Stand: Familienabteilung. Richterliche Geschäftsverteilung
|
|
- Gottlob Sommer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 E 3210_1/3-1359/18 Stand: Familienabteilung Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung 1 2 Geschäftsverteilung Allgemeine Zuständigkeiten Richter Richter am Amtsgericht Grams, Referat Richter am Amtsgericht Gradulewski, Referat Richterin am Amtsgericht Thieme, Referat Richterin am Amtsgericht Kühnert, Referat Richter am Amtsgericht Häußler, Referat Richterin am Amtsgericht Baraniak (0,65), Referat Richter am Amtsgericht Weifenbach, Referat Richterin am Amtsgericht Brandt (0,90), Referat Richter am Amtsgericht Irmscher (0,10), Referat Richter am Amtsgericht Rudolph, Referat Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Lieckfeldt (0,90), Referat Richterin am Amtsgericht Naumann, Referat
2 2 Geschäftsverteilung 2.1 Allgemeine Zuständigkeiten Die Abteilung ist zuständig für - Familiensachen - Anträge auf Vollstreckbarerklärung der beim Amtsgericht Leipzig niedergelegten Anwaltsvergleiche in Familien- und Unterhaltssachen, jeweils auch insoweit, als andere zivilrechtliche Ansprüche Vergleichsgegenstand sind - Verfahren nach dem Transsexuellengesetz Familiensachen werden entsprechend den unter Ziffer dargestellten Verteilungsregeln im Einzelturnus des jeweiligen Turnus auf die Richterreferate verteilt. Es besteht jeweils ein Turnus a) in allen selbständigen einstweiligen Anordnungsverfahren in Familiensachen und Hauptsacheverfahren in Gewaltschutzsachen, Unterbringungssachen und Verfahren gemäß 1666 BGB b) in allen Familiensachen, die nicht im Turnus a) erfasst sind und keine Adoptionssachen sind c) in Rechtshilfesachen und anderen in das AR-Register einzutragenden Verfahren d) in allen Adoptionssachen Die auf Antrag oder von Amts wegen wieder aufgenommenen und aufzunehmenden, vormals nach 2 Absatz 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren, die nicht bereits im Referat 341 anhängig sind, bleiben im jeweiligen Ausgangsreferat. Das gilt nicht hinsichtlich der wieder aufzunehmenden Verfahren mit der letzten Ziffer 1,2, 8 oder 0 des Aktenzeichens des Ausgangsverfahrens; diese werden in den Referaten 341 (Endziffer 1 des Ausgangsverfahrens), 342 (Endziffer 2), 338 (Endziffer 8) beziehungsweise 340 (Endziffer 0) wieder aufgenommen. Die wieder aufgenommenen und wieder aufzunehmenden Versorgungsausgleichsverfahren werden in den Turnussen nicht berücksichtigt. Das gilt auch, wenn im Rahmen der Wiederaufnahme eine neue Akte angelegt wird Eingänge, die von den Richtern zu bearbeiten sind, werden wie folgt behandelt: a. Es ist Vorsorge zu treffen, dass die gesamte eingehende Post (einschließlich überbrachter, dem Hausbriefkasten entnommener oder von der Rechtsantragsstelle zugeleiteter Schriftstücke) ausschließlich bei der Posteingangsstelle des Amtsgerichts Leipzig einlaufen und dort sofort mit einem Eingangsstempel des Amtsgerichts versehen werden. b. Die im Eingang enthaltenen Neueingänge (Verfahrenskostenhilfeanträge und Anträge, die ein selbstständiges Verfahren einleiten) werden von der Poststelle des Amtsgerichts an die Eingangsstelle der Familienabteilung weitergeleitet. c. Die Neueingänge werden durch den dafür zuständigen Bediensteten mit einer fortlaufenden, für jeden Eingangstag mit 1 beginnenden Kennziffer versehen, die neben dem Eingangsstempel des Amtsgerichts gesetzt wird. Gleichzeitig erfolgende Neueingänge werden zunächst alphabetisch geordnet und in der sich daraus ergebenden Reihenfolge mit einer fortlaufenden Kennziffer versehen
3 Die alphabetische Reihenfolge richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers, bei mehreren Antragstellern nach demjenigen, dessen Nachname nach der alphabetischen Einordnung an erster Stelle steht. Ist der Antragsteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Nachname des Antragsgegners maßgeblich, in Verfahren wegen Sorgerechts, Umgangs oder Herausgabe eines Kindes jedoch der Nachname des Kindes. In Verfahren ohne Antragsteller ist der Nachname des Kindes maßgeblich, sofern ein Kind betroffen ist, ansonsten der Nachname des Ehegatten bzw. der im Alphabet vorangehende Nachname der Ehegatten. Der Kennziffer wird das Namenszeichen des Bediensteten beigefügt. Der Eingangstag ergibt sich aus dem Eingangsstempel, dem Transfervermerk bei elektronischem Posteingang sowie dem Tag der Aufnahme zu Protokoll der Geschäftsstelle. Weist ein Verfahren bei Eingang auf der Geschäftsstelle des für Neueingänge zuständigen Bediensteten keinen Eingangsstempel auf oder wird es dort nicht spätestens an dem Tag vorgelegt, der dem Datum des Eingangsstempels folgt, so vermerkt dieser den tatsächlichen Eingang auf der Akte und sortiert das Verfahren unter dem Datum des Vorlegetages ein. d. Nach Anbringung der Kennziffer werden die Neueingänge dem Registerbeamten überbracht. Der Registerbeamte nimmt keine Neueingänge unmittelbar in Empfang. Er nimmt nur die mit einer Kennziffer versehenen Neueingänge an, trägt sie in das Register ein und vergibt die Aktenzeichen nach der Reihenfolge der Eingangstage und der Kennziffern entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan in der Reihenfolge der Referatsnummern. Hiervon gibt es folgende Abweichungen: Referat 336 wird von jedem 3. Turnus ausgenommen, Referat 338 wird von jedem 10. Turnus ausgenommen, Referat 341 wird von jedem 10. Turnus ausgenommen, Die im jeweiligen Turnus auf das Referat 342 entfallenden Verfahren werden jeweils im 1er-Turnus auf die Referate 330, 331, 332, 333, 335, 337 und 340 verteilt. Alle Adoptionssachen (Turnus d. Ziffer 2.1.2) und alle Rechtshilfesachen, die Adoptionssachen betreffen und ins AR-Register einzutragen sind, werden vom Referat 339 bearbeitet. Referat 339 wird von den weiteren Turnussen ausgenommen. Für eingehende Verfahren, für die nach dem jeweiligen Turnus an sich das Referat 338 zuständig wäre, in denen die Rechtsanwälte Stolpe den verfahrenseinleitenden Beteiligten vertritt oder in denen die Rechtsanwälte Stolpe im verfahrenseinleitenden Schriftsatz als Verfahrensbevollmächtigte eines weiteren Beteiligten benannt ist, ist das im jeweiligen Turnus nachfolgende Referat unter Anrechnung auf den Turnus dieses Referates zuständig. Das Referat 338 erhält für jedes dieser Verfahren im jeweiligen Turnus das nächstmögliche zusätzliche Verfahren
4 e. Entscheidungen nach 6 FamFG, 45 Abs. 2 S. 1 ZPO trifft der jeweilige Zweitvertreter des Richters, gegen den das Ablehnungsgesuch erhoben wurde. Ist dieser verhindert, ergibt sich die weitere Vertretung aus 2.2. in der bei dem Referat, gegen dessen Richter das Ablehnungsgesuch erhoben wurde, angegebenen Reihenfolge. Das erfolgreich abgelehnte Referat erhält im nächsten Turnus einen zusätzlichen Neueingang. Bei erfolgreicher Ablehnung wird das Verfahren auf das übernehmende Referat umgetragen. Das übernehmende Referat erhält im nächsten Turnus einen Neueingang weniger Unabhängig von der sich aus der zeitlichen Reihenfolge der Eingänge ergebenden Geschäftsverteilung gelten die folgenden Bestimmungen. Referat 341 erhält auch die Mitläufer aus Referat 334. a. Steht ein Neueingang im Sachzusammenhang mit einer früher eingegangenen Sache, ist das Referat zuständig, in dem die früher eingegangene Sache anhängig ist; dies gilt nicht, wenn das anhängige Verfahren bis zum nach Aktenordnung weggelegt worden ist. Ein Sachzusammenhang in diesem Sinne liegt vor: aa. zwischen Verfahrenskostenhilfe- und Hauptsacheverfahren ab. zwischen einstweiligem Rechtsschutz- und Hauptsacheverfahren ac. zwischen selbständigem Beweis- und Hauptsacheverfahren ad. zwischen Auskunfts-, Feststellungs- und Leistungsverfahren ae. zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren, soweit das Verfahrensgericht zuständig ist af. falls eine Sache aus Rechtsgründen nur einheitlich mit der früher eingegangenen Sache entschieden werden kann ag. zwischen einer Umgangsregelung (Vereinbarung oder Beschluss) auch in einem bereits erledigten Verfahren und nachfolgenden Anträgen gemäß 35 FamFG und/oder 88 bis 94 FamFG ah. zwischen nach dem erledigten Sorgerechts-, Umgangs- oder Unterbringungsverfahren gemäß 1631 b BGB, sofern diese dasselbe Kind betreffen oder zumindest dieselbe Kindesmutter beteiligt war ai. zwischen einem bereits erledigten Verfahren gem und 1667 BGB und nachfolgenden Überprüfungen gemäß 166 FamFG Solange Überprüfungen noch durchzuführen sind, ist Buchst. ah) entsprechend anzuwenden, wobei der Erledigungszeitpunkt des zu überprüfenden Verfahrens auf die Sachzusammenhangsregelung keinen Einfluss hat aj. zwischen Verfahren, die dasselbe Kind oder dieselbe Kindesmutter/Frau/gesetzliche Vertreterin betreffen, sofern das frühere Verfahren noch nicht erledigt ist. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der noch nicht erledigten Sache um einen abgetrennten Versorgungsausgleich handelt. b. Die Sachzusammenhangsregelung nach Sorgerechts-, Umgangs- oder Unterbringungsverfahren ist vorrangig
5 c. Ausgenommen von der Sachzusammenhangsregelung sind Unterhaltsansprüche, die von Behörden geltend gemacht werden; das gilt nur für die Behörde, nicht für die sonstigen Beteiligten. d. Gehen in einem Sachzusammenhang im Sinne von Ziff a stehende Sachen gleichzeitig ein, ist das Referat mit dem zuerst anhängig gewesenen Verfahren, wobei das Aktenzeichen entscheidend ist, unter dem das Verfahren erfasst ist, zuständig. e. In den Fällen der Ziff a findet keine Anrechnung auf den Turnus statt Stellt sich heraus, dass eine Sache einem nicht zuständigen Referat zugeteilt worden ist, so ist sie abzugeben. Nach Beginn der Verhandlung des Antragstellers zur Hauptsache ist die Abgabe nicht mehr zulässig; das gleiche gilt, wenn ohne mündliche Verhandlung ein Beschluss (ausgenommen Terminsaufhebung, Terminsverlegung, Vertagung, Aussetzung u.ä.) ergangen ist. Die Abgabe erfolgt durch Entscheidung des abgebenden Richters. Soweit der Richter, an den abgegeben wurde, hiermit nicht einverstanden ist, entscheidet - wenn eine Einigung zwischen den betreffenden Richtern nicht erzielt werden kann - über die Abgabe das Präsidium. Vorläufige Maßnahmen trifft der Präsident des Amtsgerichts gemäß 21 i II GVG Sind Erst- und Zweitvertreter verhindert, wird das zu vertretende Referat von dem ihm ziffernmäßig in aufsteigender Reihenfolge nachfolgendem Referat vertreten. Das Referat 339 übernimmt keine Vertretung Referat 334 wird mit Wirkung zum aufgelöst. a.) Die in Referat 334 zum noch anhängigen und statistisch nicht erledigten Verfahren werden Referat 341 zugewiesen und in das übernehmende Referat umgetragen. b.) Überprüfungen gemäß 166 FamFG werden Referat 341 zugewiesen und in das übernehmende Referat umgetragen. c.) Nach Aktenordnung weggelegte Verfahren werden bei Wiederaufnahme Referat 341 zugewiesen und in das übernehmende Referat umgetragen. d.) Zu treffende Nebenentscheidungen wie z.b. Kostenerinnerungen und Akteneinsichtsgesuche in bis spätestens erledigten Verfahren werden Referat 341 zugewiesen Referat 343 wird mit Wirkung zum aufgelöst Referat 342 wird zum neu besetzt. Die bis einschließlich statistisch noch nicht erledigten Ehe- ( 121 FamFG) und Familienstreitsachen ( 112 FamFG) des Referates 342, welche bis einschließlich durch einen Vertreter des Referates 342 bereits mündlich verhandelt worden - 5 -
6 sind bzw. welche bis einschließlich für den Zeitraum bis durch einen Vertreter des Referates 342 terminiert worden sind, werden durch das jeweils bis zum zuständige Vertretungsreferat (Referate 336, 338, 341) in eigener Zuständigkeit übernommen. Die Verfahren werden in das jeweilige Referat umgetragen
7 2.2 Richter Richter am Amtsgericht Grams, Referat Richter am Amtsgericht Gradulewski, Referat Anträge auf Vollstreckbarerklärung der beim Amtsgericht Leipzig niedergelegten Anwaltsvergleiche in Familien- und Unterhaltssachen, jeweils auch insoweit, als andere zivilrechtliche Ansprüche Vergleichsgegenstand sind Richterin am Amtsgericht Thieme, Referat Richterin am Amtsgericht Kühnert, Referat Richter am Amtsgericht Häußler, Referat Richterin am Amtsgericht Baraniak (0,65), Referat
8 - Aufgaben des aufsichtsführenden Amtsrichters nach der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (AV vom , Sächs. Amtsblatt 1991, Nr. 13, S. 15) Richter am Amtsgericht Weifenbach, Referat Richterin am Amtsgericht Brandt (0,90), Referat Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Rechtspfleger der Familienabteilung gemäß 797 III ZPO, 60 S. 3 Nr. 2 SGB VIII Richter am Amtsgericht Irmscher (0,10), Referat Adoptionssachen gemäß 111 Nr. 4, 186 FamFG sowie Adoptionsverfahren, die bis zum in der vormaligen Vormundschaftsabteilung eingegangen sind Richter am Amtsgericht Rudolph, Referat Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Lieckfeldt (0,90), Referat und Erinnerungen nach 11 Abs. 2 S. 3 RPflG in Verfahren, die nur für den Rechtspfleger und nicht unter dem Registerzeichen für den Richter registriert werden - Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, die ab dem bei Gericht eingehen - 8 -
9 Richterin am Amtsgericht Naumann, Referat Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, die ab dem bis zum bei Gericht eingegangen sind - 9 -
Stand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung
E 3210_1-9/16 Stand: 01.09.2016 Abteilung für allgemeine Zivilsachen Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung 1 2 Geschäftsverteilung 2 2.1 Allgemeine Zuständigkeiten
Stand: Abteilung für Insolvenzsachen und Einzelzwangsvollstreckung. Richterliche Geschäftsverteilung. 1 Übersicht und Besetzung 1
E 3210_1/2-2799/17 Stand: 02.01.2018 Abteilung für Insolvenzsachen und Einzelzwangsvollstreckung Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung 1 2 Geschäftsverteilung
Amtsgericht Bad Urach. Beschluss des Präsidiums vom 26. November Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014.
Aktenzeichen: E 32-60 Amtsgericht Bad Urach Beschluss des Präsidiums vom 26. November 2014 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014 und Geschäftsverteilungsplan für Richter 2015 Mitwirkende:
Stand: Strafabteilung II (Jugendschöffen-, Jugendrichter- und Ermittlungsrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung
E 3210_1/4-792/19 Stand: 01.04.2019 Strafabteilung II (Jugendschöffen-, Jugendrichter- und Ermittlungsrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung
1. Änderungsbeschluss der richterlichen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Lübbecke für das Jahr 2018 ab dem
32-Sdh.1 1. Änderungsbeschluss der richterlichen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Lübbecke für das Jahr 2018 ab dem 03.04.2018 aus Anlass des Endes der Abordnung der Richterin Krütt und Abordnung der
Geschäftsverteilung der Richter. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab wie folgt geregelt:
320 Ea- IV -2016/3 Geschäftsverteilung der Richter Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab 01.01.2017 wie folgt geregelt: Es übernehmen: I. Direktor des Amtsgerichts
B e s c h l u s s. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Saarburg werden ab dem. 1. Januar 2019
B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Saarburg werden ab dem wie folgt verteilt: 1. Januar 2019 A. Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Schmitz 1. Strafsachen gegen Jugendliche
AMTSGERICHT NETTETAL BESCHLUSS
32-458 AMTSGERICHT NETTETAL BESCHLUSS Für das Geschäftsjahr 2018 hat das Präsidium des Amtsgerichts Nettetal folgende Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst beschlossen: I. 1.) Emmrich-Ipers, Direktorin
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab
Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom 19.09.2012 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 01.10.2012 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor
Präsidiumsbeschluss. Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim
G 5362 17/17 Präsidiumsbeschluss Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim ab 01.01.2018 wird wie folgt geregelt ( 21
Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom
1 Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem 01.01.2015 Beschluss des Präsidiums vom 18.12.2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
G 5372a-24-1/19 Kaiserslautern, den
G 5372a-24-1/19 Kaiserslautern, den 05.02.2019 B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Kaiserslautern nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleistungsauftrag von Frau Richterin Otto bei dem Amtsgericht
Das Präsidium des Amtsgerichts Altena. Beschluss
Das Präsidium des Amtsgerichts Altena Beschluss über die Verteilung der Dienstgeschäfte der Richter bei dem Amtsgericht Altena ab dem 10.10.2018 anlässlich der Überlastung eines Richters nach 21 e Abs.
G 5372a-22-1/18 Kaiserslautern,
G 5372a-22-1/18 Kaiserslautern, 31.01.2018 B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Kaiserslautern beschließt durch ab dem 01.02.2018 folgende Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung für
Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Amtsgericht Bitburg
- G 5253/1 - Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Amtsgericht Bitburg Die Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst für das Geschäftsjahr 2018 wird wie folgt gefasst: Es bearbeiten:
Arbeitsgericht Suhl. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2019
Arbeitsgericht Suhl Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2019 2 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2019 Der richterliche Geschäftsverteilungsplan gilt für das Arbeitsgericht Suhl einschließlich seiner
Amtsgericht Zweibrücken
G 5394 I/1 3/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.08.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember 2016 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2017 wird wie folgt
Amtsgericht Zweibrücken
G 5394 I/1 1/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.02.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung
1 Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2014 2 Inhaltsübersicht A Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim Amtsgericht
Amtsgericht Zweibrücken
G 5394 I/1 4/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.11.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Das Präsidium des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen beschließt gemäß 21 e GVG wegen der Zuweisung von Frau Direktorin des Amtsgerichts Goj mit Wirkung vom 29.09.2017
Beschluss. zur richterlichen Geschäftsverteilung für den Zeitraum ab dem
Beschluss zur richterlichen Geschäftsverteilung für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 I. Allgemeines 1. In Zivil- und Familiensachen erfolgt die Verteilung der Geschäfte nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens
P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s
G 5366 17/17 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Unter Hinweis auf 21 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und 21 e GVG werden die richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße für das
Richterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen
Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2015 Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen gültig ab 01. Februar 2015 1 A. Allgemeiner Teil 1. Besondere Zuständigkeiten
ARBEITSGERICHTS SAARLOUIS
RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES ARBEITSGERICHTS SAARLOUIS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 (GVP 2017) 2 Gemäß 6 a ArbGG werden die richterlichen Geschäfte mit Wirkung vom 01.01.2017 im Einvernehmen
Für die Erledigung der richterlichen Aufgaben bestehen bei dem Arbeitsgericht Herne folgende. Kammern:
Herne, den 12.12.2017 Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne beschließt folgenden richterlichen Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Herne für das Jahr
Beschluss. 1. Direktor des Amtsgerichts Schwens a) Aufsichtsrichterangelegenheiten (Vertretung: Richter am Amtsgericht Härtel folgend kurz RAG Härtel)
3204 E-484 Beschluss Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden aus Anlass der Rückkehr aus der Elternzeit von Frau Richterin am Amtsgericht Arens zum 01.02.2019 mit Wirkung zum 01.02.2019
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /14. B e s c h l u s s
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2018-3 1/14 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich für das Geschäftsjahr 2018 wird aufgrund
Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Arbeitsgericht Paderborn für das Geschäftsjahr 2018
3204 Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Arbeitsgericht Paderborn für das Geschäftsjahr 2018 1) Beim Arbeitsgericht Paderborn sind vier Kammern eingerichtet ( 17 Abs. 1 ArbGG). Die
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 13.12.2017 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2018 wird wie folgt geregelt:
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück das Präsidium
32 E 53 (26) Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück das Präsidium 1. Änderungsbeschluss zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück für das Jahr 2018 Zum 30.04.2018 wird Richterin
I. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt:
3204 E 1. 11 Bd. 2 Beschluss I. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt: Dezernat 1: Direktor des Amtsgerichts Dr. Nowatius a) die Aufgaben
Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne beschließt folgenden richterlichen Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Herne für das Jahr 2019
Herne, den 11.12.2018 Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne beschließt folgenden richterlichen Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Herne für das Jahr
P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s
G 5366 9/18 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Im Hinblick auf die Versetzung von am Oberlandesgericht Dr. Fitterer zum am Amtsgericht als ständiger Vertreter eines Direktors werden die richterlichen
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Grevenbroich 2017
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Grevenbroich 2017 I. Richterliche Geschäftsverteilung 1. Richter am Amtsgericht Beuchel a) die nach dem Turnus für die Abteilung 19 neu eingehenden Sachen des
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines
- AGOTW 321-1-S#003 - Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem 1.1.2017 I. Allgemeines A. 1. Es werden 7 Geschäftskreise gebildet. 2. Zivilsachen und Familiensachen werden den Geschäftskreisen
DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN
DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN (auszugsweiser) Beschluss über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Köthen im Geschäftsjahr 2016 (Stand: 01.01.2016) Das Präsidium des Amtsgerichts
Beschluss. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden ab dem wie folgt verteilt:
3204 E 484 Beschluss Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden ab dem 01.01.2019 wie folgt verteilt: 1. Direktor des Amtsgerichts Schwens a) Aufsichtsrichterangelegenheiten (Richter
Beschluss. a) Aufsichtsrichterangelegenheiten (Richter am Amtsgericht Härtel folgend kurz
3204 E 1.477 Beschluss Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden aus Gründen der Rückkehr der Richterin am Amtsgericht Lücke von Rüden aus der Erprobung (01.04.2018) und der Teilabordnung
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter
Für die Erledigung der richterlichen Aufgaben bestehen bei dem Arbeitsgericht Herne folgende. Kammern:
Herne, den 13.12.2016 Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne Das Präsidium des Arbeitsgerichts Herne beschließt folgenden Richterlichen Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Herne für das Jahr
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2019 Am 15. April 2019 wurde Dr. Dörr zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Saarland ernannt. Zugleich endete
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2011 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab 1. Mai 2011 geltenden Fassung
ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2011 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab 1. Mai 2011 geltenden Fassung A. Kammern und Kammervorsitzende Kammer 1: Kammer 1 besteht aus
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Im Hinblick auf die Rückkehr des bisherigen Stelleninhabers auf die Abteilung 4 und eine beabsichtigte Entlastung der Direktorin wird eine Änderung der
Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Solingen
Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Solingen Aufgrund der derzeitigen Erkrankung und des alsbald beginnenden Mutterschutzes von Richterin am Amtsgericht Stiefeling werden folgende Ziffern des Beschluss
Beschluss über die Geschäftsverteilung
Beschluss über die Geschäftsverteilung der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Neunkirchen für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Allgemeine Bestimmungen Soweit sich die Verteilung
Das Präsidium des Amtsgerichts Lebach
Das Präsidium des Amtsgerichts Lebach Gen. 32 b Lebach, den 19. Dezember 2017 B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lebach ab dem 01. Januar 2018 Es werden vier
Geschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011
Geschäftsverteilung der am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2011 Über die Besetzung, die Vertretung und die Verteilung der Geschäfte im Jahre 2011 hat das Präsidium gemäß 21 e GVG folgendes beschlossen:
Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Coesfeld, den
Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 15.12.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst für die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Coesfeld mit Wirkung
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines
- Sa. 1b -Ow- 1061/13 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem 1.1.2014 I. Allgemeines A. 1. Es werden 7 Geschäftskreise gebildet. 2. Zivilsachen und Familiensachen werden den Geschäftskreisen
P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s. Richterin Lehmann tritt zum 03. Juli 2017 ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an.
3204 E 1-83 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin Lehmann tritt zum 03. Juli 2017 ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an. Für die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 03. Juli 2017 wird
Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland
Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2017 ab 01. August 2017 Nach 6 a ArbGG in Verbindung mit 21 e GVG wird von dem Präsidium des Landesarbeitsgerichts, bestehend
^Cj. Baden-Württemberg. Amtsgericht Reutlingen. Präsidium. Geschäftsverteilungsplan. für Richter
'Fassung Stand: 01.04.2017 1^.1 ^Cj Baden-Württemberg Amtsgericht Reutlingen Präsidium Geschäftsverteilungsplan für Richter 2017 l. Die richterlichen Geschäfte werden wie folgt zugewiesen: 1. Familiensachen
Amtsgericht Bad Iburg. Beschluss
Amtsgericht Bad Iburg - 32 E - Beschluss [. ] und zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen gilt ab dem 03.04.2018 folgender richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 32 E - Richterlicher GVP Dez.: Tätigkeiten:
Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015
Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust Geschäfts-Nr.: 3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15 Beschluss vom 11. Dezember 2015 Die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust
Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018
Das Präsidium des J e v e r, den 07.12.2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 I. Zuständigkeiten
R i c h t e r l i c h e r G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n für das Jahr 2019
Amtsgericht Riesa Präsidium Beschluss vom 17.12.2018 R i c h t e r l i c h e r G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n für das Jahr 2019 I. Vorbemerkung Für Justizverwaltungsaufgaben von richterlicher
Am endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum
Am 14.04.2017 endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum 15.04.2017 einen Dienstleistungsauftrag beim Amtsgericht
R i c h t e r l i c h e r G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n für das Jahr 2018
Amtsgericht Riesa Präsidium Beschluss vom 20.12.2017 R i c h t e r l i c h e r G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n für das Jahr 2018 I. Vorbemerkung Für Justizverwaltungsaufgaben von richterlicher
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2016 wird wegen der
richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland
richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2018 Nach 6 a ArbGG in Verbindung mit 21 e GVG wird von dem Präsidium des Landesarbeitsgerichts, bestehend aus
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012 Zum 15. Oktober 2012 kehrt Richter König aus Elternzeit und Urlaub zurück. Richterin Sperner ist durch den in Vollzeit tätigen Richter
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2013 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG)
ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2013 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) I. Kammern und Kammervorsitzende Kammer 1: Kammer 1 besteht aus dem Referat Hauptgericht (Passau) und
Geschäftsverteilungsplan
1 Geschäftsverteilungsplan Das Arbeitsgericht Bielefeld verfügt über 6 volle Planstellen für den richterlichen Dienst. Die Richterin am Arbeitsgericht Szagun hat ihren Dienst weiterhin auf zwei Drittel
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Grevenbroich 2015
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Grevenbroich 2015 I. Richterliche Geschäftsverteilung: 1. Richter am Amtsgericht Beuchel a) die nach dem Turnus für die Abteilung 19 neu eingehenden Sachen des
Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung
32-20.26 Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr 2018 I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung 1. Allgemeine Hinweise Bei der Verteilung nach Buchstaben entscheidet
Arbeitgericht Augsburg
Arbeitgericht Augsburg Geschäftsverteilung für das Jahr 2011 - Richterliche Geschäfte - 2 I. Allgemeines: Das Arbeitsgericht Augsburg einschließlich der Kammer Neu-Ulm und Gerichtstag Donauwörth umfasst
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil Richterin Varelmann ab dem 01.05.2011 ihren Dienstleistungsauftrag
P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s
3204 E 1-80 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin am Amtsgericht Pierenkemper, Richterin Evers, Richter Mönkediek und Richter am Amtsgericht Eckert sind überlastet infolge unerwarteten Anstiegs
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Bayreuth für das Kalenderjahr 2017
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Bayreuth für das Kalenderjahr 2017 Im Einvernehmen der Vorsitzenden und des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter ( 29 Abs. 2 ArbGG) werden die
Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: )
Amtsgericht Kehl Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: 01.01.2017) Kehl, 16.12.2016 - 2 - Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Kehl, bestehend aus: 1. Präsident des Landgerichts
Arbeitsgericht Hameln. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. für das Jahr 2015
Arbeitsgericht Hameln Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 A. Zuordnung der Vorsitzenden I. Vorsitzender der 1. Kammer: Direktor des Arbeitsgerichts Rohowski Vertreter: 1. Richter am
B e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017
Das Präsidium des J e v e r, den 13. Januar 2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E B e s c h l u s s Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017
Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011
Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil RAG Hoffmann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Präsidiumsbeschluss Das Präsidium des Arbeitsgerichts Oberhausen hat für das Jahr 2019 folgenden
Präsidiumsbeschluss Das Präsidium des Arbeitsgerichts Oberhausen hat für das Jahr 2019 folgenden G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n für den richterlichen Dienst beschlossen: A. Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Grevenbroich 2018
320 E SH 1-81 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Grevenbroich 2018 I. Richterliche Geschäftsverteilung 1. Richter am Amtsgericht Beuchel a) die nach dem Turnus für die Abteilung 19 neu eingehenden
Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal
Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt
Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab
GVÄnderung01.05.2013 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 29.04.2013-320 Ea - 1. Der Beschluss über die Änderung der Geschäftsverteilung zum 01.05.2013 wird wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit
BESCHLUSS. Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig.
BESCHLUSS Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig. Die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Korbach werden für die
Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem
GV 2016-1- Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 23.12.2015-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem 01.01.2016 Vorbemerkungen: Alle Zivilprozesssachen werden in der Reihenfolge
Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab
GVÄnderung 01.01.2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 19.12.2014-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab 01.01.2015 Vorbemerkungen: Alle Zivilprozesssachen werden in der
P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s
3204 E 1-39 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin Waldrich tritt zum 01.05.2012 ihre Planstelle bei dem Amtsgericht Ratingen an. Mit Wirkung zum 01.05.2012 tritt Richter Eckert seinen Dienst
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den 19.09.2018 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Wrobel scheidet mit Ablauf des 30.09.2018 aus den Diensten des Amtsgericht Dülmen
Präsidiumsbeschluss. Geschäftsverteilungsplan. für den richterlichen Dienst des Arbeitsgerichts Wuppertal im Jahr Übersicht:
Das Präsidium des Arbeitsgerichts Wuppertal 320-7 Präsidiumsbeschluss Das Präsidium des Arbeitsgerichts Wuppertal hat für das Jahr 2018 folgenden Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst des
Jahresgeschäftsverteilung
320 Eb Jahresgeschäftsverteilung Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht ldstein werden ab 01.01.2019 wie folgt verteilt: A. Allgemeine Bestimmungen für Zivilsachen 1) Bei Klagen und sonstigen
Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Das Präsidium des Amtsgerichts Düsseldorf hat am 17.06.2015 b e s c h l o s s e n: Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt: I. Mit Wirkung ab
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2017 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG)
ARBEITSGERICHT PASSAU ARBG-Pa-100-1/2 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2017 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) I. Kammern und Kammervorsitzende Kammer 1: Kammer 1 besteht aus dem Referat Hauptgericht (Passau)
Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem
GV Änderung 09.11.2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 06.11.2015-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem 05.11.2015 1. Aus Anlass des Ausscheidens der Kollegin Richterin
Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom ) A. Allgemeiner Teil
Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom 28.12.2016) A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort/Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt
Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Das Präsidium des Amtsgerichts Düsseldorf hat am 08.03.2017 b e s c h l o s s e n: Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt: I. Mit sofortiger
Geschäftsverteilungsplan
1 Geschäftsverteilungsplan Das Arbeitsgericht Bielefeld verfügt über 6 volle Planstellen für den richterlichen Dienst. Die Richterin am Arbeitsgericht Szagun hat ihren Dienst weiterhin auf zwei Drittel
32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
32 a (AG. Ro.) - 1/61-1 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2017 ab 01.01.2017 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 12.12.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts
Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E -
Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 7.04.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst wegen der Abordnung des Richters Braun an ein anderes Gericht für die richterliche