Landesamt für Gesundheit und Soziales. 18. Gemeinsame Tagung der Amtstierärzte und Amtsärzte Park-Hotel Schloss Schlemmin 30.

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1 18. Gemeinsame Tagung der Amtstierärzte und Amtsärzte Park-Hotel Schloss Schlemmin 30. Juni 2010 Die neue DIN 2001 Zuständigkeit bei der Überwachung der mobilen Trinkwasserversorgung DIN 2001-Teil 2 (April/2009) Dr. rer. nat. Wilfried Puchert Dr. med. Gerhard Hauk Seite 1

2 Überwachung durch das Gesundheitsamt Mecklenburg-Vorpommern Ergebnisse Charterboote KBE/ml Proben (2002 bis 2005) KZ 22 C KZ 36 C Seite 2

3 Überwachung durch das Gesundheitsamt Mecklenburg-Vorpommern Ergebnisse bei den Fahrgastschiffen KZ 22 C KZ 36 C KBE/ml Proben (2004 bis 2006) Seite 3

4 Seite 4

5 Seite 5

6 Seite 6

7 Seite 7

8 Seite 8

9 Seite 9

10 Großveranstaltungen (z.b. G-8) Seite 10

11 Beispiel Sanitärcontainer Seite 11

12 Landesamt Rechtliche für Gesundheit Grundlagen Soziales Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) vom Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 24. Mai 2004 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) vom 27. April 2006 (BGBl. I Nr. 20) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Ergänzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch vom Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) vom DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI), Technische Regeln des DVGW (Dez. 1988) Seite 12

13 Landesamt Rechtliche für Gesundheit Grundlagen Soziales DIN 10500: Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel (Januar 2001) DIN : Schiffe und Meerestechnik Trinkwasser-Versorgungsanlagen auf Schiffen und Seebauwerken Teil 1: Planung und Konstruktion (2002) DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser- Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen, Technische Regel des DVGW (Mai 2001) DVGW-Arbeitsblätter W 270 (11/99): Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich Prüfung und Bewertung W 291, Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen W UV-Geräte zur Desinfektion W Wasserverteilungsanlagen: Betrieb und Instandhaltung VP 549 Schläuche VP 550 Schlaucharmaturen KTW-Empfehlung: Gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen und anderen nichtmetallischen Werkstoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für den Trinkwasserbereich Umweltbundesamt: Empfehlung der Trinkwasserkommission zur Risikoeinschätzung, zum Vorkommen und zu Maßnahmen beim Nachweis von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwassersystemen; Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes, Bundesgesundheitsbl. 2 (2002) S Seite 13

14 3 Begriffsbestimmungen TrinkwV 2001 Im Sinne dieser Verordnung sind Wasserversorgungsanlagen: a) Anlagen einschließlich des dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen auf festen Leitungswegen an Anschlussnehmer pro Jahr mehr als 1000 m 3 Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben wird, b) Anlagen, aus denen pro Jahr höchstens 1000 m 3 Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben wird (Kleinanlagen), sowie sonstige, nicht ortsfeste Anlagen, c) Anlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch aus einer Anlage nach Buchstabe a oder b an Verbraucher abgegeben wird; Seite 14

15 Landesamt TrinkwV 2001; für Gesundheit 8 Stelle der und Einhaltung Soziales Die nach 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 festgesetzten Grenzwerte sowie die nach 7 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen müssen eingehalten sein 1. bei Wasser, das auf Grundstücken oder in Gebäuden und Einrichtungen oder in Wasser-, Luft- oder Landfahrzeugen auf Leitungswegen bereitgestellt wird, am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen 2. an der Entnahmestelle am Tankfahrzeug 3. am Punkt der Abfüllung in Flaschen und andere Behältnisse 4. bei Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird, an der Stelle der Verwendung des Wassers im Betrieb Seite 15

16 EG-Verordnung 178/2002 (ist im 2 Pkt.2 des LFGB übernommen) Landesamt für Gesundheit und Soziales einschließlich Wasser die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Wasser zählt hierzu unbeschadet der Anforderungen der Richtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG ab der Stelle der Einhaltung im Sinne des Artikels 6 der Richtlinie 98/83/EG X Seite 16

17 DIN Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen Dr. Bartel, Umweltbundesamt Seite 17

18 Landesamt für DIN Gesundheit 2001-Teil 2 und Soziales 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Versorgungsstrukturen und Verantwortungsbereiche 5 Zentrale Versorgung (Abschnitt I) 6 Verteilungs- und Befüllungsanlagen (Abschnitt II) 7 Trinkwasserbereitstellung (Abschnitt III) 8 Behördliche Überwachung der Anlagen und des Wassers 9 Betriebsbuch 10 Anhänge Dr. Bartel, Umweltbundesamt Seite 18

19 DIN 2001-Teil 2 - Anwendungsbereich Landesamt für Gesundheit und Soziales gilt für nicht ortsfesten Anlagen... in Bezug auf Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Überwachung. Hierunter fallen: Anlagen an Bord von gewerblich genutzten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen (auch an Privatpersonen vermietete) sowie deren Befüllungsanlagen, sonstige nicht ortsfeste Anlagen mit Wasserspeicher, zeitweise an eine Wasserversorgungsanlage angeschlossene Anlagen, Verteilungsanlagen auf Märkten, Volksfesten und Massenveranstaltungen. Diese Norm gilt auch für Verteilungs- und Befüllungsanlagen für nicht ortsfeste Anlagen. Für privat genutzte nicht ortsfeste Anlagen wird die Anwendung dieser Norm empfohlen! Dr. Bartel, Umweltbundesamt Seite 19

20 DIN 2001-Teil 2 Drei Arten von Verantwortlichkeiten bei nicht ortsfesten Anlagen: 1. Wasserversorger bis zur Übergabestelle 2. Betreiber der Befüll- oder Verteilungsanlage 3. Betreiber der Fahrzeuge bzw. Verkaufsstände Dr. Bartel, Umweltbundesamt Seite 20

21 Einteilung der nicht ortsfesten Anlagen nach DIN Seite 21

22 Verantwortungsbereiche Versorgungsabschnitt I Versorgungsabschnitt II Versorgungsabschnitt III Seite 22

23 Beispiel für Verteilungsanlagen Seite 23

24 Beispiel für Verteilungsanlagen (Baumstruktur) Seite 24

25 Verantwortungsbereiche Versorgungsabschnitt III (Trinkwasserbereitstellung) Anlagen sollten so geplant, gebaut, überwacht und betrieben werden, dass auch bei vorhersehbaren Extrembedingungen, das Trinkwasser die Forderungen der TrinkwV 2001 erfüllt Einsatz von Werkstoffen und Materialien Forderungen des 17 der TrinkwV 2001 sind einzuhalten Kunststoffe und andere nichtmetallische Werkstoffe müssen die KTW- Empfehlungen und die des Arbeitsblattes W 270 erfüllen (Schläuche Kat. A dürfen nur für Trinkwasser genutzt werden) Planung und Betrieb der Anlagen sollten so erfolgen, dass eine Aufbereitung und Desinfektion nicht notwendig sind Ausnahmen bilden Wasserfahrzeuge mit eigener Trinkwassergewinnung Seite 25

26 Verantwortungsbereiche Versorgungsabschnitt III (Trinkwasserbereitstellung) Speicher lichtgeschützt und geschlossen Speichervolumen ist dem Bedarf anzupassen Doppelwandige Trennung von anderen Speichern (z.b. Abwasser oder Betriebsstoffe) Innenoberflächen müssen glatt und desinfizierbar sein keine Strömungstoträume Speicher müssen vollständig entleerbar sein Schutz vor unerwünschter Erwärmung wartungspflichtige Komponenten müssen zugänglich sein Für die Erwärmung und Speicherung von erwärmtem Trinkwasser, sind doppelwandige Leitungen für das Heizmedium erforderlich (Ausnahmen sind nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zulässig) Seite 26

27 Verantwortungsbereiche Versorgungsabschnitt III (Trinkwasserbereitstellung) Leitungen Leitungen müssen vollständig entleerbar sein Schutz vor unerwünschter Erwärmung Leitungsdurchmesser so gering wie möglich Schlauchleitungen sind mit Verschlusskappen gegen Verschmutzung zu schützen Druckerhöhung kann durch Pumpen oder Druckluft erfolgen durch den Einsatz darf keine chemische und mikrobiologische Verunreinigung eintreten Druckluft muss öl- und fettfrei sein Sicherheitseinrichtungen und Armaturen Entnahmearmaturen sollten aus abflammbaren Material bestehen alle Anforderungen wie in der Hausinstallation Seite 27

28 Überwachung 1. eigene Kontrolle durch den Betreiber der Versorgungsanlage (wird in der DIN geregelt) 2. amtliche Überwachung durch die zuständige Behörde (TrinkwV 2001, DIN ) Dr. Bartel, Umweltbundesamt Seite 28

29 Eigenüberwachung durch den Betreiber allgemein regelmäßige Kontrolle und Wartung aller Anlagenteile Störungen oder Schäden sind unverzüglich zu beheben regelmäßige Betreiberuntersuchungen entsprechend der TrinkwV 2001 Probenahme und Untersuchung dürfen nur durch Untersuchungsstellen nach 15 Abs.4 erfolgen Schienenfahrzeuge Untersuchungsumfang und -häufigkeit nach Anhang A 1 Seite 29

30 Eigenüberwachung durch den Betreiber Seite 30

31 Landesamt Eigenüberwachung für Gesundheit durch den und Betreiber Soziales Straßenfahrzeuge Untersuchungsumfang und -häufigkeit nach Anhang A (Problem: Befüllungsanlagen häufig nicht normgerecht, Zustand der Speicher) Luftfahrzeuge Untersuchungsumfang und -häufigkeit nach Anhang A Wasserfahrzeuge Untersuchungsumfang und -häufigkeit nach Anhang A Kopie der Niederschrift des Prüfberichtes an Heimatgesundheitsamt und Seeberufsgenossenschaft Wassertransportboote werden bezüglich der Eigenüberwachung (4x Jahr) den anderen Wasserfahrzeugen gleichgestellt kleine Wasserfahrzeuge (Charterboote) Problem: Befüllungsanlagen häufig nicht normgerecht, Zustand der Speicher Kontrollen sollten bedarfsabhängig erfolgen, min. 1 mal jährlich Seite 31

32 Eigenüberwachung durch den Betreiber Seite 32

33 Behördliche Überwachung der Anlagen und des Trinkwassers DIN : Die amtliche Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in nicht ortsfesten Anlagen erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter. Diese können unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls Maßnahmen zur Einhaltung der TrinkwV anordnen. Seite 33

34 Überwachung durch das Gesundheitsamt 18 (1) TrinkwV 2001 Überwachung obliegt dem Gesundheitsamt Umfang und Häufigkeit regelt 19 (4) TrinkwV 2001 Punkte für fachlich angemessene Auswahl Dauer der Veranstaltung (z.b. mehr als 2 Tage) Besucherzahl Art der Betriebe (Eishersteller; Essenausgabe in Zelten) Art der vorhandenen Infrastruktur Anlagen sind stichprobenartig und anlassbezogen zu kontrollieren Seite 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 35

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