WealthCap Private Equity 20

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "WealthCap Private Equity 20"

Transkript

1 Anlageklasse Private Equity WealthCap Private Equity 20 Dritte Aktualisierung vom

2 WealthCap Private Equity 20 Dritte Aktualisierung des Verkaufsprospekts vom in der Fassung der zweiten Aktualisierung vom Dieses Dokument ist an potenzielle Investoren der Wealth- Cap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend Investmentgesellschaft ) nur gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt für die Investmentgesellschaft vom einschließlich der ersten Aktualisierung vom und der zweiten Aktualisierung vom (nachfolgend Verkaufsprospekt ) auszuhändigen. Für Zeichnungen ab dem bildet dieses Dokument einen integralen Bestandteil des Verkaufsprospekts. Am trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (sog. OGAW-V-Umsetzungsgesetz) in Kraft. Durch das OGAW-V-Umsetzungsgesetz wurden über die Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU in nationales Recht hinaus die Mindestangaben für Verkaufsprospekte erweitert bzw. teilweise verändert. Für Publikums-AIF, wie die Investmentgesellschaft, gilt für die Anpassung der Verkaufsprospekte eine Übergangsfrist bis zum Zweck dieser dritten Aktualisierung ist die Anpassung des Verkaufsprospektes an die veränderten Anforderungen für die Mindestangaben. Die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh gibt als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend Verwaltungsgesellschaft ) deshalb die folgenden Aktualisierungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt bekannt: Es erfolgt eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. In Bezug auf die Verwahrstelle werden neben ihren Aufgaben auch mögliche Interessenkonflikte aufgezeigt. Außerdem werden Angaben zu den ausgelagerten Tätigkeiten der Verwahrstelle und sich daraus ergebende Interessenkonflikte gemacht. Den Investoren wird zudem mitgeteilt, wie ihnen auf Anfrage der neuste Stand in Bezug auf diese Angaben übermittelt wird. Eine Haftungsfreistellung der Verwahrstelle ist nicht mehr möglich. Im Übrigen wird das Kapitel Anhang aktualisiert. Die genannten Veränderungen wirken sich auf die Darstellung im Verkaufsprospekt auf die nachfolgend dargestellten Passagen aus, die wie folgt neu gefasst werden: 1. Seite 36, im Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft werden als sechster Abschnitt vor dem Abschnitt Sonstiges die folgenden Absätze samt Überschrift eingefügt: 6. VERGÜTUNGSPOLITIK DER VERWALTUNGS GESELLSCHAFT Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsleitlinien, welche in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch Dritte Aktualisierung vom

3 qualitative Indikatoren im Einklang mit der Geschäftsund Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der Verwaltungsgesellschaft und der Leitung des Personalbereiches der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme und berichtet an den Aufsichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschriften, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen zuständigen Personen) können unter kostenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesellschaft, WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh kostenlos in Papierform erhältlich. 2. Seite 36, im Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält der Abschnitt Sonstiges den Gliederungspunkt Seite 68, im Kapitel Verwahrstelle, erhält der Abschnitt Aufgaben die Überschrift Aufgaben/Interessenkonflikte und es wird folgender Absatz am Ende dieses Abschnitts angefügt: Per sind keine sich aus den vorbeschriebenen Aufgaben ergebenden Interessenkonflikte bekannt. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen vgl. Kapitel Die Investmentgesellschaft, Abschnitt Wesentliche Risiken, Unterabschnitt Interessenkonflikte sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes. 4. Seite 68, im Kapitel Verwahrstelle, Abschnitt Haftung wird der zweite Satz gestrichen. 5. Seite 68, im Kapitel Verwahrstelle, werden am Ende die folgenden Abschnitte eingefügt: 4. UNTERVERWAHRUNG/AUSGELAGERTE VER WAHRUNGSAUFGABEN/INTERESSENKONFLIKTE Verwahrfähige Vermögensgegenstände wie Wertpapiere und Einlagenzertifikate werden durch die Verwahrstelle verwahrt. Die Verwahrstelle ist berechtigt, die Verwahrung von verwahrfähigen Finanzinstrumenten unter den Voraussetzungen des 82 KAGB auf einen Unterverwahrer zu übertragen. Verwahrfunktionen werden insofern nicht übertragen / ausgelagert. Per sind keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Verwahrfunktionen ergebenden Interessenkonflikte bekannt. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen vgl. Kapitel Die Investmentgesellschaft, Abschnitt Wesentliche Risiken, Unterabschnitt Interessenkonflikte sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes. 5. AKTUELLE INFORMATION Die Verwaltungsgesellschaft wird die Anleger auf ihren Antrag hin über den neuesten Stand der vorstehenden Angaben in Bezug auf die Verwahrstelle informieren. 6. Seite 104, im Kapitel Anhang, Abschnitt Verwaltungsgesellschaft, Unterabschnitt Aufsichtsrat wird der vierte Absatz ausgetauscht und hat nunmehr den folgenden Wortlaut: Dritte Aktualisierung vom

4 Herr Peter Buschbeck ist zudem als Aufsichtsrat der Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart, und als Aufsichtsrat der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, tätig, wobei Herr Buschbeck aus dem Aufsichtsrat der Bankhaus Neelmeyer AG voraussichtlich im Jahr 2017 ausscheiden wird. 7. Seite 104, im Kapitel Anhang, Abschnitt Verwaltungsgesellschaft, wird der Text im Unterabschnitt Weitere Verwaltete Investmentvermögen ausgetauscht und hat nunmehr den folgenden Wortlaut: WEITERE VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN WealthCap Immobilien Deutschland 38 WealthCap SachWerte Portfolio 2 WealthCap Private Equity 17 WealthCap Private Equity 18 WealthCap Private Equity 19 WealthCap Immobilien Nordamerika 16 WealthCap Immobilien Nordamerika 17 WealthCap Immobilien Deutschland 39 sowie fünf Spezial-AIF. Die Verwaltungsgesellschaft wird diverse weitere Investmentvermögen unter Verwaltung nehmen. Eine Auflistung der weiteren von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentvermögen ist auch unter einsehbar. Dritte Aktualisierung vom

5 WealthCap Private Equity 20 Kapitalverwaltungsgesellschaft WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh Kontakt Am Tucherpark München Telefon (kostenfrei) Telefon (Ausland) Telefax Internet

WealthCap Immobilien Nordamerika 17

WealthCap Immobilien Nordamerika 17 Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 17 Zweite Aktualisierung vom 30.06.2017 WealthCap Immobilien Nordamerika 17 Zweite Aktualisierung des Verkaufsprospektes vom 30.06.2017 unter Berücksichtigung

Mehr

WealthCap SachWerte Portfolio 2

WealthCap SachWerte Portfolio 2 Anlageklasse SachWerte Portfolios WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. Dritte Aktualisierung vom 17.10.2016 WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. Dritte Aktualisierung des Verkaufsprospektes

Mehr

WealthCap Private Equity 19

WealthCap Private Equity 19 Anlageklasse Private Equity WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. Zweite Aktualisierung vom 17.10.2016 WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. Zweite Aktualisierung des Verkaufsprospektes vom 23.06.2015

Mehr

Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16. Zweite Aktualisierung vom

Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16. Zweite Aktualisierung vom Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16 Zweite Aktualisierung vom 01.02.2016 1 WEALTHCAP IMMOBILIEN NORDAMERIKA 16 ZWEITE AKTUALISIERUNG VOM 01.02.2016 WEALTHCAP IMMOBILIEN NORDAMERIKA

Mehr

Stärke, Wachstum, Zukunft

Stärke, Wachstum, Zukunft Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Deutschland 38 Erste Aktualisierung vom 01.07.2015 Stärke, Wachstum, Zukunft Ihre Münchner Immobilienbeteiligung 1 WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND 38 ERSTE

Mehr

Anlageklasse Private Equity WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG. Erste Aktualisierung vom

Anlageklasse Private Equity WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG. Erste Aktualisierung vom Anlageklasse Private Equity WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Erste Aktualisierung vom 01.02.2016 1 WEALTHCAP PRIVATE EQUITY 20 GMBH & CO. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG ERSTE

Mehr

WealthCap Immobilien Nordamerika 17

WealthCap Immobilien Nordamerika 17 Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 17 GmbH & Co. Erste Aktualisierung vom 17.10.2016 WealthCap Immobilien Nordamerika 17 GmbH & Co. Erste Aktualisierung des Verkaufsprospektes vom

Mehr

WealthCap Immobilien Nordamerika 16

WealthCap Immobilien Nordamerika 16 Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16 GmbH & Co. Dritte Aktualisierung vom 17.10.2016 WealthCap Immobilien Nordamerika 16 GmbH & Co. Dritte Aktualisierung des Verkaufsprospektes vom

Mehr

Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16. Erste Aktualisierung vom 01.07.2015

Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16. Erste Aktualisierung vom 01.07.2015 Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16 Erste Aktualisierung vom 01.07.2015 1 WEALTHCAP IMMOBILIEN NORDAMERIKA 16 ERSTE AKTUALISIERUNG VOM 01.07.2015 WEALTHCAP IMMOBILIEN NORDAMERIKA

Mehr

AUGUST 2017 ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK CBRE GLOBAL INVESTORS KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH.

AUGUST 2017 ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK CBRE GLOBAL INVESTORS KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH. AUGUST 2017 ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK CBRE GLOBAL INVESTORS KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH. 1 INHALT 1. GRUNDSÄTZE... 4 2. RISIKORELEVANTE MITARBEITER... 4 3. VERGÜTUNGSSYSTEM... 4 4. JAHRESFESTGEHALT...

Mehr

VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH

VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH Stand März 2016 Inhalt I. Einführung... 3 II. Rechtsnormen und Regelwerke... 3 III. Erfasste Mitarbeitergruppen... 3 IV. Risikoprofil der

Mehr

ANLAGEKLASSE IMMOBILIEN DEUTSCHLAND. WealthCap Immobilien Deutschland 37 Modernes Bürogebäude in München Vierter Nachtrag vom

ANLAGEKLASSE IMMOBILIEN DEUTSCHLAND. WealthCap Immobilien Deutschland 37 Modernes Bürogebäude in München Vierter Nachtrag vom ANLAGEKLASSE IMMOBILIEN DEUTSCHLAND WealthCap Immobilien Deutschland 37 Modernes Bürogebäude in München Vierter Nachtrag vom 01.07.2015 WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND 37 VIERTER NACHTRAG 3 WEALTHCAP

Mehr

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Dritter Nachtrag vom

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Dritter Nachtrag vom ANLAGEKLASSE Immobilien Deutschland Ten Towers München Dritter Nachtrag vom 27.08.2014 Dritter Nachtrag 3 Dritter Nachtrag vom 27.08.2014 Dieses Dokument ist an potenzielle Investoren nur gemeinsam mit

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Präzisierung der Aufgaben und Pflichten der Depotbank - risikoadäquate und transparente Vergütungsstrukturen Die Vorschriften für Verwahrstellen, die im Wesentlichen seit 1985

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 115028/EU XXIV. GP Eingelangt am 23/05/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 21. Mai 2013 (OR. en) 2011/0360 (COD) LEX 1341 PE-CONS 69/1/12 REV 1 EF 306 ECOFIN 1057 COC 2999

Mehr

V ERGÜTUNGSRICHTLINIE DER RWB P RIVATEC APITAL E MISSIONSHAUS AG

V ERGÜTUNGSRICHTLINIE DER RWB P RIVATEC APITAL E MISSIONSHAUS AG V ERGÜTUNGSRICHTLINIE DER RWB P RIVATEC APITAL E MISSIONSHAUS AG Stand: 06.06.2016 Folgendes Dokument umfasst die Vergütungsrichtlinie der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG. Diese Vergütungsrichtlinie

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Information für Kunden und Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn Stand:

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Nachtrag Nr. 1 vom 18. Dezember zum Verkaufsprospekt. für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF

Nachtrag Nr. 1 vom 18. Dezember zum Verkaufsprospekt. für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF Nachtrag Nr. 1 vom 18. Dezember 2015 zum Verkaufsprospekt für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF HEP-Solar Japan 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG Nachtrag Nr. 1 der HEP Kapitalverwaltungsgesellschaft

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Erster Nachtrag vom

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Erster Nachtrag vom ANLAGEKLASSE Immobilien Deutschland WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Erster Nachtrag vom 02.01.2014 WealthCap Immobilien Deutschland 35 Erster Nachtrag vom 02.01.2014 WealthCap Immobilien

Mehr

Offenlegungsbericht W&W Asset Management GmbH

Offenlegungsbericht W&W Asset Management GmbH www.ww-ag.com Offenlegungsbericht W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2016 Inhaltsverzeichnis Offenlegung der Vergütungspolitik 2 Einleitung 2 Offenlegungsanforderungen

Mehr

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT Fonds 14 NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT 01 Nachtrag Nr. 01 Nachtrag Nr. 01: Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Nachtrag Nr. 01 nach 316 Abs. 5, 268 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)

Mehr

VERGÜTUNGSRICHTLINIE. der. INP Invest GmbH. Hamburg. (Stand 15. Februar 2017)

VERGÜTUNGSRICHTLINIE. der. INP Invest GmbH. Hamburg. (Stand 15. Februar 2017) VERGÜTUNGSRICHTLINIE der INP Invest GmbH Hamburg (Stand 15. Februar 2017) Inhalt I. Allgemeine Grundsätze...1 II. Angemessenheit...1 III. Organisatorische- und Ablaufverantwortlichkeiten im Rahmen der

Mehr

Referentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen

Referentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Mehr

NACHTRAG 2 ZUM VERKAUFSPROSPEKT

NACHTRAG 2 ZUM VERKAUFSPROSPEKT Fonds 14 NACHTRAG 2 ZUM VERKAUFSPROSPEKT Inhaltsüberblick Nachtrag Nr. 1 vom 15.03.2017 3 Änderungen des Kapital anlagegesetzbuchs (KAGB) Nachtrag Nr. 2 vom 06.04.2017 5 Investition in eine Beteiligung

Mehr

Bekanntmachung. des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIF

Bekanntmachung. des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIF ZBI Fondsmanagement AG, Henkestraße 10, 91054 Erlangen Bekanntmachung des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIF ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Zehnte Professional Immobilien Holding

Mehr

KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh

KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh Grundsätze für die Vergütung der Mitarbeiter KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh I. Grundlagen Die Vergütungspolitik der KanAm Grund

Mehr

Grundsätze zur Vergütungspolitik der Société Générale Securities Services GmbH. nachstehend Gesellschaft genannt

Grundsätze zur Vergütungspolitik der Société Générale Securities Services GmbH. nachstehend Gesellschaft genannt der Société Générale Securities Services GmbH nachstehend Gesellschaft genannt Inhalt I. Einführung... 3 II. Geltungsbereich... 3 III. Rechtsnormen und Regelwerke... 3 IV. Identifizierungsprozess... 4

Mehr

Vergütungspolitik der ETHENEA Independent Investors S.A.

Vergütungspolitik der ETHENEA Independent Investors S.A. Vergütungspolitik der Letzte Aktualisierung: 18. März 2016 1. Vorbemerkungen Diese Vergütungspolitik (die Vergütungspolitik ) ist wesentlicher Bestandteil der Politik der ( ETHENEA ) und ihrer Tochtergesellschaften

Mehr

Vergütungsgrundsätze der von der Heydt Invest SA

Vergütungsgrundsätze der von der Heydt Invest SA Vergütungsgrundsätze der von der Heydt Invest SA 1 Einführung a) Die von der Heydt Invest SA (im Folgenden bezeichnet als VDHI oder die Verwaltungsgesellschaft ) ist eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz

Mehr

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 17 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 17 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 17 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG Änderungen im Überblick: Aktualisierung 2.5 Absicherung von Berufshaftungsrisiken Nachtrag 1 gemäß 316 Absatz

Mehr

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 16 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 16 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 16 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG Änderungen im Überblick: Aktualisierung 03 Verwahrstelle Umwandlung der CACEIS Bank Deutschland GmbH Nachtrag

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION. Brüssel, 8. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION. Brüssel, 8. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION Brüssel, 8. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-RECHT

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften Leitlinien zur Risikomessung und zur Berechnung des Gesamtrisikos für bestimmte Arten strukturierter OGAW ESMA/2012/197 Datum: 23März

Mehr

Vergütungsbericht 2015 Offenlegung gemäß 16 InstitutsVergV

Vergütungsbericht 2015 Offenlegung gemäß 16 InstitutsVergV Vergütungsbericht 2015 Offenlegung gemäß 16 InstitutsVergV 30.06.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund des Berichts... 3 2. Vergütungspolitik und praxis... 3 2.1. Ausgestaltung des Vergütungssystems:...

Mehr

2009L0065 DE

2009L0065 DE 2009L0065 DE 17.09.2014 004.001 122 ANHANG I SCHEMA A 1. Informationen über den Investmentfonds 1. Informationen über die Verwaltungsgesellschaft mit einem Hinweis darauf, ob die Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Merkblätter Merkblatt Ausnahme für

Mehr

Praxisfragen aus Sicht eines CTA-Anbieters

Praxisfragen aus Sicht eines CTA-Anbieters Praxisfragen aus Sicht eines CTA-Anbieters Dr. Rolf Majcen, 13.11.2013 FTC Capital GbH Praterstrasse 31/11 1020 Vienna Austria www.ftc.at office@ftc.at +43-1-585 61 69-0 Wichtige WAG-Konzessionen verschwinden

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Februar 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Februar 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Februar 2016 (OR. en) 6327/16 EF 30 ECOFIN 121 DELACT 24 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 18. Februar 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr

Mehr

Zusammenfassung der Vergütungsrichtlinien

Zusammenfassung der Vergütungsrichtlinien Zusammenfassung der Vergütungsrichtlinien September 2017 Einführung Die Gamax Management AG (im Folgenden bezeichnet als GAMAX oder das Unternehmen ) ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz

Mehr

Deutsche Asset Management Investment GmbH Frankfurt am Main

Deutsche Asset Management Investment GmbH Frankfurt am Main Deutsche Asset Management Investment GmbH 60612 Frankfurt am Main An die Anteilinhaber des Sonstigen Sondervermögens Capital Growth Fund (ISIN: DE000DWS0UY5) Wir beabsichtigen, die folgenden Änderungen

Mehr

Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.h. Veröffentlichung gemäß 65 a BWG

Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.h. Veröffentlichung gemäß 65 a BWG Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.h. Veröffentlichung gemäß 65 a BWG 1 Veröffentlichungen betreffend Corporate Governance und Vergütung: In Umsetzung der Verpflichtungen gemäß 65a BWG macht die

Mehr

Vergütungsbericht DekaBank-Konzern

Vergütungsbericht DekaBank-Konzern 2009 DekaBank-Konzern Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 Der Vergütungsbericht beschreibt die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1

Mehr

Vergütungsbericht 2016

Vergütungsbericht 2016 Vergütungsbericht 2016 der (Bechtle FS) gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung-InstitutsVergV) vom 17.12.2014

Mehr

Vergütungsordnung. Überarbeitung: Juli Erstellt durch die Abteilung Personal

Vergütungsordnung. Überarbeitung: Juli Erstellt durch die Abteilung Personal Vergütungsordnung Überarbeitung: Juli 2017 Erstellt durch die Abteilung Personal 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Vorbemerkung... 3 2. Grundprinzip der Vergütung... 4 3. Information des

Mehr

Best Execution Policy. der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: November Best Execution Policy

Best Execution Policy. der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: November Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: November 2018 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM- Richtlinie, des Gesetzes vom 17. Dezember 2010

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors GmbH. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber. der OGAW-Sondervermögen

BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors GmbH. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber. der OGAW-Sondervermögen BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors GmbH Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber der OGAW-Sondervermögen Allianz Corps-Corent Allianz Euro Rentenfonds Allianz Euro Rentenfonds

Mehr

Vergütungssysteme nach CRD III

Vergütungssysteme nach CRD III Genossenschaftstag 2010 Wien, 12.11.2010 www.oegv.info Geltungsbereich Institute Kreditinstitute Incl. Tochterunternehmen Investment Firmen (Art. 4 Z 2 Abs.1 MiFID) Vergütung Alle Zahlungen oder Vergünstigungen,

Mehr

FACHTAGUNG KOMPAKT FÜR INSTITUTIONELLE INVESTOREN

FACHTAGUNG KOMPAKT FÜR INSTITUTIONELLE INVESTOREN FACHTAGUNG KOMPAKT FÜR INSTITUTIONELLE INVESTOREN NEUE ASPEKTE DER AIFM REGULIERUNG FÜR INSTITUTIONELLE INVESTOREN 17.6.2014 RA Dr. Nikolaus Paul HINTERGRUNDINFORMATION Europa und Österreich Europa AIFM

Mehr

NACHTRAG 3 ZUM VERKAUFSPROSPEKT

NACHTRAG 3 ZUM VERKAUFSPROSPEKT Fonds 14 NACHTRAG 3 ZUM VERKAUFSPROSPEKT Inhaltsüberblick Nachtrag Nr. 1 vom 15.03.2017 3 Änderungen des Kapital anlagegesetzbuchs (KAGB) Nachtrag Nr. 2 vom 06.04.2017 5 Investition in eine Beteiligung

Mehr

Artikel 2. Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs. Bezug Änderung/Ergänzung Begründung

Artikel 2. Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs. Bezug Änderung/Ergänzung Begründung Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.v. (BVK) zum Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes, BT-Drucksache 18/1305; Anlage

Mehr

348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 10. März Vom 3. März 2016

348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 10. März Vom 3. März 2016 348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2016 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung

Mehr

Hinweis für Anleger des Private Banking Vermögensportfolio Klassik 70 PI (ehemals First Kompetenz Wachstum PI)

Hinweis für Anleger des Private Banking Vermögensportfolio Klassik 70 PI (ehemals First Kompetenz Wachstum PI) Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbh 80636 München Hinweis für Anleger des Private Banking Vermögensportfolio Klassik 70 PI (ehemals First Kompetenz Wachstum PI) Der Fonds First Kompetenz

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen

Mehr

Vergütungsbericht 2015

Vergütungsbericht 2015 Vergütungsbericht 2015 Offenlegungsexemplar Finanzdienstleistungsinstitut MIL Maschinen & Industrieanlagen-Leasing AG Pulheim (b. Köln) (kurz: MIL AG) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung

Mehr

Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS)

Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS) Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS) Seite 2 von 6 Art des Investmentvermögens: Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie; Sonstiges Investmentvermögen; Ja, aber zu großen Teilen vergleichbar

Mehr

- ENTWURF - Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem

- ENTWURF - Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Vorblatt Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem A. Problem und Ziel Sowohl die Richtlinie 2011/61/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Offenlegung. gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 DZ BANK AG

Offenlegung. gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 DZ BANK AG Offenlegung gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 DZ BANK AG 2/9 INHALT 1. Einleitung 2. Die aktuellen Vergütungssysteme

Mehr

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren, Formate

Mehr

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 16 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG

NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 16 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG NACHTRAG 1 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER PROJECT METROPOLEN 16 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG Änderungen im Überblick: Aktualisierung 03 Verwahrstelle Umwandlung der CACEIS Bank Deutschland GmbH Nachtrag

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.110.034.24 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 17 ausgegeben am 16. Januar 2004 Kundmachung vom 13. Januar 2004 des Beschlusses Nr. 32/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

Offenlegung quirin bank AG

Offenlegung quirin bank AG Offenlegung gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 quirin bank AG Seite 2/6 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Die aktuellen Vergütungssysteme

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

Legal Update Abschlussbericht der ESMA

Legal Update Abschlussbericht der ESMA Legal Update Abschlussbericht der ESMA Highlights aus der Empfehlung der ESMA zur Umsetzung der Level II-Maßnahmen DR. KARLA GUBALKE, RECHTSANWÄLTIN PARTNERIN DR. OLIVER ZANDER, RECHTSANWALT PARTNER Berlin,

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber des richtlinienkonformen Sondervermögens. cominvest CONVEST 21 VL

BEKANNTMACHUNG. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber des richtlinienkonformen Sondervermögens. cominvest CONVEST 21 VL BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber des richtlinienkonformen Sondervermögens cominvest CONVEST 21 VL Änderung

Mehr

Interessenkonflikte MeinInvest

Interessenkonflikte MeinInvest Interessenkonflikte MeinInvest Grundsätze zum Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten der VR-Bank Mittelfranken West eg bei der Erbringung der Wertpapierdienstleistung Finanzportfolioverwaltung im

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderungen der Besonderen Vertragsbedingungen (künftig Besondere Anlagebedingungen ) für das OGAW-Sondervermögen Konzept

Mehr

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht. Ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht. Ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht 2010 Ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank Inhalt Vergütungssystem 3 Jahresfestgehalt 3 Erfolgsabhängige, variable Vergütung 3 Nebenleistungen

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten - 1 - Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten 1. Ziel der Interessenkonfliktpolitik Die Walser Privatbank Invest S.A. (im Folgenden die WPBI genannt) ist gemäß dem Rundschreiben CSSF 11/508

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 6. Hamburger Fondsgespräche Hamburg, 7. November 2013 Patricia Volhard, LL.M. (LSE) AIFM / KAGB IN DER PRAXIS PRAXISFRAGEN UND

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1,

(Text von Bedeutung für den EWR) gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1, L 257/186 Amtsblatt der Europäischen Union 28.8.2014 RICHTLINIE 2014/91/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts-

Mehr

EZB-ÖFFENTLICH. An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute. Frankfurt am Main, 28. Juli 2017

EZB-ÖFFENTLICH. An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute. Frankfurt am Main, 28. Juli 2017 DANIÈLE NOUY Vorsitzende des Aufsichtsgremiums EZB-ÖFFENTLICH An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute Frankfurt am Main, 28. Juli 2017 Öffentlicher Leitfaden zu den nach Artikel 248 Absatz 1 der

Mehr

Rundschreiben der FMA in Hinblick auf die Suspendierung von Investmentfonds sowie Immobilienfonds

Rundschreiben der FMA in Hinblick auf die Suspendierung von Investmentfonds sowie Immobilienfonds Rundschreiben der FMA in Hinblick auf die Suspendierung von Investmentfonds sowie Immobilienfonds Rundschreiben vom 1. September 2011 an alle Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreffend

Mehr

13 Jahre Sanierung und Insolvenz sind genug - Zielsetzung des Relaunch -

13 Jahre Sanierung und Insolvenz sind genug - Zielsetzung des Relaunch - 13 Jahre Sanierung und Insolvenz sind genug - Zielsetzung des Relaunch - München, 25.01.2016 2 Ziele standen für uns im Vordergrund... 1. Stärkere Ausrichtung auf Finanzierung und Berücksichtigung der

Mehr

Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht)

Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 03. Oktober 2014 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen

Mehr

SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2014

SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2014 SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2014 1 1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme 1.1. Grundsätze des Vergütungssystems Im Dezember 2014 wurden die neuen Vergütungsgrundsätze der SüdFactoring GmbH von

Mehr

Anarosa Funds (Lux) - Gate of India (bisher BTS Funds (Lux) Gate of India)

Anarosa Funds (Lux) - Gate of India (bisher BTS Funds (Lux) Gate of India) Einmalige Veröffentlichung Andere Mitteilungen Anarosa Funds (Lux) Société d Investissement à Capital Variable Gesellschaftssitz: 2, Place François-Joseph Dargent, L-1413 Luxembourg R.C.S. Luxembourg Nº

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderungen der Besonderen Vertragsbedingungen (künftig Besondere Anlagebedingungen ) für das OGAW-Sondervermögen Konzept

Mehr

Leitlinien zur Vergütungspolitik der MainFirst Affiliated Fund Managers S.A.

Leitlinien zur Vergütungspolitik der MainFirst Affiliated Fund Managers S.A. Leitlinien zur Vergütungspolitik der MainFirst Affiliated Fund Managers S.A. August 2017/ vers. 5.0 1. Vorbemerkungen Nachfolgende Leitlinien der MainFirst Affiliated Fund Managers S.A. (nachfolgend MFAFM

Mehr

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Bekanntmachung Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Gemäß des 12 Abs. 2 Nr. 1 des Börsengesetzes hat der Börsenrat der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse am 15. September

Mehr

Vergütungssystem. gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG

Vergütungssystem. gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG Vergütungssystem gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Grundlagen... 3 1.2 Anwendbarkeit auf die Spiekermann & CO

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010 vom 10. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über

Mehr

Grundsätze der Vergütungssysteme der Heidelberger Vermögensmanagement GmbH (kurz: Heidelberger Vermögen)

Grundsätze der Vergütungssysteme der Heidelberger Vermögensmanagement GmbH (kurz: Heidelberger Vermögen) Grundsätze der Vergütungssysteme der Heidelberger Vermögensmanagement GmbH (kurz: Heidelberger Vermögen) Die Heidelberger Vermögensmanagement GmbH ist eine Gesellschaft zur Erbringung von Finanzdienstleistungen

Mehr

Union Investment Privatfonds GmbH

Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Privatfonds GmbH Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung UniInstitutional Global Corporate Bonds (ISIN: DE0006352719) Änderung der Besonderen

Mehr

SüdLeasing GmbH Vergütungsbericht 2014

SüdLeasing GmbH Vergütungsbericht 2014 SüdLeasing GmbH Vergütungsbericht 2014 1 1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme 1.1. Grundsätze des Vergütungssystems Im Dezember 2014 wurden die neuen Vergütungsgrundsätze der SüdLeasing GmbH von der

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG

Wüstenrot & Württembergische AG Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 28. Juni

Mehr

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Zweiter Nachtrag vom

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Zweiter Nachtrag vom ANLAGEKLASSE Immobilien Deutschland Ten Towers München Zweiter Nachtrag vom 27.02.2014 Zweiter Nachtrag vom 27.02.2014 3 Zweiter Nachtrag vom 27.02.2014 Dieses Dokument ist an potentielle Investoren nur

Mehr