Prüfungsanforderungen für das Fach Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrespiel
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- Rüdiger Krämer
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1 Praktische Prüfung im Staatsexamen und Modulabschlussprüfung Künstlerische Beifächer II Prüfungsanforderungen für das Fach Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrespiel Stand 11/2016 Inhalt: Allgemeine Hinweise... 1 Modulabschlussprüfung... 1 Staatsexamensprüfung... 1 I. Lehramt an Gymnasien... 2 II. Lehramt an Regionalschulen... 4 III. Lehramt Grundschule mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung 72 LP... 6 IV. Lehramt für Grundschulen (36 LP = Lernbereich) Klavier... 8 Modulabschlussprüfung (unbenotet)... 8 Staatsexamensprüfung (benotet)... 8 V. Lehramt für Grundschulen (36 LP = Lernbereich) Gitarre Modulabschlussprüfung (unbenotet) Staatsexamensprüfung (benotet) VI. Lehramt Sonderpädagogik Checkliste Repertoire Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrespiel Anmeldung zur Modulprüfung Schulpraktisches Klavierspiel... 15
2 Allgemeine Hinweise Modulabschlussprüfung Wird das Fach Schulpraktisches Klavierspiel als Künstlerisches Beifach studiert, wird der Leistungsnachweis durch eine benotete praktische Prüfung (Modulprüfung) erworben. Dies gilt für alle Lehrämter außer dem Lehramt Grundschule 36 LP. Die Modulprüfung wird in der Regel zum Ende des letzten Unterrichtssemesters abgelegt. Das Vorziehen der Prüfung um bis zu zwei Semester ist auf Wunsch der Studierenden mit Zustimmung des Fachlehrers bei entsprechenden Leistungen möglich, der volle Unterrichtsanspruch gemäß Studienplan bleibt bei vorgezogener Prüfung bestehen. Die verbindliche Meldung zur Modulabschlussprüfung erfolgt bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin, der genaue Meldetermin wird während der Vorlesungszeit per Aushang bekannt gegeben. Zur Anmeldung wird das Formular Anmeldung zur Modulprüfung Schulpraktisches Klavierspiel im Studienbüro eingereicht. Das Lernstandsgutachten des Moduls Künstlerische Beifächer I muss vorliegen. Zur Prüfung werden das Prüfungsprogramm sowie Kopien der Partituren (je drei Exemplare) mitgebracht. Die Note wird im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und von der Kommission gegebenenfalls erläutert. Die Prüfungsleistungen und die Bewertung werden in einem schriftlichen Prüfungsprotokoll (Modulabschluss) festgehalten und in der Studienakte aufbewahrt. Staatsexamensprüfung Wird das Fach Schulpraktisches Klavierspiel als künstlerisches Kernfach studiert, erfolgt die praktische Prüfung als Teil der Examensprüfung zum 1. Staatsexamen. Vorher wird das Modul Kernfach I (1.-4. Fachsemester) durch eine benotete Modulprüfung ( Zwischenprüfung ) sowie anschließend das Modul Kernfach II (5.-8. Fachsemester) durch ein unbenotetes Lernstandsgutachten abgeschlossen. Im Studiengang Grundschule 36 LP ( Lernbereich ) kann entweder Klavier oder Gitarre als schulpraktisches Instrumentalfach gewählt Am Ende der Unterrichtszeit steht eine praktische Prüfung im Rahmen des Staatsexamens. Diese Prüfung kann bereits ab dem 7. Fachsemester abgelegt werden, nachdem das dazugehörige Modul durch ein (unbenotetes) Portfolio abgeschlossen wurde. Für die Anmeldung zur praktischen Staatsexamensprüfung müssen die relevanten Module im Fach abgeschlossen sein. Zur Prüfung werden das Prüfungsprogramm sowie Kopien der Partituren (je drei Exemplare) mitgebracht. 1
3 I. Lehramt an Gymnasien Vorbereitungszeit für kurzvorbereitete Aufgaben: 60 Minuten A. Liedspiel/Liedbegleitung A.1. vorbereitete Inhalte Das Repertoire umfasst sechs Lieder aus unterschiedlichen Stilbereichen, darunter mindestens zwei Volkslieder sowie mindestens zwei Stücke aus dem Bereich Jazz/populäre Musik (binäre und ternäre Stile). Die Lieder sind flüssig mit gesungener Melodie/Text vorzutragen und müssen ein Vorspiel, je eine Strophe Liedspiel (Melodie mitgespielt) und Liedbegleitung sowie ggf. weitere Strophen, Zwischenspiele und ein Nachspiel enthalten (Modifizierungen sind in Einzelfällen möglich, sofern sie sich musikalisch begründen lassen). Ein Lied kann frei von diesen Vorgaben individuell etwas experimenteller/unkonventioneller gestaltet Es ist auch möglich, eine eigene Komposition vorzutragen oder einen Sänger/Instrumentalisten/Ensemble zu begleiten. Auf Wunsch kann ein Lied auch mit der Gitarre begleitet Mindestens drei der Lieder sollen transponiert werden können, darunter mindestens ein Lied in alle Tonarten (die Transposition muss nicht wörtlich sein, eine praktikable Anpassung des Satzes an die neue Tonart reicht aus). Ein Einstiegslied darf selbst gewählt werden, danach wählt die Kommission weitere Lieder aus dem Repertoire aus. Mindestens zwei Lieder des Repertoires werden auswendig vorgetragen, ansonsten können Melodie/Text, Akkordsymbole und Abläufe notiert werden, vollständig ausnotierte Sätze dürfen hingegen nicht verwendet A.2. kurzvorbereitete Inhalte Ein vorgelegtes Lied ohne Akkordsymbole wird innerhalb der Vorbereitungszeit mit folgenden Teilen erarbeitet: Vorspiel, Liedspiel, Liedbegleitung, modulierendes Zwischenspiel, Transposition. Der Liedsatz soll praktikabel eingerichtet werden, so dass der Vortrag (mit Gesang) flüssig erfolgen kann. Alle während der Vorbereitungszeit angefertigten Notizen dürfen in der Prüfung verwendet A.3. Prima-Vista-Spiel Ein vorgegebenes Lied (Melodie/Text sowie Akkordsymbole) wird aus dem Stegreif begleitet (Gesang nicht obligatorisch). B. Partiturspiel Vortrag eines mindestens vierstimmigen a-cappella-chorsatzes (gemischter Chor, auf vier Systemen notiert), jede Stimme soll mitgesungen werden können. Vortrag eines Ausschnitts aus einer Orchesterpartitur/Big-Band-Partitur mit mindestens einem transponierenden Instrument (z.b. Exposition eines Sinfoniesatzes). C. Improvisation C.1. vorbereitete Inhalte Vortrag einer Improvisation nach eigener Wahl. Beispiele: Improvisation über eine Harmoniefolge Improvisation über eine (Lied)melodie, eine Tonreihe oder ein Instrumentalthema Improvisation einer Folge von Tanzsätzen 2
4 modale Improvisation Improvisation über ein Ostinato Blues-Improvisation Improvisation über einen Jazz-Standard/Pop-Song o. ä. freitonale/experimentelle Improvisation Improvisation zu einer außermusikalischen Vorlage (Bild, Text) Abläufe, Skizzen, Akkordsymbole etc. dürfen verwendet Ausnotierte oder auswendig gelernte Sätze gelten nicht als Improvisation. Die Konzeption (z. B. Auswahl des Materials, Form und Dramaturgie usw.) soll ggf. begründet werden können. Begleitung durch weitere Musiker oder Play-Along-Aufnahme ist möglich. 3
5 II. Lehramt an Regionalschulen Vorbereitungszeit für kurzvorbereitete Aufgaben: 60 Minuten A. Liedspiel/Liedbegleitung A.1. vorbereitete Inhalte Das Repertoire umfasst sechs Lieder aus unterschiedlichen Stilbereichen, darunter mindestens zwei Volkslieder sowie mindestens zwei Stücke aus dem Bereich Jazz/populäre Musik (binäre und ternäre Stile). Die Lieder sind flüssig mit gesungener Melodie/Text vorzutragen und müssen ein Vorspiel, je eine Strophe Liedspiel (Melodie mitgespielt) und Liedbegleitung sowie ggf. weitere Strophen, Zwischenspiele und ein Nachspiel enthalten (Modifizierungen sind in Einzelfällen möglich, sofern sie sich musikalisch begründen lassen). Ein Lied kann frei von diesen Vorgaben individuell etwas experimenteller/unkonventioneller gestaltet Es ist auch möglich, eine eigene Komposition vorzutragen oder einen Sänger/Instrumentalisten/Ensemble zu begleiten. Auf Wunsch kann ein Lied auch mit der Gitarre begleitet Mindestens drei der Lieder sollen transponiert werden können, darunter mindestens ein Lied in alle Tonarten (die Transposition muss nicht wörtlich sein, eine praktikable Anpassung des Satzes an die neue Tonart reicht aus). Ein Einstiegslied darf selbst gewählt werden, danach wählt die Kommission weitere Lieder aus dem Repertoire aus. Mindestens zwei Lieder des Repertoires werden auswendig vorgetragen, ansonsten können Melodie/Text, Akkordsymbole und Abläufe notiert werden, vollständig ausnotierte Sätze dürfen hingegen nicht verwendet A.2. kurzvorbereitete Inhalte Ein vorgelegtes Lied ohne Akkordsymbole wird innerhalb der Vorbereitungszeit mit folgenden Teilen erarbeitet: Vorspiel, Liedspiel, Liedbegleitung, modulierendes Zwischenspiel, Transposition. Der Liedsatz soll praktikabel eingerichtet werden, so dass der Vortrag (mit Gesang) flüssig erfolgen kann. Alle während der Vorbereitungszeit angefertigten Notizen dürfen in der Prüfung verwendet A.3. Prima-Vista-Spiel Ein vorgegebenes Lied (Melodie/Text sowie Akkordsymbole) wird aus dem Stegreif begleitet (Gesang nicht obligatorisch). B. Partiturspiel Vortrag eines drei- oder vierstimmigen a-cappella-chorsatzes (gemischter Chor, auf drei bzw. vier Systemen notiert), jede Stimme muss mitgesungen werden können. Vortrag eines Ausschnitts aus einer Orchesterpartitur/Big-Band-Partitur oder einem Streichquartett. C. Improvisation C.1. vorbereitete Inhalte Vortrag einer Improvisation nach eigener Wahl. Beispiele: Improvisation über eine Harmoniefolge Improvisation über eine (Lied)melodie, eine Tonreihe oder ein Instrumentalthema Improvisation einer Folge von Tanzsätzen 4
6 modale Improvisation Improvisation über ein Ostinato Blues-Improvisation Improvisation über einen Jazz-Standard/Pop-Song o. ä. freitonale/experimentelle Improvisation Improvisation zu einer außermusikalischen Vorlage (Bild, Text) Abläufe, Skizzen, Akkordsymbole etc. dürfen verwendet Ausnotierte oder auswendig gelernte Sätze gelten nicht als Improvisation. Die Konzeption (z. B. Auswahl des Materials, Form und Dramaturgie usw.) soll ggf. begründet werden können. Begleitung durch weitere Musiker oder Play-Along-Aufnahme ist möglich. 5
7 III. Lehramt Grundschule mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung 72 LP Vorbereitungszeit für kurzvorbereitete Aufgaben: 60 Minuten A. Liedspiel/Liedbegleitung A.1. vorbereitete Inhalte Das Repertoire umfasst sechs Lieder aus unterschiedlichen Stilbereichen, darunter mindestens zwei Volkslieder/Kinderlieder sowie mindestens zwei Stücke aus dem Bereich Jazz/populäre Musik (binäre und ternäre Stile). Die Lieder sind flüssig mit gesungener Melodie/Text vorzutragen und müssen ein Vorspiel, je eine Strophe Liedspiel (Melodie mitgespielt) und Liedbegleitung sowie ggf. weitere Strophen, Zwischenspiele und ein Nachspiel enthalten (Modifizierungen sind in Einzelfällen möglich, sofern sie sich musikalisch begründen lassen). Ein Lied kann frei von diesen Vorgaben individuell etwas experimenteller/unkonventioneller gestaltet Es ist auch möglich, eine eigene Komposition vorzutragen oder einen Sänger/Instrumentalisten/Ensemble zu begleiten. Auf Wunsch kann ein Lied auch mit der Gitarre begleitet Mindestens drei der Lieder sollen transponiert werden können, darunter mindestens ein Lied in alle Tonarten (die Transposition muss nicht wörtlich sein, eine praktikable Anpassung des Satzes an die neue Tonart reicht aus). Ein Einstiegslied darf selbst gewählt werden, danach wählt die Kommission weitere Lieder aus dem Repertoire aus. Mindestens zwei Lieder des Repertoires werden auswendig vorgetragen, ansonsten können Melodie/Text, Akkordsymbole und Abläufe notiert werden, vollständig ausnotierte Sätze dürfen hingegen nicht verwendet A.2. kurzvorbereitete Inhalte Ein vorgelegtes Lied ohne Akkordsymbole wird innerhalb der Vorbereitungszeit mit folgenden Teilen erarbeitet: Vorspiel, Liedspiel, Liedbegleitung, modulierendes Zwischenspiel, Transposition. Der Liedsatz soll praktikabel eingerichtet werden, so dass der Vortrag (mit Gesang) flüssig erfolgen kann. Alle während der Vorbereitungszeit angefertigten Notizen dürfen in der Prüfung verwendet A.3. Prima-Vista-Spiel Ein vorgegebenes Lied (Melodie/Text sowie Akkordsymbole) wird aus dem Stegreif begleitet (Gesang nicht obligatorisch). B. Partiturspiel Vortrag eines drei- oder vierstimmigen a-cappella-chorsatzes (gemischter oder gleichstimmiger Chor, auf drei bzw. vier Systemen notiert), jede Stimme muss mitgesungen werden können. Vortrag eines Ausschnitts aus einer Orchesterpartitur/Big-Band-Partitur oder einem Streichquartett oder alternativ: Vortrag von Themen schulrelevanter orchestraler Werke (auch Jazz, Filmmusik etc. möglich). Die Kommission wählt aus einer vorgelegten Liste mit mindestens fünf Themen aus, die Themen sollten auswendig gespielt Themen müssen nicht wörtlich gespielt werden, eine adäquate Darstellung von Melodie und Harmonik reicht aus. C. Improvisation C.1. vorbereitete Inhalte Vortrag einer Improvisation nach eigener Wahl. Beispiele: 6
8 Improvisation über eine Harmoniefolge Improvisation über eine (Lied)melodie, eine Tonreihe oder ein Instrumentalthema Improvisation einer Folge von Tanzsätzen modale Improvisation Improvisation über ein Ostinato Blues-Improvisation Improvisation über einen Jazz-Standard/Pop-Song o. ä. freitonale/experimentelle Improvisation Improvisation zu einer außermusikalischen Vorlage (Bild, Text) Abläufe, Skizzen, Akkordsymbole etc. dürfen verwendet Ausnotierte oder auswendig gelernte Sätze gelten nicht als Improvisation. Die Konzeption (z. B. Auswahl des Materials, Form und Dramaturgie usw.) soll ggf. begründet werden können. Begleitung durch weitere Musiker oder Play-Along-Aufnahme ist möglich. 7
9 IV. Lehramt für Grundschulen (36 LP = Lernbereich) Klavier Modulabschlussprüfung (unbenotet) Es wird ein Portfolio vorgelegt, welches die Verschriftlichung eines oder mehrerer im Unterricht erarbeiteter Lieder/Songs enthält. Dazu gehören neben Melodie und Akkordsymbolen (Leadsheet) ein ausnotiertes Arrangement (Klavierbegleitung und Gesang) inklusive Vorspiel/Zwischenspiele/ Nachspiel etc. Erwünscht ist die Verwendung eines Notensatzprogramms. Ergänzend wird den Noten je ein Text zur Erläuterung des Stücks angefügt. Das Portfolio wird in zwei Exemplaren vorgelegt, ein Exemplar bekommt der Fachleiter Schulpraktisches Klavierspiel. Staatsexamensprüfung (benotet) A. Liedspiel/Liedbegleitung A.1. vorbereitete Inhalte Das Repertoire umfasst fünf Lieder aus mindestens zwei unterschiedlichen Stilbereichen, darunter mindestens zwei Volkslieder/Kinderlieder sowie mindestens ein Stück aus dem Bereich Jazz/ populäre Musik (binäre und ternäre Stile). Die Lieder sind flüssig mit gesungener Melodie/Text vorzutragen und müssen ein Vorspiel, je eine Strophe Liedspiel (Melodie mitgespielt) und Liedbegleitung sowie ggf. weitere Strophen, Zwischenspiele und ein Nachspiel enthalten (Modifizierungen sind in Einzelfällen möglich, sofern sie sich musikalisch begründen lassen). Ein Lied kann frei von diesen Vorgaben individuell etwas experimenteller/unkonventioneller gestaltet Es ist auch möglich, eine eigene Komposition vorzutragen oder einen Sänger/Instrumentalisten/Ensemble zu begleiten. Auf Wunsch kann ein Lied auch mit der Gitarre begleitet Zwei der Lieder enthalten eine transponierte Strophe, ein weiteres Lied soll in mindestens drei Tonarten dargestellt werden (die Transposition muss nicht wörtlich sein, eine praktikable Anpassung des Satzes an die neue Tonart reicht aus). Ein Einstiegslied darf selbst gewählt werden, danach wählt die Kommission weitere Lieder aus dem Repertoire aus. Mindestens zwei Lieder des Repertoires werden auswendig vorgetragen, ansonsten können Melodie/Text, Akkordsymbole und Abläufe notiert werden, vollständig ausnotierte Sätze dürfen hingegen nicht verwendet A.2. Prima-Vista-Spiel Ein vorgegebenes Lied (Melodie/Text sowie Akkordsymbole) wird aus dem Stegreif begleitet (Gesang nicht obligatorisch). B. Wahlbereich (Partitur oder Literaturspiel oder Improvisation) Eine der folgenden Aufgaben soll vorbereitet werden: B1. Vortrag eines mindestens dreistimmigen a-cappella-chorsatzes (gemischter oder gleichstimmiger Chor, auf drei Systemen notiert), jede Stimme muss mitgesungen werden können. Drei Kopien des Chorsatzes sollen mitgebracht werden B2. Vortrag von mindestens drei Themen schulrelevanter orchestraler Werke (auch Jazz, Filmmusik etc. möglich). Die Kommission wählt aus einer vorgelegten Liste mit mindestens drei Themen aus, die Themen sollen auswendig beherrscht Themen müssen nicht wörtlich gespielt werden, eine adäquate Darstellung von Melodie und Harmonik reicht aus. B3. Vortrag eines mittelschweren Stücks der Klavierliteratur 8
10 B4. Vortrag einer Improvisation nach eigener Wahl. Beispiele: Improvisation über eine Harmoniefolge Improvisation über eine (Lied)melodie oder ein Instrumentalthema modale Improvisation Improvisation über ein Ostinato Blues-Improvisation, Improvisation über einen Jazz-Standard/Pop-Song o. ä. freitonale/experimentelle Improvisation Improvisation zu einer außermusikalischen Vorlage (Bild, Text) Abläufe, Skizzen, Akkordsymbole etc. dürfen verwendet Ausnotierte oder auswendig gelernte Sätze gelten nicht als Improvisation. Die Konzeption (z. B. Auswahl des Materials, Form und Dramaturgie usw.) soll ggf. begründet werden können. Begleitung durch weitere Musiker oder Play-Along-Aufnahme ist möglich. 9
11 V. Lehramt für Grundschulen (36 LP = Lernbereich) Gitarre Modulabschlussprüfung (unbenotet) Es wird ein Portfolio vorgelegt, welches die Verschriftlichung eines oder mehrerer im Unterricht erarbeiteter Lieder/Songs enthält. Dazu gehören neben Melodie und Akkordsymbolen ausnotierte Begleitmuster, Vorspiel/Zwischenspiele/Nachspiel etc. sowie auf Wunsch eine Tabulaturnotation. Erwünscht ist die Verwendung eines Notensatzprogramms. Ergänzend wird den Noten je ein Text zur Erläuterung des Stücks angefügt. Das Portfolio wird in zwei Exemplaren vorgelegt, ein Exemplar bekommt der Fachbereichsleiter Schulpraktisches Klavierspiel. Staatsexamensprüfung (benotet) A. Liedspiel/Liedbegleitung A.1. vorbereitete Inhalte Das Repertoire umfasst fünf Lieder aus mindestens zwei unterschiedlichen Stilbereichen, darunter mindestens zwei Volkslieder/Kinderlieder sowie mindestens ein Stück aus dem Bereich Jazz/ populäre Musik (binäre und ternäre Stile). Die Lieder sind flüssig mit gesungener Melodie/Text vorzutragen und müssen ein Vorspiel, mindestens zwei Strophen mit unterschiedlichen Begleitformen, Zwischenspiele und ein Nachspiel enthalten (Modifizierungen sind in Einzelfällen möglich, sofern sie sich musikalisch begründen lassen). Ein Lied kann frei von diesen Vorgaben individuell etwas experimenteller/unkonventioneller gestaltet Es ist auch möglich, eine eigene Komposition vorzutragen oder einen Sänger/Instrumentalisten/Ensemble zu begleiten. Auf Wunsch kann ein Lied auch auf dem Klavier begleitet Zwei der Lieder enthalten eine transponierte Strophe, ein weiteres Lied soll in mindestens drei Tonarten dargestellt werden (die Transposition muss nicht wörtlich sein, eine praktikable Anpassung des Satzes an die neue Tonart reicht aus). Ein Einstiegslied darf selbst gewählt werden, danach wählt die Kommission weitere Lieder aus dem Repertoire aus. Mindestens zwei Lieder des Repertoires werden auswendig vorgetragen, ansonsten können Melodie/Text, Akkordsymbole und Abläufe notiert werden, vollständig ausnotierte Sätze dürfen hingegen nicht verwendet A.2. Prima-Vista-Spiel Ein vorgegebenes Lied (Melodie/Text sowie Akkordsymbole) wird aus dem Stegreif begleitet (Gesang nicht obligatorisch). B. Wahlbereich (Partitur oder Literaturspiel oder Improvisation) Eine der folgenden Aufgaben soll vorbereitet werden: B1. Vortrag eines Liedsatzes (gesungene Melodie zum Spiel einer vollständig ausnotierten Begleitung), drei Kopien der Noten werden mitgebracht. B2. Vortrag von mindestens drei Themen schulrelevanter orchestraler Werke (auch Jazz, Filmmusik etc. möglich). Die Kommission wählt aus einer vorgelegten Liste mit mindestens drei Themen aus, die Themen sollen auswendig beherrscht Themen müssen nicht wörtlich gespielt werden, eine adäquate Darstellung von Melodie und Gerüstsatz (ggf. Harmonik) reicht aus. B3. Vortrag eines mittelschweren Stücks der Gitarrenliteratur B4. Vortrag einer Improvisation nach eigener Wahl. Beispiele: 10
12 Improvisation über eine Harmoniefolge Improvisation über eine (Lied)melodie oder ein Instrumentalthema modale Improvisation Improvisation über ein Ostinato Blues-Improvisation, Improvisation über einen Jazz-Standard/Pop-Song o. ä. freitonale/experimentelle Improvisation Improvisation zu einer außermusikalischen Vorlage (Bild, Text) Abläufe, Skizzen, Akkordsymbole etc. dürfen verwendet Ausnotierte oder auswendig gelernte Sätze gelten nicht als Improvisation. Die Konzeption (z. B. Auswahl des Materials, Form und Dramaturgie usw.) soll ggf. begründet werden können. Begleitung durch weitere Musiker oder Play-Along-Aufnahme ist möglich. 11
13 VI. Lehramt Sonderpädagogik Vorbereitungszeit für kurzvorbereitete Aufgaben: 60 Minuten A. Liedspiel/Liedbegleitung A.1. vorbereitete Inhalte Das Repertoire umfasst sechs Lieder aus unterschiedlichen Stilbereichen, darunter mindestens zwei Volkslieder/Kinderlieder sowie mindestens zwei Stücke aus dem Bereich Jazz/populäre Musik (binäre und ternäre Stile). Die Lieder sind flüssig mit gesungener Melodie/Text vorzutragen und müssen ein Vorspiel, je eine Strophe Liedspiel (Melodie mitgespielt) und Liedbegleitung sowie ggf. weitere Strophen, Zwischenspiele und ein Nachspiel enthalten (Modifizierungen sind in Einzelfällen möglich, sofern sie sich musikalisch begründen lassen). Ein Lied kann frei von diesen Vorgaben individuell etwas experimenteller/unkonventioneller gestaltet Es ist auch möglich, eine eigene Komposition vorzutragen oder einen Sänger/Instrumentalisten/Ensemble zu begleiten. Auf Wunsch kann ein Lied auch mit der Gitarre begleitet Mindestens drei der Lieder sollen transponiert werden können, darunter mindestens ein Lied in alletonarten (die Transposition muss nicht wörtlich sein, eine praktikable Anpassung des Satzes an die neue Tonart reicht aus). Ein Einstiegslied darf selbst gewählt werden, danach wählt die Kommission weitere Lieder aus dem Repertoire aus. Mindestens zwei Lieder des Repertoires werden auswendig vorgetragen, ansonsten können Melodie/Text, Akkordsymbole und Abläufe notiert werden, vollständig ausnotierte Sätze dürfen hingegen nicht verwendet A.2. kurzvorbereitete Inhalte Ein vorgelegtes Lied ohne Akkordsymbole wird innerhalb der Vorbereitungszeit mit folgenden Teilen erarbeitet: Vorspiel, Liedspiel, Liedbegleitung, modulierendes Zwischenspiel, Transposition. Der Liedsatz soll praktikabel eingerichtet werden, so dass der Vortrag (mit Gesang) flüssig erfolgen kann. Alle während der Vorbereitungszeit angefertigten Notizen dürfen in der Prüfung verwendet A.3. Prima-Vista-Spiel Ein vorgegebenes Lied (Melodie/Text sowie Akkordsymbole) wird aus dem Stegreif begleitet (Gesang nicht obligatorisch). B. Partiturspiel Vortrag eines mindestens dreistimmigen a-cappella-chorsatzes (gemischter oder gleichstimmiger Chor, auf drei Systemen notiert), jede Stimme muss mitgesungen werden können. Vortrag eines Ausschnitts aus einer Orchesterpartitur/Big-Band-Partitur oder einem Streichquartett oder alternativ: Vortrag von Themen schulrelevanter orchestraler Werke (auch Jazz, Filmmusik etc. möglich). Die Kommission wählt aus einer vorgelegten Liste mit mindestens fünf Themen aus, die Themen sollten auswendig gespielt Themen müssen nicht wörtlich gespielt werden, eine adäquate Darstellung von Melodie und Harmonik reicht aus. C. Improvisation C.1. vorbereitete Inhalte Vortrag einer Improvisation nach eigener Wahl. Beispiele: 12
14 Improvisation über eine Harmoniefolge Improvisation über eine (Lied)melodie, eine Tonreihe oder ein Instrumentalthema Improvisation einer Folge von Tanzsätzen modale Improvisation Improvisation über ein Ostinato Blues-Improvisation Improvisation über einen Jazz-Standard/Pop-Song o. ä. freitonale/experimentelle Improvisation Improvisation zu einer außermusikalischen Vorlage (Bild, Text) Abläufe, Skizzen, Akkordsymbole etc. dürfen verwendet Ausnotierte oder auswendig gelernte Sätze gelten nicht als Improvisation. Die Konzeption (z. B. Auswahl des Materials, Form und Dramaturgie usw.) soll ggf. begründet werden können. Begleitung durch weitere Musiker oder Play-Along-Aufnahme ist möglich. 13
15 Checkliste Repertoire Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrespiel A. Lieder und Songs Lied/Song LS LBS Vorspiel etc. transponiert auswendig binäre und ternäre Stilistiken LS= Liedspiel; LBS=Liedbegleitspiel B. Partiturspiel Chorpartitur: alle Stimmen mitgesungen Partitur (nach Studiengang): Orchester Streichquartett Big-Band Themen orchestraler Werke C. Improvisation -_ D. kurzvorbereitet und prima vista unharmonisierte Volkslieder Spielen nach Akkordsymbolen vom Blatt 14
16 hmt III Lehramtsstudiengänge Modulabschlussprüfung Anmeldung zur Modulprüfung Schulpraktisches Klavierspiel Name: Adresse: Telefon: Geburtsdatum: Lehramt: Studiensemester HMT: Matrikelnummer: Ich melde mich verbindlich für folgende praktische Prüfung an: Modulprüfung Künstlerisches Beifach Schulpraktisches Klavierspiel Modulprüfung Kernfach Schulpraktisches Klavierspiel (Abschluss Modul Künstlerisches Kernfach I) Bemerkungen: Die Prüfungsanforderungen für die Modulabschlussprüfung sind mir bekannt. Das Lernstandsgutachten (Abschluss Modul Künstlerische Beifächer I) befindet sich in meiner Studienakte. Datum: Unterschrift: Unterschrift des Fachlehrers/der Fachlehrerin: Die Prüfungstermine werden per Aushang bekanntgegeben. 15
Prüfungsanforderungen für das Fach Schulpraktisches Klavierspiel
Modulabschlussprüfung Künstlerische Beifächer II Prüfungsanforderungen für das Fach Schulpraktisches Klavierspiel gültig für alle Lehrämter Musik ab Studienbeginn WS 2012/13 (modularisierte Studienordnung)
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