Bernd Patzelt Michael Jung, TÜV Süddeutschland. Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung. Mitteilungen aus dem Institut für Kunststoffe
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- Etta Fiedler
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1 Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung -1- Bernd Patzelt Michael Jung, TÜV Süddeutschland Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung Mitteilungen aus dem Institut für Kunststoffe Third Party inspection in the period of CE - Certification Information from the Institute for Plastics Charakterisierung des Referates: Herstellern von Rohstoffen, Halbzeugen und Bauteilen wie z.b. Behälter, Rohre, Prozessapparate sowie Ingenieurgesellschaften und Anwendern der Apparate soll der aktuelle Stand der Durchführung der Fremdüberwachung dargelegt werden.
2 -2- Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung 1. Einleitung Katastrophale Auswirkungen falscher Werkstoffwahl, mangelnder Berechnungsgrundlagen, Auslegungs- und Fertigungsfehler und mangelnde Qualitätssicherung bei der Planung und Herstellung von verschiedensten Arbeitsmaschinen und Dampfkesseln in der frühen Industrialisierung Mitte bis Ende des letzten Jahrhunderts haben die Industrie dazu bewogen, unabhängige Organisationen zu gründen, die die Sicherheit der Bauteile verbessern und überwachen sollten. Diese Gründerzeit der Dampfkesselrevisionsvereine, der heutigen TÜV s, stellt in Deutschland, aber auch in Europa und in Nordamerika den Beginn des Gedankenmodells der Fremdüberwachung dar. Die Entwicklung erfolgte in den einzelnen Ländern unterschiedlich. So wurde in Deutschland ein umfangreiches Gesetzes und Vorschriftenwesen erarbeitet, welches staatlicherseits implementiert wurde. Mit der Prüfung und Überwachung wurden auf vielen Rechtsbereichen die TÜV s, als neutrale, unabhängige und nicht zu Gewinn verpflichteten Organisationen (Vereinsstatus; e.v.), beauftragt. Andere Länder, beispielsweise die USA, wählten den Weg (Umweg) über Versicherungen, die entsprechende Vorgaben und Auflagen erstellten, um einen entsprechenden Versicherungsschutz bei akzeptablen Versicherungsprämien zu erlangen. Auch in Europa hat dieses Gedankenmodell zwischenzeitlich mit der Inkraftsetzung der Produkthaftpflicht an Bedeutung gewonnen. Neben der Fremdüberwachung bei der Herstellung von Produkten, den sogenannten Produktprüfungen, sind auch Fremdüberwachungen in Zusammenhang mit den Qualitätsmanagementsystemen (ISO 9000ff) gefordert. Diese Audits erfüllen, wie bei den Produktprüfungen den Zweck einer Prüfung und Bewertung eines Systems durch die Brille eines Externen. 2. Grundlagen der Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung ist ein Teil des Übereinstimmungsnachweises für Bauprodukte (Konformitätsverfahren). Im Bereich der Produktprüfungen bildet die DIN (Fassung Mai 2000) Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte die Basis. Auf diese Norm wird national und international (EU - weit) in Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Bauprodukten auf der Basis der Bauproduktenrichtlinie zurückgegriffen. Daher soll hier das Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung (Konformität) dargelegt werden. Mit der novellierten Fassung vom Mai 2000 wurden die Rahmenbedingungen aus dem EU - Recht insbesondere des Systems der Dreiteilung des Nachweises der Konformität durch werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung (Überwachungsstelle) und Zertifizierung durch die Zertifizierungsstelle, erfüllt. Die DIN beschreibt das Verfahren zum Nachweis der Konformität für Bauprodukte mit technischen Spezifikationen. Diese Spezifikationen können Produktnormen allgemein bauaufsichtliche Zulassungen öffentlich rechtliche Vorschriften allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse Zustimmungen im Einzelfall freiwillige technische Lieferbedingungen sein. Aus dieser Auflistung wird deutlich, dass es sich bei der DIN um eine baurechtlich eingeführte Norm handelt. Grundsätzlich wird, wie oben beschrieben, der Nachweis der Konformität durch die werkseigene Produktionskontrolle ( früher Eigenüberwachung), die Fremdüberwachung und die Zertifizierung erbracht. Dabei hat die werkseigene Produktionskontrolle die Aufgabe eine kontinuierliche Überwachung und Lenkung der Produktion (siehe auch Element 4.9 Prozesslenkung und 4.10 Prüfungen der ISO 9001 / 9002 / 9003) durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die von ihm (dem Hersteller) hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der technischen Spezifikationen genügen. Art und Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle ist in den jeweiligen technischen Spezifikationen festgelegt. Die Fremdüberwachung umfasst eine regelmäßige Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine unparteiische Stelle (Überwachungsstelle) mit dem Ziel, die Übereinstimmung des gefertigten Bauproduktes mit den technischen Spezifikationen festzustellen. Art und Umfang der Fremdüberwachung wird wie bei der werkseigenen Produktionskontrolle in den jeweiligen technischen Spezifikationen festgelegt.
3 Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung -3- Die Zertifizierung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle. Sie umfasst die Feststellung der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den zugrundeliegenden technischen Spezifikationen durch Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse der Fremdüberwachung. Durch die Zertifizierungsstelle wird das Übereinstimmungszertifikat erstellt. Mit dem Zertifikat wird bestätigt, dass das Bauprodukt die technischen Anforderungen aus der Spezifikation erfüllt einer werkseigenen Produktionskontrolle unterliegt einer Fremdüberwachung unterliegt Mit der genannten Vorgehensweise der Konformitätsbewertung nach DIN wird eine klare Trennung des Herstellens mit werkseigener Produktionskontrolle, des Prüfens und des Bewertens bewirkt. Dies war und ist das Ziel diverser EU Richtlinien. 3. Durchführung des Konformitätsverfahrens 3.1 Werkseigene Produktionskontrolle Beginnend bei der werkseigenen Produktionskontrolle liegt die Verantwortlichkeit beim Hersteller. Dieser hat durch geeignetes Fachpersonal, Einrichtungen und Geräte die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es ist ein Verantwortlicher für jede Produktionsstätte zu benennen. Grundsätzlich sind entsprechend den technischen Vorgaben der Spezifikationen folgende Produktionskontrollen durchzuführen: Beschreibung und Prüfung des Ausgangsmaterials stichprobenhafte Prüfung während der Fertigung Nachweise der Produktprüfungen am fertigen Bauteil Die Ergebnisse der Prüfungen sind entsprechend der Ziffer 3.2 der DIN und den jeweiligen technischen Spezifikationen zu dokumentieren. Bei Nichterfüllung der Anforderungen sind durch den Hersteller die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels einzuleiten. Bauprodukte, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind auszusondern. 3.2 Fremdüberwachung Die Überwachungsstelle muss unparteiisch und technisch sowie fachlich kompetent sein. Sie muss mit eigenem Personal, eigenen Einrichtungen und Geräten die gestellten Aufgaben durchführen. Die Aufgaben der Fremdüberwachung bzw. des Fremdüberwachers gliedert sich in drei Überwachungsschritte: Tabelle 1 Überwachungsschritte Tätigkeit Erstüberwachung / Erstprüfung a) Erstinspektion und Beurteilung des Herstellerwerkes, der werkseigenen Produktionskontrolle b) Erstprüfung des Bauproduktes nach der technischen Spezifikation Regelüberwachung c) Regelmäßige Überprüfung und Beurteilung des Herstellerwerkes, der werkseigenen Produktionskontrolle Sonderüberwachung d) Stichprobenprüfung von Probenmaterial Art und Umfang von Sonderüberwachungen richten sich nach der Spezifikation und der Ursache, die zur Sonderüberwachung führte. Die Überwachungsstelle hat einen Überwachungsbericht zu erstellen, der dem Hersteller und der Zertifizierungsstelle zu Verfügung gestellt wird. Die Aufbewahrungszeit für die Berichte beträgt mindestens 5 Jahre. 3.3 Zertifizierung Die Zertifizierungsstelle muss, wie die Überwachungsstelle unparteiisch und technisch sowie fachlich kompetent sein. Sie muss mit
4 -4- Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung eigenem Personal die gestellten Aufgaben durchführen. Die Zertifizierungsstelle beurteilt die von der Überwachungsstelle (dem Fremdüberwacher) vorgelegten Berichte und entscheidet über die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Zertifikates. Das Zertifikat selbst beinhaltet mindestens folgende Angaben: a) Name, Anschrift und ggf. Zeichen der Zertifizierungsstelle b) Name und Anschrift des Herstellers c) Bezeichnung des Bauproduktes d) Technische Spezifikation, denen das Bauprodukt entspricht e) Nummer des Zertifikates f) Ausgabedatum des Zertifikates g) Name und Unterschrift des Leiters der Zertifizierungsstelle Die Kennzeichnung erfolgt auf nationaler E- bene für öffentlich-rechtliche Bauprodukte mit dem Ü - Zeichen. Auf EU - Ebene erfolgt die Kennzeichnung mittels des CE Zeichens. 4. Anwendungsbereiche Das Prinzip der Fremdüberwachung stammt in der oben beschriebenen Form nach DIN aus dem Baurecht. Die Zertifizierung erfolgt mit einem Ü - Zeichen oder CE Zeichen. Aber auch in vielen technischen Bereichen wird die Fremdüberwachung als probates Mittel zur neutralen, unabhängigen Prüfung von Produkten und Systemen angesehen. So kann festgestellt werden, dass die unterschiedlichsten Rechtsbereiche das Prinzip der Fremdüberwachung übernommen haben. Um nur einige zu nennen: Wasserrecht Gerätesicherheitsgesetz Maschinenrichtlinie etc. Im folgenden werden einige konkrete Anwendungen genannt, bei denen eine Form der Fremdüberwachung durchgeführt wird. DVS 2212 Prüfung von Kunststoffschweißern DVS 2220; Prüfung von Kunststofflaminierern und - klebern Bauteile nach DIBT Zulassungen auf der Basis der Bau- und Prüfgrundsätze für den Gewässerschutz Produkte gemäß Bauregelliste A Teil 1,2 und Teil 3, Bauregelliste B des DIBT diverse baurechtlich eingeführte DIN Normen Druckbehälter nach Druckbehälterverordnung und Druckgeräterichtlinie Druckrohre nach Druckbehälterverordnung oder Druckgeräterichtlinie etc Darüber hinaus werden für nicht geregelte Produkte technische Spezifikationen erstellt, die eine Fremdüberwachung vorsehen. Das Zertifizierungsverfahren kann in diesen Fällen von den vorgenannten Fällen abweichen. 5. Beispiele Auf nationaler Ebene werden vom DIBt u.a. für Behälter aus Thermoplasten zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen Zulassungen auf der Basis der Bau- und Prüfgrundsätze für oberirdische Behälter und Behälterteile aus Thermoplasten (BPG) erteilt. In Ziffer 6 der BPG wird auf die Überwachung, bestehend aus Eigenüberwachung (heute werkseigene Produktionskontrolle) und Fremdüberwachung nach DIN verwiesen. Nach der heute gültigen Vorgehensweise bedeutet dies, dass nach Erteilung der Zulassung der Hersteller eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierstelle (PÜZ-Stelle) beauftragt, die Überwachungs- und Zertifiziertätigkeiten durchzuführen. Dabei ist zu bemerken, dass für das Prüfen, Überwachen und Zertifizieren durchaus unterschiedliche Stellen beauftragt werden können, es jedoch aus naheliegenden Gründen praktikabler ist, ein Unternehmen mit der Gesamtheit der Tätigkeiten zu betrauen. Das Institut für Kunststoffe des TÜV Süddeutschland ist beim DIBt als PÜZ Stelle anerkannt. Es wird zwischen dem Hersteller und der Überwachungsstelle ein Überwachungsvertrag und mit der Zertifizierstelle ein Zertifizierungsvertrag abgeschlossen.
5 Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung -5- Nach dem positiven Abschluss der Erstprüfung und dem Erstellen des Berichtes durch die Überwachungsstelle wird durch die Zertifizierstelle das Zertifikat über die Übereinstimmung eines Bauprodukts erstellt. Die Aufgaben der Überwachungsstelle und der werkseigenen Produktionskontrolle sind in der Zulassung beschrieben. Nachfolgendes Beispiel zeigt ein Zertifikat für einen Behälter nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung. Werden die Normen in den jeweiligen europäischen Mitgliedsstaaten eingeführt, so ist anstelle des Ü Zeichens das CE Zeichen zu verwenden. An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass es Aufgabe des Herstellers ist die Kennzeichnung durchzuführen. 6. Umsetzung der Druckgeräterichtlinie Im folgenden schließen sich die Regelprüfungen (i.d.r. alle ½ Jahre) und die Sonderprüfungen an. Fertigschächte nach DIN Teil 3 werden gemäß der Bauregelliste A Teil 1 Ziffer nach dem Verfahren ÜZ bewertet. D.h., dass ein Hersteller dieser Schächte wie im vorgenannten Fall des Behälters mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung ein Ü- bereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierstelle benötigt. Die Fremdüberwachung erfolgt durch die Erstprüfung, Regelprüfung und Sonderprüfung. Die Richtlinie 97 /23 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 über Druckgeräte beschreibt das Verfahren für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgräten und Baugruppen mit einem maximalen zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar. Die Anwendung der Druckgeräterichtlinie (DGR) durch die Hersteller ist seit 29. November 1999 möglich. Der letzte Zeitpunkt für das Inverkehrbringen von Druckgeräten nach der Druckbehälterverordnung, der Dampfkesselverordnung oder anderer nationaler Regelungen ist der 29. Mai Im folgenden soll auf die Umsetzung der DGR in Hinblick am Beispiel von thermoplastischen Rohren eingegangen werden.
6 -6- Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung Die DGR unterscheidet nach Art. 1 nach folgenden Druckgerätearten: Behälter Rohrleitungen Heißwasser- / Dampferzeuger druckhaltende Ausrüstungsteile Die Einstufung von Druckgeräten erfolgt nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien entsprechend Anhang II der DGR. Maßgeblich für die Einteilung und für das Konformitätsbewertungsverfahren sind folgende Eigenschaften: der maximal zulässige Druck PS das maßgebliche Volumen V bzw. die Nennweite DN z.b. Rohrleitungen die Gruppe des Fluides ( (Gase und Flüssigkeiten) Im Folgenden soll anhand eines Beispiels das Vorgehen für das Konformitätsbewertungsverfahren einer Rohrleitung dargestellt werden. Rohrleitung der Nennweite DN 300 zulässiger Druck PS 16 bar Fluid der Gruppe 1 (explosionsgefährlich, leichtentzündlich, giftig, brandfördernd u.s.w.) Gemäß dem vorweg genannten ist für diese Rohrleitung Diagramm 6 des Anhangs II der DGR auszuwählen. Die Bewertung ergibt Kategorie III. Für Kategorie III gibt es folgende Möglichkeiten der Konformitätsbewertungen: Module B1 + D (Qualitätssicherung in der Produktion) Module B1 + F (kein Qualitätssicherungsverfahren) Module B + E (Qualitätssicherung Produkt) Module B + D1 (kein Qualitätssicherungsverfahren) Modul H (umfassendes Qualitätssicherungsverfahren) Bei Erfüllung der Anforderungen gemäß einem der Vorweg genannten Module kann der Hersteller des Druckgerätes die CE- Kennzeichnung anbringen und die EG- Konformitätserklärung ausstellen. In Anhang I der DGR sind die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen beschrieben. Die Werkstoffe und somit auch die Komponenten und Halbzeuge sind unter Ziffer 4 des Anhangs I dargestellt. Unter den Ziffern 4.1 und 4.2 sind die Auflagen, Anforderungen und Bestimmungen festgelegt. In Ziffer 4.3 wird auf die Eigenüberwachung, die Zertifizierung des spezifischen QS-Systems und auf die direkte Prüfung der Produkte eingegangen. Im folgenden ist der Text der Ziffer 4.3 wiedergegeben:
7 Fremdüberwachung im Zeitalter der CE - Kennzeichnung -7- Der Hersteller des Druckgeräts muß die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß der verwendete Werkstoff den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Insbesondere müssen für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen eingeholt werden, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile der Druckgeräte nach Kategorie II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte. Wendet ein Werkstoffhersteller ein geeignetes, von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an, welches in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, dass die vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieses Abschnitts bieten. Das folgende Schaubild enthält eine schematische Darstellung der relevanten Prüfunterlagen. 7. Zusammenfassung und Ausblick Fremdüberwachung durch unabhängige unparteiisch und technisch sowie fachlich kompetente Überwachungsstellen haben im deutschsprachigen Lebensraum eine jahrzehntelange Tradition. Durch dieses Vier - Augen - Prinzip konnte die Sicherheit auf praktisch allen technischen Gebieten deutlich verbessert werden. Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Verfahren der Fremdüberwachungen an den technischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen angepasst. Auch neue Systeme der Qualitätssicherung, wie z.b. Qualitätsmanagementsysteme, wurden in die Fremdüberwachungen integriert und werden künftig im Zeitalter der CE - Kennzeichnung auf Basis europäisch harmonisierter Verordnungen, Regelwerke und Normen verstärkt an Bedeutung gewinnen. Grundsätzlich ist gilt folgendes: Es dürfen nur komplette Druckgeräte mit CE gekennzeichnet werden. Die Fremdüberwachungen werden künftig bestehende QM-Systeme stärker berücksichtigen. Rohre und Fittings werden als Halbzeuge bzw. Werkstoffe eingestuft, und müssen gemäß Ziffer 4 Anhang I der Druckgeräterichtlinie behandelt werden.
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