Gewässerrandstreifen. Abstandsauflagen und Pflanzenschutz
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- Greta Burgstaller
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1 BWV-Veranstaltung Gewässserrandstreifen Mannweiler-Cölln, Gewässerrandstreifen Abstandsauflagen und Pflanzenschutz Werner Beck, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach
2 Gliederung Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung - Schutz vor Abdrift Fazit 2
3 Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer Pflanzenschutzmittel im Oberfl.wasserkörper (OWK) In Rheinland Pfalz sind knapp 20% der OWK in einem schlechten chemischen/ökologischen Zustand (Überschreitungen der UQN; z.b.: Diflufenican 0,009 µg/l). Es werden zahlreiche PSM Wirkstoffe gefunden, auch in anderen OWK, bei denen noch ein guter Zustand festgestellt wurde. BASF 3
4 Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer Punktquellen Hofabläufe, Umgang mit PSM vor und nach der Anwendung (ca. 50 %) Leicht zu vermeiden diffuse Quellen Run off Oberflächenabfluss (ca. 30 %) Abdrift (ca. 5 %) u.a. Minimierungsstrategie anwenden 4
5 Gliederung Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung - Schutz vor Abdrift Fazit 5
6 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Umsetzung Guter fachlicher Praxis im Pflanzenschutz Grundsätze der Anwendung Anwendung nur im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (standort-, kultur-, situationsbezogen; auf notwendiges Maß begrenzt Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten (Anwend.schutz u.a.) Durchführung nach aktuellem Stand des Wissens (Beratungs- und Weiterbildungsangebote wahrnehmen, Entscheidungshilfen nutzen Wasserschutz beachten (Grund- und Trinkwasser, Oberflächengew.) Dokumentation zeitnah, transparent und schlagspezifisch Gewässerrandstreifen - Abstandsauflagen und Pflanzenschutz 6
7 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Umsetzung Guter fachlicher Praxis im Pflanzenschutz Fehlbehandlungen direkt am Gewässer Länderspezifischer Abstand zur Böschungsoberkante Rheinl.-Pfalz: 1 m Bußgeld und EU- Direktzahlungssanktion Lamprecht, Lk Niedersachsen 7
8 Gliederung Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung - Schutz vor Abdrift Fazit 8
9 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Umweltverhalten von PS-Mitteln Mitteleigenschaften bestimmen Auflagen Wirkstoff Flufenacet (Cadou SC) Diflufenican (Diflanil SC) Florasulam (Primus) Pendimethalin (Stomp Aqua) Flurtamone (Bacara) Löslichkeit Dampfdruck Versickerung Abbauverhalten Bodenanlag. mg/l bei 20 C MPa bei 25 C GUS - Index DT 50 (Feld) K foc -Wert 56 (mäßig) 0,09 (nicht flüchtig) 2,23 (mittel) 40 (mittel) 328 (mäßig) 0,05 (niedrig) 0,04 (nicht 1,51 (mittel) 315 (persistent) 1996 (mäßig) flüchtig) 6360 (hoch) 0,01 (nicht 0,72 (mäßig) 8,5 (nicht persist.) 20,37 (mobil) flüchtig) 0,33 (niedrig) 1,94 (mäßig) -0,41 gering) 90 (mäßig persist.) (nicht mobil) 10,7 (niedrig) 0,005 (nicht 3,13 (hoch) 56 (mäßig persist.) 329 (mäßig) flüchtig) 9
10 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m bis 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. BASF 10
11 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung NW 705 Hangneigung > 2 %, Mindestbreite 5 m z.b.: Buctril, Aviator Xpro, Fastac SC (65 ml) NW 701 Hangneigung > 2 %, Mindestbreite 10 m z.b.: Atlantis WG, Folicur, Amistar Opti, Trebon 30 EC NW 706 Hangneigung > 2 %, Mindestbreite 20 m z.b.: Butisan Top, Herold SC, Adexar, Gladio, (Abstandsauflage NW 711 auch auf ebener Fläche, Mindestbreite 5 m Artett, Basagran, - DP) analog gilt für den Grundwasserschutz: NG 412 zu NW 705, NG 402 zu NW 701, NG 404 zu NW 706 BASF 11
12 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung Veranschaulichung PSD Hessen BASF 12
13 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Schutz vor Abdrift Festlegung eines Standard- oder Mindestabstands, der einzuhalten ist, sofern keine Anwendung verlustmindernder Technik NW 606: Alliance (Getr., Herbstanw.), Dithane Neo Tec. (Kart.), Trafo WG (W.Raps) - 20 m BASF 13
14 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Schutz vor Abdrift Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte eingetragen ist. Dabei sind in Abhängigkeit der Abdriftminderungsklasse die vorgegebenen Mindestabstände zu Oberflächengewässern zu beachten. NW 607-1: Bandur 50 % Abdriftminderungskl. 15 m (Kart.) 75 % Abdriftminderungskl. 10 m 90 % Abdriftminderungskl. 5 m BASF 14
15 Anwendungsbestimmungen - Abstandsauflagen - Schutz vor Abdrift (Veranschaulichung) Zwischen der behandelten Flächen und einem Oberflächengewässer muss der genannte Abstand eingehalten werden. Bei Verwendung von abdriftmindernder Düsentechnik ist der nach Abdriftminderungsklasse genannte Abstand einzuhalten NW 605/606 Malibu, Dithane Neo Tec, Trafo WG u.a. Gewässerabstand nach Abdriftminderungsklasse 90 % 75 % 50 % Standard 5 m 5 m 10 m 20 m 15
16 Gliederung Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen Abstandsauflagen - Schutz vor Abschwemmung - Schutz vor Abdrift Fazit Fazit 16
17 Fazit Landwirte haben drei Optionen, die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von PSM neben Oberflächengewässern einzuhalten: Verzicht auf Mittel mit NW-Auflagen Wirkung, Mittelkosten? PSM spezifischer Einsatz abdriftmind. Düsen Wirkung, Technikkosten? Anlage von Gewässerrandstreifen dient Gewässerschutz am meisten! BASF 17
18 Fazit Gewässerrandsteifen sind hochwirksame Instrumente zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in Oberflächengewässer Leitmotiv Wasserrahmenrichtlinie Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19
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