Antrag. Delegation Kapitel 38 EBM

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1 Antrag Delegation Kapitel 38 EBM Bereich QS/QM Stand QM-Nr. II Seite 1 von 5 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlich angeordneten Hilfeleistungen nach den GOP 38200, 38202, und EBM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Hinweis: Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und in Druckbuchstaben aus und legen Sie alle zum Qualifikationsnachweis erforderlichen Unterlagen bei (z. B. Zeugnisse, Gerätenachweise). Vielen Dank! Angaben zum/r Leistungserbringer/in: Praxis/Gemeinschaftspraxis/MVZ Fachgebiet hausärztlich tätig fachärztlich tätig Angaben zum Personal: Name des/der Mitarbeiters/in Geburtsdatum Tätigkeitsort(e) (Der Antrag bezieht sich auf folgende (Neben-)Betriebsstätten) Copyright Kassenärztliche Vereinigung Saarland Formular Antrag Delegation Kapitel 38 EBM

2 Ich/wir besitzen eine Anerkennung als: Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Arzt ohne Gebietsbezeichnung, Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung (Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung) - ausschließlich die GOP und EBM - Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Augenheilkunde Facharzt für Chirurgie Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Facharzt für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt (Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung) Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Facharzt für Neurologie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Facharzt für Orthopädie, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Facharzt für Urologie Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Frau/Herr soll zukünftig ärztlich angeordnete Hilfeleistungen in meinem/unserem Namen erbringen. Ich/wir bestätige/n, dass sie/er folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie/er ist mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mind. 20 Stunden in/im meiner/unserer Praxis/MVZ angestellt. Sie/er hat eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis fachärztlichen Praxis (Bitte Fachrichtung angeben: _). Dauer der Berufstätigkeit: Jahre in der Praxis (bitte Praxisanschrift mit Fachrichtung angeben) Jahre in der Praxis (bitte Praxisanschrift mit Fachrichtung angeben) Sie/er hat mit der Weiterbildung begonnen und/ sie/er nimmt an Hausbesuchen im Sinne der praktischen Ausbildung teil. Stand: Seite 2 von 5

3 Sie/er hat 20 Hausbesuche zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen in Alten Pflegeheimen in anderen beschützenden Einrichtungen bei einem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel 38.1 EBM begleitet. Sie/er hat nachstehende Zusatzqualifikation gemäß Anlage 8 BMV-Ä erworben (Nachweise/Zeugnisse bitte beifügen!): Nicht-ärztliche Praxisassistentin Fortbildungscurriculum Nicht-ärztliche Praxisassistentin für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen der Bundesärztekammer Fortbildungscurriculum der Sächsischen Landesärztekammer für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Nicht-ärztliche Praxisassistentin Fortbildungscurriculum der Landesärztekammer Thüringen für Medizinische Fachangestellte Nichtärztliche/r Praxisassistent/in Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Hinweis: Alle nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen, die ihre Zusatzqualifikation in diesen Ausbildungen bereits vollständig erworben haben, benötigen keine weiteren Schulungen. Fortbildungscurriculum Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) der Ärztekammer Westfalen- Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Zusatzqualifikation VERAH Die Weiterbildung wurde bis zum abgeschlossen. Übergangsbestimmung der Ärztekammer des Saarlandes: Abgeschlossene Weiterbildungen zur VERAH bis zum werden ohne weitere Voraussetzungen auf die Qualifikation der Nichtärztlichen Praxisassistentin als gleichwertig anerkannt. Zum Erwerb der Zusatzqualifikation VERAH bis zum sind daher keine weiteren Module Die Weiterbildung wurde nach dem abgeschlossen. Zusätzlich zum Erwerb der Zusatzqualifikation VERAH sind bei einer Berufserfahrung von 3 bis 10 Jahren folgende Module, nachzuweisen (bitte zutreffende Berufserfahrung ankreuzen): Berufserfahrung 3 bis 5 Jahre 40 Theoriestunden 20 weitere Hausbesuche Ergänzungsprüfung/Lernerfolgskontrolle 20 der zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAH plus Kursen - Sterbebegleitung (6 U-Std.) - Schmerz (4 U.-Std.) - Demenz (4 U.-Std.) - Ulcus Cruris (6 U.-Std.) und/ in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA Stand: Seite 3 von 5

4 - Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.) - Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.) - Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.) - Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.) 20 weitere Theoriestunden sind in Form von Modulen (insgesamt mindestens 20 Stunden) - Arzneimittelversorgung (mindestens 8 Std.) - weitere Fortbildungsmodule von mindestens 12 Std. aus den o. g. Aufbaumodulen Berufserfahrung 5 bis 10 Jahre 20 Theoriestunden 20 weitere Hausbesuche Ergänzungsprüfung/Lernerfolgskontrolle Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAH plus Kursen - Sterbebegleitung (6 U-Std.) - Schmerz (4 U.-Std.) - Demenz (4 U.-Std.) - Ulcus Cruris (6 U.-Std.) und/ in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA - Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.) - Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.) - Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.) - Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.) Berufserfahrung mehr als 10 Jahre Übergangsbestimmung der Ärztekammer des Saarlandes: Für Medizinische Fachangestellte, die mehr als zehn Jahre im Beruf tätig sind und die Qualifikation VERAH absolviert haben, entfallen die Aufstockungskurse nach dem Memorandum of Understanding zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband/Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) vom und werden als gleichwertig anerkannt. Zum Erwerb der Zusatzqualifikation VERAH sind daher bei einer Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren keine weiteren Module Zu anderen nicht genannten Fortbildungen kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie dann über weitere Zugangsqualifikationen. Hinweis zur theoretischen Fortbildung: Sofern die Leistungserbringerin/der Leistungserbringer über einen qualifizierten Berufsabschluss nach dem Krankenpflegegesetz verfügt und in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens vier Jahre in diesem Beruf tätig war, reduziert sich die theoretische Fortbildung auf 80 Stunden. Hinweis zur praktischen Fortbildung: Sind in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung bereits selbständige Hausbesuche in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- Pflegeheimen in anderen beschützenden Einrichtungen entsprechend GOP 40240/40260 bzw. der GOP 38100/38105 durchgeführt worden, werden diese mit jeweils 30 Minuten auf die Pflicht zur praktischen Fortbildung angerechnet. Werden im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme Praktika bei sozialen Netzwerkpartnern der Hausarztpraxis absolviert, können diese ebenfalls auf die Pflicht zur praktischen Fortbildung angerechnet werden. Hinweis zur Fortbildung Notfallmanagement: Der Kurs muss alle drei Jahre wiederholt werden. Stand: Seite 4 von 5

5 Allgemeine Hinweise: Die Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich durch eine Erklärung der Praxis die Anstellung eines/von nichtärztlichen Praxisassistenten mit mindestens 20 Wochenstunden angezeigt wird. Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung bereits begonnen wurde. In diesem Fall ist die Genehmigung bis zum voraussichtlichen Abschluss der Fortbildung (inklusive der zusätzlichen Ausbildungsmodule bei einer Berufserfahrung unter 10 Jahren) zu befristen, längstens für 4 Quartale. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die Abrechnungsvoraussetzungen der Anstellung der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers bei dem beantragenden Arzt nicht mehr gegeben sind. Das Auflösen des Beschäftigungsverhältnisses mit dem angestellten nichtärztlichen Praxisassistenten ist der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland unverzüglich anzuzeigen. Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin: Mit meiner/unserer Unterschrift erkläre/n ich/wir, dass mein/e/unser/e o. g. Mitarbeiter/in die Voraussetzungen gemäß der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) und des EBM erfüllt. Mir/uns ist bekannt, dass gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVS über die Gebührenordnung nach 20 Abs. 2 der Satzung eine Gebühr zu zahlen ist. Ich/wir versichere/versichern hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit aller vorstehenden Angaben. Datum ggf. Stempel Unterschrift aller in der/im Praxis/Gemeinschaftspraxis/MVZ tätigen Ärzte Stand: Seite 5 von 5

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