Angaben zur Vernehmlassungsadressatin / zum Vernehmlassungsadressat. Stephan Bachmann (Präsident BPSV) Prof. Dr. Tibor Somlo (Präsident BLVPK)

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1 Strukturierte Befragung im Rahmen der Vernehmlassung zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die [Spitalgruppe AG] Sehr geehrte Damen und Herren Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die [Spitalgruppe AG] anhand des nachfolgenden Befragungsrasters auszufüllen und anschliessend elektronisch als Word-Dokument innerhalb der Vernehmlassungsfrist bis am 3. Oktober 2017 an die E- Mail Adresse zu senden. Dies erleichtert eine strukturierte Auswertung und erhöht damit die Aussagekraft der Vernehmlassungsergebnisse. Falls Sie Ihre Stellungnahme lieber per Briefpost verschicken, können Sie diese an die folgende Adresse senden: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Rechtsdienst, St. Alban-Vorstadt 25, 4001 Basel. Angaben zur Vernehmlassungsadressatin / zum Vernehmlassungsadressat Institution Adullam Spital, Klinik Arlesheim AG, Bethesda Spital AG, Hirslanden Klinik Birshof, Ergolz Klinik, Palliativzentrum Hildegard, Merian Iselin Klinik, REHAB Basel, Praxisklinik Rennbahn AG, Reha Chrischona, Schmerzklinik Basel, Klinik Sonnenhalde AG, St. Claraspital AG, Vista Klinik (nachfolgend als Privatspitäler bezeichnet) // c.o. BPSV und BLVPK Kontaktperson für Rückfragen Strasse, Nummer PLZ/Ort Stephan Bachmann (Präsident BPSV) Prof. Dr. Tibor Somlo (Präsident BLVPK) Basler Privatspitäler-Vereinigung Stephan Bachmann Präsident c/o REHAB Basel Im Burgfelderhof Basel st.bachmann@rehab.ch Telefon Seite 1 von 14

2 Seite 2 von 14 Fragen zur Vernehmlassung zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die [Spitalgruppe AG] 1. Sind Sie der Meinung, dass eine gemeinsame Spitalgruppe zur Erreichung der übergeordneten Ziele der beiden Regierungen BS und BL beiträgt? a. eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone; Ja Nein X Begründungen/Bemerkungen: Zusammenfassung: Die Privatspitäler erwarten durch die Spitalgruppe keine Optimierung der Gesundheitsversorgung. Mit der geplanten Leistungsausrichtung werden unnötige Doppel- und Dreifachstrukturen in der Region aufgebaut. Ganz nach dem Motto "der Verbund macht Alles". Dies läuft dem Ziel einer optimierten Gesundheitsversorgung, welche Versorgungsinnovationen fördert, diametral entgegen. Begründung: Die drei Ziele der beiden Regierungen! Optimierte Gesundheitsversorgung für BS und BL! Deutliche Dämpfung des Kostenwachstums! Langfristige Sicherung der Hochschulmedizin der Region sind grundsätzlich nachvollziehbar und unbestritten. Die aufgezeigten Wege zur Zielerreichung sind allerdings fragwürdig. Der Gesundheitsversorgungsraum BS/BL als Teil des Jura-Nordbogens weist schweizweit Spitzenwerte bei den Hospitalisationsraten auf (vgl. S. 10 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe). Das gleiche gilt für die Krankenkassenprämien (vgl. S. 11 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe), wobei auch hier als einer der Treiber das stetig ausgebaute spitalambulante Angebot (vgl. S. 11 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe) angeführt wird. Diese Ausdehnung hat zum überwiegenden Teil in den öffentlichen Spitälern stattgefunden und wurde von den politisch Verantwortlichen wenn nicht unterstützt so doch toleriert. Die öffentlichen Spitäler im Besitz der Kantone decken die gesamte akutstationäre Gesundheitsversorgung zu ca. 70 % ab. Somit ist die Erwartung gerechtfertigt, dass die Spitalgruppe einen wesentlichen Beitrag zur Dämpfung der Kostenentwicklung in der Gesundheitsversorgung in beiden Basler Kantonen leisten muss. Die Privatspitäler der Region Basel fordern in allen relevanten Punkten "gleich lange Spiesse" gegenüber den Spitälern im Besitze der Kantone. Wir fordern, dass die Kantone ihrer Regulatorfunktion Rechnung tragen und eine Leistungsplanung vorlegen, die von der Strategie "der Verbund macht Alles" Abstand nimmt und die bestehenden

3 Seite 3 von 14 hochwertigen Leistungsangebote in der Region für eine optimierte Gesundheitsversorgung miteinbezieht. b. eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich; Ja Nein X Begründungen/Bemerkungen: Zusammenfassung Auf Grundlage der vorliegenden Planungen erwarten die Privatspitäler keine Dämpfung des Kostenanstiegs sondern vielmehr eine Dynamisierung des Kostenanstiegs (und damit des Prämienanstiegs) in der Region. Die Privatspitäler fordern, dass mit der Gründung der Spitalgruppe die Kantone als Eigentümer ihren Einfluss wahrnehmen und das Leistungsspektrum der Gruppe so ausrichten, dass diese kurz- und mittelfristig einen spürbaren Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums leisten können. Die Strategie "Die Spitalgruppe macht noch mehr von Allem" ist sowohl aus Qualitäts- als auch Wirtschaftlichkeitsaspekten zu überarbeiten. Die Privatspitäler fordern, dass die gruppeninternen Synergien tatsächlich erschlossen werden, die Infrastrukturplanung dies berücksichtigt und damit die Baserate der Gruppe gesenkt werden kann. Darüber hinaus ist der Eigentümer in der Pflicht auf Investitionen in den Auf- und Ausbau von Leistungsangeboten zu verzichten, die von privaten Anbietern kostengünstiger erbracht werden können. Die entsprechenden Planungen sind zeitgleich mit der geplanten Ratifizierung der Staatsverträge vorzulegen. Zur Realisierung der überarbeiteten Strategie bieten die Privatspitäler der Region Basel Hand für! die Bildung von Netzwerken in definierten Fachgebieten (Schwerpunktbildung) mit den Privatspitälern (z.b. in der Gynäkologie).! die Übernahme der Leistungsaufträge für die Orthopädie, Viszeralchirurgie und weitere Fachdisziplinen mit voller Einbindung in die universitäre Medizin. Begründung Die Spitalgruppe soll einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Gesundheitsversorgung sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit leisten. Dies ist ausdrücklich zu befürworten. Die mögliche Zielerreichung ist u.e. aber ernsthaft in Frage zu stellen. Ein Weg zur Zielerreichung liegt in der Konzentration und Schwerpunktsetzung der medizinischen Leistungserbringung an verschiedenen Spitalstandorten. Diesen Weg haben die Privatspitäler in der Region in den letzten 10 Jahren konsequent beschritten. Die Privatspitäler der Region verfügen über klare Leistungsprofile und optimieren inner-

4 Seite 4 von 14 halb dieser Profile die Leistungserbringung für OKP- & VVG-Patienten Der aktuelle Ansatz der Spitalgruppe zielt u. E. zu stark in Richtung Konkurrenzierung derjenigen Leistungserbringer, die bereits über spezialisierte Leistungsangebote verfügen und dadurch Optimierungspotenziale in und für die Region erschlossen haben. Mit der Spitalgruppe sollen die Ressourcen der beiden bisher eigenständigen Spitäler USB und KS BL gebündelt werden um strategische Investitionen und die Erschliessung von Skaleneffekten zu ermöglichen. Dazu sollen Doppelspurigkeiten innerhalb der Spitalgruppe abgebaut werden. Dieser Ansatz wird von uns unterstützt. Dass bisher in diesem Bereich zu wenig gemacht wurde zeigt S. 12 des Berichts zur gemeinsamen Spitalgruppe."Ursächlich hierfür (u.a. ungenügender Finanzierungsgrad) sind in beiden Fällen insbesondere die vielen Doppelspurigkeiten, die Vorhalteleistungen, das beschränkte Einzugsgebiet sowie die langfristig gefährdete Investitionsfähigkeit aufgrund der derzeit ungenügenden Rentabilität. Es sind schlankere Strukturen notwendig, die mit weniger Aufwand betrieben werden können, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Qualität und Leistungsfähigkeit. Die Bildung der gemeinsamen Spitalgruppe ermöglicht es, den benötigten Spielraum für die erfolgreiche Neu-Strukturierung zu schaffen."! Strategische Investitionen die Stärken stärken und nicht die Schwächen verringern. Die strategischen Investitionen die mit den bis 2026 erwarteten Einsparungen bereits zeitnah erfolgen sollen, werden in Leistungsbereiche investiert, in welchen die Spezialisierung in der Region bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Dies bedeutet letztlich, dass das Motto nur heissen kann: "Die Spitalgruppe macht noch mehr von Allem". Dies steht im Widerspruch zu den genannten Zielen 1 und 2 der Regierungsräte und der wissenschaftlichen Diskussion. Dem Eigentümerziel einer zweckmässigen Leistungserbringung (Punkt 2 der Eigentümerstrategie) läuft das diametral entgegen. Die geplanten strategischen Investitionen sind aus Optik der Privatspitäler in die Stärkung der Konzentration der Leistungsangebote der Spitalgruppe zu investieren und nicht in den Auf- und Ausbau von Doppelspurigkeiten. Die in der Eigentümerstrategie unter 3.7 aufgeführte "Infrastrukturplanung" muss mit der geplanten Ratifizierung der Staatsverträge durch die Parlamente vorliegen. Nur so ist es den Parlamenten und ggf. dem Stimmvolk möglich, sich ein Bild über die geplanten Investitionen und das geplante künftige Leistungsangebot der Spitalgruppe zu machen. Eine entsprechende Konkretisierung ist vorzusehen.! Aufbau von Doppelspurigkeiten vermeiden Bsp. Orthopädie An mehreren Stellen der Vorlagen wird aufgeführt, dass künftig die (elektive) Orthopädie von allen bisherigen Standorten der künftigen Gruppe auf dem Bruderholz gebündelt werden soll (vgl. u.a. S. 55 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe). Der in sich geschlossene Jura-Nordbogen wird orthopädisch und insbesondere elektivorthopädisch hervorragend versorgt. Aus Kreisen der Gesundheitsdepartemente war gegenüber privaten Anbietern immer wieder zu hören, dass diese Region zur Überver-

5 Seite 5 von 14 sorgung neigt. Unter der Prämisse, dass die Ziele des Staatsvertrags betreffend Planung, Regulation und Aufsicht der Gesundheitsversorgung durch Konzentration der Leistungen und eine Vermeidung von Überkapazitäten erreicht werden können (vgl. S. 14 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe), ist dieser Schritt unseres Erachtens nochmals zu prüfen. Insbesondere ist zu prüfen, ob elektive Versorgungsteile aus Kosten-/Nutzensicht nicht besser gänzlich an private Anbieter abzutreten sind, welche mit ihren tieferen Baserates und höheren Produktivitäten für die Kostenträger wesentlich vorteilhaftere Preis-/Leistungsverhältnisse erzielen und damit einen Beitrag zur Erreichung von Ziel 2 beisteuern können. Zudem sind private Anbieter im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch bereit, Teile der (universitären) Ausbildung anzubieten respektive bieten diese bereits heute an. Der je nach Fachdisziplin hohe Caseload, die Versorgung breiter Bevölkerungsteile (OKP & VVG) und das überregionale Einzugsgebiet würde dies problemlos zulassen. Bis auf die Aussagen unter Punkt 5 des gemeinsamen Berichts zur Vernehmlassung finden sich keine konkreten Aussagen zur Konzentration der Leistungsangebote und zum Abbau von Doppelstrukturen im Leistungsspektrum. Vielmehr wird die Chance verpasst durch den Abbau von (Ueber-)Kapazitäten (Bsp in der elektiven Orthopädie innerhalb des Verbundes) ein Zeichen der "Ernsthaftigkeit" zu setzen. Mit dem Verzicht auf die (elektive) Orthopädie würde ein deutliches Zeichen in Richtung der Erreichung der Ziele 1 und 2 gesetzt. Die gleiche Forderung stellen wir im Bereich der grossen Viszeralchirurgie, Gynäkologie und weiteren Fachdisziplinen.! Realisierung von schlankeren Strukturen Bisher besteht keine Transparenz darüber, wie die angekündigten Einsparungen von CHF 70 Mio. realisiert werden sollen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind Synergien bei personalintensiven Unternehmen (bei einem Personalkostenanteil von 70% sollte man davon sprechen) insbesondere durch schlankere Strukturen und damit durch Einsparungen im Personalbereich realisierbar. Der vorliegende Businessplan schliesst Personalanpassungen jedoch aus. Vielmehr besteht die Gefahr, dass durch eine Harmonisierung nach oben (Pensionskasse, GAV) die Personalkosten steigen. Wir fordern, dass die Eigentümer alle Möglichkeiten ausschöpfen die betrieblichen Kosten des Verbundes zu senken und diese in Form einer sinkenden Baserate an die Prämien- und Steuerzahler weiterzugeben.

6 Seite 6 von 14 c. eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Ja Nein X Begründungen/Bemerkungen: Zusammenfassung: Die bisherigen Planungen der Spitalgruppe werden die Hochschulmedizin der der Region nicht sichern. Nur eine Bündelung der Leistungsfähigkeit im Rahmen eines "Netzwerks Hochschulmedizin" unter Einbezug der Privatspitäler (als Lehrspitäler der Universität) bietet die Chance, die Hochschulmedizin in der Region zu sichern. Begründung: Im Bericht der beiden Regierungen wird das Versorgungsgebiet des Jura-Nordbogens als stark in sich geschlossene räumliche Situation beschrieben, mit einer für die Gesundheitsversorgung relevanten Bevölkerung von ca Bewohnern (vgl. S. 9 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe). Innerhalb dieses geografischen Raumes scheint eine hohe Patientenmobilität zu herrschen. Nur ganz wenige nehmen Gesundheitsleistungen ausserhalb dieses Raumes in Anspruch. Dies bedeutet, dass hinsichtlich Ziel 3 die Verantwortlichen sich die Frage gefallen lassen müssen, ob längerfristig eine Hochschulmedizin hinsichtlich Varietät und Caseload noch glaubwürdig aufrechterhalten werden kann. Dies bedeutet, dass hinsichtlich des Ziels langfristige Sicherung der Hochschulmedizin die Verantwortlichen vor einer grossen Herausforderung stehen. Dass ein entsprechendes Ziel angestrebt wird, ist nur zu verständlich. Sollte an dem Ziel festgehalten werden, ist eine Arbeitsteilung (Netzwerk Universitätsmedizin) zwischen Spitalgruppe und Privatspitälern zwingend. Beteiligung der Privatspitäler an der universitären Medizin Es ist unbestritten, dass sich die universitäre Medizin durch eine enge Verbindung von Dienstleistung/Versorgung, Forschung und Lehre auszeichnet. Universitäre Medizin benötigt die Kombination aus Grundversorgung und Spitzenmedizin. Teilelemente, in ausgewählten Bereichen sogar die gesamte Kombination, können Privatspitäler im Rahmen ihrer Spezialisierung bereits heute bieten. Der universitäre Auftrag muss nicht ausschliesslich durch ein Universitätsspital wahrgenommen werden ("gesamte Bandbreite von Krankheiten" S. 50). Vielmehr sollte der universitäre Auftrag auf Leistungserbringer ausgedehnt werden, welche bereits heute die notwendige Breite und Spezialisierung im spezifischen Krankheitsspektrum anbieten und überregional Patientinnen und Patienten versorgen. Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass ein hochwertiges universitäres medizinisches Angebot in der Region längerfristig nur im Rahmen einer mit den Privatspitälern abgestimmten Strategie aufrechterhalten werden kann. Dabei sollte dem in 3 Abs. 3 Staatsvertrag über die Spitalgruppe AG aufgeführten Partnerschaftsgedanken insofern Rechnung getragen werden, dass geeignete Privatspitäler für ausgewählte Leistungsangebote zu Mitträgern der medizinischen Fakultät und damit Betreiber ordentlicher Lehrstühle werden.

7 Seite 7 von Welche Vorteile und Synergien erwarten Sie längerfristig durch die gemeinsame Spitalgruppe? Für die Privatspitäler sind leider keine Synergien und/oder Vorteile erkennbar. Im Gegenteil: Eine Spitalgruppe mit einem Umsatzvolumen von CHF 1.5 Mrd. in staatlicher Hand über zwei Kantone und zwei Parlamente hinweg wird u.e. zu Ineffizienz neigen. Diese fehlende Verlässlichkeit wird eine Zusammenarbeit eher erschweren. 3. Die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft schlagen als Rechtsform der gemeinsamen Spitalgruppe eine Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck vor. Aus ihrer Sicht ist diese Form die flexibelste und zukunftsgerichtetste Rechtsform. Sie ermöglicht eine Erweiterung auf gemeinnützige Dritte und bleibt auch bei einer Kündigung des Staatsvertrags weiterhin bestehen. Teilen Sie die Meinung der Regierungen? Begründen Sie Ihre Antwort. Die Wahl der Rechtsform hat u.e. nur einen geringen Einfluss auf die Erreichung der drei Ziele und ist von uns daher nicht zu kommentieren. 4. Gemäss Staatsvertrag, hat die [Spitalgruppe AG] folgenden Hauptzweck: Die [Spitalgruppe AG] erbringt medizinische Dienstleistungen und dient der kantonalen, regionalen und überregionalen medizinischen Versorgung insbesondere im Rahmen der Leistungsaufträge gemäss Sozialversicherungsrecht. Sie trägt im Rahmen einer Partnerschaft mit der Universität Basel sowie in Zusammenarbeit mit weiteren Hochschulen und geeigneten weiteren Partnern zur Lehre, Forschung, Innovation und Ausstrahlung der universitären Medizin bei. Sie erbringt im Rahmen von Leistungsaufträgen gemeinwirtschaftliche Leistungen. Teilen Sie den Vorschlag der Regierungen zum Zweck der [Spitalgruppe AG]? Begründen Sie Ihre Antwort. Die Zweckformulierung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wir fordern jedoch folgende Optimierungen:! Sie trägt als Teil des "Netzwerks Universitätsmedizin der Region Basel" gemeinsam mit weiteren Lehrspitälern der Universität im Rahmen einer bei.! Sie kann im Konkurrenzverfahren (mit privaten Anbietern) gemeinwirtschaftliche Leistungen für den Kanton erbringen. Aus Sicht der Privatspitäler entsteht der Eindruck, dass die gesamte hochstehende auch universitäre - Gesundheitsversorgung in der Region durch die Spitalgruppe integ-

8 Seite 8 von 14 ral und abschliessend erbracht werden kann. Ob mit dieser Optik die regierungsrätlichen Zielvorgaben erreicht werden können ist zu bezweifeln. Im Sinne unserer Forderung nach "gleichlangen Spiessen" sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen eines Leistungswettbewerbs auszuschreiben. 5. Gemäss Staatsvertrag müssen die beiden Kantone zu jedem Zeitpunkt zusammen mindestens 70% der Stimmen und des Kapitals der [Spitalgruppe AG] halten. Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass die beiden Kantone ihren verfassungsmässigen Aufträgen gerecht werden und die [Spitalgruppe AG] ihrem öffentlichen Versorgungsauftrag nachkommt. Sind Sie mit dieser Bestimmung einverstanden? Begründen Sie Ihre Antwort. Zusammenfassung Die Privatspitäler sind mit dieser Bestimmung nicht einverstanden solange unklar ist, wer sich wann zu welchem Preis beteiligen darf. Begründung Die 70% Kapital- und Stimmenanteil für die Kantone sind nachvollziehbar. Die verbleibenden 30% bleiben unklar. Aus Sicht der Privatspitäler müsste das ganze Konstrukt nochmals überdacht werden. Gemäss Entwurf des Staatsvertrags über die Spitalgruppe 7 Absatz 1 können sich weitere Institutionen mit gemeinnütziger Ausrichtung an der Spitalgruppe beteiligen. In Interviews haben die politisch Verantwortlichen dabei auch explizit gemeinnützige regionale Privatspitäler erwähnt. Im Statutenentwurf für die Spitalgruppe Art. 6 insbesondere Ziffer 1 lit. a und e wird dies für gemeinnützige Privatspitäler aus Konkurrenzerwägungen aber verunmöglicht. Hier stellt sich die Frage, ob die verbalen Lockrufe ganz einfach zur Ruhigstellung der privaten Konkurrenz dienten, ganz im Sinne von wir haben ja eine Mitwirkung zumindest angeboten. Darüber hinaus sind Preisvorstellungen für den Kauf von Aktien bisher nicht existent bzw. intransparent. Mit der Eingrenzung auf Institutionen mit gemeinnütziger Ausrichtung werden die nicht gemeinnützigen Privatkliniken ausgegrenzt, womit kein fairer Wettbewerb gegeben ist. Exkurs Wir möchten weiter darauf hinweisen, dass die Kantone nur dann ihrem verfassungsgemässen Auftrag gerecht werden können, solange zwischen beiden Kantonen Konsens besteht.

9 Seite 9 von Gemäss Staatsvertrag halten die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft zum Zeitpunkt der Gründung der [Spitalgruppe AG] das gesamte Aktienkapital im Verhältnis ihrer jeweiligen Einlagen. Im heutigen Zeitpunkt beträgt das Beteiligungsverhältnis an der [Spitalgruppe AG] 71.5% (BS) zu 28.5% (BL). Um den Minderheitsaktionär BL zu schützen, ist für wichtige Beschlüsse (z.b. Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Verwaltungsrats, Änderung des Gesellschaftszwecks oder Auflösung der Gesellschaft) ein Mindestquorum von 75% der vertretenen Stimmen vorgesehen. Diese Quorumsregelung sichert die paritätische Mitbestimmung des Minderheitsaktionärs BL. Wird Ihrer Meinung nach damit den Interessen des Mehrheits- resp. Minderheitsaktionärs entsprochen? Begründen Sie Ihre Antwort. Für die Privatspitäler spielen die vorgeschlagenen Beteiligungsverhältnisse eine untergeordnete Rolle. Ob damit die politischen Befindlichkeiten zwischen Kantonen, Parteien und ParlamentarierInnen genügend Berücksichtigung finden ist für uns schwer abschätzbar. Das ganze Konstrukt kommt aber offenbar nur dann zustande, wenn ein aus Steuermitteln finanziertes Darlehen des Kantons Baselland an das Kantonsspital Baselland in Höhe von CHF 153 Mio in Eigenkapital umgewandelt wird (vgl. S. 29 Bericht Koordination und Umsetzung einer gemeinsamen Gesundheitsversorgung). Dabei ist die Kapitalausstattung der Gruppe auch ohne die Umwandlung des Darlehens im Vergleich zu den Privatspitälern hoch. Diese Absicht fällt für die Privatspitäler in die Kategorie der Verstösse gegen das Prinzip der gleichlangen Spiesse. Dies wird in unstatthafter Art und Weise die Kapitalmarktfähigkeit der neuen Gruppe erhöhen, was zu einer Verstärkung der Ungleichgewichte zwischen Anbietern im Staatsbesitz und Anbietern mit privater Trägerschaft führen. Wir fordern eine Weiterführung des Darlehens inklusive einer marktüblichen Verzinsung was zur Konsequenz hat, dass die Beteiligungsverhältnisse an der Spitalgruppe AG anzupassen sind. 7. Heute bestehen im Universitätsspital Basel (USB) und im Kantonsspital Baselland (KSBL) jeweils Gesamtarbeitsverträge (GAV), welche sich leicht unterscheiden. Es ist vorgesehen, dass die neue [Spitalgruppe AG] zusammen mit den Sozialpartnern einen neuen GAV aushandelt. Darin wird eine Harmonisierung der Anstellungsverhältnisse für das Personal der neuen [Spitalgruppe AG] angestrebt. Ebenso bestehen heute zwei unterschiedliche Vorsorgelösungen (Pensionskasse), welche sich bezüglich Leistungsplan unterscheiden. Es ebenfalls ist vorgesehen und notwendig, dass die neue [Spitalgruppe AG] für ihre Mitarbeitenden zusammen mit den Arbeitnehmervertretern in der Vorsorgekommission einen harmonisierten neuen Vorsorgeplan erarbeitet. Dabei sollen insgesamt attraktive Anstellungsverhältnisse angeboten werden, aber auch Synergiegewinne für die [Spitalgruppe AG] erzielt werden können. Sind Sie mit der Harmonisierung der Anstellungsbedingungen im Rahmen eines neuen GAV und der Harmonisierung der Vorsorgelösung (Pensionskasse) einverstanden? Begründen Sie Ihre Antwort.

10 Seite 10 von 14 Zusammenfassung:! Die Privatspitäler lehnen eine Harmonisierung der Vorsorgelösung mit Teilkapitalisierung ab.! Die Privatspitäler lehnen eine Harmonisierung des GAV ab, solange keine Transparenz über die Folgen einer Harmonisierung im Rahmen des künftigen GAV besteht. Begründung: Gemäss Art. 3 Ziff. 6 des Staatsvertrags über die Spitalgruppe muss die Spitalgruppe nach unternehmerischen Gesichtspunkten auf eigene Rechnung wirtschaften. Dies schliesst unseres Erachtens und vom Grundsatz her eine gemäss 12 des Staatsvertrags über die Spitalgruppe vorgesehene Staatsgarantie aus. Eine derartige Garantie würde ein massives Ungleichgewicht zu privaten Anbietern schaffen und die Spitalgruppe im Markt unstatthaft bevorteilen. Auch steht dieses Element im Widerspruch zum Wettbewerbsbekenntnis (vgl. S. 51 Bericht Koordination und Umsetzung einer gemeinsamen Gesundheitsversorgung) die Spiesse zwischen den privaten und den öffentlichen Spitälern wie auch zwischen den Spitälern in den beiden Kantonen sollen gleich lang sein; der Wettbewerb soll grundsätzlich spielen. Wir fordern den Verzicht auf die Staatsgarantie für die Pensionskasse und damit eine Harmonisierung der Versorgungslösung mit Vollkapitalisierung, wie sie auch für das UKBB gilt. Darüber hinaus wäre eine Beteiligung der Privatspitäler an der Spitalgruppe mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden. Im Falle eines Konkurses der Spitalgruppe müssen die Eigentümer erhebliche finanzielle Mittel in die Pensionskasse einlegen. Dies könnte das beteiligte Privatspital in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Eine teilkapitalisierte Harmonisierung der Pensionskasse lehnen wir daher ab. Als grobe Faustregel gilt, dass auch historisch bedingt die öffentlichen Spitäler ihren Mitarbeitenden im Durchschnitt höhere Löhne, Sozialleistungen und Zulagen offerieren gegenüber privaten Anbietern. Offenbar gilt auch eine entsprechende Disparität bei den Löhnen zwischen USB (tendenziell tiefer als im KSBL) und KSBL (vgl. S. 42 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe). Um nicht zusätzliche Marktverzerrungen zulasten von privaten Anbietern einzubauen, ist eine Klarstellung wichtig, was mit der nachfolgenden Formulierung gemeint ist es ist vorgesehen, diese Lohnhöhen punktuell Benchmark-basiert zu harmonisieren. Wir fordern eine Anpassung der Lohnstruktur der Spitalgruppe an marktfähige Benchmark-Löhne. Sollten alle Löhne auf das Niveau des KSBL gehoben werden, sind die anvisierten Ziele (Einsparung für Spitalgruppe und Kanton) wesentlich schwieriger zu erreichen. Wir fordern ein Klarstellung, auf welches Lohnniveau Bezug genommen wird und wie sich dieses auf die Zielerreichung (Businessplan) auswirkt. Solange die Transparenz über die Folgen einer Harmonisierung im Rahmen des künftigen GAV fehlt, wird die Harmonisierung des GAV abgelehnt.

11 Seite 11 von Haben Sie weitere Bemerkungen zum Regelungsgegenstand des Staatsvertrages? Zusammenfassung: Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen öffentlichen und privaten Leistungserbringern sind flankierende Massnahmen zu ergreifen, damit die Spitalgruppe die vorgesehenen Investitionen aus eigener Kraft tragen kann.! Ein Controlling-Konzept ist zeitnah zu implementieren, welches transparent die Erreichung der Einsparziele dokumentiert und Konsequenzen bei Nichterreichung aufführt.! Der Planungshorizont ist auf einen realistischen Zeitraum von maximal 10 Jahren zu beschränken. Begründung: Laut Eigentümerstrategie Punkt 2 trägt die Spitalgruppe zur Erreichung von Ziel 1 bei, indem die Gruppe eine konkurrenzfähige Leistungserbringerin ist. In Verbindung mit 4 Abs. 1 e. Staatsvertrag zur Planung, Regulation und Aufsicht ergibt sich, dass die neue Spitalgruppe sich dem fairen Wettbewerb stellt. Dieser faire Wettbewerb (Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Leistungserbringern) wird auch Sicht der privaten Leistungserbringer mit den Ausführungen im Staatsvertrag über die Spitalgruppe AG sowie die Eigentümerstrategie und dem gemeinsamen Bericht für die Vernehmlassung mit Gründung der Spitalgruppe, neben den bisher schon ausgeführten Punkten, weiter an folgenden Punkten in Frage gestellt: Einsparungen für die Spitalgruppe aus Synergie-Effekten sind bisher nicht nachzuweisen Aufgeführt ist eine jährliche Summe von CHF 70 Mio Einsparungen. (vgl. S. 15 des Berichts zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe). Dies sei nach dem gemeinsamen Bericht - noch konservativ geschätzt. Da die geplanten Einsparungen eine wesentliche Begründung der Zusammenarbeit und der Investitionsfinanzierung sowie der angestrebten Vollkapitalisierung der Pensionskassen sind, fordern wir den Aufbau eines Controlling-Konzepts, um die entsprechenden Entwicklungsschritte transparent abschätzen, aufzeigen und nachvollziehen zu können. Zusätzlich ist aufzuzeigen, welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung greifen können. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass die Spitalgruppe die vorgesehenen Investitionen wettbewerbsneutral aus eigener Kraft realisiert. Der vorgesehene Planungshorizont ist unrealistisch Der Businessplan, die EBITDA-Erwartungen und Investitionssynergien (vgl. S. 50 ff. Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe) werden bis ins Jahr 2035 vorgetragen. Diese Weitsicht ist einerseits lobenswert. Andererseits muss sie aus unserer gesammelten Erfahrung und Optik als kühn bezeichnet werden. Dies insbesondere wenn ku-

12 Seite 12 von 14 muliert bis 2035 aus heutiger Planungssicht rund CHF 45 Mio mit Investitionssynergien erzielt werden können (vgl. S. 53 Bericht zur Errichtung einer gemeinsamen Spitalgruppe). Wenn über Planungshorizonte im Gesundheitswesen realistisch gesprochen werden kann, dann maximal über 10 Jahre. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass die Spitalgruppe die vorgesehenen Investitionen wettbewerbsneutral aus eigener Kraft realisiert. 9. Haben Sie weitere Bemerkungen? Besten Dank dafür, dass wir uns im Rahmen der Vernehmlassung äussern konnten. Wir begrüssen es, wenn unserer Anregungen und Einwände in die definitive Gestaltung der Vorlagen einfliessen. Basel, 21. September 2017

13 Seite 13 von 14 Stellungnahme zu den einzelnen Paragrafen des Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die [Spitalgruppe AG]: Paragraf Bemerkungen 1 Gegenstand 2 Name, Rechtsnatur und Sitz 3 Zweck 4 Gründung und Übertragung Spitalbetriebe 5 Beteiligung der Kantone 6 Aktionärsrechte der Kantone 7 Beteiligungsstruktur und Veräusserung von Aktien 8 Steuerbefreiung 9 Eigentümerstrategie 10 Informationspflicht 11 Arbeitsverhältnisse 12 Berufliche Vorsorge 13 Rechtsbeziehungen zu den Patientinnen und Patienten 14 Haftung 15 Auflösung der [Spital-

14 Seite 14 von 14 gruppe AG] 16 Streitigkeiten; Schiedsgericht 17 Vertragsdauer, Kündigung 18 Schlussbestimmungen Besten Dank für Ihre Bemühungen.

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