News AGIN D. Zwischenbericht Arbeitsgruppe D 09/2016 Schwerpunkt aquatische Neozoen Severin Schwendener, Conny Thiel-Egenter

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1 News AGIN D Zwischenbericht Arbeitsgruppe D 09/2016 Schwerpunkt aquatische Neozoen Severin Schwendener, Conny Thiel-Egenter AGIN D: Stand der Arbeiten Veschleppung von Schwarzmeergrundeln 2015 hat sich eine Arbeitsgruppe der AGIN D mit Vertretern von Kantonen, BAFU und der Uni Basel formiert. Ziel ist, Möglichkeiten zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der invasiven Schwarzmeergrundeln ins Schweizer Gewässersystem zu eruieren. Die Gruppe hat sich insbesondere mit den Möglichkeiten der Bootsreinigung befasst. Das Schwerpunktthema dieses Newsletters fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zusammen und gibt Tips für Behördenvertreter. Schwerpunkt S.2-6 Referenzliste für den Zoofachhandel Eine Arbeitsgruppe der AGIN D hat in Zusammenarbeit mit Experten den Entwurf einer Referenzliste für den Handel erarbeitet. Diese soll demnächst durch die AGIN verabschiedet werden und dafür sorgen, dass keine problematischen Arten mehr über den Fachhandel verkauft werden. Details S.8 Asiatische Hornisse Die bei Imkern gefürchtete Asiatische Hornisse breitet sich rasch in Europa aus. Die AGIN D hat eine Arbeitsgruppe gegründet, welche das Vorgehen nach einer möglichen Entdeckung der Asiatischen Hornisse klären soll. Details S.8 Weitere Projekte Bund & Kantone Pilotprojekt Freihaltezone Pfäffikersee Der Kanton Zürich versucht im Rahmen eines Pilotprojekts den Pfäffikersee mit freiwilligen Massnahmen vor weiteren invasiven Neobiota zu schützen. Der Fokus liegt auf der Information der Beteiligten sowie der Reinigung von Booten und Wassersportgeräten. Details S.5 Mückenprojekt des BAFU Das BAFU will in einem Pilotprojekt die Wirksamkeit einiger Massnahmen zur Eindämmung der Buschmücke prüfen. Details S.7

2 Schwerpunkt: Verschleppung der Schwarzmeergrundeln stoppen Ausgangslage Schwarzmeergrundeln stammen ursprünglich aus dem Schwarzen und dem Kaspischen Meer. Im Ballastwasser von Frachtschiffen sind sie in die Brackwasserbereiche von Nord- und Ostsee sowie in die Flusssysteme von Donau, Elbe und Rhein gelangt. In der Schweiz haben sich die Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus) und die Kesslergrundel (N. kessleri) vom Hafen bei Basel bis vor Rheinfelden angesiedelt. In der Stadt Basel treten heute bis 12 Fische/m 2 auf, die beiden Arten machen dort über 80% der gesamten Fischfauna aus. Abb. 1. Die invasive Schwarzmundgrundel hat sich bereits in weiten Teilen Europas sowie in den grossen Seen Nordamerikas (kleines Bild) etabliert. (Quelle: Wikipedia) Aufgrund der schnellen Vermehrung (Eiablage alle 3-4 Wochen im Sommerhalbjahr) und Dichtezunahme sowie einer omnivoren Ernährung (Fischlarven und -Eier, wirbellose Tiere), stellen die Schwarzmeergrundeln eine grosse Gefahr für die aquatische Biodiversität dar. Sie können das Nahrungsgefüge verändern, einheimische Fischarten verdrängen und zu stark rückläufigen Fischereierträgen führen Schwarzmundgrundel Kesslergrundel heimische Arten (Stichling, Rotauge, Flussbarsch, Kaulbarsch, Rotfeder etc.) Abb.3. Die Reusenfänge des Abfischens beim Hafen Kleinhüningen zeigen gut, wie sich zuerst die invasive Kesslergrundel ausbreitete, bevor diese wiederum von der Schwarzmundgrundel verdrängt wurden. Praktisch vollständig verdrängt wurden die einheimischen Arten. Ausbreitungswege Obwohl Schwarzmeergrundeln wie die einheimischen Groppen schlechte Schwimmer und erst recht keine Springer sind, können sie Fliessgeschwindigkeiten an bodennahen Strukturen, wie sie z.b. in Umgehungsgewässern von Kraftwerken auftreten, überwinden. So wurde diesen Sommer erstmals eine Grundel im Umgehungsgewässer des Kraftwerks Rheinfelden entdeckt. Ob diese aktive Ausbreitung von Grundeln mit Grundelsperren, manueller Entnahme oder neuen technischen Methoden verhindert werden kann, muss dringend untersucht werden. Dabei muss auch der Gegensatz zwischen Fischgängigkeitssanierung und Grundelausbreitung offen diskutiert werden. Bodensee Abb.2 (oben). In der Schweiz haben sich die Grundeln bis zum Kraftwerk Rheinfelden ausgebreitet. Eine weitere Ausbreitung ist zu erwarten. (Grafik: Universität Basel) Abb.4 (rechts). Im Sommer 2016 wurden Grundeln im Umgehungsgewässer des Kraftwerks Rheinfelden gesichtet. Es ist daher anzunehmen, dass sie diese Barriere aus eigener Kraft überwinden können. (Bild: Werner Dönni) 2 Wanderhindernis Momentane Ausbreitung

3 Nordsee Norwegen Schweden Niederlande Deutschland Baltische See Tschechien England Irland Atlantischer Ozean Frankreich Spanien Italien Mittelmeer Abb. 5. Über den Transport von Booten sind alle Seen untereinander verknüpft, und diese wiederum auch mit dem Ausland. Allerdings gilt es zu beachten, dass nicht alle Seen gleich gefährdet sind, da die Anzahl der Transporte stark unterschiedlich ist. (Quelle: EAWAG, Weissert 2013) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Freizeitboote, welche in den Sommermonaten längere Zeit im Wasser sind, mit Grundellaich befallen sind. Das Phänomen ist bereits von invasiven Muscheln bekannt. Am Bootsrumpf angeheftete Eier und Muscheln überleben sowohl die Strömung während einer Bootsfahrt als auch einige Tage Trockenheit beim Überlandtransport von Booten. In der Schweiz findet im Sommer (während der Laichzeit der Grundeln) ein reger Bootstransport statt, wodurch fast alle Schweizer Gewässer miteinander verbunden sind (Weissert 2013, Abb. 5). Dadurch könnten Grundeln von See zu See verbreitet werden. Boote können jedoch auch mit invasiven Muscheln bewachsen sein oder aquatische Neophyten mitführen und zur Verbreitung dieser Arten beitragen. Die Arbeitsgruppe der AGIN-D hat deshalb ein Merkblatt für Bootsbesitzer erstellt, welches über gebietsfremde Invasoren und die Bootsreinigung informiert. Obwohl es verboten ist, werden lebende Grundeln in der Angelfischerei als Köderfische verwendet. Werden lebende, nicht benutzte Ködergrundeln nach dem Fischen im See entsorgt, kann sich eine neue Population entwickeln. In der Arbeitsgruppe wurde deshalb ein Merkblatt für Angelfischer erarbeitet, welches über die Problematik und die Verhaltensregeln beim Fang von Schwarzmeergrundeln informiert. Grundeln und insbesondere nicht-einheimische Muschelarten können auch durch Aquarianer in Gewässer ausgebracht werden. Nach wie vor können über das Internet oder an Börsen problematische Arten gekauft werden. Nicht selten landen diese bei der Aufgabe des Hobbies oder einem Umzug dann im nächstgelegenen Gewässer. Auch Taucher können aquatische Neobiota verschleppen, über ihre Ausrüstung oder mit den Booten, die sie verwenden. Das Risiko ist hier aber sicher deutlich geringer als bei anderen Risikogruppen. Grundelstrategie KVU Im Auftrag der KVU erarbeitet die AGIN D derzeit einen Strategieplan Schwarzmeergrundeln Schweiz. Die Erarbeitung wird begleitet von Neobiotaverantwortlichen der Kantone und des Bundes sowie von Vertretern der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz und der BAFU-Sektion Lebensraum Gewässer. Die Strategie definiert wird Ziele und Massnahmen für die Bereiche Risiko und Schaden, Ausbreitung, Verschleppung, Information sowie Bekämpfung. Abb. 6. Das Freisetzen von Fischen aus privaten Aquarien ist zwar verboten, kommt aber regelmässig vor. Grundeln werden zudem in einschlägigen Foren als gute Köderfische gepriesen, obwohl auch dies untersagt ist. Das Risiko besteht, dass nach dem Fischen überzählige Grundeln lebend im Gewässer entsorgt werden. 3

4 Bootsreinigungsanlagen Die AGIN D hat die Machbarkeit und eine mögliche Errichtung von Bootsreinigungsanlagen im betroffenen Rheinabschnitt zwischen Basel und Rheinfelden geprüft, um eine Verschleppung der Grundeln aus dem Basler Hafen in weitere Schweizer Gewässer durch Bootstransporte zu verhindern. In Basel-Stadt sind Abklärungen zur Installation einer Pilotanlage im Gang. Diese Abklärungen haben wertvolle Erkenntnisse gebracht. 4 Zuständigkeiten. Es sind verschiedenste Akteure einzubeziehen. Das betrifft kantonale und städtische Behörden genauso wie Betreiber von Kran- und Auswasserungsanlagen. Als erster Schritt sind daher immer die Zuständigkeiten abzuklären und alle Beteiligten an Bord zu holen. In Basel-Stadt arbeiten Biosicherheitsinspektorat, Fischereiverwaltung und Rheinpolizei zusammen. Für die Abklärungen müssen Allmendverwaltung und Hafenkranbetreiber zugezogen, und schliesslich über 300 registrierte Bootsbesitzer informiert werden. Auswasserungsstellen. Allein zwischen Basel und Rheinfelden sind 11 Ein-/Auswasserungsstellen vorhanden, 6 davon liegen auf Schweizer Seite. Um ein Ausweichverhalten der Bootsbesitzer zu vermeiden und ein Verschleppen der Grundeln durch Boote effektiv zu verhindern, müssen alle Einwasserungsstellen ausgerüstet werden. Dies ist sehr anspruchsvoll und bedingt grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Reinigung. Grundeleier können durch gezielte Reinigung des Bootsrumpfs mit heissem Wasser abgetötet werden. Für weitere Neozoen wie Muscheln ist eine längere Exposition mit dem heissen Wasserstrahl resp. Hochdruck notwendig. Gerade bei Muscheln, die sich auch an schwer zugänglichen Stellen verbergen können, führt Reinigung daher kaum zu einer vollständigen Elimination. Trotzdem hilft jede Reinigung das Risiko der Ansiedlung von invasiven Arten zu reduzieren. Abwasser. Das beim Reinigen eines Boots anfallende Abwasser muss einer ARA zugeführt werden. Gerade wenn ein noch sauberes Gewässer geschützt werden soll, ist entscheidend, dass nicht vom Reinigungsplatz am Ufer invasive Organismen in das Gewässer abgeschwemmt werden. Kontrolle. Ob und wie gut Freizeitboote auf freiwilliger Basis von den Bootsbesitzern selber gereinigt werden, soll im Rahmen des Pilotprojekts abgeklärt werden. In vielen Staaten der USA werden alle Boote vor dem Einwassern in Seen einer obligatorischen Inspektion unterzogen. Möglich wären auch Schrankensysteme oder Plaketten. Information. Bootsbesitzer müssen über das Risiko der Verschleppung von invasiven Arten und den Sinn von Bootsreinigungen informiert werden. Reinigungsempfehlungen AGIN D 1. Wasser ablassen. Bilgen- und Restwasser im Boot oder im Motor sollen am Ursprungsgewässer abgelassen werden. 2. Hochdruck-Reinigung mit Heisswasser. Das Boot sollte wenn möglich mit Hochdruck und einer Temperatur von mehr als 45 C gereinigt werden. Die hohe Temperatur (idealerweise 60 C) führt bei einer Kontaktzeit von 10 Sekunden dazu, dass sogar noch haftende Muscheln sterben. Grundeleier haften generell weniger gut als Muscheln, dafür sind sie schlechter sichtbar. Die Bootreinigung sollte am Ursprungsgewässer durchgeführt werden. 3. Trocknung. Anschliessend sollte das Boot möglichst lange getrocknet werden. 4. Umsetzung. Eine Bootsreinigung erfordert Zeit, generiert Kosten und wird im Idealfall von Profis ausgeführt. Basel-Stadt prüft eine Bootsreinigung auf Abruf mit entsprechender Betreuung und Kontrolle vor Ort. Offene Fragen Nach wie vor sind zahlreiche Fragen in Bezug auf Grundeln offen: Einfluss der Massnahmen zur Förderung der Fischgängigkeit auf die aktive Ausbreitung die effektive Wirkung von Schutzmassnahmen wie einer Bootsreinigung die notwendige Zusammenarbeit auch über Grenzen hinweg,da zahlreiche Schweizer Gewässer gleichzeitig Grenzen sind In diesem Sinne sind die vorliegenden Empfehlungen als Stand des Wissens zu werten, der bei neuen Erkenntnissen jederzeit angepasst werden kann und soll.

5 Weitere invasive aquatische Neozoen Vor kurzem im Bodensee entdeckt wurde die Quaggamuschel, die ebenfalls aus dem Schwarzen und dem Kaspischen Meer stammt. Wie die aus der gleichen Region stammende Zebramuschel besiedelt sie ebenfalls den Rhein bei Basel. Zebra- und Quaggamuschel verändern durch ihr dichtes Auftreten den Untergrund und die Ökologie der befallenen Gewässer, zudem führt ihr dichter Bewuchs in Leitungssystemen zu erhöhtem Unterhaltsaufwand. Anders als die Quaggamuschel ist die Zebramuschel in der Schweiz bereits weit verbreitet, auch die aus Asien stammende Körbchenmuschel besiedelt bereits zahlreiche Schweizer Gewässer. Massnahmen gegen die Verschleppung von Grundeln (v.a. Bootsreinigung) sind auch wirksam gegen eine Weiterverbreitung invasiver Muscheln. Projekte in den Kantonen: Neobiota-Freihaltezone Pfäffikersee (ZH) Ökologisch wertvoller See Der Pfäffikersee im Zürcher Oberland ist eine der wichtigsten Seen- und Moorlandschaften der Schweiz und als solche ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung. Im Gegensatz zu vielen grösseren Gewässern in der Schweiz befinden sich im Pfäffikersee erst einzelne invasive Neobiota. Dies dürfte vor allem an der vergleichsweise geringen Frequentierung des Pfäffikersees durch den Boots- und Freizeitverkehr liegen. Um die Qualität des Ökosystems Pfäffikersee zu erhalten und einen weiteren Eintrag invasiver gebietsfremder Gewässerorganismen zu verhindern, testet der Kanton Zürich derzeit eine Reihe von präventiven Massnahmen auf ihre Wirksamkeit. Dieses Pilotprojekt Neobiota-Freihaltezone Pfäffikersee wird in den Jahren 2016 bis 2018 umgesetzt und soll wertvolle Informationen darüber liefern, wie wertvolle Gewässer vor invasiven Arten geschützt werden können. Abklärungen und Massnahmen Im Zentrum des Pilotprojekts stehen Information und Sensibilisierung der Akteure vor Ort. Fischer, Bootsbesitzer und Wassersportler sind im Besonderen angesprochen, da die Verschleppung invasiver Neobiota in den meisten Fällen unbeabsichtigt erfolgt, beispielsweise, indem am Bootsrumpf haftende oder im Bilgenwasser schwimmende Organismen zusammen mit dem Boot von einem See zum anderen transportiert werden. Leider werden auch - trotz Verbot - immer noch einzelne Tiere absichtlich freigesetzt, sei es, weil jemand seine Aquarientiere freilässt oder nicht verwendete Köderfische lebend in einem Gewässer entsorgt. Im ersten Jahr des Pilotprojekts wurden deshalb gezielt Flyer an die entsprechenden Risikogruppen verteilt, zudem wurden Plakate Abb. 7. Der Pfäffikersee ist ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung. Entsprechend wichtig ist es, ihn vor weiteren invasiven Neobiota zu schützen. rund um den Pfäffikersee aufgestellt. Ebenfalls wurde der persönliche Kontakt zu allen Akteuren gesucht. Dabei hat sich gezeigt, dass auch kantonale Stellen mögliche Verschleppungsvektoren darstellen. Der Gewässerunterhalt, Berufsfischer, die Seepolizei und der Seerettungsdienst sind mit ihren Booten auf verschiedenen Seen unterwegs. Von der Errichtung einer Bootsreinigungsanlage inlusive einer Schranke wurde nach einer ersten Prüfung wieder Abstand genommen. Diese wäre mitten in einem Naturschutzgebiet sehr schwierig zu realisieren, zudem wäre der Anschluss an das Abwassersystem sowie die Installation eines Schlammsammlers notwendig gewesen. Daher wurden zwei Testreinigungen mit alternativen Methoden durchgeführt: in einer Autowaschanlage und mit einem Hochdruckreiniger an einer Bootswerft. Dabei hat sich folgendes gezeigt: In der Autowaschanlage können Boote gut gereinigt werden, sofern man sehr sorgfältig vorgeht. Es besteht aber das Risiko, dass Muscheln an unzugänglichen Stellen haften bleiben. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger ist effizienter. Kleinere Boote können relativ einfach gereinigt werden, bei grösseren mit Motoren wird das Unterfangen rasch aufwendig und entsprechend teuer. 5

6 Bootsreinigung auf jeden Fall entscheidend dazu bei, das Risiko einer neuen Besiedelung zu reduzieren. Bei Motoren wäre es zudem grundsätzlich möglich, diese mit einem geschlossenen Kühlkreislauf zu betreiben, bis das Kühlwasser eine Temperatur von 80 C überschreitet, um so im Innern lebende Organismen zu töten. Am Pfäffikersee spielt diese Fragestellung jedoch keine Rolle, da Motorboote auf dem See grundsätzlich nicht zugelassen sind. Abb. 8. Die Reinigung grosser Boote ist aufwendig und entsprechend teurer (oben). Da in einer Autowaschanlage kein Hochdruck vorhanden ist, bleiben Muscheln haften, wenn sie nicht direkt und aus der Nähe vom Wasserstrahl erfasst werden (unten). Daher ist grosse Sorgfalt notwendig. Abklärungen in einer Werft am Zürichsee ergaben aber, dass es selbst bei bestmöglicher Reinigung und mit optimaler Ausrüstung sehr schwierig ist, sämtliche Muscheln von einem Boot zu entfernen, da sich diese selbst in engsten Winkeln und im Innern von Bootsmotoren ansiedeln, wo keine Reinigungsmethode wirkt. Entsprechend steht in diesen Fällen ein Abtöten der Muscheln durch Hitze im Vordergrund. (siehe Reinigungsempfehlungen AGIN D). Die Literatur zeigt jedoch, dass für eine erfolgreiche Invasion die Anzahl eingeschleppter Individuen entscheidend ist. Selten reicht eine einzige Einschleppung zur Etablierung einer neuen Population. Aus diesem Grund trägt eine Aufgrund dieser Vorabklärungen wurde entschieden, am Pfäffikersee in einem ersten Schritt eine milde Variante einer Reinigungspflicht einzuführen. Boote müssen vor dem Einwassern gereinigt werden, diese Reinigung kann jedoch in einer nahen Autowaschanlage erfolgen und es findet keine flächendeckende Kontrolle oder eine Abnahme des Bootes nach dem Reinigungsvorgang statt. Allerdings werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. Die Auswertung des Pilotprojekts wird zeigen, wie gut diese Vorschrift befolgt wurde, und ob allenfalls weitergehende Massnahmen in diesem Bereich notwendig sind, um eine konsequente Reinigung aller einwassernden Boote zu erreichen. Controlling Durch gezielte Befragungen der Risikogruppen, Stichprobenüberprüfungen am See und mittels eines biologischen Monitorings (edna) wird der Erfolg der Massnahmen ermittelt. Bei letzterem handelt es sich um ein relativ neues Verfahren. Dabei werden an verschiedenen Stellen im See Gewässer- und Bodenproben genommen. Diese werden im Labor auf Gewebespuren wie Kot oder abgestorbene Zellen untersucht. Die darin enthaltenen DNA-Informationen geben Aufschluss darüber, ob eine bestimmte Art in dem Gewässer vorkommt. Zu Beginn und nach Abschluss des Projekts genommene Proben lassen damit einen Schluss darüber zu, ob während des Projekts neue Arten in den See eingeschleppt wurden und sich etablieren konnten. Abb. 9. Muscheln siedeln sich selbst in engsten Winkeln (rechts) und im Innern von Bootsmotoren (oben) an. Eine vollständige Reinigung ist kaum möglich. 6

7 Die Befragungen sollen zeigen, ob die verbreitete Information ihre Adressaten erreicht, wie praktikabel und wie akzeptiert die vorgeschriebenen Massnahmen sind, und ob sie auch umgesetzt werden. Wichtig sind dabei auch die am Pfäffikersee tätigen Ranger. Sie sind laufend vor Ort präsent und weisen Betroffene bei Verstössen auf das korrekte Verhalten hin. Bei schweren Verstössen und im weiteren Verlauf des Pilotprojekts sind auch weitergehende Massnahmen (zb. Strafanzeigen bei Missachtung der Reinigungspflicht von Booten) möglich. Insgesamt ist man jedoch zuversichtlich, durch Kooperation und Sensibilisierung ohne diese Verschärfungen auszukommen wird Bilanz über das Projekt gezogen und darüber entschieden, ob die Massnahmen weitergeführt werden. Falls die Massnahmen gut aufgenommen werden und den gewünschten Nutzen bringen, wird der Ansatz möglicherweise auf weitere Gewässer ausgeweitet. Abb. 10. Erste Ergebnisse der Befragungen zeigen, dass die breit gestreuten Flyer insgesamt wohl wenig Beachtung erfahren haben. Wahrgenommen werden jedoch die am See aufgestellten Plakate (rechts) sowie die mehrfach erfolgte Berichterstattung in der Presse. Projekte des Bundes: Mückenprojekt des BAFU Die Schweiz im Zentrum Die Asiatische Buschmücke (Aedes japonicus) wurde aus Asien nach Europa und Amerika eingeschleppt. In der Schweiz wurde sie das erste Mal 2008 im Kanton Aargau gesichtet. Seit den ersten Funden hat sich die Buschmücke sehr schnell ausgebreitet. Bei Stichproben in der Stadt Zürich 2011 wurden ihre Larven in rund 60 % aller möglichen Brutgefässe gefunden. Resultate des Bundes-Monitorings 2015 zeigen, dass die Buschmücke ihr Verbreitungsgebiet nicht nur nach Westen und Nordosten ausgebreitet hat, sondern dass sie überall in zunehmender Dichte vorkommt. Es wird vermutet, dass sie einheimische Mückenarten verdrängen kann. Die Buschmücke ist grösser als die einheimische Stechmücke und ihre Stiche sind schmerzhafter, zudem sind die Schwellungen beim Stich grösser. Ausserdem vermutet man ein gewisses Übertragungspotential für bestimmte Infektionskrankheiten. Abb. 11. Die Schweiz ist in Europa am stärksten von der Asiatischen Buschmücke betroffen. Grüne Fläche: Buschmücke nicht vorhanden, gelbe/rote Flächen: Buschmücke nachgewiesen/etabliert. (Quelle: ECDC) Abb. 12. Von links nach rechts: Tigermücke, Asiatische Buschmücke, einheimische gemeine Hausmücke. (Bild: Institut für Parasitologie, Universität Zürich) 7

8 Kontrollmassnahmen prüfen In der Schweiz fehlen Erfahrungen zur Wirksamkeit von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen der Buschmücke. Deshalb sollen eine Überwachung dieser Mücke und diverse Kontrollmassnahmen geprüft werden. Nicht zuletzt auch, um sich auf die Bekämpfung der Tigermücke vorzubereiten, die sich im Tessin seit 2003 stetig ausbreitet und heute in verschiedenen Gebieten des Kantons Tessin etabliert ist wurden erstmals auch Exemplare von ausgewachsenen Tigermücken in Basel-Land und in der Stadt Basel gefunden. In diesem Projekt sollen die Methoden, die bereits bisher im Tessin eingesetzt werden, um dort die Ausbreitung der Tigermücke einzudämmen, auf ihre Wirksamkeit für die Buschmücke getestet werden (Fallen stellen oder Wassergefässe leeren). Falls sich herausstellt, dass diese nicht wirken, müssten andere Strategien entwickelt werden. Im Jahr 2016 wird die Asiatische Buschmücke in einzelnen ausgewählten Gebieten mit Fallen überwacht, um mehr über deren Verhalten und Dichte zu erfahren. Abb. 13. Eine sogenannte Ovitrap, die für das Mückenmonitoring verwendet wird. Die Buschmücke legt die Eier oberhalb der Wasseroberfläche auf das Holz ab. Referenzliste für den Handel Asiatische Hornisse Die Asiatische Hornisse vespa velutina stammt aus China und wurde 2004 in Frankreich eingeschleppt. Seither hat sie sich massiv ausgegebreitet. Tiere der Art sind mit 24mm (Arbeiterin) respektive 30mm (Königin) etwas kleiner als die einheimischen Hornissen (vespa crabro). Die dunklere Grundfärbung sowie die gelben Beinenden unterscheiden sie von der einheimischen Hornisse. Vespa velutina bildet wie andere Hornissen Staaten. Sie jagen ihre Beute einzeln im Flug und führen keine Massenangriffe auf Bienenvölker durch wie die Asiatische Riesenhornisse. Sie warten vor dem Flugloch von Bienenvölkern und erbeuten einzelne Bienen im Flug, in einer Studie wurde eine Verlustrate einheimischer Honigbienen von 6 Bienen pro Stunde oder 75 Bienen pro Tag für ein Volk dokumentiert. Die nun gegründete Arbeitsgruppe der AGIN D hat folgende Aufgaben: Etablierung der Früherkennung über Imker und das CSCF Eruieren der Möglichkeiten nach dem ersten Fund: wie wird das Nest gefunden? wie kann man den Bestand tilgen? welche Einschränkungen gibt es auf gesetzlicher Ebene bzgl. Chemikalieneinsatz? Die Arbeitsgruppe Neozoen im Handel erarbeitet derzeit eine Referenzliste für den Zoofachhandel. Diese basiert auf Art. 4 FrSV (Selbstkontrolle für das Inverkehrbringen) und soll dem Zoofachhandel aufzeigen, für welche Arten nach Interpretation der AGIN ein Inverkehrbringen heikel ist. Die Liste wird gemeinsam mit dem Zoofachhandel erarbeitet - Tiere, die darauf geführt sind, sollen zukünftig nicht mehr verkauft werden. Die Branche ist mit dem Vorgehen einverstanden. Nicht auf der Liste geführt werden sollen Tiere, die zwar invasiv sind, jedoch nicht über den Zoofachhandel vertrieben werden. Empfehlungen der AGIN Als Beilage zur Referenzliste hat das BAFU eine Empfehlung erstellt, welche das Prinzip der Selbstkontrolle nach Art. 4 FrSV sowie die Informationspflicht nach Art. 5 FrSV erörtert. Dieses Dokument soll ebenfalls durch die AGIN verabschiedet werden. Es enthält zudem eine Schrittfür-Schritt Anleitung zum korrekten Vorgehen beim Verkauf gebietsfremder Arten. 8 Impressum AGIN D Leitung: Conny Thiel-Egenter, FORNAT conny.thiel-egenter@fornat.ch / Pilotprojekt Freihaltezone Pfäffikersee: Jsabelle Buckelmüller, AWEL, SBS, Zürich jsabelle.buckelmüller@bd.zh.ch / Mückenprojekt des BAFU: Sylvie Flämig, AWEL, SBS, Zürich sylvie.flaemig@bd.zh.ch /

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