Günter Jertz Hauptgeschäftsführer. Dr. Engelbert Günster Präsident

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1 Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Postfach Mainz Bitte notieren Sie sich die folgende Ident-Nummer, unter der Ihr Betrieb bei uns geführt wird: wir freuen uns, dass Sie im Bezirk der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen (IHK) ein Gewerbe angemeldet haben und/oder Ihr Unternehmen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts haben eintragen lassen. Damit dürfen wir Sie auch herzlich als Mitglied unserer IHK begrüßen. Gerne möchten wir Ihnen daher die Modalitäten dieser Mitgliedschaft erläutern und Ihnen unsere Leistungspalette vorstellen. Als Mitglied der IHK für Rheinhessen steht Ihnen ein großes Dienstleistungs- und Serviceangebot offen: So beraten wir Sie zu Fragen in allen Unternehmenssituationen, zur Aus- und Weiterbildung oder beantworten Fragen zu finanziellen Förderprogrammen, um Innovationen oder Technologietransfer zu fördern. Auch helfen wir Ihnen bei den unterschiedlichsten Aspekten, was das internationale Geschäft und den Zugang zu weltweiten Märkten angeht. Über aktuelle Entwicklungen in Ihrem IHK-Bezirk informieren wir Sie regelmäßig in der Mitgliederzeitschrift Report. Zudem finden Sie aktuelle Nachrichten zu unserer Kammer auf unserer Homepage unter Als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft setzt sich die IHK ein für vernünftige Rahmenbedingungen sowie für freies unternehmerisches Handeln. Sie erledigt Aufgaben, die sonst der Staat auf dem Behördenweg übernehmen müsste. Alle fünf Jahre sind die IHK-Mitglieder zur Wahl der Vollversammlung dem Parlament der Wirtschaft aufgerufen. Darüber hinaus können Sie das regionale Wirtschaftsleben auch durch die Mitwirkung in IHK-Ausschüssen und Arbeitskreisen aktiv mitgestalten. Hierzu laden wir Sie herzlichst ein und informieren Sie bei Interesse gerne über die breite inhaltliche Palette dieser IHK-Gremien. Mit der Mitgliedschaft bei der IHK ist eine gesetzliche Beitragspflicht verbunden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rechtsform und dem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb. Diese Angaben erhalten wir von den zuständigen Behörden. Betriebe, die zugleich bei anderen Kammern Mitglied sind, können vom Beitrag ganz oder teilweise freigestellt sein. Hierzu benötigen wir Ihre Angaben. Mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen alle relevanten Informationen zu Mitgliedschaft und Beitrag (Anlage 2) sowie einen Antwortbogen (Anlage 1) mit der Bitte um Rücksendung. Mit dem beigefügten Antwortbogen fragen wir alle Umstände ab, die eine Einschränkung der Beitragspflicht begründen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zu Ihrem Vorteil! Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen unter Telefon Oder senden Sie uns eine an Für Ihre unternehmerische Zukunft wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Dr. Engelbert Günster Präsident Günter Jertz Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Mainz Schillerplatz Mainz Tel Fax Bingen Mainzer Straße Bingen Tel Fax Worms Rathenaustraße Worms Tel Fax

2 Mitgliedschaft und Datenschutz Hinweise zum Datenschutz Widerspruch Die uns über Sie vorliegenden Daten haben Sie in Ihrer Gewerbeanmeldung angegeben. Gemäß 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung erhält die IHK darüber eine elektronische Meldung. Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben nach 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) (Förderung der Wirtschaft, Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Unternehmen) auf der Grundlage von 9 IHKG. Dazu gehört auch die Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung und die Erhebung des Beitrags. Weitere Hinweise zu unseren Aufgaben und zur Verarbeitung Ihrer Daten dafür finden Sie unter Dokumentennummer Zu den Aufgaben gehört auch die Unterstützung beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Die IHK ist deshalb nach 9 Abs. 4 IHKG befugt, Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig aus der Gewerbeanmeldung zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an nicht-öffentliche Stellen (insbesondere an andere Unternehmen) auf Anforderung hin zu übermitteln. Dieser Weitergabe Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an: IHK für Rheinhessen Frau Sandra Döll Schillerplatz Mainz Telefon: 06241/ Telefax: 06241/ datenschutz@rheinhessen.ihk24.de Widerspruch zur Datenweitergabe Die IHK macht von der gesetzlichen Möglichkeit der Datenweitergabe keinen Gebrauch, wenn Sie der Weitergabe widersprechen. Bitte informieren Sie uns daher unbedingt, wenn Sie mit der Übermittlung Ihrer Unternehmensdaten nicht einverstanden sind. Der Widerspruch ist jederzeit möglich und bewirkt dann eine Datensperre ab Eingang Ihres Widerspruches. Ich bin mit der gesetzlich geregelten Weitergabe meiner Unternehmensdaten an nicht-öffentliche Stellen nicht einverstanden. Ort, Datum Unterschrift

3 Antwortbogen Bitte per Brief oder Fax an zurücksenden. An die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Mitgliederbetreuung Postfach Mainz Zutreffendes bitte ankreuzen Allgemeine Informationen zur Firma Ausbildung Telefon: Fax: Die Anzahl unserer Beschäftigten beträgt: Wir wollen Ausbildungsplätze einrichten und zwar im Beruf: Bitte senden Sie uns Informationen zur Berufsausbildung für folgende Berufe: IHK-Zeitschrift Ihre Interessen Ich lese die IHK-Zeitschrift REPORT online auf Ich möchte eine gedruckte Ausgabe der IHK-Zeitschrift REPORT erhalten. Als Mitglied profitieren Sie von mehr als 150 kostenfreien Veranstaltungen der IHK für Rheinhessen im Jahr. Dabei erhalten Sie Zugang zu exklusiven Informationen von Expertinnen und Experten sowie kostenfreie Beratungsangebote zu Aus- und Weiterbildung, Gründung und Förderung, Recht und Steuern, Standort Rheinhessen, Internationalen Themen und Innovation und Umwelt. Um wirtschaftlich und effizient mit Ihnen zu kommunizieren, wollen wir Sie nur zu den Themen informieren, die Sie tatsächlich interessieren und Ihnen diese Informationen per zusenden. Somit stehen Ihnen die gewünschten Informationen nahezu überall und jederzeit zur Verfügung. Damit Sie also zukünftig keine interessanten Veranstaltungen verpassen, teilen Sie uns bitte auf dem nachfolgenden Antwortbogen oder unter Ihre -Adresse mit. Hier wählen Sie auch die Themenschwerpunkte aus, zu denen Sie Einladungen und Nachrichten erhalten möchten. Geben Sie das (Online-)Formular auch gerne an interessierte Kolleg/-innen und Mitarbeiter/-innen weiter. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Anlage 1

4 Fortsetzung Antwortbogen Bitte per Brief oder Fax an zurücksenden. An die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Einladungsmanagement Postfach Die Rückmeldung ist auch online unter mailservice möglich Mainz Ich möchte zukünftig Veranstaltungseinladungen, Informationen und Beratungsangebote der IHK für Rheinhessen per zu folgenden Themen erhalten: Zutreffendes bitte ankreuzen Aus- und Weiterbildung Ausbildung Weiterbildung Berufsorientierung und Karriereperspektiven Personalentwicklung Gründung und Förderung Gründung Finanzierung Förderung Nachfolge Innovation und Umwelt Innovation und Technologie Umwelt Energie und Rohstoffe Digitale Wirtschaft Internationale Themen Außenhandel, Import und Export, internationales Geschäft Länderschwerpunkt Ukraine Länderschwerpunkt Türkei Länderschwerpunkt Kroatien Standort Rheinhessen Konjunktur und Statistiken Fachkräfte, Demografie, Betr. Gesundheitsmgt. und Diversity Stadt- und Regionalentwicklung Infrastruktur Recht und Steuern Recht Steuern Branchenspezifische Informationen Industrie Handel Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister Bau- und Immobilienwirtschaft Medien, Werbung, IT und Kommunikation Mobilität, Logistik und Verkehr Tourismus und Gastronomie Gesundheit Premiumveranstaltungen Jahresempfang der Wirtschaft Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die folgenden Daten *Name, Vorname: Funktion: Firma: Anschrift: Telefon: * Mobil: bei der IHK für Rheinhessen gespeichert und für die oben genannten Serviceangebote genutzt werden können. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit gegenüber der IHK für Rheinhessen durch Versenden einer an telefonisch unter oder schriftlich widerrufen werden. (* Pflichtfelder) *Ort, Datum *Unterschrift / Firmenstempel Anlage 1

5 Informationen zu Mitgliedschaft und Beitrag IHK-Gesetz Eigenfinanzierung Beitragshöhe Beitragsbefreiung Datenschutz Ihre Ansprechpartner Der Staat hat den Industrie- und Handelskammern (IHKs) als Selbstverwaltungsorganisation der regionalen Wirtschaft viele Aufgaben übertragen. Diese Aufgaben und die Mitgliedschaft sind im IHK-Gesetz geregelt. Die Erfüllung dieser Aufgaben durch die IHKs ist mit Kosten verbunden. Die Mittel sind durch Beiträge aufzubringen, soweit sie nicht durch Gebühren, Entgelte und sonstige Einnahmen gedeckt werden. Diese Eigenfinanzierung durch die Betriebe garantiert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit der Kammer. Alle IHK-zugehörigen Gewerbetreibenden steuern nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zur Finanzierung der IHK bei. Dieser setzt sich zusammen aus einem nach dem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb gestaffelten Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dabei ein Umlage-Freibetrag in Höhe von EUR. Über die Höhe Ihres Beitrages erhalten Sie von uns einen Beitragsbescheid. Die Veranlagung erfolgt ähnlich der Einkommensteuer im Voraus und wird nach Vorliegen der finanzamtlichen Gewerbeertrags-/Gewinnmitteilung angepasst. Die Beitragsordnung und die Wirtschaftssatzung der IHK für Rheinhessen sind im Internet unter (Dok.-Nr ) abrufbar. Betriebe, die neben der IHK auch anderen Kammern (z.b. Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Steuerberaterkammer, Ingenieurkammer, Apothekerkammer) angehören, können vom Beitrag der IHK teilweise befreit werden. Bitte informieren Sie uns ggf. über weitere Kammermitgliedschaften auf der umseitigen Informationen zu Mitgliedschaft und Beitrag (Anlage 2). Wir erfassen und speichern Ihre Unternehmensdaten, die wir von den Gewerbeämtern und Amtsgerichten übermittelt bekommen. Diese Angaben unterliegen dem Datenschutz. Zur Geschäftsanbahnung und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken gibt die IHK offene Daten weiter. Hierzu zählen Ihre Firmenanschrift, der jeweilige Wirtschaftszweig und die Handelsregisterdaten (Eintragungsdatum, Name des Geschäftsführers, Höhe des Stammkapitals u. a.). Fragen zu Mitgliedschaft und Beitrag beantwortet Ihnen Ihr Team Beitrag: Tel Fax Mail Blatt bitte wenden Anlage 2

6 Informationen zu Mitgliedschaft und Beitrag Zutreffendes bitte ankreuzen Beitragsrelevante Angaben Handwerksbetriebe Gemischt-gewerbliche Betriebe, das heißt Unternehmen, die sowohl eine handwerkliche als auch eine nichthandwerkliche Tätigkeit ausüben, sind Mitglieder beider Kammern. Sie sind nur dann IHK-beitragspflichtig, wenn es sich um einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb handelt und der nichthandwerkliche Jahresumsatz Euro überschreitet. Die beiden Kammerorganisationen vereinbaren in diesem Fällen eine Aufteilung des Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb, die sich am Umsatzverhältnis handwerklichen zu nichthandwerklichen Betriebsteil orientiert. Grundbeitrag und Umlage berechnen sich dann nach dem anteiligen Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie gerne auf Anfrage. Land- und Forstwirtschaft IHK-Zugehörige, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend Land- und Forstwirtschaft betreiben und über ein oder mehrere im Bezirk der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen gelegene Grundstücke verfügen, für die ein Beitrag zur Landwirtschaftskammer zu entrichten ist, werden mit einem Zehntel der Bemessungsgrundlage zum Beitrag veranlagt. Die IHK-Zugehörigen haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Herabsetzung der Bemessungsgrundlage nachzuweisen. Freie Berufe Üben Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) freiberufliche Tätigkeiten aus, so sind sie IHK-zugehörig, da sie kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind. IHK-Zugehörige, die oder deren sämtliche Gesellschafter einen freien Beruf gemäß 18 EStG ausüben, für die ein Beitrag zu einer entsprechenden Berufskammer zu entrichten ist, werden mit einem Zehntel der Bemessungsgrundlage zum Beitrag veranlagt. Die IHK-Zugehörigen haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Herabsetzung der Bemessungsgrundlage nachzuweisen. Wir sind außerdem bei folgender Kammer Mitglied: Die entsprechende Mitgliedsnummer lautet: Bitte fügen Sie eine Kopie der Beitragsrechnung als Nachweis der Mitgliedschaft bei. Blatt bitte wenden Anlage 2

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