Informationsblatt für Anleger gem. 4 Abs. 1 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) (Stand )

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1 Informationsblatt für Anleger gem. 4 Abs. 1 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) (Stand ) 1. Angaben über den Emittenten Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Firma STYX Naturcosmetic GmbH Sitz Am Kräutergarten Ober-Grafendorf Letzter Jahresabschluss zum Telefon (*) +43 (0) (*) office@styx.at Internet-Adresse (*) Firmenbuchnummer (*) FN t UID-Nummer (*) ATU Gewerbeberechtigung (*) Herstellung von Körperpflegemittelund Duftstoffen (ÖNACE 20420) Kapitalstruktur Art in TEUR Stimmrecht (a) differenziert nach Stimmrecht Wolfgang Stix % (zum ) (b) differenziert nach Dauer Eigenkapital Dauer Reihenfolge und Reihenfolge Stammkapital (100% einbezahlt) 300 unbegrenzt 3 im Insolvenzfall Gewinnrücklagen 21 (zum ) Gewinn-/Verlustvortrag unbegrenzt 3 Jahresgewinn 217 unbegrenzt 3 Fremdkapital Verbindlichkeiten begrenzt 0 / 1 Rückstellungen 116 kurzfristig 1 Bilanzsumme Die Reihenfolge der Ansprüche im Insolvenzfall ist numerisch gelistet, wobei eine niedrigere Zahl einen höheren Anspruch auf Rückzahlung spiegelt. Hier wird zwischen vier Klassen unterschieden: 0 besicherte Verbindlichkeiten: Für die Verbindlichkeit liegt eine Sicherheit vor (z.b.: Hypothekarkredit); 1 unbesicherte Verbindlichkeiten: Für die Verbindlichkeit liegt keine Sicherheit vor; 2 nachrangige Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten mit Rangrücktrittserklärung (z.b. bei Crowdinvesting); 3 Eigenkapital Die Kapitalstruktur des Emittenten unterliegt laufend Änderungen. Die tatsächlichen Chancen auf Befriedigung im Insolvenzfall sind unter anderem von (a) den geltend gemachten Forderungen von Gläubigern und (b) den Ergebnissen eines Insolvenzverfahrens abhängig. Organwalter (Geschäftsführer) Wolfgang Stix geb Lunastraße Ober-Grafendorf Eigentümer 100% Wolfgang Stix Unternehmensgegenstand Erzeugung und Vertrieb von Naturkosmetik Beschreibung des geplanten Projektes Der Emittent beabsichtigt die Erweiterung der STYX Erlebniswelt auf einem bereits angekauften und ausfinanziertem Grundstück (*) Freiwillige Angaben des Emittenten 1/5

2 2. Angaben über das alternative Finanzinstrument Rechtsform und Art des alternativen Finanzinstruments Der Emittent lädt Anleger ein, ein Angebot über den Abschluss eines nachrangigen, unbesicherten, unverbrieften Darlehens (kurz Nachrangdarlehen ) an den Emittenten zu stellen. Aus dem Nachrangdarlehen erwachsen Rechte (insbes. Informationsrechte, Gläubigerrechte) und Pflichten (insbes. auf Einzahlung des Darlehens). Bei Annahme durch den Emittenten entsteht das Nachrangdarlehen, womit sich der Emittent zu einer erfolgsunabhängigen Verzinsung in Form einer Fixverzinsung in Höhe von 2 % und einer zusätzlichen jährlichen Verzinsung in Form von Warengutscheinen in Höhe von 5 % (Bruttoverkaufspreis lt. gültiger Preisliste) verpflichtet. Bei dem Darlehen handelt es sich um ein alternatives Finanzinstrument mit geringem Risiko (laut KSV Selbstauskunft). Der Prozess wird über die Internetplattform der STYX Naturcosmetic abgewickelt. Die Informationen werden vom Emittent auf der Plattform selbst bereitgestellt und verwaltet. Auf der Internetplattform können interessierte Anleger ab einem Mindestbetrag von EUR 1.000,00 oder einem ganzen Vielfachen hiervon bis zu einem Maximalbetrag von EUR 5.000,00 in der Form von Nachrangdarlehen investieren (in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich). Im Fall, dass durch Anleger in der für das Finanzierungsprojekt festgelegten Frist (die Angebotsfrist ) insgesamt ein Betrag von mindestens EUR ,00 aufgebracht wird ( Funding-Schwelle ), kann der Emittent den Nachrangdarlehensvertrag annehmen. Das Nachrangdarlehen ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding-Schwelle im Finanzierungszeitraum oder aufgrund erfolgter Rücktritte. Im Fall des Eintritts einer auflösenden Bedingung wird der Darlehensbetrag innerhalb von zwei Wochen an den Anleger rücküberwiesen. Laufzeit Der Nachrangdarlehensvertrag hat eine Laufzeit bis zum bzw Die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Anleger erfolgt planmäßig am Ende der Laufzeit. Kündigungsfristen Kündigung durch den Anleger: Es besteht kein ordentliches Kündigungsrecht durch den Anleger. Es besteht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund für den Fall, dass während der Laufzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Anleger für den Fall, dass Zusicherungen und Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ganz oder teilweise nicht zutreffen. Dies beinhaltet unter anderem die Zusicherung, (a) dass der Emittent eine ordnungsgemäß errichtete Kapitalgesellschaft nach österreichischem Recht ist, (b) dass die dem Anleger zur Verfügung gestellten Informationen zutreffend, vollständig, und in keiner Weise irreführend sind, (c) dass der letzte Jahresabschluss des Emittenten zum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und unter Beachtung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften erstellt wurde, (d) dass der Emittent mit Lieferungen und Leistungen, noch mit fälligen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und nicht von Ausgleichs-, Konkurs-, Reorganisations- oder Liquidationsverfahren bedroht ist, (e) dass der Emittent Subventionen und sonstigen Förderungsmittel nur im Übereinstimmen mit schlagenden Rechtsvorschriften, Anordnungen, Bedingungen und Auflagen beantragt, empfangen und verwendet hat, (f) dass der Emittent die gesetzlichen Erklärungs- und Anzeigepflichten und fälligen Zahlungen ggü. Abgabebehörden und Sozialversicherungsträgern erfüllt hat, (g) dass der Emittent außerordentliche Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten, oder Garantieverträge eingegangen ist, die nicht im angeschlossenen Jahresabschluss 2015 ersichtlich sind. Erlangt der Emittent Kenntnis davon, dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund zutrifft, so hat er den Anleger unverzüglich hiervon über die Internetplattform zu informieren. Die außerordentliche Kündigung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Kündigung durch den Emittenten: Der Emittent ist berechtigt, das Nachrangdarlehen jederzeit, auch vor dem , jeweils zum Monatsletzten vollständig samt aller bis zum Rückzahlungszeitpunkt aufgelaufenen Zinsen an den Anleger zurückzuzahlen, unter der Voraussetzung, dass (i) das Projekt vollständig abgeschlossen ist. Kündigungstermine Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anleger: keine Bei Kündigung durch der Emittenten: jeweils zum Monatsletzten 2/5

3 Angaben über die Art und Höhe der Verzinsung Die Verzinsung beginnt, unabhängig vom Zeitpunkt der Angebotslegung oder Angebotsannahme des Nachrangdarlehens mit dem Basiszins: Der Anleger (Darlehensgeber) hat während der Laufzeit Anspruch auf eine laufende Verzinsung auf den Darlehensbetrag i.h.v. 2 % p.a. (30/360), zuzüglich 5,0% p.a. in Form von Warengutscheinen bei einer Angebotslegung bis inkl Die jährliche Verzinsung ist planmäßig am Zinszahlungstermin, erstmalig am zur Zahlung an den Anleger fällig. Voraussetzung für die Auszahlung der Zinsen an den Anleger ist, dass unter Berücksichtigung der Forderungen sämtlicher (derzeitigen und zukünftigen) Gläubiger des Emittenten, deren Forderungen nachrangig gemäß 67 Abs 3 Insolvenzordnung sind, (i) ein positives Eigenkapital des Emittenten vorliegt und (ii) keine Insolvenz oder rechnerische Überschuldung des Emittenten vorliegt. Soweit eine Auszahlung am Zinszahlungstermin aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag dem Kapital zugeschlagen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, an dem die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, auszuzahlen und wird bis dahin mit einem Zinssatz von 2 % p.a. (30/360) ab dem Zinszahlungstermin verzinst. Verzug: Im Fall des Zahlungsverzuges durch den Emittenten kommt ein Verzugszinssatz von 2 % p.a. (30/360) zur Anwendung. Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall Die Darlehen der Anleger sind nachrangig. Anleger erklären ausdrücklich, dass sie keine Ansprüche auf Befriedung ihrer Forderungen stellen, (a) solange ein Insolvenztatbestand vorliegt, (b) solange im Fall einer Liquidation nicht alle anderen Gläubiger befriedigt sind und (c) dass wegen der Forderungen der Anleger kein Insolvenzverfahren eröffnet werden braucht. Damit sind die Forderungen der Anleger gegenüber dem Eigenkapital vorrangig, jedoch gegenüber allen anderen Gläubigern nachrangig. Im Insolvenzfall kann dies den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten. Etwaige Nachschusspflichten bei Insolvenz Nicht anwendbar. Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen. Geschäftsanteile an Genossenschaften Kontroll- und Mitwirkungsrechte Aus dem Darlehensvertrag erwachsen keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte für den Anleger. Es wird vereinbart, dass der Anleger bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche auf Wunsch jährlich den jeweiligen Jahresabschlüsse des Emittenten erhält. Anleger haben gem. 4 Abs. 3 AltFG außerdem bis zur vollständigen Rückzahlung Anspruch auf jährliche Auskunft über wesentliche Änderungen der anzuführenden Angaben gemäß 4 Abs 1 AltFG. Bei außerordentlichen budgetären oder zeitlichen Abweichungen ist der Emittent verpflichtet, diese Information binnen 14 Tagen zu kommunizieren. Darstellung der Möglichkeit und Kosten einer späteren Veräußerung Der Anleger wird ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass die Veräußerung dieses Finanzinstruments erschwert ist (d.h. sie kann nur unter besonderen Bedingungen erfolgen), da zum Zeitpunkt der Emission dieses Finanzinstruments kein Sekundärmarkt dafür existiert und kein Kurswert gebildet werden kann. Will ein Anleger das Finanzinstrument verkaufen, muss er einen geeigneten Käufer finden und einen Kaufpreis vereinbaren. Es muss unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über den Verkauf an die STYX Naturcosmetic GmbH erfolgen. Nach erfolgtem Verkauf hat der Emittent das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die Kontoverbindung des Käufers schuldbefreiend zu leisten. Seitens des Emittenten und der Internetplattform werden dem Anleger für die Veräußerung keine Kosten in Rechnung gestellt. Wird das Finanzinstrument verkauft, können in Abhängigkeit des Kaufpreises für den Anleger Erträge und Aufwendungen aus dem Verkaufserlös entstehen. Die Abtretung der Rechte aus dem Finanzinstrument kann Rechtsgeschäftsgebühr auslösen. 3/5

4 Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern Die Angaben unterliegen der Annahme, dass der Investor in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Österreichisches Crowdfunding/investing Projekt: Die Zinsen sind in der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen anzugeben (0 % - 55 % Einkommensteuer). Wurde bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte (inkl. der Zinsen und dem Wertsteigerungsbonus) in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag). Freibetrag gem. 41 (1) Z. 1 EStG: Als österreichischer Investor können Sie neben einem Angestelltenverhältnis bis zu EUR 730,00 (Zinsen und weiteren Einkünften) dazu verdienen, ohne eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Die Einkünfte sind daher bis EUR 730,00 steuerfrei. Übertragung eines Nachrangdarlehens: Der Gewinn im Rahmen der Übertragung unterliegt der österreichischen Einkommensteuer. Verluste können nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, soweit auf diese nicht der Sondersteuersatz von 25 % anzuwenden ist. Der Verkauf unterliegt einer Zessionsgebühr von 0,8 % vom Verkaufswert und ist an das Finanzamt abzuführen. 3. Sonstige Angaben und Hinweise Der Emittent verwendet die von den Anlegern geleisteten Zahlungen für den Ausbau der WORLD OF STYX, wie im Informationsfolder beschrieben. 4. Risikohinweise Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren. Im Sinne der Risikostreuung sollen möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt oder zurückerwartet werden. Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. Weitere Hinweise nach FernFinG A) Preis des Finanzproduktes Jeder Anleger beteiligt sich an dem Finanzierungsprojekt mit einem Mindestbetrag von EUR 1000,00 oder einem ganzen Vielfachen hiervon bis zu einem Maximalbetrag von EUR 5.000,00 (in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich). B) Ergänzende Risikohinweise Bei der gegenständlichen Investition handelt es sich um eine langfristige Investition. Weiters sind mit der Investitionsform Chancen und Risiken verbunden und es können keine Zusagen oder verlässliche Prognosen über künftige Erträge gemacht werden. Jedoch hat das Unternehmen eine gesunde Eigenkapitalausstattung und jahrelang hindurch Gewinne erzielt. Insolvenzrisiko Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten. Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust. Malversationsrisiko Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen des Emittenten zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/ Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können den Emittent mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen. 4/5

5 Klumpenrisiko Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn ein Anleger keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten. Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen Das gegenständliche Finanzinstrument ist nur unter besonderen Bedingungen übertragbar und es gibt keinen Kurswert. Hierüber wurde der Anleger ausdrücklich aufgeklärt. C) Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. D) Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Vertragsbedingungen Das Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages erfolgt durch schriftliche Übersendung des Darlehensvertrages an die Geschäftsadresse des Emittenten. Die Annahme des Darlehensvertrages erfolgt durch den Emittenten binnen einer Woche durch Übermittlung einer gekennzeichneten Kopie des Darlehnsvertrages. Der Anleger ist für die Dauer der (allenfalls verlängerten) Angebotsfrist zuzüglich der einwöchigen Annahmefrist an sein Angebot gebunden. Der Emittent ist nicht verpflichtet, Angebote von Anlegern anzunehmen. E) Kosten für Fernkommunikation Für die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln werden dem Anleger keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt. F) Rücktrittsrecht und auflösende Bedingung Ist der Anleger ein Verbraucher, hat er das Recht, vom Nachrangdarlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Annahme durch den Emittenten) zurückzutreten. Im Fall eines Rücktritts ist der vom Anleger gezahlte Darlehensbetrag binnen zwei Wochen ab Zugang der Rücktrittserklärung beim Emittenten unverzinst an den Anleger auf das vom Anleger auf der Website bzw. im Angebotsschreiben bekanntgegebene Konto zurückzuzahlen. Der Vertrag ist auflösend bedingt durch (i) das Nichterreichen der Funding Schwelle durch den Gesamtbetrag der Nachrangdarlehen zum Ende der (verlängerten) Angebotsfrist oder (ii) das Unterschreiten der Funding Schwelle aufgrund erfolgter Rücktritte von Anlegern oder (iii) das Nichtvorliegen der Baubewilligung zur Realisierung des Projekts spätestens zum Im Fall des Eintritts einer auflösenden Bedingung ist der vom Anleger gezahlte Darlehensbetrag binnen zwei Wochen ab Eintritt der auflösenden Bedingung verzinst mit dem Basiszinssatz an den Anleger auf das bekanntgegebene Konto zurückzuzahlen. G) Erklärungen und Mitteilungen Erklärungen und Mitteilungen im Verhältnis zwischen Emittent und Anleger haben schriftlich zu erfolgen. Erklärungen und Mitteilungen per sind zulässig. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann der Anleger Erklärungen und Mitteilungen an den Emittenten auch über die Internetplattform abgeben. Erklärungen und Mitteilungen an den Emittenten sind an die in Pkt. 1. genannte Adresse des Emittenten zu richten. H) Rechtsordnung und Gerichtsstand Der Nachrangdarlehensvertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Emittenten. I) Vertragssprache und Sprache für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages Die Vertragsbedingungen und Informationen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit der genannten Vertragsverhältnisse wird in Deutsch geführt werden. 5/5

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