WealthCap Private Equity 20
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- Johannes Hausler
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1 Anlageklasse Private Equity WealthCap Private Equity 20 Dritte Aktualisierung vom
2 WealthCap Private Equity 20 Dritte Aktualisierung des Verkaufsprospekts vom in der Fassung der zweiten Aktualisierung vom Dieses Dokument ist an potenzielle Investoren der Wealth- Cap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend Investmentgesellschaft ) nur gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt für die Investmentgesellschaft vom einschließlich der ersten Aktualisierung vom und der zweiten Aktualisierung vom (nachfolgend Verkaufsprospekt ) auszuhändigen. Für Zeichnungen ab dem bildet dieses Dokument einen integralen Bestandteil des Verkaufsprospekts. Am trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (sog. OGAW-V-Umsetzungsgesetz) in Kraft. Durch das OGAW-V-Umsetzungsgesetz wurden über die Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU in nationales Recht hinaus die Mindestangaben für Verkaufsprospekte erweitert bzw. teilweise verändert. Für Publikums-AIF, wie die Investmentgesellschaft, gilt für die Anpassung der Verkaufsprospekte eine Übergangsfrist bis zum Zweck dieser dritten Aktualisierung ist die Anpassung des Verkaufsprospektes an die veränderten Anforderungen für die Mindestangaben. Die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh gibt als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend Verwaltungsgesellschaft ) deshalb die folgenden Aktualisierungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt bekannt: Es erfolgt eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. In Bezug auf die Verwahrstelle werden neben ihren Aufgaben auch mögliche Interessenkonflikte aufgezeigt. Außerdem werden Angaben zu den ausgelagerten Tätigkeiten der Verwahrstelle und sich daraus ergebende Interessenkonflikte gemacht. Den Investoren wird zudem mitgeteilt, wie ihnen auf Anfrage der neuste Stand in Bezug auf diese Angaben übermittelt wird. Eine Haftungsfreistellung der Verwahrstelle ist nicht mehr möglich. Im Übrigen wird das Kapitel Anhang aktualisiert. Die genannten Veränderungen wirken sich auf die Darstellung im Verkaufsprospekt auf die nachfolgend dargestellten Passagen aus, die wie folgt neu gefasst werden: 1. Seite 36, im Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft werden als sechster Abschnitt vor dem Abschnitt Sonstiges die folgenden Absätze samt Überschrift eingefügt: 6. VERGÜTUNGSPOLITIK DER VERWALTUNGS GESELLSCHAFT Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsleitlinien, welche in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch Dritte Aktualisierung vom
3 qualitative Indikatoren im Einklang mit der Geschäftsund Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der Verwaltungsgesellschaft und der Leitung des Personalbereiches der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme und berichtet an den Aufsichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschriften, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen zuständigen Personen) können unter kostenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesellschaft, WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh kostenlos in Papierform erhältlich. 2. Seite 36, im Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält der Abschnitt Sonstiges den Gliederungspunkt Seite 68, im Kapitel Verwahrstelle, erhält der Abschnitt Aufgaben die Überschrift Aufgaben/Interessenkonflikte und es wird folgender Absatz am Ende dieses Abschnitts angefügt: Per sind keine sich aus den vorbeschriebenen Aufgaben ergebenden Interessenkonflikte bekannt. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen vgl. Kapitel Die Investmentgesellschaft, Abschnitt Wesentliche Risiken, Unterabschnitt Interessenkonflikte sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes. 4. Seite 68, im Kapitel Verwahrstelle, Abschnitt Haftung wird der zweite Satz gestrichen. 5. Seite 68, im Kapitel Verwahrstelle, werden am Ende die folgenden Abschnitte eingefügt: 4. UNTERVERWAHRUNG/AUSGELAGERTE VER WAHRUNGSAUFGABEN/INTERESSENKONFLIKTE Verwahrfähige Vermögensgegenstände wie Wertpapiere und Einlagenzertifikate werden durch die Verwahrstelle verwahrt. Die Verwahrstelle ist berechtigt, die Verwahrung von verwahrfähigen Finanzinstrumenten unter den Voraussetzungen des 82 KAGB auf einen Unterverwahrer zu übertragen. Verwahrfunktionen werden insofern nicht übertragen / ausgelagert. Per sind keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Verwahrfunktionen ergebenden Interessenkonflikte bekannt. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen vgl. Kapitel Die Investmentgesellschaft, Abschnitt Wesentliche Risiken, Unterabschnitt Interessenkonflikte sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes. 5. AKTUELLE INFORMATION Die Verwaltungsgesellschaft wird die Anleger auf ihren Antrag hin über den neuesten Stand der vorstehenden Angaben in Bezug auf die Verwahrstelle informieren. 6. Seite 104, im Kapitel Anhang, Abschnitt Verwaltungsgesellschaft, Unterabschnitt Aufsichtsrat wird der vierte Absatz ausgetauscht und hat nunmehr den folgenden Wortlaut: Dritte Aktualisierung vom
4 Herr Peter Buschbeck ist zudem als Aufsichtsrat der Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart, und als Aufsichtsrat der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, tätig, wobei Herr Buschbeck aus dem Aufsichtsrat der Bankhaus Neelmeyer AG voraussichtlich im Jahr 2017 ausscheiden wird. 7. Seite 104, im Kapitel Anhang, Abschnitt Verwaltungsgesellschaft, wird der Text im Unterabschnitt Weitere Verwaltete Investmentvermögen ausgetauscht und hat nunmehr den folgenden Wortlaut: WEITERE VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN WealthCap Immobilien Deutschland 38 WealthCap SachWerte Portfolio 2 WealthCap Private Equity 17 WealthCap Private Equity 18 WealthCap Private Equity 19 WealthCap Immobilien Nordamerika 16 WealthCap Immobilien Nordamerika 17 WealthCap Immobilien Deutschland 39 sowie fünf Spezial-AIF. Die Verwaltungsgesellschaft wird diverse weitere Investmentvermögen unter Verwaltung nehmen. Eine Auflistung der weiteren von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentvermögen ist auch unter einsehbar. Dritte Aktualisierung vom
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