Windparks in Bürgerhand

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1 Windparks in Bürgerhand evb-informationsveranstaltung Bürgerbeteiligung WINDKRAFT Beckum, 30. Oktober 2012 WP/StB Metin Pencereci

2 Agenda I. Grundsätzliches zur Bürgerbeteiligung 1. Die Region als Handlungsebene 2. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung 3. Warum Bürgerbeteiligung in Form von Investition? 4. Vorteile eines Windparks im Gemeindegebiet für Kommune und Bürger 5. Formen der Bürgerbeteiligung evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 2

3 Agenda II. Umsetzungsmöglichkeiten eines kommunalen Windparks 1. Schema einer mittelbaren Beteiligung 2. Mittelbare Beteiligung der Bürger 3. Schema einer direkten Beteiligung 4. Direkte Beteiligung der Bürger 5. Vergleich der Gesellschaftsformen 6. Prospekterstellungspflicht 7. Besteuerung (GmbH, AG, Gen.) 8. Beispielhafte Konzeption für einen kommunalen Windpark 9. Vorteile der Konzeption für die Kommune 10. Vorteile der Konzeption für den Bürger evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 3

4 I. Grundsätzliches zur Bürgerbeteiligung evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 4

5 I. 1. Die Region als Handlungsebene Transformation des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien findet dezentral und auf regionaler Ebene statt Regionen stellen Handlungsebene der EE-Umstellung dar (Umsetzer) Regionen können Einfluss auf die EE-Rahmenbedingungen nehmen (Gestalter) Regionen geben Geschwindigkeit für den Ausbau vor (Beschleuniger) evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 5

6 I. 2. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung Grundsatzfrage: Wie weit soll Bürgerbeteiligung gehen? Verschiedene Möglichkeiten denkbar: 1. Information in Form von Bürgerinfoveranstaltungen 2. mittelbare Einbeziehung in Entscheidung durch Gemeinderat und Ausschüsse 3. Finanzielle Beteiligung durch Investition evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 6

7 I. 3. Warum Bürgerbeteiligung in Form von Investition? Hoher Investitionsbedarf der Energiewende hin zu erneuerbarer dezentraler Energieerzeugung Bürgerinvestition erleichtert Finanzierung bei hohen Finanzierungssummen Private Investoren haben hohen Anteil an bereits getätigten Investitionen in erneuerbaren Energien (ca. 40 %) Akzeptanzsteigerung der Projekte aus Sicht der Bürger -> Planungssicherheit für Investor evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 7

8 I. 4. Vorteile eines Windparks im Gemeindegebiet für Kommune und Bürger Attraktive Anlagemöglichkeit für Bürger und Kommune Rendite für Windparks zwischen 6-12 % sind erzielbar Zusätzliche Steuereinnahmen für die Kommune ( 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG) % der Gewerbesteuer bei Firmensitz und Windkraftanlage in Gemeinde - ca. 70 % der Gewerbesteuer bei Windkraftanlage in Gemeinde Pachteinnahmen für Grundstücksbesitzer Stärkung der örtlichen Wertschöpfung Beitrag zur Energiewende evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 8

9 I. 5. Formen der Bürgerbeteiligung Zunächst: sinnvolle Gestaltung der Beteiligung ist abhängig vom lokalen Kontext, dem geplanten Vorhaben und dessen Kontext Steigende Komplexität = steigender Kapitalbedarf Mittelbare Beteiligung durch Bürgermitfinanzierung oder Direkte Beteiligung der Bürger als Miteigentümer/Mitunternehmer evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 9

10 II. Umsetzungsmöglichkeiten eines kommunalen Windparks evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 10

11 II. 1. Schema einer mittelbaren Beteiligung Kapitaleinzahlung Bank/Fonds Zinsauszahlung Privatperson /Anleger Kapitalbereitstellung/Fremdkapital Projektgesellschaft Windkraftanlage evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 11

12 II. 2. Mittelbare Beteiligung der Bürger Sparbrief Inhaberschuldverschreibung Genussschein Besondere Form eines Wertpapiers (von Bank ausgegeben) Recht kann nur von Inhaber der Urkunde ausgeübt werden Feste Verzinsung, Rückzahlung am Laufzeitende Ist ein Wertpapier, welches eine Forderung gegen einen Emittenten verbrieft (kann und wird häufig von Bank ausgegeben) Recht kann nur von Inhaber der Urkunde ausgeübt werden Feste Verzinsung, Rückzahlung am Laufzeitende Verbrieft ein Genussrecht, übergibt z.b. Rechte am Gewinn einer Gesellschaft an Genussscheininhaber, nachrangiges Kapital (eigenkapitalähnlich) Kein Anteilsrecht, d.h. kein Stimmrecht; evtl. Wandlungsoption in Anteile Feste und erfolgsabhängige Verzinsung möglich evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 12

13 II. 3. Schema einer direkten Beteiligung der Bürger Bank Privatperson/ Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital Kapitaleinzahlung Projektgesellschaft Windpark evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 13

14 II. 4. Direkte Beteiligung der Bürger Beteiligung der Bürger am Gesellschaftskapital Haftung der Bürger sollte auf die geleistete Einlage beschränkt sein Direkt am Erfolg und Risiko beteiligt, Stimmrecht Rechtsform muss für große Gesellschafterzahl geeignet sein GmbH & Co. KG Genossenschaft Aktiengesellschaft GmbH?? Stille Beteiligung (typisch, atypisch). evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 14

15 II. 5. Vergleich der Gesellschaftsformen Kriterium GmbH & Co. KG Aktiengesellschaft GmbH Genossenschaft Wesensmerkmal Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Kapitalgesellsch aft Geschäftsführung und Stimmrecht Kapital Obliegt dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft (GmbH) Kommanditisten besitzen Stimmrechte entsprechend der Höhe ihrer Einlage Kein Mindestkapital, Kapital kann je nach Bedarf von Kommanditisten zugeführt werden * Ausnahme Unternehmergesellschaft Vorstand, berufen auf maximal 5 Jahre durch Aufsichtsrat Grundkapital T 50 Geschäftsführer nach Gesellschafterbeschluss Mindestkapital T 25 * Kapitalgesellschaft Vorstand leitet Genossenschaft in eigener Verantwortung, jedes Mitglied hat im Rahmen der Generalversammlung unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung i. d. R. nur eine Stimme Die Genossenschaft kann sich ein Mindestkapital geben, aber kein festes Kapital vorgeschrieben evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 15

16 II. 5. Vergleich der Gesellschaftsformen Kriterium GmbH & Co. KG Aktiengesellschaft GmbH* Genossenschaft Haftung der Gesellschafter Komplementär GmbH haftet unbeschränkt, nicht über Stammkapital hinaus, Kommanditist haftet i.d.r. in Höhe seiner Einlage (Ausnahme höhere Haftungssumme) Begrenzt auf Grundkapital Begrenzt auf Stammkapital Genossenschaft haftet mit ihrem Vermögen, weitergehende Haftung kann ausgeschlossen werden Gründung Keine notarielle Beurkundung der Gründung der KG Ein oder mehrere Gründer, umfangreiche Prüfung bei Börsenzulassung Ein oder mehrere Gründer, keine Prüfung Mind. 3 natürliche und/oder juristische Personen, die eine schriftliche Satzung festlegen evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 16

17 II. 6. Prospekterstellungspflicht Staatl. Kontrolle Banken Umfangreiche Prüfung Initiator (z. B. Private, Fonds, Stadtwerke) Informations -gefälle Know-How- Defizit Investor Fremdkapital Kapital Projekt (z. B. Windpark) Organisation, Finanzierung evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 17

18 II. 6. Prospekterstellungspflicht Wer Wertpapiere öffentlich anbieten will, muss dafür einen Prospekt erstellen und veröffentlichen (Wertpapierprospektgesetz) muss alle wesentlichen Angaben über den Emittenten und die angebotenen Wertpapiere enthalten für Vermögensanlagen gilt Vermögensanlagengesetz, z.b. Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens ( 1 Abs. 2 Nr. 1 VermAnlG) Prüfung und Freigabe durch die BaFin evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 18

19 II. 6. Prospekterstellungspflicht Als nicht in Wertpapieren verbriefte Unternehmensanteile gelten Anteile an: - GbR - GmbH - GmbH & Co. KG - unverbriefte Genussrechte - stille Beteiligungen. evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 19

20 II. 6. Prospekterstellungspflicht Prospekt bzw. Prospektprüfung Wertpapiere Vermögensanlagen (Beteiligungen) Prospektpflicht Bagatellgrenze eingehalten Bagatellgrenze nicht eingehalten Prüfung durch BaFin Keine Prospektpflicht Prospektpflicht Prüfung durch BaFin evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 20

21 II. 6. Prospekterstellungspflicht Ausnahmen nach 2 VermAnlG (Auszug): - Anteile an einer Genossenschaft im Sinne des 1 des Genossenschaftsgesetzes - Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden, (Bagatellgrenze I) - Angebote, bei denen, der Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile insgesamt Euro nicht übersteigt (Bagatellgrenze II) - Angebote bei denen, der Preis jedes angebotenen Anteils mindestens Euro je Anleger beträgt (Bagatellgrenze III) evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 21 Titel der Präsentation Datum Seite 21

22 II. 7 Besteuerung einer mittelbaren Beteiligung Annahmen: - Investitionsvolumen: T persönlicher Steuersatz 40 % - Fremdkapital: T FK-Zins: T 10 Erhält Zinsen, i. d. R. Abgeltungssteuer 25 % pauschal Bank Investor Kapital FK- Zinsen Projektgesellschaft (Kapitalgesellschaft) KSt + GewSt + SolZ, Zinsen mindern Steuern der Gesellschaft evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 22

23 II. 7 Beispiel der Besteuerung einer mittelbaren Beteiligung Investor 25 % Abgeltungssteuer: 17,5 verbleibt: 52,5 Zinsaufwand: 10,0 Verbleibt nach Steuer: 42,5 Investor Kann keinen eigenen Aufwand verrechnen Ausschüttung abzgl. 25 % Steuer Projektgesellschaft (GmbH, AG, Gen.) Anteiliger Überschuss Investor v. Steuern: 100 KSt + GewSt + SolZ: 30 Überschuss n. Steuern: 70 Zahlung an Investor erfolgt aus versteuertem Einkommen evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 23

24 II. 7 Beispiel der Besteuerung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft Investor Ausschüttung / Entnahme 87,4 BMG Est (wg. GewSt) 100 Zinsen ESt 40 % 36 Zufluss nach ESt 51,4 Ausschüttung abzgl. Zinsen 10 zzgl. GewSt-Anrechnung 12,6 54,0 Projektgesellschaft (KG) Anteiliger Überschuss des Investors v. Steuern: 100 Zinsaufwand: 10 BGM GewSt. 90 (keine KSt.) GewSt: 12,6 Verbleibt zur Ausschüttung: 87,4 evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 24

25 II. 8 Beispielhafte Konzeption eines Kommunalen Windparks Stadt hält 100%/51% des Stammkapitals Stadt Bürger Bürgerwind e.g. Bürger treten e.g. bei, ggf. unter Einbeziehung Finanzinstitut e.g. bringt eigenkapitalähnliche Einlage und erhält diese angemessen verzinst / Alternativ Beteiligung Kommunaler Windpark GmbH Übernimmt und betreibt einen Teil des Windparks evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 25

26 II. 9 Vorteile der Konzeption für die Kommune Zu leistender Eigenkapitalanteil der Stadt wird durch Einlage der Bürgerwindgenossenschaft minimiert, Ertragserhöhung, da garantierte Verzinsung der stillen Einlage unterhalb der Renditeerwartung erfolgt, Mehrheitseinfluss über die kommunale Gesellschaft, selbst bei Beteiligung einer Bürgergenossenschaft am Stammkapital, Erhöhung der Wertschöpfung auf lokaler Ebene. evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 26

27 II. 10. Vorteile der Konzeption für die Bürger Attraktive Anlagemöglichkeit bei überschaubarem Risiko. Einfachere Aufnahme von weiteren Mitgliedern und damit erleichterte Kapitalaufbringung. Ausnahme der Genossenschaft von der Pflicht, einen Vermögensanlage- Prospekt zu erstellen. In bestimmten Konstellationen besteht Möglichkeit auf verrechnete Leistungsentgelte (z. B. für Stromlieferungen) im nachhinein steuerfrei Rückvergütungen zu gewähren. evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 27

28 Zusammenfassung Bürgerwindparks sind attraktiv für Bürger und Initiator (Stadt) Bieten gute Renditemöglichkeiten Binden Bürger in Projekte ein Rechtsform? - Wer soll unternehmerische Führung übernehmen? - Wer soll Risiken tragen? - Welche steuerliche Situation ist relevant? - Wie intensiv werden Dritte (z. B. BaFin) zum Anlegerschutz eingebunden? - evb-informationsveranstaltung "Bürgerbeteiligung WINDKRAFT 30. Oktober 2012 Seite 28 Titel der Präsentation Datum Seite 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: Tel: 0421/

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