Integrations- und Handlungskonzept Sozialdienst für Flüchtlinge

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1 Integrations- und Handlungskonzept Sozialdienst für Flüchtlinge

2 Projektverantwortung: Projektleitung: Steuergruppe: Cristina Spagnolo Daniela Gloor Christian Amstutz, Philippe Lindegger, Cristina Spagnolo Begleitgruppe: Lektorat: Bild: Corinne Bühler, Nicole Murbach, Silvia Jäggi, Lena Reusser Tatjana Cerf Mitarbeitender des Flüchtlingssozialdienst und Klient. SRK Kanton Bern Version 1.1 (Kurzfassung) Stand

3 Inhalt 1 1. Der Sozialdienst für Flüchtlinge Klientel Dauer der Zuständigkeit Grundhaltung Einflussfaktoren der Integrationsarbeit Gesellschaftliche Einflüsse Individuelle Voraussetzungen der Klientel Phasen der Integrationsarbeit Spracherwerb und Orientierung Qualifizierung Selbstständigkeit Handlungsfelder der Integrationsarbeit Sprachliche Integration Berufliche Integration Soziale Integration Fokusgruppen Kinder und Familien Jugendliche und junge Erwachsene Traumatisierte Instrumente Beratung und Information Unterstützende Kommunikation und Administration Triage und Vernetzung Ressorts berufliche und soziale Integration Finanzierung Hinweis: Das vorliegende Integrations- und Handlungskonzept basiert auf dem Detailkonzept vom Ausführungen zu den Hintergründen des Flüchtlingssozialdiensts, Einflussfaktoren der Integrationsarbeit, Handlungsfelder, Fokusgruppen, Ziele und Massnahmen sowie Sprachgebrauch und Quellenangaben finden sich im Detailkonzept. 1

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5 1. Der Sozialdienst für Flüchtlinge Der Sozialdienst für Flüchtlinge (Flüchtlingssozialdienst) richtet die wirtschaftliche Sozialhilfe an anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge 2 aus und fördert deren Spracherwerb sowie deren berufliche und soziale Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft. Der Auftrag des Flüchtlingssozialdiensts basiert seit 2010 auf den Rahmen- und Leistungsverträgen mit dem Sozialamt des Kantons Bern. Das Angebot des Flüchtlingssozialdiensts knüpft an die SRK- Strategie 2020 und die Teilstrategie 2020 für die Rotkreuz-Kantonalverbände und das Departement Gesundheit und Integration des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) 3 an. Der Flüchtlingssozialdienst unterscheidet sich von einem kommunalen Sozialdienst durch seinen speziellen Integrationsauftrag. Die Integrationsarbeit des Flüchtlingssozialdiensts erfolgt einzelfallgerecht, zielorientiert und während der gesamten Dauer der Zuständigkeit. 1.1 Klientel Die Klientel des Flüchtlingssozialdiensts umfasst Personen, die ab Asylentscheid durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B 4 und um vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Ausweis F 5. Die Klientel besitzt die Flüchtlings-eigenschaft 6 gemäss Art. 3 AsylG. Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden (Art. 3 AsylG). Ebenfalls zur Klientel des Flüchtlingssozialdiensts gehören die Mitglieder der Kernfamilie, die im Rahmen des geregelten Familiennachzugs nachträglich in die Schweiz eingereist sind und entweder in die Flüchtlingseigenschaft der anwesenden Familienmitglieder einbezogen wurden oder eigene asylrelevante Gründe beim SEM dargelegt haben. 1.2 Dauer der Zuständigkeit Die Dauer der Zuständigkeit des Flüchtlingssozialdiensts ist zeitlich begrenzt. Für anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B ist der Flüchtlingssozialdienst ab Datum des Asylentscheids bis fünf Jahre nach Datum des Asylgesuchs, das zur Anerkennung geführt hat, zuständig. Für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Ausweis F ist der Flüchtlingssozialdienst ab Datum des Asylentscheids bis sieben Jahre nach Einreisedatum oder bis zum Anspruch auf einen B-Ausweis (nach AuG) zuständig. 2 Mit dem Begriff Flüchtlinge sind sowohl anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B als auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Ausweis F gemeint. 3 SRK Kanton Bern 2014: Strategie 2020 des SRK Kanton Bern, S. 1, 3, 5. 4 Anerkannten Flüchtlingen mit Ausweis B wurde durch das Staatssekretariat SEM Asyl gewährt, da sie die Flüchtlingseigenschaft erfüllen und kein Asylausschlussgrund vorliegt (Art. 49 AsylG). 5 Anerkannten Flüchtlingen mit Ausweis F wurde durch das SEM kein Asyl gewährt, weil ein Asylausschlussgrund vorliegt (Art. 49 AsylG). Asylausschlussgründe basieren auf Asylunwürdigkeit (Art. 53 AsylG) oder auf subjektiven Nachfluchtgründen (Art. 54 AsylG). 6 Die Flüchtlingseigenschaft im AsylG basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli

6 2. Grundhaltung Der Flüchtlingssozialdienst unterstützt und begleitet Flüchtlinge im Rahmen der Sozialhilfe und der Integrationsförderung. Mit der Integrationsarbeit wird eine chancengleiche Teilnahme und Teilhabe der Flüchtlinge an der Gesellschaft angestrebt und ein Beitrag zur Stärkung und Wahrung der gesellschaftlichen Solidarität geleistet. Das Ziel des Flüchtlingssozialdiensts ist es, die Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit der Klientel zu stärken, wenn diese über begrenzte Ressourcen verfügen. Der Flüchtlingssozialdienst handelt nach dem aktuellen Recht, den Bestimmungen der BKSE und der SKOS sowie den Methoden der professionellen sozialen Arbeit. Die subsidiär zur Anwendung kommende Sozialhilfe soll eine Startchance für die neue Lebensphase der Flüchtlinge in der Schweiz sein. Die Integrationsarbeit des Flüchtlingssozialdiensts soll nachhaltig sein. Daher werden nach Möglichkeit Massnahmen unterstützt, die insbesondere der langfristigen beruflichen, sprachlichen und sozialen Integration der Klientel dienen. Beim Flüchtlingssozialdienst steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und Ressourcen im Mittelpunkt. Die Mitarbeitenden des Flüchtlingssozialdiensts setzen ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen dazu ein, für die individuellen Situationen passende Lösungen zu finden. Die Mitarbeitenden informieren die Klientel über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit. In der Zusammenarbeit wird darauf geachtet, dass sich alle Parteien gegenseitig verstehen. Die Arbeit des Flüchtlingssozialdiensts basiert auf den Rotkreuzgrundsätzen Neutralität, Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Gegenüber der Klientel wird eine offene und wertschätzende Haltung gepflegt. Der Flüchtlingssozialdienst sieht sich in einer vermittelnden Rolle, wobei sowohl die kulturellen und sozialen Hintergründe der Klientel, als auch die strukturellen Bedingungen der Schweiz als Aufnahmegesellschaft berücksichtigt werden. Der Flüchtlingssozialdienst ist institutionell vernetzt und kennt die Angebote zur Integrationsförderung im Kanton. Der Flüchtlingssozialdienst pflegt den regelmässigen Austausch mit Partnern und nutzt Synergien. 4

7 3. Einflussfaktoren der Integrationsarbeit Die Integrationsarbeit des Flüchtlingssozialdiensts knüpft an die Gesellschaft mit ihren Teilsystemen und an das Individuum mit seinen persönlichen Ressourcen an. Die äusseren Bedingungen in der Gesellschaft sowie die individuellen Voraussetzungen der Klientel sind wesentliche Einflussfaktoren im Prozess der Teilnahme und Teilhabe der Flüchtlinge an der Gesellschaft. 3.1 Gesellschaftliche Einflüsse Die Situation in Krisen- und Konfliktgebieten und die daraus resultierenden Flüchtlingswellen, das Asyl- und Ausländerrecht, die Diaspora und Migrantennetzwerke, die Angebotslandschaft und die Möglichkeiten zur Förderung von Migrantinnen und Migranten, der Arbeitsmarkt, das Bildungssystem, der Wohnungsmarkt sowie die Akzeptanz von Migrantengruppen in der Bevölkerung haben einen Einfluss auf die Integrationsarbeit. Es handelt sich um dynamische Zusammenhänge. Für die Flüchtlinge und deren Weg, die hiesige Sprache zu lernen, eine Arbeit zu finden und sich in der Gesellschaft zurechtzufinden, stellen diese Bedingungen sowohl Chancen als auch Herausforderungen dar. Diaspora und Netzwerke Flüchtlingswellen Integrationsangebote Wohnungsmarkt Integrationsarbeit Asyl- und Ausländerpolitik Integrationspolitik Gesellschaftliche Erwartungen Kinder- und Familienpolitik Institutionelle Zusammenarbeit Bildungssystem und Bildungspolitik Arbeitsmarkt und Wirtschaft 3.2 Individuelle Voraussetzungen der Klientel Von Person zu Person variieren die persönlichen Hintergründe und individuellen Ressourcen. Ein Grossteil der Flüchtlinge hatte im Herkunftsland wenig Bildung. Viele müssen erst das lateinische Alphabet lernen. Einige sind nie zur Schule gegangen. Höhere Ausbildungen, die im Herkunftsland absolviert wurden, werden in der Schweiz oft nicht anerkannt. Die persönliche Fluchtgeschichte kann zudem belasten, beispielsweise bei schwierigen familiären Situationen (Trennung oder Verlust von Angehörigen) oder bei Traumatisierungen durch Krieg, Folter oder Flucht. Psychosoziale Belastungen können sich auf die Belastbarkeit einer Person oder gar auf deren Gesundheit auswirken. 5

8 4. Phasen der Integrationsarbeit Die Dauer der Zuständigkeit des Flüchtlingssozialdiensts ist zeitlich begrenzt. Abhängig davon, wie lange sich eine Person im Asylverfahren befunden hat, kann die effektive Dauer der Zuständigkeit sehr unterschiedlich sein. Entsprechend stehen mehr oder weniger Jahre zur Verfügung, in denen der Integrationsprozess durch den Flüchtlingssozialdienst unterstützt und begleitet wird. Im Modell lässt sich die Integrationsarbeit des Flüchtlingssozialdiensts in die drei Phasen Spracherwerb und Orientierung, Qualifizierung und Selbstständigkeit unterteilen. Der Weg zur finanziellen, administrativen und persönlichen Selbstständigkeit ist in der Praxis individuell und abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Klientel sowie von den Chancen und Herausforderungen, die ihnen auf ihrem Weg begegnen. Die Phasen sind daher dynamisch. Spracherwerb und Orientierung Qualifizierung Selbstständigkeit I I I I I I I I I I Zeitraum der Zuständigkeit Um die zur Verfügung stehende Zeit optimal zu nutzen, wird die Zusammenarbeit laufend überprüft und während der gesamten Unterstützungszeit in jährlichen schriftlichen Zielvereinbarungen geplant und evaluiert. Dabei werden die individuellen Ausgangssituationen und Ressourcen beachtet. 4.1 Spracherwerb und Orientierung Zu Beginn der Zusammenarbeit stehen die Unterstützung bei der Orientierung in der neuen Lebenssituation und die Förderung des Spracherwerbs im Vordergrund. In den ersten Monaten wird die Situation durch die Sozialarbeitenden erfasst, die Klientel wird bei den Anmeldungen in die Sozialversicherungen und in Sprachkurse unterstützt und die nächsten Schritte der Zusammenarbeit werden festgelegt. 4.2 Qualifizierung Die mittlere Phase zeichnet sich insbesondere durch Massnahmen der Qualifizierung im beruflichen Feld, Berufseinstieg und Selbstständigkeit aus. Die Fortsetzung des Spracherwerbs als auch der Erwerb von Wissen und Sicherheit im sozialen Bereich (Familie, Erziehung, Gesundheit etc.) sind weiterhin Themen der Zusammenarbeit. Die mittlere Phase kann in Bezug auf die Dauer sehr stark variieren. Sie ist abhängig von der gesamten Zuständigkeitsdauer, den Fortschritten der Klientel sowie den Angeboten und Möglichkeiten für die Qualifizierung und den Einstieg in den Arbeitsmarkt. 4.3 Selbstständigkeit Eineinhalb Jahre vor Ende der Zuständigkeit, werden mit derjenigen Klientel, die noch keine finanzielle Selbstständigkeit erreicht hat, die letzten Zielvereinbarungen ausgearbeitet. Darin 6

9 werden, unter Berücksichtigung der verbleibenden Unterstützungszeit, gemeinsam Massnahmen zur Erreichung einer möglichst hohen Selbstständigkeit benannt. 5. Handlungsfelder der Integrationsarbeit Der Flüchtlingssozialdienst fördert die Klientel bedarfsorientiert im Bereich der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration. Die Ziele und Massnahmen orientieren sich am Bedarf der Klientel und an deren individuellen Ressourcen sowie am rechtlichen und finanziellen Rahmen der Integrationsförderung. Sprachliche Integration: Spracherwerb, Sprachstand Berufliche Integration: Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung, Ausbildung Soziale Integration: Soziale Vernetzung, Familie, Gesundheit, Wohnen, Orientierung 5.1 Sprachliche Integration Die Handlungsfelder der sprachlichen Integration bestehen aus Spracherwerb und Sprachstand. Ziel ist, dass die Klientel selbstständig in einer Landessprache kommuniziert. Der Flüchtlingssozialdienst informiert und berät bezüglich des Spracherwerbs, vermittelt an geeignete Sprachschulen und Fachstellen und unterstützt finanziell. 5.2 Berufliche Integration Im Bereich der beruflichen Integration handelt der Flüchtlingssozialdienst in den Feldern Arbeitsmarktintegration und Ausbildung. Ziele sind die Qualifizierung, die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und dadurch das Erreichen der finanziellen Selbstständigkeit. Der Flüchtlingssozialdienst unterstützt bei der Klärung der beruflichen Eignung und der realistischen beruflichen Perspektiven und fördert den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Ausbildungen. 5.3 Soziale Integration Die Handlungsfelder im Bereich der sozialen Integration bestehen aus den Themen soziale Vernetzung, Familie, Gesundheit, Wohnen und Orientierung. Ziele sind die möglichst hohe persönliche Selbstständigkeit sowie die aktive soziale Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 7

10 Der Flüchtlingssozialdienst informiert, berät, vermittelt und vernetzt die Klientel zu Themen der sozialen Integration. Dazu gehören Wohnungssuche, Schul- und Bildungssystem, Erziehung, Vereinbarkeit von Familie und Arbeit, Sozialversicherungen, Tagesstruktur, Gesundheit, Freizeitaktivitäten, flucht- und migrationsspezifische Anliegen, Traumatisierungen und Gesundheit. 6. Fokusgruppen Der Flüchtlingssozialdienst hat für Kinder und Familien, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Traumatisierte besondere Ziele und Massnahmen der Integrationsarbeit definiert. Grund dafür ist, dass neben den regulären Handlungsfeldern der Integrationsarbeit für diese Klientelgruppen ein spezieller Bedarf an Unterstützung, Begleitung und Förderung besteht 7. Kinder und Familien Jugendliche und junge Erwachsene Traumatisierte 6.1 Kinder und Familien Die Fokusgruppe Kinder und Familien umfasst minderjährige Kinder, Eltern sowie weitere Personen mit Erziehungs- und Betreuungsaufgaben (Grosseltern, ältere Geschwister, weitere Familienmitglieder etc.). In der Kindheit werden die Weichen für die spätere soziale, sprachliche und berufliche Integration gestellt. Verpasste soziale Förderung und Bildung in der Kindheit und frühen Jugend können zu späteren Benachteiligungen führen, beispielsweise beim Berufseinstieg oder bei der 7 Der Flüchtlingssozialdienst fördert Frauen und Männer gleichermassen. Auf die frauen- und männerspezifischen Themen wird innerhalb der Fokusgruppen und Massnahmen eingegangen. 8

11 Stellensuche. Es können höhere gesellschaftliche Folgekosten (Sozialhilfeabhängigkeit und Armut) 8 entstehen. Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende und Grossfamilien gelten als besonders verletzlich und benötigen daher spezielle Unterstützung 9. Kinder sind offen und lernfähig bezüglich Sprache und Kultur und verfügen in diesem Sinne über ein grosses Potential 10. Als zweite Generation sind ihre Chancen hinsichtlich der sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration besser als jene der Eltern. Sie werden später sowohl Wirtschaft als auch Gesellschaft in der Schweiz mitgestalten 11. Für Familienmitglieder, die weniger lange in der Schweiz sind oder die Sprache weniger rasch lernen, haben die Kinder zudem eine wichtige Orientierungsfunktion. Es bestehen verschiedene spezifische Förderangebote für Kinder und Familien im Kanton Bern, in welche diese vermittelt werden können 12. Die Wahrung und Stärkung des Kindeswohls und die Förderung der allgemeinen Entwicklung des Kindes sind zentrale Handlungsfelder für diese Fokusgruppe. Dabei wird unter anderem das Schwergewicht auf die Unterstützung von sprachlichen, sozialen und schulischen Kompetenzen des Kindes, die soziale Vernetzung sowie die Gesundheitsprävention gelegt. Der Flüchtlingssozialdienst ergreift Partei für die Kinder. Gleichermassen gehört auch die Stärkung der Erziehungskompetenzen und der persönlichen Selbstständigkeit der Eltern bzw. der Erziehenden zu den übergreifenden Zielen für diese Fokusgruppe. Kindeswohl Entwicklung der Kinder Erziehungskompetenzen der Eltern Persönliche Selbstständigkeit der Eltern 6.2 Jugendliche und junge Erwachsene Der Fokus dieser Gruppe liegt bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, bei denen das Absolvieren einer Ausbildung angezeigt ist. Im Jugend- und Ausbildungsalter finden für die Zukunft wegweisende Prozesse und Mechanismen statt, unter anderem die Berufswahl. Zudem stehen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehrdimensionale komplexe Themen an, wie die Pubertät und die Ablösung vom Elternhaus, die im transkulturellen Kontext zusätzliche Herausforderungen nach sich ziehen 13. Flüchtlinge, die im Kindes- oder Jugendalter in die Schweiz kommen, haben eine andere Bildungsbiographie als die hier geborenen Kinder und Jugendlichen. Aufgrund der Migration durchlaufen sie das schweizerische Schul- und Bildungssystem nicht immer vollständig, was wiederum Konsequenzen für das Finden einer Lehrstelle hat 14. Es bestehen Herausforderungen aufgrund von sprachlichen und schulischen Lücken 15. Die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat einen hohen Stellenwert in der Integrationsarbeit, da junge Menschen meistens offen und aufnahmefähig sind. Das Ziel für die Begleitung dieser Gruppe ist die Unterstützung beim Zugang zu und beim Erlangen einer beruflichen Grundbildung oder Qualifizierung. Wichtig sind dabei die Stärkung 8 GEF 2011, Tagungsdokumentation Berner Sozialgipfel, S ; GEF 2013, S SRK Departement Gesundheit und Integration Retraite Flüchtlingssozialdienst Steuergruppe FSD 2014/ GEF 2013, Konzept frühe Förderung im Kanton Bern. 13 Begleitgruppe 2014/2015; Steuergruppe 2014/ Steuergruppe 2014/ Steuergruppe 2014/

12 der sprachlichen und schulischen Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung sowie die Stärkung der Konfliktfähigkeit und Handlungsfähigkeit im Umgang mit Herausforderungen und Risiken auf dem Arbeits- oder Bildungsweg. Zudem sind im Bereich der sozialen Integration eine positive Freizeitgestaltung, Tagesstruktur sowie Gesundheitsprävention wichtige Themen. Der Flüchtlingssozialdienst handelt daher in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Feldern berufliche Grundbildung und Qualifizierung, Sprache und Bildung sowie soziale Integration und Gesundheit. Berufliche Grundbildung, Qualifizierung Sprache und Bildung Soziale Vernetzung und Gesundheit 6.3 Traumatisierte Diese Gruppe umfasst Personen, die aufgrund von Krieg, Folter, Verfolgungen und Repressalien im Heimatland oder Erlebnissen während der Flucht traumatisiert sind. Menschen, die durch Folter, Krieg und Vertreibung traumatisiert wurden, leiden in der Regel an verschiedenen Beschwerden, die Psyche, Körper und soziale Beziehungen beeinträchtigen 16. Bei der Klientel, die traumatisierende Erlebnisse hatten oder, die sich in schwierigen psychosozialen Situationen befinden, stellt der Flüchtlingssozialdienst oft einen erhöhten Unterstützungsbedarf und einen grösseren Bedarf an sicheren Strukturen im Alltag fest. Oft ist eine engere individuelle Begleitung, mehr Informationen, mehr Zusammenarbeit mit Angehörigen und Institutionen und spezielle Lösungen 17. In der Zusammenarbeit mit Flüchtlingen, die unter psychischen Belastungen leiden, werden diese Belastungen thematisiert (Raum geben). Die Klientel wird über ihre Handlungsmöglichkeiten informiert. Informationen über das Gesundheitssystem und die soziale Vernetzung sind für diese Menschen besonders wichtig. Die einzelnen Handlungsschritte bezüglich Gesundheit, familiäre Situation, Spracherwerb, Beschäftigung und wenn möglich Arbeit müssen teilweise angepasst geplant werden. Die Handlungsfelder für diese Fokusgruppe sind daher die Feststellung von Traumatisierungen, die Stärkung der sozialen Vernetzung und das Einrichten angepasster Strukturen. Feststellung und Bearbeitung der Traumatisierungen Soziale Vernetzung Angepasste Strukturen 16 Universitätsspital Zürich. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Retraite Flüchtlingssozialdienst 2014, Begleitgruppe und Steuergruppe 2014/

13 7. Instrumente Der Flüchtlingssozialdienst verfügt über verschiedene Instrumente zur Förderung der Teilnahme und Teilhabe der Flüchtlinge in und an der Gesellschaft. Zu den Instrumenten gehören Beratung und Information, Triage, unterstützende Kommunikation und Administration, Finanzierung sowie die internen Ressorts berufliche und soziale Integration. Die Instrumente werden nach Bedarf eingesetzt und unterliegen der Logik der Subsidiarität und der Förderung der Selbstständigkeit. 7.1 Beratung und Information Beratungen finden in den individuellen Sozialberatungen (Klientengespräche) durch ausgebildete Sozialarbeitende statt sowie durch Mitarbeitende der Administration in Einzel- und Gruppeninformationen zu Themenschwerpunkten (z.b. Krankenkasse, Stipendien) und in Form von Information oder Kurzberatung bei der Kommunikation am Telefon und am Empfang. Die Klientel wird in allen Lebensbereichen, teilweise auch in juristischen Fragen (z.b. Asyl- und Ausländerrecht), professionell beraten. Zusätzlich werden schriftliche Informationen in Form von Broschüren und Merkblättern abgegeben. Nach Möglichkeit werden die schriftlichen Informationen in die Herkunftssprachen der Klientel übersetzt. 7.2 Unterstützende Kommunikation und Administration Der Flüchtlingssozialdienst unterstützt die Klientel bei Bedarf fördernd bei der Kommunikation und in administrativen Prozessen. Die Kommunikation wird so gestaltet, dass die Klientel in ihrer eigenständigen Kommunikation und ihrer Selbstständigkeit gestärkt wird. Neben der unterstützenden Rolle, nehmen die Mitarbeitenden des Flüchtlingssozialdiensts, unter anderem bei (kulturellen) Missverständnissen und Konflikten, eine vermittelnde Rolle in der Kommunikation zwischen Klientel und Drittpersonen ein. Das gegenseitige Verständnis hat eine positive Wirkung in der Zusammenarbeit aller Beteiligten. In der Kommunikation wird ein grösstmöglicher Verständigungsgrad angestrebt. Zu diesem Zweck werden bei Bedarf interkulturelle Übersetzende eingesetzt. 7.3 Triage und Vernetzung Die Triage umfasst die Zuweisung zu und Vernetzung mit Drittstellen (Partnerorganisationen, Integrationsangebote, Sprachschulen, Vereine, Freiwillige, öffentliche Stellen etc.). Die Sozialarbeitenden vermitteln und vernetzen die Klientel unter Berücksichtigung von deren Integrationsstand, Bedarf und Ressourcen in Sprachkurse, Integrations-, Arbeits- oder Beschäftigungsprogramme oder in Teilsysteme der Gesellschaft (Bildungssystem, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt etc.). Die Massnahmen basieren auf den individuellen Beratungsgesprächen und auf den gemeinsamen Zielvereinbarungen zwischen der Klientel und den Sozialarbeitenden. 11

14 7.4 Ressorts berufliche und soziale Integration Die Ressorts berufliche und soziale Integration sind interne Fachstellen. Sie verwalten die relevanten Daten und Informationen zu den Angeboten der sozialen und beruflichen Integration und stellen dieses Wissen den Sozialarbeitenden auf einer zentralen Plattform zur Verfügung. Weiter beraten die Ressortverantwortlichen die Sozialarbeitenden bei der Planung und Durchsetzung möglicher Integrationsmassnahmen, in Haltungsfragen, bei schwierigen Fallsituationen und betreffend Zusammenarbeit mit Drittstellen. Die Ressortverantwortlichen vernetzen sich aktiv mit den Partnern im Bereich der beruflichen und sozialen Integration, kennen den jeweiligen Markt und koordinieren je nach aktueller Nachfrage und Bedürfnissen die bestehende und neue Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. 7.5 Finanzierung Die Integrationsförderung findet im Rahmen der Sozialhilfe subsidiär statt. Die Sozialhilfe für Flüchtlinge wird dem Kanton vom SEM über die Globalpauschale 2 vergütet. Die Globalpauschale 2 setzt sich aus je einem Anteil an Mietkosten, Sozialhilfe-, Betreuungs- und Verwaltungskosten, Selbstbehalten und Franchisen pro anerkannten Flüchtling zusammen. Ungedeckte Kosten werden dem Lastenausgleich zugeführt. Zusätzlich werden für spezielle Massnahmen der Integration bedarfsorientiert Poolgelder eingesetzt. Die Poolgelder stammen aus der Pauschale, welche der Bund dem Kanton für die Integrationsförderung von Flüchtlingen zweckgebunden ausrichtet. Innerhalb der kantonalen Abrechnung werden Aufwendungen für die Bereitstellung von Integrationsmassnahmen, die nicht durch die Bundeseinnahmen gedeckt werden können, dem Lastenausgleich zugeführt. 12

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16 Schweizerisches Rotes Kreuz Croix-Rouge suisse Kanton Bern Canton de Berne Migration Bernstrasse 162 Postfach 791 Case postale 791 CH-3052 Zollikofen Telefon SRK Kanton Bern 2015

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