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1 Was du heute kannst besorgen Notarassessor Dr. Andreas Schumacher 7. März 2018 Linkenbach Vorsorge ist nicht einfach Beschäftigung mit Tod und Krankheit Kenntnisse in Erbrecht und Steuerrecht nötig Besonderheiten im Gesellschaftsrecht und bei Hofübergaben Ggf. Familiäre Konflikte Häufig Fehlvorstellungen Dr. Andreas Schumacher 2 1

2 Was heißt eigentlich erben? automatischer Vermögensübergang mit dem Tod des s auf den oder die Erben (Erbengemeinschaft) Dr. Andreas Schumacher 3 Wer ist Erbe? Letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) Wenn nicht vorhanden: gesetzliche Erbfolge Dr. Andreas Schumacher 4 2

3 Gesetzliche Erbfolge Gesetzliche Erben sind: Verwandte (auch nichteheliche und adoptierte ) Ehepartner/eingetragene Lebenspartner Erbanteil richtet sich nach Verwandtschaftsverhältnis Familienstand Güterstand Dr. Andreas Schumacher 5 Urgroßeltern Großtante Großeltern Großonkel Tante Eltern Onkel Cousine Schwester Bruder Vetter Nichte Neffe Enkel 4. Ordnung 3. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung 4. Ordnung Dr. Andreas Schumacher 6 3

4 Unverheirateter Partnerin Max Moritz Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 7 Unverheirateter Partnerin Max Moritz 1 2 Hänsel 1 4 Gretel 1 4 Dr. Andreas Schumacher 8 4

5 Unverheirateter Mutter Vater Max Moritz Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 9 Unverheirateter Mutter 1 2 Vater 1 2 Max Moritz Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 10 5

6 Unverheirateter Mutter Vater Max Moritz Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 11 Unverheirateter Mutter 1 2 Vater Max Moritz 1 4 Hänsel 1 8 Gretel 1 8 Dr. Andreas Schumacher 12 6

7 Verheiratet im gesetzlichen Güterstand Ehegatte Max Simone Moritz Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 13 Verheiratet im gesetzlichen Güterstand Ehegatte 1 2 Max Simone 1 6 Moritz 1 6 Hänsel 1 12 Gretel 1 12 Dr. Andreas Schumacher 14 7

8 Verheiratet im gesetzlichen Güterstand Mutter Vater Max Ehegatte Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 15 Verheiratet im gesetzlichen Güterstand Mutter 1 8 Vater Max Ehegatte 3 4 Hänsel 1 16 Gretel 1 16 Dr. Andreas Schumacher 16 8

9 Verheiratet mit Gütertrennung Ehegatte Max Simone Moritz Hänsel Gretel Dr. Andreas Schumacher 17 Verheiratet mit Gütertrennung Ehegatte 1 4 Max Simone 1 4 Moritz 1 4 Hänsel 1 8 Gretel 1 8 Dr. Andreas Schumacher 18 9

10 Verheiratet mit Gütergemeinschaft Keine Besonderheit bei Erbquote Anteil am Gesamtgut im Nachlass Anders bei fortgesetzter Gütergemeinschaft! Dr. Andreas Schumacher 19 Erbrecht des Ehegatten Ehegatte regelmäßig nicht Alleinerbe Nur, wenn keine Verwandten 1. und 2. Ordnung und Großeltern mehr Dr. Andreas Schumacher 20 10

11 Urgroßeltern Großtante Großeltern Großonkel Tante Eltern Onkel Cousine Schwester Bruder Vetter Nichte Neffe Enkel 4. Ordnung 3. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung 4. Ordnung Dr. Andreas Schumacher 21 Mehrere Erben Was nun? Erbengemeinschaft Auseinandersetzung erforderlich Verfügung nur gemeinsam Ausnahme: Verfügung über eigenen Erbteil Dr. Andreas Schumacher 22 11

12 Nachlassregelungen Testierfreiheit Verfügung von Todes wegen: Testament Gemeinschaftliches Testament (Ehegatten) Erbvertrag Dr. Andreas Schumacher 23 Wer kann Erbe werden? Natürliche Personen Juristische Personen (GmbH, Kirchen etc.) Teilw. Personengesellschaften Nicht: Tiere! Dr. Andreas Schumacher 24 12

13 Gestaltungsmöglichkeiten Erbeinsetzung Vermächtnisse Teilungsanordnungen Testamentsvollstreckung Auflagen Vormundschaftregelungen Dr. Andreas Schumacher 25 Wann ist ein Testament sinnvoll? Gesetzliche Erbfolge oft nicht gewollt! Absicherung des Ehegatten Patchworkfamilien Geschiedenentestament Unverheiratete Partner Behindertentestament Verschiedene Staatsangehörigkeiten Betriebsvermögen/Hofnachfolge usw. Dr. Andreas Schumacher 26 13

14 Wie errichte ich ein Testament? 1. Privatschriftlich Einzeltestament gemeinschaftliches Testament (nur Ehegatten) Eigenhändig geschrieben und unterschrieben 2. Notarielles Testament/Erbvertrag Dr. Andreas Schumacher 27 Typische Probleme bei Privattestamenten Nicht eigenhändig geschrieben Fehlende Unterschrift falsche Beteiligte bei gemeinschaftl. Testament Nichtauffindbarkeit Unleserlich Nichtigkeit des Testaments Dr. Andreas Schumacher 28 14

15 Typische Probleme bei Privattestamenten (2) Unbeabsichtigte Bindungswirkung Unklare Regelungen Unbeabsichtigte Folgen durch irrige Verwendung von Rechtsbegriffen (z.b. Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis) Widersprüche bei mehreren Testamenten Dr. Andreas Schumacher 29 Beispiel Wenn ich einmal sterbe, erhält mein Sohn Hänsel mein Haus, meine Tochter Gretel das Auto und meine Tochter Simone meinen Schmuck. Unterschrift: Susi Sorglos Dr. Andreas Schumacher 30 15

16 Beispiel Infolge eines Karzinoms treten im Mai 2015 beim E Lähmungen u.a. am rechten Arm auf. Nach dem Tod wird beim Nachlassgericht postalisch ein handgeschriebenes, auf den 15. Juni 2015 datiertes Testament eingereicht. Dr. Andreas Schumacher 31 Beispiel Der hinterließ ein handschriftliches Testament vom 24. März 2006, in dem es u. a. heißt: Ich,... berufe zu meinem Erben die Eheleute Frau AA... Herrn BB... ersatzweise von dem Überlebenden den von Ihnen und für den Fall das beide vor mir verstorben sein sollten deren Tochter Frau CC... gleichviel ob und welche Pflichtteilsberechtigten bei meinem Tode vorhanden sein werden. Meiner angeheirateten Cosine Frau DD,... vermache ich einen Betrag in Höhe von monatlich 500 fünfhundert Euro bis an ihr Lebensende. Meine sämtlichen Verwandten väterlich und mütterlicherseits schliesse ich von der Erfolge aus Die durchgestrichenen Passagen des mit schwarzem Kugelschreiber geschriebenen Textes sind mit blauem Kugelschreiber durchgestrichen. Dr. Andreas Schumacher 32 16

17 Notarielles Testament Lesbarkeit Rechtssicherheit Beratung Sichere Verwahrung Ggf. Kostenersparnis bei Nachlassabwicklung Dr. Andreas Schumacher 33 Hinterlegung sinnvoll Hinterlegung beim Nachlassgericht Registrierung beim Zentralen Testamentsregister Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen immer sichere Verwahrung Dr. Andreas Schumacher 34 17

18 Was ist der Pflichtteil? Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils Nur Geldanspruch, kein Erbe Berechtigte sind Abkömmlinge Ehegatte Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden Dr. Andreas Schumacher 35 Schenken mit warmer Hand Schenkung als vorweggenommene Erbfolge Lebzeitige Übertragung von Eigentum auf künftige Erben z.b. Übertragung des Elternhauses auf das Kind, das ebenfalls in diesem Haus lebt; Übergabe des Hofs an das übernahmewillige Kind Dr. Andreas Schumacher 36 18

19 Bei Betriebsübergaben Steuerberater Landwirtschaftskammer Bauern- und Winzerverband Notar Dr. Andreas Schumacher 37 Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Der 50-jährige Rainer Zufall erleidet einen Schlaganfall beim Sport und wird auf der Intensivstation behandelt. Die Ehefrau erbittet Auskunft über den Gesundheitszustand. Diese wird unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht verweigert. Zudem bereitet Herrn Zufall die künstliche Beatmung erhebliche Schmerzen, Abhilfe könnte ein Luftröhrenschnitt verschaffen. Zudem steht noch der schon lange geplante Verkauf des Eigenheims an, der nicht länger aufgeschoben werden kann. Dr. Andreas Schumacher 38 19

20 Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Ärztliche Schweigepflicht auch ggü. Ehegatten Keine Anordnung der Behandlung durch Ehefrau Verkauf des Hauses nicht möglich Es gibt keine gesetzliche Vollmacht für Ehegatten oder Verwandte Dr. Andreas Schumacher 39 Betreuung Gesetzlicher Vertreter (früher Vormund) Von Gericht bestellt Grds. Angehörige, sonst Berufsbetreuer Kontrolle durch Gericht Teilw. Genehmigung durch Gericht erforderlich Nur, wenn erforderlich und kein Bevollmächtigter Dr. Andreas Schumacher 40 20

21 Betreuungsverfügung Grds. formfrei Besser: mindestens schriftlich Bestimmung der Person Ausschluss von Personen Wünsche und Vorstellungen Dr. Andreas Schumacher 41 Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Studie Uniklinik Eppendorf (2017) 51 % der Patienten auf Intensivstationen haben Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung 40 % der Vorsorgevollmachten und 45 % der Patientenverfügungen sind unvollständig 23 % der Urkunden liegen vor Dr. Andreas Schumacher 42 21

22 Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Vorsorgevollmacht = Vertrauensperson wird ermächtigt, alle Entscheidungen zu treffen Patientenverfügung = Anweisung an Ärzte und Pfleger, ob und wie behandelt werden soll Dr. Andreas Schumacher 43 Vorsorgevollmacht Vermeidung der gerichtlichen Betreuung Jederzeit widerruflich Üblich als Generalvollmacht Vermögensrechtliche Angelegenheiten Persönliche Angelegenheiten Dr. Andreas Schumacher 44 22

23 Auswahl des Bevollmächtigten Jeder möglich Vertrauensperson Missbrauchsgefahr Risikobegrenzung (Vier-Augen-Prinzip, Ausschluss bestimmter Rechtsgeschäfte) Dr. Andreas Schumacher 45 Form der Vorsorgevollmacht In Gesundheitsangelegenheiten mind. schriftlich Für Grundstücksangelegenheiten und Handelsregister notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich Teilw. ausdrückliche Aufzählung von Maßnahmen im Gesundheitsbereich erforderlich Dr. Andreas Schumacher 46 23

24 Form der Vorsorgevollmacht Nicht ausreichend: Ich bevollmächtige meinen Sohn Moritz, mich in allen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten und alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Dr. Andreas Schumacher 47 Vorteile einer notariellen Vollmacht Rechtliche Beratung Klare Formulierung Hohe Akzeptanz (Banken!) Nachweis über Echtheit der Unterschrift Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit Neue Ausfertigung bei Verlust Dr. Andreas Schumacher 48 24

25 Patientenverfügung Beachtung des eigenen Willens bei medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Verbindlich für Ärzte/Pfleger Widerruf jederzeit möglich Betreuer und Bevollmächtigter müssen Geltung verschaffen Behandlungssituationen und gewünschte bzw. zu unterlassende ärztliche Maßnahmen müssen hinreichend konkret festgelegt werden Dr. Andreas Schumacher 49 Form der Patientenverfügung Mindestens schriftlich Notariell sinnvoll wegen Beweiskraft Kombination mit Vorsorgevollmacht möglich und sinnvoll Dr. Andreas Schumacher 50 25

26 Nur Patientenverfügung? Nur Patientenverfügung riskant Ergänzung durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter hat Aufgabe, dem Willen des Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung zu verschaffen Dr. Andreas Schumacher 51 Registrierung sinnvoll Zentrales Vorsorgeregister Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Auch Patientenverfügung, wenn enthalten Abruf durch Betreuungsgerichte Sicherstellung, dass Bevollmächtigte kontaktiert werden können Dr. Andreas Schumacher 52 26

27 Zusammenfassung Beizeiten vorsorgen Miteinander sprechen Beraten lassen Umfassende Absicherung in allen Lebenslagen Dr. Andreas Schumacher 53 verschiebe nicht auf morgen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 27

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