Vermögensbildung professionell
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- Britta Meissner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktueller Sonderdruck Vermögensbildung professionell Zukunftssicherung. Kapitalanlage-Produkte. Steuersparende Gestaltungen. Anlage-Strategien Gewinn durch vorzeitigen Ausstieg aus dem Versorgungswerk Rentenalternativen und Vergleichsrechnung Steuerliche Auswirkungen in der Spar- und Rentenphase Abruf der Rente mit 60 und alternative Anlage Nettoliquidität bei Rentenbeginn Kapitalaufbau bis zum 65. Lebensjahr Rentenlücke mit 65 Jahren Ausgleich der Rentenlücke Vergleichsrechnung im Überblick Kapitalverzehr zum Ausgleich der Rentenlücke
2 Konkreter Praxisfall Gewinn durch vorzeitigen Ausstieg aus dem Versorgungswerk von Sönke Liebig, YPOS Consulting Die ärztlichen Versorgungswerke bieten bei vergleichbarem Beitrag ein wesentlich höheres Versorgungsniveau als die gesetzliche Rentenversicherung. Und trotzdem kann es sich lohnen, die Rente aus dem Versorgungswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Warum das so ist und wie sich ein vorzeitiger Abruf der Rente und eine alternative Anlage der gesparten Beiträge für Freiberufler rentiert, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Aktuelle Frage Praxisfall Wir zeigen am Beispiel eines Mediziners, welche Überlegungen und Berechnungen er anstellen muss, um eine Entscheidung treffen zu können. Beispiel Mediziner M (Jahrgang 1949) hat Rentenansprüche aus dem Ärzteversorgungswerk erworben. In das Versorgungswerk zahlt er einen Monatsbeitrag von Euro. Er will die Praxis bis zum Ruhestandsbeginn mit 65 weiterführen. Abruf der Rente mit 60 statt 65 M stellt sich im Rahmen seiner privaten Finanzplanung die Frage, ob sich ein vorzeitiger Abruf der Rente aus dem Versorgungswerk für ihn rechnet. Rentenalternativen aus der Ärzteversorgung Eine Anfrage bei der Ärzteversorgung ergibt folgende Rentenalternativen: Rentenalternativen Rentenbeginn mit 60 Rentenbeginn mit 65 Beitrag Versorgungswerk entfällt Euro Altersrente brutto Euro Euro Auf den ersten Blick scheint sich der vorzeitige Rentenabruf für M nicht zu rechnen. Schließlich muss er mit monatlich Euro weniger auskommen, wenn er die Rente ab dem 60. Lebensjahr abruft. Eine überschlägige Rechnung (ohne Berücksichtigung einer Rentendynamik) ergibt zum 90. Lebensjahr eine Rentendifferenz von Euro. Ruft M die Rente mit 60 ab, erhält er aus der Rente insgesamt nur Euro (30 Jahre x Euro monatlich). Bei Abruf ab 65 sind es dagegen Euro (25 Jahre x Euro monatlich). Die Berechnung, die auf der statistischen Lebenserwartung und den Annahmen der Versicherungswirtschaft basiert, signalisiert auf den ersten Blick also eine Rentenlücke. Rentenlücke auf den ersten Blick Vermögensbildung professionell Sonderdruck
3 Vergleichsrechnung Doch das ist zu kurz gedacht. M muss sich vielmehr folgende Fragen stellen: Ab welcher Lebenserwartung rechnet sich die monatliche Zahlung weiterer Euro (1.055 Euro x 12 x 5 Jahre) bis zum 65. Lebensjahr an das Versorgungswerk? Kann eine alternative Anlage der ersparten Versorgungswerkbeiträge im Privatvermögen die Rentenkürzung ausgleichen? Um diese Fragen zu beantworten, ist eine detaillierte Vergleichsrechnung mit Hilfe eines qualifizierten Finanzplaners erforderlich. Neben dem Monatsbeitrag von Euro sind die steuerlichen Auswirkungen in der Anspar- und Rentenphase sowie die voraussichtliche Beitrags- und Rentendynamik zu berücksichtigen. Genaue Analyse notwendig Steuerliche Auswirkungen beachten Steuerliche Auswirkungen in der Spar- und Rentenphase Steuerwirkung Beitragszahlung Steuerpflichtiger Anteil Rente Rentenbeginn mit 60 Rentenbeginn mit 65 entfällt 68 % steigend auf 78 % 58 % 68 % Bei einem Rentenbeginn mit 60 ergibt sich mangels Beitragszahlung an das Versorgungswerk (Ansparphase) keine steuerliche Auswirkung mehr. Demgegenüber wirken sich die Beiträge, die bis zum Rentenbeginn mit 65 an das Versorgungswerk gezahlt werden, steuerlich aus, und zwar steigend von 68 Prozent im Jahr 2009 bis auf 78 Prozent im Jahr Wichtig: Die Steuerersparnis, die M durch die Beitragszahlung bis zum 65. Lebensjahr in der Ansparphase erzielt, bekommt er aber nicht geschenkt. Er muss sie dadurch bezahlen, dass der Besteuerungsanteil der Bruttorente von 58 Prozent auf 68 Prozent steigt. Denn bei einem Rentenbeginn mit 60 im Jahr 2009 sind nur 58 Prozent der Rente steuerpflichtig, im Jahr 2014 sind es schon 68 Prozent. Klarer Nachteil in der Rentenphase Abruf der Rente mit 60 und alternative Anlage Ruft M die Rente mit 60 ab, kann er sowohl die monatliche Nettoliquidität aus der Versorgungswerksrente als auch den bisherigen monatlichen Nettoaufwand für das Versorgungswerk in alternative Anlagen ansparen. Nettoliquidität bei Rentenbeginn Die Nettoliquidität bei Rentenbeginn mit 60 beträgt bei M Euro monatlich. Sie errechnet sich wie folgt (Grenzsteuersatz: 42 Prozent): Nettoliquidität von Euro Versorgungswerksrente: M bezieht mit 60 eine Rente aus dem Versorgungswerk von monatlich Euro brutto. Steuerpflichtig sind hiervon: 58 Prozent, also Euro; steuerfrei sind 42 Prozent, also Euro (privater Rentenfreibetrag). Netto verbleiben M monatlich Vermögensbildung professionell Sonderdruck
4 Euro (= Euro./ Euro x 42 %). Im Alter von 64 Jahren ist die Brutto-Rente auf Euro angestiegen bei Beitragsdynamik von 2,5 Prozent (2.817 Euro x 1,025 4 ). Der steuerpflichtige Anteil beträgt Euro (3.110 Euro./. privater Rentenfreibetrag von Euro). Netto verbleiben M monatlich M Euro (= Euro./ Euro x 42 %). Versorgungswerkbeitrag: Der Beitrag zum Versorgungswerk von Euro brutto fällt weg. Steuerlich ausgewirkt hätte sich dieser mit 68 Prozent im Jahr 2009, also mit 717 Euro. Steuerlich wäre M mit 301 Euro (717 Euro x 42 %) entlastet worden. Netto getragen hätte M also 754 Euro. Im Alter von 64 Jahren müsste M 793 Euro netto tragen (Beitrag von Euro bei Beitragsdynamik von 2,5 Prozent: x 1,025 4 ; davon 76 %: 885 Euro; Entlastung: 885 Euro x 42 %). Szenario 1 mit Alter 60 Szenario 2 mit Alter 64 Kapitalaufbau bis zum 65. Lebensjahr Investiert M seine monatliche Nettoliquidität von anfangs Euro in den nächsten fünf Jahren, steht ihm zum 65. Lebensjahr ein Kapital von Euro zur Verfügung bei einer Beitrags-/Rentendynamik von 2,5 Prozent und einer Nettorendite von 4,5 Prozent nach Berücksichtigung der Abgeltungsteuer bzw Euro bei einer Nettorendite von nur 3,0 Prozent nach Berücksichtigung der Abgeltungsteuer. Rentenlücke mit 65 Jahren M hat eine Rentenlücke von anfangs 470 Euro netto, wenn er das Versorgungswerk im Alter von 60 Jahren abruft. Diese errechnet sich so: Würde M mit 65 Jahren in Rente gehen, würde der steuerpflichtige Anteil der Rente aus dem Versorgungswerk von Euro 68 Prozent betragen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent in der Verrentungsphase ergäbe sich für M eine Nettorente von Euro. Bei einem Bezug der Rente aus dem Versorgungswerk mit 60 Jahren würde M im Alter von 65 Jahren eine Rente aus dem Versorgungswerk von Euro (2.817 Euro x 1,025 5 ) beziehen. Der private Renten- Freibetrag beliefe sich auf weiterhin Euro. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent ergäbe sich für M eine Nettorente von Euro. Nettorente von Euro versus Nettorente von Euro Ausgleich der Rentenlücke M müsste also eine Differenz von anfangs 470 Euro mit dem bis zum 65. Lebensjahr angesparten Kapital ausgleichen. Das ist leicht zu schaffen. Der Zinsertrag aus diesem Kapitalstock reicht aus, um die Rentenlücke zu schließen. M könnte sogar noch weiter Kapital aufbauen: Bei einem Kapital von Euro und einer Nettorendite von 4,5 Prozent nach Berücksichtigung der Abgeltungsteuer wäre der Kapitalstock bis zum 90. Lebensjahr auf zirka Euro angewachsen trotz der monatlichen Entnahme zur Schließung der Rentenlücke. Kapitalstock von Euro aufgebaut trotz Verzehr Vermögensbildung professionell Sonderdruck
5 Bei einem Kapital von Euro und einer Nettorendite von 3,0 Prozent nach Berücksichtigung der Abgeltungsteuer wäre der Kapitalstock bis zum 90. Lebensjahr auf zirka Euro reduziert. Zwischenfazit: Der Zinsertrag reicht, um die Rentenlücke auszugleichen; der Kapitalstock wächst weiter an bzw. wird nur teilweise aufgezehrt. Ausgleich der Lücke und Kapitalaufbau Unser Tipp: M könnte diese Summe noch steigern, indem er weiter Steuervorteile nutzt und die freie monatliche Liquidität in eine Basis- / Rürup-Rente investiert. Vergleichsrechnung im Überblick Nettoliquidität bei Rentenbeginn mit steigend auf Euro aus Bruttorente Versorgungswerk 754 steigend auf 793 Euro aus Wegfall Beitrag Versorgungswerk Euro Euro Kapitalstock aus Liquiditätsüberschuss Bruttorente mit 60 Beitragsersparnis Versorgungswerk Nettorente mit 60 Bruttorente mit 65 Nettorente mit 65 Nettorente Ausgleich Rentendifferenz Simulation: Grenzsteuersatz aktuell 42 %, im Ruhestand voraussichtlich 35 %, Beitrags-/Rentendynamik 2,5 %, Kalkulationszins 4,5 %, Lebenserwartung 90 Jahre Unser Service: Damit Sie die Berechnungen besser nachvollziehen können, finden Sie die Berechnungsgrundlagen und Tabellen im Internet ( unter der Abruf-Nr Kapitalverzehr zum Ausgleich der Rentenlücke Würde M das Kapital von Euro bzw Euro zwischen dem 65. und dem 90. Lebensjahr verzehren, stünden ihm bei Euro monatlich Euro (bei Nettorendite in der Verzehrphase von 4,5 %) bzw. 947 Euro (bei 3,0 %) bzw. bei Euro monatlich Euro (bei Nettorendite in der Verzehrphase von 4,5 %) bzw. 909 Euro (bei 3,0 %) zur Verfügung. Fazit: Für Freiberufler kann es sich lohnen, die Rente aus dem Versorgungswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Neben dem errechneten Vorteil im konkreten Fall können auch weitere Gründe für den vorzeitigen Abruf der Rente sprechen, zu nennen sind hier die persönliche Familiensituation und Lebenserwartung sowie die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten (höherer Hinterbliebenenschutz). Berechnungen sind abrufbar Lohnenswerte Alternative Vermögensbildung professionell Sonderdruck
6 Leserservice / Impressum Redaktion Abonnentenbetreuung Online-Service myiww Sie haben Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung? IWW-Institut, Redaktion Vermögensbildung professionell Max-Planck-Str. 7/9, Würzburg, Fax: , vp@iww.de Als Verlag ist uns individuelle Rechtsberatung nicht erlaubt. Bei Fragen rund um das Abonnement hilft Ihnen der IWW-Abonnenten-Service, Postfach 9161, Würzburg, Telefon: , Fax: , abo@iww.de; Bankverbindung: DataM-Services GmbH, Postbank Nürnberg, BLZ , Kto.-Nr Nutzen Sie Ihren persönlichen Informationsbereich im Internet: Online-Archiv Ihres Informationsdienstes Arbeitshilfen (Musterformulierungen, Checklisten u.v.m.) Quellenmaterial (Entscheidungen, BMF-Schreiben u.v.m.) Um myiww nutzen zu können, müssen Sie sich unter im Bereich myiww Login unter Registrieren einmalig mit Ihrer Abonnenten-Nummer und der Postleitzahl Ihrer Lieferanschrift anmelden. Sie erhalten dann eine mit Ihren Zugangsdaten. Newsletter Seminare Tagesaktuelle Informationen enthalten unsere kostenlosen Newsletter, zu denen Sie sich auf anmelden können: Steuern und Kapitalanlagen BGH-Entscheidungen BFH-Entscheidungen Sie wünschen ergänzend vertiefende Informationen? Bitte informieren Sie sich unter über das aktuelle Seminarangebot. Impressum Herausgeber und Verlag Redaktion Bezugsbedingungen Hinweise Druck Vermögensbildung professionell (ISSN ) IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern Recht Wirtschaft GmbH & Co. KG, Max-Planck- Str. 7/9, Würzburg, ein Unternehmen der Vogel Medien Gruppe, Telefon: , Fax: , iww-wuerzburg@iww.de, Internet: RA Norbert Rettner (Chefredakteur); RA Eva Köstler (stellv. Chefredakteurin, verantwortlich) Der Informationsdienst erscheint monatlich. Der Jahresbezugspreis beträgt 183 EUR inklusive Porto, Versand und Umsatzsteuer. Das Abonnement ist jederzeit zum Quartalsende kündbar. Zu viel gezahlte Jahresbeträge werden erstattet. Alle Rechte am Inhalt liegen beim Verlag. Nachdruck und jede Form der Wiedergabe auch in anderen Medien sind selbst auszugsweise nur nach schriftlicher Zustimmung des Verlages erlaubt. Der Inhalt des Informationsdienstes ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Rademann GmbH, Lüdinghausen Vermögensbildung professionell
7 Vermögensbildung professionell liefert aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu konkreten Anlage-Strategien, Kapitalanlage-Produkten, Steuer sparenden Gestaltungen und aktuellen Gesetzesentwicklungen. Jetzt kostenlos testen! Als Leser von Vermögensbildung professionell haben Sie zahlreiche Vorteile: Zukunftssicherung durch gezielten Vermögensaufbau! Ja, ich möchte den Informationsdienst Vermögensbildung professionell kennenlernen. Die aktuelle Ausgabe erhalte ich als kostenloses Probeexemplar. Wenn ich danach kein Abonnement wünsche, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gratis-Ausgabe an: IWW-Institut, Abonnenten-Service, Postfach 91 61, Würzburg, Fax , Andernfalls beziehe ich den monatlich erscheinenden Informationsdienst regelmäßig. Das Abonnement kostet 91,50 pro Bezugshalbjahr inklusive Porto, Versand und Umsatzsteuer. Es kann jederzeit zum Quartalsende abbestellt werden. Firma Vorname, Name Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Sie sind in wenigen Minuten über alles Wesentliche informiert. Sie kennen Anlage-Strategien und Steuer-Sparmodelle und nutzen sie. Sie sparen wertvolle Zeit durch eine kurze, leicht verständliche Darstellung sowie durch konkrete Handlungsempfehlungen. Sie finden Insider-Wissen beratungsgerecht aufbereitet. Profi-Checklisten erleichtern Ihnen Ihre Tätigkeit: So können Sie sicher sein, jeden Punkt berücksichtigt zu haben. Doch das ist längst nicht alles: Als regelmäßiger Leser von Vermögensbildung professionell profitieren Sie zusätzlich vom exklusiven Online-Service. Damit haben Sie jederzeit schnellen Zugriff auf Urteile, Checklisten, Arbeitshilfen und vieles mehr. Testen Sie Vermögensbildung professionell jetzt in der Praxis. Die aktuelle Ausgabe erhalten Sie kostenlos. Senden Sie einfach den Coupon ausgefüllt per Fax zurück! Bitte per Fax an / Widerrufsrecht: Meine Bestellung kann ich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gratis-Ausgabe beim IWW-Institut, Postfach 91 61, Würzburg, Fax , abo@iww.de, widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Datum, Unterschrift Telefon Fax A2VP-09 Praxiswissen auf den Punkt gebracht. Verlag: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, Verlag Steuern. Recht. Wirtschaft GmbH & Co. KG, Aspastr. 24, Nordkirchen, Tel , Fax , Internet: Registergericht: Würzburg, HRA 5026, FA-Nr.: 257/180/51250, Geschäftsführer: Dr. Jürgen Böhm Vertrieb und Abonnentenbetreuung: DataM-Services GmbH, Fichtestr. 9, Würzburg, Tel , Fax , abo@iww.de, Internet: Geschäftsführerin: Sigrid Sieber
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