Informationsblatt gemäß 4 Alt FG. I. Angaben über den Emittenten

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1 Informationsblatt gemäß 4 Alt FG I. Angaben über den Emittenten 1.1. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1.2. Firma: AZP Projekt Steinbach GmbH 1.3. Sitz: Darmstädter Landstr. 125, Frankfurt am Main 1.4. Telefon: info@azp-holding.de 1.6. Internet-Adresse: HR-Nummer: HRB Amtsgericht Frankfurt am Main 1.8. Steuernummer: Gewerbescheine: Erbringungen von Bauträgerleistungen, schlüsselfertigen Bauten, der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie deren Entwicklung, Vermietung und Verpachtung Kapitalstruktur in Tausend Euro, differenziert nach Stimmrecht, Dauer, Reihenfolge im Insolvenzfall: Letzte Veröffentlichung: Bilanz vom Eigenkapital Gez. Kapital EUR 100% 3 Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Summe Eigenkapital 6.575,53 EUR ,87 EUR 0 EUR Rückstellungen ,31 EUR 1 Verbindlichkeiten ,58 EUR 1 Summe Fremdkapital ,89 EUR Organwalter: Recep Acikgöz (Geschäftsführer), Peter Leufen (Geschäftsführer), Gotthard Kuck (Geschäftsführer) Eigentümer: AZP Holding GmbH Kapitalstruktur Art EUR Stimmrecht Reihenfolge 1.13 Wirtschaftliche Eigentümer: Recep Acikgöz (60%), Hans Georg Deckert (30%), Peter Leufen(10%)

2 1.14 Unternehmensgegenstand: Erbringungen von Bauträgerleistungen, schlüsselfertigen Bauten, der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie deren Entwicklung, Vermietung und Verpachtung 1.15 Beschreibung des geplanten Projekts oder der geplanten Dienstleistung: Das Nachrangdarlehen dient der Finanzierung von Immobilienprojekten, welche im Eigentum der AZP Projekt Steinbach GmbH liegen. Das Projekt besteht aus einem Wohn- und Geschäftshaus oberhalb einer gemeinsamen Tiefgarage. (siehe Exposé in Anlage) II. Angaben über das alternative Finanzierungsinstrument 2.1. Rechtsform und Art des alternativen Finanzierungsinstruments: Die Darlehensnehmerin beabsichtigt im Wege des Crowdinvesting liquide Mittel in Form eines Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritts im Gesamtausmaß von bis zu ,00 EUR einzuwerben. Zu diesem Zweck wird der Darlehensvertrag über die Gewährung eines qualifizierten Nachrangdarlehens zwischen der Darlehensnehmerin und den Darlehensgeber abgeschlossen Laufzeit: 18 Monate 2.3. Kündigungsfristen und Kündigungsterminen: Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen ( außerordentliches Kündigungsrecht ). Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine rentable Realisierung des Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint, c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbetrieb aufgibt.

3 Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht Angaben über die Art der Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses: Ab dem Einzahlungstag bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung innerhalb des Rückzahlungsfensters (hierzu sogleich) ist das Darlehen mit einem festen Zinssatz von jährlich 6,50 Prozent zu verzinsen. Zinszahlung und Darlehensrückzahlung erfolgen endfällig am Ende der Laufzeit Kosten: Den Anleger treffen keinerlei einmalige und laufende Kosten durch diese Emission. Die angegebenen anfallenden Kosten werden vom Emittenten getragen und haben keinen Einfluss auf die Zeichnungssumme. Bei dem derzeit laufenden Funding (Schwarmfinanzierung) erhält ZINSLAND die folgenden Zuwendungen: Pauschal fällt für den Emittenten AZP Projekt Steinbach GmbH eine Treuhandgebühr für die Abwicklung über das Treuhandkonto i. H. v. EUR 4.300,- an. Funding-Start Darlehensnehmer Vermittlungspauschale Projektmanagement-Fee Abwicklungs- Fee AZP Projekt Steinbach GmbH, Darmstädter Landstr. 125, Frankfurt a. M. Dezember ,00% der Funding- Summe 2,20% der Funding-Summe jährlich bis zur Darlehens- Rückzahlung, die voraussichtlich im Jahr 2018 erfolgt 0,70% der Funding-Summe 2.6. Angaben etwaiger Belastungen: keine Belastungen vorgesehen 2.7. Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall: Die Anleger (Investoren) werden mit all ihren Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer aus dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument (Darlehensvertrag), dies ungeachtet allfälliger entgegenstehender Vertragsbestimmungen, uneingeschränkt nachrangig behandelt ( Rangrücktrittserklärung ). Dies bedeutet, dass die Anleger

4 die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht fordern können, wie sie beim Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde, sowie dass alle Forderungen der Anleger aus dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument (Darlehensvertrag) daher erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals des Darlehensnehmers oder im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger begehrt werden können Etwaige Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften: keine 2.9.Kontroll- und Mitwirkungsrechte: Dem Anleger stehen keinerlei Mitwirkungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebes des Darlehensnehmers, dessen Verwaltung und Bilanzierung zu. Der Jahresabschluss wird auf Nachfrage per zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht Darstellung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung: keine Angaben der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern: Alle Zahlungen des Darlehensnehmers auf das gegebene Darlehen werden ohne Abzug oder Einbehalt gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder amtlicher Gebühren gleich welcher Art geleistet. Freibetrag gem. 41 (1) Z.1 EStG: Als österreichischer Investor können Sie neben einem Angestelltenverhältnis bis zu EUR 730,- (Zinserträge) dazu verdienen, ohne eine Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen. Die Einkünfte sind daher bis EUR 730,- steuerfrei. Sobald Zinserträge den Veranlagungsfreibetrag von EUR 730,- jährlich überschreiten, unterliegen sie der Einkommenssteuer und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt, wenn das gegebene Darlehen die einzige zusätzliche Einnahmequelle ist. Die jährlichen Zinserträge unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer. Sollte der Investor allerdings nicht einem Angestelltenverhältnis unterliegen (z.b. selbstständig erwerbstätig sein) bzw. sollte es sich um einen nicht-österreichischen Investor handeln, so wird darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Auswirkungen der Zinserträge aus dieser Veranlagung am besten mit Experten (z.b. dem jeweiligen Steuerberater) abgeklärt werden sollen.

5 III. Sonstige Angaben und Hinweise 3.1. Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder: Das Nachrangdarlehen dient der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit insbesondere zur Umsetzung des in Punkt 1.15 beschriebenen Vorhaben Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde: Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden. Für auffällige Verwaltungsstrafverfahren ist die örtliche zuständige Magistrat der Stadt Wien, MA 5 Finanzwesen, Ebendorferstraße 2, 1082 Wien zuständig. IV. Risikohinweise 4.1. Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen au einem höheren Risiko resultieren. Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. Datum der Erstellung des Informationsblattes: 04. Dezember 2017 Anlagen: Anlage./1 Anlage./2 Anlage./3 Anlage./4 Handelsregisterauszug Objektbeschreibung Darlehensvertrag mit allgemeinen Darlehensbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen Treuhandvertrag

6 Anlage./5 Jahresabschluss vom Anlage,/6 Geschäftsplan

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