Die neue Düngeverordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die neue Düngeverordnung"

Transkript

1 Die neue Düngeverordnung

2 Ziel: Umweltbelastungen durch Stickstoff und Phosphor reduzieren Landwirtschaftliche Eintragswege von Stickstoff und Phosphor in Gewässer und in die Luft

3 Nährstoffüberschüsse: Probleme und Herausforderungen Gewässerschutz: zu hohe Nitratwerte im oberflächennahen Grundwasser, zu hohe N-Einträge in Meere, zu hohe P-Einträge in die Meere und z. T. in Oberflächengewässer Luftreinhaltung: Landwirtschaft verursacht 95 % der Ammoniakemissionen und trägt so zur Eutrophierung, Versauerung und Feinstaubbildung bei Biodiversität: wird negativ beeinflusst durch N-Überschüsse und N-Deposition Klimaschutz: hohe N-Düngung und N-Überschüsse erhöhen klimawirksame Lachgasemissionen Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie: zielt u. a. ab auf eine Verringerung der N-Überschüsse in der Gesamtbilanz für Deutschland

4 Änderung der Düngegesetzgebung (1) A) Düngegesetz (DüngG 2017) Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes: nachhaltige und ressourceneffiziente landwirtschaftliche Erzeugung durch weitestmögliche Vermeidung von Nährstoffverlusten in die Umwelt Ermächtigung für das Bundeslandwirtschaftsministerium: a) zur Erweiterung der betrieblichen Aufbringungsobergrenze von 170 kg N/ha und Jahr auf alle organischen Düngemittel sowie b) zum Erlass der Verordnung über betriebliche Stoffstrombilanzen Ermächtigung für die Länder: Datenzugriff (z. B. InVeKos, HIT-Datenbank oder bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) zur Überwachung der Düngepraxis, Zertifizierung von Inverkehrbringern und Vermittlern von Wirtschaftsdünger

5 Änderung der Düngegesetzgebung (2) B) Zielsetzung der Düngeverordnung (DüV 2017) macht Vorgaben zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zielt ab auf Verminderung von stofflichen Risiken durch die Anwendung dieser Stoffe dient auch der nationalen Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie sowie der NEC-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen, u. a. für Ammoniak

6 Die wichtigsten Änderungen der Düngeverordnung Foto: ALWB, Arbeitskreis Landwirtschaft, Wasser und Boden im Rhein-Sieg-Kreis

7 Düngebedarfsermittlung bundeseinheitliche Einführung der Methodik auf der Basis von bundesweit abgestimmten Ertragszielen und N-Bedarfswerten Zu- und Abschläge entsprechend betrieblicher und standörtlicher Faktoren Ermittelter, dokumentierter N-Düngebedarf darf nicht überschritten werden Getreide im Frühjahr (Foto: Landpixel)

8 Düngebedarfsermittlung im Ackerbau (Beispiel) Faktoren*) der Düngebedarfsermittlung Winterweizen Stickstoffbedarfswert 230 kg N/ha bei 80 dt/ha betriebliches Ertragsniveau 90 dt/ha; d. h. +10 dt/ha Ertragsdifferenz Nmin im Boden -40 kg N/ha Ertragsdifferenz N aus Bodenvorrat N aus der vorjährigen organischen Düngung (120 kg N/ha Gülle) +10 kg N/ha 0 kg N/ha -12 kg N/ha Vorfrucht (Winterraps) Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation -10 kg N/ha 178 kg N/ha Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände nach Maßgabe der nach Landesrecht zuständigen Stellen *) nur im Beispiel relevante Faktoren sind aufgeführt

9 Düngebedarfsermittlung im Gemüsebau (Beispiel) Faktoren*) für die Düngebedarfsermittlung Bundmöhren Stickstoffbedarfswert betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre 115 kg N/ha bei 600 dt/ha 650 dt/ha, d. h. +50 dt/ha Ertragsdifferenz Nmin im Boden -40 kg N/ha (Ermittlung in 4. Kulturwoche, Probenahmetiefe 60 cm Ertragsdifferenz N aus Bodenvorrat N aus der vorjährigen organischen Düngung (120 kg N/ha Gülle) 0 kg N/ha 0 kg N/ha -6 kg N/ha (Grüngutkompost, 150 kg/ha und Jahr) Vorfrucht (Braugerste) Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten 0 kg N/ha +20 kg N/ha 89 kg N/ha nach Maßgabe der nach Landesrecht zuständigen Stellen 10 kg N/ha, zu berücksichtigen beim Anbau der Zweitkultur *) nur im Beispiel relevante Faktoren sind aufgeführt

10 Düngebedarfsermittlung im Grünland (Beispiel) Faktoren*) der Düngebedarfsermittlung Grünland, 4-Schnittnutzung Stickstoffbedarfswert 245 kg N/ha, bei 90 dt TM/ha Gegebenenfalls Rohproteingehalt (RP) laut Stickstoffbedarfswerttabelle 17,0 % RP i. d. TM betriebliches Ertragsniveau + RP-Gehalt nicht erfasst Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre Ertragsdifferenz Rohproteindifferenz N aus Bodenvorrat Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation -15 kg N/ha 0 kg N/ha 0 % RP i. d. TM -30 kg N/ha 200 kg N/ha Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände nach Maßgabe der nach Landesrecht zuständigen Stellen; *) nur im Beispiel relevante Faktoren sind aufgeführt

11 Aufbringungsbeschränkungen auf nicht aufnahmefähigen Böden Grundsätzlich ist das Aufbringen von N- oder P-haltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden verboten! Ausnahme: Es kann auf gefrorenem Boden bis maximal 60 kg N ges /ha aufgebracht werden, sofern die Gefahr einer Bodenverdichtung oder von Strukturschäden durch Befahren besteht und der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird, eine durch Einsaat entstandene Pflanzendecke trägt sowie keine Gefahr der Abschwemmung gegeben ist. Bei der Aufbringung von Mist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost sind auch höhere N-Gaben zulässig!

12 Böschungsoberkante: Aufbringungsverbot Innerhalb eines 1 m breiten Streifens entlang der Böschungsoberkante dürfen keine N- oder P-haltigen Stoffe aufgebracht werden. Kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer Vorgeschriebene Gewässerabstände sind einzuhalten Die Vorsorgepflicht dafür, dass dieser letzte Meter am Gewässer nicht gedüngt wird, liegt beim Landwirt. Oberflächengewässer: direkte Einträge von Stickstoff und Phosphor sind verboten (Foto: Landpixel)

13 Gewässerabstände Vorgeschriebene Gewässerabstände nach 5 Düngeverordnung

14 Sperrzeiten Verbot der N-Ausgleichsdüngung zu Stroh Stickstoffdüngung im Herbst auf Ackerland ist nur für bestimmte Kulturen zulässig Verlängerung der Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel aufgebracht werden dürfen Einführung einer Sperrzeit für Festmist und Kompost

15 Lagerkapazitäten Grundsätzlich muss der längste durch Sperrzeiten bestimmte Zeitraum durch die jeweilige Lagerkapazität abgedeckt sein. Zusätzlich gelten die folgenden Mindestkapazitäten: 6-monatige Lagerkapazität für Gülle, Jauche oder Gärrückstände (in flüssiger und separierter Form) 9-monatige Lagerdauer für Tierhaltungsbetriebe ab 3 GV pro ha und flächenlose Betriebe ab 1. Januar monatige Lagerdauer für Festmist und Kompost ab 1. Januar 2020 Bau eines Güllelagers (Foto: Landpixel)

16 Einarbeitung von Gülle, Jauche und Gärrückständen (1) unbestelltes Ackerland: unverzügliche Einarbeitung, spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Beginn des Aufbringens Zweiphasige Einarbeitung mit dem Grubber auf Ackerland (Foto: Landpixel) Güllegrubber zur unverzüglichen Einarbeitung auf Ackerland (Foto: J. Hüther)

17 Einarbeitung von Gülle, Jauche und Gärrückständen (2) bestelltes Ackerland ab 1. Februar 2020: streifenförmige Aufbringung auf oder direkte Einbringung in den Boden Streifenförmige Aufbringung mit Schleppschuh und Selbstfahrer (Foto: U. Schultheiß) Scheibenschlitzgerät für die Gülleeinbringung zwischen den Reihen (Foto: S. Wulf)

18 Einarbeitung von Gülle, Jauche und Gärrückständen (3) Grünland und mehrschnittiger Feldfutterbau ab 1. Februar 2025: streifenförmige Aufbringung auf oder direkte Einbringung in den Boden Scheibenschlitzgerät zur streifenförmigen Einbringung auf Grünland (Foto: S. Klages)

19 Aufbringung von Harnstoffdünger ab 1. Februar 2020: Aufbringen von Harnstoff als Düngemittel erlaubt bei Zugabe eines Ureasehemmstoffes oder unverzügliche bzw. innerhalb von vier Stunden erfolgende Einarbeitung Einsatz eines Schleuderstreuers zur Aufbringung von Harnstoff (Foto: Landpixel)

20 Aufbringungsobergrenze Die Aufbringungsobergrenze von 170 kg N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt umfasst neben Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auch alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, z. B. Kompost (zusammengefasste Gabe von 510 kg N/ha in 3 Jahren möglich) Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage Klärschlamm Kompostaufbringung auf einer Ackerfläche (Foto: Landpixel) Gärrestapplikation auf einer Ackerfläche (Foto: Landpixel)

21 Nährstoffvergleich: Kalkulationsschema der alten Zufuhr*) Düngeverordnung wurde beibehalten Mineralische Düngemittel Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Weidehaltung Sonstige organische Düngemittel Bodenhilfsstoffe; Kultursubstrate; Pflanzenhilfsmittel; Abfälle zur Beseitigung Stickstoffbindung durch Leguminosen Summe der Zufuhr unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge nach 8, Abs.5 Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr Abfuhr*) Haupternteprodukte inkl. Abfuhr durch Grobfutter Nebenernteprodukte Weidehaltung Summe der Abfuhr *) auf bzw. von der Gesamtfläche; der Bewirtschaftungseinheit; dem Einzelschlag oder der zusammengefassten Fläche

22 Nährstoffvergleich: plausibilisierte Flächenbilanz Zur präziseren Erfassung der Nährstoffabfuhr von Futterbau- und Grünlandflächen: Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter je Tier oder Stallplatz*) X Anzahl der Tiere oder Stallplätze + Nährstoffabfuhr über abgegebenes Grobfutter Nährstoffzufuhr über erworbenes Grobfutter *) DüV Anlage 1 Tabelle 2 zusätzliche Berücksichtigung von Grobfutterverlusten: bis zu 15 % im Feldfutterbau bis zu 25 % für die Grünlandnutzung

23 Nährstoffvergleich: Herabsetzung des Kontrollwerts Stickstoff ab dem Jahr 2020 auf 50 kg N/ha und Jahr (im dreijährigen Mittel im Betriebsdurchschnitt) Phosphor ab dem Jahr 2023 auf 10 kg P 2 O 5 /ha und Jahr (im sechsjährigen Mittel im Betriebsdurchschnitt) Maisbestand (Foto: S. Klages)

24 Aufzeichnungspflichten (1) Düngebedarfsermittlung Überschreitung des Düngebedarfs aufgrund nachträglich eintretender Umstände N- und P-Gehalt eingesetzter Dünger N- und P-Gehalt der Böden bis zum 31. März des Folgejahres des Düngejahres: Ausgangsdaten und Ergebnisse der Nährstoffvergleiche, d. h. alle N- und P-Zufuhr auf die Betriebsfläche*) N- und P-Abfuhr von der Betriebsfläche*) (Dauer-)Grünland und Feldfutterbau: Zahl der Schnittnutzungen, der Weidetage, Anzahl und Art der Weidetiere detaillierte Aufschlüsselung der unvermeidlichen Verluste und erforderlichen Zuschläge Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres *) ggf. unterteilt in Einzelschlag oder Bewirtschaftungseinheit (zusammengefasste Schläge mit vergleichbaren Standortverhältnissen, einheitlicher Bewirtschaftung und Anbaukultur)

25 Vorlagepflicht*: Aufzeichnungspflichten (2) Nachweis über die ordnungsgemäße Lagerung bzw. Verwertung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und Gärrückständen Berechnung des Fassungsvermögens der Lagerbehälter für Jauche, Gülle oder Gärrückstände schriftliche vertragliche Vereinbarungen mit Dritten (Abnahmeverträge) über die Lagerung bzw. Verwertung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft bzw. Gärrückständen *) auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorzulegen

26 Bagatellgrenzen Es gibt Anbauflächen, die von der Verpflichtung zum betrieblichen Nährstoffvergleich und von Aufzeichnungspflichten ausgenommen sind: 1. Zierpflanzen, Weihnachtsbäume, Strauchbeeren, Baumobst, schnellwüchsige Forstgehölze zur energetischen Nutzung, nicht im Ertrag stehende Weinbau- oder Obstbauflächen sowie Baumschulund Rebschulflächen, 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei N-Ausscheidung < 100 kg N/ha, 3. Betriebe, die keine wesentlichen Nährstoffmengen aufbringen, 4. Betriebe bis 15 ha LN bzw. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren*) - sofern keine Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bzw. Gärrückstände aus anderen Betrieben übernommen werden *) jeweils abzüglich der Flächen, die unter 1. und 2. genannt sind

27 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten Einführung eines abgestuften Systems mit Geldbußen: bis zu , wenn Aufzeichnungspflichten verletzt wurden bis zu , z. B. bei Düngebedarfsüberschreitung, Verstoß gegen Aufbringungsvorschriften an Gewässern, Nutzung nicht zulässiger Aufbringungstechnik, Verstoß gegen Vorlage- und Beratungspflichten bis zu , bei Verstoß gegen Aufbringungsverbot auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, bei Verstoß gegen Sperrzeiten oder bei Verstoß gegen nicht ausreichende Lagerkapazitäten

28 Weitergehende Regelungen: Gewässerschutz Ermächtigung für die Bundesländer Erlass weitergehender Regelungen, um das Grundwasser vor Nitrateinträgen zu schützen und um Oberflächengewässer vor Einträgen von Phosphorverbindungen zu schützen. Es müssen Länderverordnungen erlassen werden zur Ausweisung der sog. Roten Gebiete Inkraftsetzung von mindestens 3 Maßnahmen aus einem Anforderungskatalog, der 14 Maßnahmen enthält

29 BZL-Broschüre Die neue Düngeverordnung Die Düngeverordnung wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Effizienz der Düngung zu erhöhen, die Gewässerbelastungen zu verringern und die Ammoniakemissionen zu reduzieren. Was das für die Praxis bedeutet, erläutert diese Broschüre. Sie stellt die aktuelle Rechtslage vor und zeigt wie bei der Düngebedarfsermittlung vorzugehen ist. Die Autoren gehen darüber hinaus auf die betriebliche Obergrenze für Stickstoff ein, erläutern den Nährstoffvergleich und geben Hinweise zu den Aufzeichnungspflichten und Ordnungswidrigkeiten. Broschüre (Nr. 1756) bestellen oder pdf kostenlos downloaden (3 MB) unter

30 Herausgeberin Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Präsident: Dr. Hanns-Christoph Eiden Deichmanns Aue Bonn Telefon: +49 (0) Internet: Redaktion Referat 421 Redaktion Landwirtschaft im Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) Stand: März 2018

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt

Mehr

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung

Mehr

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Clemens Neumann, Leiter der Abteilung Biobasierte Wirtschaft, Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft Stand und Perspektiven

Mehr

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich / Saldenüberschuss max. 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der 3 letzten Jahre ) 20 kg P2O5/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 6

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de

Mehr

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Eltville, den 13. März 2018 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018?

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018? Cross-Compliance in Sachsen Was bringt das Jahr 2018? 1. Wichtige Änderungen bei Cross- Compliance 2018 1.1 Nitratrichtlinie Ermittlung und Aufzeichnung des Düngebedarfs vor dem Aufbringen von N-haltigen

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: 26.05.2017 Hinweis: Bitte verfolgen Sie weitere Veröffentlichungen und in der Fachpresse und/oder auf der Homepage der LWK Niedersachsen

Mehr

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe?

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe? Die neue Was bedeutet das für? LLG SachsenAnhalt Heike.Schimpf@llg.mule.sachsenanhalt.de 1 Geltungsbereich regelt 1. gute fachliche Praxis 2. Vermindern von stofflichen Risiken bei der Anwendung von Düngemitteln

Mehr

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Regelungen der geplanten Dr. Ute Schultheiß BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Hintergrund Düngegesetz am 16. Mai 2017 in Kraft getreten Einführung des 11a Umgang mit Nährstoffen im Betrieb Gesetzesbegründung:

Mehr

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung Wichtige Änderungen der Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung (kurzer Überblick) W. Zorn; H. Heß; E. Ullmann Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena BESyD-Schulung Jena 08.02.2018 Aktuelle

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 18.12.2014 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie

Mehr

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen Hopfenbauversammlungen 2017 Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen Johann Portner (LfL-Hopfenberatung Wolnzach) Johann Portner - Hopfenbau, Produktionstechnik - IPZ 5a - 1 Gliederung Diskussionsstand

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: November 2017 Herausgeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover Redaktion: Geschäftsbereich 3, Quelle:

Mehr

Düngegesetzgebung. Umsetzung der neuen Düngeverordnung Bilanzierung der Nährstofffrachten am Betrieb

Düngegesetzgebung. Umsetzung der neuen Düngeverordnung Bilanzierung der Nährstofffrachten am Betrieb Düngegesetzgebung Pflanzliche und tierische Erzeugung RP Stuttgart Referat 33 Umsetzung der neuen Düngeverordnung Bilanzierung der Nährstofffrachten am Betrieb Baden-Württemberg REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft

Mehr

Novellierung Düngeverordnung

Novellierung Düngeverordnung Novellierung Düngeverordnung Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Foto: Dr. M. Grunert, Ref. 72 Novellierung Düngeverordnung Entwurf vom 15.02. 2017 Bundesrats-Drucksache 148/17 www.bmel.de Landwirtschaft Pflanzenbau

Mehr

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) (Version RH Stand 9.11.2017, keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

(voraussichtliche) Neuerungen in der Düngeverordnung Fachtag ökologischer Gemüsebau 2015, Wilsdruff

(voraussichtliche) Neuerungen in der Düngeverordnung Fachtag ökologischer Gemüsebau 2015, Wilsdruff (voraussichtliche) Neuerungen in der Düngeverordnung Fachtag ökologischer Gemüsebau 2015, Wilsdruff Düngeverordnung (DüV) geltende Fassung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,

Mehr

Inhalt. 3 Was ist neu an der Düngeverordnung 2017?... 8

Inhalt. 3 Was ist neu an der Düngeverordnung 2017?... 8 Inhalt 3 Inhalt 1 Einleitung... 4 2 Es gibt noch Handlungsbedarf: Umweltbelastungen durch Stickstoff und Phosphor reduzieren... 6 2.1 Umweltwirkungen von Stickstoff und Phosphor... 6 2.2 Umweltqualitätsziele...

Mehr

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe Informationen der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Was bringt die Düngeverordnung 2017? Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln,

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz

Mehr

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 01.10.2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Stand Stand Entwurf vom 01.10.2015 Neue Verordnung

Mehr

Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe. Tim Eiler, FB 3.13

Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe. Tim Eiler, FB 3.13 Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe Tim Eiler, FB 3.13 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln Ziel: Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen

Mehr

Was lange währt, wird endlich?

Was lange währt, wird endlich? Neue Düngeverordnung Was lange währt, wird endlich? Die neue Düngeverordnung trat Ende Mai in Kraft. Nach der Getreideernte sind daher die Regelungen zur Ausbringung von Düngern und die verlängerten Sperrfristen

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Düngegesetzgebung. Neue Düngeverordnung - Vorgaben für Pferdebetriebe

Düngegesetzgebung. Neue Düngeverordnung - Vorgaben für Pferdebetriebe Düngegesetzgebung Pflanzliche und tierische Erzeugung RP Stuttgart Referat 33 Dr. Manfred Dederer Neue Düngeverordnung - Vorgaben für Pferdebetriebe Baden-Württemberg REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Verordnung

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Informationsveranstaltung Neue DüV. Grünland u. Ackerbau. am 27. Januar 2018, Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach

Informationsveranstaltung Neue DüV. Grünland u. Ackerbau. am 27. Januar 2018, Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach Informationsveranstaltung Neue DüV Grünland u. Ackerbau am 27. Januar 2018, 13.30 Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach Programm: Uhrzeit Thema Referent 13:00 13:40 Begrüßung 13:40 14:50 neue DüV Ackerbau 14:50

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen

Mehr

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden Goslar, den 17. Mai 2017 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und

Mehr

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun?

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun? Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun? Dr. W. Zorn; Dr. G. Reinhold Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena 48. Biogas - Fachtagung Thüringen 28.02.2018 in Stadtroda www.thueringen.de/de/tll

Mehr

Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? Katrin Hecht

Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? Katrin Hecht Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? 1 11.09.2017 Katrin Hecht Neuheiten I. Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung II. Aufbringverbote / -beschränkungen III. Regeln für die Anwendung bestimmter

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Novelle der Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation 3. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4.

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer

Mehr

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung Aktueller Stand der Düngeverordnung 1 Veranlassung der Novellierung Nitrat-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (1991): Grenzwert für Grundwasser:

Mehr

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft Komposteinsatz in der Landwirtschaft Ziele, Perspektiven, Alternativen? 13.09.2017, Neustadt an der Weinstraße Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der

Mehr

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss

Mehr

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017) Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige

Mehr

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l

Mehr

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Dr. Dietmar Rupp dietmar.rupp@lvwo.bwl.de www.lvwo-bwl.de Freiburg-Tiengen

Mehr

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie Sperrfristen? Wann und wie viel Abstände? CC-Verstoß? darf ich düngen? Nährstoffbilanz? Düngebedarfsermittlung? Die neue Düngeverordnung (DüV) 01.06.2017 Erwin Mayer Fachzentrum Agrarökologie Gliederung

Mehr

Stand der Novellierung der Düngeverordnung

Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand der Novellierung der Düngeverordnung Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung Erfurt, 19.11.2015 P. Ritschel, TMIL, Abteilung 6 1 Gesetzliche Grundlagen EU-Kommission Nitratrichtlinie Bundesressorts

Mehr

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH)

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH) Version RH Stand 25.11.2017, keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

Beispiele für die Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland nach 4 und Anlage 4 Düngeverordnung (DüV)

Beispiele für die Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland nach 4 und Anlage 4 Düngeverordnung (DüV) Beispiele für die StickstoffDüngebedarfsermittlung für Grünland nach 4 und Anlage 4 Düngeverordnung (DüV) Dr. Tina Baumgärtel Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung (DüV) hat auch für Grünlandflächen

Mehr

Düngeverordnung und Wasserschutz Beratung für die Praxis im Gemüsebau

Düngeverordnung und Wasserschutz Beratung für die Praxis im Gemüsebau Düngeverordnung und Wasserschutz Beratung für die Praxis im Gemüsebau Dr. Karin Rather LVG Heidelberg, Sachgebiet Ökologie und SchALVO LAD Baden-Württemberg Düngefachtagung für Berater Bruchsal-Büchenau

Mehr

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung

Mehr

Infodienst Landwirtschaft 4/2017. Sonderausgabe

Infodienst Landwirtschaft 4/2017. Sonderausgabe Infodienst Landwirtschaft 4/2017 Sonderausgabe Liebe Leserin, lieber Leser, aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute eine Sonderausgabe des Infodienstes Landwirtschaft. Das SMUL informiert darin über Regelungen

Mehr

Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung

Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Düngeverordnung (DüV) - N-Düngebedarfsermittlung - Nährstoffbilanzierung Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) - Wer? - Was?

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Landesanstalt Landesanstalt für für Landwirtschaft Landwirtschaft und und Zentrum für Acker- und Novellierung der Entwurf vom 16.12.2015 LLG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llg.mlu.sachsen-anhalt.de

Mehr

Wesentliche Vorgaben im Herbst:

Wesentliche Vorgaben im Herbst: Das Wichtigste in Kürze - Düngeverordnung 2017 (Stand 10.09.2017) Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangen die Vorgaben des neuen Düngegesetz und die Vorgaben der novellierten Düngeverordnung

Mehr

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2 Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung

Mehr

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand Pflanzenbauliche Verwertung von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung Fachkongress der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Berlin, am 10. und 11. März 2015 Die neue Düngeverordnung unter besonderer

Mehr

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb)

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb) Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg, Tel./Fax (0 34 71) 3 34-201/205 Poststelle@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Erfassungsbogen nach Düngeverordnung

Mehr

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

ALB-Fachtagung Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 Dr. Jörg Hüther HMUELV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik,

Mehr

Die Novellierung der Düngeverordnung

Die Novellierung der Düngeverordnung "Nährstoffeffizienz im System Boden-Pflanze-Tier" DMK Fachtagung am 05.05.2015 in Osnabrück Stand der Novellierung der Düngeverordnung Honecker, BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Die Novellierung der Düngeverordnung

Mehr

Novellierung der Düngeverordnung

Novellierung der Düngeverordnung Novellierung der Düngeverordnung Freising, 25. September 2014 Dr. Christoph Rappold Referat Ressourcenschutz in der Landwirtschaft, Düngung und Pflanzenschutz Novellierung der Düngeverordnung Hintergrund

Mehr

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1305) Siebenlehn, 15. Dezember 2017 Ines Kristmann, LfULG - ISS Pirna Grundsätzliches zur Düngebedarfsermittlung

Mehr

DAS NEUE DÜNGERECHT im Überblick

DAS NEUE DÜNGERECHT im Überblick DAS NEUE DÜNGERECHT im Überblick DAS NEUE DÜNGERECHT Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen, am 14.11.2017, Tuniberghalle in Freiburg-Tiengen Klaus Mastel Regierungspräsidium Freiburg Referat

Mehr

und ihre Umsetzung im Spargelanbau Die neue Düngeverordnung Alle vier Jahre Berichtserstattung gegenüber der EU Nitratbericht 2012

und ihre Umsetzung im Spargelanbau Die neue Düngeverordnung Alle vier Jahre Berichtserstattung gegenüber der EU Nitratbericht 2012 Die neue Düngeverordnung und ihre Umsetzung im Spargelanbau DüV Stand 16.12.215 und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1.11.216 Dr. Karin Rather LVG Heidelberg, Sachgebiet Ökologie und SchALVO 28. Spargeltag

Mehr

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter)

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat 43 - Acker- und Pflanzenbau FG Bodenschutz und Düngung Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung I Postfach

Mehr

Die Stickstoffbedarfsermittlung bei Hopfen nach der neuen Düngeverordnung

Die Stickstoffbedarfsermittlung bei Hopfen nach der neuen Düngeverordnung Hopfenbauversammlungen 2018 Die Stickstoffbedarfsermittlung bei Hopfen nach der neuen Düngeverordnung Johann Portner (LfL-Hopfenberatung Wolnzach) Johann Portner - Hopfenbau, Produktionstechnik - IPZ 5a

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung 16. NRW-Biogastagung Optimierung von Bestandsanlagen Haus Düsse am 26. März 2015 Anlass zur Novellierung der Düngeverordnung (DüV) DüV ist Hauptbestandteil

Mehr

Was bringt die neue Düngeverordnung?

Was bringt die neue Düngeverordnung? die neue Düngeverordnung? - Änderungen und Anforderungen im Überblick LLG Sachsen-Anhalt Heike.Schimpf@llg.mule.sachsen-anhalt.de 1 Neues Düngerecht in Kraft Düngegesetz vom 09.01.2009: geändert 05. Mai

Mehr

Das neue Düngerecht. Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland. BMEL, Ref

Das neue Düngerecht. Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland. BMEL, Ref Das neue Düngerecht Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Interessen und Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation Nitrat- und Ammoniakbelastung 3. Klage der EU-Kommission

Mehr

Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff

Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Formblatt Bilanzwertberechnung Stoffstrombilanz Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Tabelle Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff. Landwirtschaftlich genutzte

Mehr

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12 Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren

Mehr

Betriebliche Stoffstrombilanzen - Ziele und Inhalte. Keine wesentliche Änderung der Nitratgehalte in den Grundwassermessstellen

Betriebliche Stoffstrombilanzen - Ziele und Inhalte. Keine wesentliche Änderung der Nitratgehalte in den Grundwassermessstellen Betriebliche Stoffstrombilanzen - Ziele und Inhalte Dr. Ute Schultheiß BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Düngepaket - 2017 Düngegesetz: 16. Mai Düngeverordnung: 2. Juni Hintergrund Keine wesentliche

Mehr

Die Inhalte der neuen Düngeverordnung Was kommt auf die Betriebe zu? Heinz-Hermann Wilkens FB 3.13 Düngebehörde

Die Inhalte der neuen Düngeverordnung Was kommt auf die Betriebe zu? Heinz-Hermann Wilkens FB 3.13 Düngebehörde Die Inhalte der neuen Düngeverordnung Was kommt auf die Betriebe zu? Heinz-Hermann Wilkens Dünge-Paket Strengere Regeln für die Düngung Novelle der Düngeverordnung Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt:

Mehr

Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017

Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017 FG 13 Pflanzenbau Bildungs- und Beratungszentrum Griesheim Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln

Mehr

Neue Düngeverordnung Grasanbau zur Saatguterzeugung. Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72

Neue Düngeverordnung Grasanbau zur Saatguterzeugung. Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Neue Düngeverordnung Grasanbau zur Saatguterzeugung Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Der Begriff Grassamenvermehrung kommt in der neuen Düngeverordnung (DüV) (fast) nicht vor. (Ausnahme: N-Gehalt im Ernteprodukt)

Mehr

Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr)

Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr) Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) 01.01.2006 bis (Tag, Monat, Jahr) 31.12.2006 Zuständiges Amt: Zuständiger Landkreis: Datum der Erstellung 31.03.2007 Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw.

Mehr

Betrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1

Betrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1 Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Weinbau-Ertragsanlagen (Aufzeichnung gemäß Düngeverordnung 1 Abs. 1 Nr.1) Formular für 218 für Nmin-Methode oder Verwendung von Werten des Nitratinformationsdienstes,

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 Düngebehörde Karin Lambers Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung

Mehr

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht

Mehr

Neufassung der Düngeverordnung Auswirkung auf die Verwertung von Klärschlamm und Kompost

Neufassung der Düngeverordnung Auswirkung auf die Verwertung von Klärschlamm und Kompost Zukunft der Klärschlammverwertung Zukunft der Gütesicherung, VQSD Fachveranstaltung am 09.06.2015 in Weimar Neufassung der Düngeverordnung Auswirkung auf die Verwertung von Klärschlamm und Kompost Karin

Mehr

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung Maßnahmeoptionen zu diffusen Stoffeinträgen in die Gewässer: 1. Nährstoffworkshop Sachsen-Anhalts 30. Juni 2016 Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft

Mehr

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Von der neuen Düngeverordnung bis hin zum Naturschutz 1 08.02.2018 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain Einteilung: Düngebedarfsermittlung Stickstoff

Mehr

Hinweise zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau

Hinweise zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau Hinweise zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau (Stand 12/2017) Hinweis Die vorliegenden Erläuterungen geben den derzeitigen Stand für Brandenburg

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Werkbild Annaburger 2017 Werkbild Rauch 2017 Werkbild Zunhammer 2017 Thorsten Mohr Referent für Pflanzenbau Frühjahrsregelungen Neue DüV wieso - weshalb - warum? Düngepaket neu

Mehr

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? 17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich

Mehr

Stand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert

Stand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert Stand der Novellierung der DüV Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert Düngebedarfsermittlung Diese Präsentation bezieht sich auf den letzten offiziellen Stand: => Entwurf vom 16.12.2015 (mit

Mehr

Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau

Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau www.lwg.bayern.de Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau Christian Deppisch Dr. Daniel Heßdörfer Institut für Weinbau und Oenologie Hintergrund GUT SCHLECHT 2 Hintergrund Nitrateintrag

Mehr

Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung

Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung MinDir Dr. Werner Kloos, Leiter der Unterabteilung Landwirtschaft www.bmel.de Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung 1. Interessen

Mehr

DüngeVo jetzt konkreter für den Gemüsebau mit Beispielen der Umsetzung. Hilfe des neuen online Rechners im Gemüsebau

DüngeVo jetzt konkreter für den Gemüsebau mit Beispielen der Umsetzung. Hilfe des neuen online Rechners im Gemüsebau DüngeVo jetzt konkreter für den Gemüsebau mit Beispielen der Umsetzung Inhalt Wer ist betroffen? Wichtige Begriffsbestimmungen Schlag / Bewirtschaftungseinheit Düngebedarfsermittlung satzweiser Anbau Beispiele

Mehr

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis 1 31.08.2017 Beate Streubel Düngung - Rechtsgrundlagen Novelle der Düngeverordnung https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1647.htm

Mehr

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste Landwirtschaftkammer iedersachsen Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringung nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste Zufuhr nach Abzug der Stall-, Lagerungs-

Mehr

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Welche Auswirkungen auf die Wassergüte sind zu erwarten? Vortrag Tag der Wasserwirtschaft am 09.11.2017 in Magdeburg Franz Jansen-Minßen Fachbereich 3.13 - Düngebehörde

Mehr

07./08. November 2017 in Ankum. Das Düngepaket. Ziele und Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion

07./08. November 2017 in Ankum. Das Düngepaket. Ziele und Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion ALR-Seminar Grundwasser- und Gewässerschutz im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Kommunal- und Umweltpolitik 07./08. November 2017 in Ankum Das Düngepaket Ziele und Konsequenzen für die landwirtschaftliche

Mehr

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand Düngevorausplanung Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018 Stand 02.06.2017 Inhalt Düngevorausplanung Datenbeschaffung Beispiel Silomais Beispiel Winterroggen Beispiel Grünland

Mehr

Neue Düngestrategien für den Futterbau

Neue Düngestrategien für den Futterbau Neue Düngestrategien für den Futterbau Frerich Wilken Landwirtschaftskammer Niedersachsen Inhalt Novellierung der Düngeverordnung Stickstoffdüngung Maisdüngung Grünlanddüngung Zusammenfassung Neue Düngeverordnung

Mehr