Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

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1 Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau Regionalkammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die * Beschleunigte Grundqualifikation Prüfung Güterkraftverkehr beschleunigte Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Prüfung Personenverkehr beschleunigte Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Grundqualifikation (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Grundqualifikation Grundqualifikation Quereinsteiger Grundqualifikation Umsteiger Praxis Grundqualifikation Grundqualifikation Quereinsteiger Grundqualifikation Umsteiger Prüfung Personenverkehr Theorie Grundqualifikation Grundqualifikation Quereinsteiger Grundqualifikation Umsteiger Praxis Grundqualifikation Grundqualifikation Quereinsteiger Grundqualifikation Umsteiger (* Zutreffendes bitte ankreuzen) bitte wenden Stand: 09/2008

2 Nachname:. Vorname: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum:. Geburtsort:.. Geburtsland:. Staatsangehörigkeit:. Privatanschrift: Wohnort:. PLZ/Ort:.. Straße/Nr.:. telefonisch tagsüber zu erreichen:. Ich bitte, mich frühestens ab / 20 (Monat / Jahr) für eine Prüfung vorzumerken. Die Termine der Prüfung finden Sie auf der Website der IHK Chemnitz unter: Die Prüfungsgebühr übernimmt: privat Arbeitgeber sonstiger Kostenträger Anschrift des Arbeitgebers oder sonstiger Kostenträger: Bestätigung Unternehmen/ sonstiger Kostenträger Ort/ Datum.Unterschrift/ Stempel Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Anmeldung eine Prüfungsgebühr entsprechend der gültigen Gebührenordnung (siehe Anlage) fällig wird und die Begleichung dieser Gebühr am ersten Prüfungstag nachweise. Bei einer Anmeldung zur praktischen Prüfung ist zusätzlich das Blatt "Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der Grundqualifikation" (siehe Seite 3) und die Kopie des Führerscheins beizulegen. Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe. Datenschutz: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten gespeichert und statistisch ausgewertet werden. Die personenbezogenen Daten dienen ebenso der ordnungsgemäßen Bearbeitung bis hin zur Ausstellung der Bescheinigung. (Unterschrift) Stand: 09/2008

3 Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der Grundqualifikation von Name: Vorname: Geburtsdatum: (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung Grundqualifikation abgelegt werden soll): Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Bus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Stand: 09/2008

4 Hinweise zur Prüfung Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Bitten teilen Sie uns anhand der beigefügten Erklärung mit, welche Prüfung Sie ablegen möchten und ab wann Sie dazu bereit sind. Nach eingegangener Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Eingang der Prüfungsgebühr bei uns an der Prüfung teilnehmen können. Bitte halten Sie Ihren Einzahlungsbeleg zur Vorlage am ersten Prüfungstag bereit. Lesen Sie die Anlage sorgfältig durch und senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu. Praktische Prüfung der Grundqualifikation: Sie müssen bei der Ablegung der Prüfung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Bitte weisen Sie uns dies durch eine Kopie Ihres Führerscheins nach. Denken Sie daran, dass die Prüfung grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgenommen wird. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs einschließlich Anhänger/Sattelauflieger. Bitte übermitteln Sie uns diese auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung einplanen Stand: 09/2008

5 Erläuterungen: Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das Führen von Lkw oder Personen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre Grundqualifikation: Die uneingeschränkte Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Personenverkehr berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Lkw-Verkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxi-/Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Grundqualifikation Umsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min. Insgesamt 120 Minuten Stand: 09/2008

6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein (nur wenn Schlüsselzahl 95 eingetragen) Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. gültiger Führerschein Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. gültiger Führerschein Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. gültiger Führerschein Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Hinweis: Mit der Prüfungsanmeldung sind geforderte Originale in Kopie einzureichen. Die Vorlage der Originale hat immer am Prüfungstag zu erfolgen und ist zwingende Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme Stand: 09/2008

7 Anlage Gebührentarif Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG Ziffer Bezeichnung Betrag [ ] 1 Grundqualifikation 1.1 Theoretische Prüfung 180, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 160, Theoretische Prüfung Umsteiger 140,00 Bei Nichtantritt zu einer Theoretischen Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung. 1.4 Praktische Prüfung 980, Praktische Prüfung Quereinsteiger 980, Praktische Prüfung Umsteiger 790,00 Bei Rücktritt nach Anmeldung zur Praktischen Prüfung aus wichtigem Grund erfolgt die volle Gebührenerstattung. Bei sonstigem Rücktritt bis 14 Wochentage vor Prüfungstermin volle Gebührenerstattung bis 7 Wochentage vor Prüfungstermin 75 % Gebührenerstattung bis 4 Wochentage vor Prüfungstermin 50 % Gebührenerstattung ab 3 Wochentage vor Prüfungstermin keine Gebührenerstattung 2 Beschleunigte Grundqualifikation 2.1. Theoretische Prüfung 105, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 100, Theoretische Prüfung Umsteiger 95,00 Bei Nichtantritt zu einer Theoretischen Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung. 3 Nachholung einer Theoretischen Prüfung Halbe Gebühr nach Ziffern 1 und 2 Bei Nichtantritt zu einer Theoretischen Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung. 4 Fälligkeit 4.1 Die Gebühren nach Ziffern 1, 2 und 3 werden mit Prüfungsanmeldung fällig. 4.2 Die Gebühren nach Ziffer 4 werden sofort fällig Stand: 09/2008

8 Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Prüfungsteilnehmern nach ADR, BKrfQG, GbV, GüKG und PBefG - gemäß Art. 13, 14 DSGVO - Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat für die IHK Chemnitz einen hohen Stellenwert. Die IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, Chemnitz, Telefon: , chemnitz@chemnitz.ihk.de, ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Sollten Sie Fragen, Hinweise oder Beschwerden zur Datenverarbeitung durch die IHK Chemnitz haben, so können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, Chemnitz, Telefon: , datenschutz@chemnitz.ihk.de wenden. Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK Chemnitz zur Durchführung einer der oben bezeichneten Prüfung. I. Zwecke, Kategorien von Daten der Direkterhebung und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Abs.3 Buchstabe b i.v. mit dem jeweils geltenden Landesdatenschutzgesetz verarbeitet. Die Zuständigkeit für Ihre Prüfung besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie bei der IHK Chemnitz eine Anmeldung zur jeweiligen Prüfung eingereicht haben. Die Prüfung wird nach der im Anmeldeformular genannten Prüfungsordnung/Satzung/Statut durchgeführt. Verarbeitungszwecke sind: - Abwicklung von Prüfungen - Führen eines Verzeichnisses über alle durch die Industrie- und Handelskammern festgestellten Prüfungsergebnisse/ausgestellten Bescheinigungen Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Durchführung der Prüfungen aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet: - Fachkundeprüfungen: gemäß 4 bis 6 PBZugV bzw. 5 bis 7 GBZugV - Gefahrgutbeauftragtenprüfung: gemäß 7 Absatz 1 GbV - Gefahrgutfahrerprüfung: gemäß 14 Abs. 3 GGVSEB - Prüfung gem. BKrFQG: gemäß 4 Absätze 1 und 2 BKrFQG Folgende Daten werden erhoben: Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland Staatsangehörigkeit 1

9 Geschlecht Anschrift ggf. Kommunikationsdaten Nachweise über absolvierte Prüfungen/Schulungen Prüfungsergebnis. II. Datenübermittlung an Dritte - Kategorien vom Empfängern Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an: - Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK Chemnitz zur Zahlungsabwicklung - mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK Chemnitz - ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung - Prüfungsausschussmitglieder gem. PBZugV und GbZugV Folgende Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendungen haben Zugriff auf Ihre Daten: - IHK GfI, Gesellschaft für Informationsverarbeitung, Hördener Hafenstraße 5, Dortmund - Bereitsteller der PC-gestützten Prüfungen: LPLUS GmbH, Hillmannstraße 2A, Bremen III. Datenübermittlung in Drittländer Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. IV. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: 1. Fachkundeprüfungen: Nach Abschluss der Prüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr im Original, die Prüfungsergebnisse 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. 2. Gefahrgutbeauftragtenprüfung: Nach Abschluss der Prüfung werden die Unterlagen 6 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. 3. Gefahrgutfahrerprüfung: Nach Abschluss der Prüfung werden die Unterlagen 6 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. 4. Prüfung gem. BKrFQG: Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr im Original, die Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. 2

10 V. Betroffenenrechte Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Chemnitz, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, Chemnitz, Telefon: , oder an eine für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde wenden. VI. Quelle der Daten Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Ausbildungseinrichtung Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten. VII. Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten Sofern die Pflichtangaben nicht zur Verfügung gestellt werden, kann das Prüfungsverfahren nicht durchgeführt werden. Stand:

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