Strategie. Schulobstprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strategie. Schulobstprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2011"

Transkript

1 Strategie für ein Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Rheinland-Pfalz im Durchführungszeitraum 1. August Juli 2011

2 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 4 1 Ausgangslage 5 2 Ziel des Schulobstprogramms 5 3 Zielgruppe Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen Teilnehmende Einrichtungen 6 Anzahl und Anteil der mit dem Programm erreichten Kinder 7 4 Häufigkeit und Umfang des Angebots von Obst und Gemüse Organisation der Verteilung Häufigkeit und Dauer des Angebots Umfang des Angebots Zeitpunkt der Verteilung des Obst- und Gemüseangebots 7 5 Produktauswahl Zugelassenes Obst- und Gemüseangebot Berücksichtigung des jahreszeitlichen Angebots Verfügbarkeit der Produkte Genehmigung der Produktliste durch die zuständige Gesundheitsbehörde 8 6 Dauer der Durchführung des Programms 9 7 Beteiligung interessierter Kreise 9 8 Flankierende Maßnahmen 9 9 Mittelausstattung des Programms 9 10 Zuständige Behörden Voraussetzungen zur Gewährung von Beihilfen Antragsformulare auf Auszahlung für Begünstigte Häufigkeit der Antragstellung Zugelassene Antragsteller 10

3 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Berichte, Bewertung und Kontrolle Anforderungen an Berichte von Begünstigten und Bereitstellung von Formularen _ Bewertungskriterien und Bereitstellung von Bewertungsformularen für Begünstigte Kontrolle der Durchführung des EU-Schulobstprogramms Anlagen Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse Obst und Gemüse (Auszug aus VO (EG) Nr. 1234/2007 Anhang I, Teil IX) 12 Bananen (Auszug aus VO (EG) Nr. 1234/2007 Anhang I, Teil XI) Billigung Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse (Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) Flankierende Maßnahmen 14

4 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Einleitung Die vorliegende Strategie dient als Grundlage zur Durchführung eines Schulobstprogramms gemäß - Artikel 103ga der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms (ABl. L 299 vom , S. 1) in Verbindung mit der - Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms (ABl. L94 vom , S. 38) im Land Rheinland-Pfalz im Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011 (Schuljahr 2010/11). Rheinland-Pfalz wird damit das im laufenden Schuljahr 2009/10 begonnene Schulobstprogramm fortgesetzt. Während das Programm im Schuljahr 2009/10 zunächst nur an einer begrenzten Zahl von Grund- und Förderschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen durchgeführt wird, ist für das Schuljahr 2010/11 eine Ausweitung auf alle vorgenannten Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz vorgesehen.

5 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Ausgangslage Das Europäische Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 sieht vor, dass, beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010, eine Gemeinschaftsbeihilfe von jährlich 90 Millionen Euro für die Verteilung von Obst und Gemüse an Kinder in Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten für die Erzeugnisse sowie für Logistik, Verteilung und Kommunikation, in Konvergenzregionen und in Gebieten in äußerster Randlage der Gemeinschaft beträgt der Gemeinschaftsanteil 75 Prozent. Für Rheinland-Pfalz als Nicht-Konvergenzregion erreicht die Gemeinschaftsbeteiligung damit einen Anteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kofinanzierung muss jeweils von den Mitgliedstaaten erbracht werden, wobei zur Finanzierung des nationalen Anteils neben öffentlichen Mitteln auch Finanzbeiträge des privaten Sektors eingesetzt werden können. Das am 24. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz) (BGBl. I Nr. 63 vom , S. 3152) legt in Deutschland die Zuständigkeit für die Regelung der nationalen Kofinanzierung des EU-Schulobstprogramms in die Hände der Bundesländer. Es ist ein Anliegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Kinder möglichst früh an eine gesundheitsfördernde Ernährung heranzuführen. Deshalb wurde an den Grundschulen des Landes das gemeinsame Klassenfrühstück in der ersten Pause eingeführt. Außerdem wurde ein Sozialfonds geschaffen, der es Kindergarten- und Schulkindern aus finanzschwachen Familien ermöglicht, sehr kostengünstig am gemeinsamen Mittagessen im Rahmen der Ganztagsbetreuung teilzunehmen und so regelmäßig eine vollwertige Mittagsmahlzeit zu erhalten. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Rheinland-Pfalz unterstützt Schulträger, Schulen und Lehrer bei Maßnahmen der Ernährungsbildung und bei der Umsetzung einer gesundheitsfördernden Schulverpflegung. Die Empfehlungen der Vernetzungsstelle beruhen auf den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und beinhalten u. a. ein tägliches, vielseitiges Angebot an Gemüse und Obst. In Rheinland-Pfalz spielt innerhalb der Landwirtschaft insbesondere der Gemüseanbau und in einzelnen Regionen auch der Obstanbau eine wichtige Rolle. Aus Gründen der Nachhaltigkeit kann und sollte bei der Auswahl der Produkte für die Schulverpflegung deshalb verstärkt auf die regionale Herkunft unter Berücksichtigung der jeweiligen Saison geachtet werden. 2 Ziel des Schulobstprogramms Ziel des rheinland-pfälzischen Schulobstprogramms ist es, Kinder im Grundschulalter durch ein regelmäßiges und vielseitiges Angebot an Obst und Gemüse zusätzlich zum Angebot im Rahmen der Mittagsverpflegung nachhaltig zu einem vermehrten Verzehr von Obst und Gemüse zu motivieren.

6 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Die Schülerinnen und Schüler sollen die verschiedenen Gemüse- und Obstarten kennen und schätzen lernen und sie sollen diese Wertschätzung auch in ihre Familien tragen. Die Kinder sollen außerdem den Umgang mit frischem Gemüse und Obst üben, damit sie das vielfältige Angebot zukünftig gut nutzen können. Dadurch soll langfristig eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung erreicht werden. 3 Zielgruppe 3.1 Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe Das rheinland-pfälzische Schulobstprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre) sowie an ältere Schülerinnen und Schüler, soweit diese Förderschulen 1 besuchen. Ein überdurchschnittlicher Anteil der Schülerinnen und Schüler dieser zweiten Altersgruppe stammt aus einem sozialen Umfeld, in dem hinsichtlich der Ernährungsbildung und der Ernährungsgewohnheiten ein besonderer Handlungsbedarf gesehen wird (sog. Soziale Brennpunkte). 3.2 Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen Teilnehmende Einrichtungen Es ist vorgesehen, dass alle rheinland-pfälzischen Grund- und Förderschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit der unter 3.1 beschriebenen Zielgruppe an dem Programm teilnehmen. In Rheinland-Pfalz bestehen derzeit 911 Grundschulen Förderschulen 77 vergleichbare Bildungseinrichtungen (Organisatorisch verbundene Grund- und Hauptschulen bzw. Grund- und Regional- oder Realschulen). 1 Förderschulen haben den Auftrag zu Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat und die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen. Sie führen die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um sie zu befähigen, sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Förderschulen haben unterschiedliche sonderpädagogische Förderschwerpunkte, die mit jeweils eigenen Unterrichtsangeboten zu verschiedenen Schulabschlüssen führen. In Rheinland-Pfalz ist die Förderschule in neun verschiedene Förderschulformen (Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung, Schule für Blinde, Schule für Sehbehinderte, Schule für Gehörlose, Schule für Schwerhörige) gegliedert. Förderschulen sind allgemein bildende Schulen und umfassen in der Regel die Primarstufe und die Sekundarstufe I. 2 In Grundschulen werden Kinder in den Klassen-/Jahrgangsstufen 1 bis 4 unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen umfassen damit die Altersstufen von etwa sechs bis zehn Jahren.

7 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Anzahl und Anteil der mit dem Programm erreichten Kinder Durch die vorgesehene Beteiligung der vorgenannten Einrichtungen soll erreicht werden, dass rd Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz an dem Programm teilnehmen. Derzeit besuchen Schülerinnen und Schüler die rheinland-pfälzischen Grundschulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler die Förderschulen im Land. 4 Häufigkeit und Umfang des Angebots von Obst und Gemüse 4.1 Organisation der Verteilung Die Schulen werden durch zugelassene und durch die zuständige Behörde beauftragte Lieferanten beliefert. Durch die Lieferanten ist sicherzustellen, dass entsprechend vielfältige Obst- und Gemüsesorten im wöchentlichen Wechsel angeboten werden. Es sind mindestens zwei Sorten Obst/Gemüse pro Klasse und Tag zu liefern. Die Anlieferung erfolgt in Klassenkisten, die die verzehrsfertigen Obst- / Gemüseportionen entsprechend der Anzahl der Kinder in der Klasse enthalten. Im Übrigen hat die Belieferung im Einvernehmen und gegebenenfalls nach Maßgabe der Schule und des Schulträgers zu erfolgen. 4.2 Häufigkeit und Dauer des Angebots Es ist das Angebot von wöchentlich einer Portion Obst oder Gemüse je Schülerin bzw. Schüler vorgesehen. Dabei wird im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. Abschnitt 9) ein kontinuierliches Angebot über den gesamten Durchführungszeitraum des Programms (vgl. Abschnitt 6) angestrebt. 4.3 Umfang des Angebots Je Kind wird eine Portion Obst oder Gemüse bereitgestellt. Eine Portion entspricht eine Hand voll Obst oder Gemüse bei rohem, unzerkleinertem Gemüse und Obst (z. B. Apfel, Birne, Kohlrabi), zwei Hände voll Obst oder Gemüse bei Beerenobst (z. B. Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren) und bei zerkleinertem Gemüse (z. B. Brokkoli, Blumenkohl, Salat). Eine Portion wiegt etwa 80 bis 120 g. 4.4 Zeitpunkt der Verteilung des Obst- und Gemüseangebots Die Verteilung erfolgt am Vormittag, vorzugsweise im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks im Klassenverbund.

8 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Produktauswahl 5.1 Zugelassenes Obst- und Gemüseangebot Zugelassen sind frische Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse sowie frische Bananenerzeugnisse gemäß Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates, Anhang I, Teil IX: Obst und Gemüse und Teil XI: Bananen (vgl. Abschnitt 13.1) Berücksichtigung des jahreszeitlichen Angebots Bei der Auswahl der gelieferten Produkte ist das jahreszeitliche (saisonale) Angebot der Früchte zu berücksichtigen Verfügbarkeit der Produkte Zur Reduzierung von Umweltbelastungen auf Grund langer Transportwege sollen vorrangig solche Produkte eingesetzt werden, die regional verfügbar sind. Der Sektor Obst und Gemüse weist in Rheinland-Pfalz folgende Erzeugungsscherpunkte auf: Baumobst (2007): o Tafeläpfel o Birnen o Süßkirschen o Sauerkirschen o Pflaumen und Zwetschen o Mirabellen und Renekloden ha 158 ha 473 ha 826 ha 986 ha 181 ha Erdbeeren (2008): 620 ha Strauchbeerenobst (2005): o Johannisbeeren o Himbeeren 89 ha 29 ha Freilandgemüse (2008) ha darunter o Radies o Möhren und Karotten ha ha 5.2 Genehmigung der Produktliste durch die zuständige Gesundheitsbehörde Die zuständige Gesundheitsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, hat das gemäß Abschnitt 5.1 zugelassene Obst- und Gemüseangebot genehmigt (Vgl. Abschnitt 13.2).

9 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Dauer der Durchführung des Programms Das Programm wird in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2010/11 in der Zeit vom 23. August 2010 bis zum 24. Juni 2011 durchgeführt. 7 Beteiligung interessierter Kreise Das rheinland-pfälzische Schulobstprogramm wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau entwickelt. Beteiligt waren die Ressorts für Umwelt und Verbraucherschutz, für Bildung und für Gesundheit. Zur Unterstützung und Vertiefung der Ernährungsbildung durch Lehrerinnen und Lehrer wurden bisher schon in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler entwickelt und umgesetzt. Landwirtschaftliche Betriebe und Verbände, Landfrauenverbände sowie Bildungs- und Beratungseinrichtungen der Landwirtschaft sind hier ebenso aktiv wie die Landeszentrale für Umweltaufklärung (LZU) und die Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG). Diese Partner werden auch bei der Umsetzung des Schulobstprogramms einbezogen. 8 Flankierende Maßnahmen Die flankierenden Maßnahmen sollen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Schulobstprogramms steigern. Sie sollen die Bedeutung eines regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs ganzheitlich vermitteln, das heißt in Theorie und Praxis, durch Einflussnahme auf das Verhalten und auf die Verhältnisse. Auf diese Weise soll sich das Ernährungsverhalten der Kinder langfristig verbessern. Flankierende Maßnahmen können sowohl von der Schule selbst als auch von externen Partnern, z. B. Landwirtschaftlichen Betrieben, Landfrauenverband, LZU, LZG durchgeführt werden. Die Schulen werden zur Durchführung flankierender Maßnahmen verpflichtet. Welche Maßnahmen in diesem Rahmen zugelassen sind, wird in einer Handreichung für teilnehmende Schulen und auf einer noch einzurichtenden Internetseite veröffentlicht. 9 Mittelausstattung des Programms Insgesamt davon EU davon Mitgliedstaat (einschl. privater Sektor) Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 288/2009 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik, Ausrüstung, Kommunikation, Überwachung und Bewertung)

10 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Die vorgesehenen Mittel sollen ausschließlich für die Abgabe von Obst und Gemüse einschließlich Logistik, Kommunikation, Überwachung und Bewertung eingesetzt werden (Verordnung (EG) Nr. 288/2009, Artikel 5, Absatz 1 a)). Bei den vom Mitgliedstaat aufzubringenden Mitteln handelt es sich ausschließlich um Mittel des Landes Rheinland-Pfalz. Beiträge Dritter sind nicht vorgesehen. Zusätzlich stellt das Land Rheinland-Pfalz Mittel bereit, um die mit dem Entwurf und Druck eines an die Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gerichteten Informationsflyers sowie mit der Durchführung bestimmter flankierender Maßnahmen verbundenen Kosten zu tragen. Hierfür ist ein Betrag in Höhe von eingeplant. 10 Zuständige Behörden Für die Erarbeitung der regionalen Strategie: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forsten, Stiftsstraße 9, Mainz. Für die Durchführung des Schulobstprogramms: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Willy-Brandt-Platz 3, Trier. Für die Vor-Ort-Kontrollen nach Art. 13 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 288/2009: Dienstleistungszentrum für den Ländlichen Raum Mosel, Görresstraße 10, Bernkastel-Kues. Für die Auszahlung der Beihilfe nach Artikel 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 288/2009: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forsten, Stiftsstraße 9, Mainz. 11 Voraussetzungen zur Gewährung von Beihilfen 11.1 Antragsformulare auf Auszahlung für Begünstigte Die Anträge sind bei der zuständigen Behörde auf den von ihr ausgegebenen Antragsformularen einzureichen Häufigkeit der Antragstellung Beihilfeanträge können einmal pro Monat gestellt werden Zugelassene Antragsteller Antragsberechtigt sind nach Artikel 6 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 ausschließlich Lieferanten von frischem und verarbeiteten Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen.

11 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Berichte, Bewertung und Kontrolle 12.1 Anforderungen an Berichte von Begünstigten und Bereitstellung von Formularen Es werden standardisierte Formulare durch die zuständige Behörde vorgegeben Bewertungskriterien und Bereitstellung von Bewertungsformularen für Begünstigte Es werden standardisierte Formulare durch die zuständige Behörde vorgegeben. Bewertungskriterien sind noch festzulegen Kontrolle der Durchführung des EU-Schulobstprogramms Die Auswahl der Begünstigten für die VOK erfolgt anhand einer Risikoanalyse und einer Zufallsauswahl. Die Verwaltungskontrollen nach Art. 13 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 288/2009 werden erschöpfend zu 100 % durchgeführt.

12 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Anlagen 13.1 Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse Obst und Gemüse (Auszug aus VO (EG) Nr. 1234/2007 Anhang I, Teil IX) Tomaten, frisch und gekühlt Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch und gekühlt Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabe, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch und gekühlt Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch und gekühlt Gurken und Cornichons, frisch und gekühlt Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch und gekühlt Anderes Gemüse, frisch und gekühlt Feigen, frisch Ananas Avocadofrüchte Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte Zitrusfrüchte, frisch Tafeltrauben, frisch Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch Äpfel, Birnen und Quitten, frisch Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch Andere Früchte, frisch Bananen (Auszug aus VO (EG) Nr. 1234/2007 Anhang I, Teil XI) Bananen, frisch, ohne Mehlbananen

13 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Billigung Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse (Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen)

14 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Flankierende Maßnahmen Flankierende Maßnahme Informationsmaterial über Obst und Gemüse und dessen Bedeutung für die Gesundheit, z. B. Material des 5-am- Tag-Vereins oder CD- Themenpark Ernährung der Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz Bereich Ziel/Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse Ernährung / Gesundheitswesen Den Kindern die Vielfalt des Obst- und Gemüseangebots, die Bedeutung eines hohen Obst- und Gemüseverzehrs für die Gesundheit und die Empfehlungen zum täglichen Verzehr vermitteln. Material mit altersgerecht aufgearbeiteten Informationen zur Bedeutung von Gemüse und Obst für die Gesundheit zum direkten Einsatz im Unterricht oder als Informationsquelle für Lehrerinnen und Lehrer. Die Kinder kennen die Bedeutung eines richtigen Obst- und Gemüseverzehrs für die Gesundheit. Sie vermitteln diese Erkenntnisse auch ihren Eltern und Geschwistern und setzen sie auf Dauer in ihrer Ernährung um. Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer Bildungswesen Den Kindern die Bedeutung gesunder Ernährung fächerübergreifend als übergeordnetes Lernziel vermitteln. Die Lehrer erhalten Informationen über die Bedeutung des Obst- und Gemüseverzehrs für die Gesundheit der Kinder, über Möglichkeiten den Kindern Wissen und Fertigkeiten im Zusammenhang mit gesunder Ernährung zu vermitteln und darüber, wie wichtig diese Vermittlung im Schulalltag ist. Die Grundzüge gesunder Ernährung werden im Unterricht immer wieder thematisiert und handlungsorientiert vermittelt. Die Lehrer achten auf die gesunde Ernährung der Kinder. Die Kinder werden an eine gesunde Lebensweise herangeführt.

15 EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2010/ Flankierende Maßnahme Bereich Ziel/Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse Begegnungen mit der Praxis, z. B. Lernort Bauernhof, Landwirtschaft macht Schule, Schulgarten Landwirtschaft Den Kindern an direkten Beispielen vermitteln, wie Lebensmittel entstehen und ihnen dadurch ein besseres Verständnis für den Wert der Lebensmittel ermöglichen. Kinder erfahren bei Besuchen auf landwirtschaftlichen Betrieben oder im Rahmen des Unterrichts in der Schule wie Lebensmittel erzeugt und verarbeitet werden. Kinder haben ein besseres Verständnis für die Lebensmittelproduktion, können die Qualität von Lebensmitteln besser einschätzen und können ein emotionales Verhältnis zu ihrer Nahrung aufbauen. Das alles sind wichtige Vorraussetzungen für gesunde Ernährung. Die Bedeutung der Landwirtschaft in und für die Region wird erkannt. Unterrichtsangebote außerschulischer Partner, z. B. Unterrichtsreihe Das ABC der Lebensmittel der Ernährungsberatung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum oder der AID- Ernährungsführerschein Ernährung / Landwirtschaft Den Kindern vermitteln, was zu einer gesunden Ernährung gehört, wie man mit Lebensmitteln umgeht und kleine Gerichte selbst zubereiten kann. Wichtige Grundlagen der Ernährung werden in direktem Zusammenhang mit einfachen Beispielen praktischer Nahrungszubereitung vermittelt. Gleichzeitig lernen die Kinder wichtige Grundregeln der Hygiene. Die Kinder setzen eine gesunde Ernährung von sich aus um, weil sie die Regeln dafür kennen und gesunde Lebensmittel kennen und verarbeiten können.

Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt

Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2011 bis 31.07.2012 1 Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt im Rahmen des Schulobstprogrammes gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Mehr

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom bis Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom bis Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 1 Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt im Rahmen des EU- Schulobstprogrammes gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Mehr

EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Kurzbericht Strategie -

EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Kurzbericht Strategie - KURZBERICHT 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Rheinland-Pfalz 2 Datum der Vorlage 30.12.2009 Eingangsdatum bei der Kommission 3 Nationales Programm Nein 4 Regionales Programm Konvergenzregion

Mehr

Strategie. Schulobstprogramm. Saarland

Strategie. Schulobstprogramm. Saarland Stand: 11.01.2010 Strategie für ein Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 im Saarland im Durchführungszeitraum 1. August 2010-31. Juli 2011 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage

Mehr

EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Kurzbericht Strategie -

EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Kurzbericht Strategie - KURZBERICHT 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Rheinland-Pfalz 2 Datum der Vorlage 28.12.2015 Eingangsdatum bei der Kommission 3 Nationales Programm Nein 4 Regionales Programm Konvergenzregion

Mehr

KURZBERICHT ZUR REGIONALEN STRATEGIE FÜR DAS SCHULOBSTPROGRAMM IN THÜRINGEN IM SCHULJAHR

KURZBERICHT ZUR REGIONALEN STRATEGIE FÜR DAS SCHULOBSTPROGRAMM IN THÜRINGEN IM SCHULJAHR Anhang IV: Kurzbericht zur Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt Stand: 23.12.2015 KURZBERICHT ZUR REGIONALEN STRATEGIE FÜR DAS SCHULOBSTPROGRAMM IN THÜRINGEN IM SCHULJAHR 2016/2017 1 Mitgliedstaat

Mehr

SCHULFRUCHTPROGRAMM ÖSTERREICH

SCHULFRUCHTPROGRAMM ÖSTERREICH SCHULFRUCHTPROGRAMM ÖSTERREICH Nationale Strategie 2010-2011 Rechtliche Bestimmungen VERORDNUNG (EG) Nr. 13/2009 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die

Mehr

KURZBERICHT ZUR REGIONALEN STRATEGIE FÜR DAS SCHULOBSTPROGRAMM IN SACHSEN-ANHALT IM SCHULJAHR

KURZBERICHT ZUR REGIONALEN STRATEGIE FÜR DAS SCHULOBSTPROGRAMM IN SACHSEN-ANHALT IM SCHULJAHR Anhang IV: Kurzbericht zur Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt Stand: 18.01.2016 KURZBERICHT ZUR REGIONALEN STRATEGIE FÜR DAS SCHULOBSTPROGRAMM IN SACHSEN-ANHALT IM SCHULJAHR 2016/2017

Mehr

Strategie für ein Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Nordrhein-Westfalen

Strategie für ein Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Nordrhein-Westfalen 1 Strategie für ein Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Nordrhein-Westfalen im Durchführungszeitraum 1. August 2010 31. Juli 2011 2 Inhaltsangabe 1. Ausgangslage und Ziele

Mehr

Strategie. Schulobst- und -gemüseprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2017

Strategie. Schulobst- und -gemüseprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2017 Strategie für ein Schulobst- und -gemüseprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Rheinland-Pfalz im Durchführungszeitraum 1. August 2016-31. Juli 2017 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in

Mehr

Strategie. Schulobstprogramm. Saarland

Strategie. Schulobstprogramm. Saarland Strategie für ein Schulobstprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 im Saarland im Durchführungszeitraum 1. August 2016-31. Juli 2017 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele des Schulobstprogramms...

Mehr

Saarländisches Schulobstprogramm

Saarländisches Schulobstprogramm Saarländisches Schulobstprogramm Beteiligte Partner Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Europäische Union Ministerium für Bildung 2 Hintergrund EU (1) Die EU beabsichtigt, dem geringen Obst- und

Mehr

Strategie. EU-Schulobst- und -gemüseprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Strategie. EU-Schulobst- und -gemüseprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Strategie für ein EU-Schulobst- und -gemüseprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 im Freistaat Thüringen im Durchführungszeitraum 1. August 2016-31. Juli 2017 2 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage

Mehr

Das EU-Schulfruchtprogramm

Das EU-Schulfruchtprogramm Februar 2010 Das EU-Schulfruchtprogramm - Aktuelle Informationen zur Umsetzung in Baden-Württemberg - Umsetzung EU-weit Beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 stellt die EU eine Gemeinschaftsbeihilfe von

Mehr

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm

Mehr

Regionale Strategie. zur Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms. Bremen

Regionale Strategie. zur Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms. Bremen Regionale Strategie zur Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bremen im Durchführungszeitraum 01. August 2016 bis 31. Juli 2017 1. Grundlagen

Mehr

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2012 bis 31. Juli 2013 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm

Mehr

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2013 bis 31. Juli 2014 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz

Häufig gestellte Fragen zum EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz Häufig gestellte Fragen zum EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz Die Fragen Seite 1 Stammt das Obst und Gemüse aus der Region oder wird es über weite Strecken herangebracht? 2 2 Werden Bioprodukte eingesetzt

Mehr

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse:

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse: Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohstoffe sowie Nahrungsmittel mit Herkunft aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und dem Königreich Norwegen, die gemäß dem

Mehr

Fitmacher Obst, Gemüse und Milch. Informationen zum EU-Schulprogramm in Sachsen

Fitmacher Obst, Gemüse und Milch. Informationen zum EU-Schulprogramm in Sachsen Fitmacher Obst, Gemüse und Milch Informationen zum EU-Schulprogramm in Sachsen Was ist das EU- Schulprogramm? Die Europäische Union fördert mit dem EU-Schulprogramm die gesunde Ernährung in Bildungseinrichtungen

Mehr

Strategie. Schulfruchtprogramm. Bayern

Strategie. Schulfruchtprogramm. Bayern BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Stand: 12.12.2012 Strategie für ein Schulfruchtprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bayern im Durchführungszeitraum

Mehr

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Anhang IV: Kurzbericht 'Strategie' Stand:29.12.2009 KURZBERICHT zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2010/2011 1

Mehr

Strategie. Schulfruchtprogrammm. Bayern

Strategie. Schulfruchtprogrammm. Bayern BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Stand: 23.12.2009 Strategie für ein Schulfruchtprogrammm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bayern im Durchführungszeitraum

Mehr

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) Änderung vom 12. Oktober 2005 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung vom

Mehr

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) Änderung vom 26. November 2003 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung

Mehr

EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt

EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt 1. Anzahl berechtigter Kinder: EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm) Änderungsmitteilung

Mehr

Forum Obst und Gemüse anlässlich der 39. Woche der bayerischen Erzeugerorganisationen am 16. November Aktuelles aus Berlin und Brüssel

Forum Obst und Gemüse anlässlich der 39. Woche der bayerischen Erzeugerorganisationen am 16. November Aktuelles aus Berlin und Brüssel Forum Obst und Gemüse anlässlich der 39. Woche der bayerischen Erzeugerorganisationen am 16. November 2009 Aktuelles aus Berlin und Brüssel Themen Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte EU-Pflanzenschutzpaket

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulfruchtprogramms (Schulfruchtprogramm)

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulfruchtprogramms (Schulfruchtprogramm) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulfruchtprogramms (Schulfruchtprogramm) vom 15. April 2010 Az.: M-7601.4-459

Mehr

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. Kurzbericht zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2016/2017

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. Kurzbericht zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2016/2017 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.1 Kurzbericht 'Strategie' vom 11.12.2015 Kurzbericht zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2016/2017 1 Mitgliedstaat

Mehr

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Bayern

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Bayern BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Kurzbericht 'Strategie' Stand:23.01.2013 Kurzbericht zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2013/2014 1 Mitgliedstaat

Mehr

Evaluation zur Gesundheit in der Schule

Evaluation zur Gesundheit in der Schule Evaluation zur Gesundheit in der Schule Vorbemerkung Der 5. Stern in unserem Schulprogramm heißt Wir sind eine bewegte und gesundheitsbewusste Schule und der dazugehörige Leitsatz lautet: Wir essen gesund,

Mehr

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 8 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Ausgabe 2017 Statistisches Bundesamt II 08.01 Kapitel 8 Genießbare Früchte

Mehr

EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt - Liefervereinbarung -

EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt - Liefervereinbarung - EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt - Liefervereinbarung - Posteingangstempel Bei manueller Ausfüllung, bitte Blockschrift

Mehr

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg Strategie für ein Schulfruchtprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Baden-Württemberg im Durchführungszeitraum 1. August 2013-31. Juli 2014 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele

Mehr

Strategie. Schulobst- und gemüseprogramm. für ein. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013. im Freistaat Thüringen

Strategie. Schulobst- und gemüseprogramm. für ein. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013. im Freistaat Thüringen Strategie für ein Schulobst- und gemüseprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 im Freistaat Thüringen im Durchführungszeitraum 1. August 2014-31. Juli 2015 2 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: LwVOZustV BW Ausfertigungsdatum: 07.12.2009 Gültig ab: 23.12.2009 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr: 7800 Verordnung der Landesregierung

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Informationstermin Lieferanten im MELUR am 30.05.2017 EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch für Schleswig-Holstein EU-Schulprogramm Obst, Gemüse, Milch für SH Agenda:

Mehr

Merkblatt zur Fö rderung der Versörgung mit Obst und Gemu se

Merkblatt zur Fö rderung der Versörgung mit Obst und Gemu se Merkblatt zur Fö rderung der Versörgung mit Obst und Gemu se 1. Allgemeines Fördergegenstand 2.1 RL-SPOG Dieses Merkblatt richtet sich an private sowie öffentliche Schulträger und dient als Leitfaden der

Mehr

Obst- und Gemüsekontrollen

Obst- und Gemüsekontrollen Regierungspräsidium Gießen Obst- und Gemüsekontrollen in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5150 Fax: +611327644502 E-Mail: silke.schiller@rpgi.hessen.de

Mehr

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg Strategie für ein Schulfruchtprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Baden-Württemberg im Durchführungszeitraum 1. August 2014-31. Juli 2015 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele

Mehr

Angebotsschreiben - zugleich Antrag auf Zulassung als Antragsteller nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der VO (EU) Nr. 2017/40 -

Angebotsschreiben - zugleich Antrag auf Zulassung als Antragsteller nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der VO (EU) Nr. 2017/40 - Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) Az./Nr.: 43-7400-000-18 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Ablauf der Angebotsfrist am: 26.06.2018

Mehr

Wird Ihre Schule zum neuen Schuljahr mit einer anderen Schule zusammengelegt? Ja Nein. Wenn ja, mit welcher (Schulnummer eintragen)

Wird Ihre Schule zum neuen Schuljahr mit einer anderen Schule zusammengelegt? Ja Nein. Wenn ja, mit welcher (Schulnummer eintragen) Bewerbung einer bereits am EU Schulprogramm NRW, Programmteil Schulobst und -gemüse teilnehmenden Schule ( = bisherige Rückmeldung) zur weiteren Teilnahme im Schuljahr 09/00 Angaben zu Ihrer Schule. Schulname.

Mehr

Rückmeldungsbogen für das EU-Schulprogramm zum Schuljahr 2018/ Ansichtsexemplar Angaben zu Ihrer Schule

Rückmeldungsbogen für das EU-Schulprogramm zum Schuljahr 2018/ Ansichtsexemplar Angaben zu Ihrer Schule Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Rückmeldefrist (0.0.08) Rückmeldungsbogen für das EU-Schulprogramm zum Schuljahr 08/09 - Ansichtsexemplar Angaben zu Ihrer Schule. Schulname. Schulnummer

Mehr

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt II 07.01 Kapitel 7 Gemüse,

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 23.2.2016 L 46/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/247 R KOMMISSION vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen

Mehr

Gliederung der Jahreseinfuhrstatistik 2013 Südfrüchte, Obst, Gemüse, Schalenfrüchte, Kartoffeln sowie Mostobst

Gliederung der Jahreseinfuhrstatistik 2013 Südfrüchte, Obst, Gemüse, Schalenfrüchte, Kartoffeln sowie Mostobst BLE, Referat 422 05.05.2014 Gliederung der Jahreseinfuhrstatistik 2013 Südfrüchte, Obst, Gemüse, Schalenfrüchte, Kartoffeln sowie Mostobst 1 Einfuhr von Südfrüchten, Obst, Gemüse, Schalenfrüchten, Kartoffeln

Mehr

Regionale Strategie für die Umsetzung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Regionale Strategie für die Umsetzung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Mitgliedsstaat: Deutschland Datum: 18.12.2015 Regionale Strategie für die Umsetzung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Durchführungszeitraum: 04.

Mehr

Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018

Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018 Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018 Der für das EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch des Landes Schleswig-Holstein zugelassene Lieferant: Name/Bezeichnung: BNRZD: Straße und Hausnummer: PLZ,

Mehr

Vertrag über die Lieferung von Schulfrucht im Rahmen des Schulfruchtprogrammes. ( - Liefervertrag - )

Vertrag über die Lieferung von Schulfrucht im Rahmen des Schulfruchtprogrammes. ( - Liefervertrag - ) Vertrag über die Lieferung von Schulfrucht im Rahmen des Schulfruchtprogrammes ( - Liefervertrag - ) zwischen - nachfolgend Schule genannt - und - nachfolgend Lieferant genannt - gemeinsam nachfolgend

Mehr

Vertrag über Lieferungen von Obst und Gemüse. für das Schuljahr 20 / 20

Vertrag über Lieferungen von Obst und Gemüse. für das Schuljahr 20 / 20 Vertrag über Lieferungen von Obst und Gemüse im Rahmen des EU-Schulprogramms für das Schuljahr 20 / 20 (Muster-Liefervertrag) zwischen Name der Einrichtung Einrichtungsnummer Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil

Mehr

Bundesrat Drucksache 508/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - K

Bundesrat Drucksache 508/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - K Bundesrat Drucksache 508/08 16.07.08 EU - A - Fz - K Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung

Mehr

Kurzfassung zur wissenschaftlichen Begleitung des Pilotprojekts Schulfrucht

Kurzfassung zur wissenschaftlichen Begleitung des Pilotprojekts Schulfrucht Kurzfassung zur wissenschaftlichen Begleitung des Pilotprojekts Schulfrucht Das Problem: Unsere Kinder ernähren sich nicht gut genug Schulfrucht ist ein Baustein zur Lösung! Kinder essen zu wenig Obst

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R0288 DE 01.07.2013 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 288/2009 DER KOMMISSION

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Schleswig-Holstein (SchulobstRL-SH)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Schleswig-Holstein (SchulobstRL-SH) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Schleswig-Holstein (SchulobstRL-SH) Bekanntmachung des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/13111 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm

Mehr

Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am

Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten I Postfa ch 31 60 l 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt Herrn Andreas Hartenfels, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz

Mehr

RdErl.d. ML v / VORIS

RdErl.d. ML v / VORIS Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI) RdErl.d. ML v. 05.11.2014

Mehr

3121/AB. vom zu 3288/J (XXV.GP)

3121/AB. vom zu 3288/J (XXV.GP) 3121/AB vom 10.02.2015 zu 3288/J (XXV.GP) 1 von 7 An die Zl. LE.4.2.4/0195-RD 3/2014 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 5. Februar 2015 Gegenstand: Schriftl. parl.

Mehr

SCHULOBST und -GEMÜSE

SCHULOBST und -GEMÜSE A g r a r m a r k t A u s t r i a, D r e s d n e r S t r a ß e 7 0, A - 1 2 0 0 W i e n, G B I / A b t. 3 / R e f. 1 1 K-A SCHULOBST und -GEMÜSE Vorabinformation - Schuljahr 2017/2018 Da sich durch die

Mehr

M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse. Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse

M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse. Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse Station 1: Definition von Obst 1. Lest euch die Definition von Obst auf dem Arbeitsblatt

Mehr

Erlebnis- und handlungsorientierte Bausteine rund ums Essen und Trinken für Schüler in Hessen

Erlebnis- und handlungsorientierte Bausteine rund ums Essen und Trinken für Schüler in Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Werkstatt Ernährung Erlebnis- und handlungsorientierte Bausteine rund ums Essen und Trinken für Schüler in Hessen 11.03.2007 Die

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch in Schleswig-Holstein Informationsveranstaltung am 31.03.2017 15.00-17.00 Uhr IQSH / Raum 18 Frank Koschinski Hans Stäcker

Mehr

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse:

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse: Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohstoffe sowie Nahrungsmittel mit Herkunft aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und dem Königreich Norwegen, die gemäß Regierungsbeschluss

Mehr

UMFRAGE: OBST UND GEMÜSE - MAI 2017 Tabelle 1

UMFRAGE: OBST UND GEMÜSE - MAI 2017 Tabelle 1 S T R U K T U R D E R B E F R A G T E N Tabelle 1 STRUKTUR DER BEFRAGTEN n % ------------- 500 100 Männer -------------------------------------------------- 240 48 Frauen ---------------------------------------------------

Mehr

Sonderpädagogische Förderung an Förder- und Schwerpunktschulen

Sonderpädagogische Förderung an Förder- und Schwerpunktschulen MBWJK Referat 945 B Angelika Schaub Fachtag am 3.11.2008 Damit Integration gelingt! Sonderpädagogische Förderung an Förder- und Schwerpunktschulen AUFTRAG UND ORGANISATIONSFORMEN Sonderpädagogische Förderung

Mehr

Schulobst- und Gemüseprogramm

Schulobst- und Gemüseprogramm Schulobst- und Gemüseprogramm Für Schüler von 7 bis 10 Jahren Kapitel 1: Vielfalt Präsentationsunterlage für LehrerInnen Hallo! Wir sind Anton und Sophie! Wir bringen euch jetzt die große Welt des heimischen

Mehr

Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm

Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Stand: Februar 2015 Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Einleitung Sie haben vom EU-Schulobst- und Gemüseprogramm (kurz Schulobstprogramm)

Mehr

Ananas viele Ananas. Apfel viele Äpfel. Apfelsine viele Apfelsinen. Aprikose viele Aprikosen. Aubergine viele Auberginen

Ananas viele Ananas. Apfel viele Äpfel. Apfelsine viele Apfelsinen. Aprikose viele Aprikosen. Aubergine viele Auberginen Ananas viele Ananas Die Anans ist groß und gelb. Die Schale muss ich abschneiden. Apfel viele Äpfel Ein Apfel hat viele Kerne. Apfelsine viele Apfelsinen Die Apfelsine ist größer als eine Mandarine. Aprikose

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 10.1.2017 L 5/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/39 R KOMMISSION vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2847 6. Wahlperiode 30.04.204 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Beschäftigung von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung

Mehr

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen Saisonale Produkte

2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen Saisonale Produkte 2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen 2.1.3 Saisonale Produkte DIE JAHRESZEITEN In manchen Regionen der Welt hat man den Eindruck, dass alle Lebensmittel das ganze Jahr über geerntet

Mehr

Aktenzeichen Auflage Ansprechpartner/-in Telefon/Fax S 2233 A - St 31 1/St 31 5 Nur AIS Herr Müller. Rundverfügung

Aktenzeichen Auflage Ansprechpartner/-in Telefon/Fax S 2233 A - St 31 1/St 31 5 Nur AIS Herr Müller. Rundverfügung LANDESAMT FÜR STEUERN Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz Landesamt für Steuern - 56064 Koblenz Finanzämter Telefon:(0261) 4932-0 Telefax:(0261) 4932-36740 Poststelle@lfst.fin-rlp.de www.lfst-rlp.de

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: GABl. 2013, 623

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: GABl. 2013, 623 Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Aktenzeichen: 22-8311.25 Erlassdatum: 23.10.2013 Fassung vom: 10.11.2015 Gültig ab: 01.08.2015 Gültig bis: 31.10.2020

Mehr

Landwirtschaft MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU. Mainz, Verantwortlich (i.s.d.p.)

Landwirtschaft MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU. Mainz, Verantwortlich (i.s.d.p.) MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Mainz, 31.08.2016 Verantwortlich (i.s.d.p.) Susanne Keeding Telefon 06131 16-2550 Telefax 06131 16-2174 Susanne.keeding@mwvlw.rlp.de Stiftsstraße

Mehr

Das EU-Schulobst- und - gemüseprogramm in Deutschland. Flankierende Maßnahmen in Bayern

Das EU-Schulobst- und - gemüseprogramm in Deutschland. Flankierende Maßnahmen in Bayern Das EU-Schulobst- und - gemüseprogramm in Deutschland Flankierende Maßnahmen in Bayern SEITE 2 VON 6 SEITE 3 VON 6 Projekt Schülerunternehmen Essen was uns schmeckt Mit diesem Projekt wird der Aufbau von

Mehr

2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen Saisonale Produkte

2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen Saisonale Produkte 2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen 2.1.3 Saisonale Produkte DIE JAHRESZEITEN In manchen Regionen der Welt hat man den Eindruck, dass alle Lebensmittel das ganze Jahr über geerntet

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 DER KOMMISSION 8.8.2015 L 211/9 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 R KOMMISSION vom 6. August 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/394 18. Wahlperiode 2012-12-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft

Mehr

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Schulobst- und -gemüseprogramms und des Freistaats Thüringen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grund-,

Mehr

Erl. d. ML v /139-3

Erl. d. ML v /139-3 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI) Erl. d. ML v. 04.09.2015

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: 16/10 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Merkblatt Weinwirtschaftsjahr 2016/2017

Merkblatt Weinwirtschaftsjahr 2016/2017 Merkblatt Weinwirtschaftsjahr 2016/2017 Zentrale Verbraucherinformationsmaßnahmen in Mitgliedstaaten über verantwortungsvollen Weinkonsum oder über die Unionssysteme für Ursprungsbezeichnungen und geografische

Mehr

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) 916.121.10 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Juli 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 10,

Mehr

Urban Gardeners NGOs / Vereine Institutionen Schulen Universitäten Andere Bildungseinrichtungen

Urban Gardeners NGOs / Vereine Institutionen Schulen Universitäten Andere Bildungseinrichtungen Urban Gardeners NGOs / Vereine Institutionen Schulen Universitäten Andere Bildungseinrichtungen Art Name Fläche m² Getreide Weizen 291,9 Getreide Mais 244,8 Getreide Reis 215,5 Ölfrucht Sojabohnen 155,7

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen

Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen Gültig ab 01.01.2013 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Kreisjugendpflege Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim 06132-787 3123 / Frau

Mehr

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der

Mehr

1472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003

1472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003 1472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003 Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013

Mehr

Klimafreundlicher Konsum

Klimafreundlicher Konsum Klimafreundlicher Konsum Reifeprüfung Saison-Quiz Obst und Gemüse Geändert, ergänzt und frei nach folgenden Online-Quiz-Quellen (2015): Obst- und Gemüsesaison: Reife-Prüfung, Süddeutschen Zeitung SZ, www.sueddeutsche.de

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

Gesund und trotzdem lecker!

Gesund und trotzdem lecker! Gesund und trotzdem lecker! Ganztagsschulkongress 06.- 07.12.2013 Hermine Gronau Das dieser Veröffentlichung zugrunde liegende Projekt wurde mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundesministeriums

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 30. November 2010 (OR. en) 2010/0183 (COD) PE-CONS 56/10 AGRI 405 AGRIORG 39 COC 1046 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Der DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und die Umsetzung in deutschen Schulen

Der DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und die Umsetzung in deutschen Schulen Der DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und die Umsetzung in deutschen Schulen Prof. Ulrike Arens-Azevedo Ulrike.arens-azevedo@haw-hamburg.de Foto: Badische Zeitung Die Themen 1. Ausgangslage

Mehr