Anhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung. Ressortverantwortlicher Gemeinderat
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- Sofie Brandt
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1 Anhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung Schulkommission 3 Übergeordnete Stelle Untergeordnete Stelle Ressortverantwortlicher ; die Schulkommission ist berechtigt, dem unverbindliche Wahlvorschläge zu unterbreiten keine Die Schulkommission nimmt die strategisch-politische Führung des Kindergartens, der Primarschule, der Tagesschulangebote und die Aufsicht wahr. Sie nimmt die gemäss Funktionendiagramm (Organisationsverordnung) wahr. Der erlässt das Funktionendiagramm Schule als Verordnung. Sie hat folgende Befugnisse: Schülerinnen und Schüler Verweis, Anzeige temporärer Unterrichtsausschluss, Ausschluss vom Besuch der 9. Klasse als 10. Schuljahr, vorzeitige Schulentlassung Pädagogik Genehmigung Leitbild und der Hausordnung Festlegung von Grundsätzen zur Umsetzung des Leitbildes, insbesondere zur Qualitätsevaluation und -entwicklung und zur Weiterbildung der Angestellten Entscheid über Qualitätsevaluationen der Schule Entscheid über die strategische Ausrichtung der Tagesschulangebote Entscheid über die Teilnahme an externen Evaluationen Genehmigung der Entwicklungsschwerpunkte der Schule (Schulprogramm) und Controlling über die Umsetzung Entscheid über die Berichterstattung an den Kanton 3 Änderung per (GV )
2 2 Organisation Schaffung oder Aufhebung von Klassen Zuweisung der Stufen und Klassen zu den Standorten Entscheid über Umfang und Öffnungszeiten der Tagesschulangebote Entscheid über Abweichungen zum kantonalen Gebührentarif der Tagesschulangebote Entscheid über die Kosten der Mahlzeiten in Tagesschulangeboten Entscheid über die Einführung oder Aufhebung von Fakultativunterricht und des freiwilligen Schulsports Erlass von Grundsätzen zur Information und zur Eltern- und Schülermitwirkung (Kommunikationskonzept) Genehmigung der Jahresplanung (Ferienordnung [Sportwoche], Unterrichtsschluss vor Ferien, Ausnahmen zu Blockzeiten, unterrichtsfreie Halbtage) Festlegung von Rahmenvorgaben zum Stundenplan Entscheid über die ausserschulische Benützung der Schulund Sportanlagen während der Unterrichtszeit Entscheid über die Organisation der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchung und Abschluss der Verträge Kontrolle und Durchsetzung der Schulpflicht Personal Anstellung der Schulleitung Anstellung der Tagesschulleitung Festlegung des Verfahrens für die Anstellung der Lehrkräfte und der übrigen Schulmitarbeitenden (inkl. Tagesschulpersonal) Entlassung der Lehrkräfte und der übrigen Schulmitarbeitenden (inkl. Tagesschulpersonal) Erlass Richtlinien für das Mitarbeitergespräch Festlegung von Grundsätzen zur Pensenzuteilung Die Schulkommission kann Anträge an den stellen. Kindergarten Sekundarstufe I Jedes Kind hat das Recht, vor dem Schuleintritt während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Die Schülerinnen und Schüler der Realschule Dorf und der Sekundarschule besuchen die Oberstufenschule Hofmatt in Huttwil. Die Organisation der Sekundarstufe I richtet sich nach der Schulordnung der Gemeinde Huttwil.
3 3 Integration und besondere Massnahmen Kinder, die besonderer Massnahmen bedürfen, werden in den Regelklassen unterrichtet. Die besonderen Massnahmen werden während dem oder zusätzlich zum Regelklassenunterricht umgesetzt. Tagesschule Zuweisung Schulstandort Die Tagesschulangebote werden nach den Vorgaben des Kantons umgesetzt, wobei die Führung der Angebote an Private übertragen werden kann. Die Kinder besuchen den Kindergarten und die Primarschule im Schulhaus Dorf, Dürrenroth. Andere Zuweisungen können vorgenommen werden zum Ausgleich der Schülerzahlen, zur Angebotsoptimierung oder aus besonderen Gründen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Primar- und Realschülerinnen und -schüler mit Wohnsitz im Schulkreis Gassen. Ihr Schulstandort sowie die Schulorganisation werden durch den Schulgemeindeverband Klein-Emmental festgelegt. Zumutbarkeit des Schulweges Der Schulweg (Weg zwischen Aufenthaltsort und Schule) und der Weg zwischen den verschiedenen Schulangeboten (Weg zwischen Schule Turnhalle Tagesschule) müssen zumutbar sein. Ob ein Weg als zumutbar erscheint, hängt im Wesentlichen von folgenden Kriterien ab: von der Person der Schülerin/des Schülers (Alter, physische und intellektuelle Fähigkeiten) von der Art des Schulweges (Länge, Höhenunterschied, Beschaffenheit) von der Gefährlichkeit des Schulweges. Schülertransport Ist der Schulweg, gemessen an den oben genannten Kriterien unzumutbar, ergreift die Einwohnergemeinde Dürrenroth geeignete Massnahmen. Führen andere Lösungen nicht zu einem vertretbaren Ergebnis, so ist die Gemeinde für die Organisation und Finanzierung des Schülertransportes verantwortlich. Schülertransport bedeutet nicht Transport bis vor die Haustüre. Der Schülertransport wird so ausgestaltet, dass der Weg auf ein zulässiges Mass reduziert und die Gefahren eliminiert werden. Der erlässt eine Verordnung über die Organisation des Schülertransportes.
4 4 Baukommission Uebergeordnete Stellen Untergeordnete Stellen Ressortverantwortlicher ; die Baukommission ist berechtigt, dem unverbindliche Wahlvorschläge zu unterbreiten Gemeindewegmeister Baukontrolleur Brandschutzkontrolleur Oelfeuerungskontrolleur Aushilfspersonal Bau- und Strassenwesen, Wasserbau Gemäss Baureglement Wasserbaureglement Strassenreglement Kommission für öffentliche Sicherheit 1 Aufgehoben per Änderung per (GV )
5 5 Ver- und Entsorgungskommission Uebergeordnete Stellen Untergeordnete Stellen Ressortverantwortlicher ; die Ver- und Entsorgungskommission ist berechtigt, dem unverbindliche Wahlvorschläge zu unterbreiten Brunnenmeister Aushilfspersonal Wasser/Abwasser/Abfallbeseitigung Gemäss Abfallreglement Ver- und Entsorgungsreglement Elektrizitätsreglement
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