Umwelt. Energie. Genehmigung von Kälteanlagen aus Sicht Energiebedarf und Umweltbedeutung. Gesetzlicher Rahmen zu Kälteanlagen
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- Gotthilf Schuler
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1 Energie- und Umweltapéro, ZHAW, 6.Juni 2013 Genehmigung von Kälteanlagen aus Sicht Energiebedarf und Umweltbedeutung Alex Herzog, Gesetzlicher Rahmen zu Kälteanlagen Energie Umwelt Strombedarf Technische Anforderungen durch kantonale Bauvorschriften Chemikalien- Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV), Bund Mai
2 Energie Umwelt Strombedarf Hintergründe und gesetzlicher Rahmen - Strombedarf Mai Elektrizitätsproduktion Schweiz Neue Energiestrategie Bund VSE mit alter Bevölkerungsprognose (7,2 Mio. EW im Jahr 2050); Bund mit neuer Bevölkerungsprognose des BFS (9 Mio. EW) Mai
3 Stromproduktion und Stromverbrauch in der Schweiz Mai Übersicht Bau- und Energierecht Kt. ZH Energiegesetz (EnG) Planungs- und Baugesetz (PBG) Gesetzesstufe Energieverordnung (EnV) Besondere Bauverordnung I (BBV I) Verordnungsstufe Wärmedämmvorschriften Richtlinien der Baudirektion über SN-Norm Zu beachtende Richtlinien und Normalien Vollzugsordner Energie Sammlung von Anwendungshinweisen aus der Praxis Mai
4 Anforderungen an Klimaanlagen neu Kühlen ja Seit 1.Juni 2013: Klimaanlagen immer zulässig technische Anforderungen sind zu erfüllen (oder geringe installierte Kälteleisung nachweisen) nein Komfortklima? Techn. Anfo. Kaltwasser-T. COP (EER) nein 7W/m 2 12W/m 2 ja Techn. Anfo.: WRG-Pflicht WRG Abluftanl. Luftgeschw. Regelung Gesamtstrategie, um Strombedarf insgesamt zu senken Elektrische Energie: Grenzwert SIA 380/4 wenn > 1 000m 2 Techn. Anfo.: WD. Kanäle Techn. Anfo.: Sonnenschutz Mai Zusammenspiel der technischen Anforderungen EN-5, Kälteanlage: -Wärmespeicherfähigkeit -Steuerung und Windfestigkeit des Sonnenschutzes EN-2, Wärmedämmung: - guter Sonnenschutz Minimierung des Energieeintrags von aussen (seit ) EN-5, Kälteanlage: -Kaltwassertemperatur limitiert je nach System -Grenzwert für COP (EER) bei Teillast und Volllast Abwärmenutzung der Kälteanlage gilt weiterhin! EN-4: Lüftung -WRG-Pflicht - Luftgeschwindigkeit -Dämmung von Lüftungskanälen (seit ) Quelle: EnergiePraxis Seminar 2008/1 EN-13, Strombedarf Lüftung und Klimatisierung: -Grenzwert EN-12, Strombedarf Beleuchtung: - Grenz- und Zielwerte Minimierung der internen Last Mai
5 Grenzwerte für Kälteerzeugung SIA Norm 382/1 Leistungszahlen von Kälteanlagen inkl. Rückkühlung (Pumpen und Ventilatoren) In Abhängigkeit der Kälteleistung werden Grenzwerte an die minimale Leistungszahl (EER) bei: -Volllast und -bei Teillast (50%) vorgegeben. Zulässige Kaltwassertemperaturen: -Klimaanwendung ohne Entfeuchtung cw 14 C -Klimaanwendung mit Teilentfeuchtung cw 10 C -Klimaanwendung mit kontrollierter Entfeuchtung cw 6 C Mai Quelle: EnergiePraxis Seminar 2008/1 Mai
6 Energie Umwelt Strombedarf Hintergründe und gesetzlicher Rahmen - Mai Umweltwirkung halogenierter Kohlenwasserstoffe Quelle: S. Henne, et.al, TFA deposition in Europe, EMPA Mai
7 Internationale Abkommen Montreal-Portokoll: - Verbot/Reduktion von Stoffen, welche die Ozonschicht schädigen zusätzlich positiver Effekt auf Klima - Industriestaaten und (zeitlich verzögert) auch Entwicklungsländer - Schweiz: seit Sept. 1988, Ratifiziert von den meisten Staaten Kyoto-Portokoll: - Einschränkung von Treibhausgas Emissionen - Nur für Industriestaaten, in Kraft seit Febr. 2005, Weiterführung schwierig Internationale Diskussion: - Ersatzstoffe sind HFC (klimaaktiv), Produktion verschiebt sich in Schwellenländer - Einsatz von HFC in Montreal-Protokoll regeln Verbindlich auch für Entwicklungsländer Mai Anthropogener Klimaeffekt (Strahlungsantrieb) Quelle: IPCC, 2007 Mai
8 Wirkung Montreal-Protokoll CO 2 Emissions äquivalent Strahlungsantrieb Strahlungsantrieb (mw/m 2 ) Quelle: Science, 2012, G.J.M. Velders,. Quelle: Ozone Assessment 2010, UNEP Mai Regelung: Bund / Kanton : ChemRRV (Chemikalien Risikoreduktionsverordnung) BAFU Bisher: Bewilligung der Anlagen verlangt (menge > 3kg) Vollzug bis ( Plattform zur elektronischen Bewilligung von anlagen, wird von 24 Kantonen genutzt) Neu: Verbot, Vollzug von Ausnahmegesuchen ab beim BAFU Genaue Regelung aber noch unklar! Mai
9 Homepage Abklärung Bewilligung Meldung Inbetriebnahme Mai Übersicht (ChemRRV Anh. 2.10) Bewilligung gemäss ChemRRV? Wartungs heft? Dichtigkeits kontrolle? Nachfüllen? Meldepflicht? ozonschichtabbauende Verwendung verboten Geräte und Geräte und verboten stationäre in der Luft stabile stationäre Geräte und Geräte und erlaubt stationäre natürliche - Geräte und - erlaubt - Mai
10 Konflikte in Schnittmenge Strombedarf / menge durch Zwischenkreisläufe tief halten steht Energieverlust am Wärmetauscher (WT) gegenüber (2-3 C). Energie Strombedarf Umwelt Kälteverteilung WT WT Wärmeverteilung Kältemaschine Zwischenkreislauf Einschränkung von in der Luft stabilen n kann Einsatz von energetisch sinnvollen Kälteanlagen / Wärmepumpen erschweren (z.b. Kosten, Sicherheit). Mai Fazit Gute Kälteanlagen aus Sicht Energie und Umwelt: - Tiefer Strombedarf durch vollziehbare, technische Anforderungen an die Anlagen wichtig: geringes T (Quelle/Wärmeabgabe) - Der Einsatz von klima- oder ozonschichtschädigenden n ist klar geregelt wichtig: Anlagen müssen dicht sein! Mai
11 BESTEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT
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