Ja zum Leben. Jahresbericht Caritas Bodensee-Oberschwaben. Katholische Schwangerschaftsberatung Friedrichshafen

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1 Jahresbericht 2014 Ja zum Leben Caritaszentrum Friedrichshafen Katharinenstraße Friedrichshafen Tel / Caritas Bodensee-Oberschwaben Katholische Schwangerschaftsberatung Friedrichshafen

2 1 1. Einrichtung mit Einsatzgebiet Im Oktober 1981 wurde in der Caritas-Kreisstelle Friedrichshafen eine Beratungsstelle für werdende Mütter in Not und Konfliktsituationen gemäß 219 StGB eingerichtet. Im Rahmen der Umstrukturierung des Diözesan- Caritasverbandes Rottenburg- Stuttgart im Jahre 1996 wurde die Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritas-Zentrums Friedrichshafen in die Caritas-Region Bodensee-Oberschwaben integriert. Das Einzugsgebiet umfasst die östliche Hälfte des Bodenseekreises mit ca Einwohnern. Öffnungszeiten Die Beratungsstelle ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis Uhr und bis Uhr geöffnet. Räumliche Ausstattung Beratungsräume mit technischer Ausstattung. Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist im Haus der Kirchlichen Dienste untergebracht. Es ist ein modernes Haus mit großzügigen, hellen und freundlichen Räumen. Für die Beratungs- und Gruppenarbeit stehen zur Verfügung: mehrere Tagungs- und Gruppenräume, Wartezimmer mit Spielecke für Kinder und Empfangssekretariat. 2. Personal In der Katholischen Schwangerschaftsberatung im Caritas- Zentrum Friedrichshafen sind beschäftigt: Alexandra Schmucker (Diplom Sozialarbeiterin /FH) mit 75% Beschäftigungsumfang Die Qualifizierung psychosoziale Beratung wurde im September 2014 begonnen Dirk Meiners (Diplom- Sozialarbeiter/FH) mit 50% Beschäftigungsumfang Martina Zwitzler (Verwaltungsmitarbeiterin) mit 50% Beschäftigungsumfang. Beratungsgespräche finden nach Terminvergabe statt. Darüber hinaus bieten wir nach Vereinbarung auch zu Abendzeiten und/oder bei Hausbesuchen Beratungsgespräche an, ebenso fachbezogene Gruppenangebote und öffentliche Veranstaltungen. Zudem gibt es wöchentliche Aussensprechstunden nach terminlicher Vereinbarung im Kath. Gemeindezentrum Tettnang, Kirchstr. 26/1, Tettnang Personalkosten werden durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert.

3 2 Qualifizierung Fachliche Weiterbildungen Fortbildungen Schulungen/Supervision Veranstaltung Anbieter Termin/Ort Teilnehmer/in Rechtstagung KSB DICV Stuttgart Beraterin 1 Berater PND Fachtagung IuV Stelle Ulm Beraterin Psychosoziale Beratung/Einführungstage Qualifizierung Stufe II vertrauliche Geburt Jahrestagung KSB zur Studie leben in verschiedenen Welten Psychosoziale Beratung Teil 1 Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes Freiburg 1 Beraterin Regierungspräsidium Tübingen Berater DICV Stuttgart Beraterin 1 Berater Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes Freiburg Supervisionen Externe Supervision 8 Treffen in Wilhelmsdorf 1 Beraterin 1 Beraterin 1 Berater 3. Beratungsspektrum Die Katholische Schwangerschaftsberatung arbeitet auf der Basis folgender gesetzlicher, kirchlicher und verbandlicher Grundlagen: 2 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten, geändert durch Artikel 1 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes ( ), ergänzt durch 2a SchKG, ( ) Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom mit der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Anerkennung und Förderung der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie der kath. Schwangerschaftsberatungsstellen (VwV SchKGvom ) Bischöfliche Richtlinien für die Katholische Schwangerschaftsberatung ( ) Ja zum Leben. Rahmenkonzeption für die Arbeit Katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen (Oktober 2000) Bundesrahmenhandbuch der Katholischen Schwangerschaftsberatung (Mai 2008) Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ( )

4 3 Eine Bescheinigung über die im Schwangerschaftskonflikt durchgeführte Beratung nach 5 und 6 SchKG wird seit auf Weisung der deutschen Bischofskonferenz nicht mehr ausgestellt. Es bestehen keine Verbindungen mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Aufgaben der Beratungsstelle Übergeordnete Aufgabe der Katholischen Schwangerschaftsberatung ist der Schutz des Lebens in allen Phasen der Schwangerschaft sowie nach der Geburt des Kindes. Die Beratung umfasst die Unterstützung von Frauen, Männern und Paaren, zu Fragen rund um Schwangerschaft und Elternsein. Hilfestellungen werden angeboten in schwierigen Lebenssituationen, im existentiellen Schwangerschaftskonflikt, bei Fragen zur Pränataldiagnostik und bei psychosozialen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch. Ebenso beinhaltet das Beratungsangebot familienfördernde Leistungen für Kinder und Familien, besondere Rechte im Arbeitsleben, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere und finanzielle Hilfen. Außerdem können Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen, Lösungsmöglichkeiten für psycho-soziale Konflikte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und alle Fragen in Verbindung mit einer Adoption Beratungsinhalt sein. Schwangerenberatung bietet Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder dem Arbeitgeber, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz und zur Fortsetzung der Ausbildung bzw. des Studiums. Bezugspersonen der Betroffenen (Partner/in, Eltern, oder andere der Person Nahestehende) können in die Beratung mit einbezogen werden. Schwangerschaft und Geburt sind existentielle Erfahrungen, die alle wesentlichen Lebensbereiche des Menschen berühren und Veränderungen bewirken (Selbstbild, Körper, Psyche, Beziehungsumfeld, Beruf, ökonomische Grundlagen). Der Beratungsansatz der Katholischen Schwangerschaftsberatung nimmt den Menschen ganzheitlich in seiner körperlich-psychischen Einheit sowie in seinen sozialen Bezügen und seiner ethischen Dimension in den Blick. Es wird seine aktuelle lebensweltliche als auch seine lebensgeschichtliche Einbindung in die Beratung miteinbezogen. Im Mittelpunkt jeder Beratung steht das persönliche Gespräch mit der Frau/dem Mann. Grundvoraussetzung der Beratung ist es, die Ratsuchenden in ihren Schwierigkeiten ernst zu nehmen, zu verstehen und darüber hinaus einen Rahmen zu schaffen, in dem Veränderungen möglich sind. Beratung versucht, die Selbsthilfekräfte der jeweils Betroffenen zu stärken, und Ressourcen zu erschließen, so dass ihnen ein verantwortungsbewusstes, eigenständiges, selbst bestimmtes Leben in ihrem eigenen sozialen Kontext möglich ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei einem mehrdimensionalen, vernetzten Denken. Integrierte Hilfesysteme im kirchlichen wie gesellschaftlichen Kontext erschließen Familien nachhaltige Hilfe in ihrem Lebensfeld. Durch den Verbleib im gesetzlichen Rahmen ist das Beratungsgeschehen weiterhin durch Schweigepflicht ( 203 StGB), Aussageverweigerungsrecht ( 53 StPO) und Beschlagnahmungsverbot ( 97 StPO) geschützt. Dieses Angebot gilt für alle Menschen, kostenfrei, unabhängig von Alter, Religion, Nationalität und Familienstand. Auf Nachfrage werden auch anonyme Beratungen durchgeführt. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt und geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung umfasst zudem das Angebot der Nachbetreuung nach einem Abbruch oder auch nach der Entscheidung für das Kind nach Geburt. Außerdem werden Beratungen bezüglich Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung angeboten, auch unabhängig davon, ob eine Schwangerschaft besteht oder nicht. Die Schwangerschaftsberatungsstelle bietet im Kontext vorgeburtlicher Diagnostik unabhängig von ärztlicher Beratung eine psychosoziale Beratung zu Fragen vorgeburtlicher Untersuchungen und bei zu erwartender Behinderung eines Kindes an. Die psychosoziale Beratung und Hilfe im Kontext von Pränataldiagnostik ist ein eigenständiges und von ärztlicher Be-

5 4 handlung unabhängiges Beratungsangebot der Schwangerschaftsberatungsstelle, das zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft von Frauen und Paaren in Anspruch genommen werden kann. Ziel der Beratung ist es, die Frauen und Paare in ihrer Entscheidungskompetenz für oder gegen die Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik zu stärken und ihnen bei schlechten Nachrichten aufgrund eines kindlichen Befundes beizustehen. Von Seiten der Klientinnen kamen im Jahr 2014 wenig Anfragen zu diesem Thema. Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen werden jedoch in den Beratungsprozess eingebunden. Die Frage nach dem Gesundheitszustand der Schwangeren und des Embryos sind dabei wichtige Türöffner für diese Thematik. Des Weiteren wird von Klientinnen angefragt, welche Medikamente ohne Risiken während der Schwangerschaft eingenommen werden können. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Tätigkeit in der Schwangerschaftsberatung ist die Planung von Projekten und Gruppenangeboten für Schülerinnen und Schüler sowie die Präventionsarbeit. Präventionsangebote Gestaltung eines Nachmittags mit Firmlingen der katholischen Kirchengemeinde Meckenbeuren. Beteiligt waren 10 Jugendliche und eine ehrenamtliche Betreuerin. 4. Erfahrungen aus der Beratungspraxis Bundesstiftung Mutter und Kind Nach 30-jähriger Förderpraxis wurde zum eine Neuausrichtung der Bundesstiftung von Seiten des Sozialministeriums und Stiftungsrat vorgenommen. Für Alleinerziehende Schwangere ohne Kind bleibt die bisherige Einkommensgrenze bestehen, für Paare die erstmals ein Kind erwarten, erhöht sich die Grenze um 140,- Euro. Mit dem Grundantrag können höchstens 1000,- Euro als einmalige Beihilfe für Babyausstattung gewährt werden. Die bisherige Regelung, dass die Einkommensgrenze bis zu 150,- Euro überschritten werden kann und der Förderbetrag entsprechend in Stufen reduziert wird, gibt es nicht mehr. Diese Änderung machte sich bereits in der Beratungspraxis bemerkbar, so dass viele Paare durch eine geringfügige Überschreitung der Einkommensgrenze keinen Antrag bei der Bundesstiftung stellen konnten. Um den Paaren dennoch eine Hilfe zu ermöglichen, stellten wir daher vermehrt Anträge an den bischöflichen Fond, damit eine Babyausstattung angeschafft werden konnte. Des Weiteren entschied sich die Bundesstiftung, ergänzende Hilfen zu gewähren, sofern: - durch die Geburt des Kindes ein Umzug erforderlich ist. - aufgrund der Geburt des Kindes eine bereits begonnene Ausbildung unterbrochen wird. Diese Neuregelung begrüßen wir sehr, da somit Kautionsund (maximal 3 Kaltmieten) Umzugkosten übernommen werden können und junge Schwangere die Möglichkeit erhalten, ihre Ausbildung nach Geburt des Kindes fortzuführen. Sie erhalten eine monatliche Zuwendung zur Unterstützung der Lebensführung in Höhe von bis zu 400,- Euro und zusätzlich 50% der Kinderbetreuungskosten. Die Förderung kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes andauern. So kann bereits beim Grundantrag auf Babyerstausstattung überlegt werden, ob ergänzende Leistungen für unsere Klientinnen in Frage kommen. Auch die Antragsformulare wurden verändert, diese können nun direkt am PC ausgefüllt werden. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit die Daten vorab an den KVJS zu senden, damit die Bearbeitungszeit verkürzt wird. Wir nehmen allerdings seit der Neuausrichtung auch wahr, dass der bürokratische Aufwand in unserer täglichen Beratungspraxis deutlich zugenommen hat. Ausschlaggebend ist hierfür das umfangreichere Antragsverfahren, bei welchen zusätzliche Nachweise (Lohnabrechnungen) gefordert werden.

6 5 Sozialrechtliche Beratung In 85% aller Fälle ging es in der Beratung um sozialrechtliche Fragen. Insbesondere zu Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag. In vielen Fällen waren wir bei der Antragstellung behilflich, auch im Bereich der einmaligen Hilfen wie Babyerstausstattung und Wohnungseinrichtung. In einigen Fällen mussten Widersprüche formuliert werden, da Leistungen gekürzt oder gar nicht gewährt wurden. In den Bereichen Wohngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld nehmen wir war, dass zum Teil lange Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten bestehen. Für die betroffenen Familien ist dies ein großes Problem, da massive finanzielle Engpässe entstehen. Wohnen Nach wie vor wird das Thema bezahlbarer Wohnraum in 25% der Beratungen angesprochen. Viele Familien suchen bereits mehrere Jahre eine Wohnung und sind bei diversen Wohnbaugesellschaften angemeldet. Im Herbst verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz bezüglich Mietpreisbremse und Maklercourtage. Mit der Mietpreisbremse soll dafür gesorgt werden, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen Mietpreissprünge von 20 oder mehr Prozent verhindert werden. Im Maklerrecht wird das allgemein akzeptierte Prinzip: "Wer bestellt, der bezahlt" verankert. Dadurch soll künftig sichergestellt werden, dass diejenige Partei, die die Leistung eines Maklers veranlasst, auch verpflichtet sein soll, die anfallenden Maklergebühren zu zahlen. Das ist in der Praxis meist der Vermieter, der mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter sucht. Wenn also der Vermieter einen Makler einschaltet, muss er künftig auch den Makler bezahlen. Diese neuen Regelungen sind in der Praxis allerdings schwer umsetzbar, da insbesondere in Ballungsräumen und attraktiven Regionen, zu welchem auch der Bodenseeraum gehört, die Nachfrage deutlich höher ist als das Wohnungsangebot. Migration 59% unserer Klientinnen haben einen Migrationshintergrund. Die Anzahl an Beratungen für Schwangere aus EU-Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Polen, Slowakei usw., welche im Rahmen der Freizügigkeit nach Deutschland einreisen, ist im Vergleich zum Vorjahr um das doppelte gestiegen. Viele Menschen arbeiten im Bereich Gastronomie und erhalten nur einen geringen Arbeitslohn, welcher kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, so dass oftmals ergänzende Sozialleistungen beantragt werden müssen. Im Jahr 2014 erhöhte sich die Anzahl an Asylbewerbern bundesweit drastisch. Im Bodenseekreis wohnen derzeit 377 Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften. Da Flüchtlinge keinen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses haben, fehlen Deutschkenntnisse für die Verständigung. Dies zeigte sich auch in der Beratung von schwangeren Asylbewerberinnen, welche ohne den Einsatz von Übersetzern nicht möglich war. Die Frauen kommen vorrangig aus Syrien, Georgien, Serbien. Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes im vorletzten Jahr werden Asylbewerberinnen beim Erhalt von Sozialleistungen weiterhin benachteiligt. So wird ihnen zum Beispiel nur ein Teil der Leistung bar ausbezahlt und der Rest als Sachleistung vermittelt. Dies beobachteten wir besonders bei der Gewährung von Babyerstausstattung. In diesen Fällen stellten wir Anträge auf Härtefallgeld bei der Bundesstiftung Mutter und Kind.

7 6 5. Statistische Angaben 6. Öffentlichkeitsarbeit Kooperation Beratungsfälle der katholischen Schwangerschaftsberatung Vernetzung im Caritas-Zentrum Friedrichshafen insgesamt: 232 Gremienarbeit Die angegebenen Zahlen schließen die Online-Beratung mit ein Projekt Mobile - davon Konfliktberatung nach 5 SchKG 5 - davon Schwangerenberatung nach 2 SchKG 227 Beratungsgespräche mit KlientInnen gesamt: davon Konfliktberatung nach 5 SchKG 14 - davon Schwangerenberatung nach 2 SchKG 751 Anzahl der Beratungen vor, während oder nach PND insgesamt: 12 Anzahl der Beratungen vor oder nach Vertraulicher/anonymer Geburt nach Stufe II 0 Zahl der Anträge an - Bundesstiftung Mutter und Kind 83 - Landesstiftung Familie in Not 0 - Josef-Wagner-Stiftung 0 - bischöflicher Hilfsfond 37 - Klientenauszahlungen aus Spendenmitteln 19 Frühe Hilfen für Eltern durch ein Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls Die Phase der frühen Elternzeit gilt als sehr sensibel, sowohl bezüglich Krisen in der Partnerschaft als auch im Hinblick auf die Entwicklung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung. Insbesondere die Geburt des ersten Kindes stellt einen gravierenden Einschnitt im Leben der Eltern dar. Vor allem Eltern in belasteten Lebenslagen können durch das Leben mit einem Baby in extreme Überforderungssituationen geraten. Sie gelten oftmals als Hochrisikogruppe. Welches Gefährdungspotenzial für Kleinkinder von völlig überforderten oder hilflosen Eltern ausgeht, zeigen immer wieder spektakuläre Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung bis hin zur Kindstötung Zwei Drittel aller Opfer von Kindesmisshandlungen sind Kleinkinder. Während der Schwangerschaft und rund um die Geburt existiert zwar ein Netz aus professionellen Hilfen, wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung und Wochenbettpflege, danach jedoch sind psychosoziale Unterstützungsangebote bis zum Beginn des Kindergartenalters eher selten bzw. erfordern ein hohes Maß an Eigeninitiative, welches junge Eltern mit problematischem Hintergrund häufig nicht aufbringen können. Dieses Vakuum, das vor dem Kindergartenalter besteht, muss mit einem rechtzeitigen und niederschwelligen

8 7 Angebot, beginnend in der Schwangerschaft bis ins Kindergartenalter, gefüllt werden, um möglichen Fehlentwicklungen präventiv entgegen wirken zu können. Mit dieser Aufgabenstellung wurde 2007 das Projekt Mobile initiiert, das ab 2010 als Programm fest etabliert wurde. Im Oktober fand eine vom Landratsamt koordinierte Zukunftswerkstatt zum Thema frühe Hilfen statt. Unter Mitwirkung vieler Akteure wurde eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Ziele gemacht. Des Weiteren wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen neue Ideen und Methoden entwickelt, welche in den nächsten Jahren im Bodenseekreis umgesetzt werden sollen. Die von der Arbeitsgemeinschaft materielle Hilfen erstellte Broschüre Startchancen für junge Familien wurde überarbeitet. Ehrenamtliches Projekt Angebot einer ehrenamtlichen Beratung und Begleitung für überschuldete Familien und Einzelpersonen. Das Projekt Ausweg ist ein Angebot in Zusammenarbeit von Sozialund Lebensberatung, Kath. Schwangerschaftsberatung und Kath. Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen konnten ca. 20 Familien und Einzelpersonen durch 4 Ehrenamtliche in ihrer Schuldensituation begleitet werden. Die Ehrenamtlichen wurden von Herrn Meiners fachlich betreut. Das Projekt wurde im September 2008 mit dem Caritaspreis in der Rubrik Politisches Handeln ausgezeichnet. Arbeitskreise AG Mobile Steuerungsgruppe AG berufliche Zukunft Pränataldiagnostik Vernetzungstreffen mit dem örtlichen Jobcenter Vernetzungstreffen mit Schwangerschaftsberatungsstellen im westlichen und östlichen Bodenseekreis Die Region Caritas Bodensee-Oberschwaben bietet eine interne Arbeitsgruppe zum Thema Sozialrecht an. Fachdienstübergreifend werden dort gesetzliche Änderungen, Fallarbeit und spezielle rechtliche Bestimmungen bearbeitet. Zwei Mal pro Jahr werden rechtliche Themen zusammen mit einer Rechtsanwältin besprochen. An folgenden Veranstaltungen mit Kooperationspartner nahmen wir 2014 teil: Runder Tisch zum Thema vertrauliche Geburt im Landratsamt Kooperationstreffen mit selbständig tätigen Hebammen im Bodenseekreis. Austausch über gegenseitige Vernetzungsmöglichkeiten und Vorstellung unserer Arbeit. Kooperationsgespräch mit der Gemeinde Langenargen zum Thema Sozialfond Austauschtreffen Stadtwerk am See zum Thema Sozialfond für Stromschuldner Austauschgespräch mit der Zeppelin Stiftung FN. Die Tätigkeit der Schwangerschaftsberatung wurde vorgestellt und die Handhabung der Hilfen von Seiten der Stiftung diskutiert. Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen einer Spendenaktion der schwäbischen Zeitung für Kinderhilfsprojekte der Caritas unter dem Motto Helfen bringt Freude wurde ein Interview mit einer Klientin geführt. Dabei ging es um die Problemlagen Armut und schlechte Wohnverhältnisse. Pressegespräch zum Thema Sozialfond des Stadtwerks am See. Pressegespräch zum Thema vertrauliche Geburt Presseartikel zum Thema vertrauliche Geburt

9 8 Internetberatung: Seit Dezember 2009 bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg- Stuttgart flächendeckend Onlineberatung (Mail und Chat)im Internet an. Unter der Internetadresse können ratsuchende Frauen zu jeder Tagesund Nachtzeit ihre Fragen und Anliegen rund um Schwangerschaft und Geburt an die Beraterinnen richten. 7. Abschließende Bemerkungen Mit dem neuen Jahr kommen auf Familien einige Änderungen zu. Das neue ElterngeldPlus belohnt Eltern, die nach einer Geburt in Teilzeit arbeiten. Betroffen sind Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, kann dann doppelt so lange und damit mehr Elterngeld beziehen als zuvor. Für Geburten ab dem 1. Januar 2015 haben Eltern von Mehrlingen nur noch einen einzigen geburtsbezogenen Anspruch auf Elterngeld. Davor hatte jedes Kind seinen eigenen Anspruch. Bezüglich einer Erhöhung des Kindergeldes besteht noch keine gesetzliche Regelung. Zum Thema vertrauliche Geburt wurden 2014 viele Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetztes entwickelt. Es entstanden regionale Arbeitskreise unter Beteiligung von Geburtskliniken, Jugendämtern, Standesämtern und Schwangerschaftsberatungsstellen. Es wurde auch viel Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema betrieben. Im Herbst erfolgte eine Qualifizierung zur Erlangung von Kenntnissen nach Stufe II, welche Voraussetzung für die Beratung ist, wenn Frauen sich verbindlich für eine vertrauliche Geburt entscheiden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zu den vertraulichen Geburten Anfang Mai sind bis Ende Oktober 45 versiegelte Umschläge für solcherart geborene Kinder beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingegangen. Eine Nachfrage also scheint es zu geben. Im östlichen Bodenseekreis fanden allerdings noch keine Beratungen zu diesem Thema statt. Auch wenn die Wirkungen des Betreuungsgeldes immer noch umstritten sind, wird dieses auch im Jahr 2015 für ein- oder zweijährige Kinder bezahlt, wenn keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen wird.

10 9 Herausgegeben von: Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestraße 44, Ravensburg Telefon: / Telefax: / info@caritas-bodensee-oberschwaben.de Rechtsträger: Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.v. Friedrichshafen, Ewald Kohler Regionalleitung Caritas Bodensee-Oberschwaben

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