Informations-Prospekt
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- Alexandra Lang
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1 Informations-Prospekt Genossenschaftlich Inklusives Wohnen Kontingent-Darlehen G4 Der vorliegende Prospekt wurde nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, weil für dieses Angebot nach 2 Absatz 1 Nr. 3 VermAnlG keine Prospektpflicht besteht.
2 Unser Angebot Die OEKOGENO GIW eg mit Sitz in Freiburg beabsichtigt, im Zeitraum vom bis eine Gesamtsumme von max Euro als Nachrangdarlehen aufzunehmen und mit 2,8% p.a. bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu verzinsen. Das Angebot richtet sich an natürliche Personen, die in Deutschland ansässig sind. Art der Vermögensanlage Der/die Anleger/in gewährt der OEKOGENO GIW eg ein qualifiziertes Nachrangdarlehen (auch Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel genannt). Ein Nachrangdarlehen ist eine sogenannte mezzanine Form der Unternehmensfinanzierung, die sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch Merkmale von Fremdkapital aufweist. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Seite 4. Die Mindestlaufzeit des Kontingent-Darlehens G4 und damit einhergehend das Nachrangdarlehen des Anlegers beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Darlehensvertrag mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende kündbar. Die jährliche Verzinsung beträgt 2,8%. Der Mindestdarlehensbetrag ist Euro. Höhere Beträge müssen durch 500 Euro ohne Rest teilbar sein. Investitionsobjekt Die Mittel werden für die Finanzierung des Bauvorhabens Baumannstr. 13 in Furtwangen verwendet. Das Bauvorhaben hat ein Gesamtinvestitionsvolumen von prognosegemäß 6,3 Mio. Euro. Die OEKO- GENO GIW eg ist Bauherrin und bewirtschaftet die Immobilie, in der sie Wohnungen an Ihre Mitglieder vermietet. Neben der Finanzierung durch Nachrangdarlehen wird das Bauvorhaben plangemäß durch 2,7 Mio. Euro Genossenschaftseinlagen und 3,4 Mio. Euro Bankdarlehen finanziert. Darlehensnehmerin Darlehensnehmerin ist die OEKOGENO GIW eg. Sitz der Gesellschaft ist Herrenstraße 45, Freiburg. Die Eintragung im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Freiburg erfolgte am unter GnR Vertretungsberechtigt sind die Vorstände Joachim Bettinger und Rainer Schüle. Haftungsrisiko Das Haftungsrisiko des/der Darlehensgebers/in ist auf das gewährte Nachrangdarlehen begrenzt. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Zu den Risiken nehmen Sie bitte die Informationen auf den Seiten 2 und 3 zur Kenntnis. Steuerliche Grundlagen Die Zinsen aus dem Darlehen sind beim Anleger, der das Darlehen aus seinem Privatvermögen gewährt und im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind vom Anleger im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern. Bei der Auszahlung der Zinsen ist es der OEKOGENO GIW eg nach der Rechtslage erlaubt, den Zinsbetrag in voller Höhe an den privaten Anleger auszuzahlen. Ein Abzug von Kapitalertragsteuer erfolgt nicht. Im Gegenzug muss der private Anleger die Darlehenszinsen in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung im Jahr der Zahlung angeben (verpflichtendes Veranlagungsverfahren gem. 32d Abs. 3 EStG). Formular Nr. 17 / Version 001 1
3 Risiko-Informationen I Informationen zu den Risiken des Kontingent-Darlehens G4 Mit der Gewährung eines Darlehens auf Grundlage des beigefügten Nachrangdarlehensvertrages sind allgemeine und spezielle Risiken verbunden. Die OEKOGENO GIW eg verwendet die gewährten Darlehen für die Planung und den Bau von Immobilien im Bereich des inklusiven Mehrgenerationen-Wohnens. Dabei können Risiken nicht ausgeschlossen werden, die den wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft teilweise erheblich beeinträchtigen und bis zu einem Totalverlust des vom Anleger gewährten Darlehens führen können. Auf Grund der Risikostruktur raten wir Interessenten nachdrücklich davon ab, alle freien Mittel oder einen großen Teil ihres Vermögens in diese Form der Beteiligung zu investieren. Interessenten sollten sich gegebenenfalls um professionellen Rat bemühen. Wesentliche Risiken Die geplanten Zins- und Tilgungszahlungen an die Darlehensgeber/innen stehen unter dem Vorbehalt der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität der Genossenschaft. So besteht das Risiko, dass die laufende Verzinsung oder Tilgung des Nachrangdarlehens wegen unzureichender Liquiditätslage der OEKOGENO GIW eg zeitlich verzögert ausgezahlt werden. Eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung kann auch die Ursache dafür sein, dass das Darlehen nach fristgerechter Kündigung teilweise oder vollständig nicht zurückgezahlt werden kann. Die Risiken des Kontingent-Darlehens G4 umfassen sämtliche aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der OEKOGENO GIW eg entstehenden Risiken, einschließlich der Insolvenz, des Inflationsrisikos, steuerlicher und rechtlicher Risiken. Als wesentliche Risiken, die grundsätzlich während einer Bauphase bestehen, sind das Vergabe- bzw. Baukostenrisiko (z.b. Baukostenüberschreitung) und das sog. Fertigstellungsrisiko (z.b. Insolvenz des Bauunternehmens) zu benennen. Nach Fertigstellung entsteht das Bewirtschaftungsrisiko (z.b. Leerstände, Instandhaltung). Zusätzliche Kosten müssen durch zusätzliches Eigenkapital gedeckt werden, denn eine Nachfinanzierung durch die Bank ist in der Regel schwierig. Allgemeine Risiken Insolvenzrisiko Alle Interessenten müssen wissen, dass auch bei der OEKOGENO GIW eg - wie bei jedem Unternehmen - eine Insolvenz niemals ausgeschlossen werden kann. Die Genossenschaft kann in Zahlungsschwierigkeiten und sogar in die Zahlungsunfähigkeit geraten, wenn die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht zur Deckung laufender Kosten oder sonstiger Zahlungsverbindlichkeiten ausreichen. In diesem Falle wären die Darlehen der Darlehensgeber/innen verloren. Für das Darlehen besteht weder eine staatliche Kontrolle noch eine sonstige Einlagensicherung. Es gibt keinerlei dingliche Sicherheiten oder Bürgschaften. Weder natürliche noch juristische Personen haben eine Gewährleistung für die Rückzahlung des Darlehens oder dessen Verzinsung übernommen. Ein Teil- oder sogar ein Totalverlust des Darlehens kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Inflationsrisiko Das Darlehen sowie dessen Verzinsung können in der Zukunft infolge einer Geldentwertung ihren Realwert vermindern. Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der/die Darlehensgeber/in infolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Steuerliche und rechtliche Risiken Risiken können sowohl in den gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen liegen, die sich kurzfristig ändern und damit die Projekte, aber auch Projektplanungen der OEKOGENO GIW eg und die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft negativ beeinflussen können. Formular Nr. 17 / Version 001 2
4 Risiko-Informationen II Spezielle Risiken Neben den allgemeinen Risiken, welche sich grundsätzlich aus dem Beteiligungsgeschäft ergeben, bestehen Risiken bezogen auf die Darlehensverträge. Nachrangigkeit Der/die Darlehensgeber/in gewährt der Darlehensnehmerin OEKOGENO GIW eg ein nachrangiges Darlehen. Nachrangigkeit bedeutet, dass die Forderungen des/der Darlehensgebers/in gegenüber der OEKOGENO GIW eg aus diesem Darlehensvertrag nachrangig zu den Forderungen aller anderen Gläubiger sind. Der/die Darlehensgeber/in kann die Zahlung von Zinsen und/oder die Rückzahlung des Darlehens solange und soweit nicht geltend machen, als dies selbst ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OEKOGENO GIW eg darstellt, also die Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der OEKOGENO GIW eg herbeiführen würde. Fehlende Mitspracherechte des/der Darlehensgebers/in Ein Darlehen an die OEKOGENO GIW eg eröffnet keine Mitspracherechte an der der Genossenschaft. Die OEKOGENO GIW eg kann deshalb jederzeit geschäftliche Entscheidungen treffen, die der/die Darlehensgeber/in nicht beeinflussen kann. Der Vorstand der Genossenschaft führt die operativen Geschäfte der OEKOGENO GIW eg mit einer personengebundenen Risikoeinschätzung. Es besteht dabei das Risiko, dass der Vorstand der OEKOGENO GIW eg unternehmerische Fehlentscheidungen trifft, welche Zinszahlungen oder Tilgung des Darlehens gefährden können. Bauherren-Risiko Es besteht das Risiko, dass die in der Kostenrechnung geplanten Baukosten überschritten werden. Zusätzliche Kosten müssen durch zusätzliches Eigenkapital gedeckt werden. Entsprechend sind Risiken aus dem oder den Anlageobjekten nicht einschätzbar. Schlüsselpersonenrisiko Der Verlust von Entscheidungsträger der OEKOGENO GIW eg kann einen nachteiligen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Genossenschaft haben. Eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit des Darlehens durch den/die Darlehensgeber/in Das Darlehen an die OEKOGENO GIW eg unterliegt einer Mindestlaufzeit. Dies kann dazu führen, dass der/die Darlehensgeber/in nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Darlehens über den Darlehensbetrag verfügen kann. Kumulation von Risiken Die OEKOGENO GIW eg weist ausdrücklich darauf hin, dass vorgenannte Risiken nicht nur einzeln, sondern kumuliert auftreten können. Dies kann für den/die Darlehensgeber/in zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Maximalrisiko: Das Maximalrisiko für den/die Darlehensgeber/in besteht im Totalverlust des gewährten Darlehens. Für den/die Darlehensgeber/in, der einen Kredit zur Finanzierung des Nachrangdarlehens aufnimmt und später nicht mehr bedienen kann, besteht das Maximalrisiko der eigenen Zahlungsunfähigkeit. Wir raten dem Anleger daher von einer Fremdfinanzierung ab. Formular Nr. 17 / Version 001 3
5 Erläuterungen zum Darlehensvertrag Die Vermögensanlage des Kontingent-Darlehens G4 besteht aus der Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Nachrangklausel (Nachrangdarlehen) mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen wird nach fristgerechter Kündigung vollständig getilgt. Die Zinsen werden jährlich auf Basis von 360 Tagen kalkuliert und zum Ende des Jahres ausgezahlt. Die Verzinsung des Darlehens erfolgt ab dem Monatsersten des auf den Zahlungseingang folgenden Monats. Die Zinsen und deren Zahlung sind ebenso wie das Darlehen mit einem qualifizierten Nachrang behaftet. Qualifizierte Nachrangdarlehen sind Darlehen, die mit einem Rangrücktritt hinter andere Zahlungsverpflichtungen versehen sind. Sie kommen somit im Rahmen einer Verwertung des Unternehmensvermögens in der Rangfolge erst nach allen Bank- und Lieferantenverbindlichkeiten. Was bedeutet der qualifizierte Nachrang rechtlich und wirtschaftlich? Die Darlehensnehmerin OEKOGENO GIW eg schließt die Rückzahlung und Zinszahlung an den/die Darlehensgeber/in aus, soweit die Zahlung dazu führen würde, dass die OEKOGENO GIW eg Insolvenz anmelden müsste. Der/die Darlehensgeber/in erhält keine Besicherung und kann die OEKOGENO GIW eg darüber hinaus nicht daran hindern, weitere Kredite bei Banken, Nachrangdarlehensgebern/innen oder sonstigen Dritten aufzunehmen. Die OEKOGENO GIW eg könnte das Nachrangkapital zugunsten anderer Gläubiger verbrauchen und die Bedienung der Zinsen und die Rückführung der fälligen Darlehen aussetzen, ohne zunächst Insolvenz anmelden zu müssen. Der Rangrücktritt kann sich dabei nicht nur auf die gegenwärtigen, sondern auch auf zukünftige Verbindlichkeiten der OEKOGENO GIW eg beziehen. Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen beinhaltet die Übernahme einer unternehmerischen Finanzierungsverantwortung, ohne ein unternehmerischen Mitspracherecht zu gewähren. Der Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes soll keineswegs als bloße Formalie aufgefasst werden. Zwar kann ein Totalverlust grundsätzlich jeden treffen, der Geld verleiht, bei qualifizierten Nachrangdarlehen kann er aber eintreten, ohne dass die gläubigerschützenden Regelungen der Insolvenzordnung rechtzeitig nämlich frühzeitig zur Anwendung kommen. Die Forderung des/der Darlehensgebers/in wird also nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich entwertet. Das deckt sich mit der Rechtsauffassung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Formular Nr. 17 / Version 001 4
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