Informationspflichten gemäß FinVermV
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- Christa Siegel
- vor 8 Jahren
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1 Informationspflichten gemäß FinVermV Als Internetplattform für Crowdinvesting ist die UNIC AG gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor der ersten Anlagevermittlung die nachfolgenden statusbezogenen Informationen mitzuteilen. Vor Beginn einer Anlagevermittlung und vor Abschluss eines Geschäfts haben wir Ihnen Informationen über Vergütungen und Zuwendungen sowie über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte mitzuteilen. Die UNIC AG ( UNIC ) übt ihre Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus. Durch UNIC erfolgt keine Anlageberatung oder sonstige Beratung. UNIC gibt keine Investitionsempfehlung ab, sondern bietet lediglich eine Plattform zur Darstellung von Investmentangeboten als sog. Internet-Dienstleistungsplattform gem. 2a Abs. 1 VermAnlG. UNIC empfiehlt, sich vor einer Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages über eine Finanzanlage und auch während deren Laufzeit über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen zu informieren oder beraten zu lassen. 1. Statusbezogene Informationspflichten 1.1. Name des Erlaubnisinhabers UNIC AG Vorstand: Fabian Holtkamp 1.2. Betriebliche Anschrift Münchner Str. 19a Starnberg Deutschland 1.3. Kontakt Telefon: Fax: [email protected] Web: Umfang der Erlaubnis Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes) 1.5. Eintragung in das Register nach 34f Abs. 5 i.v.m 11a Abs. 1 GewO Registrierungsnummer: D-F-155-L4B1-27
2 Firma: UNIC AG Tätigkeitsart: Finanzanlagenvermittler 1.6. Für die Erlaubniserteilung nach 34f Abs. 1 GewO zuständige Stelle und Registerstelle Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Balanstraße 55-59, München, Die Eintragung kann bei der gemeinsamen Registerstelle des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin und online unter überprüft werden Registrierungsbehörde und zuständige Berufskammer Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Balanstraße 55-59, München, Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungsleistungen geboten werden Vermittelt werden Finanzanlagen in Deutschland und Europa, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO zulässig ist. Eine Emittenten- oder Anbieterbindung liegt nicht vor. Die Emittenten / Anbieter unterscheiden sich regelmäßig und stellen sich ausführlich in dem jeweiligen Angebot auf dar. Die Vermögensanlage richtet sich nur an Anleger, die sich intensiv mit der Anlageform, dem allgemeinen Risiko einer Finanzanlage, der Emittentin selbst und der individuellen Wagniskapitalinvestition beschäftigt haben. Es handelt sich bei der Vermögensanlage um ein Risikokapitalinvestment. Die Vermögensanlage ist nicht zur Altersvorsorge geeignet Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Gemäß gesetzlicher Vorgaben besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft Schauenburgerstraße Hamburg
3 2. Information über Vergütungen und Zuwendungen 2.1. Vergütungen und Zuwendungen Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung erfolgt die Vergütung durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. UNIC erhält von dem Emittenten / Anbieter der jeweiligen Vermögensanlage für die Anlagevermittlung und die sonstigen hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen eine erfolgsabhängige Vertriebsprovision. Diese wird im VIB in ihrer Höhe ausgewiesen Für die Abwicklung der administrativen Aufgaben und die Anlegerverwaltung während der Anlagelaufzeit zahlen die Emittenten / Anbieter an die UNIC ferner eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent der Finanzierungssumme pro Jahr, für jedes Jahr in dem ein Anlageverhältnis zwischen den Emittenten und Anlegern besteht UNIC erhält weiterhin eine Vergütung vom Anleger in Höhe von 0,25 % nach der vollständigen Rückzahlung der Nachrangdarlehen durch die Emittentin. 3. Information über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte 3.1. Risiken der angebotenen Finanzanlagen Die von UNIC vermittelten Vermögensanlagen sind mit vielen Risiken verbunden und daher nicht für jeden Anleger geeignet. Eine abschließende Nennung aller Risiken und die Bestimmung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ist nachfolgend nicht möglich. Eine ausführliche Darstellung der Risiken einer Vermögensanlage wird in dem jeweiligen Angebot des Emittenten / Anbieters dargestellt (z. B. im Vermögensanlagen-Informationsblatt). Aussagen in diesen Angeboten zu einer vergangenen Wertentwicklung und Rendite erlauben keine Rückschlüsse auf die Zukunft Maximalrisiko Für den Anleger besteht das Risiko eines Totalverlustes seiner Vermögensanlage zuzüglich weiteren Vermögens, beispielsweise als Folge von Zahlungsverpflichtungen aus einer individuellen Fremdfinanzierung des Darlehens oder zu leistenden Steuerzahlungen, welches bis zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Das maximale Risiko ist die Privatinsolvenz des Anlegers Geschäftsrisiko Bei den von UNIC vermittelten Finanzanlagen handelt es sich um Nachrangdarlehen oder partiarische Nachrangdarlehen, also eine unternehmerische Investition, deren endgültiges wirtschaftliches Ergebnis heute noch nicht feststehen kann. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten / Anbieters und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann deshalb nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Daher kann der Emittent / Anbieter weder Höhe noch Zeitpunkt von Zinszahlungen und der Tilgung des Darlehens zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten / Anbieters hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten / Anbieter haben. Der Emittent / Anbieter hat und wird seine Geschäftstätigkeit zum Teil über Fremdkapital, z.b. Darlehen, finanzieren. Dieses hat er unabhängig von seiner Einnahmesituation zu bedienen. Dabei besteht die Gefahr, dass der Emittent / Anbieter keine
4 weiteren Finanzierungsmittel durch Dritte zur Verfügung gestellt bekommt, sodass eine Anschlussfinanzierung nicht zugesichert werden kann Haftungsrisiko Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften für Verbindlichkeiten des Emittenten / Anbieters vorrangig. Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern. Eine Verpflichtung, den bestehenden Darlehensbetrag zu erhöhen, um Verluste des Emittenten / Anbieters auszugleichen, besteht hingegen nicht Ausfallrisiko Der Emittent / Anbieter kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent / Anbieter geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten / Anbieters kann zum Verlust des Darlehensbetrages und der Zinszahlungen des Anlegers führen, da der Emittent / Anbieter keinem Einlagensicherungssystem angehört Darlehensrisiko Da es sich bei den von UNIC vermittelten Finanzanlagen um unbesicherte (partiarische) qualifiziert nachrangige Darlehen handelt, wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung der Zinsen und Tilgung des Darlehens insoweit ausgeschlossen ist, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten / Anbieters die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen des Emittenten / Anbieters noch nicht vollständig erfüllt sind oder die Erfüllung der Ansprüche des Anlegers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Emittenten / Anbieters führen würde. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin zu einem Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger führen Risiken hinsichtlich der Laufzeit, der fehlenden Handelbarkeit und Liquidität der Finanzanlage Bei den von UNIC vermittelten Finanzanlagen handelt es sich regelmäßig um langfristige Vermögensanlagen. Eine Pflicht des Emittenten / Anbieters, die Finanzanlagen zurückzunehmen, besteht nicht. Eine vorzeitige Kündigung der Finanzanlage ist regelmäßig nicht möglich. Eine Veräußerung der Finanzanlage ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Für die Kapitalanlage besteht aber kein der Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige, individuelle Veräußerung der Kapitalanlage ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls mit finanziellen Einbußen verbunden; gleiches gilt grundsätzlich für eine vorzeitige Kündigung der Kapitalanlage soweit dies vertraglich möglich ist.
5 4. Kosten und Nebenkosten 4.1. Den Gesamtpreis, den der Anleger im Zusammenhang mit der Finanzanlage und den Vermittlungsdienstleistungen zu zahlen hat ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Emittenten / Anbieters bzw. werden dem Anleger im Rahmen des Vermittlungsprozesses mitgeteilt. UNIC erhält von dem Emittenten / Anbieter der jeweiligen Vermögensanlage für die Anlagevermittlung eine Vertriebsprovision. Weitere Entgelte bzw. Auslagen, insbesondere für den eingesetzten Zahlungsdienstleister, trägt der Emittent / Anbieter. Es besteht die Möglichkeit, dass dem Anleger aus Geschäften im Zusammenhang mit der Finanzanlage weitere Kosten und Steuern entstehen können Interessenkonflikte Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen UNIC, Mutter- bzw. Schwesterunternehmen von UNIC, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, externen Unternehmen und Personen, die mit UNIC vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten. Interessenkonflikte können sich ergeben aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse des Vermittlers am Absatz von Finanzinstrumenten, bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen für den Anleger bzw. Emittenten /Anbieter, bei einer erfolgsbezogenen Vergütung von Mitarbeitern, bei der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter und durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind. UNIC AG, Münchner Str. 19a Starnberg
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