Programm: Restmengen & Co.: Praktische Tipps zum Schutz der Oberflächengewässer Von NB 661 bis VV 214: Licht ins Dunkel bei Pflanzenschutzauflagen

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1 Programm: Restmengen & Co.: Praktische Tipps zum Schutz der Oberflächengewässer Von NB 661 bis VV 214: Licht ins Dunkel bei Pflanzenschutzauflagen Folie 1

2 Restmengen & Co.: Praktische Tipps zum Schutz der Oberflächengewässer Folie 2

3 Eintrittspfade für PSM in Oberflächengewässer Hofabläufe (> 50 % der Einträge), infolge Ansetzen der Spritzbrühe oder Reinigung der PSM- Kanister und PS-Geräte auf befestigten Flächen mit Verbindung zu einem Gully Abfluss von Regenwasser Problem: Kein Abbau von PSM in Kläranlagen Folie 3

4 Eintrittspfade für PSM in Oberflächengewässer Abdrift (Verwehen) von PSM während der Ausbringung (ca. 5 % der Einträge), zu verringern durch Abdrift-Reduzierung durch entsprechende Düsenwahl größere Tropfen niedrigerer Druck Ausbringung bei windstillem/windarmem Wetter Beachtung der Gewässer-Abstandsauflagen Abschwemmung von PSM, Abfluss durch Dränagen (ca. 30 % der Einträge) Zu verringern durch Beachtung der Hangneigungs-Auflagen Besondere Gefahr durch Stark-Niederschläge Rasche Versickerung keine Anwendung bestimmter PSM auf dränierten Flächen Folie 4

5 Eintrittspfade für PSM in Oberflächengewässer Wichtigster Ansatzpunkt ist die Vermeidung von PSM- Einträgen über die Hofabläufe durch Befüllen der Spritze auf dem Feld oder auf der Güllegrube Abstellen der ungereinigten Spritze unter Dach oder auf bewachsener Fläche Korrekte Beseitigung von Restmengen, PSM-Resten und -Behältern Innen- und Außenreinigung der Spritze möglichst auf dem Feld Folie 5

6 Umgang mit Restmengen Grundsatz: durch genaue Berechnung der benötigten Menge Restmenge so weit wie möglich verhindern Restmenge 1 : 10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen Ausreichend großen Klarwasserbehälter mitführen (mind. 10 % des Spritzfass-Nennvolumens oder mind. das 10- fache Volumen der technisch bedingten Restmenge) Folie 6

7 Technisch bedingte Restmengen: Die besten Geräte sind 50 % besser als der Standard! Folie 7

8 Beseitigung von PSM-Resten und -Behältern Präparate: Grundsatz: keine übertriebene Vorratshaltung Nach Ablauf der Aufbrauchfrist Beseitigung als Sonderabfall über kommunale Schadstoff-Sammelstellen (Stadt oder Landkreis), über PRE-Sammelstellen ( Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung ) oder über Sammelaktionen des Handels Leere PSM-Behälter: Sorgfältiges Ausspülen (3 mal zu 1 / 3 mit Wasser füllen, kräftig schütteln und ins Spritzfass schütten) Beseitigung über PAMIRA-Sammelstellen ( Packmittel- Rücknahme-Aktion ) Folie 8

9 Reinigung der Pflanzenschutzspritze Innenreinigung auf dem Feld durchführen (technisch bedingte Restmenge 1 : 10 mit Wasser verdünnen) Zugabe des Klarwassers zur technisch bedingten Restmenge in drei Stufen oder kontinuierliche Innenreinigung Außenreinigung unmittelbar nach Abschluss der Spritzarbeit auf dem Feld, notfalls auf der Güllegrube Reinigung keinesfalls dort durchführen, wo das Waschwasser in einen Gully oder in ein Oberflächengewässer fließen kann! Folie 9

10 Reinigung der Pflanzenschutzspritze Sorgfältige Innenreinigung mit Spezialreinigern besonders wichtig vor Wechsel zu empfindlichen Kulturarten (z. B. Raps oder Zuckerrüben) nach Anwendung von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen vor Anwendung von lösungsmittelhaltigen Präparaten (z. B. viele Fungizide) nach Anwendung einer Kombination aus Blattdünger und Herbizid In diesen Fällen auch Ausbau von Filtern und Düsen und Reinigung mittels Bürste nötig Folie 10

11 Von NB 661 bis VV 214: Licht ins Dunkel bei Pflanzenschutzauflagen Folie 11

12 Arten von Pflanzenschutz-Auflagen 1. Auflagen zum Schutz der Oberflächengewässer: a) normale Gewässer-Abstandsauflagen b) Hangneigungs-Auflagen 2. Auflagen zum Schutz von Nicht-Ziel-Flächen 3. Auflagen zum Schutz von Bienen 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz-Auflagen Folie 12

13 Definition: 1. Schutz der Oberflächengewässer Oberflächengewässer sind Bäche, Flüsse, Teiche, Seen sowie periodisch wasserführende Gräben. Von Gewässer-Abstandsauflagen nicht betroffen sind nur gelegentlich wasserführende Gräben. Folie 13

14 periodisch wasserführend periodisch bedeutet so viel wie regelmäßig Merkmale: Grabensohle mit typischer Wasser-Vegetation bewachsen (Schilf) Gewässerbett auch ohne aktuelle Wasserführung erkennbar Graben fällt im Sommer meist trocken Gewässer- Abstandsauflagen sind einzuhalten! Folie 14

15 nur gelegentlich wasserführend nur gelegentlich bedeutet so viel wie selten oder in unregelmäßigen Abständen Merkmale: Grabensohle mit typischen Grünlandpflanzen bewachsen (Gräser, Brennnesseln) Ohne Wasser kein typisches Gewässerbett erkennbar Graben führt die meiste Zeit des Jahres kein Wasser Gewässer- Abstandsauflagen sind nicht einzuhalten! Folie 15

16 1. Schutz der Oberflächengewässer Gewässer-Abstandsauflagen: Auch ohne Gewässer-Abstandsauflage gilt: keine PSM- Anwendung außerhalb der Bewirtschaftungsgrenze! Gewässer-Abstandsauflagen gelten immer, auch wenn z. B. ein Weg zwischen Behandlungsfläche und Gewässer liegt. Abstand wird stets ab der Böschungs-Oberkante gemessen! Auflagen sind abhängig vom jeweiligen PSM. Folie 16

17 1. Schutz der Oberflächengewässer Bis zum Jahr 1999: Festlegung starrer Gewässerabstände (z. B. 20 m) Von 2000 bis 2001: Festlegung flexibler Gewässerabstände nach sog. Punkte-System, abhängig von Ufervegetation, Gewässertyp und Anwendungstechnik (betrifft nur sehr wenige PSM) Seit dem Jahr 2002: Festlegung von Abständen in Abhängigkeit von verlustmindernder Technik/Düsen (50 %, 75 % oder 90 % Abdriftminderung) Folie 17

18 Abstand je nach verlustminderndem Gerät/Düsen Fester Abstand 0 % 50 % 75 % 10 m 15 m 20 m 20 m 10 m 90 % 5 m Böschungs-Oberkante U.Steck-IPS 1a

19 1. Schutz der Oberflächengewässer Wird in der Auflage anstatt einer konkreten Zahl als Abstand in Meter nur ein * angegeben, so gilt der nach Länderrecht vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern. Ein solcher ist in Bayern nicht festgelegt; der Abstand beträgt somit 0 m! Die jeweilige Abdrift-Minderungsklasse muss nur auf den ersten 20 Metern neben dem Gewässer bzw. neben dem unbehandelten Streifen eingehalten werden. Gewässer-Abstandsauflagen und einzuhaltender Gewässerabstand sind der Gebrauchsanleitung zu entnehmen. Folie 19

20 Gewässerabstände beim PSM Calaris Abstand abhängig von verlustmindernde Technik Folie 20 starrer Gewässerabstand

21 Gewässerabstände beim PSM Calaris NW 605 reduzierte Abstände beim Einsatz verlustmindernder Technik: 50 %: 5 m; 75 %: 5 m; 90 %: * (= in Bayern 0 m) NW 606 starrer Abstand bei Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik: 10 m Folie 21

22 1. Schutz der Oberflächengewässer Hangneigungs-Auflagen: Abhängig von der Hangneigung neben einem Oberflächengewässer sind immer häufiger weitere Abstandsauflagen einzuhalten. Diese Auflagen greifen ab einer Hangneigung von 2 bzw. 4 % zum Gewässer (2 bzw. 4 m auf 100 m Länge). Entscheidend ist die Hangneigung auf den ersten 100 Metern neben einem Gewässer, ausgehend von der Böschungs-Oberkante. Hangneigungs-Auflagen gelten immer, auch wenn z. B. ein Weg oder ein fremdes Feld zwischen Behandlungsfläche und Gewässer liegt. Folie 22

23 Hangneigungsauflage beim PSM Calaris Folie 23

24 Hangneigungsauflage beim PSM Calaris NG 402 gültig ab einer Hangneigung von 2 % zum Gewässer: Ohne vorhandenen, 10 m breiten Schutzstreifen kann die gesamte Fläche nicht behandelt werden! Der Schutzstreifen kann eine andere oder auch die zu behandelnde Kultur sein, wenn diese bereits einen geschlossenen Bewuchs aufweist (sicher nicht vor EC 29). Dieser Streifen darf jedoch nicht mit behandelt werden! Die Auflage entfällt komplett, wenn die Kultur in Direktsaat (Saat direkt in die unbearbeitete Fläche der Vorfrucht) oder in Mulchsaat (Saat in eingearbeitete Zwischenfrucht oder Strohreste, bei jeweils mind. 30 % Bodenbedeckung zum Zeitpunkt der Anwendung) bestellt wurde. Ausnahme Mulchsaat kommt in der Praxis selten zum Tragen! Folie 24

25 30 % Bodenbedeckung Senf Stroh Folie 25

26 NT-Auflagen: 2. Schutz von Nicht-Ziel-Flächen Nicht-Ziel-Flächen sind terrestrische Biozönosen (Flora und Fauna). Dazu zählen z. B.: Hecken mit einer Breite 3 m Feldgehölze, Wald (nicht genutzte) Grünstreifen und Feldraine 3 m Gewässer und deren Uferstreifen 3 m Biotope Zu diesen Flächen muss ein Abstand gemäß NT-Auflage eingehalten werden. Folie 26

27 2. Schutz von Nicht-Ziel-Flächen Keine Nicht-Ziel-Flächen sind nur: Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen Straßen, Wege und Plätze Hecken, Feldraine, Gewässer etc. < 3 m Zu diesen Flächen muss kein Abstand gemäß NT- Auflage eingehalten werden. Folie 27

28 2. Schutz von Nicht-Ziel-Flächen Darüber hinaus müssen die NT-Auflagen nicht eingehalten werden, wenn das PSM mit tragbaren Geräten (Rückenspritze) ausgebracht wird oder wenn zwischen der zu behandelnden Fläche und der Nicht- Ziel-Fläche z. B. ein Weg oder ein schmaler Streifen mit einer anderen Kultur liegt (Nicht-Ziel-Fläche muss direkt an die zu behandelnde Fläche angrenzen). Weitere Ausnahmen sind von der jeweiligen NT- Auflage abhängig. Folie 28

29 2. Schutz von Nicht-Ziel-Flächen Hecke NT 101 NT 102 NT % 75 % 90 % 20 m verlustmindernde Technik Restfläche Behandlung des 20 m breiten Randstreifens nur möglich mit 50 bzw. 75 bzw. 90 % abdriftmindernden Düsen Auflagen NT 101, NT 102, NT 103 gelten nicht in Gebieten mit ausreichend Kleinstrukturen Folie 29

30 Gebiete mit ausreichend Kleinstrukturen ds/_sf/kleinstrukturen/bayern.pdf Folie 30

31 Gebiete mit ausreichend Kleinstrukturen Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim weisen derzeit fast alle Gemeinden einen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen auf, mit Ausnahme folgender Gemeinden: Gollhofen Hemmersheim Ippesheim Oberickelsheim Simmershofen min/dam_uploads/_sf/kleinst rukturen/bayern.pdf Folie 31

32 2. Schutz von Nicht-Ziel-Flächen Hecke 5 m NT 107 NT 108 NT % 75 % 90 % 20 m Restfläche verlustmindernde Technik Behandlung des 20 m breiten Streifens nur möglich mit 50 bzw. 75 bzw. 90 % abdriftmindernden Düsen Zusätzlich darf ein 5 m breiter Randstreifen nicht behandelt werden. Dieser 5 m breite Streifen entfällt in Gebieten mit ausreichend Kleinstrukturen oder neben Hecken, Feldgehölzen o. ä., die auf ehemals landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt wurden. Folie 33

33 3. Schutz von Bienen Gefährdung von Bienen durch Einsatz bienengefährlicher PSM PSM-Anwendung in Beständen mit blühenden Kulturpflanzen oder Unkräutern (Kartoffel- und Hopfenblüte wird von Bienen nicht beflogen) PSM-Anwendung in Beständen mit von Blattläusen ausgeschiedenem Honigtau Aussaat von mit Insektiziden behandeltem Saatgut (Abrieb und Abdrift) Überkonzentration von Spritzbrühe Folie 34

34 3. Schutz von Bienen Bienenschutz-Verordnung regelt Kennzeichnung von PSM: NB 661 bienengefährlich (B 1) NB 662 bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr (B 2) NB 663 bei zulassungsgemäßer Anwendung nicht bienengefährlich (B 3) NB 664 nicht bienengefährlich (B 4) Achtung: Einstufung der Bienengefährlichkeit kann sich durch Mischung mit anderen PSM ändern! Folie 35

35 3. Schutz von Bienen Vorsorgender Bienenschutz: Behandlung blühender Bestände so weit wie möglich vermeiden Blühende Bestände abends möglichst spät behandeln In blühenden Beständen bzw. in Beständen mit blühenden Unkräutern oder mit Honigtau nur bienenungefährliche PSM verwenden Verhindern von Abdrift Folie 36

36 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz- Auflagen Herbizide mit dem Wirkstoff Bentazon (z. B. Basagran, Basagran DP, Artett): NG 407: Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. NG 315: Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. Herbizide mit dem Wirkstoff Chloridazon (z. B. Rebell Ultra): NG 415: Keine Anwendung auf Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA- Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (ls), sandiger Schluff (su), stark sandiger Lehm (ssl) und lehmiger Schluff (lu). Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat (z. B. Glyfos, Roundup, Clinic) bei Spätanwendungen in Getreide (Sikkation): WA 700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Folie 37

37 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz- Auflagen Insektizid-Beizen in Mais und Zuckerrüben (z. B. Mesurol flüssig, Poncho Beta, Janus): NH 681: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." Folie 38

38 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz- Auflagen Herbizide mit dem Wirkstoff Clomazone (z. B. Centium 36 CS, Nimbus CS, Colzor Trio): NT 127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25 C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. Bei Anwendung in Winterraps zusätzlich: NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. Folie 39

39 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz- Auflagen NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis Verlustmindernde Geräte sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. u. v. m. Folie 40

40 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz- Auflagen Herbizide mit dem Wirkstoff Isoproturon, kurz IPU (z. B. Arelon Flüssig): NG 405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NG 404/NW 706: Ab 2 % Hangneigung ist ein 20 m breiter Randstreifen erforderlich (außer in Mulch- oder Direktsaat). NG 410: Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %. NG 411: Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem C org -Gehalt kleiner als 1 %. Behandlungsfähig sind somit die Bodenarten 02 bis % C org 1,7 % Humus. Folie 41

41 4. Beispiele für sonstige Pflanzenschutz- Auflagen Immer häufiger werden Begrenzungen von Wirkstoffmengen/ha in einem bestimmten Zeitraum oder von Anwendungshäufigkeiten bestimmter Wirkstoffe vorgeschrieben, z. B. bei Glyphosat (z. B. Glyfos, Roundup, Clinic): max g pro ha und Jahr und max. 2 Behandlungen pro Jahr bei Nicosulfuron (z. B. Milagro, Samson, Kelvin), Aminopyralid (z. B. Runway) und Clopyralid (z. B. Runway): Anwendung max. jedes 2. Jahr Folie 42

42 Pflanzenschutzauflagen Konsequenzen für die Praxis PSM-Einsatz nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen PS-Spritze mit abdriftmindernden Düsen ausrüsten (mind. 75 %, besser 90 %) PSM-Wahl ausrichten nach Anwendungsgebiet und Schaderreger Anwendungsbestimmungen (Abstandsauflagen) Gebrauchsanleitung vor der Anwendung genau lesen und beachten Folie 43

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