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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-AG Sonntags-, Feiertags\- und Nachtarbeiten Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Graf, Jürgen, TSQ Boddenberg, Dieter, TSQ Biergans, Achim, TS Fastabend, Reinhold, TKF Wirp, Stefan, TP Boden, Ekkehard, T Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 1 von 11
2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Ausführung Planbare Nachtarbeiten Benötigte Angaben auf dem Antrag Störungen im Stadtgebiet Köln verteiler Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Arbeitszeitgesetz Feiertagsgesetz NW Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 2 von 11
3 Stammdaten Titel Fremdfirmenrelevant Gas Wasser Fernwärme Strom Koordinator Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten Ja x x x x Jürgen Graf Revisionsstatus Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Die Anweisung dient dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmeinflüssen während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nach Umwelt- und Immissionsschutzgesetz. Sie regelt die rechtzeitige Information aller betroffenen Kunden und Behörden bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilung Technischer Netzservice (T) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Fremdfirmen. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme. Diese Anweisung gilt in Verbindung mit Punkt 7.76 "Bautätigkeiten" im Umweltschutzhandbuch. PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 3 von 11
4 3 Begriffe/Abkürzungen Immissionsschutz Unter " Immissionsschutz" werden sämtliche Bemühungen verstanden, die den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sollen. Notstand Ein Notstand liegt nur bei einer Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter vor, insbesondere bei einer Bedrohung von Leben oder Gesundheit von Personen. Eine Eigentumsgefährdung stellt nur dann einen Notstand dar, wenn bedeutende Sachwerte betroffen sind. Als Notstandssituationen können z.b. angesehen werden: Naturkatastrophen, Brände, Unfälle mit erheblichen Auswirkungen und ähnliche Ereignisse. An die Erforderlichkeit der Maßnahmen bei Notstandssituationen sind strenge Anforderungen zu stellen. Zur Verhütung, Vermeidung oder Beseitigung des Notstandes muss es notwendig sein, die Tätigkeit noch während der Nachtzeit auszuüben. In jedem Fall müssen die Störungen der Nachtruhe so gering wie möglich gehalten werden. Landes- Immissionsschutzgesetz (LImSchG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Feiertagsgesetz NW Im Landes-Immissionsschutzgesetz ist der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung geregelt. Im Arbeitszeitgesetze 13 werden die Ausnahmen für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen geregelt. Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen 4 Zuständigkeiten Projektleiter/Baubeauftragter Ingenieur vom Dienst/Meister vom Dienst (IvD/MvD) Querverbundleitstelle (QVL) Reicht bei planbaren Arbeiten die notwendigen Anträge bei den zuständigen Behörden ein Veranlasst bei Störungen die Information der zuständigen Behörde über die QVL Informiert bei Störungen auf Anforderung des MvD/IvD die zuständigen Behörden PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 4 von 11
5 5 Ausführung 5.1 Planbare Nachtarbeiten Im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) ist der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung geregelt. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes. Wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten liegt, können Ausnahmen von dem Verbot genehmigt werden. z.b. wenn die Arbeiten der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Strom und Fernwärme dienen. Zuständig für die Erteilung der Sondergenehmigungen sind die jeweils zuständigen Städte und Gemeinden. Für das Versorgungsgebiet der RheinEnergie AG sind folgende Städte und Gemeinden zuständig: Köln Amt für Immissionsschutz Stadthaus Deutz, Westgebäude Willy-Brandt-Platz Köln de Telefon 0221/ Bergisch Gladbach Den Antrag findet man auf der Seite der Stadt Köln, wenn man unter der Suchfunktion Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit eingibt Zuständig: Herr Wirkus Herr Koslowski Rheinisch-Bergischer-Kreis Der Landrat / Kreishaus Heidkamp Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft, Umweltvorsorge Am Rübezahlwald Bergisch-Gladbach -Adresse: wolfgang. wirkus@stadtkoeln.de andre. koslowski@stadtkoeln.de de Telefon 02202/ Gemeinden: Bergisch Gladbach, Kürten, Leichlingen, Burscheid, Wermelskirchen, Overath, Odenthal, Rösrath PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 5 von 11
6 Oberbergischer Kreis Dezernat II Umweltamt, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz Moltkestraße Gummersbach Telefon 02261/ Gemeinde: Lindlar Rhein-Erft-Kreis Einen Vordruck gibt es nicht! Es kann aber der Vordruck der Stadt Köln verwendet werden. Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Amt 70 Immissionsschutz Willy-Brandt-Platz Bergheim Telefon 02271/ Kreis Gemeinden: Brühl, Frechen, Hürth, Pulheim, Wesseling Rhein-Sieg-Kreis Amt für Technischen Umweltschutz, Gewerblicher Umweltschutz Kaiser-Wilhelm-Platz Siegburg Rhein-Sieg- Telefon 02241/ Gemeinden: Lohmar, Troisdorf, Bornheim Rheinbach, Bad Honnef Eitorf, Niederkassel, Hennef Much, Sankt Augustin, Ruppichteroth, Windeck, Neunkirchen- Seelscheid Meckenheim, Wachtberg, Königswinter, Alfter, Swisttal Siegburg Ansprechpartner: Frau Oelschläger Herr Adolphi Herr Graber Herr Rath Herr Siwik Frau Dr. Fischer Benötigte Angaben auf dem Antrag Angaben zur Baustelle/Nachtarbeit Die oder der direkte AnsprechpartnerIn beziehungsweise die Aufsichtführende und weisungsberechtigte Person auf der Baustelle. Die angegebene Person muss während der Nachtarbeit erreichbar sein. PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 6 von 11
7 Anschrift der Baustelle Die vollständige Anschrift der Baustelle. Bei einigen Baustellen ist es hilfreich, beispielsweise bei Straßen - und Schienenwegen der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen, die Streckennummer oder Kilometer- Angaben mit Fahrtrichtung zu notieren. Planungsrechtliche Gebietsausweisung Diese Unterlagen für Ihren Baustellen-/Anlagenbereich erhalten Sie beim Stadtplanungsamt. Diese Angabe ist insbesondere für die nächstgelegene Wohnbebauung von Bedeutung. Datum Das genaue Datum der Nächte für die Nachtarbeit beantragt wird. Darstellung der Tätigkeiten Beschreibung der genauen Tätigkeiten. Also alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Den genauen Zeitraum (von-bis) der Tätigkeiten. Auch vorbereitende Tätigkeiten, wie die Einrichtung der Baustelle können die Nachtruhe stören. Die geplante zeitliche Nutzung einzelner Maschinen oder deren geplante Betriebszeit innerhalb der Nacht. Lärmwerte der Maschinen Alle Maschinen die in der Nacht eingesetzt werden sollen. Den Schallleistungspegel (Lärmwerte) der Maschinen an. Siehe technische Beschreibungen. In besonderen Fällen kann es vorkommen, das ein schalltechnisches Gutachten notwendig wird. Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner Im Rahmen der Nachtarbeit sind alle Möglichkeiten zum Schutz der Anwohnerinnen oder Anwohner vor Lärm zu ergreifen. Es können zum Beispiel Schallschutzschirme oder -vorhänge eingesetzt werden. Elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen sind Arbeitsmaschinen mit Verbrennungsmotor vorzuziehen. Lageplan Auf dem Lageplan sind die nächstgelegenen Wohnungen zu Kennzeichnen. Dabei sind auch betriebsgebundene Wohnungen, beispielsweise Hausmeisterwohnungen innerhalb von Gewerbebetrieben einzuzeichnen. Maßnahmenplan Bei größeren Baumaßnahmen hat es sich bewährt, eine genaue Darstellung der gesamten Maßnahmen anzufertigen, also auch die Arbeitsschritte aufzuführen, die in der Tagzeit durchgeführt werden. Die Anträge müssen mindestens 10 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 7 von 11
8 5.2 Störungen im Stadtgebiet Köln Grundsätzlich müssen Störungen und deren Behebung bei Anlagen, die zur Versorgung der Allgemeinheit mit Energie und Wasser dienen, nicht beim zuständigen Amt angezeigt werden. Da es aber bei Störungen häufiger zu Bürgerbeschwerden bezüglich der Nachtruhe kommt, manchmal auch Nachtarbeiten in folgenden Nächten erforderlich werden, hat es sich in der Praxis herausgestellt, dass es von Vorteil ist, bestimmte Arbeiten der Stadt Köln mitzuteilen um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei Störungen im Stadtgebiet Köln, welche die Nachtruhe stören können, müssen mehrere Institutionen per über die Maßnahme informiert werden. Dies wird durch die QVL durchgeführt (siehe FO-T-AG " -Vorlage "Nachtarbeiten"). Werden im Anschluss an eine Störung zusätzlichen Arbeiten während der Nachtruhe an darauf folgenden Nächten erforderlich, die nicht unmittelbar der Störbehebung sondern der Instandsetzung dienen, so wird ein sogenannter verkürzter Antrag bei der Stadt Köln, z.b. per eingereicht. Dies wird durch die Fachbereiche durchgeführt. Der Antragsvordruck wird nur soweit ausgefüllt, wie die Angaben ohne großen Zeit aufwand zusammengestellt werden können. Die Stadt Köln hat eine schnelle, unbürokratische Bearbeitung zugesagt. Es empfiehlt sich in diesen Fällen direkt Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadt Köln aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Dieser Antrag wird auf dem üblichen Vordruck bei der Stadt Köln eingereicht und beinhaltet alle Unterlagen und Informationen, die in der Kürze der Zeit vorgelegt werden können. Mindestens aber folgende Angaben zur: Baustelle/Nachtarbeit Anschrift der Baustelle Datum Darstellung der Tätigkeiten Lageplan In der Regel beträgt die Vorlaufzeit für die Genehmigung solcher Anträge ca. 2 Arbeitstage. Folgende Matrix erläutert die mit der Stadt Köln abgestimmte Vorgehensweise: Störung während des Tages Tätigkeit Aktion bei RheinEnergie AG Zuständiger Bereich Störung wird am Tage behoben Keine Meldung./. PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 8 von 11
9 Tätigkeit Störung dauert bis in die Nacht; abschließende Arbeiten erfolgen während des Tages Folgearbeiten müssen zu einem späteren Zeitpunkt während der Nachtruhe getätigt werden Aktion bei RheinEnergie AG Meldung per an die Stadt Köln zur Info Meldung per an Stadt Köln zur Info; zusätzlich verkürzten Antrag auf Genehmigung Zuständiger Bereich QVL Zuständiger Fachbereich Störung während der Nachtruhe Tätigkeiten Aktion bei RheinEnergie AG Zuständiger Bereich Störung bleibt bis zum Tage liegen Keine Meldung./. Störung wird sofort behoben; abschließende Arbeiten erfolgen während des Tages Folgearbeiten müssen zu einem späteren Zeitpunkt während der Nachtruhe getätigt werden Meldung per an die Stadt Köln zur Info Meldung per an Stadt Köln zur Info; zusätzlich verkürzter Antrag auf Genehmigung QVL Zuständiger Fachbereich 5.3 verteiler Für normale sowie verkürzte Anträge an die Stadt Köln: Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (Abteilung 572) Für Störungen während der Nachtruhe: Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (Abteilung 572) Umwelt und Verbraucherschutzamt Polizei Stadt Köln Ordnungsamt Feuerwehr PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 9 von 11
10 5.4 Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Arbeitszeitgesetz Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind generell über das ArbZG verboten. Ausnahmen per Gesetz: Das Arbeitszeitgesetz sieht aber Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen vor. Hierzu gehören beispielsweise Arbeiten bei der Energie- und Wasserversorgung. Jedoch gilt immer: Diese Arbeiten sind nur zulässig, sofern sie nicht an Werktagen vorgenommen werden können Feiertagsgesetz NW An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Erlaubt sind an Sonn-und Feiertagen unaufschiebbare Arbeiten, die u.a. erforderlich sind zur Verhütung eines Notstandes oder im Interesse öffentlicher Einrichtungen und Anstalten liegen, zur Abwendung eines erheblichen Schadens an der Gesundheit. In begründeten Fällen können Ausnahmen von den Tätigkeitsverboten zugelassen werden. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind bei Kreis angehörigen Gemeinden der jeweilige Kreis, sowie bei kreisfreien Städten die Bezirksregierung. Wegen häufiger Bürgerbeschwerden, empfiehlt sich bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen trotzdem die zuständige Behörde über die anstehenden Maßnahmen zu informieren, damit die Behörde ohne große Recherchen Auskunft erteilen kann. Zuständig ist hier für das gesamte Versorgungsgebiet der RheinEnergie AG die Bezirksregierung Köln. PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 10 von 11
11 6 Hinweise und Verweise Bautätigkeiten im Umweltschutzhandbuch Punkt 7.76 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) 9 Feiertagsgesetz NW Landes-Immissionsschutzgesetz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Die vorliegende Prozessanweisung regelt nur die externen Prozesse. Unberührt hiervon sind die betrieblichen Regelungen (siehe Organisationshandbuch der RheinEnergie AG, Punkt ). 7 Dokumentation Was? Wer? Wo archiviert (Original)? Wie lange? Anträge und Projektleiter Bau-Leitungsakte im LiveLink 6 Jahre Genehmigung /Baubeauftragter QVL EMS (EntstörManagementSystem) Systemdauer 8 Mitgeltende Unterlagen Merkblatt zur Rufbereitschaft FO-T-AG FO-T-AG FO-T-AG FO-T-AG Vorlage "Nachtarbeiten" bei Störungen Anwohnerinformation / Nachtarbeiten RheinEnergie AG Anwohnerinformation / Nachtarbeiten BELKAW Anwohnerinformation / Tagarbeiten BELKAW PA-T-AG Ausdruck vom: :25 Seite 11 von 11
Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes
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