- Erläuterungsbericht - Feststellungsentwurf. BAB A3 Köln - Frankfurt AS Ransbach-Baumbach

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1 Anlage 1 BAB A3, AS Ransbach-Baumbach Zusätzliche Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung BAB A3- Ransbach-Baumbach Betr.-km : 77,9 Nächster Ort : Mogendorf Baulänge Länge der Anschlüsse : 0,643 km : 0,200 km Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur - Erläuterungsbericht - Feststellungsentwurf BAB A3 Köln - Frankfurt AS Ransbach-Baumbach Richtungsfahrbahn Köln Zusätzliche Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung BAB A3- Ransbach-Baumbach Aufgestellt Montabaur, den Der Leiter des Autobahnamtes

2 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 0 Inhaltsverzeichnis 1 Darstellung des Vorhabens Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung Streckengestaltung Begründung des Vorhabens Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Pflicht zur Umweltverträglichkeit Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Verbesserung der Verkehrssicherheit Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Vergleich der Varianten und Wahl der Linie Beschreibung des Untersuchungsgebietes Beschreibung der untersuchten Varianten Beurteilung der Varianten Technische Gestaltung der Baumaßnahme Ausbaustandard Entwurfs- und Betriebsmerkmale Vorgesehene Verkehrsqualität Gewährleistung der Verkehrssicherheit Nutzung/Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes Linienführung Beschreibung des Trassenverlaufes Zwangspunkte Linienführung im Lageplan Linienführung im Höhenplan Räumliche Linienführung und Sichtweiten Querschnittsgestaltung Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Fahrbahnbefestigung Böschungsbefestigung Hindernisse in Seitenräumen Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten Besondere Anlage Ingenieurbauwerke Lärmschutzanlagen Öffentliche Verkehrsanalgen Leitungen Baugrund / Erdarbeiten Entwässerung Entwässerungsmaßnahmen Berechnungsgrundlagen Ermittlung der Wassermengen Straßendurchlässe Berechnungen zum Regenrückhaltebecken Wasserrechtsverfahren Straßenausstattung... 29

3 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 1 5 Angaben zu den Umweltauswirkungen Naturraumpotentiale Artenschutz Natura 2000-Gebiete Weitere Schutzgebiete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen Lärmschutzmaßnahmen Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Landespflegerische Maßnahmen Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Kosten Verfahren Durchführung der Baumaßnahme... 37

4 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 2 1 Darstellung des Vorhabens 1.1 Planerische Beschreibung Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Autobahnamt Montabaur, beabsichtigt im Bereich der BAB A3 Anschlussstelle (AS) Ransbach-Baumbach die Planung einer zusätzlichen Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung A3 Ransbach- Baumbach nordwestlich des vorhandenen Kreuzungsbereiches der BAB A3 mit der L307 (vgl. Unterlage 5 Lageplan, Blatt Nr. 1). Die Notwendigkeit dieser Planung ergibt sich aus der seit dem Jahre 2002 bestehenden Unfallhäufungsstelle an der AS Ransbach-Baumbach im Kreuzungsbereich der Ausfädelungsspur A3 mit der L307, wo Unfälle mit Blech- sowie auch Personenschäden zu verzeichnen sind. Weiterhin beinhaltet die Maßnahme die Planung eines Bypasses (vgl. Unterlage 5 Lageplan, Blatt Nr. 2) entlang des südlich der A3 gelegenen Kreisverkehrsplatzes von Mogendorf in Richtung Ransbach-Baumbach auf einer Länge von ca. 200 m. Der Bypass dient zur Entlastung und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kreisverkehrsplatzes. Der heutige Gehweg entlang der L307 wird im Anschlussbereich der neuen Verbindungsrampe und im Bereich des Bypasses verlegt. Die BAB A3 ist eine der wichtigsten deutschen Autobahnen und nach der A7 die zweitlängste. Sie verläuft von der niederländischen Grenze bei Emmerich-Elten in Weiterführung der A12 bis Neuhaus am Inn mit Anschluss an die Innkreis Autobahn A8 nach Österreich. Sie ist eine der wichtigsten europäischen Verkehrswege. Regional verbindet die A3 die Ballungsgebiete Ruhrgebiet, den Kölner Raum, das Rhein- Main-Gebiet, Franken, die Oberpfalz und Niederbayern. Die kreuzende Landesstraße L307 ist eine regionale Verbindungsstraße, die den vorderen Westerwald mit dem Neuwieder Becken verbindet. Sie führt von Selters über Mogendorf, Ransbach-Baumbach, und Bendorf nach Neuwied. Die BAB A3 ist in der Kategoriengruppe Autobahnen (AS) mit einer kontinentalen Verbindungsfunktion in die Kategorie AS 0 (Fernautobahn) nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN) einzuordnen. Die Landesstraße L307 ist in der Kategoriengruppe Landstraßen (LS) mit einer überregionalen Verbindungsfunktion in die Kategorie LS II nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN) einzuordnen.

5 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 3 Lage der Ausbaustrecke: Straßenausbau von NK km 0,165 bis NK km 0,808 Abb. 1 : Übersicht BAB A3 AS Ransbach Baumbach Abb. 2 : Übersicht BAB A3 Planung Neue Anschlussrampen

6 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 4 Abb. 3 : Übersicht BAB A3 Planung Bypass Kreisel 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Der Ausbau der AS Raumbach-Baumbach erfolgt durch die Planung eines zusätzlichen Autobahnohres nordwestlich des vorhandenen Kreuzungsbereiches BAB A3 (Betr.km 77,90) mit der L307. Die Auffahrrampe (Achse 113) von der L307 aus Richtung Mogendorf zur A3 in Richtung Köln erhält eine Länge von rd. 900 m (einschl. Einfädelungsspur A3). Die Abfahrrampe (Achse 112) von der A3 aus Richtung Frankfurt zur L307 Richtung Ransbach-Baumbach erhält eine Länge von rd. 850 m (einschl. Verflechtungsbereich A3). Der Verflechtungsbereich auf der A3 beträgt rd. 480 m, um ein Fahrstreifenwechsel problemlos durchführen zu können. Durch die Neuanlage dieser zusätzlichen Fahrbeziehung wird der jetzige unfallträchtige Knotenpunkt kreuzungsfrei hergestellt. Im Anschlussbereich der neuen Verbindungsrampe an die L307 wird die die Verkehrsführung auf der L307 durch Ummarkierung der bestehenden Fahrbahn geändert. Dies geschieht auf der L307 ohne bauliche Veränderung, da durch Wegfall der Linksabbiegespur von Mogendorf kommend zur A3 sowie durch Einbeziehung der Sperrfläche in Fahrstreifenbreite auf der Autobahnbrücke in Richtung Ransbach-Baumbach ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Lediglich der jetzige Einmündungsbereich der Ausfahrrampe der A3 zur L307 wird durch eine großzügige Grüninsel umgestaltet. Im Rahmen der Maßnahme sollte das vorhandene Brückenbauwerk über die A3, BW.-Nr , eine Sanierung erfahren. Entlang des südlich der A3 gelegenen Kreisverkehrsplatzes am Autohof Mogendorf von Mogendorf in Richtung Ransbach-Baumbach erfolgt die Planung eines Bypasses auf einer Länge von ca. 200 m (einschl. Einfädelung auf die L 307). Der Bypass dient zur Entlastung und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Kreisverkehrsplatzes. Der heutige Gehweg entlang der L307 wird im Anschlussbereich der Auf-und Abfahrrampen und im Bereich des Bypasses verlegt. Die Ausbaumaßnahmen befinden sich in der Gemarkung Mogendorf im Westerwaldkreis.

7 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 5 Die geplanten Auf- und Abfahrrampen werden gemäß nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) richtlinienkonform ausgebaut. Die Ausbaubreite der jeweiligen Rampentypen beträgt 6,0 m für den einbahnigen Rampenbereich (Rampenquerschnitt Q1) und 8,00 m für den zweieinbahnigen Rampenbereich (Rampenquerschnitt Q4). Die Ausbaubreite des Bypasses beträgt nach RAL 2012 (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) 5,50 m einschließlich beidseitigen Rinnen. Die max. Längsneigung der neuen Verbindungsrampe beträgt rd. 5,7 % in der Abfahrrampe Achse 112. Beim Bypass wird eine max. Längsneigung von rd. 2,4 % vorgesehen. Die geplanten Entwässerungsmulden variieren zwischen einer Breite von 1,50 m und 2,50 m im Ausbaubereich. Die jeweiligen Ausbauformen sind in den Regelquerschnitten der Anlage 14.1 dargestellt. Die heutige Entwässerungssituation kann in Ihrer heutigen Funktion weitgehend beibehalten werden. Die durch den Ausbau der zusätzlichen Auf- und Abfahrrampen anfallenden verschärften Oberflächenabflüsse werden durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB) mit vorgeschaltetem Absetzbecken gepuffert und anschließend gedrosselt über einen vorhandenen Autobahndurchlass (DN 600) zur Vorflut abgeleitet. Die durch den Ausbau des Bypasses anfallenden verschärften Oberflächenabflüsse werden durch den Bau einer Retentionsmulde gepuffert und anschließend gedrosselt über vorhandene Regenwasserkanäle an die Vorflut (abgedichteter Graben) abgegeben. In den Auslaufbauwerken zum RRB und zur Retentionsmulde werden manuelle Schieber für den Havariefall vorgesehen. Durch die gewählten Entwässerungsmaßnahmen wurde berücksichtigt, dass infolge der Ausbaumaßnahme keine zusätzlichen Wassermengen zur Vorflut weitergeleitet werden. Die vorhandenen Vorfluter bleiben unverändert. Die Ausbaumaßnahme des Bypasses grenzt an ein vorhandenes Wasserschutzgebiet (WSG III) an. Im Vorfeld dieses Feststellungsentwurfes wurde am bei der SGD Nord in Montabaur ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach WHG 60, Abs. 7 in Verbindung mit 54 LWG zum Bau und Betrieb eines RRB und einer Retentionsmulde für die Entwässerung gestellt. 1.3 Streckengestaltung Die Streckengestaltung wird maßgebend durch den Verlauf der A3 und der L307 im Bereich der AS Ransbach-Baumbach, sowie der Berücksichtigung erforderlicher richtlinienkonformer Mindestradien bestimmt. Die vorhandenen Zwangspunkte (u.a. L307, Gewerbegebiet, Gehwege, vorhandene Brückenbauwerke, Grunderwerb, ICE-Strecke) wurden bei der Wahl der Linie berücksichtigt.

8 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 6 2 Begründung des Vorhabens 2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Die Notwendigkeit dieser Planung ergibt sich aus der seit dem Jahre 2002 bestehenden Unfallhäufungsstelle an der AS Ransbach-Baumbach im Kreuzungsbereich der Ausfädelungsspur A3 mit der L307, wo Unfälle mit Blech- sowie auch Personenschäden zu verzeichnen sind. Des Weiteren ist der gesamte Knotenpunkt der AS Ransbach-Baumbach auf beiden Seiten der A3 in den Spitzenstunden überlastet. Der morgendliche Berufsverkehr vom Westerwald in Richtung Autobahn führt zu erheblichen Rückstaus, die auf der L307 bis weit hinter Mogendorf reichen. Zu den Abendzeiten führt der Berufsverkehr zu erheblichen Rückstaus über die Ausfädelungsspur hinaus bis auf die A3. Auch nachdem für den Rechtsabbiegeverkehr der Ausfädelungsrampe in Richtung Mogendorf die Verkehrsfläche verbreitert wurde, um ein Aufstellen der Fahrzeuge für beide Fahrtrichtungen zu ermöglichen, hatte sich die Problematik nicht gelöst. Die Zahl der Unfälle reduzierte sich nicht. Durch den wartenden Linkseinbieger und die damit verbundene Sichtbehinderung für den Rechtseinbieger in Richtung Mogendorf trat zusätzlich eine Leistungseinbuße des Knotens ein. Aus diesen Gründen ist die Planung eines zusätzlichen Autobahnohres für einen kreuzungsfreien Kontenpunkt vorgesehen. Durch das vorhandene hohe Verkehrsaufkommen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes (Baujahr ca. 2002) südlich der A3 wird zur Entlastung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kreisverkehrsplatzes ein Bypass von Mogendorf in Richtung Ransbach-Baumbach vorgesehen. Eine erste Planung eines Bypasses des LBM Diez wurde durch eine nahe Vorbeiführung der Trasse am Tunnelportal der DB Schnellbahnstrecke und der dadurch geforderten Absicherung des Tunnelportals aus Kostengründen nicht realisiert. Bei der hier vorliegenden Planung wird im Bereich des Tunnelportals die jetzige Fahrbahn ohne Verbreiterung in Richtung des Portals beibehalten. Die rechte Fahrspur wird als Ausfahrt in den Bypass genutzt. Die jetzige Sperrfläche, die sich zwischen den beiden Fahrspuren befindet und eine ausreichende Breite aufweist, wird dann als Fahrspur in den Kreisel genutzt. Durch die Entlastung des Kreisverkehrsplatzes wird in den Spitzenstunden der Verkehrsfluss auf der L307 erheblich verbessert und die vorhandenen Rückstaus drastisch reduziert. 2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeit Neben der Erarbeitung eines Fachbeitrags Naturschutz (s. Unterlage 19) wurde als weiterer Planungsbeitrag zum Ausbau der Anschlussstelle u.a. eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG (s. Unterlage 19.5) durchgeführt. Durch das Vorhaben sind gemäß den Ergebnissen der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Eine UVP-Pflicht besteht demzufolge nicht.

9 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) Der Bedarfsplan für Bundesfernstraßen sieht für zahlreiche Projekte den besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag - sogenannte "Ökosternmaßnahmen" - vor. Diese sollen insbesondere bei umfangreichen Bauvorhaben mit einer Dokumentation sicherstellen, dass dem Grundsatz einer umfassenden Problembewältigung auch bei abschnittsweiser Verwirklichung des Gesamtvorhabens Genüge getan wird. Diese Voraussetzungen sind bei dem hier beantragten Ausbau der Anschlussstelle Ransbach-Baumbach nicht gegeben. Eine "Ökosternmaßnahme" liegt nicht vor. 2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung Raumordnerische sowie städtebauliche Zielvorgaben(z.B. Entwicklungsziele) unter Berücksichtigung vorhandener und geplanter Anlagen sind bei der Maßnahme nicht betroffen Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Der heutige Knotenpunkt (AS Ransbach-Baumbach) ist für die vorhandenen und zukünftigen Verkehrsaufkommen nicht leistungsfähig, welches bereits seit dem Jahre 2002 zu einer Unfallhäufigkeitsstelle führt. Durch den Ausbau der AS Ransbach-Baumbach zu einem kreuzungsfreien Knotenpunkt wird die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit im Bereich der AS Ransbach-Baumbach deutlich erhöht. Maßgebende Verkehrszahlen zur AS Ransbach-Baumbach: Neue Verbindungsrampe Linkseinbieger von der A3 aus FR. Frankfurt zur L307 in FR Ransbach-Baumbach im Bestand, entspricht in der Planung Abbieger von der A3 aus FR Frankfurt zur L307 in FR. Ransbach-Baumbach Verkehrszählung von 2004 (DTV) (Strom Nr. 34): DTV Kfz [Kfz/d] = 2310 DTV SV [FZ/d] = 550 Prognose für Gipfeljahr 2024 (DTV) ( Strom Nr. 34): DTV Kfz [Kfz/d] = 2730 DTV SV [FZ/d] = 650 Der Hochrechnungsfaktor wurde mit 1,183 für die BAB angesetzt.

10 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 8 Linkseinbieger von der L307 aus Richtung Mogendorf zur A3 in FR. Köln im Bestand, entspricht in der Planung dem Rechtsabbieger von der L307 aus Richtung Mogendorf zur A3 in FR. Köln Verkehrszählung von 2004 (DTV) (Strom Nr. 23): DTV Kfz [Kfz/d] = 470 DTV SV [FZ/d] = 100 Prognose für Gipfeljahr 2024 (DTV) ( Strom Nr. 23): DTV Kfz [Kfz/d] = 560 DTV SV [FZ/d] = 120 (Verflechtungstrecke ca. 480m) Rechtsabbieger von der L307 aus FR. Ransbach-Baumbach auf die A3 in FR. Köln in Bestand und Planung Verkehrszählung von 2004 (DTV) Strom 43: DTV Kfz [Kfz/d] = 1200 DTV SV [FZ/d] = 360 Prognose für Gipfeljahr 2024 (DTV) Strom Nr. 43: DTV Kfz [Kfz/d] = 1420 DTV SV [FZ/d] = 430 Die Verflechtungsstrecke setzt sich aus den Verkehren der Ströme 34 und 43 zusammen. Somit sind für das Gipfeljahr 2024 rd KFZ/d in dem Bereich zu erwarten. Strom Nr. 24 (L307, Bypass Kreisel) L307 Mogendorf Geradeausfahrer (Bypass Kreisel) zur L307 Ransbach-Baumbach Verkehrszählung von 2004 (DTV) Strom Nr. 24 (Anteil Bypass Kreisel): DTV Kfz [Kfz/d] = 4171 DTV SV [FZ/d] = 417 Prognose für das Gipfeljahr 2024 (DTV) Strom Nr. 24 (Anteil Bypass Kreisel): DTV Kfz [Kfz/d] = 4931 DTV SV [FZ/d] = Verbesserung der Verkehrssicherheit Die Verkehrssicherheit wird durch den Ausbau der AS Ransbach-Baumbach in einen kreuzungsfreien Knotenpunkt deutlich erhöht.

11 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 9 Der Bau des Bypasses entlang des vorhandenen Kreisverkehrsplatzes dient zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Entlastung des Kreisverkehrsplatzes, wodurch in den Spitzenstunden der Verkehrsfluss auf der L307 erheblich verbessert und die vorhandenen Rückstaus drastisch reduziert werden. 2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Eine Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen entsteht durch die Anlage der beiden Maßnahmen, da durch einen besseren Verkehrsfluss und weniger Stauzeiten der Fahrzeuge eine Verringerung der Abgase und des Lärms erfolgen. Dies reduziert auch die bestehenden Umweltbeeinträchtigungen im Umfeld der Anschlussstelle. Hiervon sind vor allem die Ortslage von Mogendorf und die angrenzenden Siedlungsflächen betroffen. 2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Der heutige Knotenpunkt (AS Ransbach-Baumbach) ist für die vorhandenen und zukünftigen Verkehrsaufkommen nicht leistungsfähig, da bereits seit dem Jahre 2002 der Knotenpunkt als Unfallhäufungsstelle geführt wird. Durch den Bau der neuen Verbindungsrampe wird der jetzige unfallträchtige Knotenpunkt kreuzungsfrei gestaltet und der Unfallschwerpunkt beseitigt. Der Bau des Bypasses entlang des vorhandenen Kreisverkehrsplatzes südlich der A3 dient zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kreisverkehrsplatzes. Durch die Entlastung des Kreisverkehrsplatzes wird in den Spitzenstunden der Verkehrsfluss auf der L307 erheblich verbessert, die vorhandenen Rückstaus drastisch reduziert und eine Verbesserung des Verkehrsflusses erzielt. Hierdurch reduziert sich auch die Belastung angrenzender Siedlungsflächen durch Lärm- und Schadstoffemissionen. 3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet liegt an der BAB A3 bei Mogendorf zwischen der Autobahn A 3 und dem angrenzenden Gewerbegebiet von Mogendorf. Naturräumlich gehört der Untersuchungsraum zum Westerwald (320) mit dessen Untereinheit Montabaurer Höhe (324.1). Großräumig befindet sich das Untersuchungsgebiet im Bereich des Mittelrheinischen Schiefergebirges. Der geologische Untergrund besteht aus Basalten (Oligozän bis Miozän), die sich über die devonischen Grauwacken aus den Unterems-Schichten und Tonschiefern ergossen haben und aus Ablagerungen aus dem Quartär und Pleistozän. Das Plangebiet ist klimatisch der Übergangszone vom ozeanischen zum kontinentalen Klima zuzuordnen, wobei der ozeanische Einfluss mit regenreichen Sommern und gemäßigt kühlen Wintern überwiegt. Die Oberflächenentwässerung des Plangebietes erfolgt über einen namenlosen Waldbach im Nordwesten des Plangebietes. Den natürlichen Gelände folgend fließt das Niederschlagswasser in Richtung A3 und dort über einen Einlauf (DN 600) unter der A3 hindurch auf die westliche Seite der Autobahn. Dort mündet der Auslauf in einen Graben, der über einen Weiher dem Waldbach zufließt, der anschließend in den Strutbach mündet. Der

12 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 10 nordwestliche Teilbereich des Untersuchungsraumes entwässert direkt in den Waldbach. Sonstige Oberflächengewässer sind nicht im Untersuchungsraum vorhanden. Nördlich und westlich des Untersuchungsraumes befinden sich ausgedehnte Wasserschutzgebiete der Zone 3. Die reale Vegetation im Plangebiet ist durch zwei unterschiedliche Nutzungen geprägt. Zum einen sind dies die bewaldeten Flächen entlang der A3 und zum anderen die Verkehrs- und Siedlungsflächen mit Autobahn, L 307, Gewerbegebieten und ICE-Trasse. Für die geplante Baumaßnahme wurde eine avifaunistische Kartierung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Sondergutachten zusammengefasst. Aus faunistischer Sicht kann das Plangebiet in drei unterschiedliche Zootopkomplexe untergliedert werden: Laubwald / Mischwald / Nadelwald Waldrand- und Saumstrukturen, Vorwald, Gebüsch Siedlungsflächen Wälder: Die Nadelwaldflächen werden nur von wenigen und häufigen Vogelarten, wie z. B. dem Buchfink, der Tannenmeise, dem Wintergoldhähnchen und dem Zaunkönig besiedelt. Obwohl die Laubwälder teilweise naturnah ausgeprägt sind, sind sie nur von mäßig hoher Bedeutung für den Artenschutz. Hier wurden allgemein häufige und weit verbreiteten Vogelarten wie Schwanzmeise, Zilpzalp, Fitis, Blaumeise, Kohlmeise, Weidenmeise, Sumpfmeise, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Kleiber, Gartenbaumläufer, Buchfink, Singdrossel und Grauschnäpper festgestellt. Durch die hohe Verkehrsbelastung des Standortes werden die Waldflächen in ihrer Lebensraumfunktion deutlich beeinträchtigt. Die kleinflächig eingestreuten Nadelforstbestände werden überwiegend von Sommer- und Wintergoldhähnchen, Tannenmeise, Buchfink, Zaunkönig, Amsel und Rotkehlchen besiedelt. Die Nadelforste sind nur kleinflächig in die Laubwaldbestände eingestreut, so dass sie nicht als eigenständiger Zootopkomplex zu werten sind. Die Laubwälder werden als Lebensraum nur von wenigen Fledermausarten genutzt Die Fledermausfauna wird in einem gesonderten Fachgutachten beschrieben. Siedlungsflächen und Saumstrukturen / Vorwald: Die Waldränder und Vorwaldbestände werden von den typischen Vogelarten wie Goldammer, Heckenbraunelle aber auch dem bereits auf der Roten Liste erfassten Baumpieper besiedelt. Die Siedlungsflächen werden von Haussperling, Hausrotschwanz und der Bachstelze besiedelt. Durch den hohen Versiegelungsgrad der Gewerbeflächen sind diese nur wenig als Lebensraum für Vogelarten geeignet. Eine detaillierte Beschreibung der Avifauna des Untersuchungsraumes ist dem Sondergutachten (s. Unterlage 19.3) zu entnehmen. Neben den erfassten Vogelarten sind Vorkommen der Wildkatze in den umliegenden Waldflächen bekannt bzw. zu erwarten. 1 Diese nutzt die Waldflächen beidseitig der A3 als Lebensraum und es werden Wanderkorridore in diesem Bereich vermutet. 1 P. Schiefenhövel, Die Ausbreitung der Wildkatze (Felis silvestris, SCHREBER, 1777) im Westerwald in: Fauna Flora Rheinland-Pfalz 11: Heft 3, 2009, S Landau.

13 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 11 Das großräumige Landschaftsbild wird durch die ausgedehnten Waldflächen mit den Trassen der Verkehrswege bestimmt. Aufgrund der abschirmenden Gewerbebauten im Randbereich von Mogendorf ist der Planungsraum kaum einsehbar. Die Gebäude schließen den Landschaftsraum in Bezug auf die Einsehbarkeit ab und bilden zusammen mit den angrenzenden Waldflächen eine vertikale Begrenzung des Raumes. Die Autobahn und die Bahntrasse bilden ein linienförmiges Gliederungselement, das aus der Landschaft des näheren Umfeldes deutlich in Erscheinung tritt. Der Untersuchungsraum ist durch die heutige anthropogene Nutzung geformt und geprägt. Die Waldflächen werden durch extensive bis intensive Forstwirtschaft genutzt. Weitere Flächen werden als Verkehrsfläche und Siedlungsfläche mit Gewerbenutzung genutzt. Kleine Teilflächen wie z. B. die Säume sind durch extensive oder aufgegebene Nutzung geprägt. Einrichtungen für die Freizeitnutzung oder Erholungseinrichtungen sind nicht im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Der nördliche Teilbereich sowie die Teilfläche westlich der BAB A 3 sind als Wasserschutzzone 3 ausgewiesen. Durch den Ausbau wird nicht in diese Schutzzonen eingegriffen. Sonstige Schutzgebiete sind im Planungsraum nicht vorhanden. 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten Für die neue Verbindungsrampe wurde im Vorfeld der Planung eine kurze Linie der Verbindungsrampe als Variante erarbeitet. Die Verflechtungslänge betrug bei dieser Lösung 300 m. Der anschließende Radius wurde wegen der Bebauung der ehem. Firma Korzilius, jetzt SKS, mit 35 m wesentlich enger als bei der ausgearbeiteten Variante mit einem Radius von 55 m. Auf Grund der kurzen Verflechtungslänge und des anschließend engen Radius wurde die Variante nicht weiter verfolgt. Eine erste Planung eines Bypasses entlang des Kreisverkehrsplatzes (KVP) des LBM Diez wurde durch eine nahe Vorbeiführung der Trasse am Tunnelportal der DB Schnellbahnstrecke und der dadurch geforderten Absicherung des Tunnelportals aus Kostengründen nicht realisiert. Bei der hier vorliegenden Planung wird im Bereich des Tunnelportals die jetzige Fahrbahn ohne Verbreiterung in Richtung des Portals beibehalten. 3.3 Beurteilung der Varianten Die vorgelegte Lösung stellt einen tragfähigen Kompromiss dar, der die Schutzgüter Verkehrssicherheit; Kosten und den Eingriff in Natur und Landschaft miteinander vereint.

14 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 12 4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme 4.1 Ausbaustandard Entwurfs- und Betriebsmerkmale Der straßenbauliche Entwurf für die neue Verbindungsrampe erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen RAA, Ausgabe Dem Bypass wurde die Richtlinie für die Anlage von Landstraßen 2012 zugrunde gelegt. Die Rampenentwurfselemente werden gemäß RAA (Tab. 21, Seite 69) festgelegt. Die Rampengeschwindigkeit beträgt beim Scheitelradius der Abfahrrampe (Achse 112, R=55,0m) V=42 km/h, beim Scheitelradius der Auffahrrampe (Achse 113, R=62,0m) V=44 km/h. Die Bemessung des Straßenoberbaus erfolgt entsprechend der RSTO-12. Auf- und Abbfahrrampen (Typ Q1 und Ty Q4) : Als kleinste Entwurfselemente wurden gewählt: Auffahrrampe (Bau-km bis Achse 113): Kreisbogenhalbmesser R = 30,00 m Klothoide A = 20,00 m Kuppenausrundung H k,min = 4.500,00 m Wannenausrundung H w,min = 3.000,00 m größtes Längsgefälle s, max = 5,00 % größte Querneigung q, max = 6,00 % Abfahrrampe (Bau-km bis Achse 112): Kreisbogenhalbmesser R = 30,00 m Klothoide A = 20,00 m Kuppenausrundung H k,min = 2.000,00 m Wannenausrundung H w,min = 1.500,00 m größtes Längsgefälle s, max = 5,692 % größte Querneigung q, max = 6,00 % Bypass L307 / Kreisverkehrsplatz (Bau-km bis Achse 150): Kreisbogenhalbmesser R = 90,00 m Klothoide A = 30,00 m Kuppenausrundung H k,min = 2.800,00 m Wannenausrundung H w,min = 1.200,00 m größtes Längsgefälle s, max = 1,538 % größte Querneigung q, max = 2,50 %

15 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Vorgesehene Verkehrsqualität Durch den Bau eines zusätzlichen Anschlussohres im nordwestlichen Quadranten der Anschlussstelle (AS) mit den Rampenquerschnitten von Typ Q1 (6,0 m Fahrbahnbreite einspurig) und von Typ Q4 (8,0 m Fahrbahnbreite zweispurig) nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) und der Herstellung standsicherer und befahrbarer Bankettbereiche wird im Bereich der AS Ransbach-Baumbach eine Verbesserung der Verkehrsqualität für die Strecke sicher gestellt. Zusätzlich werden die vorhandenen Anschlussäste in den vorhandenen Quadranten entlastet und der Knotenpunkt mit der L307 kreuzungsfrei ausgebildet. Der Bau des Bypasses mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m entlang des Kreisverkehrsplatzes südlich der A3 dient zur Verbesserung der Verkehrsqualität im Bereich Kreisverkehrsplatzes. Der heutige Gehweg entlang der L307 wird im Anschlussbereich der Auf-und Abfahrrampen und im Bereich des Bypasses verlegt. Eine sichere Führung der Fußgänger in den Kreuzungsbereichen ist durch die Planungsmaßnahme gewährleistet. Eine Zählung des Fußgänger- und Radverkehrs ergab eine minimale Frequentierung des Gehweges von Mogendorf in Richtung Ransbach-Baumbach, so dass kein Zebrastreifen oder Fußgängerampel vorgesehen werden kann Gewährleistung der Verkehrssicherheit Nachfolgend aufgeführte Punkte gewährleisten eine deutlich verbesserte Verkehrssicherheit innerhalb der AS Ransbach-Baumbach: Bau eines zusätzlichen nordwestlichen Anschlussohres in der AS Ransbach- Baumbach unter Berücksichtigung der RAA Entlastung der heutigen Anschlussäste innerhalb der AS Ransbach-Baumbach Entlastung des Kreisverkehrsplatzes südlich der A3 4.2 Nutzung/Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes Eine Änderung des umliegenden klassifizierten Straßennetzes wird durch die Baumaßnahme nicht erforderlich. Vorhandene Einmündungen landwirtschaftlicher Wege werden an die Ausbaumaßnahme angebunden.

16 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Linienführung Beschreibung des Trassenverlaufes Die Trassierung der neuen Anschlussrampen (Achse 112 und 113) erfolgt nach RAA. Die neue Verbindungsrampe schließt nördlich der Autobahn A3 und südlich des vorhandenen Gewerbebetriebes Mogendorf an die Landesstraße L307 an und verläuft im Anschluss ca. 350 m parallel zur A3 in Fahrtrichtung Köln. Die Rampen werden dann in Radien (Mindestradius von R=62,0 m, Achse 113 / Mindestradius von R=55,0 m, Achse 112) an die Einfädelungsspur zur A3 (Achse 113) bzw. an die Verflechtungsstrecke der A3 (Achse 112) angebunden. Der neue Bypass am Kreisverkehrsplatz beim Autohof Mogendorf führt auf eine Länge von ca. 200 m in nordwestlicher Richtung für die Fahrbeziehung Mogendorf - Ransbach- Baumbach am Kreisverkehrsplatz vorbei. Beginnend im Verflechtungsbereich auf der L307 von Mogendorf kommend schließt der Bypass wieder nach dem Kreisel an die L307 in Richtung Ransbach-Baumbach an Zwangspunkte Nachfolgende Zwangspunkte wurden berücksichtigt: Kreuzungsfreie Anbindung der Auf- und Abfahrrampen an die Landesstraße L307 Fußgängerquerung im Anschlussbereich an die L307 ICE-Strecke Frankfurt - Köln Bauwerke im Bereich der A3 Gewerbebetrieb ca. 90 m nördlich der A3 Anbindung an die A3 (Einfädelungsspur / Verflechtungsstrecke) Vorh. Versorgungsträger (u.a. Maststandorte) Linienführung im Lageplan Die Linienführung im Lageplan wird unter Berücksichtigung der RAA und der o.g. Zwangspunkte trassiert. Zur Abfahrrampe der Verflechtungsstrecke (Achse 112) zur L 307 in Ri. Ransbach- Baumbach können folgende Trassierungselemente genannt werden: - Gerade (A3) R = oo Bau.-km 0+000,00 bis Bau.-km 0+372,866 - Klothoide A = 50 m Bau.-km 0+372,866 bis Bau.-km 0+418,321 - Radius (Rechtskurve) R = 55,00 m Bau.-km 0+418,321 bis Bau.-km 0+572,971 - Klothoide A = 36,017 m Bau.-km 0+572,971 bis Bau.-km 0+596,558 - Klothoide A = 39,619 m Bau.-km 0+596,558 bis Bau.-km 0+598,650 - Radius (Linkskurve) R = 750,00 m Bau.-km 0+598,650 bis Bau.-km 0+807,770

17 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 15 - Klothoide A = 250,000 m Bau.-km 0+807,770 bis Bau.-km 0+891,103 - Gerade R = oo Bau.-km 0+891,103 bis Bau.-km 0+934,210 - Klothoide A = 20,00 m Bau.-km 0+934,210 bis Bau.-km 0+947,543 - Radius (Rechtskurve) R = 30,00 m Bau.-km 0+947,543 bis Bau.-km 0+982,930 - Klothoide A = 20,00 m Bau.-km 0+982,930 bis Bau.-km 0+996,264 - Gerade(L307 Ri. Ransb.) R = oo Bau.-km 0+996,264 bis Bau.-km 0+997,00 Zur Auffahrrampe (Achse 113) können folgende Trassierungselemente beginnend von der L307 aus Ri. Mogendorf zur A3 genannt werden: - Gerade(L307 v. Mogend.) R = oo Bau.-km 0+00,00 bis Bau.-km 0+009,990 - Klothoide A = 20 m Bau.-km 0+009,990 bis Bau.-km 0+033,323 - Radius (Rechtskurve) R = 30,00 m Bau.-km 0+033,323 bis Bau.-km 0+044,860 - Klothoide A = 20 m Bau.-km 0+044,860 bis Bau.-km 0+074,860 - Gerade L307 R = oo Bau.-km 0+074,860 bis Bau.-km 0+115,728 - Klothoide A = 250 m Bau.-km 0+115,728 bis Bau.-km 0+199,061 - Radius (Rechtskurve) R = 750,00 m Bau.-km 0+199,061 bis Bau.-km 0+413,472 - Klothoide A = 40,29 m Bau.-km 0+413,472 bis Bau.-km 0+440,650 - Radius (Linkskurve) R = 62,00 m Bau.-km 0+440,650 bis Bau.-km 0+490,583 - Klothoide A = 40,00 m Bau.-km 0+490,583 bis Bau.-km 0+516,390 - Klothoide A = 60,00 m Bau.-km 0+516,390 bis Bau.-km 0+536,390 - Radius (Rechtskurve) R = 180,00 m Bau.-km 0+536,390 bis Bau.-km 0+674,289 - Klothoide A = 80,00 m Bau.-km 0+674,289 bis Bau.-km 0+709,845 - Gerade (A3) R = oo Bau.-km 0+709,845 bis Bau.-km 0+950,000 Die Querneigungen der Rampen wurden mit max. 6,00 % in den Kurvenbereichen ausgebildet. Die Regelquerneigung in den Fahrspuren beträgt 2,5 %.

18 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Linienführung im Höhenplan Die Linienführung im Höhenplan richtet sich unter Berücksichtigung der Richtlinie maßgebend nach den vorhandenen Zwangspunkten (u.a. Anschluss an L307 und A3) im Bereich der Planungsmaßnahme. Als kleinste Entwurfselemente wurden gewählt: Auf- und Abbfahrrampen: Auffahrrampe von der L307 von Mogendorf zur A3 (Bau-km bis Achse 113): Kuppenausrundung H k,min = 4.500,00 m Wannenausrundung H w,min = 3.000,00 m größtes Längsgefälle s, max = 5,00 % Abfahrrampe Von der A3 zur L307 in Richtung Ransbach-Baumbach (Bau-km bis Achse 112): Kuppenausrundung H k,min = 2.000,00 m Wannenausrundung H w,min = 1.500,00 m größtes Längsgefälle s, max = 5,692 % Bypass L307 / Kreisverkehrsplatz (Bau-km bis Achse 150): Kuppenausrundung H k,min = 2.800,00 m Wannenausrundung H w,min = 1.200,00 m größtes Längsgefälle s, max = 1,538 % Räumliche Linienführung und Sichtweiten Die Überlagerung der Entwurfselemente in Lage und Höhe führt zu dem Ergebnis, dass die gewählte Linienführung und Sichtweiten zum Neubau der Auf- und Abfahrrampen gemäß RAA gewählt wurden. Die notwendigen Haltesichtweiten werden gemäß RAA (Tab. 21, Seite 69) eingehalten.

19 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Querschnittsgestaltung Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Bei dem Bau eines zusätzlichen Anschlussohres der Anschlussstelle Ransbach-Baumbach werden nach der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen RAA die Rampenquerschnitte von Typ Q1 (6,0 m Fahrbahnbreite einspurig) und von Typ Q4 (8,0 m Fahrbahnbreite zweispurig) vorgesehen. Die angrenzenden Bankettbereiche werden standsicherer und befahrbar hergestellt. Der Bypass entlang des Kreisverkehrsplatzes südlich der A3 erhält nach der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Der heutige Gehweg entlang der L307 wird im Anschlussbereich der Auf-und Abfahrrampen und im Bereich des Bypasses verlegt. Eine sichere Führung der Fußgänger in den Kreuzungsbereichen ist durch die Planungsmaßnahme gewährleistet. Die Querschnittsmaße der Rampen Q 1 (Typ Q1 nach RAA): Randstreifen links = 0,75 m Fahrstreifenbreite = 4,50 m Randstreifen rechts = 0,75 m Kronenbreite = 6,00 m Bankettbreite 1,00 m - 1,50 m Q 2 (Typ Q4) nach Korrektur RAA in 2013: Randstreifen links = 0,25 m Fahrstreifenbreite = 3,50 m Mittelmarkierung = 0,50 m Fahrstreifenbreite = 3,50 m Randstreifen rechts = 0,25 m Kronenbreite = 8,00 m Bankettbreite 1,00 m - 1,50 m Bypass (L307, KVP): Rinnenstreifen links = 0,30 m Fahrstreifenbreite = 4,90 m Rinnenstreifen rechts = 0,30 m Kronenbreite = 5,50 m Bankettbreite links 1,00 m Gehwegbreite rechts 1,70 m

20 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Fahrbahnbefestigung Die Befestigung des Ein- und Ausfädelungsstreifens der A3 wird entsprechend der RSTO-12 mit der Bauklasse BK 100 ausgeführt. Gewählter Aufbau gem. RStO 2012 Tafel 1,Bk100 Zeile 1: Fahrbahn (Vollausbau) 12 cm Asphaltdecke 22 cm Asphalttragschicht 41 cm Frostschutzschicht cm Gesamtdicke Die Verbindungsrampen erhalten nach der Berechnung des frostsicheren Aufbaus die Bauklasse BK 32. Gewählter Aufbau gem. RStO 2012 Tafel 1,BK32 Zeile 1: Fahrbahn (Vollausbau) 12 cm Asphaltdecke 18 cm Asphalttragschicht 45 cm Frostschutzschicht cm Gesamtdicke Gewählter Aufbau L307 (Bypass Kreisel) gem. RStO 2012 Tafel 1,BK10 Zeile 1: Fahrbahn (Vollausbau) 12 cm Asphaltdecke 14 cm Asphalttragschicht 39 cm Frostschutzschicht cm Gesamtdicke Böschungsbefestigung Die Böschungen werden mit einer Regelneigung von 1:1,5 und mit 10 cm Oberbodenauftrag ausgebildet. Für die Bepflanzung der Böschungen werden standortgerechte Gehölze gewählt.

21 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Hindernisse in Seitenräumen Im Planungsbereich sind vorhandene und Brücken, Schilderbrücken und Schilder als Hindernis in den Seitenräumen zu sehen. Die Hindernisse sind durch entsprechende Schutzeinrichtungen zu sichern oder zu versetzen. 4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten Die Auf-und Abfahrrampen, sowie der Bypass entlang des Kreisverkehrsplatzes werden lage- und höhenmäßig am Baubeginn und Bauende der Ausbaustrecke an das vorhandene Wegenetz angepasst. Im Zuge der Baumaßnahme erfolgt eine lage- und höhenmäßige Wiederanbindung vorhandener Wirtschaftswege an die L Besondere Anlage Im Planungsbereich sind keine besonderen Anlagen vorhanden 4.7 Ingenieurbauwerke Das vorhandene Überführungsbauwerk der L307 über die A3 bei Mogendorf mit der Bauwerksnummer sollte im Zuge der Maßnahme mit saniert werden. Durch die Veränderung der Markierung wird grundsätzlich eine neue Deckschicht aufzubringen sein, um keine Phantommarkierung der jetzigen Situation zu erhalten. Die Abmessungen des Bauwerks im Einzelnen: BW , Bau-km 77,898, Baujahr 1977 Die Hauptabmessungen ergeben sich zu: L.W. = 50,28 m L.H. 4,77 m N.Br. (zw. Geländer) = 14,50 m Kr.Wi mit L307 = 97,000 gon Br. Kl. = 60 / Lärmschutzanlagen Im Rahmen der Planungsmaßnahme wurde eine Lärmtechnische Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der neuen Verbindungsrampe bezüglich Lärms auf die nahegelegene Bebauung zu überprüfen. Die Lärmtechnische Berechnung ergab keinen Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen bei der Wohnbebauung der Ortslage Mogendorf.

22 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 20 Bei der angrenzenden Bebauung des Bürogebäudes der ehemaligen Fa. Korzilius, jetzt SKS, besteht an der südwestlichen Hausfront des Gebäudes (Krugbäckerstr.18) beim EG und 1.OG Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen dem Grunde nach. Die genaue Berechnung ist in der Anlage 17 des Entwurfes beigefügt. 4.9 Öffentliche Verkehrsanalgen Im Planungsbereich sind keine öffentlichen Verkehrsanlagen vorhanden oder geplant Leitungen Die Versorgungsträger werden rechtzeitig vor Baubeginn vom Baulastträger informiert, so dass eine einvernehmliche Verlegung von evtl. Versorgungsleitungen erfolgen kann. Im März 2013 wurden nachfolgende Versorgungsträger über die geplante Baumaßnahme informiert. Westnetz GmbH, Dortmund (110-KV Freileitung) Verkehrstelematik und Verkehrsmanagement LBM RP (Telematikleitungen) Fernmeldemeisterei Koblenz (Fernmeldekabel) BwDLZ Zweibrücken, Zweibrücken (Endgültig stillgelegte Fernleitung Westerburg-Gießen) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Frankfurt (110KV-Bahnstromleitung) Kampfmittelräumdienst, Koblenz-Rübenach (Kampfmittel nicht ausgeschlossen) Deutsche Telekom GmbH, Koblenz (Leitungen) Die Versorgungsträger werden rechtzeitig vor Baubeginn vom Baulastträger informiert, so dass eine einvernehmliche Verlegung von evtl. Versorgungsleitungen erfolgen kann Baugrund / Erdarbeiten Belastetes Material, welches im Zuge der Ausbaumaßnahme abgetragen werden muss, ist entsprechend den Richtlinien der Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ordnungsgemäß zu entsorgen.

23 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Entwässerung Entwässerungsmaßnahmen Das vorhandene Entwässerungssystem mit Ableitung der anfallenden Wassermengen über vorh. Durchlässe und Regenwasserkanäle zur Vorflut wird in seiner heutigen Funktion beibehalten. Die Entwässerung- und Retentionsmaßnahmen werden so geplant, dass im Zuge der Ausbaumaßnahme keine zusätzlichen Wassermengen zur Vorflut abgeleitet werden. Im Vorfeld dieses Feststellungsentwurfes wurde am bei der SGD Nord in Montabaur ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach WHG 60, Abs. 7 in Verbindung mit 54 LWG zum Bau und Betrieb eines RRB und einer Retentionsmulde für die Entwässerung gestellt. Regenrückhaltebecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken: Das geplante Regenrückhaltebecken (RRB) mit vorgeschaltetem Absetzbecken im Inselbereich der neuen Auf- und Abfahrrampen liegt außerhalb der Wasserschutzzone III. Die gedrosselten Ablaufwassermengen werden, wie bereits im heutigen Zustand über einen vorhandenen Autobahndurchlass (DN 600) in ein Grabensystem zu einem vorh. Teich abgeleitet. Der vorh. Notüberlauf aus der Teichanlage entwässert über ein vorh. Eiprofil (Autobahndurchlass DN 1000/1500) in ein vorh. Grabensystem (Vorflut). Das anschließende vorh. Grabensystem führt durch die Wasserschutzzonen I und II. Die Schutzbedürfnisse für die Gewässergüte wird nach DWA-Merkblatt 153 für die Wasserschutzzone III mit Typ G25 angesetzt. Aus Sicherheitsgründen erfolgt eine Umzäunung des RRB. Die Wartung (u.a. Zufahrtsrampe in das Regenrückhaltebecken) und Erreichbarkeit der Anlagen (einschl. Bauwerke) ist seitens des LBM Montabaur zu gewährleisten. Als zusätzliche Sicherheit (u.a. Auftriebssicherheit) erhält die gesamte Anlage eine Ringdrainage mit Anschluss an die Vorflut über das Auslaufbauwerk. Absetzbecken: Dem Regenrückhaltebecken wird ein abgedichtetes Absetzbecken (Dauerstau 2,0m, Böschungsneigung 1:2) nach RiStWag vorgeschaltet. Im Absetzbecken wird eine Tauchwand angebracht. Regenrückhaltebecken: Die Bemessung erfolgt für ein 10-jährliches Regenereignis (n=0,1) Die Regenabflussspende wird mit q R = 26,3 l/(s x ha) gewählt.

24 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 22 Durch die im Zuge der Ausbaumaßnahme gewählten Rückhaltemaßnahmen werden keine zusätzlichen Wassermengen zur Vorflut abgeleitet. Im Bereich des Regenrückhaltebeckens ist keine Abdichtung erforderlich. Das Becken erhält im gesamten Bereich eine 20 cm Schicht mit Oberbodenauftrag. Die Böschungsneigungen werden mit >= 1:2 gewählt. Einlaufbauwerk: Für den Bemessungsfall des Regenrückhaltebeckens wird aus Platzgründen ein Rückstau von bis zu ca. 70 cm oberhalb der Dauerstauhöhe im Absetzbecken vorgesehen, welches einen schadlosen Rückstau in das Einlaufbauwerk und der zulaufenden Regenwasserkanäle beinhaltet. Auslaufbauwerk: Die Regelung der zu drosselnden Abflusswassermengen aus dem Regenrückhaltebecken erfolgt über ein Auslaufbauwerk mit manueller Schiebervorrichtung. Der manuelle Schieber kann durch Einbinden der Schiebervorrichtungen in die Abdeckplatte des Bauwerkes außerhalb des Beckens getätigt werden. Die Schieberstellung ist von der bauausführenden Firma auf den vorgegebenen Drosselabfluss einzustellen. Im Havariefall kann der Schieber vollständig zugedreht (geschlossen) werden. Der Notüberlauf erfolgt über eine 5,0m breite Entwässerungsmulde zur Vorflut (vorh. Autobahndurchlass DN 600). Die Mulde ist mit Wasserbausteinen gegen Erosionsschäden zu sichern. Einfädelungsspur A 3: Die vorh. Standspur der A 3 wird im Bereich der zukünftigen Einfädelungsspur um ca. 1,25 m verbreitet. Die Mehrwassermengen aus Teilbereichen der Auffahrrampe (Achse 113, Bau-km bis 665) und dem Anbaubereich der Einfädelungsspur werden durch den Bau des Regenrückhaltebeckens im Innenohrbereich der geplanten Rampen und durch die Anlage einer Retentionsmulde mit darunterliegender Rigole entlang der Einfädelungsspur kompensiert. Es werden keine zusätzlichen Wassermengen zur Vorflut abgeleitet. Die Wassermengen werden, wie im heutigen Zustand, schadlos in einen vorhandenen Graben entlang eines Wirtschaftsweges abgeleitet. Retentionsmulde (L 307, Bypass Kreisverkehrsplatz) Zwischen dem vorhandenen Kreisverkehrsplatzes (KVP) und der vorh. Park- und Ride-Anlage wird östlich der L 307 eine Retentionsmulde (vgl. Unterlage 5, Bl. 2) angelegt, um die durch den Bau des Bypasses zusätzlich anfallenden Wassermengen zu

25 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 23 puffern und eine direkte Einleitung der Wassermengen in das vorh. Wasserschutzgebiet (WSG III) zu verhindern. Die Wassermengen des Bypasses und Teilbereiche der L 307 werden über einen neu geplanten Regenwasserkanal in die Retentionsmulde eingeleitet. Für den Havariefall wird im Auslaufbauwerk ein manueller Schieber vorgesehen. Der Grundablauf und der Notüberlauf aus der Retentionsmulde wird in einen vorh. Regenwasserkanal abgeleitet, welcher, wie im heutigen Bestand, in einen vorhandenen abgedichteten Graben (vorh. Einleitungsstelle) innerhalb der WSG III einleitet. Die Retentionsmulde ist konstruktiv zu wählen. Durch die gewählten Maßnahmen wird sichergestellt, dass keine Schäden durch die Ausbaumaßnahme auftreten Berechnungsgrundlagen Regenspenden Als Grundlage für die Ermittlung der Regenspenden in Abhängigkeit von Häufigkeit und Dauer wurde auf die Starkniederschlagshöhen nach KOSTRA (DWD, 1997) zurückgegriffen. Die Starkniederschlagstabelle für das maßgebende Rasterfeld ist im Anhang 1 beigefügt. Regendauer Die zu betrachtende Regendauer wurde jeweils nach ATV-A118, Tab. 4 festgelegt. Für die Einleitungswassermengen ist eine Regendauer von 15 min bei einem 1- jährlichem Regenereignis (n=1) maßgebend. Spitzenabflusswerte nach RAS-EW, (Ausgabe 2005) Abflussbeiwert : ψ = 0,90 ψ = 0,30 ψ = 0,08 Straßenflächen Bankett, Mulde und Böschung Waldflächen / Außengebiete / Grünflächen Rohrleitungen und Durchlässe (Hydraulische Tabellen nach Prandtl-Colebrook und RAS-EW, Ausgabe 2005) Rohrleitung : k b -Wert = 1,50 (Betonrohr) n = 0,2 Straßentiefpunkte / Durchlass (5-jährliches Ereignis)

26 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Ermittlung der Wassermengen Einzugsgebiet 1 : (u.a L 307 und vorh. östl. Rampen) Straßenflächen Q = 0,50 ha x 113,9 l/s x ha x 0,90 = 51,3 l/s Bankett u. Böschung Q = 0,30 ha x 113,9 l/s x ha x 0,25 = 8,5 l/s Grün- und Waldflächen Q = 1,60 ha x 113,9 l/s x ha x 0,08 = 14,6l/s Gesamtabfluss Q = 74,4 l/s Einzugsgebiet 2 : (u.a Teilbereich nördlich der Auf- und Abrampe)) Straßenflächen Q = 0,00 ha x 113,9 l/s x ha x 0,90 = 0,0 l/s Bankett u. Böschung Q = 0,15 ha x 113,9 l/s x ha x 0,25 = 4,3 l/s Grün- und Waldflächen Q = 3,00 ha x 113,9 l/s x ha x 0,08 = 27,3 l/s Gesamtabfluss Q = 31,6 l/s Einzugsgebiet 3 : (u.a Teilbereiche Rampen und BAB A3) Straßenflächen Q = 1,07 ha x 113,9 l/s x ha x 0,90 = 109,7 l/s Bankett u. Böschung Q = 0,39 ha x 113,9 l/s x ha x 0,25 = 11,1 l/s Grün- und Waldflächen Q = 2,87 ha x 113,9 l/s x ha x 0,08 = 26,2 l/s Gesamtabfluss Q = 147,0 l/s Einzugsgebiet 4 : (Inselbereich Aufframpen) Straßenflächen Q = 0,03 ha x 113,9 l/s x ha x 0,90 = 3,1 l/s Bankett u. Böschung Q = 0,39 ha x 113,9 l/s x ha x 0,25 = 11,1 l/s Grün- und Waldflächen Q = 2,87 ha x 113,9 l/s x ha x 0,08 = 26,2 l/s Gesamtabfluss Q = 40,4 l/s Einzugsgebiet 5 : (Auffahrrampe (Achse 113) ab Bau-km 0+530) Straßenflächen Q = 0,48 ha x 113,9 l/s x ha x 0,90 = 49,2 l/s Bankett u. Böschung Q = 0,25 ha x 113,9 l/s x ha x 0,25 = 11,4 l/s Grün- und Waldflächen Q = 4,20 ha x 113,9 l/s x ha x 0,08 = 38,3 l/s Gesamtabfluss Q = 98,9 l/s Einzugsgebiet 6 : (Bypass Kreisel, Achse 150) Straßenflächen Q = 0,13 ha x 113,9 l/s x ha x 0,90 = 13,3 l/s Bankett u. Böschung Q = 0,04 ha x 113,9 l/s x ha x 0,25 = 1,1 l/s Grün- und Waldflächen Q = 0,00 ha x 113,9 l/s x ha x 0,08 = 0,0 l/s Gesamtabfluss Q = 14,4 l/s

27 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite Straßendurchlässe Die Berechnung des Straßendurchlass (Bau-km 0+280) erfolgt auf Grundlage der RAS EW (Ausgabe 2005) Bemessung Durchlass, DN 500, L=14,0m ( Bau-km 0+280, Achse 113) [Einzugsgebiet 2] Q 15(n=0,2) = 31,6 l/s x 194,5/113,9 l/(s*ha) = 54,0 l/s gew.: DN 500 SB mit I s = 25,00, k b = 1,50 Q vorh. = 54,0 l/s < Q voll = 264,2 l/s; v v = 1,57 m/s Der Durchlass DN 500 (Bau-km 0+280, Achse 113) ist nach RAS-EW für die anfallenden Wassermengen eines 5-jährlichen Regenereignis ausreichend dimensioniert.

28 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 26 Bemessung Durchlass, DN 500, L=15,0m ( Bau-km 0+448, Achse 112) [Einzugsgebiet 1 bis 3] Q 15(n=0,2) = (74,4 l/s + 31,6 l/s + 147,0) x 194,5/113,9 l/(s*ha) = 432,0 l/s gew.: DN 500 SB mit I s = 12,90, k b = 1,50 Q vorh. = 432,0 l/s < Q voll = 455,0 l/s; v v = 2,32 m/s Der Durchlass DN 500 (Bau-km 0+446, Achse 112) ist nach RAS-EW für die anfallenden Wassermengen eines 5-jährlichen Regenereignis ausreichend dimensioniert Berechnungen zum Regenrückhaltebecken (RRB) RRB im Inselbereich der neuen Auf- und Abfahrrampen (Achse 112 / 113) zur A 3. Natürlicher Abfluss aus den zum geplanten RRB zufließen Einzugsgebieten Qab = 12,14 ha x 0,08 x 113,9 l/s/ha = 110,6 l/s (natürlicher Abfluss) Gewählt: Qab= 65,00 l/s Drosselabflussspende = 26,32 l/sxha

29 Zusätzliche Verbindungsrampe Feststellungsentwurf November 2015 Seite 27 Beckenvolumen Trockenbecken ( ): Fläche unten (Sohle 301,90m) A unten = 176 m 2 Fläche oben (Stauziel 303,65 m) A oben = 415 m 2 Einstautiefe: 303,65m 301,90 m = 1,75 m Volumen = ((176 m m 2 ) / 2) x 1,75m = 517 m 3 Zusätzlich Rückstau in Absetzbecken Fläche oberhalb Dauerstau bis Stauziel 0,80 m Fläche unten Dauerstau (Wsp. 302,85m) A Dauerstau = 215 m 2 Fläche oben (Stauziel 303,65 m) A oben = 335 m 2 Volumen = ((215 m m 2 ) / 2) x 0,80 m = 220 m 3 Gesamtes vorh. Rückhaltevolumen RRB : 517 m m 3 = 737 m 3 Erforderliches Rückhaltevolumen RRB : 717 m 3 Das RRB ist für ein 10-järliches Regenereignis ausreichend dimensioniert.

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