die Höhe der Leistungen für Unterkunft liegt im Dezember 21 zwischen 128,99 in und 214,4 in. Unterhalb des Landesdurchschnitts von 176,93 befinden sich 25 Arbeitsgemeinschaften und acht der zehn zugelassenen kommunalen Träger bzw. 26 Kreise und sieben kreisfreie Städte. Überdurchschnittlich hohe Beträge zeigen sich bei 18 Arbeitsgemeinschaften und zwei zugelassenen kommunalen Trägern bzw. 15 kreisfreien Städten und fünf Kreisen. Verhältnismäßig niedrige Leistungen für Unterkunft je Person sind vorwiegend bei Kreisen im Norden und Nordosten des Landes zu beobachten. Ein regionaler Schwerpunkt hoher Leistungen für Unterkunft je Person befindet sich südlich des Ruhrgebiets. Höhe der Leistungen für Unterkunft je Person ,99 133,5 144,67 147,39 147,68 148,9 148,99 149, 149,41 149,77 152,92 155,45 155,47 155,74 156,47 156,94 157,1 157,47 159,21 162,14 162,87 166,33 166,34 166,8 167,2 167,46 17,29 172,54 172,59 173,43 174,14 176,3 176,77 176,93 179,39 179,43 18,15 181,79 183,99 184,15 184,26 185,75 188,81 188,84 188,86 19,32 19,74 191,5 192,3 192,74 196,17 2,54 29,32 214,4 1 5

16 13 Sanktionsquote (Kennzahl C4) Die Sanktionsquote gibt das Verhältnis von jenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Berichtszeitraum mit mindestens einer Sanktion belegt waren, an allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wieder. Hinweis zu Interpretationsspielräumen Nach Ansicht des Arbeitskreises SGB II-Datenreport und der Bundesagentur für Arbeit ist bei dieser Kennzahl die Aussagekraft eingeschränkt. Die Höhe der Sanktionsquote wird beeinflusst einerseits durch das Verhalten der Beschäftigten in den Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern und andererseits durch das Verhalten der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, ohne dass der jeweilige Einfluss auf die Kennzahl nachvollzogen werden kann. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass einige Sanktionsgründe nur für arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige zutreffen, sodass die Sanktionsquote auch vom Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beeinflusst wird. Aufgrund der Interpretationsspielräume wird bei der Auswertung auf interregionale Vergleiche und auf Abbildungen verzichtet. Niedrigster Wert: 1,5 Höchster Wert: 6,8 Nordrhein-Westfalen: 3, Die Sanktionsquote liegt im Landesdurchschnitt bei 3, %. Auf örtlicher Ebene liegt der Anteil der sanktionierten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 1,5 % und 6,8 %. Bei vier SGB II-Trägern liegt die Sanktionsquote bei bis zu 2, %, bei weiteren 24 Trägern liegt sie zwischen 2,1 % und 3, %. Eine höhere Sanktionsquote weisen 25 Träger auf. Ausführliche Hinweise zu Interpretationsspielräumen und interregionaler Vergleichbarkeit befinden sich im Berichtsteil des Datenreports.

17 14 Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt und im Alter unter 25 Jahren (Kennzahlen D3-1 und D3-2) Diese Kennzahlen geben das Verhältnis von Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wieder. Kennzahl D3-1 bezieht sich auf alle Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, Kennzahl D3-2 bezieht auf Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter unter 25 Jahren. Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt Niedrigster Wert: 3, Nordrhein-Westfalen: 46,2 Ostwestfalen-: 45,8 Höchster Wert: 52,5 Ruhrgebiet: 48,2 land: 41,1 Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren Niedrigster Wert: 2,8 Nordrhein-Westfalen: 18,8 Ostwestfalen-: 18,1 Höchster Wert: 27,6 Ruhrgebiet: 19,3 land: 14,4 Im Landesdurchschnitt beträgt der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 46,2 %, d. h., dass etwas mehr als die Hälfte aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht als arbeitslos registriert ist. Unter den Jüngeren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beträgt der Anteil der Arbeitslosen im Landesdurchschnitt 18,8 %, d. h., dass etwa jede/r fünfte jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige als arbeitslos registriert ist. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind dann nicht als arbeitslos registriert, wenn sie etwa an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen, einer Erwerbstätigkeit von mind. 15 Std./Woche nachgehen oder wegen der Betreuung von Kindern dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (insgesamt) liegt auf örtlicher Ebene zwischen 3, % und 52,5 %. Bei sieben SGB II-Trägern ist mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos registriert. Vier dieser Träger befinden sich im Ruhrgebiet. 27 SGB II-Träger liegen unterhalb des Landesdurchschnitts von 46,2 %, darunter neun zugelassene kommunale Träger. Über dem Landesdurchschnitt befinden sich 26 Träger, darunter nur ein zugelassener kommunaler Träger. Der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren liegt auf örtlicher Ebene zwischen 2,8 % und 27,6 %. In 16 Arbeitsgemeinschaften und neun zugelassenen kommunalen Trägern liegen die Anteilswerte unterhalb des Landesdurchschnitts von 18,8 %, in 27 Arbeitsgemeinschaften und einem zugelassenen kommunalen Träger liegen sie darüber. Regionale Schwerpunkte von Trägern mit niedrigen Anteilswerten zeigen sich im Nordwesten des Landes. Die Ruhrgebietsträger Bottop,, und bilden einen regionalen Schwerpunkt hoher Anteilswerte.

18 15 Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt ,4 39,5 39,9 39,9 4, 4,3 41,6 42, 42,1 42,2 42,7 43,3 43,8 43,9 44, 44,2 44,9 45, 45,2 45,2 45,4 45,5 45,6 46, 46,1 46,2 46,3 46,5 46,6 46,7 46,7 47,3 47,4 47,5 47,7 48,3 48,4 48,6 48,9 48,9 48,9 49,1 49,5 49,8 49,9 5,2 51, 51, 51,6 51,6 52,4 52,5 34,9 3 3, 2 1 Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren 3 27,6 26, , 13,4 13,7 14,2 14,2 14,3 14,9 15,5 15,8 16,8 16,9 16,9 16,9 17,2 17,6 18, 18,5 18,6 18,7 18,7 18,8 18,8 19,1 19,3 19,5 19,6 19,7 2, 2, 2,3 2,5 2,5 21, 21,4 21,4 21,5 21,6 21,9 21,9 22, 22,3 22,4 23, 23,1 23,5 24, 24, ,4 7, 2,8 11,2 11,1

19 16 Aktivierungsquote insgesamt und für unter 25-Jährige (Kennzahlen E2-1 und E2-2) Die Aktivierungsquote gibt das Verhältnis von Teilnehmer/-innen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wieder. Kennzahl E2-1 bezieht sich auf alle Teilnehmer/-innen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, Kennzahl E2-2 bezieht sich auf Teilnehmer/-innen bzw. erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter unter 25 Jahren. Aktivierungsquote insgesamt Niedrigster Wert: 6,6 Nordrhein-Westfalen: 12,9 Ostwestfalen-: 11,1 Höchster Wert: 33,8 Ruhrgebiet: 12,3 land: 13,7 Aktivierungsquote unter 25 Jahren Niedrigster Wert: 1,9 Nordrhein-Westfalen: 9,5 Ostwestfalen-: 7,3 Höchster Wert: 28,4 Ruhrgebiet: 9,1 land: 11,3 Die Aktivierungsquote für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegt landesweit bei 12,9 %, d. h., dass etwa jede/r achte erwerbsfähige Hilfebedürftige an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnimmt. Etwas niedriger liegt die Aktivierungsquote für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren in : 9,5 % bzw. etwa jede/r elfte jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige nimmt an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Auf örtlicher Ebene bestehen große Unterschiede mit einem Spektrum von 6,6 % in bis 33,8 % in : Verhältnismäßig hohe Aktivierungsquoten zeigen sich im Ruhrgebiet sowie im Norden des Landes. Ein regionaler Schwerpunkt niedriger Aktivierungsquoten zeigt sich im Nordosten s. Ausgeprägt sind auch die Unterschiede bei der Aktivierungsquote für Jüngere: Die niedrigste Aktivierungsquote für unter 25-Jährige von 1,9 % weist aus. Die mit 28,4 % höchste Aktivierungsquote für unter 25-Jährige ist in zu beobachten. Regionale Schwerpunkte verhältnismäßig hoher Aktivierungsquoten für unter 25- Jährige zeigen sich im Ruhrgebiet, nordwestlich des Ruhrgebiets sowie bei Trägern östlich des Ruhrgebiets. Ein regionaler Schwerpunkt niedriger Aktivierungsquoten zeigt sich im Nordosten des Landes sowie südwestlich des Ruhrgebiets.

20 17 Aktivierungsquote insgesamt ,4 33, , ,6 7,3 7,9 8,2 8,4 8,5 9,1 9,2 9,2 9,2 9,4 9,4 9,4 9,5 9,6 1,2 1,2 1,3 1,6 1,9 11,2 11,4 11,8 11,8 11,9 12, 12, 12, 12, 12,4 12,4 12,4 12,4 12,6 12,8 12,9 12,9 13,3 13,3 14,7 14,8 15, 15,2 15,3 15,4 17, 17,6 18, 18,1 18,6 18,6 5 Aktivierungsquote unter 25 Jahren ,4 26,8 2 18, ,3 13,5 14,8 15,3 15, ,3 4, 4,3 4,6 5,4 5,5 6,4 6,7 6,9 7, 7,3 7,3 7,5 7,5 7,5 7,7 7,7 7,8 7,9 8, 8,1 8,2 8,3 8,3 8,3 8,4 8,6 9,2 9,4 9,5 9,5 9,6 9,6 9,8 1, 1, 1, 1,3 1,3 1,6 1,9 11,1 11,8 11,9 11,9 1,9

21 Impressum Datenreport erarbeitet im Arbeitskreis SGB II-Datenreport Herausgeber Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall Telefax 211/ Herausgegeben im Mai 211 Auswertung und Text G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Dr. Maria Icking Verena Philipps Telefon 241/ Telefax 241/ Alle bisher veröffentlichten Datenreporte finden Sie unter Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende

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