Ausschussvorlage WVA 19/42 öffentlich 20. K+S AG S. 232

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1 Stand: Teil 5 NEU Ausschussvorlage WVA 19/42 öffentlich Stellungnahmen der Anzuhörenden zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Dritte Verordnung über die Änderung des ; hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag Drucks. 19/6158 neu 20. K+S AG S. 232

2 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Nur per Wachstum erleben. K+S Aktiengesellschaft, Postfach , Kassel Hessischer Landtag An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Herrn Clemens Reif Postfach Wiesbaden Philippsthal, Claudia Kalla WE_U/P _GE I F/U_BA_A Telefon: +49 (6624) Fax: +49 (6620) claudia.kalla@k-plus-s.com Anhörung zum Antrag der Landesregierung betreffend Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen Drucks. 19/6158 neu- Ihr Schreiben vom , Ihr Zeichen I A 2.4 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Reif, sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, wir bedanken uns für Ihre Einladung zur Anhörung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen zu dem o.g. Entwurf und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, und im Namen der K+S KALI GmbH. An dieser Stelle nehmen wir in vollem Umfang Bezug auf unsere Stellungnahme vom , deren Inhalte aus unserer Sicht weiterhin in die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen Drucks. 19/6158 neueinzubringen sind. Diese Stellungnahme machen wir uns für die K+S Gruppe zu Eigen. Besonders möchten wir mit der aktuellen Stellungnahme aufgrund Ihrer Bedeutung für die Werke Werra und Neuhof-EIIers folgende Inhalte betonen: Bertha-von-Suttner-Straße Kassel Telefon: Fax: Bankverbindung: Deutsche Bank AG S.W.I.F.T.-Code: DE UTDEFF520 I BAN DE Aufsichtsrat svorsit zender: Dr. Andreas Kreimeyer Vorstand: Dr. Burkhard Lohr (Vors.), Thorsten Boeckers, Dr. Thomas Nöcker, M ark Roberts Sitz der Gesellschaft: Kassel Reglstergericht: Ka ssel (H RB 2669)

3 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Was uns wichtig ist! Rohstoffsicherung und Nutzung des tieferen Untergrundes Bedeutung des hessisch-thüringischen Kalireviers Sicherung übertägiger Flächen Nutzungskonkurrenzen zwischen dem Ausbau des Schienennetzes und der Rohstoffsicherung und -Gewinnung vermeiden 1. Rohstoffsicherung und Nutzung des tieferen Untergrundes Das fortgesetzte Bekenntnis der Landesregierung zur vorsorgenden Sicherung und Gewinnung von vorliegenden mengenmäßig begrenzten, nicht vermehrbaren standortgebundenen natürlichen Rohstoffressourcen begrüßen und befürworten wir. Die Aufnahme des Grundsatzes und werten wir als bedeutenden Schritt und Zeichen für die Bevölkerung und für uns als Wirtschaftsunternehmen, dass Bergbau in Hessen, insbesondere im hessisch-thüringischen Kalirevier, eine Perspektive hat und wir neben der Versorgungssicherung zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Landes beitragen können. Gerade wegen der rohstoffbedingten Standortgebundenheit brauchen wir langfristige Rahmenbedingungen für den Fortbestand und die Entwicklung unserer in Hessen betroffenen Kaliwerke Werra und Neuhof-EIIers. Diese Rahmenbedingungen müssen in dem Landesentwicklungsplan und den jeweiligen Regionalplänen geschaffen werden. Mit Blick auf die untertägige Raumordnung ist für uns sehr wichtig, dass auch weiterhin die Lagerstättennutzung aus Gründen der Rohstoffsicherung und Gewinnung gegeben sein muss, um einen Betrieb der Werke Werra und Neuhof bis zur Erschöpfung der Lagerstätten langfristig sicherzustellen. 2. Bedeutung des hessisch-thüringischen Kalireviers Zu begrüßen ist hier insbesondere die ergänzende Formulierung in der Begründung zu bis hinsichtlich der Klarstellung des bedeutenden Anteils der Rohsalzförderung mit ca. 23 Mio. t Rohsalz im hessisch-thüringischen Kalirevier und der damit verbundenen

4 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU wirtschaftlichen Bedeutung für die Region Osthessen. Darüber hinaus leistet Hessen durch unsere Standorte auch einen erheblichen Anteil für die weltweite Rohstoffindustrie, einen Grundpfeiler der globalen Wertschöpfungskette und Rückgrat der Wirtschaft. Dies können wir nur noch einmal bekräftigen. Allein das Werk Neuhot-Eliers der K+S KALI GmbH beschäftigt insgesamt ca. 750 Mitarbeiter. ln Neuhot-Eliers werden 42 Auszubildende in fünf Ausbildungsberufen ausgebildet (2017). Ca. 75 % der Belegschaft stammt aus Neuhof und den benachbarten Kommunen Kalbach und Flieden. Das Werk Neuhot-Eliers hat eine weitreichende sozioökonomische Bedeutung und versteht sich als Partner und Teil der Region. Es sind ca Menschen direkt oder indirekt vom Werk abhängig. Neben der Wertschöpfung, die sich widerspiegelt in Entgelt, Steuern und Investitionen, ist das Werk Bildungspartner verschiedener Schulen, unterstützt heimische Vereine und bietet nicht zuletzt mit Veranstaltungen auf der Halde eine einzigartige touristische Attraktion. Auf Seiten des Werkes Werra möchten wir auch auf die durchgeführten "Sozioökonomischen Studien" der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh sowie der LEUNINGER & MICHLER GmbH vom verweisen. Diese haben festgestellt, dass das Verbundwerk Werra der K+S KALI GmbH mit seinen Standorten Hattorf, Wintershall, Unterbreizbach und Merkers "eine strukturbedeutende Wirkung" für die Region Nordhessen/Westthüringen hat. Insbesondere drückt sich dies in den direkten und indirekten Arbeits- und Ausbildungsplatzeffekten mit bis zu rd sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne K+S Analytik- und Forschungszentrum Unterbreizbach) aus. Dazu kommen vielfältigste Verflechtungen mit den Menschen und Unternehmen in der Region, wie z.b. Lieferantenleistungen von allein rd. 158,2 Mio. in 2015 sowie weitere damit verbundene Multiplikatoreneffekte für die Region. Besonders deutlich wurde die Bedeutung des Kalibergbaus für die Region am 8. September An diesem Tag bildeten mehr als Menschen einen Menschenkette um sich für den Fortbestand des Kalibergbaus einzusetzen.

5 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Sicherung übertägiger Flächen Darüber hinaus sind entsprechend der Begründung zu bis für eine untertägige Rohstoffgewinnung die benötigten Zugänge und Flächen, sofern raumbedeutsam, regionalplanerisch zu sichern. Dies wird eingeschränkt durch die Bemerkung "wie bisher". Aus unserer Sicht besteht hier Handlungsbedarf. Was für die übertägigen Rohstoffvorhaben "richtig" ist, entsprechende,,vorrang- und Vorbehaltsgebiete" für Bestand und Planung im Regionalplan auszuweisen, sollte auch für die übertägigen Flächen, die zur Gewinnung und Aufbereitung untertägiger Rohstoffe notwendig sind, gelten. Die bisherige Darstellung im aktuellen Regionalplan 2009 entspricht aus unserer Sicht nicht dem Grundsatz (G). Dies äußert sich teilweise darin, dass keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die übertägigen Flächen, die für die untertägige Rohstoffgewinnung erforderlich sind, ausgewiesen sind. An anderer Stelle sind Gebiete nur teilweise dargestellt, dann allerdings unter der Rubrik "Siedlungsstruktur". Zutreffend wäre eine Darstellung in der Rubrik "Rohstoffsicherung". So sind zum Beispiel unsere Halden am Standort Hattorf und Wintershall als "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand (Kalihalde)" in der Rubrik Siedlungsstruktur dargestellt, was aus unserer Sicht die Bedeutung für die Rohstoffsicherung nicht richtig wiedergibt. Zudem werden für das Werk Werra teilweise bestehende Schächte und Anlagen über Tage lediglich als "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand" ausgewiesen. Ein Beispiel für die fehlende Darstellung ist die Schachtanlage Hera, die mit einer Fläche von rd. 5,5 ha aktuell nicht im Regionalplan Nordhessen 2009 ausgewiesen ist. Die Vergangenheit hat z.b. mit den Haldenerweiterungsverfahren und Beckenplanungen gezeigt, dass konkrete übertägige räumliche Bedarfe zur Weiterentwicklung und zur Ausnutzung der Lagerstätte und der Rohstoffgewinnung bestehen. Diese sind aufgrund konkurrierender Nutzungsansprüche anderer den Raum nutzender Industrie- und Wirtschaftszweige, etwa in der Landwirtschaft, regelmäßig Gegenstand raumordnerischer Verfahren. Damit verbunden sind Rechts- und Planungsunsicherheiten, was dem Gedanken der vorsorgenden Sicherung grundsätzlich widerspricht. Gerade ist daher die Flächensicherung über Tage für die Zukunft eine Voraussetzung für die Ausnutzung der Lagerstätten bis zu Ihrem Ende.

6 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Wir befürworten die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Übertagezugänge und -flächen, die bei der Aufsuchung und Gewinnung sowie bei der Aufbereitung tiefliegender Rohstoffe und den sonstigen Nutzungen des Untergrundes notwendig sind. Aus unserer Sicht ist die Einführung dieser Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die planerische Voraussetzung für die Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung. 4. Nutzungskonkurrenzen zwischen dem Ausbau des Schienennetzes und der Rohstoffsicherung und - Gewinnung vermeiden Wir begrüßen den Ausbau des Schienennetzes und die damit verbundenen Darstellungen im Entwurf des Landesentwicklungsplans. Wir möchten jedoch auch darauf hinweisen, dass die Ausweisung von Ausbaustrecken des Schienennetzes zu Nutzungskonkurrenzen mit der Rohstoffsicherung führen kann. Durch den bisher durchgeführten und in den kommenden Jahren geplanten Gewinnungsvorgang ist mit Senkungserscheinungen an der Tagesoberfläche zu rechnen. Dieser Umstand und die Standortgebundenheit unserer Lagerstätten müssen bei der Planung berücksichtigt werden, damit das hessischthüringische Kalirevier weiterhin ein wichtiger Motor für die regionale und landesweite wirtschaftliche Entwicklung bleibt. Die Landesplanung bietet dafür die Gelegenheit. Die einzelnen Punkte der Stellungnahme werden teilweise in der nachfolgend noch einmal aufgeführten Stellungnahme vom , auf deren Inhalt wir Bezug nehmen, detailliert dargestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und bedanken uns im Voraus für Ihr Interesse und die Gelegenheit, unsere Hinweise und Anmerkungen zum Ausdruck zu bringen. Mit freundlichem Glück Auf ~G Michae; öt Dr. Silvia Niessing Anlage Stellungnahme der K+S KALI GmbH vom

7 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU l.{if--1 K+S KALI GmbH, Postfach 1163, Philippst hal, Werra Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Abteilung I- Landesentwicklung, Energie Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Philippsthal, Claudia Kalla WE_U/P _GE I F/U_BA_A Telefon: +49 (6624) Fax: +49 (6620) claudia.kalla@k-plus-s.com K: WE_W, WE-PN, WE_F/U, 'VE_UP, C-LE, C-SO, WE_Archiv Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra zur Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur dritten Änderung des Sehr geehrte Damen und Herren, gern übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zur o.g. Bekanntmachung. Die einzelnen Äußerungen wurden chronologisch entsprechend des Aufbaus des bekanntgegebenen Entwurfes für die Beteiligung nach 10 ROG in Verbindung mit 4 HLPG Beschluss der Hessischen Landesregierung vom mit der Nr. des Plansatzes I Festlegungen aufgelistet und begründet. Wir bitten Sie um Berücksichtigung der nachfolgenden Belange, die sich aus unserer Prüfung der Unterlagen ergeben haben und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. K+S KALI GmbH Werk Werra Hattorfer Straße Philippsthal Telefon: Fax: Bankverbindung: Deutsche Ba nk AG S.W.I.F.T. Code: DEUTDEFF520 I BAN DE Aufsicht sratsvorsitzender: Dr. Burkhard Lohr Geschäftsführung: Dr. Rainer Gerling, Alexa Hergenröt her Sitz der Gesellschaft: Kassel Registergericht Kassel (HRB 7452} Ein Unternehmen der K+S Gruppe

8 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 2 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des Auszug Entwurf für die Beteiligung: "Zu 4. 6 Rohstoffsicherung und Nutzung des tiefen Untergrundes (G) in den Regionalplänen sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung und Gewinnung der vorliegenden mengenmäßig begrenzten, nicht vermehrbaren standortgebundenen natürlichen Rohstoffressourcen geschaffen und bei Bedarf die Nutzung des tiefen Untergrundes geregelt werden." Wichtig ist aus unserer Sicht, die Ergänzung des Grundsatzes um folgende Aspekte: - Eine bedarfsgerechte Versorgung der hessischen Wirtschaft und der aus Hessen zu erbringende Beitrag zur Rohstoffversorgung in Deutschland soll durch die Erhaltung der Verfügbarkeif der vorhandenen Rohstoffpotentiale nachhaltig gestaltet werden. - Landesweit bedeutsame Lagerstätten sind durch Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu sichern. Begründung: Zum einen kann der Bedarf der hessischen Wirtschaft, insbesondere an nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen wie im Bereich von Kali- und Steinsalzen weitgehend aus einheimischen Lagerstätten gedeckt werden. Darüber hinaus verfügt Hessen aufgrund seines Rohstoffpotentials wie an Kali- und Steinsalzen über die Möglichkeit, einen überregionalen Beitrag zur Rohstoffversorgung des gesamten Bundesgebietes zu leisten. Zu den nicht vermehrbaren und standortgebundenen untertägig gewinnbaren Rohstoffen mit wirtschaftlicher Bedeutung befinden sich erhebliche Anteile des gesamtdeutschen Rohstoffpotentials in hessischen Lagerstätten. Da die Rohstoffplanung zur Sicherung ihrer Ressourcen über keine eigene Fachplanung verfügt, ist sie auf die Festlegungen der Raumordnung angewiesen. Die Regionalplanung kann durch die Festlegung von Gebieten zur Sicherung des Rohstoffabbaus einen verlässlichen Ordnungsrahmen für eine nachhaltige Rohstoffnutzung und bedarfsgerechte Rohstoffversorgung schaffen. Dabei berücksichtigt die bedarfsgerechte Versorgung auch den Beitrag Hessens zur Rohstoffversorgung in Deutschland. Die Kali- und Steinsalzlagerstätten in Hessen besitzen auf Grund ihrer Rohsalzzusammensetzung für die Rohstoffwirtschaft eine herausragende Bedeutung. Die K+S KALI GmbH leistet mit dem Werk Werra dazu ihren Beitrag. Das Verbundwerk Werra der K+S KALI GmbH mit seinen Standorten Hattorf und Wintershall in

9 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 3 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des Hessen sowie Unterbreizbach und Merkers in Thüringen ist der größte Standort der K+S KALI GmbH. Mit einer jährlichen Fördermenge von rund 19 Millionen Tonnen Rohsalz entfallen etwa 45 % der gesamten Produktionskapazität der K+S KALI GmbH auf das Werk Werra (Hessen & Thüringen). Für das Bundesland Hessen beträgt der Beitrag des Werkes Werra etwa 16 Mio. tett Rohsalz-das entspricht ca. 2,4 Mio tett an Produkten (Bezugsjahr 2015). Im Werk Werra der K+S KALI GmbH mit den produzierenden Standorten Hattorf (HA) Philippsthal - Hessen Unterbreizbach (UB)-Thüringen Wintershall (WI), Heringen- Hessen werden kalium- und magnesiumhaltige Salze abgebaut, mit entsprechenden Verfahren aufbereitet und zu Spezial- und Standarddüngemitteln sowie Produkten für industrielle Anwendungen verarbeitet. Am Standort Merkers (MK) in Thüringen wird nicht mehr produziert. Die dortigen Produktionsanlagen wurden weitestgehend zurückgebaut Im ehemaligen Kalibergwerk werden Verwahrungsarbeiten durchgeführt und ein Erlebnis Bergwerk betrieben. Die Lage der Standorte des Werkes Werra ist in der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

10 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 4 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des ~ilcr l'c l d Die K+S KALI GmbH beabsichtigt, die Kaliproduktion in dem Werk Werra bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der jeweiligen untertägigen Rohsalzvorräte zu betreiben. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Lagerstätte im Werra-Fulda-Revier reichen die Vorräte bis etwa in das Jahr D. h., zur Aufrechterhaltung der Produktion sind neben den Anlagen auf dem Gelände der Standorte vielfältige weitere Anlagen notwendig. Dazu zählen insbesondere Anlagen zur Versorgung des Werkes z. B. Anlagen zur Stromversorgung, Brauch- und Trinkwasserversorgung als auch Anlagen, welche der Entsorgung dienen z. B. flüssiger und fester Rückstände, die bei der Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Kalisalzen entstehen. Weitere Anlagen befinden sich in Planung. Hinsichtlich der Lage befinden sich die Anlagen sowohl auf den Standorten als auch außerhalb des Betriebsgeländes der produzierenden Standorte. Zu den letzteren gehören u. a. Wasserversorgungsanlagen mit Leitungen, ein Leitungsverbund - dem sog. Lösungsverbund der die Standorte verbindet Becken sowie Mess- und

11 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 5 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des Beobachtungsbohrungen nach einem behördlich festgeschriebenen Mess- und Beobachtungsplan oder auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dazu bestehen verschiedene Wasserrechte z. B. Einleitrechte für Abwasser bzw. befinden sich deren Beantragung in Planung. Die Reichweite außerhalb des Betriebsgeländes erstreckt sich aktuell bei einem Rohrleitungs- und Beckenantragsverfahren bis zur Gemeinde Oberweser. Dazu wurden mit Schreiben vom beim Regierungspräsidium die aktualisierten Unterlagen seitens der K+S zum Raumordnungsverfahren "Fernleitung Oberweiser" eingereicht und werden im Zeitraum vom bis offengelegt Die vorgenannten Erläuterungen bilden den aktuellen Stand der vorhandenen Betriebsanlagen und einen Teil der verfestigten Planungen seitens der K+S KALI GmbH für das Werk Werra ab bzw. verweisen wir auf die zuvor genannten Planungen. Detaillierte Unterlagen können wir Ihnen gern dazu bereitstellen. Neben Düngemitteln stellt das Verbundwerk Vorprodukte für vielfältige technische und industrielle Anwendungen sowie für die Pharma-, Lebensmittel- und Futtermittelindustrie her. ln der Begründung zu bis wird nur Bezug genommen auf oberflächennahe Rohstoffe, obwohl und allgemein übergreifend auch die tiefliegenden Rohstoffe mit umfasst. Im Vergleich zu den oberflächennahen mineralischen Rohstoffen mit 30 Mio. Tonnen Förderung sind entsprechend auch die Vorkommen der tieferliegenden Rohstoffe entsprechend zu würdigen und ihre überregionale Bedeutung zur Rohstoffversorgung in Deutschland und darüber hinaus zu berücksichtigen. Zusammen mit dem Werk Neuhof, dass noch ca. 4 Mio. t/jahr Rohsalzförderung erbringt, beträgt hier die Summe allein der K+S KALI GmbH in Hessen über 20 Mio. tett Rohsalzförderung. Die K+S KALI GmbH ist weltweit der viertgrößte Kaliproduzent und in Europa der führende Anbieter. Bei den kali- und magnesiumhaltigen Spezialitäten nimmt die K+S KALI GmbH weltweit die Spitzenposition ein. Bei den Kali- und Steinsalzen leistet Hessen somit am gesamtdeutschen Rohstoffpotenzials einen erheblichen Anteil. Dabei ist das Werra-Fulda Kalirevier mit 1000 Quadratkilometern eine der größten zusammenhängenden Lagerstätten in Deutschland. Es erstreckt sich von Berka im Norden bis südlich von Fulda und erreicht in Ost-West-Richtung seine größte Ausdehnung zwischen Bad Salzungen und Bad Hersfeld. Aus den unter Tage abgebauten Salzgesteinen werden Kalium- und Magnesiumprodukte

12 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 6 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des gewonnen, die weltweit als Düngemittel und Grundstoffe für die chemische und pharmazeutische Industrie Verwendung finden. Auf Grund der Besonderheiten der Lagerstätte ist das Werk Werra der weltweit größte Produzent von sulfatischen Düngemitteln mit der breitesten Produktpalette. Bei der untertägigen gewinnbaren Rohstoffen wie Kali- und Steinsalzen, sind raumordnerisch, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Zugänglichkeit über Tage und der Übertage notwendigen betrieblichen Flächen (Halden, Aufbereitungsanlagen, Abwasseranlagen etc.), zwingend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist Rohstoffgewinnung in Deutschland auch volkswirtschaftlich unverzichtbar. Sie gehört zur tragenden Säule unserer Volkswirtschaft und ist so alt wie die Menschheit: die Rohstoffwirtschaft, der so genannte primäre Sektor. Eine nachhaltig funktionierende Volkswirtschaft ist auf Rohstoffe angewiesen - ohne sie gibt es keine Industrie, keine Dienstleistung, keine IT, kein Stahl, keine Energie. Von den etwa Tonnen an Energie, Metall- und mineralischen Rohstoffen, die ein Mensch in unserem Land im Laufe seines Lebens verbraucht, stammt ein erheblicher Anteil aus deutscher Produktion. Bei Braunkohle, Kaolin, Stein- und Kalisalzen gehört unser Land weltweit zu den größten Produzenten, und auch bei Sand, Kies, Ton, Kalk- und Gipsstein können wir unseren Bedarf selbst decken. Im Bergbau ist Deutschland bei Technologie und Know-how international führend und genießt hohes Ansehen. Dass unser Land über eigene Rohstoffvorkommen verfügt, ist jedoch nur unzureichend im öffentlichen Bewusstsein verankert: Viele Menschen essen ihr Sonntagsbrötchen und ein gekochtes Ei, aber sie machen sich kaum mehr bewusst, dass die Vorprodukte des Brötchens nicht vom Bäcker, sondern vom Acker kommen, und dass das Salz für das Frühstücksei meist aufwändig unter Tage gefördert wird. Es ist deshalb notwendig, auf die Vorteile der heimischen Rohstoffvorkommen hinzuweisen : Sie machen uns importunabhängiger, ermöglichen die Schaffung vieler tausend Arbeitsplätze auch in strukturschwachen Regionen und stellen zum Teil sogar Exportschlager dar. Gleichzeitig leistet die deutsche Rohstoffindustrie einen beachtlichen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Dies zeigt auch die Auswertung des Deutschen Bundesamtes für Statistik in 2016 (ausführlich dazu siehe

13 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 7 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderu ng des rukturdaten/beschaeftigung UmsatzBundeslaender pdf?_ blob=publicatio nfile). Aus diesen Gründen ist die heimische Rohstoffgewinnung nachhaltig sicherzustellen. Rohstoff-Abbau und neue Projekte sind volkswirtschaftlich unverzichtbar. Zusammenfassend steht außer Frage, dass der Bergbau allgemein und hier insbesondere der Kalibergbau maßgeblich zur Sicherung der Rohstoffversorgung beiträgt, bei der es sich um ein gesetzlich anerkanntes öffentliches Gemeinwohlinteresse handelt ( 1 Nr. 1 und 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG). Die Kaliproduktion im Werk Werra entspricht dem Zweck des Bundesberggesetzes ( 1 Nr. 1 BBergG), zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen zu ordnen und zu fördern. Davon umfasst ist auch z. B. das Fortleiten von Wässern, die produktionsbedingt bei der Aufbereitung von Rohstoffen anfallen wie im o.g. Raumordnungsverfahren "Fernleitung Oberweser". Wenn die salzhaltigen Abwässer aus den Kaliwerken nicht mehr entsorgt werden können, droht ein vorzeitiges Ende des Kalibergbaus. Dies hätte zugleich die Folge, dass die verbleibenden Bodenschätze in der Lagerstätte unwiederbringlich verloren gingen. Der mit einer vorzeitigen Stilllegung der Kaliwerke einhergehende endgültige Verlust bergfreier Bodenschätze, deren Schutz und (einheimische) Gewinnung gemäß 1 Nr. 1 BBergG im öffentlichen Interesse liegt, widerspricht deshalb auch dem Grundsatz des Lagerstättenschutzes, wie er in etwa in 55 Abs. 1 Nr. 4 BBergG zum Ausdruck kommt. Die Kalisalzförderung und die Aufbereitung der Kali-Rohsalze zu Düngemitteln haben zudem eine enorme wirtschaftliche Bedeutung, an deren Sicherung ein öffentliches Interesse besteht (siehe Begründung des Beschlusses des VG Kassel vom , 4 L 81/12.KS, die der VGH Kassel in seinem Beschluss vom , 2 B 1716/12, nicht beanstandet hat). Insbesondere ist der Erhalt von Arbeitsplätzen als öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung sachgerecht abzuwägen (VGH Kassel, Beschluss vom , 2 B 1716/12, Juris Rn. 64). Ohne eine Entsorgungsmöglichkeit für die im Produktionsprozess und die anfallenden Haldenwässer müsste aber die Produktion gedrosselt oder ein Standort, schlimmstenfalls das gesamte Werk Werra -weit vor dem für ca prognostizierten Abbau der Lagerstätte stillgelegt werden. Im Werk Werra sind ca Mitarbeiter beschäftigt, davon 300 Auszubildende, die alle von einem Produktionsstopp eines oder aller Standorte direkt oder indirekt

14 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 8 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des betroffen wären. Ein Produktionsstopp des Werkes Werra hätte nicht nur unmittelbare gravierende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen (in Form von erheblichen Umsatz- und Ertragseinbußen). Auch die Marktposition und damit die zukünftige Entwicklung des Werks Werra insgesamt würden in Frage gestellt, da eingegangene Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden könnten. Ein Produktionsstopp des Werkes Werra würde sich ferner auf die Kaufkraft, die Steuereinnahmen und die Arbeitsplatzsituation der Region auswirken. Die K+S KALI GmbH wendet für die Löhne des Personalsam Werk Werra (Brutto) pro Jahr ca. 230 Mio. /Jahr auf (Bezugsjahr 2015). K+S hat 2015 Gewerbesteuern in Höhe von ca. 34 Mio. bezahlt. Es bestehen enge Verflechtungen insbesondere mit der mittelständischen Wirtschaft der Region gab das Werk Werra Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, gewerbliche Leistungen und sonstige Lieferantenleistungen bei Unternehmen im Umfeld im Umfang von knapp 158 Mio. in Auftrag, wodurch regional Arbeitsplätze gesichert und Steuereinnahmen generiert wurden. Das Werk Werra ist damit einer der größten Arbeitgeber im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Wartburgkreis. Durch eine im Planfeststellungsverfahrens Haldenerweiterung Hattorf vorgelegte ausführliche sozioökonomische Studie (Band 3.1 des RBP HA-04/09 i. d. F. v. 2017, DVS ) bzw. deren Zusammenfassung dazu (Kapitel A, Anhang 4 der Aktualisierung Unterlagen Raumordnungsverfahren vom HA - 16/15, DVS ) ist belegt, dass das Werk Werra ein zentraler Baustein für die wirtschaftliche und demographische Entwicklung der Region sowie eine vielfältige strukturbedeutende Wirkung hat. Auch das kulturelle und gesellschaftliche Leben wird durch die Verflechtungen mit dem Werk bereichert, und Elemente der Bergwerkstrad ition prägen sichtbar Standortgemeinden und Umfeld. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die ökonomischen Wirkungen bei einer Schließung des Werkes nicht kompensiert werden könnten. Mit dem der Bewirtschaftungsplanung, also dem detaillierten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser bezüglich der Salzbelastung von März 2016 (BWP Salz, S. 51, 86, 89) und dem dazugehörigen Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die FGG Weser bzgl. der Salzbelastung (ebenfalls von März 2016, MNP Salz, S. 14 f.) wird zudem die wirtschaftliche Bedeutung des Werkes Werra anerkannt.

15 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 9 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des Auszug Entwurf für die Beteiligung: "4.6-2 (G) Der Abbau von Rohstoffen soll vorrangig dort erfolgen, wo die Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt am geringsten sind. Der möglichst vollständige Rohstoffabbau in vorhandenen Lagerstätten, einschließlich einer Erweiterung, soll - unter Berücksichtigung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange - dem Aufschluss neuer Vorkommen vorgezogen werden. Sind durch Abbauerweiterung NA TURA-2000-Gebiete betroffen, ist diese nur möglich, wenn der Abbau mit den Erhaltungszielen vereinbar ist oder die Voraussetzungen für eine FFH-rechtliche Ausnahme vorliegen. " Wichtig ist hier aus unserer Sicht, die Ergänzung des Grundsatzes um den folgenden Aspekt: Darüber hinaus sollen in Hessen potenzielle oberflächennahe Lagerstätten bzw. potenziell benötigte Übertagezugänge und -flächen zur Nutzung des tiefen Untergrundes bei der raumordnerischen Abwägung mit anderen Raumfunktionen und-nutzungen besondere Berücksichtigung finden. Begründung: Notwendige Gebiete zur Rohstoffgewinnung bzw. der Übertagezugänge und -flächen sind abhängig von der tatsächlichen Lage der Lagerstätte und der Zugänge zu ihr, d. h. standortgebunden. Eine bedarfsgerechte Versorgung der Wirtschaft ist mittel- und langfristig zu gewährleisten. Insbesondere durch die Ausweisung von Schutzgebieten und die Konzentration der Flächen schränken sich potenzielle Flächen zur Aufrechterhaltung der Rohstoffsicherung ein. ln der Regel werden diese Flächen ggf. mehrere Jahrzehnte genutzt und meist nachgenutzt Somit müssen notwendige übertägige Flächen zur Rohstoffsicherung durch die Raumordnung besonders berücksichtigt werden. Auszug Entwurf für die Beteiligung : "Nutzung des tiefen Untergrundes einschließlich Rohstoffsicherung tiefliegender Lagerstätten (Z) Bei der Aufsuchung und Gewinnung der in Hessen vorkommenden, unter Bergrecht stehenden tiefliegenden Rohstoffe und den sonstigen Nutzungen des Untergrundes sind die regionalplanerisch festgelegten Raumnutzungen I Raumfunktionen

16 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 10 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des sowie die Infrastruktur zu beachten. Die Nutzung des tiefen Untergrundes ist nur auf Flächen und mit Methoden zulässig, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen, insbesondere auf Siedlungsgebiete und Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen werden können. Ausgeschlossen ist unkonventionelles Fracking." Wichtig ist hier aus unserer Sicht, die Ergänzung des Grundsatzes um folgende Aspekte: Nach Satz 1 weiteren Satz ergänzen "Dies gilt auch für Übertagezugänge und - flächen, die bei der Aufsuchung und Gewinnung sowie deren Aufbereitung tiefliegender Rohstoffe und den sonstigen Nutzungen des Untergrundes notwendig sind. ln Satz 2 sind die Wörter "auf Flächen" unseres Erachtens missverständlich und daher zu streichen. Wenn damit das Abbau- und Gewinnungsfeld gemeint ist, wäre dies bergmännisch eindeutiger. Begründung: Wie in den vorherigen Begründungen angegeben, sind die Übertagezugänge und -flächen notwendig und bedürfen der Beachtung in der Raumordnung, da ohne sie keine Nutzung des tiefen Untergrundes möglich ist. Ziel sollte sein, auch die übertägigen räumlichen Voraussetzungen für die standortgebundenen tiefliegenden Lagerstätten zu schaffen und auch einen Abbau bzw. dessen Fortsetzung bis zum Ende der Lagerstätte zu sichern. Somit sind sie dann auch gegenüber anderen Raumnutzungen/Raumfunktionen sowie der Infrastruktur zu berücksichtigen. Auszug Entwurf für die Beteiligung: " (Z) Sofern es in der Zukunft der raumordnerischen Steuerung der untertägigen Raumnutzung bedarf, sind in den Regionalplänen " Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die untertägige Raumnutzung" festzulegen." Wichtig ist hier aus unserer Sicht, die Ergänzung des Grundsatzes um den folgenden Aspekt:

17 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 11 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des Nach Satz 1 weiteren Satz ergänzen: "Gleichfalls sind bei Bedatf" Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die Übertagezugänge und -flächen für die Nutzung des tiefen Untergrundes (Lagerstätte)" festzulegen. " Begründung: Wie bei der Rohstoffsicherung oberflächennaher Lagerstätten sind bei untertägigen Rohstoffen Übertagezugänge bzw. betriebliche Flächen (siehe bereits in o. g Begründungen erläutert) notwendig. Dazu zählen insbesondere Schächte, Halden, Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung sowie zur Entsorgung von anfallenden Rückständen. Der Bedarf ist gegeben, wenn bedeutsame Rohstoffvorkommen zu sichern bzw. deren potenzieller weiterer Abbau gesichert werden soll. Dies gilt insbesondere für die hessischen Kali- und Steinsalzvorkommen, die gerade in ländlichen Regionen einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag leisten. Eine solche Sicherung beruht auf einer vorausschauenden Gesamtplanung, welche die vorhandene Wirtschaftsstruktur berücksichtigt und auch über die Landesgrenzen hinaus einen Beitrag zur Rohstoffversorgung in ganz Deutschland leistet. Zudem ist die Lagerstätte in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für notwendige Übertagezugänge und -flächen, die länderübergreifend bestehen und wirken. Beispielsweise wurden im Zusammenhang für die beantragte Erweiterung der Aufhaldungsfläche am Standort Hattorf weitere Alternativen im räumlichen Umfeld betrachtet. Mit diesem Vorhaben soll die Produktion am Standort Hattorf für die Zukunft gesichert werden. Die K+S KALI GmbH beabsichtigt, die Kaliproduktion an den Standorten bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der untertägigen Lagerstätte zu betreiben. Darüber hinaus besteht ein untertägiger Förderverbund für Rohsalz für das Verbundwerk Werk Werra der Standorte Unterbreizbach und Wintershall (Rohsalzverbund). Ziel ist es, die Fabriken des Verbundwerkes mit den höchstmöglichen Wertstoffgehalten zu versorgen, eine optimale Auslastung zu gewährleisten und die Produktionskapazität nachhaltig zu steigern. So wird die Fabrik Wintershall in Hessen durch Rohsalz aus der Grube Unterbreizbach in Thüringen zusätzlich versorgt und trägt so zur optimalen Nutzung der Aufbereitungsanlagen bei. Ebenso werden Produkte der Fabrik Wintershall (Hessen) in der Fabrik Unterbreizbach (Thüringen) weiter veredelt. Hinzu kommen Vorteile in der Umweltbilanz. Im Rahmen des Lösungsverbundes werd en die Produktionswässer von Unterbreizbach in Wintershall aufbereitet (diese Wässer entsprechen in etwa den

18 Ausschussvorlage WVA 19/42 - Teil 5 NEU Seite 12 Stellungnahme der K+S KALI GmbH, Werk Werra vom zum Entwurf zur dritten Änderung des Rohsalzmengen von ca. 8,6 Mio. t/a am Standort Wintershall bzw. am Standort Unterbreizbach rund 3,5 Mio. tla). Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und bedanken uns im Voraus für Ihr Interesse. Mit freundlichem Glück Auf K+S KALI GmbH Werk Werra I Lu~ Werksleitung

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