Bekanntmachung Veröffentlicht am Montag, 27. Juli 2015 BAnz AT B2 Seite 1 von 5

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1 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinie zur Förderung von Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee im aktuellen BMBF-Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA 3) 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Vom 14. Juli 2015 Die Fördermaßnahme Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee ist Teil des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA 3). Mit wissenschaftlichen Grundlagen soll eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in den deutschen Küstenregionen unterstützt und die Entwicklung neuer Konzepte und Infrastrukturen für Küstenschutz und Verkehrswasserbau angestoßen werden, um die verschiedenen parallelen Nutzungsansprüche langfristig abzusichern. Küstenmeere verbinden terrestrische und ozeanische Lebensräume. Die deutschen Küstenlandschaften sind nicht nur Schnittstellen zwischen Land und Meer, sondern auch sensible Siedlungs- und Naturräume. Anthropogene Einflüsse auf die empfindlichen Ökosysteme und deren natürliche Ressourcen sind an der Küste besonders stark spürbar. In den kommenden Jahren wird sich die Nutzung der Küste und somit der Druck auf die Ökosysteme weiter erhöhen. Durch die immer intensivere Nutzung der Küstenregionen steigen zudem die Risiken für Menschen und Wirtschaftsgüter bei extremen Naturereignissen. Die Küstenmeerforschung muss deshalb verstärkt Wissen zur Beurteilung von Entwicklungsmöglichkeiten und Gefährdungspotenzialen im Kontext menschlicher Aktivität und zur Erhaltung von Ökosystemleistungen generieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit dieser Fördermaßnahme die Kooperation und Kommunikation von ingenieur-, natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Forschung in universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen stärken, um den komplexen Fragestellungen in den Küstenregionen von Nordund Ostsee gerecht zu werden und den Dialog mit den umsetzenden Behörden, der gewerblichen Wirtschaft, und der Zivilgesellschaft zu fördern. Von zentraler Bedeutung für den Erfolg ist die Generierung von Wissen durch anwendungsorientierte Forschung, das von den Entscheidungsträgern in den Küstenregionen direkt umgesetzt werden kann. 1.2 Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und/oder den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Die deutschen Küstenregionen haben sich durch natürliche und anthropogene Prozesse zu vielfältigen Lebens-, Naturund Wirtschaftsräumen entwickelt, deren Integrität durch den Klimawandel, Georisiken, sich stetig ändernde hydround morphodynamische Prozesse, menschliche Aktivitäten sowie den sich daraus ergebenden Wechselwirkungen und kumulativen Effekten gefährdet ist. Daher kommt der Weiterentwicklung von zukunftsorientierten Konzepten und Infrastrukturen im Küstenschutz und Verkehrswasserbau mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung der verschiedenen Nutzungsansprüche im Küstenbereich eine zentrale Aufgabe zu. Eine Grundlage hierfür bildet auch ein vertieftes Verständnis der bisherigen Entwicklungen relevanter physikalischer Kennwerte und deren Wechselwirkungen in Bezug auf zukünftige Planungen und Maßnahmen der Daseinsvorsorge. Die Identifizierung von Sicherheitsrisiken, die Weiterentwicklung von Bemessungsverfahren und an zukünftige Entwicklungen angepasste Infrastrukturen, der effiziente und umweltschonende Ressourceneinsatz und die Entwicklung von geeigneten Planungs- und Entscheidungswerkzeugen stellen dabei wichtige Herausforderungen für Forschung und Entwicklung dar. Es werden Verbundprojekte gefördert, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck und auf Grundlage der Küstenforschungsagenda ( einen oder mehrere der nachfolgenden Themenschwerpunkte inter- bzw. transdisziplinär bearbeiten. Dabei sollen die Vorhaben eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Die Einbindung von umsetzenden Behörden und verschiedenen Anwendern in die Projekte wird deshalb ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus sollten sich die Antragsteller mit den bisher geförderten Themen und Verbünden des BMBF-

2 Seite 2 von 5 Förderschwerpunktes Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee ( vertraut machen und Möglichkeiten der Kooperation darstellen. Die Fördermaßnahme konzentriert sich auf folgende Themenschwerpunkte: Analyse und Prognose von großräumigen und regionalen morphodynamischen Prozessen im Bereich der Nordseeküste mit Hilfe von gekoppelten Modellsystemen als Grundlage für Maßnahmen der Daseinsvorsorge im Bereich Küstenschutz und Verkehrswasserbau. Analyse der Auswirkungen von Maßnahmen der Daseinsvorsorge im Bereich der Nordseeküste insbesondere der Veränderung relevanter physikalischer Umweltgrößen sowie hydrologischer Parameter, als Grundlage eines nachhaltigen Küstenmanagements. Räumliche und zeitliche Entwicklung hydrologischer Größen im Bereich der deutschen Ostseeküste als Basis für die Beurteilung von klimabedingten Änderungen, Bemessungskonzepten und Risikobewertungen. Grundlagen für und Entwicklung von deterministischen und probabilistischen Bemessungskonzepten für Infrastrukturen des Küstenschutzes als Basis für die nachhaltige Nutzung der deutschen Küstengebiete. Entwicklung von dem Klima- und Umweltwandel angepassten Infrastrukturen und Maßnahmen des Küstenschutzes, bzw. die Verbesserung der diesbezüglichen Wissensbasis, als Beitrag zu einer Verbesserung der Resilienz der deutschen Küstengebiete. Entwicklung von Werkzeugen und Managementstrategien, die die Planung und Unterhaltung von Infrastrukturen bzw. wasserbaulichen Maßnahmen im deutschen Küstenraum unter dem Aspekt eines ökosystemorientierten regionalen Managements unterstützen. Entwicklung von Sanierungskonzepten für Küstengewässer in Nord- und Ostsee zur Erreichung eines guten Umweltzustandes, sowie von Methoden und Werkzeugen zur Analyse der Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen auf natürliche Umweltprozesse, Ökosysteme und die menschliche Nutzung der Gewässer. 3 Zuwendungs-/Sachbeihilfeempfänger Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen KMU) mit Sitz in Deutschland gestellt werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide komplementär miteinander verzahnen. Die entsprechende Darstellungsweise und Kalkulationsgrundlage dieses zusätzlichen Aufwands ist beim zuständigen Projektträger zu erfragen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Mit der Fördermaßnahme soll der Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Anwendung gefördert werden. Dazu ist eine aktive Beteiligung von umsetzenden Behörden bzw. verschiedenen Anwendern anzustreben. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und sollten durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten in ihrem Bereich ausgewiesen sein. Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsförderung setzt die Bearbeitung der in Nummer 2 skizzierten Forschungsthemen durch interdisziplinäre Verbünde voraus. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: Bereich BMBF => Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte). Für jeden Verbund ist ein Koordinator zu bestellen. Die Projektkoordinatoren übernehmen die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit. Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen. Jeder Antragsteller ist verpflichtet, sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation HORIZONT 2020 vertraut zu machen und zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag darzustellen.

3 Seite 3 von 5 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Die Verbünde sollen in diesem Zeitraum ein Gesamtfördervolumen von einer Million Euro nicht überschreiten. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100 % gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Zusätzlich zu den Zuwendungsbestimmungen des BMBF muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von FuEuI berücksichtigt werden. Dieser Unionsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern sowie für KMU gegebenenfalls eine höhere Förderquote zu. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle KMU-Definition: 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuEuI-Vorhaben (NKBF98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Im Falle von Gebietskörperschaften wird die ANBest-Gk Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Bei der Prüfung einer FuEuI-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen. 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH Ansprechpartnerin ist: Dr. Sigrid Sagert Projektträger Jülich Bereich Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften, Schifffahrt und Meerestechnik (PtJ-MGS) Schweriner Straße Rostock Telefon: 03 81/ s.sagert@fz-juelich.de Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse abgerufen werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem easy-online zu nutzen ( 7.2 Zweistufiges Verfahren Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, bis spätestens 30. Oktober 2015 zunächst Projektskizzen, bestehend aus Formblättern und Vorhabenbeschreibung, in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Nachdem die Projektskizze über das Internetportal eingereicht wurde, ist die Endfassung auszudrucken und nach Prüfung der Angaben zu unterschreiben. Projektskizzen sind durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt elektronisch über das Internetportal easy-online unter oben genanntem Zugangslink unter der Fördermaßnahme Meeres- und Polarforschung im Förderbereich: 2. Ausschreibung zur Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee des BMBF ( KUENO_II&typ=SKI).

4 Seite 4 von 5 Bewerbungen sind nur in dieser Form (d. h. der Kombination aus Einreichung der Projektskizze über das Internetportal und schriftlicher Einsendung der unterschriebenen Endfassung) möglich. Zusendungen per oder Telefax werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren muss die Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache eingereicht werden. Der Umfang sollte acht DIN-A4-Seiten, zusätzlich maximal drei Seiten pro Verbundpartner, in Schriftgröße Arial 11 (1,5 zeilig, 2 cm Seitenrand) nicht übersteigen. Die Beiträge der einzelnen Verbundpartner zum Gesamtvorhaben sollten in der Projektskizze klar ausgewiesen sein. Die selbsterklärende Vorhabenbeschreibung muss eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen und folgende Gliederung aufweisen: I. Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator und der Verbundpartner sowie Zuordnung des Themas zu oben genannten Förderschwerpunkten II. Aussagekräftige Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse) III. Projektbeschreibung III.1. Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele) III.2. Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme und mögliche Synergien zu bisherigen Förderaktivitäten im Förderschwerpunkt Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee III.3. Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes III.4. Bisherige Arbeiten der Antragsteller III.5. Arbeitsplan (aussagekräftige Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner einschließlich der projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze III.6. Projektmanagement und Arbeitsteilung zwischen den Partnern (Überblick in einer Tabelle oder einem Netzdiagramm: Synergien und Abhängigkeiten, Zuordnung zu wesentlichen Arbeitspaketen, Zusammenarbeit mit Dritten) IV. Ergebnisverwertung und Datenmanagement V. Finanzierungspläne der geschätzten Ausgaben/Kosten getrennt nach Kooperationspartnern und Einzelpositionen (geplanter Personaleinsatz, Sachmittel, Reisen, Investitionen). Projektskizzen, die fehlende oder mangelhafte Angaben zu den aufgeführten Gliederungspunkten aufweisen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet: wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie Nutzungs- und Innovationspotenzial der geplanten Forschung, Übereinstimmung mit den fachlichen Schwerpunkten der Ausschreibung, Inter- und Transdisziplinarität des Vorhabens, erwarteter Erkenntnisgewinn, Qualifikation der Antragsteller, Eignung des Konsortiums, Qualität der Arbeitspläne sowie des Daten- und Projektmanagements, Ergebnisverwertung in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht, Angemessenheit der Mittelplanung. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Ergebnis der ersten Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, der bereits die Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens berücksichtigt. Die Antragstellung der zweiten Verfahrensstufe erfolgt in deutscher Sprache entsprechend den jeweiligen Richtlinien des BMBF zur Antragstellung ( Über die Förderwürdigkeit wird nach abschließender Prüfung entschieden. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

5 Seite 5 von 5 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 14. Juli 2015 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Wol lin

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