Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg

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1 Strategie für ein Schulfruchtprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Baden-Württemberg im Durchführungszeitraum 1. August Juli 2015

2 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele des Schulfruchtprogramms Zielgruppe Beihilfefähige Erzeugnisse Beteiligung interessierter Kreise Flankierende Maßnahmen Mittelausstattung des Programms Additionalität Seite 2

3 1. Ausgangslage und Ziele des Schulfruchtprogramms Das Europäische Schulfruchtprogramm gemäß Art. 23 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 sieht vor, dass ab dem Schuljahr 20014/2015, eine Unionsbeihilfe von jährlich 150 Millionen Euro für die Verteilung von Obst und Gemüse an Kinder in Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Die Unionsbeihilfe kann bis zu 75 Prozent der Kosten für die Abgabe von Erzeugnissen der Sektoren Obst und Gemüse sowie damit zusammenhängende Kosten für Logistik und Verteilung, Ausrüstung, Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und flankierende Maßnahmen betragen. In Konvergenzregionen und in Gebieten in äußerster Randlage der Gemeinschaft kann der Anteil bis zu 90 % betragen. Die Kofinanzierung muss jeweils von den Mitgliedsstaaten erbracht werden, wobei zur Finanzierung des nationalen Anteils neben öffentlichen Mitteln auch Finanzbeiträge des privaten Sektors eingesetzt werden können. Die vorliegende Strategie dient als Grundlage für die Umsetzung eines Schulfruchtprogramms in Baden-Württemberg im Durchführungszeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Juli Das von der Europäischen Union kofinanzierte Schulfruchtprogramm soll dazu beitragen, dass Kinder schon von klein auf an ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten herangeführt werden. In Baden-Württemberg als wichtigem Obst- und Gemüseerzeugergebiet in Deutschland hat dies einen besonderen Stellenwert. Der Landesregierung ist daran gelegen, dass die Kinder im Land möglichst früh ein vielfältiges Angebot an Obst und Gemüse, besonders die Früchte aus ihrer näheren Umgebung, kennen und schätzen lernen und vermehrt verzehren. Die gesunde Ernährung von Kindern ist seit vielen Jahren ein Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung Baden-Württembergs. Dies soll auch in Zukunft systematisch mit einem ressortübergreifenden Ansatz fortgesetzt werden. Das Land Baden- Württemberg hat deswegen "Komm in Form - Die baden-württembergische Initiative zur besseren Ernährung von Kindern und Jugendlichen gestartet, die auf einen Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt ist. Basis hierfür ist der "Aktionsplan Ernährung für Kinder und Jugendliche", den das Kabinett am 20. Oktober 2008 beschlossen hat. Der Aktionsplan soll auch den ernährungspolitischen Rahmen für das Schulfruchtprogramm bieten, wobei Synergieeffekte in verschiedener Hinsicht zu erwarten sind. Seite 3

4 Aktueller Stand des EU-Schulfruchtprogramms in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg ist das EU-Schulfruchtprogramm am gestartet. Nach den vorliegenden Abrechnungen nehmen rund schulische und vorschulische Einrichtungen am Programm teil. Dadurch erhalten rund Kinder regelmäßig Obst bzw. Gemüse. 254 Schulfrucht-Lieferanten sind mittlerweile zugelassen. (Stand: ) Die Wirkung des Schulfruchtprogramms wurde im Schuljahr 2012/13 im Rahmen einer repräsentativen Umfrage bei 3.- und 4.-Klässlern und deren Lehrkräften evaluiert. Die Untersuchung ergab, dass die Kinder vom Programm begeistert sind und wollen, dass es fortgesetzt wird. Sowohl die Schüler/innen als auch die Lehrkräfte sind der Meinung, dass die Kinder durch die Programmteilnahme mehr über Obst und Gemüse wissen. 2. Zielgruppe Zielgruppen des Schulfruchtprogramms sind Kinder in Kindertageseinrichtungen ( Kinder), Schulen im Primarbereich ( Kinder), Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung gemäß Liste des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ( Kinder). Bei den Werten in Klammern handelt es sich um die geschätzte Anzahl der Kinder in der jeweiligen Zielgruppe in Baden-Württemberg. Mit einbezogen werden können, bei ausreichenden finanziellen Mitteln, auch Kinder und Jugendliche in sonstigen Bildungseinrichtungen, soweit es sich um Bildungseinrichtungen gemäß Art.22 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 handelt. Die Festlegung der Zielgruppe erfolgte unter folgenden Erwägungen: Das Ernährungsverhalten wird maßgeblich in der Kindheit geprägt. Um schon im Kindesalter die Grundlagen für eine gesundheitsfördernde Lebensweise zu schaffen, ist ein regelmäßiges und ausgewogenes Angebot an Essen und Trinken wichtig. Dazu gehören besonders die Lebensmittelgruppen Obst und Gemüse. Dies spricht für den Beginn des Schulfruchtprogramms bereits in vorschulischen Einrichtungen. Mit Blick Seite 4

5 auf eine möglichst große und anhaltende Wirkung des Schulfruchtprogramms werden darüber hinaus auch Grundschulen in die Zielgruppe einbezogen. Besonders Kinder und Jugendliche aus Bevölkerungskreisen mit schwächerem sozio-ökonomischem Hintergrund haben häufig einen zu geringen Obst- und Gemüseverzehr. Daher soll das Schulfruchtprogramm auch in Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung umgesetzt werden. 3. Beihilfefähige Erzeugnisse Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse aus ökologischem oder konventionellem Anbau einschließlich Bananen, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Möhrenstifte) einbezogen werden können. Ein Anteil von 5 % ökologisch erzeugten Früchten wird angestrebt. Es sollen insbesondere Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug eingesetzt werden. Die folgende Sortimentsliste soll als Orientierung für eine Auswahl an Obst- und Gemüsearten dienen. Es handelt sich um eine nicht abschließende Liste, d. h. nicht aufgeführte Obst- und Gemüsearten sind nicht ausgeschlossen. Obst: Gemüse: Äpfel, Aprikosen, Bananen, Birnen, Blaubeeren, Brombeeren, Clementinen, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Jostabeeren, Kirschen, Kiwis, Mandarinen, Mirabellen, Nektarinen, Orangen, Pfirsiche, Pflaumen, Stachelbeeren, Trauben, Zwetschgen. Gurken, Karotten, Kohlrabi, Paprika, Radieschen, Tomaten, Zucchini. Bei der Festlegung der beihilfefähigen Erzeugnisse stand die Überlegung im Vordergrund, dass die Kinder ein möglichst breites und vielfältiges Obst- und Gemüsesortiment kennen lernen sollen. Die Betonung von Regionalität und Saisonalität erfolgt dabei zum einen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, zum anderen sollen die Kinder möglichst früh Obst und Gemüse aus ihrer eigenen Region kennen und schätzen lernen. Die am Schulfruchtprogramm teilnehmenden Einrichtungen und die Lieferanten sollen gemeinsam die gewünschten Obst- und Gemüsearten festlegen. Seite 5

6 Im Hinblick auf den Erwerb von Alltagskompetenzen, die u. a. auch das Waschen sowie die Zerkleinerung und weitere Zubereitung von Lebensmitteln umfassen, wurden ausschließlich frische Obst- und Gemüseerzeugnisse in das Programm einbezogen. Ausgeschlossen sind die in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Erzeugnisse mit - zugesetztem Zucker, - zugesetztem Fett, - zugesetztem Salz, - zugesetzten Süßungsmitteln. 4. Beteiligung interessierter Kreise Das baden-württembergische Schulfruchtprogramm wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren entwickelt. Darüber hinaus waren Ernährungs- und Gesundheitsexperten sowie Vertreter der Landwirtschaft, der Obst- und Gemüsewirtschaft und des Handels beteiligt. Auf verschiedenen Veranstaltungen (z. B. Messen) soll über das Programm informiert und die Aufmerksamkeit für das Programm in der Öffentlichkeit erhöht werden. Durch die genannten Maßnahmen wird eine breite und zeitnahe Beteiligung interessierter und fachlich berührter Kreise gewährleistet und die Partnerschaft zwischen Bildungswesen, öffentlichem Gesundheitswesen und Landwirtschaft bei der Umsetzung des Schulfruchtprogramms gefördert. 5. Flankierende Maßnahmen Um die Wirksamkeit des Schulfruchtprogramms zu verbessern und zu einer erfolgreichen Umsetzung des Programms beizutragen, werden flankierende Maßnahmen angeboten. Diese sollen zu einer Verbesserung der Kenntnisse über eine bedarfsgerechte Ernährung beitragen, besonders über die gesundheitsfördernden Auswirkungen eines regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs sowie über die Erzeugung von Obst und Gemüse. Auf diese Weise soll im Sinne einer engen Kooperation von Seite 6

7 Bildungswesen, Gesundheitswesen und Landwirtschaft eine nachhaltige Änderung des Ernährungsverhaltens bei Kindern und Jugendlichen erreicht werden. Es ist eine Website ( eingerichtet, in der über Ziele, Inhalte und Funktionsweise des Schulfruchtprogramms informiert wird. Ziel ist es, alle am Schulfruchtprogramm Beteiligten umfassend über das Programm zu informieren. Außerdem wird auf der Website über die Lebensmittelgruppen Obst und Gemüse und deren wichtige Bedeutung in der Ernährung informiert. Es werden Möglichkeiten der Umsetzung des Themas im Unterricht aufgezeigt und Tipps für eine Steigerung des Früchteverzehrs gegeben. Von der Website können zudem Antragsformulare, Faltblätter und sonstige Informationsmaterialien heruntergeladen werden. Zusätzlich werden speziell für das Schulfruchtprogramm jeweils ein Informationsfaltblatt für Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen und für Eltern herausgegeben, in denen praktische Umsetzungsmöglichkeiten zur Steigerung des Früchteverzehrs aufgeführt sind. Die am Schulfruchtprogramm teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, diese einzusetzen. Einmal jährlich findet ein landesweiter Aktionstag statt. Am Schulfruchtprogramm teilnehmende Einrichtungen rücken am sog. `Tag der Schulfrucht das Thema Obst und Gemüse in den Mittelpunkt. Mittels verschiedener Aktionen wird das Thema in den Einrichtungen präsenter und den Kindern wird dadurch Appetit auf Früchte gemacht. Durch eine zentrale Presseveranstaltung wird zudem die Aufmerksamkeit für das Programm in der Öffentlichkeit erhöht. Das Schulfruchtprogramm und dessen fachliche Inhalte sollen besonders im Rahmen der beiden Landesinitiativen 'BeKi - Bewusste Kinderernährung' und 'Blickpunkt Ernährung' begleitet und kommuniziert werden: Im Rahmen der seit über 30 Jahren bestehenden Landesinitiative 'BeKi - Bewusste Kinderernährung' arbeitet das Land mit fachlich versierten Honorarkräften. Diese 'BeKi-Fachfrauen' führen u. a. in Schulen und Kindertageseinrichtungen Veranstaltungen unter dem Motto "Fit essen schmeckt durch. Zielgruppen sind u. a. Eltern, Erzieher/innen und Lehrkräfte sowie Schüler/innen bis Klasse 6. Den am Schulfruchtprogramm teilnehmenden Einrichtungen werden Veranstaltungen angeboten, bei denen die BeKi-Fachfrauen den Kindern mit viel Spaß, wenig Theorie und viel Praxis die Lebensmittelgruppen Obst und Gemüse näher bringen. Zudem informieren sie Eltern über alle Fragen rund um die Ernährungserziehung. Ein Schwerpunkt der Landesinitiative 'Bewusste Kinderernährung' ist außerdem die Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in Kindergärten. Seite 7

8 Im Schuljahr 2012/13 fanden rund 240 BeKi-Einsätze im Rahmen des EU-Schulfruchtprogramms statt. Auch künftig haben die teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit, Unterstützung bei der pädagogischen Begleitung des Schulfruchtprogramms durch BeKi-Fachfrauen zu erhalten. Zudem stehen im Infodienst ( Lernzirkel zum Thema Obst und Gemüse und andere Lernmaterialien für Lehrkräfte und Erzieher/innen zur Verfügung. Diese Materialien werden laufend aktualisiert und ergänzt. Im Rahmen der Landesinitiative 'Blickpunkt Ernährung', die seit 2002 mit wechselnden Schwerpunktthemen durchgeführt wird, werden Jugendliche und Erwachsene ausgiebig über Lebensmittel, ihre Herkunft und ihre Verarbeitung informiert. 'Blickpunkt Ernährung' schlägt einen Bogen von Themen aus der Landwirtschaft über den Verbraucherschutz, die Ernährung und die Gesundheit bis hin zur Hauswirtschaft, Nachhaltigkeit und Bildung. Das ganze Jahr über bieten die Landratsämter und die Ernährungszentren Workshops, Vorträge und Besichtigungen rund um Schwerpunktthemen an. Sie organisieren u. a. auch die Landesaktion "Gläserne Produktion" auf landwirtschaftlichen Betrieben. Die flankierenden Maßnahmen, die in Anhang 1 tabellarisch aufgelistet sind, sollen an die jeweilige Häufigkeit der Verteilung von Obst und Gemüse im Rahmen des Schulfruchtprogramms angepasst erfolgen. Die zur Begleitung des Schulfruchtprogramms vorgesehenen Maßnahmen können sowohl einzeln durchgeführt als auch zu mehreren miteinander kombiniert eingesetzt werden. Die folgenden Modelle zeigen beispielhaft Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Maßnahmen. Neben den dargestellten Modellen finden auch andere Umsetzungsformen Anwendung. Seite 8

9 Modell 1: Zeitraum der Verteilung: Häufigkeit der Verteilung: Flankierende Maßnahmen: Schulhalbjahr oder Schuljahr 1-2 mal / Woche 1. Abgabe von Informationsmaterial an Lehrkräfte bzw. Erzieher/innen und Eltern (Faltblätter und Schulfrucht-Poster) 2. Gemeinsame "Früchtepause" in der Einrichtung und danach Bewegungspause 3. Bildungsmaßnahmen zum Themenkomplex Ernährung durch Lehrkräfte bzw. Erzieher/innen und/oder Ernährungsfachkräfte (BeKi-Fachfrauen) 4. Teilnahme am Tag der Schulfrucht 5. Besuch eines Gartenbau- oder Landwirtschaftsbetriebes Modell 2: Zeitraum der Verteilung: Häufigkeit der Verteilung: Flankierende Maßnahmen: Schulhalbjahr oder Schuljahr 3-5 mal / Woche 1. Abgabe von Informationsmaterial an Lehrkräfte bzw. Erzieher/innen und Eltern (Faltblätter und Schulfrucht-Poster) 2. Schulung der Lehrkräfte bzw. Erzieher/innen durch Multiplikatoren aus dem Ernährungsbereich (BeKi- Fachfrauen) 3. Bildungsmaßnahmen zum Themenkomplex Ernährung durch Lehrkräfte bzw. Erzieher/innen und/oder Ernährungsfachkräfte (BeKi-Fachfrauen) 4. `Teilnahme am Tag der Schulfrucht 5. hauswirtschaftliche Einbindung des Themas in den Schulalltag/Kita-Alltag Seite 9

10 6. Mittelausstattung des Programms Für die Durchführung des Schulfruchtprogramms im Zeitraum 01. August 2014 bis 31. Juli 2015 wird von beihilfefähigen Kosten (netto) in folgender Höhe ausgegangen: Insgesamt davon EU Privater Sektor/ Mitgliedsstaat Kosten gem. Art. 23 Abs. 1 lit. a der VO (EU) Nr. 1308/2013 für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. damit zusammenhängende Kosten für Logistik und Ausrüstung gem. Art. 23 Abs. 1 lit. b der VO (EU) Nr. 1308/ Kosten gem. Art. 23 Abs. 1 lit. b der VO (EU) Nr. 1308/2013 für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und flankierende Maßnahmen Beihilfefähige Gesamtkosten Der oben genannte Mittelrahmen gilt vorbehaltlich einer evtl. erforderlichen Anpassung aufgrund einer Neuzuweisung von Gemeinschaftsbeihilfe gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 und/oder einer Neuverteilung der Gemeinschaftsbeihilfe zwischen den Ländern, sofern die Gemeinschaftsbeihilfen von einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. Ländern nicht in Anspruch genommen wurden. Die Finanzierung des nationalen Anteils für Kosten gem. Art. 23 Abs. 1 lit. a der VO (EU) Nr. 1308/2013 sowie die Finanzierung der Mehrwertsteuer erfolgen ausschließlich durch Finanzbeiträge Dritter. Dabei treten bisher z.b. Schulträger, Sponsoren aus der Wirtschaft, Lieferanten und Fördervereine als sog. Schulfrucht-Paten auf. Seite 10

11 Eine Finanzierung aus dem Landeshaushalt ist nicht vorgesehen. Ziel ist die Gewinnung weiterer Schulfrucht-Paten, um das Schulfruchtprogramm auszuweiten und langfristig zu sichern. Die Kofinanzierung der beihilfefähigen Nebenkosten gem. Art. 23 Abs. 1 lit b der VO (EU) Nr. 1308/2013 erfolgt ausschließlich durch den Mitgliedstaat. Die Abrechnung der Nebenkosten wird unter Berücksichtigung der in Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 288/2009 festgelegten Obergrenzen durchgeführt. Zusätzlich zu den oben genannten beihilfefähigen Kosten fallen Ausgaben für weitere flankierende Maßnahmen gemäß Art. 3 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 sowie Verwaltungskosten an, die in voller Höhe vom Mitgliedsstaat zu tragen sind. Für die weiteren flankierende Maßnahmen ist ein Mittelrahmen von rund pro Jahr im Landeshaushalt eingeplant. 7. Additionalität Nach Kenntnis des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt es in Baden-Württemberg derzeit keine staatlich getragenen Schulfruchtprogramme. Im Übrigen erfolgt - um den Mehrwert des Programms sicherzustellen - die Verteilung von Obst und Gemüse im Rahmen dieses Programms außerhalb der ggf. üblichen Speisenabgabe (z. B. Mittagessen im Rahmen der Kita- und Schulverpflegung). Dies ist u. a. Gegenstand der Vor-Ort-Kontrollen gem. Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 288/2009. Im Rahmen von pädagogischen Maßnahmen, bei denen es um den Erwerb von Alltagskompetenzen der Kinder geht, ist die Verarbeitung der Früchte aus dem Schulfruchtprogramm zusammen mit den Kindern erlaubt. Seite 11

12 Anhang I: Flankierende Maßnahmen - obligatorisch: (d. h. die teilnehmenden Bildungseinrichtungen müssen die genannten Maßnahmen anwenden) Flankierende Maßnahmen Bereich Ziel / Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse / Begründung Informationsmaterial Schulen Informationsweitergabe über Zweck und Inhalt des Schulfruchtprogramms Informationsfaltblatt für Lehrkräfte Die Lehrkräfte sind über Ziel und Inhalt des EU-Schulfruchtprogramms informiert. Sie finden auf dem Informationsmaterial Hinweise, wo sie sich das Lehrmaterial sowie zahlreiche weitere Informationen beschaffen können. Die Möglichkeiten zur Steigerung des Früchteverzehrs in der Schule sind bekannt und werden umgesetzt. Die Lehrkräfte sind außerdem über die optionalen Begleitmaßnahmen informiert und werden aufgefordert, soweit nicht schon bekannt und umgesetzt, diese zu nutzen. Informationsmaterial Kindertagesstätten Informationsweitergabe über Zweck und Inhalt des Schulfruchtprogramms Informationsfaltblatt für Erzieher/innen Die Erzieher/innen sind über Ziel und Inhalt des EU-Schulfruchtprogramms informiert. Sie finden auf dem Informationsmaterial Hinweise, wo sie sich das Lehrmaterial sowie zahlreiche weitere Informationen beschaffen können. Die Möglichkeiten zur Steigerung des Früchteverzehrs in der Kindertagesstätte sind bekannt und werden umgesetzt. Außerdem wird über die optionalen Begleitmaßnahmen informiert und aufgefordert, soweit nicht schon bekannt und umgesetzt, diese zu nutzen. Informationsmaterial Schulen / Kindertagesstätten Informationsweitergabe über Zweck und Inhalt des Schulfruchtprogramms Informationsfaltblatt für Eltern Die Eltern sind über Ziel und Inhalt des EU-Schulfruchtprogramms informiert. Die Eltern kennen die Bedeutung von Obst und Gemüse in der Ernährung und die Möglichkeiten den Obst- und Gemüseverzehr auch zuhause zu steigern und setzen dies um. Seite 12

13 Flankierende Maßnahmen - fakultativ: (d. h. die teilnehmenden Bildungseinrichtungen können die genannten Maßnahmen freiwillig anwenden bzw. in Anspruch nehmen) Flankierende Maßnahmen Bereich Ziel / Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse / Begründung Internetseite "EU- Schulfruchtprogramm in Baden- Württemberg" ( Bildungseinrichtungen, Träger, Lieferanten, Sponsoren usw. Ziele, Inhalte und Funktionsweise des Schulfruchtprogramms werden kommuniziert. Die Internetseite enthält umfassende Informationen zu Zielen, Inhalten und Funktionsweise des Schulfruchtprogramms; Download von Antragsformularen, Faltblättern und sonstigem Infomaterial. Alle am Schulfruchtprogramm Beteiligten sind umfassend über das Programm informiert; interessierte Bildungseinrichtungen, potentielle Sponsoren und Lieferanten werden zur Teilnahme motiviert. Alle Beteiligten sind über die Bedeutung von Obst und Gemüse in der Ernährung informiert und setzen die Tipps für die Steigerung des Früchteverzehrs um. Lehrkräfte kennen Möglichkeiten der Umsetzung des Themas im Unterricht und nutzen das zur Verfügung gestellte Lehrmaterial. Tag der Schulfrucht Ernährung / Hauswirtschaft / Landwirtschaft Schulen / Kindertagesstätten, Träger, Lieferanten, Sponsoren Vermitteln von Wissen und Kenntnissen zum Themenkomplex Obst und Gemüse. Öffentlichkeitswirksamkeit erhöhen. Die am Schulfruchtprogramm teilnehmenden Einrichtungen führen Aktionen rund um Obst und Gemüse durch. Neben den dezentralen Veranstaltungen findet eine zentrale Presseveranstaltung statt. Die Kinder sind motiviert reichlich Obst und Gemüse zu verzehren. Die Kinder erwerben Handlungskompetenzen im Umgang mit Obst und Gemüse. Die Möglichkeiten zur Steigerung des Früchteverzehrs in der Schule bzw. Kita sind bekannt und werden umgesetzt. Die Partnerschaft zwischen Einrichtung, Sponsor und Lieferant wird durch gemeinsame Aktionen gestärkt. Landesinitiative "BeKi - Bewusste Kinderernährung" Ernährung / Hauswirtschaft / Landwirtschaft Schulen / Kindertagesstätten Vermitteln von Wissen und Kenntnissen zum Themenkomplex Ernährung und Ernährungserziehung Angebote durch BeKi- Fachfrauen: Lehrer/innen-Fortbildungen Erzieher/innen-Fortbildungen Elterninformationen Unterricht bis Klasse 6 Lehrer/innen, Erzieher/innen und Eltern kennen die Bedeutung von Obst und Gemüse in der Ernährung der Kinder und unterstützen regelmäßigen Verzehr. Die Kinder kennen und schätzen Obst und Gemüse und steigern ihren Verzehr. Die Kinder erwerben Handlungskompetenzen im Umgang mit Obst und Gemüse. Praxiskurs in Kitas Seite 13

14 Flankierende Maßnahmen Bereich Ziel / Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse / Begründung Landesinitiative "Blickpunkt Ernährung" Ernährung / Verbraucherschutz / Landwirtschaft / Hauswirtschaft Schulen Vermitteln von Wissen und Kenntnissen zum Themenkomplex Ernährung und Ernährungserziehung themenorientierte Aktionen, Workshops Die Schüler kennen die gesundheitlichen Vorteile und den Präventionscharakter von bedarfsgerechter Ernährung. Sie erwerben Handlungskompetenzen im Umgang mit Obst und Gemüse. Betriebsbesichtigungen Landwirtschaft / Gartenbau Kennen lernen der Betriebsabläufe und der Produktionsbedingungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gartenbaubetriebe Kennen lernen der Produktpalette in der Obst- und Gartenbauerzeugung Kinder besuchen landwirtschaftliche Betriebe mit Schwerpunkt oder Betriebszweig 'Obstbau' bzw. Gartenbaubetrieben mit Schwerpunkt `Gemüsebau Alternativ: Kinder nehmen an Führungen in Obst- und Gartenbauvereinen teil 1. Die Kinder haben mehr Wissen und Kenntnisse über die Herkunft ihrer Nahrungsmittel. 2. Sie können die Lebensmittelproduktion "vom Garten bis auf den Teller" nachvollziehen. 3. Landwirte und Gärtner spielen wieder eine zentralere Rolle im Gemeinwesen. Begründung: Mehrere Studien weisen darauf hin, dass enger physischer und psychologischer Bezug zur Lebensmittelproduktion und -verarbeitung zu einer besseren ernährungsphysiologischen Qualität der Ernährung beiträgt. Dem trägt das Land u. a. durch folgende Aktionen Rechnung: - Gläserne Produktion - Tag des offenen Hofes - Lernort Bauernhof - Lernerlebnis Gärtnerei Seite 14

15 Flankierende Maßnahmen Bereich Ziel / Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse / Begründung Schulgärten Gartenbau / Schulen Kennen lernen der Produktion von Obst und Gemüse anhand praktischer Tätigkeiten Beobachtung des Wachstumsprozesses anhand Aussaat / Pflanzung und Pflege Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit Gartengeräten Kenntnisvermittlung zu Reife und Ernte der Früchte Bereitstellen der notwendigen Ausrüstung Schaffen der Voraussetzungen für die Anpflanzung und Pflege von Bäumen, Sträuchern oder Pflanzen, zum Anbau von Obst und Gemüse mit den begrenzten Möglichkeiten einer schulischen Einrichtung 1. Die Kinder wissen, wie Obst- und Gemüsepflanzen zu säen, zu pflanzen und zu pflegen sind. 2. Sie wissen zu welcher Jahreszeit welche Kulturen zu säen / pflanzen und zu ernten sind. Begründung: Der jahreszeitliche Bezug vermittelt, welche Früchte zu welcher Jahreszeit regional verfügbar sein können. Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten erzeugen Wertschätzung für die Produkte und die Produktion. Erwerb von Sortenkenntnis Lehrmaterial Ernährung/ Landwirtschaft/ Gartenbau Schulen/ Kindertagesstätten Erleichterung des Zugangs zu neutralen, wissenschaftlich abgesicherten Informationen zur Bedeutung von Obst und Gemüse in der Ernährung Darstellen der positiven gesundheitlichen Auswirkungen von Obst und Gemüse Bereitstellen von kostenlosen, allgemeinen Informationen zum Themenkomplex Ernährung Bereitstellen von pädagogischem Begleitmaterial für Lehrkräfte und Schüler, das auf die Nutzung innerhalb des normalen Lehrplanes in der Schule ausgerichtet ist z.b. Lernzirkel zum Thema Obst und Gemüse Die Lehrkräfte können kostenlos auf zahlreiches werbeneutrales, wissenschaftsbasiertes Material zurückgreifen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema dadurch in den Schulen umgesetzt wird, steigt. Ergänzung: Die Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, insbesondere die der Landesprogramme 'BeKi - Bewusste Kinderernährung' und 'Blickpunkt Ernährung' bieten seit Jahren durch kostenlose Downloads und teilweise kostenlose Printmedien umfangreiches und neutrales Bildungsmaterial an. Seite 15

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