Anzeichen und Entwicklungen erkennen - Unternehmerische Selbstverständlichkeit?
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- Cathrin Abel
- vor 5 Jahren
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1 Anzeichen und Entwicklungen erkennen - Unternehmerische Selbstverständlichkeit? Hubert Kersting Dipl.-Volksw. Handwerkskammer Düsseldorf 1
2 Was ist Liquidität? Liquidität ist die Fähigkeit von Vermögensgegenständen in Geld umgewandelt zu werden Liquidität ist die Fähigkeit des Betriebes, die zu einem Zeitpunkt zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen (Verbindlichkeiten) uneingeschränkt erfüllen zu können. Grundsatz: Liquidität geht vor Rentabilität 2
3 Ursachen von Liquiditätskrisen in 80 % der Fälle geht einer Liquiditätskrise mit einer Rentabilitätskrise einher. in den anderen Fällen arbeiten die Unternehmen rentabel Ursachen für Liquiditätsprobleme: - unzureichendes Eigenkapital - mangelnde Sicherheiten - Wachstum lässt sich nicht aus allein Eigenfinanzierung finanzieren - Private Reserven nicht vorhanden - zu kurzfristige Finanzierung - keine Fristentsprechung in der Finanzierung - falsche Abschätzung des Vorfinanzierungsbedarfs - weiter Planungsfehler 3
4 Ursachen von Insolvenz Bei mehr als 80% der Betriebe: Ursache im Bereich der Finanzierung. Wenig planvolle Zusammenarbeit mit den Banken. Unzureichende Informationspolitik 35 % aller Unternehmenszusammenbrüche durch Forderungsausfälle Risikomanagement auch in Handwerksbetrieben 4
5 Phasenverlauf von Unternehmenskrisen Phase 1 (3 5 Jahre) Phase 2 (2 3 Jahre) Phase 3 (1 2 Jahre) Phase 4 Strategiekrise Ertragskrise Liquiditätskrise Insolvenz Krisenursachen Krisenursachen Krisenursachen Krisenursachen falsches Angebot falscher Standort Marktveränderungen Investitionstau (Betriebsausstattung, EDV, Organisation) Preisdruck Umsatzrückgang Kostensteigerungen Verlust von Marktanteilen falsches Angebot falscher Standort Marktveränderungen Investitionstau (Betriebsausstattung, EDV, Organisation) falsches Angebot falscher Standort Marktveränderungen Investitionstau (Betriebsausstattung, EDV, Organisation) Unternehmensentwicklung bleibt im Vergleich zum Wettbewerb zurück Rückläufiges Ergebnis Auflösung Stiller Reserven Reduzierung Eigenkapital Mahnbescheide Vorauskasse Lohnrückstände Mietrückstände Einstellung der Zahlungen Überschuldung 5
6 Phasen in einer Liquiditätskrise Phase A Phase B Phase C Phase D Liquiditätslücke Liquiditätsengpässe Drohende Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit - Gleichbleibende oder gestiegen Kosten bei sinkenden Umsätzen - Erhöhter Liquiditätsbedarf zur Deckung - des betriebswirtschaftlichen Verlustes, - der Tilgungen und - eines Teil der Privatentnahmen Stark rückläufige Umsätze Erhöhung der Kontokorrentlinien Verspätete Zahlung von Lieferantenrechnungen Mahnungen gehen ein Zögerliche Lieferungen und Androhung von Vorkasse durch den Lieferanten Vereinzelte Mahnbescheide Volle Ausnutzung der Kreditlinien Schlechte Auskünfte Vereinzelte Rückstände Lohn, Sozialabgaben Finanzamt Miete, Leasing, Kreditraten Kaum Handlungsspielraum Einstellung von Zahlungen Überziehung des vereinbarten Kontokorrentrahmens Nur noch Vorkasse bei Lieferanten Kündigung des Kreditengagements durch Hausbank und Leasinggesellschaft Vollstreckung Zoll/Finanzamt Kontopfändung Finanzamt 6
7 Pflichten des GmbH- Geschäftsführers Insolvenzordnung InsO 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag 1. nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder 2. nicht richtig stellt. 7
8 Eröffnungsgründe Insolvenzordnung InsO 17 Zahlungsunfähigkeit (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit. (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. 19 Überschuldung (1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen. 8
9 Anforderungen an ein Liquiditätsmanagement im Handwerksbetrieb Planung jährlich Finanzplan mindesten mtl. Liquiditätsplan mit Soll-Ist-Vergleich, in größeren Betrieben besser wöchentlich Kontrolle tägl. Kontenübersicht mindesten wöchentlich Offene - Posten Debitoren/Kreditoren besser täglich mtl. BWA mit Summen- und Saldenliste Kapitalverwendungsrechnung Stat. Liquidität 9
10 Instrumente zur kurzfristigen Finanzierung Der Kontokorrent Der Lieferantenkredit Der Spezialfinanzierer Der Kreditversicherung/ Kautionsversicherung Konsequentes Forderungsmanagement Factoring Der Finanzierungsmix 10
11 Der Geschäftspartner als Risikofaktor Die hohe Zahl der Insolvenzen zwingt jeden Unternehmer dazu sich in "Selbsthilfe" vor den Folgen fremder Insolvenzen zu schützen! Problem: Überwachung und Beobachtung dergeschäfts-"freunde"ist eine untergeordnete Tätigkeit der Buchhaltung Zu spätes Erkennen einer drohenden Insolvenz führt zu erheblichen Kettenreaktionen! Konsequente Pflege, Beobachtung und Auswahl der Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten (Risikomangement) ist eine überlebenswichtige unternehmerische Aufgabe 11
12 Auftragsabwicklung und Kundenbeobachtung Vor Vertragsabschluß Nach Vertragsabschluß Erstellung des Angebots AV Auftragsverhandlungen Leistungserstellung Abrechnung Risikoeinschätzung des Kunden Überwachung der Aufträge Anzahlungen Überwachung der Reklamationen Schlusszahlung Überwachung der - eingeholten Auskünfte - Zahlungsgewohnheiten - Korrespondenz - Fach- und Lokalpresse - hereingenommene Sicherheiten 12
13 Organisation des Rechnungswesens Schnelle Rechnungserstellung systematische Kundenbeobachtung Regelmäßige Kontrolle der Außenstände Erleichterung des Zahlungsvorgangs für den Kunden evtl. Warenkreditversicherung systematisches und konsequentes Mahnwesen laufende Liquiditätskontrolle 13
57 AktG. 57 AktG. Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen. Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen
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